Materialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens
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1 Materialien zur Krisenberatung Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens
2 An t r a g a u f Er ö f f n u n g d e s Un t e r n e h m e n s i n s o lv e n z v e r fa h r e n s beim zuständigen Amtsgericht Unternehmen (Schuldner) bzw. Gläubiger stellt Antrag wegen: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung bzw. drohender Zahlungsunfähigkeit (nur bei Eigenantrag durch Unternehmen bzw. Schuldner) Soweit Schuldner natürliche Person ist, kann er Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten stellen Schuldner hat die Möglichkeit, Insolvenzplan vorzulegen (sog. prepackaged plan) Ggf. Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung In s o lv e n z g e r i c h t Prüft Eröffnungsvoraussetzungen Prüft o. g. weitere Anträge Stellt fest, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist Prüft sonstige Gründe, die zur Abweisung führen können Beschließt und veröffentlicht i. d. R. Sicherungsmaßnahmen, insb. die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters Untersagt ggf. Einzelzwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners Grundsätzlich Geschäftsfortführung bis zum Eröffnungsbeschluss 2
3 Eröffnungsbeschluss u n d Einleitung des Insolvenzverfahrens Bestellung eines Insolvenzverwalters Gg f. Ab w e i s u n g d e s Er ö f f n u n g s a n t r a g s (z. B. mangels Masse) Ggf. Einsetzung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses Insolvenzverwalter soll Unternehmen grundsätzlich bis zum Berichtstermin fortführen Insolvenzgeldzeitraum: drei Monate rückwirkend ab Eröffnungsbeschluss (Eigenverwaltung und Besonderheiten so genannter masseunzulänglicher Verfahren werden im weiteren Fortgang nicht berücksichtigt.) Be r i c h t s t e r m i n Bericht des Insolvenzverwalters über wirtschaftliche Lage des Schuldners und mögliche Sanierungschancen Entscheidung der Gläubigerversammlung über Fortgang des Insolvenzverfahrens Gläubiger können Verwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten Insolvenzverwalter und Schuldner haben je eigenes Initiativrecht zur Vorlage eines Insolvenzplans Pr ü f u n g s t e r m i n (zur Prüfung der angemeldeten Forderungen) 3
4 Sa n i e r u n g d e s Re c h t s t r ä g e r s im In s o lv e n z- p l a n v e r fa h r e n Nur auf Grundlage eines Insolvenzplans möglich Erhalt der Unternehmensidentität in der Rechtsform bzw. in der Hand des bisherigen Unternehmensträgers Ggf. durch Beseitigung der Überschuldung, Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Ertragskraft des schuldnerischen Unternehmens Gläubiger können gemäß Insolvenzplan aus dem künftigen Unternehmenserfolg befriedigt werden (Verbot der Schlechterstellung) Li q u i d at i o n Verwertung des Vermögens des schuldnerischen Unternehmens bzw. des pfändungsfreien Vermögens des Schuldners Unter Berücksichtigung der Rechte der gesicherten Gläubiger Üb e r t r a g e n d e Sa n i e r u n g Übertragung/Verkauf des Unternehmens, eines Betriebs oder Betriebsteils auf/an Dritten Unter Berücksichtigung der Rechte der gesicherten Gläubigern Ggf. Verwertung der verbleibenden Vermögensgegenstände An n a h m e u n d Be s t ä t i g u n g d e s In s o lv e n z p l a n s Erörterungs- und Abstimmungstermin der Gläubigerversammlung Abstimmung über den Plan ggf. in Gläubigergruppen (in jeder Gruppe Kopf- und Summenmehrheit der abstimmenden Gläubiger erforderlich) Insolvenzgericht ersetzt ggf. die (fehlende) Zustimmung von Gruppen wg. des sog. Obstruktionsverbots Zustimmung des Schuldners erforderlich (kann ggf. auch ersetzt werden) Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht Bei Ablehnung durch die Gläubiger bzw. Nichtbestätigung durch das Gericht: Liquidation des schuldnerischen Unternehmens bzw. Vermögens Verteilung des Verwertungserlöses Gleichmäßige Verteilung des Verwertungserlöses an die ungesicherten Insolvenzgläubiger (Insolvenzquote) Nach Begleichung der Verfahrenskosten und der sonstigen Masseverbindlichkeiten 4
5 Aufhebung des Insolvenzverfahrens Erfüllu n g d e s In s o lv e n z p l a n s Schuldner/Geschäftsleitung erhält nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die volle Verfügung über das Unternehmen zurück Ggf. Überwachung der Planerfüllung auf Antrag Gläubiger Ggf. Anschluss einer Wohlverhaltensperiode Soweit es sich beim redlichen Schuldner um eine natürliche Person handelt und ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde Abtretung der pfändbaren Bezüge an Treuhänder zur Kostendeckung und Verteilung an die Insolvenzgläubiger Laufzeit der Abtretung: 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Erfüllung von sog. Obliegenheiten durch den Schuldner Beschluss des Insolvenzgerichts über die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung Die Erarbeitung des Schemas erfolgte in Anlehnung an folgende Quellen: Klaus Wimmer, BMJ 2003 in: Gründerzeiten Nr. 14 Insolvenz und Neustart Hans Haarmeyer, Guter Rat bei Insolvenz (Beck-Rechtsberater im dtv), München 2008 Li n k e m p f e h l u n g e n Formulare zum Insolvenzverfahren Formulare und Informationen zum Insolvenzverfahren auf den Seiten des Justizministeriums NRW Abgrenzung Unternehmens-/Verbraucherinsolvenzverfahren Schaubild zur Abgrenzung des Unternehmens- vom Verbraucherinsolvenzverfahren, hrsg. von der G.I.B. mbh, Bottrop/Mai
6 Herausgeber G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Im Blankenfeld Bottrop Tel.: Fax: mail@gib.nrw.de Internet: Diese Veröffentlichung wurde im Rahmen des Landesprojektes Unternehmenssicherung NRW erarbeitet und mit Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW und der EU finanziert. Autor Dr. Ulrich Sassenbach Fotos Bottrop, August 2008
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