LANDESFEUERWEHRVERBAND VORARLBERG TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ATEMSCHUTZ
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- Leander Albrecht
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1 LANDESFEUERWEHRVERBAND VORARLBERG TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ATEMSCHUTZ Erklärungen und Richtlinien FORMULARE Das erste Blatt (DIN A5, einseitig) ist das "Ärztliche Gutachten". Es enthält im oberen Teil die persönlichen Daten (Adresse, Geburtsdatum, etc.) des Probanden und ist von diesem auszufüllen. Im unteren Teil wird vom Untersucher die Einstufung nach erfolgter Untersuchung eingetragen. Dieses Blatt wird dem Probanden zur Vorlage bei seiner Feuerwehr mitgegeben. Das zweite Blatt (DIN A4, doppelseitig, Befunde ) ist bitte vollständig ausgefüllt quartalsweise an den Landesfeuerwehrarzt, Landesfeuerwehrverband Vlbg., Florianistraße 1, 6800 Feldkirch- Altenstadt, zu senden ( bei WZ 2 (a-c) Kopie senden, Original für Nachuntersuchung behalten bzw. dem Probanden aushändigen). Da keine persönlichen Daten aufscheinen, bleibt die Anonymität des Untersuchten gewahrt. Nur mit Hilfe der fortlaufenden Numerierung (rechts oben) der Formulare könnte auf Wunsch des Probanden das Protokoll gefunden werden. Deshalb ist darauf zu achten, daß die Nummer auf dem ersten und zweiten Blatt übereinstimmt. ACHTUNG: Bei Nachuntersuchung nach WZ 2 (a-c) wird in einem neuen Formular die Nummer des Erstuntersuchungsprotokolls neben die neue Nummer geschrieben! (Das Erstgutachten muß dem Nachuntersucher vorliegen!) RICHTLINIEN (Untersuchungsblöcke) Allgemein gilt: die Tauglichkeit wird eingeschränkt bzw. aufgehoben durch alle Leiden: die den Geräteträger im Atemschutzeinsatz behindern könnten, die einen Dichtsitz der Gesichtsmaske in Frage stellen, die eine schwere körperliche Arbeit nicht zulassen. Allfällige psychische Auffälligkeiten wären in der Spalte "Neurologie" zu vermerken. 1 LFA 12/03
2 A) ANAMNESE: Bei einer Wiederholungsuntersuchung genügt eine Zwischenanamnese. Auffälligkeiten bzw. Beschwerden müssen abgeklärt werden. Die Beurteilung (WZ) liegt im Ermessen des Untersuchers. Bei Bedarf sind dem Probanden Auffrischungsimpfungen (Tetanus, FSME, etc.) anzuraten. B) STATUS: Mindestanforderung: * Mindestalter 18 Jahre * Unauffälliger körperlicher Status mit normaler Funktion und Beweglichkeit der Gliedmaßen (Hebe- und Trageleistung von mind. 40 kg.) * Unauffälliger Herz-Lungen-Befund * Freisein von Asthma und Allergien * Normale psychische Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit (frei von Süchten (Alkohol, Drogen, Psychopharmaka)). * Freisein von anfallsartigen Bewußtseinsstörungen (Epilepsie) Untauglichkeitsgründe: Größe: Gewicht: unter 166 cm Abweichung von mehr als 20 % oder mehr als + 25 % vom Sollgewicht (Sollgewicht = Körpergröße in cm - 100) Eintragung unter EZ Sehleistung: unter 50% / 25% ohne Sehhilfe: ein Auge < 50%, und /oder anderes < 25% Sehleistung = WZ 2c (tauglich mit Sehhilfe (Maskenbrille oder Kontaktlinsen)) mit Sehhilfe: ein Auge < 50%, und /oder anderes < 25% Sehleistung = WZ 3 einäugige: wenn Sehleistung <80% Sehhilfen, die den Maskendichtsitz gefährden Farbenblindheit Hörleistung: unter 6 m Konversationssprache; Hörgeräte; Trommelfellperforation (Untersuchung nur bei Verdacht) Hernien Weiters: schwerer Sprachfehler, chronisch behinderte Nasenatmung, lockere Zähne, lockerer Zahnersatz, Vollbart, chronische Hautleiden (z.b.. stärkere Gesichtsakne), insulinpflichtiger Diabetes mellitus. Die übrigen Parameter werden nach Ermessen des Untersuchers beurteilt. 2 LFA 12/03
3 C) LABOR: Blut: (SI-Einheiten) Ery in T/l, Hb (Hämoglobin) in g/l, Hkt (Hämotokrit) in l/l, Lc (Leuko) in G/l, Tc (Thrombo) in G/l; Harntest: (z.b. Combur-9) Test negativ: Kästchen bleiben frei; ph: Wert eintragen Test positiv: Angabe in "+" (+, ++, +++, ++++) Die Beurteilung liegt im Ermessen des Untersuchers. Für die Atemschutzuntersuchung genügen Harntest und Hb-Bestimmung. Die ganze Laboruntersuchung ist nur für die Feststellung der Strahlenschutztauglichkeit erforderlich. D) ERGOMETRIE: Sie wird am Fahrradergometer durchgeführt. Der Proband wird nach einem Ruhe-EKG mit mindestens 9 Ableitungen ( I, II, III, avr, avl, avf, V2, V4, V6) und nach Messung von Blutdruck und Herzfrequenz sechs Minuten lang gleichbleibend mit 175 Watt belastet. Während der Ergometrie wird das EKG über Monitor (Scope) sichtbar gemacht (mind. 1 Brustwandableitung). Alle 2 Minuten bzw. bei Abbruch werden Blutdruck und Puls gemessen. Extrasystolen bzw die letzten 15 Sekunden der Belastung sind mitzuschreiben. Weitere Blutdruck- und Pulskontrollen nach einer, drei und fünf Minuten. Eine kurze Beurteilung des Ruhe-EKG s bzw. der Belastungsund Erholungsphase ist im Protokoll zu vermerken. Die EKG-Streifen verbleiben beim Untersucher, sind aber auf Verlangen dem Feuerwehrarzt zu zeigen. Für die Durchführung der Ergometrie gelten die Kontraindikationen und Abbruchbedingungen nach dem Standard der Arbeitsgemeinschaft für Ergometrie der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft. Alternativ ist eine Stufenbelastung (25 Watt-Stufen) möglich, dann muß aber eine Mindestleistung von 200 Watt erbracht werden. Untauglichkeitsgründe: Blutdruckanstieg über 240 / 115 Pulsfrequenzanstieg über 235 minus Lebensalter Die Einstufung der Tauglichkeit auf Grund der Beurteilung des EKG s (Ischämie, Rhythmusstörungen, etc.) sowie der Beurteilung der Regulation und Erholung von Blutdruck und Herzfrequenz liegt im Ermessen des Untersuchers. 3 LFA 12/03
4 E) SPIROMETRIE: Benötigt wird eine kleine Spirometrie mit Messung der Vitalkapazität (VK) und der exspiratorischen Sekundenkapazität (FEV1). Das Spirometer sollte eine automatische Dokumentationseinrichtung (Kurve oder Computerausdruck) besitzen und nach den Bestimmungen der Standardisierungskommission der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Atemphysiologie durchgeführt werden. Vorgehen: Aus Tabelle VK soll entnehmen. Spirometrie durchführen (ergibt VK ist und FEV1). Berechnung: 100 x VK ist / VK soll = % VK ist / VK soll 100 x FEV1 / VK ist = FEV1 % VK ist Untauglichkeitsgründe: % VK ist / VK soll ist kleiner als 90% FEV1 % VK ist ist kleiner als 70% (bis 45 Jahre) ist kleiner als 65% (über 45 Jahre) Achtung: Als Grundlage gelten die Werte der beigefügten Tabelle (Männer Seite 6, Frauen Seite 7). Es handelt sich um untere Grenzwerte, die um maximal 10% unterschritten werden dürfen (Werte im Computer meist Referenzwerte, dürfen um ca. 30% unterschritten werden). EINSTUFUNG Jeder Untersuchungsblock ist mit einer Wertungsziffer (WZ) zu beurteilen. Die höchste WZ davon ergibt die Gesamtbeurteilung, welche in das Gutachten (Blatt 1) einzutragen ist. Bedeutung: WZ 1 WZ 1a WZ 2 WZ 3 uneingeschränkt tauglich für 3 Jahre (Proband ist jünger als 50 Jahre) tauglich, Untersuchung in kürzerem Abstand ( 50 Jahre und älter) vorübergehend untauglich, Wiedervorstellung nach: 2 a fachärztlicher Abklärung (Röntgen, etc.) 2 b Behandlung (Hernien-OP, Hypertonieeinstellung, etc.) 2 c Verordnung (Gewichtsreduktion, Konditionstraining, Sehhilfe) auf Dauer ungeeignet durch: Leiden ohne Hoffnung auf Besserung Leiden mit plötzlicher Dekompensationsgefahr Bei Unklarheiten liegt die Entscheidung beim zuständigen Feuerwehrarzt. 4 LFA 12/03
5 WIEDERHOLUNGSUNTERSUCHUNG Das Untersuchungsprogramm bleibt gleich wie bei der Erstuntersuchung Fristen: Proband volltauglich, jünger als 50 Jahre (WZ 1) Proband volltauglich, älter als 50 Jahre (WZ 1a) Wiederholung alle 3 Jahre Wiederholung jährlich ANMERKUNG: Vollschutzanzugträger werden nach den gleichen Richtlinien untersucht. Hier hat die Untersuchung ab dem 45. Lebensjahr jährlich zu erfolgen. (Proband ist aber atemschutztauglich für 3 Jahre, also WZ 1)! Bei WZ 3 (dauernde Untauglichkeit) darf keine Untersuchung mehr erfolgen. NACHUNTERSUCHUNG Der Proband war vorübergehend untauglich (WZ 2 a-c): Die Untersuchung erfolgt auf Wunsch des Probanden nach Wegfall der Untauglichkeitsgründe. Frist seit der Voruntersuchung weniger als ein Jahr: Es wird nur der Block mit der WZ 2 (z.b. Ergometrie) nachuntersucht. Ergibt sich nun WZ 1, erhält der Proband im Gutachten die WZ 1 (bzw. 1a). Stichtag für die nächste Wiederholungsuntersuchung ist aber das Datum der Voruntersuchung. Frist seit der Voruntersuchung länger als ein Jahr: Untersuchung erfolgt wie Erst- bzw. Wiederholungsuntersuchung.(ganzes Programm) STRAHLENSCHUTZTAUGLICHKEIT Hier genügt eine Laboruntersuchung (Blut und Harn) nach Block C. Die Wiederholungsuntersuchung ist alle 3 Jahre fällig. Die Beurteilung der Tauglichkeit liegt im Ermessen des Untersuchers. Für den Inhalt verantwortlich: LFA Dr. Peter Spöttl, Feldkirch peter.spoettl@lkhf.at 5 LFA 12/03
6 Spirometriewerte für Männer MANN VK ml MANN FEV ml / s VK = exspiratorische Vitalkapazität FEV 1 = absolute Sekundenkapazität FEV 1 %VK = relative Sekundenkapzität FEV 1 %VK 15a >=75% 45a >=70% 75a >=65% R os = Resistance Oszilationsmethode R os <= 4,5 mbar/l/s R u = Resistance Unterbrechermethode R u <= 3,5 mbar/l/s 6 LFA 12/03
7 Spirometriewerte für Frauen FRAU VK 5000 ml FRAU FEV 1 ml / s VK = exspiratorische Vitalkapazität FEV 1 = absolute Sekundenkapazität FEV 1 %VK = relative Sekundenkapzität FEV 1 %VK 15a >=75% 45a >=70% 75a >=65% R os = Resistance Oszilationsmethode R u = Resistance Unterbrechermethode R os <= 4,0 mbar/l/s R u <= 3,0 mbar/l/s 7 LFA 12/03
Bestätigung der Tauglichkeitsuntersuchung gemäß Dienstanweisung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
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