Auf die Plätze, fertig, FATCA
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- Bernt Esser
- vor 8 Jahren
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1 Auf die Plätze, fertig, FATCA Wir stellen Ihnen die Auswirkungen der neuen Vorschriften vor und zeigen Ihnen wirksame Handlungsoptionen auf.
2 Auf die Plätze, fertig, FATCA 2 Inhalt A Einführung... 2 B Auswirkung auf Versicherungsunternehmen... 3 C Von FATCA betroffene Versicherungsunternehmen und -produkte... 4 D Herausforderungen für Versicherungsunternehmen...5 E Klassifizierung der Kontoinhaber... 6 F Unternehmensweite Auswirkung... 6 G Frühes Handeln ist wichtig...7 H In drei Schritten zur Einhaltung von FATCA... 8 I Fazit... 9 Ihre Ansprechpartner...10 A Einführung Im März 2010 ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) als Teil des Hiring Incentives to Restore Employment Act (HIRE Act) in Kraft getreten. Mit FATCA kommen auf Finanzinstitute zusätzliche Meldepflichten an den Internal Revenue Service (IRS) in den USA zu, da das Gesetz Finanzinstitute (financial institutions, FI) zur Anwendung erweiterter Due-Diligence-Verfahren verpflichtet, in deren Rahmen US-Personen zu identifizieren sind, die Anlagen in Nicht-US-Finanzkonten oder Nicht- US-Gesellschaften getätigt haben. Auch wenn umfangreiche Teile des Gesetzes noch durch Verordnungen zu konkretisieren sind, sind die gesetzlichen Definitionen sehr weit gefasst und klassifizieren nicht nur Versicherungsunternehmen als Finanzinstitute, sondern auch viele Arten von Versicherungsverträgen als Finanzkonten (financial accounts). Nicht in den USA ansässige ausländische Finanzinstitute (im Gesetz als foreign financial institutions FFIs bezeichnet), die die FATCA-Bedingungen nicht erfüllen, werden mit einer 30-prozentigen Quellensteuer auf US-basierte Erträge (withholdable payments) belegt. US-Finanzinstitute, die die geforderten Unterlagen nicht einholen und es unterlassen, von einem Kontoinhaber den Nachweis einzuholen, dass dieser die FATCA- Bedingungen erfüllt, und es versäumen, die Quellensteuer auf withholdable payments an eine Nicht-US-Einheit (non-us entity) einzubehalten, werden wiederum mit einer Strafsteuer von 30 Prozent auf derartige Zahlungen sanktioniert. Die Definition eines withholdable payment ist im Gesetz weit gefasst und umfasst neben Zinsen, Dividenden, Mieten und anderen US-basierten passiven Erträgen auch Bruttoerlöse aus dem Verkauf oder der Veräußerung von Vermögenswerten, die US-basierte Zins- oder Dividendenerträge generieren könnten. Beispielsweise könnte ein nicht konformes FFI, das einen Bruttoerlös von 1 Million US-Dollar aus dem Verkauf einer US-Staatsanleihe auf seinem Eigenhandelskonto vereinnahmt (selbst wenn der Betrag dort nur einen Tag gehalten wird), mit einer Quellensteuer von US-Dollar belegt werden. Außerdem haben alle (sowohl US- als auch ausländische) Gesellschaften Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob diese gemäß FATCA
3 Auf die Plätze, fertig, FATCA 3 quellensteuerpflichtig sind und ob der Zahlungsempfänger die notwendigen FATCA- Unterlagen vorgelegt hat oder ob andernfalls auf diese Zahlung die 30-prozentige Quellensteuer sowie zugehörige Zinsen und Strafgelder anfallen könnten. Zum 1. Juli 2013 sollten Nicht-US-Versicherungsunternehmen einen Prozess einführen, mit dem alle von den Versicherungsnehmern erhaltenen Angaben daraufhin geprüft werden, ob Indizien dafür vorliegen, dass der Versicherungsnehmer eine US-Person ist. Auf Basis der aktuellen Leitlinien schreibt FATCA daher grundsätzlich vor: Nicht-US-Versicherungsunternehmen (FFIs) sind im Rahmen ihres Vertrags mit dem IRS verpflichtet, ihre US-Versicherungsnehmer zu benennen und an diese geleistete Zahlungen aus zahlreichen unterschiedlichen Produkten den US-Steuerbehörden zu melden, um als FATCA-konform eingestuft zu werden; Ausländische Nicht-Finanzinstitute (non-financial foreign entities, NFFEs) sind verpflichtet, die Identität von US-Eigentümern mit einer wesentlichen Beteiligung offenzulegen oder zu bestätigen, dass es keine US Investoren gibt. US-Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ihre gegenwärtigen Analysen bestimmter Versicherungsnehmer, bei denen es sich um juristische Personen handelt, zu erweitern, um die Einhaltung der FATCA-Regeln (im Fall eines FFI) oder die Beteiligung von US-Investoren (im Fall eines NFFE) festzustellen. Alle (US- und Nicht-US-)Unternehmen sind verpflichtet, ausländische Unternehmen vor der Durchführung von Zahlungen daraufhin zu überprüfen, ob der Zahlungsempfänger in irgendeiner Form den FATCA-Vorschriften unterliegt und diese auch einhält oder ob auf diese Zahlung eine Quellensteuer einzubehalten ist. Die Bestimmungen von FATCA treten für nach dem 31. Dezember 2012 vorgenommene Zahlungen in Kraft. Nach den kürzlich vom Finanzministerium und dem IRS beschlossenen Übergangsvorschriften wird die FATCA-Quellenbesteuerung jedoch schrittweise eingeführt, sodass der Einbehalt der FATCA-Quellensteuer erst ab dem 1. Januar 2014 verpflichtend ist. Auch wenn sich die Quellenbesteuerung durch diese Bestimmungen verzögert, beginnt der Due-Diligence-Prozess für bestimmte Arten von Versicherungsprodukten (z. B. kapitalbildende Lebensversicherungen) bereits im Jahr Daher wird der verlängerte Stichtag vermutlich nur den Unternehmen, die bereits jetzt mit der Planung beginnen, genügend Zeit geben, um ihre Due-Diligence-Verfahren so zu erweitern, dass sie die in FATCA geforderten zusätzlichen Meldedaten zu den Kontoinhabern anfordern, erheben, überprüfen und speichern können. B Auswirkung auf Versicherungsunternehmen Um den FATCA-Quellensteuerabzug zu vermeiden, müssen Nicht-US-Versicherungsunternehmen einen FFI-Vertrag mit dem IRS unterzeichnen und eine Identifikationsnummer beantragen, mit der sie den Abschluss des FFI-Vertrages mit dem IRS bestätigen. Ein Unternehmen, das einen FFI-Vertrag schließt, hat einen vorgeschriebenen Prozess zur Identifizierung der jeweiligen Versicherungsnehmer als US-Staatsangehörige oder Personen mit US-Wohnsitz zu implementieren und, falls der Versicherungsnehmer ein FFI ist, die Einhaltung der FATCA-Vorschriften zu überprüfen. Bei Zahlungen an ausländische NFFEs hat das Versicherungsunternehmen Namen, Anschrift und TIN (US- Steuernummer) jedes US-Beteiligten oder eine Bestätigung des NFFE darüber einzuholen, dass es keine US-Beteiligten gibt.
4 Auf die Plätze, fertig, FATCA 4 Der Chief Compliance Officer (CCO) oder eine entsprechende Person muss die Einhaltung der FATCA-Regeln bestätigen. Im Rahmen des FATCA-Zertifizierungsprozesses muss der verantwortliche Manager (z. B. CCO) bestätigen, dass Mitglieder der FFI-Geschäftsleitung zwischen dem 9. Mai 2011 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des FFI-Vertrags keine Tätigkeiten oder formelle oder informelle Richtlinien und Verfahren eingerichtet haben, mit denen Kontoinhaber Anweisungen, Ratschläge oder Hilfestellung bei Strategien zur Vermeidung der Identifizierung ihrer Konten als US-Konten erhalten. US-Versicherungsunternehmen unterliegen bereits zahlreichen US-Meldepflichten für Zahlungen (z. B. Formular 1099-R, 1099 Misc) und bekommen zunehmend den Druck des IRS zu spüren, der den Durchsetzungszwang in diesem Bereich verschärft. Gemäß FATCA sind US-Versicherungsunternehmen nunmehr darüber hinaus verpflichtet, im Rahmen ihres Due-Diligence-Prozesses festzustellen, ob FFIs oder NFFEs die Policen halten, FATCA-konform sind, oder andernfalls 30 Prozent auf bestimmte Zahlungen aus diesen Policen einzubehalten. Ferner haben US-Versicherungsunternehmen auch die Arten der an Nicht-US-Vertragspartner geleisteten Zahlungen zu überprüfen und festzustellen, ob der Vertragspartner die Bestimmungen von FATCA einhält; andernfalls wird das US-Versicherungsunternehmen für die Quellensteuer haftbar gemacht. US-Versicherungsunternehmen sollten sich nicht zu der irrigen Annahme verleiten lassen, dass das Wort ausländisch in FATCA sie von ihren Compliance- Verantwortlichkeiten entbindet. In Kombination mit der Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Erträge, die zu den Top-3-Themen bei Abschlussprüfungen gehört, könnten diese FATCA-Vorschriften dazu führen, dass viele US-Unternehmen innerhalb und außerhalb der Versicherungsbranche feststellen, dass ihre derzeitigen Compliance-Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen. C Von FATCA betroffene Versicherungsunternehmen und -produkte In den bisher veröffentlichten Leitlinien (notices) werden Versicherungsunternehmen bedauerlicherweise im weitesten Sinne eindeutig einbezogen, jedoch ist nicht vollständig klar, welche Unternehmen und Produkte in den Anwendungsbereich von FATCA fallen. Fest steht, dass (in- und ausländische) Versicherungsunternehmen neu zu beurteilen haben, welche Kundenangaben sie erheben müssen, um ermitteln zu können, ob der Versicherungsnehmer oder Vertragspartner unter die FATCA-Regeln fällt bzw. diese einhält. Dem US-Finanzministerium wurde im Gesetz die aufsichtsrechtliche Kompetenz erteilt, Versicherungsunternehmen und bestimmte Produkte in den Anwendungsbereich einzubeziehen oder daraus auszuschließen. Maßgeblich ist hierfür die Wahrscheinlichkeit, mit der die Unternehmen bzw. Produkte zur Steuerhinterziehung in den USA missbraucht werden könnten. Der IRS hat bereits seine Absicht angekündigt, bestimmte Versicherungsunternehmen, wie beispielsweise solche, die ausschließlich Sach- und
5 Auf die Plätze, fertig, FATCA 5 Haftpflichtversicherungen anbieten, aus dem Anwendungsbereich auszunehmen und den Fokus von FATCA vermutlich auf Versicherungsprodukte einzuengen, die nur eine Barwert-(Anlagen-) Komponente aufweisen, wie Todesfall- und fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenprodukte. Produkte im Anwendungsbereich 1 höchstwahrscheinlich nicht im Anwendungsbereich Risikolebensversicherungen Rückversicherungen Sach- und Haftpflichtversicherungen betriebliche Leistungen ohne Barwert wahrscheinlich nicht im Anwendungsbereich betriebliche Altersvorsorge betriebliche Versorgungspläne ohne Barwert 1 auf Basis der Auslegung der aktuell verfügbaren Leitlinien im Anwendungsbereich oder höchstwahrscheinlich im Anwendungsbereich Rentenprodukte mit Barwert Lebensversicherungsprodukte mit Barwert Investmentfonds (Publikumsund Spezialfonds) betriebliche Leistungen mit Barwert regulierte banking operations Vermögensverwaltungsgesellschaften (Verwalter von auf allgemeinen und getrennten Konten gehaltenen Vermögen) D Herausforderungen für Versicherungsunternehmen Die gegenwärtigen FATCA-Leitlinien sind nicht ohne Weiteres auf Versicherungsunternehmen anzuwenden, weil sich die Leitlinien ursprünglich auf Banken, Bankprodukte und in geringerem Umfang auf die Vermögensverwaltungsbranche konzentrierten. Die Versicherungsbranche unterscheidet sich von Bankgeschäften und Vermögensverwaltung. Aus diesem Grund wird im Internal Revenue Code und in den Regelungen des US-Finanzministeriums zwischen den Steuervorschriften für Versicherungsunternehmen, für allgemeine Unternehmen und für Banken unterschieden. Obgleich weite Teile von FATCA noch durch Verordnungen zu konkretisieren sind, hat der IRS bisher nur einige Leitlinien für die betroffenen Unternehmen veröffentlicht, um mit der Implementierung der notwendigen Systeme und Prozesse für eine vollständige Einhaltung der neuen Quellensteuer-, Dokumentations- und Meldepflichten zu beginnen. Mehr IRS-Leitlinien erforderlich Der IRS hat in drei Durchgängen Leitlinien zu FATCA veröffentlicht; Versicherungsunternehmen benötigen jedoch konkretere Angaben, um beispielsweise die folgenden offenen Fragen beantworten zu können: Werden vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ausgestellte Policen Bestandsschutz genießen? Wie soll FATCA angesichts der landesspezifischen Datenschutzgesetze eingehalten werden? Wird es eine De-minimis-Regel (Barwert oder gezahlte Prämie) für Versicherungsverträge geben? Wie wird FATCA auf sogenannte Run-off-Gesellschaften und -Produkte anzuwenden sein? Welche Arten von Gruppenverträgen können ausgenommen werden? Wie sind komplexe Versicherungsprodukte für FATCA-Zwecke richtig zu identifizieren?
6 Auf die Plätze, fertig, FATCA 6 Wie sind die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei der Quellenbesteuerung von passthru payments zu bewältigen? Wird es im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses notwendig sein, Angaben im Zusammenhang mit risikoarmen Produkten (z. B. Sach- und Haftpflichtversicherungen) zu analysieren? Wird es Strafbefreiungen geben unter Berufung auf eigene Bemühungen nach Treu und Glauben zu handeln? Da sich die Leitlinien bisher eindeutig an den Bankensektor richten, sind sie für Versicherer nur von begrenztem Nutzen. Es besteht nach wie vor Klarstellungsbedarf bei der Anwendung von FATCA auf die Versicherungsbranche, insbesondere in Anbetracht dessen, dass es voraussichtlich 12 bis 18 Monate dauern wird, bis die Unternehmen die notwendigen Prozesse, Systeme und Verfahren zur Einhaltung des neuen Gesetzes erstellt haben werden. Da sich die ersten Leitlinien hauptsächlich auf Banken bezogen, steht die Versicherungsbranche vor der Herausforderung, sich schnell anzupassen und zügig mit der Umsetzung fortzufahren, sobald weitere Leitlinien zur Verfügung stehen. E Klassifizierung der Kontoinhaber Bei Produkten, die in den Anwendungsbereich von FATCA fallen, müssen US- Versicherungsunternehmen alle anfallenden Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften daraufhin untersuchen, ob der Zahlungsempfänger einer der vielen in FATCA eingeführten Kategorien angehört. Zu diesen Klassifizierungen zählen unter anderem: eine dokumentierte US-Person (documented US person) ein teilnehmendes FFI (participating FFI) ein als konform erachtetes FFI (deemed compliant FFI) ein nicht teilnehmendes FFI (non-participating FFI) ein befreites FFI (exempt FFI) ein konformes NFFE (compliant NFFE, US-Eigentümer mit substanzieller Beteiligung) ein befreites NFFE (exempt NFFE, keine US-Eigentümer mit substanzieller Beteiligung) ein nicht-kooperativer (recalcitrant) Kontoinhaber Bei Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften, die die FATCA-Vorschriften nicht erfüllen, werden Versicherungsunternehmen verpflichtet sein, eine Quellensteuer von 30 Prozent auf alle withholdable payments einzubehalten. Dabei sind die neuen FATCA-Klassifizierungen nicht nur zu erfassen; die Kategorien müssen sich auch durch alle geschäftlichen und operativen Prozesse, Technologien und Systeme ziehen. Außerdem sind die Klassifizierungen regelmäßig zu überwachen und zu aktualisieren, um die FATCA-Konformität aufrechtzuerhalten. F Unternehmensweite Auswirkung Im Gegensatz zu Bank- oder Brokergeschäften ist die Versicherungsbranche im Allgemeinen relativ anonym, das heißt, die Versicherer haben außer beim ersten Kauf des Produkts und wenn eine Zahlung darauf geleistet wird, keinen Kontakt zu ihren Versicherungsnehmern. Banken und Brokerhäuser nehmen unterjährig immer wieder Zahlungen (z. B. Zinsen, Dividenden) vor und treten somit mehrmals im Jahr mit ihren Kunden in Verbindung. Für die Versicherungsbranche ist FATCA daher mit besonderen Herausforderungen verbunden. Häufig beschränkt sich der Kontakt eines
7 Auf die Plätze, fertig, FATCA 7 Versicherers zu einem Versicherungsnehmer auf den Vertragsabschluss und etwaige Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit. Unternehmen werden sich möglicherweise anpassen müssen bezüglich der Fragen, wie und wie häufig sie mit ihren Versicherungsnehmern kommunizieren. FATCA wird weitreichende Auswirkungen haben und viele Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die neuen Vorschriften werden technologische und operative Veränderungen im Front-, Middle- und Backoffice sowie die Analyse und Integration unterschiedlicher Bereiche erfordern. Die Eröffnung neuer Konten wird ausführlichere Unterlagen erfordern. Unternehmen werden bei ihren Kunden nachfassen müssen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Formulare (z. B. W-8-Formulare der US-Steuerverwaltung zur Feststellung der ausländischen Identität eines Kontoinhabers) laufend aktualisiert werden. Darüber hinaus sind die Angaben, die bei der Neukundenannahme sowie für AML-/KYC-Prozesse (d. h. Anti-Money-Laundering- bzw. Know-your-Customer-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), Abzugsteuern, steuerbezogene Meldungen und Kreditrisiko erfasst werden, sowie alle anderen für aufsichtsrechtliche Zwecke erhobenen Daten einer Indiziensuche nach einem US-Status oder Unstimmigkeiten zu unterziehen. Hier benötigt die Versicherungsbranche nach wie vor mehr Verwaltungsvorgaben, da das Erreichen einer FATCA-Compliance mit grundlegenden administrativen Veränderungen verbunden sein wird. Da sich FATCA auf die Prozesse und Systeme im gesamten Unternehmen auswirkt und die Erhebung neuer Angaben und die Einführung neuer Berichtssysteme und -verfahren erfordert, wird seine Umsetzung nur interdisziplinär möglich sein. FATCA ist nicht nur eine steuerliche Initiative, sondern ein Regelwerk, das alle operativen Prozesse betrifft. Um eine Konformität mit den neuen Vorschriften zu erreichen und aufrechtzuerhalten, werden Versicherungsunternehmen interdisziplinäre Teams benötigen, denen neben Steuerexperten auch Spezialisten aus den Bereichen Service und Operations, IT und Compliance angehören. G Frühes Handeln ist wichtig Auch wenn umfassendere Regelungen noch ausstehen, sollten Versicherungsunternehmen bereits heute mit der Planung ihrer Maßnahmen zur Einhaltung der FATCA- Regeln beginnen. Das Zeitfenster für die Vorbereitung auf die neuen Vorschriften ist relativ eng und ihre Umsetzung wird vor allem für größere Versicherungsunternehmen mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sein. Für solche größeren Unternehmen kann es allein zwei Monate oder länger dauern, um ein interdisziplinäres, weltweites Programmteam zusammenzustellen und zu mobilisieren, das sich auf die verschiedenen Auswirkungen im Unternehmen konzentrieren kann. Außerdem kann FATCA im Jahr 2012 erhebliche Ressourcen und finanzielle Mittel in Anspruch nehmen und sollte deshalb bereits in den Budgetierungszyklen in der zweiten Jahreshälfte 2011 berücksichtigt werden. Wenn Versicherungsunternehmen bereits heute anfangen, sich mit FATCA auseinanderzusetzen, bekommen sie ein besseres Gespür für den zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand zur Erreichung und Aufrechterhaltung der FATCA-Compliance. Wer zu spät beginnt, wird weniger Zeit haben, um wichtige Prioritäten bei operativen Veränderungen, IT-Erweiterungen und Compliance-Aktivitäten zu setzen.
8 Auf die Plätze, fertig, FATCA 8 H In drei Schritten zur Einhaltung von FATCA Die Aktivitäten im Rahmen der FATCA-Konformität lassen sich grob in drei Schritte unterteilen: 1. Analyse des Status quo 2. künftiger Status und Entwicklung einer Roadmap 3. Umsetzung Versicherungsunternehmen können einiges tun, um die ersten zwei Schritte noch vor der Veröffentlichung konkreter Regelungen abzuschließen, und sogar erste Umsetzungsmaßnahmen ergreifen. Jede Compliance-Aktivität sollte in sechs Dimensionen betrachtet werden Faktoren, die durch FATCA beeinflusst werden: Menschen, Prozesse, Technologie, Governance, Standards und Daten. Viele Finanzinstitute konzentrieren sich zu sehr auf eine oder zwei dieser sechs Dimensionen und vernachlässigen dabei die anderen. Ein Versicherungsunternehmen könnte sich beispielsweise auf die Datenerfordernisse und den Aufbau neuer Technologie zur Einhaltung von FATCA konzentrieren, es aber versäumen, die Steuerungsprozesse, die für die Erzielung und Aufrechterhaltung des compliant-status unerlässlich sind, angemessen zu adressieren. Im dreistufigen Compliance-Prozess müssen daher immer alle sechs Dimensionen berücksichtigt werden. Außerdem sollte ein Unternehmen überlegen, welche der folgenden acht Funktionen an den einzelnen Schritten des Compliance-Prozesses beteiligt werden sollten: Operations, Steuern, Technologie, Recht, Compliance (AML/KYC), Neukundenannahme, Produktentwicklung und Vertrieb. FATCA wirkt sich in irgendeiner Weise auf jede dieser Funktionen aus. Ein ganzheitlicher, interdisziplinärer Ansatz, der bei jedem Schritt die sechs Dimensionen und acht Funktionen berücksichtigt, gewährleistet, dass kein Detail übersehen wird, das den künftigen compliant-status gefährden könnte. Um sich noch vor Veröffentlichung der endgültigen IRS-Verwaltungsvorschriften auf die FATCA-Konformität vorzubereiten, können Versicherungsunternehmen ihren Status quo analysieren, mit der Entwicklung einer Vision ihres künftigen Status und einer Roadmap beginnen und erste Verbesserungen ihrer Systeme, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Einhaltung der neuen Vorschriften vornehmen. Schritt 1: Analyse des Status quo Der erste Schritt auf dem Weg zur FATCA-Konformität besteht darin, den aktuellen Status des Unternehmens zu beurteilen und festzustellen, welche bestehenden Prozesse und Technologien weiter genutzt werden können und welche anzupassen sind, um den compliant-status zu erreichen. Dieser Schritt ist für Versicherungsunternehmen unter anderem mit den folgenden Aktivitäten verbunden: Unternehmensanalyse: Überprüfung der bestehenden Organisationsstruktur und der Geschäftskundendaten des Unternehmens, um potenzielle US-FIs, FFIs und NFFEs zu identifizieren Produktanalyse: Identifizierung und Überprüfung des Portfolios des Unternehmens auf Versicherungsverträge, die von FATCA betroffen sein könnten Geschäftsbereichsanalyse: Überprüfung des Prozesses für die Anforderung und Verwaltung von Unterlagen für Neukundenannahme, Abzugssteuern und AML/KYC im Hinblick darauf, ob Indizien für US-Anteilseigner oder Konformität des Geschäftskunden vorliegen; außerdem ist jeder Geschäftsbereich den richtigen rechtlichen Einheiten (legal entities) zuzuordnen
9 Auf die Plätze, fertig, FATCA 9 Kundenanalyse: Ermittlung der Anzahl von US- und Nicht-US-Kontoinhabern bzw. -Versicherungsnehmern nach rechtlichen Einheiten; Identifizierung der von den Versicherungsnehmern erhobenen Angaben sowie der zu schließenden Lücken Überprüfung der Kundenverträge und Leistungsverträge, um die Daten- und Prozessverantwortlichkeiten im Kontext von FATCA zu bestimmen Bei der Durchführung dieser Aktivitäten sollte ein Unternehmen die Auswirkungen auf Menschen, Prozesse, Technologie, Governance, Standards und Daten berücksichtigen und bestimmen, welche der acht Funktionsbereiche betroffen sind und folglich beteiligt werden sollten. Angesichts des enormen Umfangs der vorstehenden Aufgaben führen viele Unternehmen Pilotversuche durch, bei denen die Auswirkung von FATCA auf einen bestimmten Geschäftsbereich oder eine bestimmte Region analysiert wird, um ausgewählte Sachverhalte besser zu verstehen, bevor alle betroffenen Geschäftsbereiche oder geografischen Regionen einer Beurteilung unterzogen werden. Schritt 2: Künftiger Status und Entwicklung einer Roadmap Der nächste Schritt besteht darin, ein operatives Zielmodell eine Sichtweise über den künftigen Status des Unternehmens im Rahmen von FATCA zu entwickeln und eine vorläufige Umsetzungsroadmap zu erstellen. Zu den wichtigsten Aktivitäten in dieser Phase gehören: Definition der aufsichtsrechtlichen, geschäftlichen und funktionalen Anforderungen des Zielstatus Definition der operativen Modelle und technischen Architekturen des Zielstatus Durchführung einer Gap-Analyse (aktueller vs. gewünschter zukünftiger Status) Erstellung eines Plans zur Schließung von Lücken bei Bestandskunden und Entwicklung neuer Routineprozesse Priorisierung der Roadmap und des Umsetzungsplans nach Geschäftsbereichen Entwicklung eines Business Case und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs Wie bei der Status-quo-Analyse sollte das Unternehmen bei jeder Aktivität in Schritt 2 die Auswirkungen auf Menschen, Prozesse, Technologie, Governance, Standards und Daten sowie die acht Funktionsbereiche, die von FATCA betroffen sein könnten, berücksichtigen. Schritt 3: Umsetzung Bis zur Veröffentlichung der endgültigen FATCA-Regelungen werden Unternehmen nicht in der Lage sein, die Roadmap vollständig umzusetzen. Der IRS hat jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits genügend Leitlinien herausgegeben, damit Versicherungsunternehmen Lücken zwischen dem aktuellen und künftigen Status identifizieren und notwendige Verbesserungen an Systemen, Prozessen und Verfahren zur Einhaltung der neuen Vorschriften vornehmen können. Dazu gehört beispielsweise die Erhebung der erforderlichen Kundendaten und die Sicherstellung der Kommunikation zwischen allen von FATCA betroffenen Systemen. Darüber hinaus können die Unternehmen damit beginnen, ihre Kunden und die betroffenen Geschäftsbereiche über die neuen Datenerhebungs- und Meldepflichten aufzuklären. Eine rechtzeitige Information trägt dazu bei, bei Anwendung von FATCA mögliche Probleme zu vermeiden. I Fazit Die US-Behörden bitten beteiligte Kreise weiter um Stellungnahmen zu FATCA. Die Entwürfe werden voraussichtlich nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2011 vorliegen und es wird vermutlich noch mindestens ein weiteres Jahr dauern, bis die endgültigen Regelungen (final regulations) veröffentlicht werden.
10 Auf die Plätze, fertig, FATCA 10 Die Tragweite von FATCA ist enorm: Es droht eine Strafbesteuerung von 30 Prozent und die verbleibende Vorbereitungszeit zur Erzielung des compliant-status ist kurz all dies macht es umso wichtiger, jetzt aktiv zu werden. Viele Finanzdienstleister sind diesem Rat bereits gefolgt: Von 685 Unternehmen, die sich an einer PwC-Umfrage im März 2011 beteiligt haben, plant mehr als die Hälfte (55 Prozent), in den nächsten Monaten eine Status-quo-Analyse durchzuführen; 17 Prozent haben dies bereits getan. Von diesen 17 Prozent schätzen 85 Prozent den Aufwand zum Erreichen eines FATCA-konformen Status als erheblich ein. Durch die Planung der notwendigen Compliance-Maßnahmen und die frühzeitige Durchführung möglichst vieler vorbereitender Schritte können Versicherungsunternehmen Störungen in ihrem Geschäftsablauf minimieren, wenn der FATCA-Stichtag näher rückt. Ihre Ansprechpartner Sie haben Fragen zum Thema? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Deutschland Achim Obermann Partner Financal Services Tax Tel.: Einiko Franz Financial Services Insurance Tax Tel.: USA Dominick Dell Imperio Tel.: Anthony DiGilio Tel.: Candace Ewell Tel.: Chris Joline Tel.: Jörg Winkler Partner Financial Services Insurance Tax Tel.: Oliver von Schweinitz Financial Services Tax Tel.: Michele Scala Landon Tel.: David Schenck Tel.: Gail Vennitti Tel.: Ellen Walsh Tel.: Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. August 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.
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