Checkliste Kreditrisiko Der Standardansatz - Stand:

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1 I. Allgemeine Regeln 1 Gibt es Kredite, für die die gegenwärtigen Regeln der Eigenkapitalvereinbarungen von 1988 gelten? - welche sind das (z. B. Beteiligungen)? A Einzelne Forderungen A1 Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken 2 53 Werden sämtliche einzelnen Forderungen an Staaten und deren Zentralbanken gemäß TZ 53 risikogewichtet? 3 54 Macht die Bausparkasse von der geringeren Risikogewichtung in TZ 54 Gebrauch? (Hier handelt es sich um ein nationales Wahlrecht. Voraussetzung ist hierfür also die Umsetzung in nationales. Recht.) 4 56 Haben die Forderungen an die EZB usw. ein Risikogewicht von 0% erhalten? A2 Forderungen an sonstige öffentliche Stellen 5 57 Werden sämtliche Forderungen an sonstige inländische öffentliche Stellen nach Maßgabe der Option 1 oder der Option 2 (entsprechend dem nationalen Wahlrecht) für Forderungen an Banken behandelt? 6 57 Sofern Option 2 verwandt wird, ist sichergestellt, dass die kurzfristigen Kredite nicht begünstigt behandelt werden? 7 58 Werden Forderungen an öffentliche Stellen günstiger risikogewichtet (so, wie Forderungen an den Staat)? (Voraussetzung: von dem nationalen Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht.) C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 1 von 8

2 A4 Forderungen an Banken Hat die Bausparkasse die Option, die von der nationalen Bankenaufsicht vorgegeben wurde Option 1 Risikogewichtung einer Bank um eine Stufe höher als diejenige des Sitzstaates, wobei eine Begrenzung auf 100 % festgelegt wird. Option 2 Risikogewichtung entsprechend dem externen Rating der einzelnen Bank genutzt? Hat sie die bevorzugte Behandlung der kurzfristigen Forderungen in Anspruch genommen? Wenn ja, wurden alle Anforderungen erfüllt? A5 Forderungen an Wertpapierhäuser Sofern es Forderungen an Wertpapierhäuser gibt - Wie werden sie behandelt, als Forderungen an Banken (Auflagen!) oder als Forderungen an Unternehmen? Werden die entsprechenden Auflagen eingehalten? A6 Forderungen an Unternehmen einschl. Versicherungen Werden nicht geratete Unternehmen mit 100 %, geratete Unternehmen entsprechend dem vorgegebenen Risikogewicht gewertet? Wurde beachtet, dass die Forderungen an nicht geratete Unternehmen kein günstigeres Risikogewicht erhalten, als der Sitzstaat? Wurden die nationalen Vorgaben beachtet? C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 2 von 8

3 A7 Kredite, die dem Retailportfolio zugeordnet werden Erfüllen die als Retailforderungen klassifizierten Kredite (sofern nicht in Verzug), die ein Risikogewicht von 75% erhalten, folgende Kriterien: 14a) Kreditnehmerkriterium: Kreditnehmer ist eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen oder Kleinunternehmen. 14b) Produktkriterium: Revolvierende Kredite und Kreditlinien (einschließlich Kreditkartenforderungen und Überziehungen), Privatkredite oder Leasingforderungen, Kredite an sowie Kreditlinien für kleine Unternehmen sowie Immobilienkredite (außer Forderungen, die durch Wohnimmobilien besichert sind). 14c) Granularitätskriterium: Das Retailportfolio muss angemessen diversifiziert sein. Die nationale Aufsichtsbehörde kann Limite festsetzen (BSp.: die zusammengefaßten Kredite an einen Kreditnehmer dürfen 0,2 % des gesamten für aufsichtliche Zwecke gebildeten Retailportfolio nicht überschreiten). 14d) Niedriges Volumen der einzelnen Kredite: Der Wert für die zusammengefassten Retailkredite an einen Kreditnehmer darf die absolute Höhe von 1 Mio. nicht übersteigen. A8 Durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen Wird das Risikogewicht von 35 % ausschließlich für Ausleihungen verwandt, die vollständig durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien abgesichert sind, die vom KN bewohnt werden, bewohnt werden sollen oder vermietet sind, und nicht in Verzug sind? (Hinweis: Kredite und Darlehen gegen Ersatzsicherheiten (Bausparguthaben, Bankbürgschaft, Sparguthaben, etc.) fallen i.d.r. (vgl. Kriterien zu A7) unter das Retailportfolio.) C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 3 von 8

4 P 50 P 50 P IIR A9 Durch gewerbliche Immobilien besicherte Forderungen Werden gewerbliche Immobilienkredite grundsätzlich mit einem Risikogewicht von 100 % angerechnet? * *Bei Antwort Nein vgl. Nr Wurden bei Ansatz von 50 % die strengen Bedingungen der TZ 74 (insbesondere zwei Tests zu Verlustanzahlen und höhen) für den besicherten Kreditteil beachtet? A10 Kredite in Verzug Wird der unbesicherte Teil von Forderungen, die mehr als 90 Tage in Verzug sind nach Abzug der EWB wie folgt risikogewichtet? Gebildete EWB Kredite mit Verzug > 90 Tage (im Verhältnis zum ausstehenden Kreditbetrag) Wohnimmobilien Andere Sicherheiten1 Sonstige < 15 % 100 % 150 % 150 % % 100 % 100 % 150 % % 100 % 100 % 100 % > 50 % 50 %P 2 %P 2 %P 2 1 = voll besichert durch Sicherheiten, die sonst nicht zur Risikominderung anerkannt werden 2= nach nationalem Ermessen Ergänzend sind TZ zu beachten! C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 4 von 8

5 A11 Kategorien höheren Risikos Wurde beachtet, dass die Forderungen höheren Risikos wie z. B. Forderung an Staaten, sonstige öffentliche Stellen, Banken und Wertpapierfirmen, die ein Rating schlechter als B- haben. Forderungen an Unternehmen, die ein Rating von schlechter als BB- haben. Kredite in Verzug (nur teilweise) in TZ 75 näher beschrieben. Verbriefungstranchen, die ein Rating zwischen BB+ und BB- aufweisen (Risikogewicht 350 % (TZ 567)). >= 150% gewichtet wurden? A12 Andere Vermögensgegenstände Wurde das Standardrisikogewicht von 100% beachtet? A13 Außerbilanzielle Geschäfte Wurden außerbilanzielle Geschäfte unter Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren in Kreditrisikoäquivalente umgerechnet (z.b. Kreditzusagen mit ursprünglicher Laufzeit bis zu 1 Jahr 20%, > 1Jahr 50%)? (Hinweis: Neu mit Basel II ist, dass auch Kreditzusagen mit einer Ursprungslaufzeit kleiner einem Jahr zu den Risikoaktiva (mit 20 % Risikogewicht) zählen. Dieses betrifft die Kreditzusagen und Auszahlungsverpflichtungen aus dem Bauspargeschäft!!) C C1 Überlegungen zur Einführung Das Zuordnungsverfahren Verwendet die Bausparkasse die Ratings der von ihr ausgewählten Ratingagenturen für jede Art von Forderung durchgängig sowohl für die Risikogewichtung als auch im internen Risikosteuerungsverfahren (kein cherry-picking )? C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 5 von 8

6 23 95 Legt die Bausparkasse offen, welche Ratingagenturen sie für die Risikogewichtung ihrer Aktiva heranzieht? Gliedert sie die Angaben für jede von ihr ausgewählte Ratingagentur nach Forderungsarten, den Risikogewichten sowie der Gesamtsumme der gewichteten Risikoaktiva für jedes Risikogewicht? C2 Mehrfach-Beurteilungen eines Kreditnehmers durch Ratingagenturen Wird beachtet, dass bei zwei Ratings von verschiedenen Ratingagenturen, das höhere Risikogewicht angewandt wird? Wird bei drei oder mehr Ratings mit unterschiedlichen Risikogewichten beachtet, dass das zweitniedrigste Risikogewicht zugeordnet wird? C3 Emittenten versus Emissionsrating Wurde beim Erwerb von WP darauf geachtet, dass das e- missionsspezifische Rating für das Risikogewicht maßgeblich ist? Hat die Bausparkasse bei Forderungen, die nicht durch eine bestimmte, extern geratete Emission verbrieft ist, die beiden in TZ 99 beschriebenen allgemeinen Prinzipien beachtet? Ist sichergestellt, dass unabhängig vom Abstellen auf Emittenten- oder Emissionsrating, das gesamte Obligo eines Kunden sachgerecht abgedeckt wird (vgl. Fußnote 30)? Wurde beachtet, dass eine doppelte Berücksichtigung von bonitätsverbessernden Faktoren nicht zulässig ist? C4 Erfassung von Forderungen in Heimatwährung oder ausländischen Währungen Werden auf ausländische Währungen bezogene Ratings auf Forderungen in ausländischer Währung angewendet? Wurde beachtet, dass auf die Heimatwährung bezogene Ratings allein zur Risikogewichtung von Aktiva herangezogen werden können, die ebenfalls auf die Heimatwährung lauten? C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 6 von 8

7 C5 Kurz versus langfristige Ratings Hat die Bausparkasse Kurzfrist-Ratings ausschließlich auf kurzfristige Forderungen an Banken und Unternehmen angewandt? Werden die nachfolgenden Risikogewichte für spezifische kurzfristige Forderungen wie z. B. bestimmte Emissionen von Commercial Paper eingehalten? Rating Risikogewicht A1/P1 20% A2/P2 50% A3/P3 100% B, C oder non-prime Rating 150% Wird beachtet, dass bei einer gerateten kurzfristigen Forderung mit Risikogewicht von 50% ungeratete kurzfristige Forderungen kein geringeres Risikogewicht als 100% erhalten? Wird bei einem kurzfristigen Emittentenrating von 150% darauf geachtet, dass alle nicht-gerateten Forderungen an diesen Emittenten durchgehend mit 150% angesetzt werden (Ausnahme: bei anerkannten Kreditrisikominderungstechniken)? Sollte im Standardansatz die Option 2 für kurzfristige Bankforderungen anzuwenden sein, wird folgendes beachtet?: 37a) Die grundsätzliche bevorzugte Behandlung kurzfristiger Kredite (siehe Gesamtübersicht) wird auf alle Forderungen an Banken mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten angewandt, sofern es kein emissionsspezifisches kurzfristiges Rating gibt. C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 7 von 8

8 37b) Wenn ein günstigeres kurzfristiges Rating existiert, sollte das Kurzfrist-Rating allein für diesen spezifischen Kredit genutzt werden. Andere Kurzfrist-Ratings kommen nicht in den Genuss der generell bevorzugten Behandlung. 37c) Wenn ein schlechteres spezifisches Kurzfrist-Rating für eine kurzfristige Bankforderung vorhanden ist, kann die generell bevorzugte Behandlung von kurzfristigen Interbankkrediten nicht genutzt werden. Alle nicht-gerateten kurzfristigen Kredite erhalten dann dasselbe Risikogewicht, das dem spezifischen Kurzfrist-Rating entspricht Hat die Bausparkasse beachtet, dass bei Abstellen auf ein Kurzfrist-Rating die das Urteil abgebende Institution sämtliche vorgegebenen Kriterien für anerkannte Ratingagenturen zu erfüllen hat? C6 Anwendungsebene des Ratings Wurde beachtet, dass externe Bonitätsbeurteilungen, die nur für ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe abgegeben wurden, nicht verwendet wurden, um das Risikogewicht von anderen Unternehmen innerhalb derselben Gruppe zu bestimmen? C7 Unbeauftragte (Unsolicited) Ratings Werden generell nur Ratings von anerkannten Ratingagenturen verwendet, die aufgrund eines Auftrages erstellt wurden? (Die nationale Bankenaufsicht kann den Banken gestatten, auch unbeauftragte Ratings verwenden.) C:\Windows\Temp\Checkliste_Standardansatz_ doc Seite 8 von 8

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