Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webserver / Server-Homeing

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webserver / Server-Homeing vom Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Schnell im Netz Internet Haßfurt GmbH, Augsfelder Str. 6, Haßfurt, nachfolgend Schnell im Netz genannt, und dem Kunden für Webserver im Stadtgebiet Haßfurt und die Inanspruchnahme weiterer Internetdienste. Schnell im Netz erbringt diese Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. 2. Vertragsbeginn, Kündigung a) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zustande. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. b) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich, per oder Fax kündbar, es sei denn, es ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. c) Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 14 Kalendertage in Verzug ist, sein zum Lastschriftverfahren benanntes Konto auflöst oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft, ohne zugleich eine Einzugsermächtigung für ein anderes Konto zu erteilen, oder schuldhaft gegen die in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten verstößt. d) Soweit Schnell im Netz die Zulassung als Registrar für solche Domainnamen verliert, die Vertragsbestandteil sind, ist Schnell im Netz berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen. AGB Webserver doc

2 e) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Providers stellt, ist Schnell im Netz berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf vorgenannter Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Schnell im Netz ist dann berechtigt, alle zur Benutzerkennung gehörenden Daten ohne Sicherung der Inhalte zu löschen. 3. Registrierung von Domains a) Bei der Registrierung und Pflege von Domains wird Schnell im Netz im Verhältnis zwischen dem Kunden und DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Schnell im Netz hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Schnell im Netz übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden, zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. b) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche de -Domain. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Zuteilung erst ausgehen, wenn die Domain von Schnell im Netz bereitgestellt wurde. Sollten gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird Schnell im Netz vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird Schnell im Netz weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. c) Schnell im Netz betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DE- NIC ( Sollten sich diese Richtlinien oder die sonstigen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains verändern, sind die Parteien bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. d) Schnell im Netz führt die Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Domaininhaber, sowie eine vom Kunden benannte natürliche Person als administrativen Ansprechpartner der jeweiligen Domain ein. Schnell im Netz oder ein von ihr Beauftragter wird als technischer Ansprechpartner eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer dieser Personen bei der DENIC ( oder in der RIPE-Datenbank ( dauerhaft gespeichert werden und in der whois -Abfrage im Internet jederzeit öffentlich einsehbar sind

3 e) Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen abzugeben. 4. Nutzung von und Internet-Präsenz a) Schnell im Netz richtet für den Kunden eine oder mehrere -Adressen ein. Die Speicherkapazität des -Postfaches richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Kunde ist verpflichtet, das -Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Schnell im Netz behält sich vor, s, die älter als 90 Tage sind, die insgesamt die maximale Speicherkapazität je Postfach übersteigen sowie generell bei Vertragsende ohne weitere Ankündigung zu löschen. Bei Überschreitung der Speicherkapazität werden keine neuen Nachrichten im Postfach abgelegt. b) Der Kunde kann eigenverantwortlich eine Internet-Präsenz einrichten, wobei die gesetzlichen Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung beachtet werden müssen. Die maximale Speicherkapazität und das maximale Übertragungsvolumen pro Monat ergibt sich aus dem gewählten Tarif. c) Die Benutzung der von Schnell im Netz bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software. 5. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen, Missbrauch a) Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung von , der Internet-Präsenz und anderer kommunikativer Dienste (z.b. Newsgroups), nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. Er stellt insbesondere sicher, dass die verbreiteten Inhalte und die Domainnamen keine strafrechtlichen Tatbestände wie z.b. Volksverhetzung ( 130 StGB), Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB), persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung ( 185 ff. StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften ( 184 StGB) erfüllen o- der Rechte Dritter wie Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen. b) Der Kunde ist verpflichtet, die angebotenen Dienste nicht zu missbräuchlichen Zwecken zu nutzen. Missbräuchlich ist insbesondere die Nutzung der Dienste zur Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen (Spam), die Nutzung der - 3 -

4 Dienste zur Verbreitung oder Veröffentlichung von Daten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, oder der Bedrohung oder Verunsicherung Dritter dienen. c) Der Kunde verpflichtet sich, seine Internet-Präsenz so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.b. durch CGI- oder andere Skripte oder Servlets, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen oder sonst das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen, vermieden wird. Schnell im Netz ist berechtigt, Seiten, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Schnell im Netz wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Schnell im Netz wird die betroffenen Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde zeigt, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den Anforderungen genügen. d) Der Kunde hat die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. e) Schnell im Netz überprüft den Inhalt von elektronischer Mail, Internet-Präsenz und anderer kommunikativer Dienste nur auf Grundlage der geltenden Gesetze. Darüber hinaus ist Schnell im Netz berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte, die gegen die vorstehenden Abschnitte verstoßen, zu entfernen. f) Der Kunde stellt Schnell im Netz von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der hierbei anfallenden Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden beruhen. g) Schnell im Netz ist berechtigt, bei dem Verdacht des Verstoßes gegen strafoder öffentlich-rechtliche Vorschriften die zuständigen Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen. 6. Verfügbarkeit, Wartung Schnell im Netz garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 97% im Jahresdurchschnitt. Schnell im Netz haftet nicht für darüber hinausgehende Störungen der Verbindung infolge Fremdeinwirkungen. Schnell im Netz ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten vorzunehmen, auch wenn dadurch die Erreichbarkeit des Systems eingeschränkt werden sollte

5 7. Nutzungsentgelte a) Soweit der gewählte Tarif eine Einrichtungsgebühr beinhaltet, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Eventuelle Grundgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten, für den ersten Monat anteilig. b) Soweit das auf die Internet-Präsenz des Kunden entfallende Übertragungsvolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat vereinbarte Höchstmenge übersteigt, stellt Schnell im Netz dem Kunden hierfür pro angefangenem Megabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. Schnell im Netz ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren. c) Die Zahlung der Entgelte erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Schnell im Netz, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Die Belastung des Kontos erfolgt jeweils zum Monatsersten. Der Kunde hat darauf zu achten, dass sein Konto die notwendige Deckung aufweist. Im Falle von Rücklastschriften berechnet Schnell im Netz die dadurch entstehenden Kosten. Bei Zahlungsrückstand des Kunden mit einer nicht unerheblichen Entgelthöhe ist Schnell im Netz berechtigt, die Internet-Präsenz und den Zugang zu sperren. d) Beanstandungen gegen die in Rechnung gestellten Preise oder Leistungen müssen schriftlich und möglichst umgehend nach Rechnungszugang, spätestens jedoch sechs Wochen nach Rechnungsausstellung erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Zustimmung. e) Schnell im Netz ist berechtigt, die Entgelte zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per an seine erste Adresse bei Schnell im Netz mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Nachricht, gilt die Veränderung als akzeptiert. f) Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter von Schnell im Netz nicht berechtigt sind, den Kunden nach seinem Passwort zu fragen. Der Kunde stellt Schnell im Netz von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen. Schnell im Netz ist berechtigt, bei Kenntnis eines möglichen Missbrauchs der Passwörter alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere durch eine Zugangssperre

6 8. Haftung von Schnell im Netz a) Schnell im Netz haftet für alle Schäden auch bei leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, zu vertretender Unmöglichkeit, Verzug, Fehlen zugesicherter Eigenschaften und Personenschäden. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf typische Schäden beschränkt, die für Schnell im Netz vernünftigerweise vorhersehbar waren. Im Falle von Schäden, die auf dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beruhen, haftet Schnell im Netz nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollen. b) Im Übrigen haftet Schnell im Netz nur, wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Schnell im Netz grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung für Vermögensschäden ist gemäß 7 Abs. 2 TKV begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten isd. 5 Abs. 3 TDG übernimmt Schnell im Netz keinerlei Gewähr. 9. Datenschutz Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt Schnell im Netz personenbezogene Kundendaten (Bestandsdaten), um Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, erfüllen zu können. Schnell im Netz speichert und übermittelt Verbindungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit es für die Abrechnung erforderlich ist. Soweit sich Schnell im Netz Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Schnell im Netz im Rahmen der relevanten Datenschutzbestimmungen berechtigt, die Bestandsdaten zu übermitteln, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes und der Abrechnung erforderlich ist und schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. 10. Bonitätsprüfung Schnell im Netz behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, wie z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sobald dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Schnell im Netz erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden - 6 -

7 nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Schnell im Netz die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut (auf Anfrage nennt Schnell im Netz die Anschriften) Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. 11. Haftungsausschluß Der Schnell im Netz Online-Virenscanner wird ab dem global eingesetzt. Schnell-im-Netz übernimmt keine Haftung für auftretende Schäden die durch den Virenscanner verursacht werden. 12. Schlussbestimmungen a) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dies zulässig ist, Haßfurt vereinbart. b) Schnell im Netz ist berechtigt, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung kündigen. c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dieser bei wirtschaftlicher Betrachtung typischerweise am Nächsten kommt. Das Gleiche gilt für ausfüllungsbedürftige Lücken

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