Frühzeitiger und freiwilliger Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit - Pro und Kontra -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Frühzeitiger und freiwilliger Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit - Pro und Kontra -"

Transkript

1 Frühzeitiger und freiwilliger Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit - Pro und Kontra - Dr. Ulrich Sassenbach Hamm, 23. April 2008

2 In welchen Krisenphasen tritt die materielle Insolvenz üblicherweise ein? Unternehm. Handlungsspielraum Krisenfrüherkennung Strategiekrise Insolvenznahe Krisenberatung Erfolgskrise Sanierung Liquiditätskrise Insolvenz Abwicklung Zeit G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 2

3 Wann findet eine Insolvenzantragstellung eigentlich frühzeitig bzw. freiwillig statt? Wirtschaftlich frühzeitige Antragstellung - Keine wirtschaftlich aussichtslose Situation mit dem typischen Werteverzehr v.a. zu Lasten der ungesicherten Gläubiger - Kein völliger Verlust der Bonität/Kreditwürdigkeit - Erhalt der Sanierungswürdigkeit - Erhalt der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsfähigkeit Rechtlich freiwillige Antragstellung - Keine aktuelle Antragspflicht bzw. Beginn der Drei-Wochen-Höchstfrist (z.b. nach 64 Abs. 1 GmbHG) Exkurs zu den Insolvenzeröffnungsgründen Exkurs zum Geltungsbereich der Insolvenzantragspflicht - Kein Vollstreckungsdruck oder Drittantrag - Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes ist erforderlich! G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 3

4 Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor? Eintritt der Zahlungsunfähigkeit droht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb des laufenden bzw. des folgenden Geschäftsjahrs Kein Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit nach BGH-Rechtsprechung - Urteil v IX ZR 123/04 (Leitsätze: vgl. Anhang 02) Exkurs zur Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung Behandlung von Grenzfällen - Äußerst restriktive Rechtsprechung! (Weitere Entwicklung?) - Rechtsverfolgung (und damit zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen) vorläufig nach wie vor nur in Einzelfällen G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 4

5 Kontra freiwillige Antragstellung - u.a.: Veröffentlichung von Sicherungsmaßnahmen u. Eröffnungsbeschluss Dadurch Beeinträchtigung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen (mit je nach Branche unterschiedlicher Relevanz) Gefahr der Abwanderung wichtiger Mitarbeiter Außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditinstitute Ggf. Gefährdung bei persönlichen und dinglichen Drittsicherheiten Unwägbarkeiten des Verfahrens durch Qualitätsprobleme in der Insolvenzverwaltung und die Auswahl des (vorläufigen) Verwalters durch das Gericht Nach wie vor Gefahr der Rufschädigung und Stigmatisierung von Unternehmern, Gesellschaftern und Geschäftsführern G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 5

6 Pro freiwillige Antragstellung - u.a. (1): Trotz Insolvenz behält die Unternehmensführung die Initiative, - soweit sie Sanierung und Insolvenzantrag planmäßig vorbereitet - und die entscheidenden Geschäftspartner/Stakeholder systematisch in diese Strategie zur Überwindung der Unternehmenskrise einbindet. Begrenzung des Vertrauensverlusts bei Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten, Mitarbeitern etc. Keine straf- und zivilrechtlichen Risiken aus Insolvenzverschleppung etc. sowie aus Beihilfehandlungen - Exkurs zur strafbaren Beihilfe gewünscht? Chance auf Vermeidung der Publizität während des Eröffnungsverfahrens durch Verzicht des Gerichts auf Sicherungsmaßnahmen Konsequente Nutzung des Insolvenzgelds im Eröffnungsverfahren G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 6

7 Pro freiwillige Antragstellung - u.a. (2): Frühzeitige Nutzung insolvenzspezifischer Sanierungsmöglichkeiten im vertraglichen Bereich - Verkürzung von Kündigungsfristen (Arbeits-, Mietverträge etc.) - Erfüllungswahl bei laufenden Verträgen Bessere Nutzbarkeit des schuldnerseitigen Initiativrechts für ein Insolvenzplanverfahren mit dem Ziel der Vollsanierung - Weitgehende Erstellung/Vorbereitung eines sog. prepackaged plans - Erhalt der juristischen Person bzw. der Eigentumsverhältnisse - Sicherung der Vorteile einer Gesamtrechtsnachfolge - Eingriffe in Sicherungsrechte sind möglich - Gerichtliche Zustimmungsersetzung bei Gläubigerobstruktion nutzbar - Frühzeitige Aufhebung des Verfahrens ist möglich - Exkurs über die Grundzüge des Planverfahrens G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 7

8 Pro freiwillige Antragstellung - u.a. (3): Ggf. konsequente Nutzung der spezifischen Vorteile der sog. übertragenden Sanierung für den potenziellen Käufer - Nach wie vor häufigste Form der Sanierung in der Insolvenz - Kann auch in einen Insolvenzplan eingebettet werden - Nutzung der Vorteile der Einzelrechtsnachfolge - Weitgehende Abschirmung von Risiken aus der Vergangenheit - Exkurs zu den spezifischen Vorteilen der übertragenden Sanierung Bessere Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung - Reputationsgewinn - Geringere Verfahrenskosten - Unterstützung des Schuldners durch einen sog. Sachwalter - Exkurs zur Eigenverwaltung >>> G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 8

9 Exkurs: Insolvenzeröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) - Der Schuldner ist nicht in der Lage, "die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen". - Eröffnungsgrund bei allen Unternehmensformen Drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) - Nur der Schuldner selbst ist antragsberechtigt! Überschuldung ( 19 InsO) - Ü. liegt vor, "wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt". - Eröffnungsgrund u.a. bei KapGes u. denjenigen PersGes, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 9

10 Exkurs: Welche Gesellschaftsformen unterliegen der Insolvenzantragspflicht? Es besteht Insolvenzantragspflicht wg. Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit u.a. für: - Alle Kapitalgesellschaften dt. Rechts (GmbH, AG, KGaA) - KapGes ausländischen Rechts in Abhängigkeit vom jeweiligen GesRecht (Bei Scheinauslandsgesellschaften zurzeit streitig! RegE MoMiG!) - Alle Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z.b. GmbH & Co. KG) - Darüber hinaus u.a. auch Genossenschaften und eingetragene Vereine Höchstfrist von drei Wochen zur Beseitigung der Eröffnungsgründe ab dem Eintritt(!) der Insolvenzreife G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 10

11 Exkurs: Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit (1) Abgrenzungen zur Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsstockung Liquiditätsgutachten zum Stichtag - Nur Barliquidität darf angesetzt werden (d.h.: Bargeld, Sichteinlagen u. freie Kreditlinien bei Banken, u.u. auch Schecks u. Wechsel) - Gegenüber zu stellen sind alle fälligen Verbindlichkeiten (nicht nur die ernsthaft eingeforderten oder im Verzug befindlichen Verb.) Zeitraumbetrachtung nur in engen Grenzen (max. 3 Wochen) - Dabei sind Einzahlungen und Auszahlungen zu beachten! Bei der Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit bleiben allein geringfügige Liquiditätslücken außer Acht (< 10 %). G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 11

12 Exkurs: Feststellung der Zahlungs(un)fähigkeit (2) Unter Anwendung der vom BGH festgestellten Schwellenwerte von 10 % bzw. drei Wochen (Urteil vom , IX ZR 123/04) ergibt sich folgende Formel zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit: (Liquide Mittel + Zahlungseingänge innerhalb von 3 Wochen) x 100 Fällige + innerhalb 3 Wochen fällig werdende Zahlungspflichten 90 % G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 12

13 Exkurs: Wann liegt eine strafbare Beihilfehandlung vor? Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. ( 27 Abs. 1 StGB) Damit ist (grob)fahrlässiges Handeln von der Strafbarkeit ausgeschlossen. Grundsatz: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten... In diesem Fall verliert sein Tun stets den Alltagscharakter... Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird... (BGH, wistra 1999, 459) Fazit: Nutzung des rechtlichen Spielraums innerhalb vertretbarer Grenzen im Rahmen der alltagsüblichen Krisenberatung! G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 13

14 Exkurs: Grundzüge des Insolvenzplanverfahren ( 217 ff. InsO) Alle Verfahrensziele sind möglich: Sanierungs-, Übertragungs- und Liquidationsplan mit Restschuldbefreiung Planbestandteile: darstellender und gestaltender Teil, Anlagen Bildung von sachgerechten Gläubigergruppen Entscheidung im Erörterungs- und Abstimmungstermin - Erforderliche Mehrheiten - Obstruktionsverbot und Bedingungen der Zustimmungsersetzung Verfahrensaufhebung Planquote und Planerfüllung Möglichkeit der Planüberwachung Gesellschaftsrechtliche Grenzen für die Sanierung im Planverfahren G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 14

15 Exkurs: Spezifische Vorteile der übertragenden Sanierung Keine Gesamtrechts-, sondern Einzelrechtsnachfolge (sog. Asset deal) Der Geschäftsbetrieb kann mit Hilfe einer z. B. v. vorläufigen Verwalter betriebenen Auffanggesellschaft schon im Eröffnungsverfahren aus der Insolvenz gelöst und unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung an den Erwerber übergeben werden. Die übertragende Sanierung gilt heute noch bei der großen Mehrheit der Insolvenzverwalter als einfacher und unaufwändiger. Jeder erfahrene Verwalter beherrscht die Technik wenn auch nicht unbedingt den Umgang mit 613a BGB mit der vom Nachfolger häufig benötigten Professionalität. - Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 15

16 Exkurs: Eigenverwaltung ( 270 ff. InsO) Rahmenbedingungen für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - Zustimmung des Gläubigers, der den Eröffnungsantrag gestellt hat - Besser: Eigenantrag durch Schuldner (z.b. gesamte/n GF/Vorstand in der Regel ohne vorherige Insolvenzverschleppung!) - Einbindung der Hauptgläubiger und Zustimmung der Gläubigerversammlung - Personelle Voraussetzungen auf der ersten Leitungsebene - Problematik der Unternehmensgröße - Vorbehalte der Insolvenzgerichte Überwachung und Mitwirkung durch Sachwalter und ggf. durch (vorläufigen) Gläubigerausschuss G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 16

17 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen im internetgestützten Service zur Krisenberatung unter: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 17

18 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (1/8) Antrag auf Eröffnung des Unternehmensinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Unternehmen (Schuldner) bzw. Gläubiger stellt Antrag wegen: - Zahlungsunfähigkeit und/oder - Überschuldung - bzw. drohender Zahlungsunfähigkeit (nur bei Eigenantrag durch Unternehmen bzw. Schuldner) Soweit Schuldner natürliche Person ist, kann er Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten stellen Schuldner hat die Möglichkeit Insolvenzplan vorzulegen (sog. prepackaged plan) Ggf. Antrag des Schuldner auf Eigenverwaltung G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 18

19 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (2/8) Insolvenzgericht Prüft Eröffnungsvoraussetzungen Prüft o.g. weitere Anträge Stellt fest, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist Prüft sonstige Gründe, die zur Abweisung führen können Beschließt und veröffentlicht i.d.r. Sicherungsmaßnahmen, insb. die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters Untersagt ggf. Einzelzwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners Grundsätzlich Geschäftsfortführung bis zum Eröffnungsbeschluss G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 19

20 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (3/8) Ggf. Abweisung des Eröffnungsantrags (z.b. mangels Masse) Eröffnungsbeschluss und Einleitung des Insolvenzverfahrens Bestellung eines Insolvenzverwalters Ggf. Einsetzung eines Gläubigerausschusses Insolvenzverwalter soll Unternehmen grundsätzlich bis zum Berichtstermin fortführen Insolvenzgeldzeitraum: drei Monate rückwirkend ab Eröffnungsbeschluss (Eigenverwaltung und Besonderheiten sog. masseunzulänglicher Verfahren werden im weiteren Fortgang nicht berücksichtigt.) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 20

21 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (4/8) Berichtstermin Bericht des Insolvenzverwalters über wirtschaftliche Lage des Schuldners und mögliche Sanierungschancen Entscheidung der Gläubigerversammlung über Fortgang des Insolvenzverfahrens Gläubiger können Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten Insolvenzverwalter und Schuldner haben je eigenes Initiativrecht zur Vorlage eines Insolvenzplans Prüfungstermin (zur Prüfung der angemeldeten Forderungen) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 21

22 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (5/8) Sanierung des Rechtsträgers im Insolvenzplanverfahren Nur auf Grundlage eines Insolvenzplans möglich Erhalt der Unternehmensidentität in der Rechtsform bzw. i. d. Hand des bisherigen Unternehmensträgers Durch Wiederherstellung von Zahlungsfähigkeit und Ertragskraft des schuldnerischen Unternehmens Gläubiger werden gemäß Insolvenzplan aus dem künftigen Unternehmenserfolg befriedigt (Verbot der Schlechterstellung) Liquidation Verwertung des Vermögens des schuldnerischen Unternehmens bzw. des pfändungsfreien Vermögens des Schuldners Unter Berücksichtigung der Rechte der gesicherten Gläubiger Übertragende Sanierung Übertragung/Verkauf des Unternehmens, eines Betriebs oder Betriebsteils auf/an Dritte Unter Berücksichtigung der Rechte der gesicherten Gläubiger Ggf. Verwertung der verbleibenden Vermögensgegenstände G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 22

23 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (6/8) Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans Erörterungs- und Abstimmungstermin der Gläubigerversammlung Abstimmung über den Plan in Gläubigergruppen Insolvenzgericht ersetzt ggf. die (fehlende) Zustimmung von Gruppen wg. des sog. Obstruktionsverbots Zustimmung des Schuldners erforderlich Bestätigung des Insolvenzplan durch das Gericht (Bei Ablehnung durch die Gläubiger bzw. Nichtbestätigung durch das Gericht: Liquidation des schuldnerischen Unternehmens bzw. Vermögens) Verteilung des Verwertungserlöses Gleichmäßige Verteilung des Verwertungserlöses an die ungesicherten Insolvenzgläubiger (Insolvenzquote) Nach Begleichung der Verfahrenskosten und der sonstigen Masseverbindlichkeiten G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 23

24 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (7/8) Aufhebung des Insolvenzverfahrens Erfüllung des Insolvenzplans Schuldner/Geschäftsleitung erhält nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die volle Verfügung über das Unternehmen zurück Ggf. Überwachung der Planerfüllung auf Antrag Gläubiger Ggf. Anschluss einer Wohlverhaltensperiode Soweit es sich beim redlichen Schuldner um eine natürliche Person handelt und ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde Abtretung der pfändbaren Bezüge an Treuhänder zur Kostendeckung und Verteilung an die Insolvenzgläubiger Laufzeit: 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Erfüllung von sog. Obliegenheiten durch den Schuldner Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 24

25 Anhang 01: Grobablauf des Unternehmensinsolvenzverfahrens (8/8) In Anlehnung an folgende Quellen: Klaus Wimmer, BMJ 2003 in: Gründerzeiten Nr. 14 Insolvenz und Neustart Hans Haarmeyer, Guter Rat bei Insolvenz (Beck-Rechtsberater im dtv), München 2004 Linkempfehlungen: (Formulare und Informationen zum Insolvenzverfahren auf den Seiten des Justizministeriums NRW) (Übersicht zur Abgrenzung des Unternehmens- vom Verbraucherinsolvenzverfahrens) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 25

26 Anhang 02: BGH, Urt. v IX ZR 123/04 Vorinstanzen: OLG Hamm, LG Dortmund Zur Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung Leitsätze des Gerichts: 1. Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend. 2. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird. 3. Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist. (Die gesamte Entscheidung ist abgedruckt in ZInsO 15/2005, S ) G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Folie 26

Materialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens

Materialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens Materialien zur Krisenberatung Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens An t r a g a u f Er ö f f n u n g d e s Un t e r n e h m e n s i n s o lv e n z v e r fa h r e n s beim zuständigen Amtsgericht

Mehr

PRO KMU Unternehmensberatung. Zahlungsunfähigkeit

PRO KMU Unternehmensberatung. Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit Vorbemerkungen Die (drohende) Zahlungsunfähigkeit ist allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren ( 17 Abs. 1 InsO bzw. 18 Abs.1 InsO). Bei ihrem Vorliegen kann bzw. muss

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

7: Besondere Verfahrensarten

7: Besondere Verfahrensarten 7: Besondere Verfahrensarten A. Insolvenzplan B. Restschuldbefreiung C. Eigenverwaltung D. Verbraucherinsolvenz E. Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen I. Nachlassinsolvenz II. Gesamtgutinsolvenz

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater im dtv 50626 Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Christian Stoll 3., aktualisierte Auflage Guter Rat bei Insolvenz Haarmeyer

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17 Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14 Insolvenzrecht Wintersemester 2013/14 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung

Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung Geiersberger g Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung Dr. Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Zur Person

Mehr

Merkblatt Eigenantrag bei Unternehmensinsolvenz

Merkblatt Eigenantrag bei Unternehmensinsolvenz Merkblatt Eigenantrag bei Unternehmensinsolvenz Das Insolvenzgericht hat die für seine Entscheidung en maßgebenden Umstände von Amts wegen zu ermitteln. Die Schuldnerin oder der Schuldner ist zur umfassenden

Mehr

7: Besondere Verfahrensarten

7: Besondere Verfahrensarten 7: Besondere Verfahrensarten A. Eigenverwaltung B. Insolvenzplan C. Restschuldbefreiung D. Verbraucherinsolvenz Folie 196 A. Eigenverwaltung Voraussetzungen der Anordnung - Schuldnerantrag auf Eigenverwaltung

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort.......................................................

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Wer sucht den Insolvenzverwalter aus? Wie wird ein Insolvenzverwalter bezahlt? Warum sind vorläufiger Verwalter und Insolvenzverwalter meist personenidentisch? Was muss ein Insolvenzverwalter

Mehr

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht 26. November 2009 FG Zivilrecht II Prof. Dr. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. 1 A. Einführung I. Begriff der Insolvenz

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann

Mehr

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. 2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)

Mehr

Insolvenzgründe Einführung

Insolvenzgründe Einführung Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht Insolvenzgründe Einführung Vortrag auf dem 4. Mannheimer Insolvenzrechtstag am Prof.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5 Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten

Mehr

B. Eröffnungsverfahren

B. Eröffnungsverfahren B. Eröffnungsverfahren Verfahrensalternativen: Klassisches Eröffnungsverfahren, 21 ff. InsO Vorläufige Eigenverwaltung, 270a InsO Sog. Schutzschirmverfahren, 270b InsO Folie 34 Zeitabschnitte Eröffnungs

Mehr

Gläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG?

Gläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG? Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Gläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG? Impulsreferat beim Abendsymposion des ZIS am

Mehr

Das ESUG eine Chimäre?

Das ESUG eine Chimäre? Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Strukturänderungen in der Insolvenz Pfleiderer, Suhrkamp und die Folgen Bucerius Law School, Hamburg

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

3: Eröffnung des Verfahrens

3: Eröffnung des Verfahrens 3: Eröffnung des Verfahrens A. Eröffnungsvoraussetzungen B. Eröffnungsverfahren Folie 24 A. Eröffnungsvoraussetzungen Antrag, 13 ff. InsO - Antragsrecht Gläubiger ( 14 InsO) Schuldner und Organe ( 15 InsO)

Mehr

Insolvenzrecht Begriffe

Insolvenzrecht Begriffe 1 Insolvenzrecht Begriffe 1. Ziele des Insolvenzrechts Grundsatz des neuen Insolvenzrechtes ist es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Dem redlichen Schuldner wird dabei Gelegenheit

Mehr

Kompass Recht. Insolvenzrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Haarmeyer. 2. Auflage Buch. XV, 156 S. Paperback ISBN

Kompass Recht. Insolvenzrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Haarmeyer. 2. Auflage Buch. XV, 156 S. Paperback ISBN Kompass Recht Insolvenzrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Haarmeyer 2. Auflage 2011 2011. Buch. XV, 156 S. Paperback ISBN 978 3 17 022075 1 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis. Rn.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis. Rn. Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis Seite V IX XV XXIII Teil 1: Allgemeine Grundlagen 1 A. Einleitung 1 B. Sanierung als Instrument des Insolvenzrechts

Mehr

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des

Mehr

AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG. 217 Grundsatz

AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG. 217 Grundsatz AUSZÜGE AUS DER INSOLVENZORDNUNG 217 Grundsatz Die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten

Mehr

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort Jörg R. Eppers Rechtsanwalt Juli 2014 1 Zeitliche Geltung Betrifft: Anträge ab 01.07.2014 Anträge vor dem 01.07.14: altes Recht gilt fort 2 Verbraucher i.s. von 304 InsO natürliche Person keine oder nur

Mehr

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung

Mehr

Formen des Insolvenzverfahrens

Formen des Insolvenzverfahrens Formen des Insolvenzverfahrens Insolvenzgründe Schuldner Regelverfahren Verbraucherverfahren Nachlassinsolvenz Zahlungsunfähigkeit, 17, 18; ggf. Überschuldung, 19 Insolvenzfähig Kein Verbraucher Zahlungsunfähigkeit,

Mehr

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Arbeitsrecht in der Insolvenz Beck'sches Mandats Handbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Arne Steindorf Rechtsanwalt in Halle/Saale und Thomas Regh Rechtsanwalt in Bonn ms Verlag C.H.Beck München 2002 1 Das arbeitsrechtliche Mandat

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich IX Vorwort Die Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIX XXIII Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 29 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer

Mehr

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens

Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens Hubertus Schröder Die Abwicklung des masseunzulänglichen Insolvenzverfahrens De Gruyter A) Einführung 1 B) Fehlende gesetzliche Möglichkeit zur Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 5 I. Gesetzliche

Mehr

ESUG: Durchbruch für die Sanierung?

ESUG: Durchbruch für die Sanierung? ESUG: Durchbruch für die Sanierung? Neue Optionen zur Unternehmenssanierung Vortrag beim Venture Capital Club am 7. Dezember 2011 Dr. Martin Heidrich, LL.M. Local Partner / Rechtsanwalt Einleitung Abraham

Mehr

Perspektiven der Eigenverwaltung

Perspektiven der Eigenverwaltung Perspektiven der Eigenverwaltung Rebe & Restrukturierung 23. August 2018 Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig und die Sicht des Sachwalters Rebe & Restrukturierung 23. August 2018 Rechtsanwalt Silvio

Mehr

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom

Arbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom Arbeitsgruppe Rechtsfragen 15.01.07 Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom 27.08.2006 Übersicht 1. 1. Anwendungsbereich 2. 2. Insolvenz-/ Sanierungsgründe

Mehr

M&A IM BANKEN- UND SPARKASSENSEKTOR

M&A IM BANKEN- UND SPARKASSENSEKTOR Dr. Jan Wildberger Katharina Reuther Erwerb von Kreditportfolien und Beteiligungen aus der Insolvenz M&A IM BANKEN- UND SPARKASSENSEKTOR Praxisprobleme und Lösungen 5. Februar 2013 Frankfurt/Main Inhaltsübersicht

Mehr

Doppelnützige Treuhand vs. ESUG als Sanierungsinstrument Konkurrenz oder Zusammenspiel?

Doppelnützige Treuhand vs. ESUG als Sanierungsinstrument Konkurrenz oder Zusammenspiel? Ludolfs Insolvenzverwalter GbR Walsrode*Hannover*Uelzen Doppelnützige Treuhand vs. ESUG als Sanierungsinstrument Konkurrenz oder Zusammenspiel? Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Vortrag

Mehr

Insolvenzeröffnungsverfahren. Ablauf des (Regel-)Insolvenzverfahrens. Insolvenzantrag. Prüfung der Zulässigkeit

Insolvenzeröffnungsverfahren. Ablauf des (Regel-)Insolvenzverfahrens. Insolvenzantrag. Prüfung der Zulässigkeit Ablauf des (Regel-)Insolvenzverfahrens Insolvenzantrag Prüfung der Zulässigkeit Sicherung der Masse/vorl. Insolvenzverfahren Eröffnung Insolvenzantrag des Verfahrens Abweisung mangels Masse, 26 Abs. 1

Mehr

Inhalt. Insolvenzrecht

Inhalt. Insolvenzrecht Insolvenzrecht Inhalt A. Einleitung 7 B. Verfahrensziele 8 C. Das Insolvenzeröffnungsverfahren 10 I. Die Insolvenzfähigkeit des Schuldners 11 II. Der Eigenantrag 13 1. Vorüberlegungen 13 2. Antragsberechtigung

Mehr

Insolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis

Insolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis Vorlesung Insolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis Wintersemester 2018/19 HS 3219 Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser, Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für Steuer- u. für Insolvenzrecht

Mehr

Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz

Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz von Arne Steindorf, Thomas Regh 1. Auflage Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Steindorf / Regh wird vertrieben von beck-shop.de

Mehr

Beteiligte des Insolvenzverfahrens. Insolvenzverwalter

Beteiligte des Insolvenzverfahrens. Insolvenzverwalter Schuldnervertretungstheorie: Gesetzlicher Vertreter des Schuldners, begrenzt auf Insolvenzmasse und Zweck der Gläubigerbefriedigung Gläubigervertretungstheorie: Insolvenzmasse gehört den Gläubigern und

Mehr

Forum: Agrarwirtschaftsrecht. Der Agrarbetrieb im Insolvenzverfahren

Forum: Agrarwirtschaftsrecht. Der Agrarbetrieb im Insolvenzverfahren Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin 71. Agrarrechtsseminar Forum: Agrarwirtschaftsrecht Der Agrarbetrieb im Insolvenzverfahren Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mehr

13. Deutscher Insolvenzrechtstag 2016

13. Deutscher Insolvenzrechtstag 2016 13. Deutscher Insolvenzrechtstag 2016 Workshop Eigenverwaltung: Impulsreferat Prof. Dr. Florian Jacoby Impuls 1: Charakter der Eigenverwaltung Reform ESUG - Festgestellte Defizite, insb.: Stigma der Insolvenz,

Mehr

Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung

Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung www.anchor.eu Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung Entscheidung des BGH vom 22.11.2018 (Az.: IX ZR 167/16) Sachverhalt Die schuldnerische GmbH beantragte am 21.01.2014 die Eröffnung

Mehr

Insolvenzverfahren und finanzielle Ergebnisse in Nordrhein-Westfahlen nach Art des Schuldners*)

Insolvenzverfahren und finanzielle Ergebnisse in Nordrhein-Westfahlen nach Art des Schuldners*) Insolvenzverfahren: Eröffnet im Jahr 2012, beendet bis 31.12.2016 Eröffnete Insolvenverfahren 34 941 8 275 24 716 1 465 485 darunter bisher beendete Verfahren 30 976 5 540 23 728 1 363 345 befriedigte

Mehr

Als Anlagen überreiche(n) ich / wir für unseren Mandanten: Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Anlage 1),

Als Anlagen überreiche(n) ich / wir für unseren Mandanten: Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Anlage 1), [ Musteranträge zur Einleitung des Schutzschirmverfahrens, 270b InsO ] Rechtsanwält(e) ABC Straße /Hausnummer PLZ /Ort An das Amtsgericht Insolvenzgericht Name des Insolvenzgerichts Straße / Hausnummer

Mehr

Seite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3

Seite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3 I Inhaltsübersicht Einleitung 1 1. Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3 1. Aufbau der Insolvenzordnung 3 II. Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens 3 vom Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Leitfaden zum Insolvenzrecht

Leitfaden zum Insolvenzrecht Insolvenzrecht in der Praxis Leitfaden zum Insolvenzrecht Von Richter am BGH Hans-Peter Kirchhof, Karlsruhe 2., erweiterte und aktualisierte Auflage Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Herne/Berlin

Mehr

Insolvenzrecht. Eine Einführung. von. Wolfgang Breuer. Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht

Insolvenzrecht. Eine Einführung. von. Wolfgang Breuer. Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht Insolvenzrecht Eine Einführung von Wolfgang Breuer Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Verlag C.H. Beck München 2003 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Insolvenzbekanntmachungen

Insolvenzbekanntmachungen Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 1 of 2 Insolvenzbekanntmachungen Sie sind hier: >Bekanntmachungen suchen Insolvenzverfahren suchen Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen

Mehr

Übersicht über die Insolvenzordnung (InsO) Teile Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil 6. Teil. 148 bis 173 InsO.

Übersicht über die Insolvenzordnung (InsO) Teile Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil 6. Teil. 148 bis 173 InsO. 2 A. Allgemeiner Teil Übersicht über die Insolvenzordnung (InsO) Teile 1 6 1. Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil 6. Teil 1 bis 10 InsO 11 bis 79 InsO 80 bis 147 InsO 148 bis 173 InsO 174 bis 216 InsO

Mehr

[ Musteranträge zur Einleitung des Schutzschirmverfahrens, 270b InsO n.f. ]

[ Musteranträge zur Einleitung des Schutzschirmverfahrens, 270b InsO n.f. ] [ Musteranträge zur Einleitung des Schutzschirmverfahrens, 270b InsO n.f. ] Rechtsanwält(e) ABC Straße /Hausnummer PLZ /Ort An das Amtsgericht Insolvenzgericht Name des Insolvenzgerichts Insolvenzantrag

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel. Insolvenzrecht Referent: und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ziel des Insolvenzverfahrens gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (primärer Zweck) Sanierung (sekundärer Zweck) Liquidation

Mehr

Sanierung unter Insolvenzschutz ein Erfolgsmodell und seine Umsetzung in die Praxis. 2. Deutscher Gläubigerkongress Düsseldorf/Neuss, den

Sanierung unter Insolvenzschutz ein Erfolgsmodell und seine Umsetzung in die Praxis. 2. Deutscher Gläubigerkongress Düsseldorf/Neuss, den Sanierung unter Insolvenzschutz ein Erfolgsmodell und seine Umsetzung in die Praxis 2. Deutscher Gläubigerkongress Düsseldorf/Neuss, den 05.06.2013 Agenda I. Neue Sanierungskultur durch das ESUG II. III.

Mehr

Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley) Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt a.m.

Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley) Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt a.m. Insolvenzrecht von Professor Dr. Christoph G. Paulus, LL.M. (Berkeley) Humboldt-Universität zu Berlin»III Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Frankfurt a.m. Der Verlag des Betriebs-Berater Ein Unternehmen

Mehr

Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Antragsteller(in) Adresse: Name Straße, Hausnummer Vorname(n) Postleitzahl, Ort Telefon tagsüber Verfahrensbevollmächtigte(r) An das Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer (falls vorhanden):

Mehr

Die Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland

Die Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Die Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland Erfahrungen aus Forschung und Praxis Christiane Siegel /

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1 Inhaltsverzeichnis Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1 1 Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 2 Wahrnehmung der Gläubigerrechte im vorläufigen

Mehr

Jobcenter Salzlandkreis

Jobcenter Salzlandkreis Eigenbetrieb des Landkreises Insolvenzverfahren Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2013 Insolvenzverfahren Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Allgemeines... 3 2.1 Zuständigkeit ( 2, 3 InsO)...

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht

Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht 8. Mannheimer Insolvenzrechtstag Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.v. RAin Frankfurt a.m. Agenda I. Erste Tendenzen nach

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Merkblatt Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de

Mehr

GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER. WP/StB Bernd Keller Dipl.-Kaufmann Nino Pfützenreuter Jena, 02. Februar 2012

GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER. WP/StB Bernd Keller Dipl.-Kaufmann Nino Pfützenreuter Jena, 02. Februar 2012 GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER SANIERUNG VON UNTERNEHMEN (ESUG) WP/StB Bernd Keller Dipl.-Kaufmann Nino Pfützenreuter Jena, 02. Februar 2012 AGENDA 1. Entwicklungsgeschichte des ESUG 2. Änderungen

Mehr

Unternehmen in Krise und Insolvenz

Unternehmen in Krise und Insolvenz Memento Verlaa SP- Unternehmen in Krise und Insolvenz Risikomanagement Eigenkapitalersatz Insolvenzverfahren Arbeitsrecht Steuerrecht Bilanzierung Beraterhaftung Honorarsicherang Rechtsstand 10, April

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1. Einleitung - Allgemeine Grundsätze des Insolvenzrechts

Inhaltsübersicht. Teil 1. Einleitung - Allgemeine Grundsätze des Insolvenzrechts Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV LUI LVII Teil 1. Einleitung - Allgemeine Grundsätze des Insolvenzrechts Kapitel 1. Grundfragen des Insolvenzrechts 3 I. Der Regelungszweck

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 163/06 BESCHLUSS vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt,

Mehr

Sanierung 2.0 Insolvenz als (echte) Sanierungsalternative

Sanierung 2.0 Insolvenz als (echte) Sanierungsalternative Sanierung 2.0 Insolvenz als (echte) Sanierungsalternative Rechtsanwalt Christopher Seagon 18.09.2015 Heidelberg Seite 1 Handlungsrahmen und Handelnde bei Unternehmenssanierungen Sanierungsformen Wert Kontrolle

Mehr

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009 Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 4: - Kreditsicherheiten Neubestellung in der Krise Banksyndikus Arne Wittig, 26. November 2009 Frankfurt am Main Die Reaktion der Banken

Mehr

Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters

Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters Von Richter am Amtsgericht Frank Frind, Hamburg, Richter am Amtsgericht Dr. Thorsten Graeber, Potsdam, Richter am Amtsgericht Ulrich Schmerbach, Göttingen,

Mehr

Polnisches Insolvenz- und Restrukturierungsrecht RAin Tina de Vries, Länderreferentin für polnisches Recht Wismar,

Polnisches Insolvenz- und Restrukturierungsrecht RAin Tina de Vries, Länderreferentin für polnisches Recht Wismar, Polnisches Insolvenz- und Restrukturierungsrecht RAin Tina de Vries, Länderreferentin für polnisches Recht Wismar,12.9.2018 Insolvenzfähigkeit Insolvenzfähigkeit ist nach InsO und RestrR bei Zahlungsunfähigkeit

Mehr

Aus Fehlern lernen - Krisenmanagement

Aus Fehlern lernen - Krisenmanagement Kapitelübersicht Auslöser von Krisen Warnsignale von außen Auswirkungen von Krisen von innen bei Unternehmen (Sanierungsverfahren, Konkursverfahren) bei Privatpersonen ( Privatkonkurs ) gerichtliche Verfahren

Mehr

Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan

Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan Schriftenreihe des Centrum für Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht 4 Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan Das Planinitiativrecht des Schuldners aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO als

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Einführung in die Thematik Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren

Mehr

4 Die Krise aus insolvenzrechtlicher Sicht

4 Die Krise aus insolvenzrechtlicher Sicht 2.1.3 Maßgebliche Größe der Liquiditätslücke Die Legaldefinition der Zahlungsunfähigkeit verzichtet auch auf das Merkmal der Wesentlichkeit (bisher: seine fälligen Geldverbindlichkeiten im wesentlichen

Mehr

Insolvenzordnung: Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Verbraucherinsolvenzverfahren 360 Design Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung von

Mehr

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG

1. VERBRAUCHER IM SINNE DER INSOLVENZORDNUNG MERKBLATT Recht und Steuern VERBRAUCHERINSOLVENZVERFAHREN: HINWEISE FÜR EHEMALS SELBSTSTÄNDIGE Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender

Mehr

1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung

1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung II 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung Die Insolvenzordnung regelt das Verbraucherinsolvenzverfahren als besondere Verfahrensart im Neunten Teil

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis V XII! A. Einleitung 1 I. Regelungskern und Historie 2 II. Praktische Bedeutung 4 III. Vorteile der Eigenverwaltung 7 IV. Anwendungsbereich der Eigenverwaltung 9 1. Rechtliche

Mehr

LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf. Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken

LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf. Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf Martin Lambrecht Rechtsanwalt I Partner Insolvenzverwalter Dipl. Kaufmann Dipl. Volkswirt Der CRO und Berater in der Unternehmenskrise Vermeidung von Haftungsrisiken IfUS

Mehr

Uteraturverzeichnis...XVII. A. Einführung Einführung in das Insolvenzplanverfahren

Uteraturverzeichnis...XVII. A. Einführung Einführung in das Insolvenzplanverfahren Gliederung Uteraturverzeichnis...XVII Abkiirzungs- und Fremdwortverzelchnls... XXXI" A. Einführung... - 1 - I. Einleitung... - 1-1. Einführung in das Insolvenzplanverfahren...-1-2. Wettbewerb um dje beste

Mehr

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. X. Insolvenzplan und Eigenverwaltung. Frühjahrssemester 2017

Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft. Vorlesung Insolvenz und Sanierung. X. Insolvenzplan und Eigenverwaltung. Frühjahrssemester 2017 Vorlesung Insolvenz und Sanierung FS 2017 X./1 Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft Vorlesung Insolvenz und Sanierung X. Insolvenzplan und Eigenverwaltung Frühjahrssemester 2017 Diese Arbeitsunterlage

Mehr

Verfahrensablauf. Verfahrensablauf

Verfahrensablauf. Verfahrensablauf Verfahrensablauf 1 Verfahrensablauf Vor jedem Insolvenzverfahren steht eine Unternehmenskrise: Ohne Krise besteht kein Grund für ein Insolvenzverfahren (Kapitel 2). Allerdings ist zwischen der Krise eines

Mehr

6: Abschluss des Verfahrens

6: Abschluss des Verfahrens 6: Abschluss des Verfahrens A. Verteilung der Masse I. Feststellungsverfahren II. Verteilung B. Beendigung des Verfahrens I. Aufhebung II. Einstellung Folie 174 Feststellung der Schuldenmasse Anmeldung,

Mehr

Vorwort. Dipl.-Finanzwirt (FH) Herbert Winkens

Vorwort. Dipl.-Finanzwirt (FH) Herbert Winkens Vorwort Seit geraumer Zeit wird die Vereinfachung des Steuerrechts proklamiert, der Erfolg ist täglich sichtbar umfangreich und außerordentlich kompliziert. Ebenso dokumentieren seit dem Inkrafttreten

Mehr

Die Ermächtigung des Schuldners zur Begründung einzelner Masseverbindlichkeiten in den Eigenverwaltungs-Eröffnungsverfahren nach 270a und 270b InsO

Die Ermächtigung des Schuldners zur Begründung einzelner Masseverbindlichkeiten in den Eigenverwaltungs-Eröffnungsverfahren nach 270a und 270b InsO Forum Insolvenzrecht Düsseldorf, 5. Februar 2014 Die Ermächtigung des Schuldners zur Begründung einzelner Masseverbindlichkeiten 1 I. Das Problem Das ESUG und die Eigenverwaltung: Funktion der 270a, 270b

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 174/09 BESCHLUSS vom 21. Januar 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 20 Abs. 2, 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Hat der Schuldner

Mehr

Compliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016

Compliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016 Compliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016 Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Berlin, 04.11.2016 Im Fokus: 2 Im Fokus: Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters

Mehr

Handbuch der Rechtspraxis. Insolvenzrecht

Handbuch der Rechtspraxis. Insolvenzrecht Handbuch der Rechtspraxis Band 3 Insolvenzrecht von Michael C. Frege Rechtsanwalt in Leipzig Fachanwalt für Insolvenzrecht Ulrich Keller Professor an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege

Mehr

I. Keine persönliche Haftung

I. Keine persönliche Haftung Abendveranstaltung des ZIS am 20. Oktober 2009 in Mannheim Die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Sorgfaltspflicht des Insolvenzverwalters Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter

Mehr

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004).

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004). Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004). 335 Grundsatz Das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen

Mehr

LEONHARDT RATTUNDE. Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen

LEONHARDT RATTUNDE. Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf Martin Lambrecht Rechtsanwalt I Partner Insolvenzverwalter Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen Atreus A.partnership

Mehr