1. In welchen Gemeinden sind z. Zt. hausärztliche Praxen bzw. Facharztpraxen verwaist?

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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2432 der Abgeordneten Heike Gebhard und Liesel Koschorreck SPD Drucksache 14/6591 Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum Wortlaut der Kleinen Anfrage 2432 vom 9. April 2008: "Ärztemangel trotz Überversorgung" war kürzlich die Schlagzeile einer aktuellen Studie über die ärztliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis. Forscher der Uni Bonn hatten in einer detaillierten Untersuchung festgestellt, dass die Ärztedichte im Abstand zu Ballungszentren rapide abnimmt. So gibt es zum Beispiel in den Kommunen Bedburg ( EW) und Elsdorf ( EW) keine Spezialisten für Innere Medizin. Aus vielen ländlichen Regionen sind Klagen über Praxisschließungen und -verlagerungen zu hören. Aufgrund der Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte wird die Befürchtung laut, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren verschärfen wird. Ein aktuelles Beispiel war die mehrmonatige Unterversorgung auf dem Gebiet der Stadt Nideggen (Eifel) im vergangenen Jahr. Die Situation verdeutlicht auch der aktuelle Ärzteatlas des Wissenschaftlichen Institutes der AOK. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welchen Gemeinden sind z. Zt. hausärztliche Praxen bzw. Facharztpraxen verwaist? 2. Ist es durch die Nichtwiederbesetzung einer Praxis zu einer Unterversorgung der Bevölkerung gekommen? 3. Wie viele Praxen haben bereits Ärztefilialen eingerichtet? Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

2 4. Inwieweit nutzen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit der Bonus-Malus- Regelungen gemäß GKV-KBG, um die Ärzte zu veranlassen, sich im ländlichen Raum niederzulassen statt in Ballungsräumen? 5. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die durch die GKV-WSG geregelten Anreizsysteme für bedarfsgerechte Niederlassungen, die ab 2010 gelten? Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 23. Mai 2008 namens der Landesregierung: Vorbemerkung Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Eine Beteiligung des Landes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Landesregierung kann lediglich prüfen, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen den gesetzlichen Vorgaben des ihnen obliegenden Sicherstellungsauftrags nachkommen. Unabhängig davon sieht sich die Landesregierung in einer politischen Verantwortung für eine gute Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Für die Niederlassung und die regionale Verteilung der Ärzte ist die bundesweit geltende Bedarfsplanungs-Richtlinie maßgeblich, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten beschlossen wird. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses kann nur das Bundesministerium für Gesundheit beanstanden. Die Landesregierung hat keinen Einfluss darauf. Ein Merkmal der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist heute, dass sie den Bedarf an Vertragsärzten für die einzelnen Facharztgruppen und die Hausärzte für ganze Kreisgebiete (Planungsbereich), nicht aber für einzelne Gemeinden innerhalb der Kreisgebiete, vorgibt. Dadurch kommt es zu Konzentrationen der Ärzte in Ballungszentren, wie auch die Studie der Uni Bonn bestätigt hat. Im Wege einer so genannten Sonderbedarfszulassung besteht die Möglichkeit trotz vorliegender Überversorgung im Sinne der Richtlinien Niederlassungen in einer bestimmten Gemeinde zu genehmigen, wenn dort vor Ort die ambulante ärztliche Versorgung nicht sichergestellt ist. Die Entscheidung liegt in der Hand der regionalen Zulassungsausschüsse, die wiederum mit Vertretern der Krankenkassen und der Vertragsärzte besetzt sind. Von dieser Möglichkeit wird in den Gebieten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KV Nordrhein) und Westfalen-Lippe (KV Westfalen-Lippe) Gebrauch gemacht. Zu der konkret angesprochenen Situation in den Kommunen Bedburg und Elsdorf im Rhein- Erft-Kreis bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein grundsätzlich, dass dort keine fachärztlich tätigen Internisten zugelassen sind. Bei einer differenzierten Betrachtung ergibt sich allerdings nach Aussagen der KV Nordrhein, dass die dortigen Einwohnerzahlen jeweils unterhalb der allgemeinen Verhältniszahl der Bedarfsplanungs-Richtlinie liegen, so dass eine wirtschaftliche Grundlage für die Existenz einer Facharzt-Internisten-Praxis aus Sicht der KV Nordrhein dort nicht gegeben ist. Insgesamt sind im Rhein-Erft-Kreis 29 Facharzt-Internisten zugelassen, was einem Versorgungsgrad von 190,9 % entspricht. Daher ist der Rhein-Erft-Kreis für weitere Zulassungen gesperrt. Mit Blick auf die hohe Zahl der fachärztlich tätigen Internisten in den Nachbargemeinden (Kerpen weist einen Versorgungsgrad von 190,0 %, Grevenbroich im Rhein-Kreis 2

3 Neuss von 236,8 % auf) sieht die KV Nordrhein die fachärztlich-internistische Versorgung der Patienten auch in den Kommunen Bedburg und Elsdorf ausreichend sichergestellt. Weiter wird in der Kleinen Anfrage das Beispiel Nideggen genannt, wo es im vergangenen Jahr zu Problemen kam. Der Landesregierung war die dortige Problematik im Stadtteil Nideggen-Schmidt bekannt. Nach Rücksprache mit der KV Nordrhein konnte dort eine Lösung gefunden werden. Der Landesregierung liegt insbesondere eine ausreichende und flächendeckende hausärztliche Versorgung am Herzen. Daher hat das Landesgesundheitsministerium einen Aktionsplan Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in NRW ins Leben gerufen, der Lösungswege aufzeigt, um auch vor dem Hintergrund des hohen Durchschnittsalters der Hausärzte die hausärztliche Versorgung auch in Zukunft sicher zu stellen. Zur Frage 1 Nach Auskunft der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Bereich KV Nordrhein: In folgenden Städten und Gemeinden sind Praxissitze seit Anfang 2007 nicht nachbesetzt worden: Viersen, Stadt Mettmann, Stadt Neuss, Stadt Kreis Kleve Kalkar Kleve Geldern Kranenburg Straelen Goch Kevelaer Der Kreis Kleve ist für weitere hausärztliche Zulassungen geöffnet, so dass Niederlassungsund Anstellungsmöglichkeiten bestehen. Durch Niederlassungen an anderen Orten im Kreis Kleve ist der hausärztliche Versorgungsgrad im gesamten Kreis Viersen zuletzt von 98,6 % auf derzeit 102,7 % angestiegen. Die Gründe für die nicht erfolgte Nachbesetzung von Hausarztsitzen im Kreis Kleve sind im Einzelnen nicht bekannt, da die Kassenärztlichen Vereinigungen bei offenen Planungsbezirken nicht unmittelbar im Wege der Ausschreibung an der Wiederbesetzung beteiligt sind. Darüber hinaus sind allgemein Praxen aus dem ländlichen Bereich in Ballungszentren verlegt worden. 3

4 Bereich KV Westfalen-Lippe: An folgenden Standorten in gesperrten Planungsbereichen konnte 2007/2008 für Praxen kein Nachfolger gefunden werden: Bad Salzuflen Bad Driburg Paderborn Gelsenkirchen Recklinghausen Siegen Meschede Hemer Soest Unna Hagen Hagen 1 Psychotherapeut 1 Radiologe 1 Psychotherapeut 1 Augenarzt 1 HNO-Arzt An folgenden Standorten fanden Vertragsarztpraxen in offenen Planungsbereichen keinen Nachfolger: Eslohe Meschede Lüdenscheid Olpe Bad Laasphe Siegen Bielefeld Enger Lügde Minden Salzkotten Bad Wünnenberg Paderborn Rheine Sendenhorst 3 Hausärzte Zur Frage 2 Eine Unterversorgung im Sinne der Bedarfsplanung liegt in keinem Planungsbezirk vor. 4

5 Zur Frage 3 Im Bereich der KV Nordrhein wurden seit Genehmigungen für die Tätigkeit in Zweigpraxen ausgesprochen. Im Bereich der KV Westfalen-Lippe wurden im Jahr Zweigpraxen genehmigt. Zur Frage 4 Ein GKV-KBG ist der Landesregierung nicht bekannt. Auch sind der Landesregierung neben der in Frage 5 ausdrücklich genannten und ab 2010 geltenden Instrumente aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) keine Bonus-Malus-Regelungen bekannt, die Ärzte dazu veranlassen sollen, sich im ländlichen Raum statt in Ballungsräumen niederzulassen. Insofern können zu der Frage keine weiteren Ausführungen gemacht werden. Zur Frage 5 Mit dem GKV-WSG wird ab dem Jahr 2010 eine Differenzierung der vertragsärztlichen Vergütung nach dem Versorgungsgrad eingeführt. Die unterschiedlichen Vergütungshöhen sollen so angelegt sein, dass sie eine steuernde Wirkung auf das ärztliche Niederlassungsverhalten entfalten. Die Grundlagen für die Höhe der jeweiligen Vergütungen müssen noch von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene geschaffen werden. Außerdem tritt im Jahr 2009 ein ganz neues vertragsärztliches Vergütungssystem in Kraft, dessen Auswirkungen nicht abschätzbar sind. Insofern können derzeit keine konkreten Aussagen zu den vermutlichen Auswirkungen der Neuregelungen ab 2010 für Nordrhein-Westfalen gemacht werden. Die finanzielle Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten ist aus Sicht der Landesregierung ein richtiger Ansatz. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass die differenzierte Vergütung allein nicht ausreichen wird, um die Attraktivität einer Niederlassung z.b. im ländlichen Raum deutlich zu verbessern. Hier gilt es vielmehr insgesamt bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit auch auf kommunaler Ebene zu schaffen. 5

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