Inklusion hat viele Gesichter und einige Konsequenzen
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- Herbert Buchholz
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1 Forschungslabor Jugend Sozial Arbeit Inklusion hat viele Gesichter und einige Konsequenzen Andreas Oehme Universität Hildesheim
2 Überblick I II III IV V Diversität statt Homogenität Teilhabe statt Eingliederung Flexibilität statt Versäulung Ganz oder gar nicht? Großer Wurf und kleine Schritte!
3 I Diversität statt Homogenität Alle sind verschieden Es ist normal verschieden zu sein! Man ist nicht behindert, man wird behindert Kritik: Behinderung und Benachteiligung wird am Individuum als Abweichung von der Normalität diagnostiziert, um sie in Sonderwelten behandeln zu können. Die Systeme (Bildung, Ausbildung, Hilfe) verlangen eine Sortierung in Schubladen Stigmatisierung, Diskriminierung, Benachteiligung, Ausgrenzung
4 I Diversität statt Homogenität Ansatz: Akzeptanz der Heterogenität (Diversität), d.h. die Menschen sind verschieden, und ihre Formen von Bildung, von Arbeiten und Leben sind es auch Keine Ausrichtung an einem Normalmodell! (Arbeit für jeden? Markt?) Verschiedene Möglichkeiten des Lebens, Lernens, Arbeitens entsprechend den Bedürfnissen und Lebensumslagen!
5 I Diversität statt Homogenität Heterogenität als Normalfall in Klassen, Projekten, Maßnahmen und Unternehmen! Orientierung an Bedürfnissen bzw. am Hilfebedarf statt am Arbeitskräftebedarf des Arbeitsmarktes z.b.: Ausbildungsreife/ Unreife Orientierung am Jugendlichen Sozialraum, Zeit, Lebenslage Neue Unterrichtsformen: Beziehung als Basis für Lernen Projekte zur Verbindung von Theorie und Lebenswelt Gestaltung von Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten, die der Verschiedenheit gerecht werden
6 II Teilhabe statt Eingliederung Nichts über uns ohne uns! Teilhabe (partizipation) wird im System der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) definiert als Einbezogensein in eine Lebenssituation (involvement in a life situation). [...] Beeinträchtigung der Teilhabe ist ein Problem, das ein Mensch in Hinblick auf sein Einbezogensein in Lebenssituationen erleben kann. Welti 2005: 537 Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen
7 II Teilhabe statt Eingliederung Behinderte Benachteiligte (individuelle Zuschreibung) Nichts über uns ohne uns! Behinderung Be nach teiligung Durch Barrieren behindert werden gegenüber anderen im Nachteil sein schwerer Zugang zu seinem Teil am Ganzen haben Teilhabe Partizipation Beteiligung Mitbestimmung Einbezogensein in eine Lebenssituation Teilhabe an Gesellschaft Teil sein, Teil haben Mitbestimmung über die eigenen Belange
8 II Teilhabe statt Eingliederung Inklusion ist nicht gleich Eingliederung in eine Maßnahme oder Arbeitsmarkt! Sondern Erschließung von Möglichkeiten sozialer Teilhabe (über Bildung, Arbeit, Zivilgesellschaft) Mitbestimmung als selbstverständliche Basis von Projekten, BVJ, Schule Projekte als Rahmen der Aneignung der Welt! Entwicklung von Bedürfnissen, Ansprüchen, Widersprüchen Arbeitsmarkt als widersprüchlicher Integrationshorizont! Z.B. Niedriglohnsektor: Geringe Bezahlung, Anerkennung, Druck auf Familienleben, kein Raum zur Entwicklung beruflicher Alternativen Stärkung der Inklusiveness von Schule, Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft
9 III Flexibilität statt Versäulung Bildungsträger Haupt- Schule Förder- Schule für... Real- Schule Jugendamt Sozialamt Berufsschule Jobcenter Arbeitsagentur BBW Jugendhilfe- Träger WfBM SGB II SGB III SGB VIII SGB IX/XII Wer hat welches Problem und wo gehört er /sie hin?
10 Netzwerke zur Gestaltung von Übergängen junge Erwachsene Schlüsselpersonen Jugendliche Eltern RÜM Jugendhilfe- Träger Betriebe Schulen Jobcenter Jugendamt Bildungsträger Arbeitsagentur Projekte im 3. Sektor Vereine Kirchen Berufsschulen Schulamt lokale Politik
11 III Flexibilität statt Versäulung Eine Schule für alle : Die Schule passt sich den Bedürfnissen der Kinder an, nicht die Kinder den Bedürfnissen der Schule Kein Kind soll ausgesondert werden Schule als Antwort auf die ganze Vielfalt der Kinder Eine Maßnahme für alle? Eine Verwaltung für alle Maßnahmen? Ein Gesetz für alle Fälle?
12 III Flexible (inklusive) Organisationsstruktur flexible, sozialräumliche Hilfen multiprofessionelle Teams kommunikative Klärung des individuellen Hilfebedarfs und der Hilfeleistung offene Angebote sozialräumliche Vernetzung Berufsschule lokale Ökonomie Eltern Vereine Träger 2 (Beschäftigung) Träger 1 (Begleitung) Schulen AA (Berufsberatung, psych. Dienst) offene Beratung Träger 3 (IFD) offene Jugendarbeit Job-Center (Fallmanager) Jugendamt regionale Koordinierung Gemeinwesenarbeit Jugendhilfe, EZH
13 III Flexible (inklusive) Organisationsstruktur Träger 2 (Beschäftigung) Träger 1 (Begleitung) Regionale Koordinierung AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 3 (IFD) Job-Center (Fallmanager) Jugendamt Träger 2 (Beschäftigung) Träger 1 (Begleitung) AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 3 (IFD) Job-Center (Fallmanager) Jugendamt Träger 2 (Beschäftigung) Träger 1 (Begleitung) AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 3 (IFD) Job-Center (Fallmanager) Jugendamt Welche (Teilhabe-)Probleme gibt es und wie kann man sie lösen?
14 IV Ganz oder gar nicht? Vollinklusion Teilinklusion? Darf es noch Spezialeinrichtungen geben? WfbM? BBW? BVJ?... Projekte für Schulverweigerer außerhalb der Schule? Ist jeder und jede in einer Regeleinrichtung für alle richtig? Was mit denjenigen, die nicht ausbildungsreif/ -fähig d.h. die nicht marktfähig sind?
15 IV Ganz oder gar nicht? Es geht um das Recht auf gleiche Zugänge, nicht um die Pflicht Es geht um Teilhabe, nicht um Eingliederung in eine jetzt reguläre Einrichtung für alle Es geht um vielfältige (vernetzte) Bildungs-, Ausbildungs-, Unterstützungsund Arbeitsmöglichkeiten, nicht um eine, die alles kann Es geht um den Abbau von Teilhabebarrieren und um politische Thematisierung der sozialen Konflikte um Teilhabe: zw. Leben und Markt zw. Menschen und Politik zw. Ansprüchen und den Umsetzungsmöglichkeiten
16 IV Ganz oder gar nicht? In diesem Sinne: Es geht nur ganz! Wem sollte man das Recht auf soziale Teilhabe verwehren? Mit welcher Begründung könnte man für eine Gruppe nicht die professionelle Hilfe bzw. die Lösung entwickeln, die auf Erhöhung sozialer Teilhabe zielt? Besondere Behandlung einzelner Problemgruppen würde diese durch Inklusion für alle anderen stärker marginalisieren. Bsp. Hauptschüler als Restschüler Bsp. schwerstmehrfachbehinderte Kinder Vielfalt als Normalität muss für alle gelten!
17 V Großer Wurf und kleine Schritte! Jede Systemreform ist nur als Entwicklung umsetzbar! Ein klares theoretisches Konzept hilft Schritte Richtung Inklusion zu identifizieren, die aktuellen Veränderungen zu werten, an bestimmte fachliche Tradition der Jugendhilfe anzuknüpfen:
18 V Großer Wurf und kleine Schritte! Nähe zur Jugendhilfe und entsprechender Debatten: Am Jugendlichen orientieren (Lebensweltorientierung, Sozialraumorientierung, flexible Erziehungshilfen, partizipative Jugendhilfeplanung) Viele gute Projekte der JSA arbeiten (implizit) mit einem Inklusionsverständnis Die Bemühungen um Vernetzung, reg. Übergangsmanagement und Kooperation in den Schnittstellen der Rechtskreise stehen im Widerspruch zu einem Sonder-Übergangssystem für Benachteiligte Übergänge/Arbeit sind ein entscheidender Bereich sozialer Teilhabe und Teil der Inklusionsdebatte Jugendsozialarbeit ist mit der Inklusionsdebatte zentral angesprochen!
19 Danke für s Zuhören! AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 2 Job-Center (Beschäftigung) (Fallmanager) Träger 1 (Begleitung) Jugendamt Regionale Koordinierung Träger 3 (IFD) AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 2 Job-Center (Beschäftigung) (Fallmanager) Träger 1 (Begleitung) Jugendamt Träger 3 (IFD) AA (Berufsberatung, psych. Dienst) Träger 2 (Beschäftigung) Job-Center (Fallmanager) Träger 1 (Begleitung) Jugendamt Träger 3 (IFD)
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