Informationsanlässe vom Oktober 2015

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1 Informationsanlässe vom Oktober 2015

2 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit 2

3 Pensionierungsberatung 3

4 Planung der Pensionierung Einkommens- und Vermögensdisposition - 15 Jahre Grobplanung Persönliche Ziele? Kinder in Ausbildung? Frühpensionierung? Umzug? Längere Reise? - 5 Jahre Detailplanung WEF-Vorbezug? Einkauf? Kapitalbezug? AHV-Vorbezug? Überbrückungsrente? Steueroptimierung? Pensionierung 4

5 Planung der Pensionierung Wichtige Punkte Planung genug früh angehen externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, ) gesamte Vermögenssituation berücksichtigen Steueroptimierung nutzen Pensionierungsberater vergleichen verschiedene Varianten planen Nachlassplanung 5

6 Planung der Pensionierung Erwerbseinkommen Nebenerwerb Wohnung Versicherung AHV-Rente WEF-Bezug Kapitalbezug Einlage Haushaltsbudget Haushalt Steuern Verkehr Freizeit Pensionskassenrente Wertschriftenerträge Gesundheit 6

7 Haushaltsbudget Beispiel Wohnung 18'000 Versicherungen 9'000 Steuern 12'000 Haushalt 12'000 Verkehr 3'000 Freizeit 5'000 Gesundheit 3'000 Verschiedenes 5'000 Total 67'000 7

8 Pensionierung Beispiel vor 65 ab 65 Nettoeinkommen 75'000 0 sgpk-rente 0 42'000 AHV-Rente 0 27'000 Lebenshaltung -67'000-67'000 Differenz +8'000 +2'000 8

9 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 9

10 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 37'000 18' '000-12'000 10

11 Frühpensionierung Beispiel Alter Nettoeinkommen 75'000 sgpk-rente 0 AHV-Rente 0 Lebenshaltung -67'000 Differenz +8'000 37'000 18' '000-12' '000 27'000-67'000-4'000 11

12 Leistungen der sgpk Versicherte Leistungen Alter Tod Vorsorgeausweis Online Berechnungsto Leistungen der sgpk 12

13 Alter 3 unterschiedliche Regelungen Jahrgang 1955 und älter Bisherige Bestimmungen der beiden Verordnungen VKStP und KLVK Jahrgänge 1953 und älter - ordentliches Rentenalter: 63 - maximale Altersrente: 50% des versicherten Lohns Jahrgänge 1954 und ordentliches Rentenalter: 65 - maximale Altersrente: 55% des versicherten Lohns Jahrgang 1956 und jünger Jahrgang 1956 und jünger Neue Bestimmungen des Vorsorgereglements der sgpk - ordentliches Rentenalter: 65 - Altersrente abhängig von Altersguthaben und Umwandlungssatz Leistungen der sgpk 13

14 Alter Themen vorzeitige Pensionierung ordentliche Pensionierung Weiterversicherung nach Alter 65 Diverses zur Alterspensionierung Kapitalbezug Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Kinderrenten usw. Todesfall-Leistungen Berechnungstool Leistungen der sgpk 14

15 Alter Leistungsprimat Kapital 2. Finanzierung "berechnet" 1. Rente "vorbestimmt" 25 Pensionierung Alter Leistungen der sgpk 15

16 Alter Beitragsprimat Kapital 1. Finanzierung "vorbestimmt" 2. Rente "berechnet" 25 Pensionierung Alter Leistungen der sgpk 16

17 Alter Pensionierung Umwandlungssatz 6.4 % Altersrente Sparguthaben Leistungen der sgpk 17

18 Alter Entwicklung Sparguthaben + Eingebrachte Eintrittsleistung + Spargutschriften (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) + Zinsen + Zusatzeinkäufe + Rückzahlung WEF + Eingebrachte FZL aus Scheidung - WEF-Vorbezug - Überweisung FZL aus Scheidung = Sparguthaben ==================== Leistungen der sgpk 18

19 Alter Was ist der Umwandlungssatz? Beispiele Alter 65 / Lebenserwartung 20 Jahre Sparguthaben 500'000 : 20 = 25'000 Rente pro Jahr 25'000 von 500'000 = 5% Umwandlungssatz = 5% Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre Sparguthaben 500'000 : 25 = 20'000 Rente pro Jahr 20'000 von 500'000 = 4% Umwandlungssatz = 4% Leistungen der sgpk 19

20 Alter Altersrente Jahrgänge 1956 und jünger und alle Neueintritte ab 2014 Leistungen der sgpk 20

21 Alter Pensionierung zwischen Alter Altersrente: Sparguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung x UWS UWS 6.40% UWS 7.15% UWS 6.10% UWS 5.35% UWS 5.65% Leistungen der sgpk 21

22 (2/6) Leistungen der sgpk 22

23 Alter Pensionierung im Alter 60 mit Aufschub Altersrente Während Aufschub wird dem Sparguthaben nur Zins gutgeschrieben! Pensionierung (UWS 5.65%) Bezug Altersrente erst im Alter 62 mit UWS 5.95% Leistungen der sgpk 23

24 Alter BG-Reduktion ohne Bezug Teil-Altersrente Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion Sparguthaben mit neuem BG Leistungen der sgpk 24

25 Alter BG-Reduktion und Weiterversicherung bisherige vers. Besoldung Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion (max. 50%) "Besitzstandswahrung" = Übernahme AN- und AG-Beiträge Sparguthaben mit neuem BG Leistungen der sgpk 25

26 Alter BG-Reduktion mit Bezug Teil-Altersrente 1. BG-Reduktion muss mindestens 20% betragen 1. Teil-AR UWS 6.10% 3. Teil-AR UWS 5.65% 2. Teil-AR UWS 6.40% Leistungen der sgpk 26

27 Teilpensionierung oder Aufschub Schritt BG-Reduktion auf 70% (Rente/Kapital) 2. Schritt BG-Reduktion auf 50% (Rente/Kapital) 3. Schritt Pensionierung (Rente/Kapital) Teilpensionierung Ordentliche Pensionierung Aufschub Leistungen der sgpk 27

28 Alter Diverses Kapitalbezug: max. 50% des Sparguthabens Kapitalabfindung infolge Geringfügigkeit Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung AHV-Überbrückungsrente (max. Fr. 2' pro Monat) Kinderrente: je Kind 20% der Altersrente, maximal einfache max. AHV-Kinderrente (erst ab Alter 65) Wenn Austritt vor Alter 58 = Austrittsleistung auf FZ-Konto Wahl zwischen Rente oder Austrittsleistung: - wenn Austritt zwischen Alter und - Erwerbstätigkeit weitergeführt wird, oder - arbeitslos gemeldet ist Leistungen der sgpk 28

29 Alter Kapitalbezug max. 50% des Sparguthabens möglich Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt Leistungen der sgpk 29

30 Alter Kapitalabfindung anstelle Rente (infolge Geringfügigkeit) wenn Rente tiefer als Fr pro Monat = Kapitalabfindung zwingend wenn Rente Fr Fr pro Monat = Kapitalabfindung auf Wunsch möglich Leistungen der sgpk 30

31 Alter Einlage zur Kompensation der tieferen Rente Beispiel: Einlage von Fr. 153'100, damit bereits ab Alter 60 Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 65: SPGH 400'000 x 6.40% Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 60: SPGH 300'000 x 5.65% Altersrente = Fr. 16' Leistungen der sgpk 31

32 Alter AHV-Überbrückungsrente Beispiel: Überbrückungsrente Fr. 2'350 pro Monat von Alter Gesamtbezug Überbrückungsrente = Fr. 141'000 Altersrente ab Alter 60 ohne Überbrückungsrente: SPGH 300'000 x 5.65% = Fr. 16'950 Altersrente ab Alter 60 mit Überbrückungsrente: SPGH 300'000 Barwert Überbrückungsrente 105'000 = 195'000 x 5.65% = Fr. 11'018 Einlage zur Vermeidung/Verminderung der Rentenkürzung möglich! Leistungen der sgpk 32

33 Alter Alters-Kinderrente erst ab 65. Altersjahr 20% der Altersrente; höchstens max. AHV-Kinderrente (Fr p.m.) bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Leistungen der sgpk 33

34 Tod Anspruchsvoraussetzungen Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner* für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw. Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt. wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von 3 Jahresehegattenrenten Leistungen der sgpk 34

35 Tod Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener Partnerschaft wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge Leistungen der sgpk 35

36 Tod versicherte Leistungen Die Ehegattenrente beträgt: 40% des versicherten Lohnes der aktiv versicherten verstorbenen Person; durchschnittlicher Lohn der letzten 24 Monate bei unregelmässigem Beschäftigungsgrad; mindestens aber 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2%; 40% des der Invalidenrente zugrundeliegenden versicherten Lohnes, wenn verstorbene Person eine IV-Rente der sgpk bezogen hat; mind. 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2% 2/3 der Altersrente, wenn verstorbene Person eine Altersrente der sgpk bezogen hat Leistungen der sgpk 36

37 Tod Einschränkungen Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5% gekürzt Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder Eingang des Unterstützungsvertrag bei sgpk nach ordentlichem Rentenalter (65) Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch Leistungen der sgpk 37

38 Tod versicherte Leistungen Waisenrente: 11% des versicherten Lohnes; oder 20% der Invaliden- oder Altersrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Leistungen der sgpk 38

39 Online Berechnungstool Leistungen der sgpk 39

40 Fragen? Leistungen der sgpk 40

41 Vermögensanlage (1/4) in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 1% Überperformance tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%) die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund Fr. 17 Mio. sehr tief und entsprechen 26 Basispunkte des Gesamtvermögens Finanzierung der Leistungen 41

42 Vermögensanlage (2/4) Finanzierung der Leistungen 42

43 Vermögensanlage (3/4) Finanzierung der Leistungen 43

44 Vermögensanlage (4/4) Vergleich Ø-Kostenquote sgpk 26 Basispunkte 283 VE 42.6 Basispunkte *Vorsorgeforum - Newsletter Nr Finanzierung der Leistungen 44

45 Verwaltungskosten (1/2) Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt Fr Mio. pro Jahr (gemäss Jahresrechnung 2014) Fr. 98 pro versicherte Person (inkl. Rentner) Fr. 131 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner) Finanzierung der Leistungen 45

46 Verwaltungskosten Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten sgpk Fr Fr Fr Fr. 629 Finanzierung der Leistungen 46

47 Fazit Überdurchschnittliche Erträge in der Vermögensverwaltung Tiefe Kosten für Versicherten- und Vermögensverwaltung Die Erträge der Anlagen kommen ausschliesslich den Versicherten zugute Fazit 47

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