Risiko Berufsunfähigkeit Ein Leitfaden

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1 Alexander Schenk, Versicherungsberater Risiko Berufsunfähigkeit Ein Leitfaden Das Thema Berufsunfähigkeit ist vielseitig und dadurch sehr komplex. Leider ist der Informationsbedarf entsprechend hoch. Berufsunfähigkeit gehört zu den kritischsten persönlichen Risiken im Arbeitsleben eines Menschen. Die vorhandenen Deckungskonzepte müssen gut überlegt und verstanden werden für Ihre Situation und Ihre Zukunftsplanung! Gleichzeitig ist Berufsunfähigkeit ein Thema mit erheblichem Beratungsbedarf. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wesentliche, um das Thema in den Griff zu bekommen. Was bedeutet "Berufsunfähigkeit"? Welche Leistungen kann man vom Staat erwarten? Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Was muss man beachten? Diese und viele weitere Fragen versuche ich Ihnen so einfach und anschaulich wie möglich mit dem Leitfaden zu beantworten. Dennoch, Sie werden sehen, warum es ein schwieriges Thema bleibt.

2 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Finanztest Umfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung Grundsätzliches zu den Ursachen einer Berufsunfähigkeit (BU) 5 Was man unter Berufsunfähigkeit versteht 6 Staatliche Leistungen 7 Staatliche Leistungen Beispiel einer Versorgungslücke 10 Zusammengefasst: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente versus Private Berufsunfähigkeitsversicherung 11 Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Depression 12 Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Burnout 15 Option Dread Disease-Versicherung 16 Abstrakte Verweisung 19 Konkrete Verweisung 21 Grundsätzliche Leistungen einer privaten BU-Versicherung Arbeitsunfähigkeit versus Berufsunfähigkeit 22 Zur grundsätzlichen Gestaltung des BU-Schutzes 23 Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? 24 Betriebsunfähigkeitsversicherung und steuerliche Aspekte 29 Das Vorsorge Prinzip der BUV 30 BUV Prüfungsverfahren Ein Überblick (übliches Schema) 31 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages Bausteine zur Auswahl 33 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages Nachversicherung 35 "Ihr" Vorsorge Prinzip...?! 37 Seite 3

4 Finanztest Umfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung 2010 Im Mai 2010 wurde von Finanztest eine Umfrage zur allgemeinen Wahrnehmung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) durchgeführt. Befragt wurden Personen, von denen zwei Drittel zwischen 30 und 50 Jahre alt waren. 70% waren Männer; 30% waren Frauen. Die Umfrage hatte den Zweck, die allgemeine Wahrnehmung zum Thema BUV zu ermitteln und herauszufinden, welchen Stellenwert eine BUV für die Befragten hat. 93% der Befragten erklärten, eine private Vorsorge für Berufsunfähigkeit sei für sie ausgesprochen wichtig. 57% der Befragten hatten bereits einen Vertrag abgeschlossen. Hier die Begründungen, warum die restlichen 43% der Befragten noch keine BUV abgeschlossen hatten: Habe mich noch nicht damit beschäftigt, oder ist mir zu kompliziert Benötige ich nicht Kann ich mir nicht leisten 17% 17% 18% Andere Gründe 14% Habe mich um den Schutz bemüht, ihn aber nicht bekommen Ich will mir diesen teuren Schutz nicht leisten Habe mich wegen Vorerkrankung oder aus Altersgründen nicht bemüht 11% 11% 12% 0% 5% 10% 15% 20% Seite 4

5 Grundsätzliches zu den Ursachen einer Berufsunfähigkeit (BU) Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Es ist jedoch ein Irrtum zu glauben, Berufsunfähigkeit sei überwiegend eine Folge von Unfällen. Der Verband der deutschen Rentenversicherer beziffert BU aus Unfallursachen mit lediglich 10% (Stand: 2010). Weit häufiger treten Erkrankungen auf, die zu einer BU führen. Beispiele: Psychische Erkrankungen; Skeletterkrankungen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Inzwischen scheidet beinahe jeder vierte Arbeitnehmer vor Renteneintritt wegen einer BU aus dem Beruf aus. Im Vergleich: 2009 war es jeder fünfte Arbeitnehmer. Die folgende Grafik bietet eine Übersicht der häufigsten BU-Ursachen und entstammt einer Zeitreihenstatistik der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr Die statistischen Daten beziehen sich auf beide Geschlechter jeder Altersgruppe sowie gemeinschaftlich auf die alten und neuen Bundesländer. Nervenkrankheiten 28% Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates 18% Erkrankungen des Herzens und des Gefäβsystems Sonstige Erkrankungen Krebs und andere bösartige Geschwulste 15% 14% 14% Unfälle 11% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Seite 5

6 Was man unter Berufsunfähigkeit versteht Der Begriff "Berufsunfähigkeit" steht für eine langfristige Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität: Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, trotzdem aber einer anderen Tätigkeit nachgehen. Kerngedanke: Sie sind langfristig, eventuell lebenslang, nicht mehr fähig, Ihren ursprünglichen Beruf auszuüben. 25% der werktätigen Bundesbürger werden vor dem Rentenalter berufsunfähig und erhalten vom Staat eine BU-Rente, die nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) schließt man ab, um die Bedarfslücke zum Erhalt Ihres Lebensstandards zum Zeitpunkt einer BU abzudecken. Die private Absicherung ist nicht nur für Menschen gedacht, die mit ihrer Arbeit sich selbst und womöglich weitere Personen finanziell absichern wollen. Die Versicherung eignet sich auch, wenn Sie ohne Bezahlung arbeiten, beispielsweise als Hausfrau, denn Sie müssten ggf. jemanden kostenpflichtig einsetzen, wenn Sie arbeitsunfähig wären. Deshalb können Sie sich selbstverständlich auch als Hausfrau absichern, um solchen Belastungen vorzubeugen. Seite 6

7 Staatliche Leistungen Die Erwerbsminderungsrente ist für Sie relevant, wenn Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren sind. Wenn Sie zu dieser Altersgruppe gehören, erhalten Sie selbst bei voller Erwerbsminderung nur etwa 30% Ihres vormaligen Bruttolohns. Bedingung ist, dass Sie täglich nur noch maximal 3 Stunden arbeitstauglich sind in einem beliebigen, vom Staat vorgegebenen, Beruf. Die folgende Grafik veranschaulicht die Staffelung der gesetzlichen BU-Rente: Tägliche Arbeitsfähigkeit Bezugsrecht von der Erwerbsminderungsrente gem. letztem Bruttoeinkommen Bruttoeinkommen = 100% unter 3 Stunden 29% Volle Erwerbsminderungsrente 3 bis unter 6 Stunden 15% Halbe Erwerbsminderungsrente 6 Stunden 0% Keine Erwerbsminderungsrente Seite 7

8 Staatliche Leistungen Berufsunfähig versus Erwerbsunfähig "Berufsunfähigkeitsversicherung" gilt als gängiger Begriff im Bereich der privaten Absicherung. Zwar existiert das Wort "Berufsunfähigkeit" in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Sie ist dieser Begriff aber nur relevant, wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie können dann eine gesetzliche BU-Rente in Anspruch nehmen, die jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft ist, und die Hilfeleistung ist gering. Sind Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren, ist Ihr gesetzlicher Schutz noch begrenzter. Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie z.b. wegen eines chronischen Rückenschadens nicht mehr als Baufacharbeiter tätig sein können, sind Sie gegebenenfalls (aus staatlicher Sicht) noch immer zu anderen Arbeiten fähig. Der Staat darf dann von Ihnen verlangen, eine alternative Tätigkeit anzunehmen, beispielsweise als Verkäufer im Baumarkt. Je arbeitstauglicher Sie sind, desto dürftiger fällt die staatliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente aus. Seite 8

9 Staatliche Leistungen Medizinische Prüfung Bei staatlichen Leistungen wird der Grad Ihrer (verbleibenden) Erwerbstauglichkeit meist durch Ärzte bewertet, die beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung angestellt sind. Sofern notwendig, werden externe ärztliche Gutachter hinzugezogen. Es wird darauf geachtet, dass die Bewertung Ihrer (verbleibenden) Erwerbstauglichkeit möglichst vollständig und umfassend geschieht. Geht es um seltene Erkrankungen oder solche, bei denen beispielsweise Röntgen- oder Laboranalysen nötig sind, so ist die Bewertung schwierig. Es besteht immer die Gefahr, dass Ihre körperlichen oder geistigen Beschwerden nicht anerkannt werden. Versicherungsrechtliche Bedingungen Unabhängig von der Erfüllung medizinischer Bedingungen, müssen grundsätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen seit mindestens 5 Jahren gesetzlich rentenversichert sein (Wartezeit), und Sie müssen in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben. Berufseinsteiger haben somit in aller Regel gar keine gesetzliche Absicherung. Seite 9

10 Staatliche Leistungen Beispiel einer Versorgungslücke Das folgende Beispiel gilt für einen 35-järigen Mann, ledig, keine Kinder. Die Zahlen sind Durchschnittswerte. Bruttolohn p.m. Abzüglich: Mieteinnahmen = 650 Sonstige Quellen = X 30% X 15% Versorgungslücke Netto Lohn Volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente Halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente Seite 10

11 Zusammengefasst: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente versus Private Berufsunfähigkeitsversicherung Gesetzliche Erwerbsminderungsrente Private Berufsunfähigkeitsversicherung Bei Berufsunfähigkeit darf der Staat Sie auffordern, einen Beruf auszuüben, der Ihnen zumutbar und möglich ist. Wenn Sie noch 3 6 Stunden täglich in irgendeinem Beruf tätig sein können, erhalten Sie etwa 15% Ihres letzten Bruttogehalts. Wenn Sie noch maximal drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf tätig sein können, erhalten Sie etwa 30% Ihres letzten Bruttogehalts. Um Anspruch auf eine Rente zu haben, müssen Sie seit 5 Jahren gesetzlich rentenversichert sein und seit 3 Jahren Beiträge gezahlt haben. Bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit kann von Ihnen nicht ohne weiteres verlangt werden, dass Sie einen anderen Beruf annehmen. Bedingung: der Vertrag enthält kein "abstraktes" Verweisungsrecht. Grundsätzlich können Sie eine Rente erhalten, wenn Sie 6 Monate lang Ihren Beruf zu 50% nicht mehr ausüben können. Die Höhe der Rente bestimmen Sie beim Versicherungsabschluss mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie die Rente später problemlos erhöhen. Beginn des Versicherungsschutzes ist der im Vertrag angegebene Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag beim Versicherer eingegangen ist. Seite 11

12 Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Depression Ursache: Depression (während der Laufzeit eines bestehenden BU-Versicherungsvertrages) Bei der Mehrzahl der Fälle (inzwischen rund 30%) entsteht Berufsunfähigkeit als Folge psychischen Leidens. Speziell bei stressbehafteten Berufen ist das Risiko der Berufsunfähigkeit durch Depression erhöht. Ein Schaden im körperlichen Bereich ist insgesamt als Auslöser deutlich seltener. Besteht bei einer Person ein hoher Grad an psychischer Niedergeschlagenheit, wird sie als depressiv bezeichnet. Zu den typischen Merkmalen zählen Motivationsverlust, Trauer, Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit und Schlafstörungen. Wegen dieser und weiterer Symptome ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch Depressionen sehr hoch. Es ist keine Überraschung, dass in Deutschland gerade Depressionen häufig Berufsunfähigkeit verursachen. In einer modernen Technologie- und Kommunikationsgesellschaft ist die Wahrscheinlichkeit einer psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich höher. Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen deutlich, dass seit den 1990er-Jahren die Zahl an jährlichen Fällen von Berufsunfähigkeit durch Depressionen signifikant gestiegen ist. Wenn Sie aufgrund einer Depression nicht arbeitsfähig sind, entscheidet das Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist maßgebend, wie stark Sie eingeschränkt sind, und mit welcher Voraussicht die Depression wegen Berufsunfähigkeit bestehen wird. Mein Rat (bei neuer BUV-Antragstellung): Wenn Sie wegen Depressionen bereits professionelle Hilfe in Anspruch genommen haben, stehen Ihre Chancen, einen BU-Schutz zu erhalten, gleich Null. Sollten Sie dennoch den Versuch wagen wollen (denn der Markt bietet immer wieder Ausnahmen), rate ich Ihnen, zunächst Voranfragen an mehrere Versicherer zu senden. Bei einer offiziellen Antragstellung und resultierender Ablehnung aufgrund eines Depression- Sachverhalts werden Sie ansonsten in eine Sonderwagnisdatei eingetragen, die von allen Versicherern einsehbar ist, was bedeutet, dass Sie auf unbestimmbare Zeit kein Versicherer mehr annimmt. Seite 12

13 Voranfrage Risiko Berufsunfähigkeit Ein Leitfaden Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Depression Bei einer Voranfrage handelt es sich um einen Quasi-Antrag, der die vollständigen Angaben zu den gesundheitlichen Verhältnissen enthält, aber nur Basisangaben zur Person macht. Der Versicherer prüft dann, ob und wie weit Versicherungsschutz gewährt werden kann, ob es nur zu erschwerten Bedingungen möglich ist, oder ob er den Antrag ablehnen würde. Eine Voranfrage verhindert, wie schon erwähnt, bei einer Ablehnung einen entsprechenden Eintrag in die Sonderwagnisdatei. So behalten Sie den Vorteil, weiterhin einen bereitwilligen Berufsunfähigkeitsversicherer suchen zu können, ohne bereits einmal abgelehnt worden zu sein. Eine Voranfrage empfiehlt sich grundsätzlich bei bestehenden Vorerkrankungen. Nicht alle Versicherer sind von dieser Art der Anfrage begeistert. Aber Versicherer haben unterschiedliche Erfahrungen mit der jeweiligen Vor-(Erkrankung) und bemessen das Risiko entsprechend unterschiedlich. Durch die Voranfrage erhalten Sie sich außerdem die Möglichkeit, bei anderen Versicherern bessere Bedingungen zu erzielen. Seite 13

14 Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Depression Die Sonderwagnisdatei in der Praxis Aus der Presse Kundendaten: Versicherer öffnen ihre geheime Kundendatei finanztest 05/2009 Lange hielten die Versicherer ihre schwarze Liste unliebsamer Kunden geheim. Jetzt bekommen die Versicherten Auskunft. Datenschutz. Versicherte erhalten ab April eine Nachricht vom Versicherer, wenn sie von diesem Unternehmen in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeldet werden. Die Gesellschaften müssen auf Druck der Datenschützer ihre schwarze Liste öffentlich freigeben. Kundendatei. In der Datei werden Kunden fünf Jahre lang registriert, wenn sie negativ aufgefallen sind. Das kann der Fall sein, wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen und bereits eine Vorerkrankung haben oder wenn einem kaskoversicherten Autofahrer der Neuwagen mit Papieren geklaut wird. Betrugsverdacht. Die HIS-Datei enthält rund 9,5 Millionen Einträge. Beim Abschluss eines neuen Vertrages kann jeder Versicherer, der dem GDV angehört, den Eintrag des Kunden einsehen. Vor allem Betrügern will die Branche so auf die Spur kommen. Doch selbst Menschen, die nur eine Police beantragen, können in der Datei landen, wenn sie wegen Gesundheitsproblemen als hohes Risiko gelten. Rechtsschutzkunden. Rechtsschutzversicherer dürfen ihre Kunden künftig nur noch auf die Liste setzen, wenn diese sich vier Streitfälle binnen zwölf Monaten bezahlen lassen. Bisher reichten zwei Streitfälle. Auskunft. Kunden, die bereits in der HIS-Datei eingetragen sind, werden nicht benachrichtigt. Wer diesen Verdacht hat, kann vom GDV Auskunft verlangen. Vom Verband erfahren Kunden, ob es einen Eintrag gibt und wer ihn veranlasst hat. Den Inhalt müssen sie beim Versicherer erfragen. Er ist zur Auskunft verpflichtet. Tipp: Fragen Sie schriftlich an beim GDV, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, Berlin. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Seite 14

15 Spezifisches zu den Ursachen einer BU: Nahaufnahme Burnout Ursache: Burnout Vor allem unter 39-Jährige und Angestellte geraten immer öfter durch psychische Beschwerden wie Burnout in eine Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff Burnout bezeichnet einen langfristigen Zustand der völligen psychischen und körperlichen Erschöpfung. Dabei tritt Burnout häufig als Symptom in Verbindung mit anderen psychischen Problemen auf, etwa einer Depression. Zu den typischen Anzeichen zählen unter anderem sehr stark ausgeprägte Antriebslosigkeit, Reizbarkeit und Konzentrationsunfähigkeit. Langfristig kann Burnout eine Berufsunfähigkeit bedeuten, wenn eine sehr starke Ausprägung es Ihnen unmöglich macht, Ihre Arbeit wie gewohnt zu verrichten. Mein Rat (bei neuer BUV-Antragstellung): Wenn Sie wegen Burnout bereits professionelle Hilfe in Anspruch genommen haben, sind Ihre Chancen, einen BU-Schutz zu erhalten, verschindend gering. Sollten Sie dennoch den Versuch wagen wollen (denn der Markt bietet immer wieder Ausnahmen), rate ich Ihnen (wie im Falle einer depressiven Episode), zunächst Voranfragen bei mehreren Versicherern zu machen. Auch hier wird bei einer offiziellen Antragstellung und resultierender Ablehnung aufgrund eines Burnout-Sachverhalts ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei gemacht. Seite 15

16 Option Dread-Disease-Versicherung Dread-Disease-Versicherung ist ein Begriff, der am Versicherungsmarkt immer häufiger auftaucht, wenn es um die finanzielle Absicherung krankheitsbedingter Kosten geht. Die englische Bezeichnung lässt sich am besten mit Versicherung gegen schwere/gefürchtete Krankheiten ins Deutsche übersetzen. Der Ursprung dieses Versicherungstyps wird in Südafrika belegt, wo Anfang der 1980er Jahre der Herzchirurg Marius Bernard die Dread-Disease-Versicherung entworfen hat. Er war gemeinsam mit seinem Bruder Christian Bernard Teil des Ärzteteams, dass die erste menschliche Herztransplantation durchführte. In seiner alltäglichen Arbeit als Arzt war Marius Bernard ständig mit dem Leiden der Patienten konfrontiert, welches nicht nur aus körperlichen Schmerzen bestand, sondern auch aus der Ungewissheit, wie das Leben nach oder mit einer schweren Krankheit weitergehen soll. Der Zweck dieser Versicherung: Sie soll Menschen, die eine schwere Krankheit erleiden, vor dem finanziellen Ruin bewahren. In ihrer Funktion versichert sie gegen das Auftreten bestimmter Krankheiten wie etwa Krebs, Parkinson, Multiple Sklerose etc., aber auch gegen Ereignisse wie Herzinfarkte, Schlaganfälle, Koma, Lähmungen und ähnliches. Wenn die versicherte Person mit einer zuvor festgelegten Krankheiten befallen wird, d.h. erleidet sie einen Herz- oder Schlaganfall usw., wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person ihrer Arbeit nachgehen kann oder nicht, um den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. In Deutschland hat die Dread-Disease-Versicherung seit den 1990er Jahren Einzug gehalten und wird seitdem von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen angeboten. Seite 16

17 Vorteile einer Dread-Disease-Versicherung Risiko Berufsunfähigkeit Ein Leitfaden Option Dread-Disease-Versicherung Ein deutlicher Vorteil der Dread-Disease-Versicherung liegt sicherlich in ihrer einfachen Struktur. Die versicherte Person kann sich darauf verlassen, dass bei der Diagnose einer in ihrem Versicherungsvertrag aufgeführten Krankheiten die vereinbarte Versicherungssumme umgehend ausbezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit tatsächlich schwer verläuft oder sich der Patient zum Beispiel nach einem leichten Herzinfarkt relativ schnell wieder erholt und seiner Arbeit nachgehen kann. Dread-Disease-Versicherungen eignen sich darüber hinaus auch speziell für die Zielgruppe der selbständig Tätigen. Wenn Selbständige durch eine schwere Erkrankung langfristig ausfallen, müssen sie nicht nur den Lohnausfall kompensieren, sondern stehen im Extremfall nach einer möglichen Heilung ohne eine Einkommensmöglichkeit da. Dread-Disease-Versicherungen können auch eine Lösung für ältere Menschen sein, die aufgrund von Vorerkrankung bzw. -leiden nicht mehr in der Lage sind, eine BU-Versicherung abzuschließen (weil sie von allen Versicherern abgelehnt werden). Auch können in der Unterform der Keyman-Versicherung Personen in Schlüsselpositionen abgesichert werden. Unternehmen können hierbei ihre Spezialisten und Führungskräfte versichern und somit die Kosten kompensieren, die durch den krankheitsbedingten Wegfall des hochrangigen Personals entstehen und unter Umständen schnell ungeahnte Höhen erreichen. Hinweis: Die Abfrage Ihrer Gesundheitshistorie ist ebenso umfangreich wie für den Antrag auf eine BU-Versicherung. Vorerkrankungen und bestehende Leiden, die in Zusammenhang mit den "gelisteten" versicherten Krankheiten stehen, werden in der Regel ausgeschlossen. Seite 17

18 Option Dread-Disease-Versicherung: Beispiele derzeit typisch versicherter Krankheiten* Multiple Sklerose Muskeldystrophie Abhängigkeit von einer dritten Person Gutartiger Hirntumor Bakterielle Meningitis Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65) Enzephalitis Fortgeschrittene Parkinson sche Krankheit Schwere Kopfverletzung Koma Schwere Verbrennungen Taubheit Blindheit Sprachverlust Systemischer Lupus Erythematodes HIV-Infektion durch Bluttransfusion HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) Herzinfarkt Schlaganfall Krebs Bypass-Operation der Herzkranzgefäße Angioplastie am Herzen Aortenplastik Herzklappenoperation Erkrankung des Herzmuskels Transplantation von Hauptorganen Nierenversagen Fortgeschrittene Lebererkrankung Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem) Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung Querschnittslähmung Kinderlähmung (Poliomyelitis) Verlust von Gliedmaßen Motor-Neurone-Erkrankung Schwere rheumatoide Arthritis * Die Versicherungsbedingungen enthalten für jede Krankheit eine ausführliche Definition. Um Anspruch auf eine Leistung zu haben, muss eine Erkrankung im Sinne dieser Definition und ggf. die Erfüllung von einer Wartezeit vorliegen. (Beispiel entstammt dem Angebot der Canada Life, 2011) Seite 18

19 Abstrakte Verweisung Die Bedingungen der Versicherer enthalten sehr häufig die Klausel der abstrakten Verweisung. Dadurch wollen sie sich eine Option offenhalten, im Leistungsfall die versicherte Person in einen anderen Beruf zu verweisen, beispielsweise in eine früher ausgeübte Tätigkeit, sofern aus gesundheitlichen Gründen nichts dagegen spricht. Inzwischen verzichten viele Versicherer auf diesen abstrakten Verweis, um für neue Kunden attraktiver zu sein, halten sich aber trotzdem eine Hintertür offen, um die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern bzw. um die versicherte Person zu verpflichten, eine andere Tätigkeit aufzunehmen, oder die Rente nur anteilig auszuzahlen. Unklare Formulierungen Unsicherheiten können auftreten, wenn es um das Ausscheiden aus dem ausgeübten Beruf geht. Zum Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht in den Mutterschutz; ein Elternteil entscheidet sich für die Elternzeit (und scheidet damit vorläufig aus dem Beruf aus). Der Versicherungsschutz gilt in diesen Fällen für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor dem Mutterschutz oder der Elternzeit. Erkrankt zum Beispiel eine Sekretärin während der Elternzeit und kann nicht als Sekretärin weiter arbeiten, wird der Versicherer in diesem Fall nicht von seinem Verweisrecht Gebrauch machen. Sie erhält eine BU-Rente, da sie nicht weiter als Sekretärin arbeiten kann. Der Verweisverzicht findet auch bei anderen Arten vorübergehenden Ausscheidens aus dem Beruf Anwendung, z.b. bei Hausfrauen oder Hausmännern, die bereits zum Beginn des Vertrages nur hauswirtschaftlich gearbeitet haben; der Versicherer wird die versicherte Person in diesem Fall nicht auf einen früheren Beruf verweisen. Seite 19

20 Abstrakte Verweisung Mein Rat: Lesen Sie die Versicherungsbedingung zum Thema des "abstrakten Verweises" sorgfältig durch. Wenn ein Versicherer sich das Recht vorbehält, den Versicherten bei einer dauerhaften Berufsaufgabe, die länger als 1 3 Jahre zurückliegt, in den vormaligen Beruf zu verweisen, sollte zumindest die Tätigkeit als Hausmann bzw. als Hausfrau als Beruf anerkannt und damit versichert sein. Der Wortlaut der "zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit" sollte unbedingt in den Bedingungen enthalten sein, damit tatsächlich nur die letzte Tätigkeit vor dem Versicherungsfall bei der Prüfung durch den Versicherer herangezogen wird. Bedeutung Mit der abstrakten Verweisung ist es also einem Versicherer möglich, der versicherten Person bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit schlüssig darzulegen, dass sie zwar in ihrem bisherigen Beruf berufsunfähig ist, aber für eine andere Tätigkeit trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung berufsfähig ist. die aktuell verwertbare Ausbildung und Erfahrung (Kenntnisse und Fähigkeiten) für eine andere Tätigkeit besitzt. die Arbeitsbedingungen der neuen Tätigkeit etwa gleich oder sogar besser sind. das Einkommen und die Wertschätzung (Lebensstellung) in der neuen Tätigkeit nicht spürbar unter dem Niveau der zuletzt ausgeübten Tätigkeit liegen. Seite 20

21 Konkrete Verweisung Bedeutung Bei der konkreten Verweisung behalten sich Versicherer das Recht vor, eine versicherte Person in eine bereits freiwillig wieder aufgenommene Tätigkeit zu verweisen und damit die Zahlung einer BU-Rente aus dem Versicherungsvertrag abzulehnen. Ohne den konkreten Verweis wäre es einer versicherten Person ansonsten möglich, parallel zu ihrem Arbeitseinkommen auch noch eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem BU-Versicherungsvertrag beziehen. Ein konkreter Verweis in diesem Sinne ist möglich wenn die versicherte Person das Wissen dafür besitzt. wenn keine Über- oder Unterforderung besteht. wenn eine vergleichbare soziale Wertschätzung vorhanden ist. wenn ein vergleichbares Einkommen zur letzten Tätigkeit erzielt werden kann (Verringerungen zwischen 20 25% sind akzeptabel). Verzicht Einige Versicherer verzichten auf den konkreten Verweis und bieten damit der versicherten Person einen entsprechenden Vorteil. Ein derartiger Verzicht ist aber meist an bestimmte Umstände gebunden. Verwiesen werden versicherte Personen in solch einem Fall nur dann, wenn die bisherige Lebensstellung durch die neue Tätigkeit im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann. Unter dem Begriff "bisherige Lebensstellung" zählen Versicherer z.b. soziale Aspekte und wirtschaftliche Kriterien. Bei einer Einkommensverschlechterung von mehr als 20% gegenüber dem vorherigen Einkommen ist ein konkreter Verweis nicht gerechtfertigt. Der Versicherer zahlt die vereinbarte BU-Rente. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bzw. einer Tätigkeit in geringem Umfang, wo kaum ein Bezugspunkt zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit besteht, ist ein konkreter Verweis in diese Tätigkeiten grundsätzlich nicht möglich. Seite 21

22 Grundsätzliche Leistungen einer privaten BU-Versicherung Arbeitsunfähigkeit versus Berufsunfähigkeit Ich habe festgestellt, dass vielen Verbrauchern, aber auch Versicherungsvermittlern, der Unterschied zwischen "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig" nicht ganz klar ist. Kein Wunder: Eine exakte Definitionen ist im Gesetz nicht nachlesbar (lediglich ein Differenzierungsversuch des Bundessozialgerichtshofes, in dem eine Unterscheidung anerkannt, aber nicht abschließend und eindeutig hinterlegt ist). Sie gelten als "arbeitsunfähig", wenn Sie aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre "vertraglich geschuldete Tätigkeit" (Ihren konkreten Beruf) nicht mehr ausüben können und krank geschrieben werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit lautet die Prognose meistens, dass Sie vermutlich wieder gesund werden. Häufig wird während der Arbeitsunfähigkeit auch eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt. Arbeitsunfähigkeit wird demnach nicht als Dauerzustand betrachtet: Sie endet durch Heilung, nach der man wieder arbeitsfähig ist, oder es verbleibt eine Invalidität. Sie gelten als "berufsunfähig", wenn aufgrund eines medizinischen Befundes bleibende gesundheitliche Schäden vorhanden, oder zumindest prognostiziert sind. Man geht hier von einem vermutlich andauernden Zustand aus. Die Feststellung eines solchen Befundes kann aber erst "offiziell" ausgesprochen werden, wenn Behandlungen und Therapien nicht den gewünschten Erfolg erbracht haben. Seite 22

23 Bausteine zur grundsätzlichen Gestaltung des BU-Schutzes Leistungssicherheit bei Änderung der Risikoverhältnisse beachten Baustein richtig legen: Berufsdefinition Berufsausbildung Leistungssicherheit bei den Einflussfaktoren der zu erbringenden Leistungen beachten Baustein für jede Prüfungsphase richtig legen (Antrag, Nachversicherung, sonstige Nachprüfungen): Auslöser der Leistungen Versicherte Ereignisse Berufsänderung Ausscheiden aus dem Beruf Risikoerhöhung im Beruf Andere Faktoren Krankheit Körperverletzung Unfall Kräfteverfall Arbeitsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit Sonstige Positive Auswirkung Beeinträchtigung wird voraussichtlich 6 Monate anhalten, d.h. weitere Einschränkungen sind nicht vorgesehen oder Positive Auswirkung Vertragsbedingungen bleiben unverändert oder Negative Auswirkung Vertragsbedingungen werden angepasst: Beitragserhöhung Leistungskürzung Ausschlüsse Negative Auswirkung Nur allgemeinmedizinisch anerkannte Krankheiten sind versichert Nur altersentsprechender Kräfteverfall ist versichert Beeinträchtigung muss voraussichtlich auf Dauer bzw. unabsehbar sein Beeinträchtigung muss mindestens 6 Monate bestanden haben Sonstige Seite 23

24 Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? Bei Angeboten für BU-Versicherungen werden als monatliche Zahlprämie in der Regel zwei Beträge angegeben: Nettobeitrag und Bruttobeitrag. Der wesentliche Unterschied besteht in der Beitragshöhe und der Anwendung von Überschüssen. Versicherer erwirtschaften mit den Prämien der versicherten Personen Gewinne, indem sie diese Gelder zinsbringend anlegen. Die erzielten Überschüsse kommen, in unterschiedlicher Form, den Versicherungsnehmern zugute. An dieser Stelle treffen Sie eine kritische finanzielle Entscheidung. Darum hier der Versuch einer einfachen Darstellung: Grobe Zusammensetzung Ihres Prämien-Euros aus der Perspektive des Versicherers Geplante Gewinnmarge Erwarteter Gewinn aus Überschüssen 1 Verwaltungskosten Kosten der Risikoabsicherung (aktuarische Berechnungen), Rückvers. Kosten f. Antragsprüfung Personal, Vermittlerprovisionen u. dgl. Vertragsausfertigung, etc. Risikokosten (Risikofaktoren) Höhe d. BU-Rente Geschlecht Versicherte(r) Beruf/Tätigkeit Alter zum Versicherungsbeginn Aktueller Gesundheitszustand, etc. Seite 24

25 Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? Bruttobeitrag In der Regel immer teurer als der Nettobeitrag (short view).* siehe nächste Seite Gleichbleibend über die Dauer des Vertrages. Nettobeitrag (Anfangs) günstiger als der Bruttobeitrag (short view). Variiert ständig über die Laufzeit des Vertrages. Tipp: Versicherer mit restriktiver Annahmepolitik und groβem Versichertenbestand sind eher in der Lage, langfristig einen stabilen Nettobeitrag zu gewähren. Beiträge können nachträglich nicht erhöht werden. Überschüsse zwischen Brutto- und Nettobeitrag werden unterschiedlich kalkuliert und sind nicht vergleichbar Angesammelte Überschüsse werden bei Vertragsende ausgezahlt. Keine Garantie über Höhe der Überschüsse bei Laufzeitende. Überschüsse hängen über die Zeit vom Investitionsgeschick und von Kosten/ Schadensauszahlungen beim Versicherer sowie von allgemeiner wirtschaftlicher Lage ab. Überschüsse werden sofort angerechnet (i.d.r. jährlich); keine Auszahlung zum Vertragsende. Überschüsse können nach oben oder nach unter variieren, evtl. sogar ausfallen. Überschüsse hängen vom Investitionsgeschick und von Kosten/ Schadensauszahlungen beim Versicherer sowie von allgemeiner wirtschaftlicher Lage ab. Man nennt dies bei der Netto Variante "Beitragsverrechnung". Beiträge können hier nachträglich erhöht werden. Seite 25

26 Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? * Short view = Konkret: Wenn Sie "heute" zwischen einem Brutto- oder Nettobeitrag wählen, wäre der Bruttobeitrag "heute" wesentlich teurer. Ich sage "wesentlich", weil Sie "heute" für einen Bruttobeitrag tiefer in die Tasche greifen müssten. Aber: Auf lange Sicht (long view) kann ein Nettobeitrag böse Überraschungen bringen; z.b. wenn Ihnen ein Versicherer "heute" einen Nettobeitrag anbietet, der im Vergleich zum Bruttobeitrag so niedrig ist, dass es fast unglaublich ist. (Meist ist es auch "unglaublich"). Vorsicht: Versicherer, die "abenteuerlich" niedrige Nettobeiträge anbieten und/oder große Überschussbeteiligungen versprechen, sind mit hoher Skepsis zu betrachten. Versicherer machen Überschussbeteiligungen von ihrem wirtschaftlichen Erfolg, aber auch Mißerfolg abhängig und wie sollte es anders sein übertragen die Zyklen ihres Wirtschaftens auf Sie, und zwar über Beiträge (Nettoprämien fallen oder steigen), oder durch Überschussausschüttungen am Ende der Versicherungsperiode (in diesem Fall werden Sie mit Sicherheit irgendein "Guthaben" bekommen; die Frage ist, wie viel?). Das ist eine neutrale Betrachtung und keine Kritik an Versicherer! Und: Die Rede ist hier ausschließlich von einer "reinen" BU-Versicherung, denn es gibt "kapitalbildende" Kombinationsvarianten. Mein Rat: Egal welche Beitragsvariante Sie wählen, achten Sie auf Bonität und Solidität des Versicherers. Seite 26

27 Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? (Fiktives) Prognosebeispiel für einen BU-Vertrag mit 20-jähriger Laufzeit: Brutto-Beitrag-Variante Überschussentwicklung des Versicherers Auszahlung der angesammelten Überschüsse zum Ende der Vertragslaufzeit (Nicht garantiert, aber sehr wahrscheinlich bei einem bonitätsstarken und "erfahrenen" Versicherer) Beitragszahlungen konstant Jahr 1 20 Seite 27

28 Ihr BUV-Beitrag: Brutto oder Netto? (Fiktives) Prognosebeispiel für einen BU-Vertrag mit 20-jähriger Laufzeit: Netto-Beitrag-Variante Überschussentwicklung des Versicherers = Direkte Anrechnung auf die Prämie Keine Auszahlung zum Vertragsende! Beitragszahlungen (blau) variieren ständig Jahr 1 20 Seite 28

29 Berufsunfähigkeitsversicherung und steuerliche Aspekte Beiträge für Ihre BUV sind grundsätzlich steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Steuerliche Regelungen gibt es allerdings auch für Leistungsauszahlungen einer BUV. Im Rahmen Ihrer BUV können Sie Steuervorteile nutzen, wenn Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Höchstgrenze von Zahlen Sie die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung im ganzen Kalenderjahr ohne steuerfreie Zulagen, erhöht sich die Grenze auf Letzteres gilt insbesondere für selbständig Erwerbstätige. Liegen Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung unter diesen Höchstgrenzen, sind die Beiträge für eine BUV steuerlich absetzbar. Wie hoch die Steuer entfällt, entscheidet der Ertragsanteil. Dabei handelt es sich um einen einkommenssteuerpflichtigen Prozentsatz der BU-Rente. Der Ertragsanteil richtet sich nach der Rentenlaufzeit und nach dem Alter, ab dem Sie die Zahlungen bekommen. Je höher der Ertragsanteil, desto umfassender müssen Sie Ihre BU-Rente versteuern. Eine frühe Auszahlung einer BU-Rente bedeutet einen hohen Ertragsanteil. Liegt z.b. eine verbleibende Rentenlaufzeit von 45 Jahren vor, beläuft sich der zu versteuernde Ertragsanteil auf 42%; sind es 30 Jahre, werden 30% angesetzt; bei 5 Jahren sind es 5 %. Der Anteil steigt mit jedem Jahr also um rund 1%. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sich Ihren Umständen entsprechend richtig beraten zu lassen. Seite 29

30 Das Vorsorge Prinzip der BUV Versicherungsbeginn Z.B. mit 25 Jahren Monatliche BU-Rente Gewünschtes Endalter Z.B. mit 65 Jahren Versicherungsdauer Leistungszahlung Jahre Ihre Leistung x 12 Monate x 23 Jahre = Versicherungsfall Z.B. mit 42 Jahren Zahlung einer monatlichen BU-Rente bis Endalter 65 Seite 30

31 BUV Prüfungsverfahren Ein Überblick (übliches Schema) Erstprüfung Der Antrag wird gestellt Bestimmung der BU-auslösenden Gründe Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall... Prüfung der Ausschlüsse Prüfung etwaiger Anzeigepflichtverletzungen Ist der Vertrag rechtmäβig zustande gekommen? Prüfung der möglichen notwendigen Anpassung(en) des Arbeitsplatzes im BU-Fall Prüfung, ob Verweisungsmöglichkeiten bestehen Im Rahmen des Berufsbildes; bezogen auf einen anderen Beruf. Prüfung der einzuhaltenden Fristen Prüfung des Einkommens Prüfung der sozialen Stellung Prüfung notwendiger Untersuchungen, Gutachten und Behandlungen Prüfung der beruflichen Tätigkeit Beruf bzw. Berufsbild; Darstellung der Tätigkeit. Ergebnis Antrag wird abgelehnt Antrag wird angenommen: Befristete Anerkenntnis wird als Bedingung gesetzt Antrag wird angenommen: Unbefristete Anerkenntnis Seite 31

32 BUV Prüfungsverfahren Ein Überblick (übliches Schema) Nachprüfung Veränderungen des Gesundheitszustandes während der Laufzeit des Vertrages Verfahren kann zunächst analog der Erstprüfung erfolgen Gegebenenfalls werden weitere Prüfungen gefordert Prüfung über die Verbesserung des Gesundheitszustandes. Prüfung zum Tatbestand etwaiger Verletzungen von Mitwirkungspflichten. Prüfung über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Gutachten. Prüfung, ob erweiterte Verweisungsmöglichkeiten in Betracht kommen bzw. durchgesetzt werden sollen. Prüfung über den konkreten Sachverhalt zur Ausübung einer Tätigkeit (als solche). Prüfung, ob zwischen Antragstellung und BU-Vorfall weitere (Fach-)Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Ergebnisse bzw. Folgen der Nachprüfung Die Rentenzahlungen werden eingestellt Die Rentenzahlungen werden fortgesetzt Seite 32

33 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages (Die häufigsten) Bausteine zur Auswahl Sicherung der Garantie für Inflationsausgleich (Dynamikoptionen) Sicherung der Garantie für Rentensteigerung (falls sinnvoll) Sicherung der Möglichkeit einer BU-Rente infolge Pflegebedürftigkeit Weltweiter Geltungsbereich Umsetzbarkeit Durchsetzbar In der Regel durchsetzbar Schwierig, aber nicht unmöglich Zeitliche Festlegung der maximalen Leistungsprüfung Wahlmöglichkeit zwischen durchschnittlicher und altersabhängiger Beitragskalkulation Möglichkeit der Nutzung von Produktkombinationen BU soll ab einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten (Prognosezeitraum) gelten Verweisungsverzicht seitens des Versicherers Sicherung spezieller Berufsklauseln, z.b. zuletzt ausgeübter Beruf Fragen zu Arztbesuchen oder erlittenen Erkrankungen maximal 5 Jahre zurück Fragen zu Krankenhausaufenthalten maximal 10 Jahre zurück Sicherung der Möglichkeit von Beitragsstundungen während Leistungsprüfung Seite 33

34 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages (Die häufigsten) Bausteine zur Auswahl Sicherung rückwirkendender Leistungsanerkennung (bei verspäteter Meldung) Möglichkeit des eigenen (medizinischen) Nachweises einer Berufsunfähigkeit Verzicht des Versicherers auf Arztanordnungsklausel Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate Kein unbefristetes Rücktrittsrecht seitens des Versicherers Verzicht auf das Recht zur Beitragsanpassung oder Kündigung gem. 19 VVG Kein Leistungsausschluss bei "fahrlässigen Verstöβen" (z.b. Verkehrsdelikten) Möglichkeit, Zahlweise der Beiträge ohne, oder sehr geringe Zuschläge zu wählen Überbrückungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen Möglichkeit der Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und abstrakte Verweisung Verzicht des Versicherers auf Anzeige- und Meldefristen Seite 34

35 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages Nachversicherung Eine wichtige zusätzliche Möglichkeit der Leistungssteigerung Ihres Vertrages ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Bitte beachten Sie: Die Nachversicherungsgarantie ist an feste/spezifische Ereignisse gebunden und mit Höchstgrenzen versehen. Die Grenzen beziehen sich auf ein Höchstalter, in dem eine Anpassung das letzte Mal möglich ist sowie auf eine maximale Grenze der erhöhten Leistungen. Die Nachversicherungsgarantie muss in der Regel innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach einem der folgenden Ereignisse in Anspruch genommen werden: Heirat der versicherten Person. Geburt eines Kindes. Adoption eines Kindes. Scheidung. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Berufsausbildung bzw. nach einem akademischen Abschluss. Wechsel in die berufliche Selbständigkeit, die dann zum Hauptberuf wird. Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt, an dem die Mindestversicherungspflicht erfüllt ist. Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk. Erwerb einer Immobilie für Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nicht selbständig erwerbstätigen versicherten Personen um 10% im Vergleich zum Vorjahreseinkommen. Bei selbständig tätigen versicherten Personen: Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der 3 davor liegenden Jahre. Seite 35

36 BUV Ausgestaltung Ihres Vertrages Nachversicherung Eine in jungen Jahren abgeschlossene BU-Versicherung sollte dynamisch bzw. anpassungsfähig genug sein, um Ihre berufliches, finanzielles und familiäres Wachstum berücksichtigen zu können. Wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, kann die anfänglich vereinbarte Rente später bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Hier eine beispielhafte grafische Darstellung der VHV, die das Prinzip hervorragend deutlich darstellt: Student Abschluss Studium Hochzeit Geburt 1. Kind Ereingnisunabhängig Gehaltserhöhung Gehaltserhöhung Rentenhöhe ( ) Alter der versicherten Person Rente in Euro Jahresbeitrag in Euro (Netto) Seite 36

37 "Ihr" Vorsorge Prinzip?! 100% Ende der BU-Rente Gehalt bei Gesundheit Ergänzung der privaten Absicherung durch BUV, Kapital-Lebensversicherung, Immobilien Investition u. dgl. Denken Sie an den kontinuierlichen Aufbau Ihrer Altersvorsorge auch, und gerade, in dieser Periode! Fehlende BU-Rente Private Altersvorsorge Ist die Lücke der jetzt fehlenden BU- Rente gedeckt, um Ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten? Möglichkeit der Grundabsicherung über die gesetzliche Sozialversicherung oder ein betriebliches Versorgungswerk (Fehlt bei der Mehrzahl selbständig Tätiger) 0% Jahre Beginn einer BU-Rente Seite 37

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