Geschäftsbedingungen für Hoppenstedt Creditcheck Produkte

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1 Bisnode Deutschland GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hoppenstedt Creditcheck Produkte Bisnode Deutschland Gmbh Robert-Bosch-Straße Darmstadt Telefon Fax

2 Inhaltsverzeichnis I. Grundlegende Regelungen für die Geschäftsbeziehung...Seite 03 II. Bedingungen für den Leistungsbezug via Internet...Seite 04 III. Nutzungsbedingungen für Bisnode-Wirtschaftsinformationen...Seite 05 IV. Gewährleistung und Haftung... Seite 06 V. Datenschutz... Seite 07 VI. Besondere Geschäftsbedingungen für die Auszeichnungen Top Rating und Bisnode AAA... Seite 08 02

3 I. Grundlegende Regelungen für die Geschäftsbeziehung 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hoppenstedt Creditcheck Produkte bilden den rechtlichen Rahmen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Bisnode Deutschland GmbH, Robert-Bosch- Straße 11, Darmstadt ( Bisnode ) in Bezug auf Hoppenstedt Creditcheck Produkte und dem Kunden (nachfolgend gemeinsam auch Vertragspartner genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Der Kunde erklärt, als Unternehmer im Sinn von 14 BGB zu handeln. 2 Mitteilungspflichten des Kunden Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist der Kunde verpflichtet, Anschrift-, Namens- und Firmenänderungen sowie Änderungen etwaiger von ihm gegenüber Bisnode erklärten Vertretungsregelungen und Bevollmächtigungen Bisnode unverzüglich mitzuteilen. 3 Vertragsänderungen (1) Änderungen von Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Nutzt der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Bisnode elektronische Kommunikationswege, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht spätestens innerhalb von vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe gegenüber Bisnode schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird ihn Bisnode gesondert hinweisen. (2) Abgesehen von der Regelung in Abs. 1 und von Kündigungserklärungen, die stets der Schriftform bedürfen, können alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen und Erklärungen auch in Textform (insbesondere per Telefax oder ) abgegeben werden. Mündliche Nebenabreden im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen sind unwirksam. Nachträgliche mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des jeweiligen Vertragspartners oder einer besonders bevollmächtigten Person bestätigt wurden. (3) Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, gilt unbeschadet der übrigen Regelungen die Auslegung, die dem Gewollten am nächsten kommt. 4 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Bisnode gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch. Für die Auslegung aller Vereinbarungen ist allein die deutsche Textfassung maßgeblich. (2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ist, soweit nicht anders vereinbart, Darmstadt. (3) Gerichtsstand ist Darmstadt. Bisnode ist auch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. 5 Kooperationspartner Zur Vertragserfüllung und technischen Abwicklung kann sich Bisnode der Hilfe Dritter bedienen. Bei den Datenverarbeitungsleistungen arbeitet Bisnode mit ihren Konzerngesellschaften innerhalb der Bisnode AB, Stockholm/Schweden, zusammen, insbesondere mit der Bisnode Informatics Deutschland GmbH, Darmstadt. Kooperationspartner für die Durchführung von Lastschriftverfahren und Kreditkartenzahlungen ist die B+S Card Service GmbH, Lyoner Straße 9, Frankfurt/Main. 6 Vertragsbeginn, Vertragsende (1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag beziehungsweise der Auftragsbestätigung genannten Datum für den Laufzeitbeginn, spätestens aber mit der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden. (2) Die Vertragslaufzeit endet 1. bei den laufzeitgebundenen Tarifen ( CreditCheck Kennenlernen, CreditCheck Volume, Firmenlizenztarife) automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im Rahmen einer Firmenlizenz eröffnete Unterkonten sind stets an den Bestand des Hauptvertrags gekoppelt; bei den Firmenlizenzen enden mit der Laufzeit des Hauptkontos des Kunden ( Main account ) daher zugleich alle zu diesem Hauptkonto eingerichteten Unterkonten ( Shared accounts ); 2. bei den laufzeitungebundenen Tarifen ( CreditCheck Basis, CreditCheck D/A/CH, Volume D/A/CH ) durch Kündigung. Die laufzeitungebundenen Tarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht zuvor von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden; 3. im Tarif Volume D/A/CH außerdem durch unterjährigen Zukauf eines Abrufkontingents. Mit der Freischaltung des zugekauften Abrufkontingents beginnt ein neuer zwölfmonatiger Nutzungszeitraum; 4. im Tarif CreditCheck Relay automatisch nach Ablauf von sechs Monaten, wenn der Vertrag nicht schon vorher gekündigt wurde. Die Kündigung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Vertragsmonats zulässig. 03

4 7 Umfang, Kosten und Nachkauf von Abrufkontingenten in D/A/CH Tarifen (1) Im Tarif CreditCheck D/A/CH hat der Kunde zu einem Pauschalpreis im ersten Jahr einen unbegrenzten Zugriff auf die Bisnode-Datenbank und die CreditCheck- Unternehmensberichte. (2) Im Tarif Volume D/A/CH hat der Kunde Zugriff auf ein bestimmtes Kontingent an CreditCheck-Unternehmensberichten. Maßgeblich dafür ist zum einen die Anzahl der Unternehmensberichte, die der Kunde im vorangegangenen Nutzungszeitraum abgerufen hat (Mehrfachabrufe zum gleichen Unternehmen zählen als ein Abruf), zum anderen ein etwaiges vom Kunden für den neuen Nutzungszeitraum bestelltes Zusatzkontingent. Bisnode ermittelt jeweils am letzten Tag des Nutzungszeitraums die Anzahl der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten abgerufen Unternehmensberichte, für gegebenenfalls bestellte Zusatzkontingente hinzu und schaltet dem Kunden das Gesamtabrufkontingent für den folgenden Nutzungszeitraum frei, mindestens aber 50 Premiumberichte. Die Berechnung des Abrufkontingents erfolgt jeweils zu Beginn des betreffenden Nutzungszeitraums gemäß aktueller Preisliste. (3) Im Tarif Volume D/A/CH kann der Kunde auch während des laufenden Nutzungszeitraums sein Abrufkontingent jederzeit durch Nachkauf eines Zusatzkontingents erhöhen. In diesem Fall endet die zwölfmonatige Laufzeit vorzeitig und es beginnt eine neue zwölfmonatige Nutzungsperiode für das Gesamtkontingent (bisherige Abrufmenge plus hinzugekaufte Abrufmenge). 8 Abrechnung, Fälligkeit und Zahlung (1) Preisangaben sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Zahlungen sind ohne Abzug und nach Erhalt der Rechnung fällig. (2) Abrechnungen hat der Kunde unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach Zugang der Abrechnung Bisnode gegenüber zu erheben, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Der Kunde kann gegen Forderungen von Bisnode nur aufrechnen, wenn seine eigenen Forderungen gegen Bisnode unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (3) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. II. Bedingungen für den Leistungsbezug via Internet 9 Technische Voraussetzungen Bisnode stellt ihre Leistungen zur Nutzung via Internet bereit ( Onlinedienst ). Der Onlinedienst ermöglicht dem Kunden im automatischen Abrufverfahren den Zugriff auf in elektronischen Datenbanken gespeicherte Wirtschaftsinformationen. Für die Onlinenutzung benötigt der Kunde einen Computerarbeitsplatz mit Internetverbindung und eine gültige adresse. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen, an technische Weiterentwicklungen anzupassen und geeignete Sicherheitsvorkehrungen wie Virenschutzprogramme und ähnliches gegen Angriffe Dritter auf die System- und Datensicherheit zu treffen. Auf Anfrage informiert Bisnode den Kunden über die aktuellen technischen Anforderungen. 10 Registrierung Vor der erstmaligen Nutzung des Leistungsangebots ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Dazu sind mindestens Angaben zu Name beziehungsweise Firma, Anschrift, Telefonnummer und eine persönliche - Adresse erforderlich. Die Registrierung ist sowohl online über ein Datenerfassungsformular als auch telefonisch möglich. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und haftet für deren Richtigkeit. 11 Zugangsdaten (1) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde zur Abwicklung des Onlinedienstes persönliche Zugangsdaten (beispielsweise eine individuelle Benutzer-Identifikationsnummer und ein persönliches Passwort), die vertraulich zu behandeln sind. Für jeden Nutzer ist eine eigene Zugriffsberechtigung zu beantragen. (2) Die Nutzung der Zugangsdaten steht nur demjenigen zu, dem sie von Bisnode erteilt wurden. Dem Kunden ist bewusst, dass jede Person, die die Zugangsdaten kennt, Bisnode-Dienstleistungen zu Lasten seines Kundenkontos nutzen kann. Bei Verdacht, dass ein unbefugter Dritter seine Zugangsdaten kennt oder kennen könnte, hat der Kunde sie unverzüglich zu ändern oder durch Bisnode sperren zu lassen. Bei wiederholter Falscheingabe der Zugangsdaten wird der Zugriff automatisch gesperrt und kann nur von Bisnode wieder freigegeben werden. 12 Verfügbarkeit Der Onlinedienst ist für einen Zugriff rund um die Uhr ausgelegt. Gleichwohl kann Bisnode die ständige Erreichbarkeit nicht garantieren und behält sich das Recht vor, die Zugangsmöglichkeit aus Wartungs- und Datensicherungsgründen vorübergehend einzuschränken. Die Anzahl der Abrufe ist im Rahmen der geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen grundsätzlich nicht beschränkt. Aus technischen Gründen wird der Zugang jedoch nach tausend Abrufen pro Tag unterbrochen. Die Unterbrechung wird bei Bedarf umgehend wieder aufgehoben. Den Antrag auf Aufhebung kann der Kunde auch telefonisch unter Rufnummer stellen. 04

5 III. Nutzungsbedingungen für Bisnode- Wirtschaftsinformationen 13 Datenbestand, Datenquellen (1) Bisnode erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt in elektronischen Datenbanken gespeicherte Wirtschaftsinformationen zu Unternehmen, juristischen Personen und soweit es um Informationen aus oder im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder vergleichbaren Tätigkeit geht Einzelgewerbetreibenden, Freiberuflern sowie Gesellschaftern und Geschäftsführern kleinerer Kapitalgesellschaften (nachfolgend zusammenfassend auch als Unternehmen bezeichnet). Über diesen Zweck hinaus werden keine Daten zu Privatpersonen verarbeitet. (2) Die angebotenen Inhalte generiert Bisnode durch Übernahme, Auswertung und Bewertung von Informationen aus verschiedenen Datenquellen. Dies können sowohl eigene Datenbanken als auch Informationen von mit Bisnode verbundenen Unternehmen, Kooperationspartnern, aus amtlichen Bekanntmachungen, öffentlichen Verzeichnissen, sonstige öffentlich zugängliche Informationen sowie Eigenangaben des Betroffenen sein. In von Bisnode verbreiteten Wirtschaftsinformationen ist keine Auskunft darüber enthalten, wer die betreffenden Daten eingemeldet hat. Daten, die auf Branchenvergleichen, Schätzungen oder vergleichbaren Berechnungsmodellen beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. (3) Anzahl und der Inhalt der über Bisnode zugänglichen Wirtschaftsinformationen sind nicht auf einen bestimmten Umfang festgelegt sondern unterliegen je nach Verfügbarkeit der bezogenen Datenquellen fortlaufenden Schwankungen. Als vertragsgemäß gilt ein von Bisnode gemäß 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmbarer und in zumutbarem Umfang auch nachträglich anpassbarer Inhalt der angebotenen Informationen. 14 Produktvarianten (1) Bisnode bietet ihre Wirtschaftsinformationen in den Produktvarianten Hoppenstedt CreditCheck Compact und Hoppenstedt Credit-Check Premium an. Hoppenstedt Credit-Check Compact enthält einen Basisbericht in Form einer Unternehmensauskunft, unter anderem mit Stammdaten- und Registerinformationen, Risikoeinschätzung, Bisnode- Bonitätsindex, Angaben zum Zahlungsverhalten, Empfehlung zur Kreditvergabe sowie Informationen über Negativmerkmale und besondere Ereignisse (jeweils soweit verfügbar). Hoppenstedt CreditCheck Premium enthält dieselben Informationen wie die Compact-Auskunft, jedoch als Vollbericht mit zusätzlichen Unternehmens- und Finanzkennzahlen einschließlich einer Kurzbilanz der letzten drei Jahre, Informationen zu den Führungs- und Kontrollorganen sowie Inhabern und Beteiligungen, Informationen zur Unternehmensentwicklung und aktuelle Börsen-Charts (jeweils soweit verfügbar). (2) Sind Frühwarnungen oder Updates vereinbart, handelt es sich dabei um Nachmeldungen zu einem vom Kunden bereits abgerufenen Bericht zu einem Unternehmen, zu dem sich Änderungen im Datenbestand von Bisnode ergeben haben. (3) Reichen die ihm übermittelten Informationen nicht aus, kann der Kunde einen separaten Auftrag zur Lieferung oder Überarbeitung eines bestimmten Datensatzes erteilen ( Recherche ). Bisnode wird sich in diesem Fall bemühen, die fehlenden Informationen zu beschaffen. Bisnode ist berechtigt, Rechercheaufträge gesondert abzurechnen und wird den Kunden zuvor auf mögliche Zusatzkosten hinweisen. 15 Ausschluss des Beschaffungsrisikos Im Rahmen der Übermittlung von Wirtschaftsinformationen schuldet Bisnode nicht die Herstellung einer konkreten Auskunft mit einem vom Kunden vorab bestimmten Umfang und Inhalt, sondern die Übermittlung derjenigen Informationen zu dem angefragten Unternehmen, wie sie zum Zeitpunkt der Anfrage des Kunden bei Bisnode vorhanden und verfügbar sind. Die Regelungen des Werkvertragrechts finden auf die Leistungen von Bisnode keine Anwendung. Bisnode übernimmt kein Beschaffungsrisiko; die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 16 Aussagekraft von Bonitätsbewertungen Bei den von Bisnode verbreiteten Angaben zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (Risikoeinschätzungen, Bonitätsindex, Bonitätsurteil, Kreditempfehlungen, etc.) sowie den Auszeichnungen Top Rating und Bisnode AAA handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen und auch nicht um Ratings im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, sondern um Werturteile, die auf subjektiven Prognosen, mathematisch-statistischen Analysen und Wahrscheinlichkeitsbeurteilungen beruhen. Die Bewertung läßt wegen des sich fortlaufend ändernden Datenbestands und etwaiger Änderungen der Bewertungskriterien keine Vermutung auf gleiche Ergebnisse bei künftigen Berechnungen zu. Das unternehmerische Risiko, mit einem Unternehmen, über das Bisnode Informationen verbreitet, eine Geschäftsbeziehung einzugehen, verbleibt in jedem Fall beim Kunden. Bisnode weist darauf hin, dass eine automatisiert erstellte Bonitätsbewertung nur eines von vielen möglichen Prognoseinstrumenten ist und empfiehlt, unternehmerische Entscheidungen keinesfalls nur vom Inhalt einer solchen Bewertung abhängig zu machen sondern gegebenenfalls weitere Quellen heranzuziehen. Für die Eignung der gelieferten Informationen zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck übernimmt Bisnode daher keine Verantwortung. Das gilt insbesondere für Geschäfts- oder Gewinnerwartungen des Kunden an das beauskunftete Unternehmen. 05

6 17 Nutzungsrechte des Kunden (1) Bisnode gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den übermittelten Daten und der zum Abruf der Informationen bereitgestellten Software. (2) Das Nutzungsrecht wird als personenbezogene Einzellizenz erteilt. Diese berechtigt zum auf den eigenen Bedarf beschränkten Zugriff auf den Onlineservice und Abruf von Unternehmensberichten aus der Datenbank. Zeitgleiche Zugriffe von mehreren Computerarbeitsplätzen aus sind unzulässig. Für jeden weiteren Nutzer ist jeweils der Erwerb einer weiteren Nutzungslizenz einschließlich der entsprechenden Registrierung erforderlich. Alle Datenverarbeitungsgeräte, auf die die Software ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen wird, müssen sich in den Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. (3) Bei Firmenlizenzen besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zusätzlich zum Hauptkonto des Kunden ( Main account ) durch die Einrichtung von Unterkonten ( Shared accounts ) auf weitere Nutzer zu erweitern. Die Shared accounts sind hinsichtlich der über sie abrufbaren Leistungen an den zugehörigen Main account gekoppelt und werden ausschließlich über diesen abgerechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle für ihn eingerichteten Nutzer von Shared accounts Kenntnis der Vertragsund Lizenzbestimmungen haben. Er haftet als Hauptkontoinhaber neben den Nutzern auch selbst Bisnode gegenüber für die Einhaltung der Bestimmungen. (4) Die Lizenz wird ausschließlich der jeweils als Nutzer registrierten natürlichen Person erteilt. Eine Übertragung durch den Nutzer auf Dritte ist ebenso wie die Weiterveräußerung der Lizenz ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bisnode unzulässig. (5) Bisnode-Wirtschaftsinformationen sind nur für den Eigenbedarf des Empfängers und zur individuellen Informationsbeschaffung im Einzelfall bestimmt. Jede über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Vervielfältigung oder Verbreitung einschließlich der Abfrage oder Übernahme von Daten durch systematisierte oder automatisierte Prozesse oder der Aufbau elektronischer Archive ist unzulässig. Vom Vervielfältigungsverbot ausgenommen sind für die persönliche Verwendung des Empfängers erstellte Sicherheitskopien. (6) Mit der Erteilung einer Wirtschaftsinformation wird weder die Existenz noch die Identität des angefragten Unternehmens bestätigt. Die Identitätsprüfung vor jeder Anfrage und bei der Verwendung der Information obliegt dem Empfänger. Kann er die Identität nicht eindeutig feststellen, unterliegt die Wirtschaftsinformation einem absoluten Nutzungsverbot. 18 Kennzeichen- und Urheberrechtsschutz (1) Die vertraglichen Leistungen sind kennzeichenrechtlich geschützt. Marken, geschäftliche Kennzeichnungen, geographische Herkunftsangaben, Unternehmenskennzeichen, Namen und Werktitel dürfen nicht entfernt oder verändert werden. (2) Die über Bisnode verfügbaren Datenbanken sind ein von Bisnode hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die zum Abruf der Informationen bereitgestellte Software unterliegt auch dem Schutz nach 69a ff. UrhG. Dem Kunden ist es untersagt, auf die Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluss auf den Quellcode der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten. Alle geistigen Eigentumsrechte (Urheberrechte, Datennutzungsrechte, Rechte an Datenbanken sowie sonstige Eigentumsrechte) an den von Bisnode erbrachten Leistungen verbleiben bei Bisnode. 19 Rechte bei Vertragsverletzungen des Kunden (1) Zahlungsverzug, ein Verstoß gegen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen oder andere Vertragsverletzungen berechtigen Bisnode, die Zugangsdaten des Kunden ohne gesonderte Mahnung zu sperren und ihn vom Bezug weiterer Leistungen auszuschließen. Erstattungen bereits gezahlter Nutzungsentgelte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben dadurch unberührt. (2) Bei unzulässiger Weitergabe der Zugangsdaten oder der übermittelten Inhalte von Unternehmensberichten an Dritte kann Bisnode einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des doppelten Jahresrechnungswerts verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Bisnode kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Bisnode ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. IV. Gewährleistung und Haftung 20 Gewährleistung für die vereinbarte Beschaffenheit (1) Bisnode leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der bezogenen Leistungen und dafür, dass dem Übergang vereinbarter Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für die Beschaffenheit sind allein die mit dem Kunden getroffenen vertraglichen Regelungen maßgeblich. Aus anderen Darstellungen, öffentlichen Äußerungen, Werbematerialien oder Testvorführungen kann der Kunde keine bestimmte Beschaffenheit ableiten, es sei denn, Bisnode hat dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt. (2) Bisnode erstellt ihre Informationsprodukte mit kaufmännischer Sorgfalt. Dennoch kann wegen der Abhängigkeit von Datenquellen Dritter keine Gewähr für die 06

7 Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gelieferten Daten übernommen werden. (3) Mängelansprüche, die auf eine nicht fachgerechte Installation oder Wartung von Software 21 Gewährleistungsrechte des Kunden (1) Im Fall der Gewährleistung wegen mangelhafter Leistung steht dem Kunden ein Mangelbeseitigungsrecht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bisnode ist dabei berechtigt, mindestens zwei Versuche der Mangelbeseitigung nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder eine Kombination von beidem vorzunehmen. Bleiben diese erfolglos, hat der Kunde wahlweise ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag über die betroffene Leistung oder auf Herabsetzung des Preises. (2) Etwaige Mängel hat der Kunde Bisnode unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens innerhalb eines Jahres ab Lieferung. 22 Haftung für Schäden des Kunden (1) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Bisnode oder ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter verursachte Schäden des Kunden haftet Bisnode nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet Bisnode der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Bisnode haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse entstehen. (4) Wenn ein Auftrag des Kunden typischerweise dadurch erfüllt wird, dass Bisnode einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt Bisnode den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Die Haftung von Bisnode beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Dritten. 23 Haftungsfreistellung bei Verstößen des Kunden Der Kunde stellt Bisnode von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der erlangten Informationen durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen, frei. V. Datenschutz 24 Allgemeine Datenschutzverpflichtung Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. 25 Übermittlung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten werden von Bisnode entsprechend der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur übermittelt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen entgegenstehen ( 29 Abs. 2 BDSG). Der Kunde verpflichtet sich daher, Unternehmensinformationen, die personenbezogene Daten enthalten, nur bei Vorliegen eines solchen berechtigten Interesses anzufordern, den Grund durch entsprechende Angaben in der dafür vorgesehenen Abfragemaske vor der Übermittlung der Information wahrheitsgemäß anzugeben und den Vorgang abzubrechen, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, ihm übermittelte personenbezogene Daten nur für den Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen, für den die Daten abgerufen wurden und jede weitere Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke zu unterlassen. (2) Die Pflicht zur Aufzeichnung der Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses sowie der Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung obliegt beim automatisierten Abrufverfahren dem Kunden als Empfänger der Information ( 29 Abs. 3 Satz 4 BDSG). Bisnode prüft die Zulässigkeit des Abrufs nur, wenn dazu Anlass besteht, ist jedoch gesetzlich verpflichtet, die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten durch Stichproben bei ihren Vertragspartnern zu kontrollieren. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über alle Anfragen zwölf Monate bereitzuhalten und Bisnode auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. 26 Hinweis zur Speicherung der Abrufdaten Bisnode weist den Kunden gemäß 33 BDSG darauf hin, dass seine Registrierungsdaten einschließlich der Protokolldaten seiner Zugriffe, der dabei verwendeten Zugangskennung sowie Datum, Uhrzeit und Umfang der jeweiligen Abrufe aufgezeichnet, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet werden, soweit es für die Begründung und Durchführung des Vertrags und der Geschäftsbeziehung sowie zur Sicherung des Datenschutzes oder zu Nachweiszwecken in gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. Die Registrierungsdaten des Kunden werden für spätere Aufträge zur Übermittlung von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften gespeichert, solange vom Kunden nicht die Löschung der Daten beantragt wird. Die Protokolldaten werden gemäß 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG spätestens am Ende des vierten Kalenderjahres, das der erstmaligen Speicherung folgt, gelöscht. 07

8 27 Einwilligung in die Übermittlung von Zahlungsdaten Der Kunde willigt ein, dass Bisnode die aus seiner Geschäftsbeziehung mit Bisnode stammenden Daten einschließlich Angaben zum Zahlungsverhalten und Informationen zu nichtvertragsgemäßem Verhalten (zum Beispiel Forderungsbetrag nach Kündigung, trotz Fälligkeit nichterfüllte unbestrittene Forderungen) verarbeitet und an ihre Vertrags- und Kooperationspartner übermittelt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen zu geben oder ihnen und den ihnen angeschlossenen Gesellschaften zu ermöglichen, selbst Bonitätsbeurteilungen zu erstellen. Bei der Erteilung von Auskünften kann Bisnode ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos und vergleichbare Scoring- Informationen mitteilen. Seine Einwilligung in die Übermittlung von Zahlungsdaten kann der Kunde jederzeit gegenüber Bisnode widerrufen. Bisnode benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften ihrer Kooperationspartner, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die dort über ihn gespeichert sind. 28 Auskunftsanspruch des Betroffenen Gemäß 34 BDSG ist Bisnode verpflichtet, dem Betroffenen die über ihn gespeicherten Daten auf Verlangen mitzuteilen. Diese Mitteilung enthält neben den Auskunftsdaten auch Angaben zur Quelle der Daten und wem die Auskunft innerhalb der letzten zwölf Monate erteilt wurde. Die Auskunft erteilt Bisnode nur dem Betroffenen persönlich. VI. Besondere Geschäftsbedingungen für die Auszeichnungen Top Rating und Bisnode AAA 29 Anwendungsbereich Für Verträge über den Kauf und die Nutzung der von Bisnode vertriebenen Werbemittel im Zusammenhang mit den Auszeichnungen Top Rating und Bisnode AAA gelten zusätzlich diese besonderen Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( 1 28) und gehen diesen inhaltlich vor. 30 Voraussetzungen der Auszeichnung (1) Bisnode prüft 1. für die Auszeichnung Top Rating jeweils in der ersten Januar- und Juliwoche eines Jahres, 2. für die Auszeichnung Bisnode AAA tagesaktuell zum Zeitpunkt des Angebots über den Erwerb der Auszeichnung, anhand der zum Prüfungszeitpunkt bei Bisnode vorhandenen Unternehmensdaten und der Bisnode-Bewertungskriterien, ob der Kunde die Voraussetzungen für die Auszeichnung erfüllt. Den genauen Zeitpunkt der Prüfung ( Stichtag ) und die Bewertungskriterien bestimmt Bisnode nach billigem Ermessen. Sind die Voraussetzungen am Stichtag erfüllt, kann Bisnode dem Kunden Produkte für den werblichen Einsatz der Top Rating - beziehungsweise Bisnode AAA -Auszeichnung anbieten ( Auszeichnungsprodukte ). Dies können Urkunden oder Zertifikate, gedruckte Bücher oder Broschüren sowie Bildund Logovorlagen sein. (2) Die Auszeichnungen werden mit einem Hinweis auf den Ausstellungszeitpunkt versehen. 1. Top-Rating -Auszeichnungsprodukte, die im ersten Kalenderhalbjahr bestellt werden, versieht Bisnode standardmäßig mit der Kennzeichnung Januar und der Angabe des entsprechenden Kalenderjahrs, Auszeichnungsprodukte, die im zweiten Kalenderhalbjahr bestellt werden, mit einer Juli -Kennzeichnung. 2. Bisnode AAA -Auszeichnungsprodukte enthalten eine datumgenaue Kennzeichnung des Ausstellungstags. (3) Dem Kunden steht es frei, auch Auszeichnungsprodukte mit Kennzeichnungen für vorangegangene Zeiträume zu erwerben, sofern die Voraussetzungen für die Auszeichnung in dem betreffenden Zeitraum in entsprechender Anwendung von Abs. 1 ebenfalls erfüllt waren, was Bisnode auf Anfrage des Kunden gern prüft. 31 Rechteübertragung (1) Bisnode räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, seine Produkte und deren Aufmachung unter Hinweis auf die ihm erteilte Auszeichnung und unter Verwendung der dem Kunden dazu überlassenen Auszeichnungsprodukte zu bewerben. (2) Die Nutzungsrechte stehen nur dem Kunden selbst für unmittelbar eigene Zwecke zu. Die überlassenen Auszeichnungsprodukte dürfen ausschließlich in der von Bisnode vorgegeben Form und Aufmachung verwendet werden. Die Verwendung der Begriffe Hoppenstedt, CreditCheck, Top Rating, Bisnode AAA oder Bisnode Triple A als Bestandteil einer Internetadresse, der Firma oder des Geschäftsbetriebs des Kunden ist nicht zulässig. (3) Die Verantwortung für die werbliche Nutzung der Auszeichnungsprodukte liegt beim Kunden. Ihm ist bewußt, daß die der Auszeichnung zugrundeliegende Risikobewertung einem auf Basis der Bisnode zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegenden Daten statistisch ermittelten Wahrscheinlichkeitswert entspricht. 16 (Aussagekraft von Bonitätsbewertungen) gilt entsprechend. 32 Vertragslaufzeit bei Bestellung von Top Rating -Büchern und -Broschüren sowie des Bisnode AAA -Logos Bestellungen über Top Rating -Bücher und -Broschüren sowie über das Bisnode AAA -Logo werden als Kaufvertrag mit jeweils einmaliger Berechnung ohne automatische Verlängerung ausgeführt. 08

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