Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1."

Transkript

1 Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2016

2 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer.

3 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 3 Dieser Vorsorgeplan ist integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements der Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG vom und geht bei abweichenden Bestimmungen diesem vor. Aufbau des Vorsorgeplans Der Vorsorgeplan ist aufgeteilt in eine Rentenversicherung und einen Kapitalsparplan bestehend aus Spar-, Bonusund Schichtteil und einer Freiwilliges Sparen mit Guthaben in Kapitalform BVG-Schattenrechnung für den Nachweis der gesetzlichen Mindestleistungen. Für das Freiwillige Sparen gelten die Bestimmungen des Vorsorgereglements zum Kapitalsparplan sinngemäss. Für jede versicherte Person werden hierzu individuelle Konti geführt und ein jeweiliges Guthaben wird auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. Die Stiftung führt für jede Versicherte Person eine Kontrollrechnung (BVG-Schattenrechnung), die gewährleistet, dass sämtliche gesetzlichen Mindestleistungen garantiert sind. 1. Versicherungspflicht In den Vorsorgeplan werden alle vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeitnehmenden, ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. sjahres aufgenommen, welche vom Arbeitgeber einen AHV-pflichtigen Jahreslohn erhalten, der den Betrag von 6 8 der maximalen AHV-srente übersteigt. Der in den Plan aufgenommene Arbeitnehmende wird nachstehend Versicherter genannt. 2. Versichertes Einkommen 2.1 Rentenversicherung und Sparteil des Kapitalsparplans Das versicherte Einkommen für die Rentenversicherung und den Sparteil des Kapitalsparplans entspricht dem Gesamteinkommen, Art. 14 des Vorsorgereglements und ist auf den Betrag der vierfachen maximalen AHV-srente limitiert. Es gilt als Basis für die Beiträge, Gutschriften und Einkaufstabellen. 2.2 Bonusteil des Kapitalsparplans Die vom Arbeitgeber dem Kapitalsparplan Bonus unterstellten Bonuszahlungen gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Bonus. 2.3 Schichtzulage des Kapitalsparplans Jährliche Schichtzulagen des Vorjahres von mindestens CHF gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Schicht. 3. Beiträge Die Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers müssen für die Rentenversicherung und den Sparteil sowie die Schichtzulage des Kapitalsparplans monatlich an die Pensionskasse abgeliefert werden. Die Beiträge auf die Bonuszahlung werden in einem Einmalbetrag im Auszahlungsmonat abgeliefert. Die nicht zur Finanzierung der sgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers stellen Aufwendungen zur Finanzierung der Risiken Invalidität und Tod, des Verwaltungsaufwands, der Beiträge an den Sicherheitsfonds sowie der Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung nach Art. 33 BVG dar. Auf diese Beitragsteile besteht bei Austritt kein Anspruch. 3.1 Beiträge Rentenversicherung Individueller Arbeit- Kollektiver Arbeitnehmerbeitrag geberbeitrag ,25% 0,25% ,70% 7,20% 65* 70 3,70% 3,70% * Ab dem ordentlichen Rücktrittsalter Die nicht zur Finanzierung der sgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten betragen bis 65 1,1% des versicherten. 3.2 Beiträge Kapitalsparplan Sparteil Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag ,20% 1,60% ,40% 1,60% ,60% 1,60% 3.3 Beiträge Kapitalsparplan Bonuszahlung (Abzug einmalig bei Auszahlung Bonus) Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % des in % des ausbezahlten Bonus ausbezahlten Bonus ,40% 3,40% 3.4 Beiträge Kapitalsparplan Schichtzulage Vorjahr Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % der im Vorjahr in % der im Vorjahr ausbezahlten ausbezahlten Schichtzulage Schichtzulage ,40% 3,40%

4 4 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 3.5 Beiträge Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Versicherte ab 20 bis 65 können folgenden zusätz lichen Sparbeitrag, gemäss Art. 2.1, leisten (Beginn jeweils am 1. 1.): Plan Basic: 0% des versicherten Plan Medium: 1,75% des versicherten Plan High: 3,50% des versicherten 4.5 Gutschriften Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Für Versicherte ab 20 bis 65, die einen freiwilligen Sparbeitrag leisten, werden diese Spargutschriften einem persönlichen Konto Freiwilliges Sparen gut geschrieben. Plan Basic: 0% des versicherten Plan Medium: 1,75% des versicherten Plan High: 3,50% des versicherten 4. sgutschriften 4.1 sgutschriften Rentenversicherung Die aus den Beiträgen finanzierten sgutschriften werden bei den Versicherten ihren persönlichen sguthaben-konti der Rentenversicherung gutgeschrieben. sgutschrift in % des versicherten p.a ,20% ,40% ,90% ,90% 65* 70 7,40% * Ab dem ordentlichen Rücktrittsalter 4.2 Gutschriften Kapitalsparplan Sparteil Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % des versicherten p.a ,80% ,00% ,20% 4.3 Gutschriften Kapitalsparplan Bonus (Gutschrift einmalig bei Auszahlung Bonus) Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % der Bonuszahlung ,80% 4.4 Gutschriften Kapitalsparplan Schicht Vorjahr Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. sgutschrift in % der Schichtzulage Vorjahr p.a. Monatliche Gutschrift je ,80% 5. Vorsorgeleistungen Die Vorsorgeleistungen sind: sleistungen Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen Die Höhe der ordentlichen Leistungen ist auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. 5.1 sleistungen srente oder skapital Die versicherte Person kann das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene sguthaben der Rentenversicherung und das Guthaben des Kapitalsparplans in bar beziehen oder in eine lebenslängliche Rente umwandeln lassen. Mischformen sind möglich. Das Guthaben aus dem Konto Freiwilliges Sparen wird zwingend in Kapitalform ausbezahlt. Umwandlungssätze bei Rentenbezug Das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene sguthaben wird wie folgt umgewandelt, wobei der Umwandlungssatz für angebrochene Jahre interpoliert wird. (Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung u Umwandlungssatz = lebenslängliche jährliche srente) Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für die Rentenversicherung und den Kapitalsparplan 70 6,85% 69 6,70% 68 6,55% 67 6,40% 66 6,25% 65 6,10% 64 5,95% 63 5,80% 62 5,65% 61 5,50% 60 5,35%

5 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 5 Pensionierten-Kinderrente Versicherte, denen eine srente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. Die Höhe der Pensionierten-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Kinderrente. 5.2 Invaliditätsleistungen aus der Rentenversicherung Invalidenrente Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht gemäss Art. 32 des Vorsorgereglements. Die Vollinvalidenrente entspricht 6,6% des mit einem Basiszins von 3% auf 65 hochgerechneten skapitals. Invaliden-Kinderrente Versicherte, denen eine Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. Die Höhe der Invaliden-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Invaliden-Kinderrente. Beitragsbefreiung Invalidität führt mit dem Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse, entsprechend dem Grad der Invalidität, zur Befreiung von den Beiträgen. Sie wird gewährt, solange die Invalidität besteht, längstens bis zum ordentlichen Rücktrittsalter. 5.3 Invaliditätsleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Invaliditätskapital Versicherte mit einem Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben Anspruch auf die Auszahlung des vorhandenen individuellen Guthabens im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen in Kapitalform. Bei Teilinvalidität wird das Guthaben weiterverzinst und anteilmässig geäufnet. 5.4 Todesfallleistungen aus der Rentenversicherung Ehegattenrente oder Rente an eingetragenen Partner Der Anspruch auf eine Ehegattenrente oder eine Rente an einen eingetragenen Partner entsteht gemäss Art. 36 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. Lebenspartnerrente Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente entsteht gemäss Art. 37 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. Waisenrente Der Anspruch auf eine Waisenrente entsteht gemäss Art. 39 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 20% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden srente. 5.5 Todesfallleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Todesfallkapital Bei Tod vor Erreichen des Rücktrittalters kommt ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Der Anspruch entsteht gemäss Art. 40 des Vorsorgereglements. Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht dem vorhandenen individuellen Guthaben im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen. 6. Umwandlungssätze für einen Rentenkauf aus anderen Roche-Vorsorgeeinrichtungen Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für Guthaben aus der Zusatzvorsorge (monatliche Interpolation) 70 6,55% 69 6,40% 68 6,25% 67 6,10% 66 5,95% 65 5,80% 64 5,65% 63 5,50% 62 5,35% 61 5,20% 60 5,05% Umwandlungssatz in % des vorhandenen sguthabens für Guthaben aus der Stiftung Mitarbeitergewinnbeteiligung (monatliche Interpolation) 70 5,45% 69 5,30% 68 5,15% 67 5,00% 66 4,85% 65 4,70% 64 4,55% 63 4,40% 62 4,25% 61 4,10% 60 3,95% Der Umwandlungssatz für einen Rentenkauf kann durch den Stiftungsrat unter Anzeige der vertraglichen Meldepflicht jederzeit angepasst werden.

6 6 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 7. Höhe des maximalen Einkaufsgeldes Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen Bestehen gemäss entsprechendem Vorsorgeplan Einkaufsmöglichkeiten und/oder gesetzliche Rückzahlungsmöglichkeiten bzw. -pflichten von Vorbezügen oder Scheidungsabfindungen, kann der Versicherte diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Einkaufsbeschränkungen beim Eintritt oder später wahrnehmen. Einkaufsmöglichkeiten werden jeweils per 1. Januar oder bei einer Anpassung des versicherten neu berechnet. Die Abzugsfähigkeit des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit seiner Steuerverwaltung abzuklären. Einkauf in Prozent des versicherten Total davon Renten- Freiwilliges versicherung Sparen 20 0,00 0,00 0, ,70 0,00 8, ,53 0,00 17, ,49 0,00 26, ,59 0,00 35, ,82 0,00 44, ,20 5,20 49, ,71 10,56 53, ,37 16,07 57, ,17 21,75 61, ,11 27,61 65, ,21 33,64 69, ,46 39,84 73, ,86 46,24 77, ,42 52,83 81, ,13 59,61 85, ,21 68,80 89, ,48 78,26 93, ,96 88,01 96, ,63 98,05 100, ,51 108,39 104, ,60 119,05 107, ,90 130,02 110, ,41 141,32 114, ,14 152,96 117, ,09 164,95 120, ,77 179,79 122, ,71 195,09 125, ,92 210,84 128, ,41 227,07 130, ,17 243,78 132, ,21 260,99 134, ,54 278,72 135, ,16 296,98 137, ,07 315,79 138, ,28 335,17 139, ,79 358,12 139, ,66 381,77 139, ,89 406,12 139, ,47 431,20 139, ,43 457,04 138, ,76 483,65 137, ,47 511,06 135, ,57 539,29 133, ,06 568,37 130, ,45 598,32 124,13

7 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 7 8. Höhe des maximalen Einkaufsgeldes Kapitalsparplan Einkaufsmöglichkeiten werden jeweils per 1. Januar oder bei einer Anpassung des versicherten neu berechnet. Gesetzliche Bestimmungen und Einkaufsbeschränkungen gehen dem Reglement vor. Die Abzugsfähigkeit des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit seiner Steuerverwaltung abzuklären. Einkauf in Prozent des versicherten

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2017 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2018 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2019 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen (Für Mitarbeitende, die in der Pensionskasse im Vorsorgeplan Rentenversicherung und Kapitalsparplan versichert

Mehr

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen (Für Mitarbeitende, die in der Pensionskasse im Vorsorgeplan Rentenversicherung und Kapitalsparplan versichert

Mehr

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen (Für Mitarbeitende, die in der Pensionskasse im Vorsorgeplan Rentenversicherung und Kapitalsparplan versichert

Mehr

Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Roche Vorsorgeplan PLUS (RVPP) Gültig ab 1. Januar 2019

Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Roche Vorsorgeplan PLUS (RVPP) Gültig ab 1. Januar 2019 Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Roche Vorsorgeplan PLUS (RVPP) Gültig ab 1. Januar 2019 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen

Mehr

PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN. (Gültig ab 1. Januar 2014)

PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN. (Gültig ab 1. Januar 2014) PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN (Gültig ab 1. Januar 2014) Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements

Mehr

PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN. (Gültig ab 1. Januar 2017)

PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN. (Gültig ab 1. Januar 2017) PENSIONSKASSE DER REFORMIERTEN LANDESKIRCHE AARGAU (PKR) AARAU VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN (Gültig ab 1. Januar 2017) Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements

Mehr

Vorsorge-Stiftung Der Theatergenossenschaft Basel Postfach, 4010 Basel Tel

Vorsorge-Stiftung Der Theatergenossenschaft Basel Postfach, 4010 Basel Tel Vorsorge-Stiftung Der Theatergenossenschaft Basel Postfach, 4010 Basel Tel. 061 295 14 37 www.vorsorge-thbs.com VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN STAMMPERSONAL (ehem. PKBS-Versicherte der Stiftung

Mehr

Personalvorsorgestiftung der Müller AG, Frenkendorf. Vorsorgeplan. ab

Personalvorsorgestiftung der Müller AG, Frenkendorf. Vorsorgeplan. ab Personalvorsorgestiftung der Müller AG, Frenkendorf Vorsorgeplan ab 01.01.2013 1. Allgemeine Bestimmungen Für alle versicherten Personen gilt der nachstehende Vorsorgeplan. Jede versicherte Person erhält

Mehr

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 Personalvorsorge Gate Gourmet Switzerland (PGG) Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 gültig ab 01.01.2019 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung

Mehr

Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen)

Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) ANHANG I Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis

Mehr

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan gültig ab 01.01.2017 PK BAU, Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel Anschluss Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements

Mehr

Vorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (13facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen)

Vorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (13facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen) ANHANG I Vorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (13facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis jährlich

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

ANHANG zum Vorsorgereglement

ANHANG zum Vorsorgereglement ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung, Geschäftsstelle, Postfach, 8058 Zürich Geschäftsstelle, Postfach, 8152 Glattbrugg ANHANG zum Vorsorgereglement Planzuteilung durch

Mehr

8. Anhang für den Plan LGK BASIS PLUS zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

8. Anhang für den Plan LGK BASIS PLUS zum Vorsorgereglement der Pensionskasse 8. Anhang für den Plan LGK BASIS PLUS zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21

Mehr

Leica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv

Leica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,

Mehr

Anhang 1 zum Vorsorgereglement

Anhang 1 zum Vorsorgereglement Anhang 1 zum Vorsorgereglement Vorsorgeplan Mauritius (gültig ab 01.01.2018) für Name Anschluss (nachfolgend Arbeitgeber genannt) in der Mauritius Pensionskasse (nachfolgend Stiftung genannt) Anschluss-Nr..

Mehr

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018 Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch

Mehr

Wz!, Vorsorgeeinrichtung

Wz!, Vorsorgeeinrichtung Wz!, ANHANG 1 Vorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (l3facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönli chen Ausweis jährlich

Mehr

Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung vom 1. Januar 2018).

Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung vom 1. Januar 2018). Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein Marktgass 11 9490 Vaduz E-Mail: info@personalvorsorge.li www.personalvorsorge.li Vorsorgeplan A zum Vorsorgereglement (Anhang 2) gültig ab 01. Januar 2018 Dieser

Mehr

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.06 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement MA - Ausgabe 0600 - SR

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG Ausgabe 20130101 SR 20121206

Mehr

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung, c/o PFS Pension Fund Services AG, Postfach, 8058 Zürich ANHANG zum Vorsorgereglement Planzuteilung durch Firma Jede angeschlossene Firma legt objektive

Mehr

Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe. Basisplan für Mitarbeitende der C&A Mode AG

Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe. Basisplan für Mitarbeitende der C&A Mode AG Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe für Mitarbeitende der C&A Mode AG gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Vorsorgereglement 1 Art. 2 Vorsorgeplan 1 Art. 3

Mehr

Basis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung

Basis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung Sulzer Vorsorgeeinrichtung Basis Vorsorgeplan Für Ihre soziale Sicherheit. 1.1. 2019 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.1.1 Vorsorgereglement... 1 1.1.2 Vorsorgeplan...

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Anhang Vorsorgeplan «Unica»

HOTELA Vorsorgestiftung. Anhang Vorsorgeplan «Unica» 03.2015 HOTELA Vorsorgestiftung Anhang Vorsorgeplan «Unica» Gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 1. Anwendung des L-GAV Der Vorsorgeplan erfüllt die Anforderungen des L-GAV. Er kann nur von Arbeitgebern gewählt

Mehr

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort

Mögliche Planvarianten Plan BVG Midi BVG Maxi BVG Komfort ALRIVO Vorsorgestiftung ALRIVO Vorsorgestiftung, c/o PFS Pension Fund Services AG, Postfach, 8058 Zürich ANHANG zum Vorsorgereglement Planzuteilung durch Firma Jede angeschlossene Firma legt objektive

Mehr

Anhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo

Anhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 - D.doc Seite

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite

Mehr

Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen)

Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gemäss

Mehr

Vorsorgepläne 01/2017

Vorsorgepläne 01/2017 Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Mehr

Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge

Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Vorsorgereglement Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Gültig ab: 01.01.2018 Möbel Hubacher AG 4852 Rothrist Arbeitnehmer Vertrag Nr. 1/101608/PP AXA Leben AG General-Guisan-Strasse 40, Postfach 300

Mehr

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1

Personalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2016 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2016 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-srente Die maximale

Mehr

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10 Personalvorsorge 10.1 Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10.2 Vorsorge bei Teilzeitanstellungen 10.3 Mutterschaftsentschädigung

Mehr

SV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum

SV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum Vorsorgeausweis per 01.01.2019 Herr Muster Felix Zürich, 29. Januar 2019 Anschlussvertrag Betrieb Personenkreis 9999 Muster GmbH Basis 1. Versicherte Person Name, Vorname Muster, Felix Versichertennummer

Mehr

Erster Teil: Vorsorgeplan WA (Weiterführung Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung)

Erster Teil: Vorsorgeplan WA (Weiterführung Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WA (Weiterführung Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung) Gemäss

Mehr

Zusatzplan II der Pensionskasse Post

Zusatzplan II der Pensionskasse Post Zusatzplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar

Mehr

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises Januar 2018 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2019

Kernplan Kanton Aargau. Stand 2019 Kernplan Kanton Aargau Stand 2019 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. 1 Gültigkeit 2 Art. 2 Eintrittsschwelle 2 Art. 3 Versicherter Lohn 2 Art. 4 Altersleistungen 3 Art. 5 Todesfallleistungen 3 Art. 6 Invalidenleistungen

Mehr

Versicherungsausweis

Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis der Pensionskasse Syngenta Erläuterungen zum Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis (Vorderseite) 1 Ihre persönlichen Daten Bitte melden Sie Adress-

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben

Mehr

Massgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn.

Massgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn. Vorsorgeplan Kantonsspital Aarau AG (Anschluss Nr. 90 112) Art. 1 Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan Nr. 35 gilt ab 1. Januar 2014 für die gemäss separater Anschlussvereinbarung zwischen der Kantonsspital

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG - Ausgabe 20140101 - SR 20131202

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WO Ausgabe 0400

Mehr

Zusatzplan I der Pensionskasse Post

Zusatzplan I der Pensionskasse Post Zusatzplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Zusatzplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der entsprechende

Mehr

ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Familia 24

ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Familia 24 ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Familia 24 (Per 1. Januar 2015 bestehen die Anhänge 1 bis 8) 1 Für das Jahr 2015 massgebende Beträge Maximale AHV-srente CHF 28'200 Koordinationsabzug ---- Minimal anrechenbarer

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Raum für Ihre Notizen Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig

Mehr

Vorsorgeplan EXTRAplan der. Pensionskasse BonAssistus. gültig ab 1. Januar 2016

Vorsorgeplan EXTRAplan der. Pensionskasse BonAssistus. gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgeplan EXTRAplan der Pensionskasse BonAssistus gültig ab 1. Januar 2016 Volketswil, 14. November 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Versicherter Lohn 1.2 Altersgutschriften 2.

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.

Mehr

Kernplan. Ausgabe 2014

Kernplan. Ausgabe 2014 Kernplan Ausgabe 204 Kernplan Art. Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan gilt ab. Januar 204 für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden,

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.09 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.

Mehr

REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG

REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG Stiftung Auffangeinrichtung BVG Vorsorge BVG REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gemäss Beschluss Stiftungsrat vom 7. August 004 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Top

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Top BVG Top Vorsorgeplan gültig ab..06 Prevanto AG/ 07.0.06 Geltungsbereich des Vorsorgeplans In Ergänzung zum aktuell gültigen Allgemeinen Rahmenreglement (ARR) der Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales,

Mehr

Zusatzplan I der Pensionskasse Post

Zusatzplan I der Pensionskasse Post Zusatzplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement

Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Gültig ab 1. Januar 2018 E. 1. Allgemeine Bestimmungen a ) Massgebende Beträge / Grenzbeträge: Minimale AHV-Rente Maximale AHV-Rente Eintrittsschwelle gemäss

Mehr

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich

Mehr

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse

10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse 10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN FREIWILLIGE EINLAGEN 4 LEISTUNGEN 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Anhang

Mehr

6. Kapitel Finanzierung Kapitel Wohneigentumsförderung Kapitel Freizügigkeit Art. 22 Auflösung des Einkaufskontos...

6. Kapitel Finanzierung Kapitel Wohneigentumsförderung Kapitel Freizügigkeit Art. 22 Auflösung des Einkaufskontos... Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gemäss Beschluss Stiftungsrat vom 7. August

Mehr

ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Confort 24

ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Confort 24 ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Confort 24 (Per 1. Januar 2015 bestehen die Anhänge 1 bis 8) 1 Für das Jahr 2015 massgebende Beträge Mindestlohn gemäss BVG CHF 21'150 (6/8 der max. AHV-srente) Maximale

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement

Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Gültig ab 1. Januar 2015 E. 1. Allgemeine Bestimmungen Grenzbeträge gemäss BPVG: Mindestlohn Der Mindestlohn entspricht drei Vierteln der maximalen AHV-Rente.

Mehr

Merkblatt Versicherungsausweis Für Ihre soziale Sicherheit

Merkblatt Versicherungsausweis Für Ihre soziale Sicherheit Merkblatt Versicherungsausweis Für Ihre soziale Sicherheit Versicherungsausweis richtig lesen Ein Versicherungsausweis kann ein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit diesem Merkblatt schafft die SVE Klarheit.

Mehr

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Mehr

Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 und 3)

Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 und 3) Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 und 3) gültig ab 1.1.2018 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 -

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan II

Mehr

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich

Mehr

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1

ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente

Mehr

Vorsorgewerk TRAVEL 2017

Vorsorgewerk TRAVEL 2017 Vorsorgewerk TRAVEL 2017 eb B G Impressum Herausgeber VORSORGE in globo M Layout www.mendelin.com Druck www.kromer.ch Erscheint in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die

Mehr

Pensionskasse Basel-Stadt

Pensionskasse Basel-Stadt ANHANG zum Anschlussvertrag Vorsorgewerk Universität Basel Vertrag Nr.: 3232 Personenkreis: gültig ab: 1. Januar 2016 Sämtliche Arbeitnehmende mit unbefristeter Anstellung sowie Assistenzprofessorinnen/-

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2018 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016) PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016) www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus 2016 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019)

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019) PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019) www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus 2019 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan

Mehr

Reglement der BVG-Kasse. Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019

Reglement der BVG-Kasse. Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019 Reglement der BVG-Kasse Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Verwendete Begriffe... 2 5. Anhang zum Vorsorgereglement der Pensionskasse... 4 A 1 Beträge und Werte

Mehr