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1 Gemeinfreiheit Fabrikzeitung Januar / Februar 2013 Public Domain

2 Fabrikzeitung Nr. 288 Januar / Februar Free or NOT editorial Unser heutiges Urheberrecht sieht grob vereinfacht vor, dass die Werke von Autoren während 70 Jahren über den Tod des Autors hinaus geschützt sind. Nach Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes verändert sich nicht nur die Nutzung von bisher geschützten Werken, sondern auch die Rahmenbedingungen für deren Bewirtschaftung. Ähnlich einer Allmende (engl. Commons), in der Bauern gleichberechtigt auf gemeinschaftlich geteilte Nutzflächen zugreifen können, dürfen gemeinfreie Werke danach von jeder Person genutzt werden, ohne dass rechtliche Einschränkungen geltend gemacht werden können. Ehemalige Rechteinhaber, Besitzer und Vermittler von Urhebern, deren Werke heute gemeinfrei sind, nehmen dabei unterschiedliche Positionen zu der Frage nach der künftigen Nutzung ihrer Werke ein. Dies erstaunt nicht, wenn man bedenkt, dass heutzutage auch öffentliche Institutionen oder private Stiftungen sich als Teilnehmer des Marktes behaupten und zusätzlich Gewinn erwirtschaften müssen. Seit Jahrhunderten wird in Bibliotheken, Archiven und Museen das kulturelle Erbe der Menschheit aufbewahrt. Die heute verfügbaren technologischen Möglichkeiten der letzten Jahrzehnte bieten bisher noch nie dagewesene Möglichkeiten, wie mit dem Besitz dieser Institutionen umgegangen werden kann sowohl in der Vermittlung von Werken an das Publikum, wie auch in der kreativen Nutzung durch die Endnutzer. Die Digitalisierung des kulturellen Erbes ist darum nicht einfach eine technische Option, die uns zur Verfügung steht, sie ist viel eher eine moralische Verpflichtung ihrer Verwalter. Tatsächlich haben auch einige Institutionen bereits damit begonnen, ihre riesigen Bestände an gemeinfreien Werken einfacher zugänglich zu machen. Es können sich jedoch längst nicht alle Institutionen mit diesem neuen Selbstverständnis anfreunden. Sie fühlen sich von Plünderern belagert, die ihnen etwas wegnehmen wollen, das bis vor kurzem noch ihnen gehörte. Dabei ist es nicht besonders hilfreich, dass die Diskussion um Werkschutz und Urheberrecht auf beiden Seiten oft mit polarisierten Meinungen geführt wird. Letztlich ist es nur folgerichtig, dass die Gemeinfreiheit zu ihrem Recht kommt. Wäre dem nicht so, dann wäre es Walt Disney 1922 nicht möglich gewesen, die Märchen von Rotkäppchen sowie den Bremer Stadtmusikanten lizenzfrei zu verwenden. Die Rechte an den von den Gebrüder Grimm überlieferten Werken waren bereits 1913 nach Ablauf der damals noch 50 jährigen Schutzfrist verfallen. Heute taugt die Faustregel, dass ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers in die Gemeinfreiheit übergeht zwar noch in der Theorie, in der Praxis jedoch findet man sich sehr schnell in einer Wolke nationaler Regulierungen, Sonderbestimmungen und fälschlichen Beanspruchungen von Urheberrechtsschutz wieder. Die vorliegende Ausgabe dreht sich darum bewusst nicht zentral um das Urheberrecht; sie versucht sich dem zu nähern, worum es wirklich geht: Ein Bewusstsein zu fördern, dass Gemeinfreiheit für uns alle gedacht ist, dass wir alle eine Verantwortung dafür haben, und dass diese auch von öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Seite aktiv gefördert werden soll. In Zusammenarbeit mit dem Dock 18 wurden acht Autoren angefragt, einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Gemeinfreiheit zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie damit umgegangen werden kann. Von Ivan Sterzinger

3 public domain & Commons als service public Wenn von der Public Domain gesprochen wird, dann oftmals als solches, das irgendwie von selbst entsteht, etwa dadurch, dass der urheberrechtliche Schutz auf ein bestimmtes Werk «erlischt» und es in die Public Domain «fällt». Nebst dieser Definition ex-negativo (dadurch, was es nicht mehr ist) gibt es einen positiven Diskurs, der die Public Domain als eine wichtige Grundlage für kreatives Schaffen sieht. KünstlerInnen, AutorInnen und ProduzentInnen der Alltagskultur bedienen sich aus diesem Fundus, um daraus neue Werke zu schaffen. Was zwischen diesen beiden Perspektiven auf der Strecke bleibt, ist die Frage, was es denn braucht, damit diese Werke auch konkret verfügbar bleiben und als Grundlage für tatsächliche Produktionsprozesse dienen können. Dies wirft die Frage nach den Institutionen der Public Domain auf und ihr Verhältnis zu anderen, mehr oder weniger frei verfügbaren Ressourcen, den Gemeingütern. Wenn wir die Public Domain als Teil der kulturellen Commons verstehen, dann können wir uns fragen, welche Institutionen wir brauchen, damit dieser Teil der Commons nachthaltig zur Verfügung gestellt werden kann. Im Hinblick auf Archive und Bibliotheken, wichtigen Trägern der Public Domain, können wir uns Fragen, in welcher Beziehung sie als Institutionen zum Gemeingut und zum Markt stehen. Eins ist klar: Das Gemeingut steht nicht jenseits von Markt und Staat, es ergänzt beide. Gehen wir einen Schritt zurück. Staat und Markt sind keine Gegensätze, sie ermöglichen einander. Der Markt könnte ohne Staat nicht existieren. Selbst die radikalsten Mittel der Deregulation sind immer noch Regulation. Oftmals reduzieren sie nicht den Umfang der Regulation. Sie sind eher eine Reorganisation von Möglichkeiten, Kosten und Vorteilen. Auf die gleiche Weise funktioniert der moderne Staat zu grossen Teilen, um einen «freien Markt» überhaupt erst möglich zu machen. Seine grundlegendste Funktion ist der Schutz von Eigentum, die Durchsetzung von Verträgen und die Bereitstellung einer stabilen Währung. Wir könnten bald herausfinden, was mit den Märkten passiert, wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, diese letzte Funktion zu erfüllen. Über die Jahre gab es viele Diskussionen darüber, ob bestimmte Funktionen vom Staat zum Markt hin verschoben werden sollten. Insgesamt sind die beiden aber Teile eines ganzheitlichen Systems, das zwei unterschiedliche, sich aber ergänzende Logiken der Produktion von Gesellschaft verbindet. Was die Debatte über die Commons jetzt suggeriert, ist, dass es ein drittes produktives System gibt: das Gemeingut. Bisher entwickelten sich dieses quasi unbeachtet und im Wesentlichen in einem Umfeld, das es weder verstand noch fördern konnte. In dieser Situation stossen Sie an enge Grenzen. Wollen wir Ihren Wachstum fördern, müssen wir unsere Gesellschaften, das heisst sowohl Elemente des Staates wie auch des Marktes, so umstellen, dass dieses dritte System erfolgreich funktionieren kann. Das könnte einfach sein, ist es aber nicht. Denn wir müssen dies in einem Kontext tun, in dem Staat und Markt nicht nur in enger Beziehung zueinander stehen, sondern sich immer mehr angleichen. Selbst öffentliche Institutionen haben heute die Aufgabe, als Teilnehmer des Marktes zu agieren und Gewinn zu erwirtschaften. Und der Markt wird in grossem Umfang subventioniert. Das ist nirgendwo deutlicher als im Kultursektor der Fall, aber keineswegs nur dort.diese Entwicklung ist sehr problematisch besonders für die öffentlichen Institutionen, die ihre charakteristische Fähigkeit verlieren, im öffentlichen Interesse zu agieren. Sie werden gezwungen, sich als Marktteilnehmer zu verhalten eine Rolle, die sie meistens eher schlecht erfüllen. Die Debatte über das Gemeingut ermöglicht uns auch, öffentliche Institutionen und Marktakteure zu hinterfragen und zu überlegen, welchen Beitrag sie für die Entwicklung des Gemeinguts leisten können. Wir müssen uns fragen, welche Ressourcen und Dienste durch öffentliche Institutionen oder den Markt bereitgestellt werden sollten und was als Gemeingut produziert werden kann. In dieser Diskussion müssen wir darauf bedacht sein, nicht die Stärke und Rolle der öffentlichen Institutionen herunterzuspielen. Jene Rolle, die sie als Dienstleister für jeden ohne Interesse an Gewinnerwirtschaftung haben. Nur dann können sie als institutioneller Träger für die Public Domain funktionieren. Diese Aufgaben können die Institutionen der Commons nicht übernehmen. Sie sind zu partiell auf aktive (Re)Produktion ausgerichtet. Eine produktive Beziehung zwischen Staat, Markt und Gemeingut könnte zumindest im Bereich der Kultur so aussehen: Öffentliche Institutionen wie Archive und Museen stellen Ressourcen, Public Domain und andere freie Güter bereit. Damit generieren sie ein Potential. Nehmen wir das Beispiel öffentliche Archive. Sie müssen ihr Material so organisieren, dass ihre Nutzung in der Eigenschaft als Gemeingut einfach gemacht wird. Das schafft Nachfrage. Gleichzeitig müssen sie es für Marktakteure so gestalten, dass diese daraus zusätzliche Dienste erstellen können. Solange die darunterliegende Ressource frei bleibt, ist ihre kommerzielle Nutzung kein Problem. Im Gegenteil: Wir kennen das aus dem Bereich der freien Software. Zurück zu den Archiven: Etwas einfach zu machen für die Nutzung, heißt, es wirklich einfach zu machen. Wir leben in einer Welt des Informationsüberflusses. Jede Google-Suche generiert mehr Ergebnisse, als wir jemals nutzen können. Wenn etwas schwer zu finden ist, wird es niemand nutzen. Einen eigenen Speicher zu schaffen, ist keine Option, denn User bemerken angesichts des Informationsüberflusses nicht, dass sie etwas vermissen. Dasselbe gilt für Beschränkungen der Wiederverwendung. Wenn man hundert Bilder gratis finden kann warum sollte man etwas benutzen, das mit Kosten oder Einschränkungen daherkommt? Vielleicht ist das Bild besser. Was aber, wenn die anderen für den eigenen Zweck ausreichend sind? Freier Zugang und Wiederverwendung sind Voraussetzungen dafür, dass das Gemeingut die Nachfrage an den Materialien in Archiven entstehen lassen kann. Wer solches nicht zur Verfügung stellt, wird nicht erfolgreich sein. Ohne diese Nachfrage wird die öffentliche Unterstützung für Archive und Bibliotheken geschwächt, bis zu dem Punkt an dem Budgetkürzungen ohne Widerstand hingenommen werden. Wenn wir Qualität gegen Verfügbarkeit positionieren, schaffen wir eine Situation, in der alle verlieren: Die etablierten Institutionen der Bibliotheken und Archive, die mit viel Aufwand hohe Qualität produzieren, dies aber in einem Format, das immer weniger mit den Nutzungspraktiken kompatibel ist. Den Nutzern und Nutzerinnen geht enorm viel Wissen und Qualität verloren, wenn Youtube und Google den Horizont des Verfügbaren umreissen. Dem entgegensetzen müssen wir reformierte Institutionen als materielle Träger der Public Domain, die sich als Teil einer sich noch entwicklenden Landschaft der Commons sehen. von Felix Stalder Felix Stalder ist Professor für Digitale Kultur an der Zürcher Hochschule der Künste und forscht am World Information Institute in Wien. felix.openflows.com Weiterführende Literatur: Melanie Dulong de Rosnay and Juan Carlos De Martin (eds.) The Digital Public Domain: Foundations for an Open Culture. Open Book Publishers, 2012, communia-project.eu Gemeinfreiheit Enteignung oder Gewinn? Nach Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes verändert sich nicht nur die Nutzung von bisher geschützten Werken, sondern auch die Rahmenbedingungen für deren Bewirtschaftung. Ehemalige Rechteinhaber, Besitzer und Vermittler von Urhebern, deren Werke heute gemeinfrei sind, nehmen dabei unterschiedliche Positionen zu der Frage nach der künftigen Nutzung ihrer Werke ein. Nachfahren, Stiftungen, Vereine, Bibliotheken, Archive und Museen übernehmen Werke und verwalten Urheberrechte von verstorbenen Kunstschaffenden. Meist ist ihr Zweck auch die Vermittlung, das zugänglich Machen und der Erhalt der Werke. Urheberrechte spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Rechteinhaber bekommen Geld für die Nutzung der Werke, was Ihnen ermöglicht ihre Ziele, wie den Erhalt der Werke oder der Stiftung, zu erfüllen. Andererseits können Stiftungen, Museen oder Archive, die nur die Werke besitzen, in der Vermittlung von Rechteinhabern eingeschränkt werden. So werden Adaptionen von Theaterstücken gerne verhindert, wenn sie nicht im Sinne der Rechteinhaber sind. Diese Situation ändert sich schlagartig wenn 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers die Urheberrechte erlöschen und damit die Einnahmen durch, sowie die Kontrolle über die Nutzung der Werke wegfallen. Jeder, das heisst auch Stiftungen, Archive und Bibliotheken können die Werke von diesem Zeitpunkt an uneingeschränkt nutzen, ohne dass die Rechteinhaber Einwände dazu geltend machen können. So sammeln das Projekt Gutenberg und auch das Schwesterprojekt Wikisource von Wikimedia gemeinfreie Werke und stellen sie frei zur Verfügung. Andere nutzen diese und erstellen Neuauflagen von Büchern, Filmen oder eigene Hörspiele. Besitzende von Originalen haben im Gegenzug neue Strategien zur Kontrolle entwickelt: Insbesondere kann das Digitalisieren von Werken unterbunden werden, indem beispielsweise das Fotografieren in Museen verboten wird oder der Zugang zum Original ganz verweigert wird. Einige Organisationen versuchen mittels eines Vertrags die Nutzungsmöglichkeiten einer Person, die ein Werk anfordert, zu beschneiden und beispielsweise einen kommerziellen Abdruck zu verbieten. Um mehr Klarheit über die Positionen und Argumente zu haben, haben wir im Dezember ein Dutzend Organisationen gefragt, wie sie damit umgehen, dass Werke in ihrem Bestand oder Interesse gemeinfrei sind. Uns interessierte die Frage des Zugangs zu digitalen Versionen der Werke, die Nutzung neuer Möglichkeiten der Vermittlung über Internet sowie die aktive Aneignung und Veränderung der Werke, beispielsweise als Mash-Up. Gerade Mash-Ups gehören heute zu einer immer verbreiterten kulturellen Praxis. Gefragt wurden sowohl ehemalige oder bestehende Rechteinhaber, als auch Organisationen, die nur über Werke eines Urhebers verfügten ohne deren Urheberrechte innezuhaben. Die Fragen wurden von den Organisationen teils sehr spezifisch, teils sehr pauschal beantwortet. Im Folgenden sind die Antworten zusammengefasst dargestellt. Die Jura Soyfer Gesellschaft (Jura Soyfer, Kabarettist und Journalist, gestorben 1939) ist grundsätzlich skeptisch gegenüber dem Kontrollverlust, der entsteht, wenn Werke gemeinfrei werden und die gesammelten Werke von anderen genutzt werden können. Sie schreibt: «So wie Sie die Gemeinfreiheit sehen, ist sie eine Zerstoerung einer Oekonomie des Widerstandes, eine Foerderung der Armut derjenigen, die sich um die Oeffentlichkeit fuer AutorInnen wie Jura Soyfer bemuehen.» Positiver, wohl aufgrund schwierigen Erfahrungen mit dem Rechteinhaber von James Joyce (Schriftsteller, gestorben 1941), äussert sich die Zurich James Joyce Foundation: «Wie gesagt, sind wir froh, dass die oft mutwilligen Restriktionen des James Joyce Estate nun dahinfallen. Ich sehe nur Chancen und eigentlich kaum Risiken.» (siehe auch dazu das Interview mit Fritz Senn in dieser Ausgabe). Die Stiftung Capaulina, welche Werke von Bündner Malern sammelt, beachtet das Thema nicht: «Public Domain oder nicht, spielt für uns dabei keine Rolle, die Urheberrechte müssen vom Nutzer selber abgeklärt werden.» Die Zentralbibliothek Zürich steht der Frage der Chancen und Risiken, dass Werke im Bestand gemeinfrei werden neutral gegenüber, da sie lediglich Eigentümer der Dokumente sind und an diesen «weder Urheber- noch Ver-

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6 lagsrechte besitzen». Auch der Verein Pro Elisarion (Elisar von Kupfer, Künstler und Gründer einer religiösen Bewegung, gestorben 1942) verfügte nicht über die Rechte, da diese bei der Gemeinde Minusio lagen. Das Archiv des 1942 verstorbenen Tenors Joseph Schmidt bemerkt, dass sie keinen Einfluss auf Rechte musikalischer Art hätten, da diese bei den Komponisten lägen. Deren Werke sind noch nicht gemeinfrei. Für das Zentrum Paul Klee bedeutete die Gemeinfreiheit einen Verlust an Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten für eine Nutzung. Die Gemeinfreiheit hat aber auch dazu geführt, dass der Bezug der Bilder von ihrer Webseite über Internet vereinfacht wurde, um sicherzustellen, das Bildmaterial weiterhin von ihnen bezogen wird. Insbesondere renommierte Verlage wenden sich weiterhin bevorzugt an das Paul Klee Zentrum aufgrund des besseren Bildmaterials und den korrekten Zusatzinformationen, die benötigt werden. Die August Deusser Stiftung stellt alle Werke von Deusser (Maler, gestorben 1942) in hoher Auflösung und ohne Angabe von Restriktionen auf ihrer Webseite zur Verfügung. Stefan Flury, der Werke von Fritz Baumann (Maler, gestorben 1942) gesammelt und digitalisiert hat, stellt gerne die digitalisierten Bilder zur Verfügung. Er verweist aber auch auf die Kosten, da die Werke und deren Vermittlung in Form von Büchern oder Digitalisierung teuer waren. Auch die Zentralbibliothek verweist auf die Kosten der Digitalisierung, wobei die Werke dort eingesehen werden können und kostenpflichtige Digitalisierungsaufträge für gemeinfreie Werke möglich sind. Die James Joyce Stiftung bietet den physischen Zugang zu den Werken, durfte aber bisher aufgrund Restriktionen vom Rechteinhaber die Werke nicht veröffentlichen oder veröffentlichen lassen: «Zugänglich gemacht haben wir alle unsere Bestände immer, sie durften nur nicht veröffentlicht werden ohne Zustimmung des JJ Estate, der bekanntermassen schwierig und prozesssüchtig war.» Die Capaulina Stiftung ist der Auffassung, dass die aktuellen schlecht aufgelösten Bilder auf der Webseite für die Zugänglichmachung genügen: «Mit dem Online-Katalog ermöglicht die Stiftung Capauliana den öffentlichen Zugang zu ihren Werken, eine Dienstleistung, die bei den wenigsten Institutionen möglich ist. Sie trägt dazu bei, die Bilder bekannt zu machen und zu verbreiten.» Gegen eine Zugänglichmachung auf dem Internet und in nicht von der Gesellschaften kontrollierten Medien äussert sich die Jura Soyfer Gesellschaft so: «Und sollten Sie eine Enteignung der Ausgabe versuchen, werden Sie merken, dass es auch Layout-Rechte, Wissensrechte, Uebersetzungsrechte gibt.» Auch das Zentrum Paul Klee argumentierte 2010 auf eine Anfrage per für die hochaufgelösten Fotografien von Werken von Paul Klee mit einem Urheberrecht. Inwiefern durch das Digitalisieren neue Urheberrechte entstehen ist jedoch umstritten. Hier scheint beim Zentrum Paul Klee jedoch ein Wandel der Einstellung stattzufinden. Die Bilder werden nun über Internet zu nach Nutzung unterschiedlichen Preisen und unter der korrekten Beschriftung zur Verfügung stellt. Bildmaterial oder Ausschnitte werden auch für Werbung zur Verfügung gestellt, solange diese nicht ethisch anstössig ist. Gemeinfreie Werke können auch zur Erstellung neuer Werke genutzt werden, beispielsweise in der Form von Adaptionen, Übersetzungen oder Mash-Ups. Die Wiederverwendung und Bearbeitung der Werke ist oft ein wesentlicher Eingriff, wodurch es nicht erstaunt, dass die angefragten Organisationen sehr unterschiedlich reagieren. Generell scheint die Angst von einer nicht gewünschten Nutzung der Werke gross. Die Capaulina Stiftung, welche gemeinfreie Werke des Malers Carl von Salis hat, sagt beispielsweise: «In unseren Nutzungsbedingungen steht: Das Bildmaterial darf weder verändert, noch in diskriminierendem oder sinnentstellendem Zusammenhang verwendet werden. Es bleibt dabei.» Positiver war die Antwort zu den Bildern von Fritz Baumann; seine Bilder können frei genutzt werden. Auch der Verein Pro Elisaron vermutet, dass Elisar von Kupfer, Gründer der Religion Klarismus, durchaus auch seinen Spass hätte an anderweitigen Nutzungen, «wenn sie seine Bilderfindungen in einer klugen und liebevollen (ich sage nicht respektvollen) Weise weiter spinnen.» Die James Joyce Stiftung würde solche Bestrebungen fördern, ist aber gegenwärtig vor allem damit beschäftigt, den Zugang und Erhalt der Werke gewährleisten und finanzieren zu können. Das Zentrum Paul Klee kennt Nutzungen im Bereich der Collage-Kunst, Performance-Bereich, Lichtproduktionen und im Bereich von 3D-Visualisierungen. Sie stehen Umnutzungen offen gegenüber, sofern ein künstlerischer Mehrwert enthalten ist. Sie wollen jedoch nicht in die Nutzung der Werke eingreifen. Die Zentralbibliothek Zürich schreibt «Die weitere Verwendung und wie auch immer geartete Nutzung gemeinfreier Werke ist Sache der Öffentlichkeit und kein Geschäftsbereich unserer Bibliothek». Sie sind jedoch grundsätzlich an einer Vermittlung interessiert. Abschliessend kann gesagt werden, dass insbesondere die Rechteinhaber, aber auch viele Stiftungen, Museen und Archive zurückhaltend mit der Gemeinfreiheit der Werke umgehen und nicht pro-aktiv versuchen, allfällige Chancen zu nutzen. Sicherlich besteht noch viel Unwissen, Missverständnis und Angst. Wenn jedoch der Zweck die Vermittlung der Werke beinhaltet, dann müsste die Chance gepackt und ein zeitgemässerer Umgang möglich werden für ein Publikum das zunehmend online und gewohnt ist, gemeinfreie Werke aktiv nutzen zu können. Einzelne kleinere Organisation scheinen dafür sogar offen zu sein, wenn man sie anspricht. Offen bleibt die Frage der Finanzierung oder der notwendigen Arbeit zur Digitalisierung, die gerade die kleineren Organisationen beschäftigt. Da könnte es den Organisationen helfen, sich zu öffnen und zu versuchen mit neuen Organisationen, wie beispielsweise Wikimedia oder Gutenberg zu kooperieren. Institutionen und Stiftungen leben von Spendern und teilweise von Steuerzahlern. Wenn sie ihre Existenz sicherstellen wollen, müssen sie also ihre Sichtbarkeit maximieren. Insofern ist Gemeinfreiheit für solche Institutionen und ihre Mitarbeiter eine grosse Chance, ihre Existenz zu sichern. von Daniel Boos, CC-BY Daniel Boos ist Mitorganisator des Public Domain Jam und Mitglied Digitale Allmend. the joyce is Yours Vor einem Jahr, am 1. Januar 2012, ging das Werk von James Joyce siebzig Jahre nach seinem Tod in die Gemeinfreiheit über. Somit sind Ulysses, Dubliners, Finnegans Wake und alle anderen veröffentlichten Bücher des Schriftstellers nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Mit Fritz Senn, Leiter der James Joyce Foundation in Zürich, sprachen wir über die unsichere Rechtslage bei unveröffentlichten Texten und die Möglichkeiten und Auswirkungen der Gemeinfreiheit auf das Werk und die Stiftung ausserdem über restriktive Enkel, falsche Freunde, alberne Projekte und Mr. Bloom im Internet. Michelle Steinbeck Welchen Einfluss und welche Auswirkungen hatte die Gemeinfreiheit bis jetzt auf das Werk von James Joyce? Fritz Senn Das Wichtigste ist, dass das Copyright aufgehoben wurde. Vorher war alles von Joyce, was nicht als Buch erschienen ist, unter Verschluss, und wenn man zitierte, musste man bei Joyces Enkel Stephen Joyce, dem Verwalter der Joyce Estate, um Erlaubnis fragen. Dieser sagte einmal in einem Interview, Joyce-Leute wie ich seien «the rats and vermin, they ought to be exterminated». Er war der Gegner von uns allen. Er hat es uns schwer gemacht, indem er Bewilligungen für öffentliche Lesungen zum Beispiel mutwillig verweigert hat oder er setzte den Preis dafür so hoch an, dass niemand ihn bezahlen konnte. Es gibt da diese Geschichte von einer geplanten Theater-Aufführung in England: Die erste Hälfte wäre Beckett gewesen, als zweite war Joyce geplant... Letzterer wäre tausendmal teurer gekommen wurde wegen Stephen Joyce eine Sondersitzung im Dubliner Parlament abgehalten: Er wollte da eine Joyce- Ausstellung verhindern, weil ganze Passagen zum Beispiel aus dem Ulysses zitiert worden sind, was der Enkel als Verletzung des Copyrights empfand. Die Ironie bei all dem ist, dass Joyce im Ulysses selber viel zitiert hat, er hat ja auch immer geborgt oder geklaut; zum Beispiel von Oliver Gogarty (der Vorlage für Buck Mulligan), von Yeats etc. Stephen Joyce aber soll sogar einmal gesagt haben: Schon dass man ein Buch lese, sei eigentlich ein copyrightpflichtiger Akt. Michelle Steinbeck Wissen Sie von neuen Nutzungen des Werks, die dieses Jahr dank der Gemeinfreiheit möglich gemacht wurden? Fritz Senn Jeder darf jetzt aus Joyces Werk zitieren, es übersetzen, verfilmen, dramatisieren. Die Kurzgeschichten zum Beispiel wurden in Dublin auf die Bühne gebracht. Dazu können neue Ausgaben herausgebracht werden; bei einer wurde zum Beispiel die Interpunktion verändert, damit sie einfacher zu lesen ist. Naja, die meisten Shakespeare-Ausgaben haben nicht die alte Orthografie; Schiller lesen wir auch nicht so, wie er es geschrieben hat; Robinson Crusoe wurde zum Kinderbuch zusammengeschraubt. Es wird viel Kitsch und Blödes herauskommen, das liegt in der Natur der Sache. Es gibt zum Beispiel ein Projekt, das Google den Ulysses übersetzen und sprechen lassen will ziemlicher Schwachsinn, schon weil Google ja all die schwierigen Wörter einfach auslässt. Nicht klar ist uns, was mit dem Unveröffentlichten passiert. Sehr viel Material ist in Irland in der National Library; die stellen das jetzt ins Internet. Wir besitzen ja auch einiges: Briefe und Notizen zu den Büchern, darüber, wie sie entstanden sind, sodass man die ganze Entwicklung verfolgen kann. Zu Finnegans Wake haben wir viel bisher unveröffentlichtes zusätzliches Material es wäre verlockend, einiges von ihnen in einem Aufsatz zusammenzustellen. Leider wissen wir nicht, ob es möglich ist, nur, dass wir uns auf da unsicherem Boden bewegen. Wir haben Anfang letztes Jahr, zu Beginn der Gemeinfreiheit, auch eine schlechte Erfahrung gemacht. Es gibt einen kurzen, netten Brief, den Joyce an seinen Enkel Stephen geschrieben hat. In einem märchenhaften Ton erzählt er ihm, in Kopenhagen gebe es keine Katzen, nur Polizisten, und die tränken den ganzen Tag Buttermilch und rauchten Zigarren. Wir haben diesen Brief vor sieben Jahren zusammen mit vielen Handschriften von Hans Jahnke geschenkt bekommen, der mit der Joyce-Familie verschwägert ist. Vor einem Jahr haben wir nun einen Brief bekommen von einer neu gegründeten Ithys Press. Offenbar wurde unser Brief abgeschrieben was wir in der Stiftung haben, stellen wir ja Forschern und Interessierten zur Verfügung. Dieser Brief würde nun als Geschichte herausgebracht. Ich habe sofort gesagt, das geht nicht, das hätten wir wissen müssen, man muss uns doch fragen. Die haben allen Ernstes geantwortet: Wir haben es euch nicht gesagt, weil es euch hätte aufregen können. Später wurde verlautet, sie hätten uns nicht um Erlaubnis gefragt, weil wir die Veröffentlichung hätten verweigern können. Ironischerweise nennt sich der Verlag Ithys Press, was klingt wie eine mythologische Figur, dabei ist es nur ein Adjektiv, das soviel wie «geradeaus» oder auch: «rechtschaffen» bedeutet. Das Buch kam als Skandal in den Zeitungen. Aus Sorge vor einer Klage des Joyce Estate war meine erste Absicht öffentlich kundzutun, dass wir nichts damit zu tun haben, dass wir hintergangen worden sind. Ich habe letztes Jahr mit Stephen Joyce geredet eigentlich reden wir ja nicht miteinander offenbar haben sie keine Klage erwogen. Ich vermute, der Joyce Estate hat durch den Ausfall von Einnahmen kein Geld mehr zum Prozessieren. Eigentlich ist es komisch, Stephen Joyce ist in seiner Rolle abgelöst worden von seinem ehemaligen Erzfeind, dem Inhaber der Ithy Press. Die beiden sind im Grunde sehr ähnlich. Michelle Steinbeck Sind sie durch diesen Vorfall vorsichtiger geworden? Fritz Senn Wir haben viel und ich war immer dafür, dass man das zeigt. Abschreiben und Kopieren war immer möglich unsere Annahme war ohnehin, dass Publikationen auf lange Sicht nicht erlaubt sein würden. Viel wichtiger ist der Verlust an Vertrauen. In der Joyce- Gemeinschaft ist man immer gut ausgekommen, man kennt einander, ist oft befreundet. Jetzt soll ich die alle als suspekt anschauen? Sollen wir gar nichts mehr zeigen, sie beaufsichtigen oder etwas unterschreiben lassen? Das wäre nicht unsere und überhaupt keine Art. Michelle Steinbeck Das Buch ist meiner Meinung nach ziemlich geschmacklos würden sie das literarische Leichenschändung nennen? Fritz Senn Es ist ganz nett gemacht, aber nicht unser Geschmack. Joyce konnte das natürlich mit der linken Hand machen; es ist bestimmt nicht das grosse Meisterwerk, die grandiose Neuentdeckung, als die es angekündigt wurde.

7 Michelle Steinbeck Was würde wohl James Joyce selber dazu sagen? Fritz Senn Er konnte sehr empfindlich sein, was Aneignungen seines Werkes angeht: Als japanische Übersetzungen ohne sein Wissen herausgebracht wurden, ist er furchtbar wütend geworden. Ich glaube aber, dass Joyce ab einem gewissen Punkt alles, was er gemacht hat, selbst für so wichtig befunden hatte, dass er es aufbewahrt oder jemandem geschenkt hat. Joyce hat alles versucht, um veröffentlicht zu werden. Stephen handelte also oft auch gegen den Willen seines Grossvaters. Er sagt übrigens, diesen buchgewordenen Brief könne sein Grossvater nicht geschrieben haben. Es gebe doch keine Stadt in der Welt, wo es keine Katzen gibt. Michelle Steinbeck Wenn Joyce heute leben würde, wie würde er wohl den Ulysses schreiben? Fritz Senn Den Roman Ulysses müsste es gar nicht mehr geben, da ein Leopold Bloom seine Geschäfte vom Computer zuhause aus erledigen könnte und den inneren Monolog könnte er auf Facebook verbreiten. Gut, zur Beerdigung könnte er allenfalls gehen und zum Lunch. Joyce hatte sehr grosses Interesse an den neuen Medien. Als er aufwuchs, kam gerade das Telefon auf und das Grammophon. Das waren enorme Durchbrüche, dass man etwas so Flüchtiges wie die Stimme oder Töne, die eigentlich sofort verschwinden, nun plötzlich aufzeichnen und bewahren konnte. In Finnegans Wake, das 1939 herauskam, wurde sogar schon etwas vom Fernseher angedeutet das war damals noch die Zukunft. Andrerseits, das mit den Computern wäre wohl nicht seine Art er hat nicht mal selber getippt auf der Schreibmaschine. Auf der einen Seite hätte er sicher Angst gehabt davor, das verstehe ich gut, auf der andern Seite hätte es ihn wahrscheinlich fasziniert. Das Internet sowieso. Michelle Steinbeck Wie glauben Sie, wäre er mit dem Internet umgegangen? Fritz Senn Das Internet gibt es als Idee schon in der Theosophie. Da ist die Rede von einer Akasha-Chronik, in der alles aufgeschrieben ist und auch alles, was gerade passiert. Das ist natürlich nicht möglich, aber Google bewegt sich auf ein solches Ideal zu. Und das kommt bei Joyce auch vor, dass alles irgendwo notiert ist - der Ulysses ist auf seine Art ein minimaler Ansatz zur Vollständigkeit. Als das Wort Hypertext aufkam, habe ich gedacht: Das ist ein Wort, das zu Joyce passt. Texte sind hyper, die sind eng verbunden. Im Digitalen kommt man ja vom Linearen weg; man kann überall hin und immer wieder zur Hauptlinie zurück. Auch Finnegans Wake verlinkt sich nach allen Seiten habe ich daraus ein Hyptertext-Projekt entworfen, mit Touchscreen. Das war ein ganz neuer Zugang zum Werk und die Besucher waren von den eingeflochteten Liedern überrascht und sagten: Jetzt fängt der Text an zu singen. Das war ganz glatt. Das Gespräch führten Daniel Boos und Michelle Steinbeck. AScii für alle von Projekt Gutenberg bis heute Online-Archive wie Project Gutenberg und das Internet Archive arbeiten beharrlich daran, die Public Domain ins Netz zu bringen. Dies unter widrigen Rahmenbedingungen. Wenn man die Geburtsstunde der digitalen Public Domain datieren wollte, würde man wohl auf den 4. Juli 1971 stoßen. An diesem Tag tippte der Student Michael Stern Hart die amerikanische Unabhängigkeitserklärung am Computer ab. Zuvor hatte er eine Ausgabe des Textes es war ja Unabhängigkeitstag geschenkt bekommen. Das Internet gab es noch nicht, aber einen Vorläufer: Über das Arpanet war Hart mit etwa hundert angeschlossenen Empfängern verbunden. Weil es die Rechenkapazitäten überfordert hätte, die Datei an alle Teilnehmer zu versenden, speicherte er sie auf einem Mainframe- Rechner der University of Illinois und verschickte einen Link. Sechs mal soll der Text dann heruntergeladen worden sein, so die Gründungslegende des Project Gutenberg. Urheberrechte musste Hart dabei nicht klären; als erstes amtliches Werk der USA wäre die Erklärung ohnehin frei von Rechten gewesen. Gut 41 Jahre später gehört das Gutenberg-Projekt zu den wichtigsten Online-Archiven für gemeinfreie Werke. «E-Texte» nannte Hart die Dateien in 7-Bit-ASCII-Codierung. Das Nur-Text-Format ist den Machern Michael Hart verstarb 2011 bis heute heilig. Kein anderes Format garantiere, dass die Texte auf Dauer und mit nahezu jeder Technik lesbar blieben. Inzwischen gibt es die Werke auch in den üblichen E-Book-Formaten. Die ersten Jahrzehnte tippten Hart und seine Mitstreiter noch selbst; 1994 wurde das hundertste E-Book fertigestellt: Shakespeares sämtliche Werke. Heute kümmert sich vor allem ein Schwarm freiwilliger Helfer um die Digitalisierung. Über die Website Distributed Proofreaders koordinieren sich die Teilnehmer und teilen das Scannen der Originale, Texterkennung und Korrekturlesen unter sich auf. Gut digitalisierte Dokumente von Romanen über Zeitschriften bis hin zu Kochbüchern zählte die Plattform im letzten Jahr. Getragen wird sie von einer Stiftung, die durch Spenden finanziert wird. Die Geschichte des Project Gutenberg und seiner Arbeitsweise lässt sich als Erfolgsgeschichte eines Modells lesen, das Harvard-Jurist Yochai Benkler «commons-based peer production» genannt hat ein kollaborativer Schaffensprozess, der auf Gemeingütern aufbaut und sie zugleich zum Resultat hat. Benkler schrieb über diese Produktionsform: «Ihr zentrales Merkmal besteht darin, dass Individuen gemeinsam und mit Erfolg an großen Vorhaben arbeiten. Statt Börsenkursen oder dem Unternehmenskommando liegt ihr ein Bündel unterschiedlicher Motivationen und Anreize zugrunde» («Coase s Penguin, or Linux and the Nature of the Firm»). Für das Gutenberg-Archiv stellte Hart das «Prinzip der geringsten Regulierung und Verwaltung» auf. Das Projekt soll eine Infrastruktur bereitstellen, ansonsten auf der Selbstorganisation der Teilnehmer gründen und sich zurückhalten. Auf die Mitarbeit von Freiwilligen baut auch das 1996 gegründete Internet Archive. Es sammelt nicht allein gemeinfreie Werke, sondern alle möglichen digitalen Inhalte, zum Beispiel Webseiten. Größeren Schwung bekam das Projekt aber nicht allein durch die Crowd, sondern durch Zusammenarbeit mit klassischen Kulturinstitutionen: Bibliotheken zahlen eine Gebühr von etwa 30 Dollar pro Buch, um ihre Bestände zu digitalisieren. Das digitale Abbild können dann beide nutzen. Tausend Bücher pro Tag sollen es mittlerweile sein, die im Schnitt über die Scanner wandern. «Universaler Zugang zu sämtlichem Wissen» nennt Gründer Brewster Kahle seine Mission und spricht von einem «Alexandria 2.0». Wer heute eine digitale Bibliothek von Alexandria errichten will, steht vor einer bemerkenswerten Ausgangslage: Was rein technisch vor ein paar Jahrzehnten undenkbar war, ist heute möglich. Die Online-Archive sind zwar selten auf dem neuesten Stand der Technik, aber die Probleme sind lösbar und die Macher erfinderisch. Das Gutenberg-Projekt verzichtet fast komplett auf digitale Bilddateien; die Textversionen brauchen nur wenig Ressourcen. Das Internet Archive experimentiert mit Filesharing-Torrents, über die die Speicherung der Datenmassen nebenbei auch auf die Nutzer verteilt wird. Die Hürden für Projekte sind vor allem rechtliche obwohl es um gemeinfreie Werke geht. Drei der wichtigsten Probleme: Die Rechteklärung: Hinter einfachen Grundsätzen wie «Tod des Autors plus 70 Jahre» verbirgt sich ein verzweigtes Geflecht aus nationalen Regelungen, Ausnahmen und Sonderbestimmungen. Hinzu kommen zusätzliche Schutzrechte etwa für Sammelwerke. Trotz vereinheitlichter Regeln gibt es rechtlich nach wie vor nicht die «eine» Public Domain. Allein in der EU gibt es 27 Varianten, wie Christina Angelopoulos, Informationsrechtlerin an der Uni Amsterdam, in ihrem Aufsatz The Myth of European Term Harmonization feststellt. «Kultureinrichtungen folgen meist den Regelungen zur Schutzdauer in ihrem Land, Rechtssicherheit für Nutzer anderswo entsteht daraus nicht», schreibt sie. Würden die Betreiber weltweit Rechtssicherheit vorraussetzen, stünde kaum ein Werk jemals online. Längere Schutzfristen: Von den 14 Jahren Schutzdauer im ersten US-Urheberrecht bis zur Verlängerung auf 70 Jahre im «Copyright Term Extension Act» von 1998 die Laufzeit des Urheberrechts wurde stetig angehoben. In der EU wird aktuell die Schutzfrist für Tonaufnahmen verlängert. Nach einer 2011 beschlossenen Richtlinie muss der Leistungsschutz von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern der neben dem eigentlichen Urheberrecht besteht in den Mitgliedsstaaten nun auf 70 Jahre ab Veröffentlichung angehoben werden. Gemeinsam ist den Regelungen: Sie nützen vor allem den Verwertern, den Urhebern kaum, allenfalls wenigen Stars. Der Allgemeinheit werden kulturelle Güter entzogen, selbst wo niemand mehr die Werke verwertet. Vermeintliche Schutzrechte: Archive und andere Einrichtungen beanspruchen häufig eigene Rechte an den Werken in ihren (digitalen) Sammlungen und versuchen, weitere Nutzungen zu kontrollieren. Tatsächlich bleiben gemeinfreie Werke gemeinfrei, auch wenn sie digitalisiert werden. Jeder kann sie nach Belieben verwenden nur, wo die Sammlung als ganzes oder «wesentliche Teile» davon betroffen sind, gibt es ein Recht des Herstellers. Das Problem betrifft nicht nur die klassischen Archive, sondern auch die digitalen: Auf den Seiten des deutschen Projekts Gutenberg-DE etwa nicht zu verwechseln mit der US-Variante ist der Hinweis zu lesen, die Texte könnten nur für «private Zwecke» kostenlos verwendet werden. Für weitere Nutzungen, etwa wenn Texte auf anderen Seiten oder sonstwie kommerziell angeboten werden, möchte die Betreiberfirma Hille & Partner eine Lizenzgebühr. Der Jurist Jason Mazzone prägte den Begriff des «Copyfraud» (etwa: Urheberrechtsschwindel), um die Problematik von behaupteten Schutzrechten zu beschreiben. Die weitere Verbreitung und die Kreativität der Nutzer würden unnötig eingeschränkt, Missverständnisse über die Reichweite von Urheberrechten geschürt. Die Folge: «Mit ausschweifenden Besitzansprüchen konfrontiert, wird geistiges Eigentum konservativ genutzt. Statt eine Klage zu riskieren, werden eigene kreative Projekte geändert oder ganz eingestellt» (Mazzone, «Copyfraud and Other Abuses of Intellectual Property Law»). Rechtliche Handhabe gegen solche behaupteten Schutzansprüche gibt es bislang nur wenig. Man kann die Probleme der Online-Archive auf einen Aspekt zuspitzen: Eigentlich soll das Urheberrecht einem Ausgleich der Interessen dienen. Dass es zeitlich beschränkt ist, ist ein Ausdruck davon. In der Praxis wiegen die Eigentumsrechte stärker; die Public Domain bleibt eine Leerstelle, ein Fehlen von Rechten. Wo das Urheberrecht ausgeweitet wird, wird sie im Gegenzug geschwächt. «Es gibt unbestreitbar eine Spannung zwischen Urheberrechtssystem und Public Domain», heißt es im Abschlussbericht des Communia-Projekts, einem europaweiten Forschungsnetzwerk zum Thema. «Diese Spannung ist unvermeidlich, sie ergibt sich aus der doppelten Funktion des Wissens als Ware und als gesellschaftlicher Kraft». Um das Gewicht der Public Domain zu stärken, empfehlen die Communia-Autoren, sie zunächst überhaupt einmal positiv im Recht zu verankern, um sie aus dem Schatten der Eigentumsrechte zu heben. Ob das in nächster Zeit passieren wird, ist aber fraglich. Immerhin zeigten die Acta-Proteste aber, dass selbst internationale Verträge über Urheberrecht nicht in Stein gemeißelt sind. Es bleibt bemerkenswert, dass das Gutenberg-Projekt, das Internet Archive und verwandte Projekte nicht nur bis heute im Netz stehen, sondern weiter wachsen. Wahrscheinlich braucht es dafür auch Menschen wie Brewster Kahle, die Sätze sagen wie: «Die vorige Generation hat einen Menschen auf den Mond geschickt, lass uns etwas wirklich Grandioses tun: Informationen im großen Umfang zugänglich machen». von David Pachali David Pachali ist Redakteur bei irights.info und arbeitet als freier Journalist zu digitaler Öffentlichkeit, Netzpolitik und Urheberrecht. Er lebt in Berlin.

8 Right might still be wrong The first general principle of the 2010 Public Domain Manifesto [1] states that «The Public Domain is the rule, copyright protection is the exception». This principle refers to two important characteristics of modern copyright theory: First, that copyright only gets awarded to works that have a certain level of originality and second, that copyright is a right limited in time. These two principles shape the contours of the temporary removal from the Public Domain that we call copyright. Unfortunately what sounds relatively straightforward in theory turns out to be rather difficult in practice. In the current environment, it is often difficult to determine where copyright starts what makes a work original enough to qualify for copyright protection? and it is even more difficult to determine when copyright protection ends. This last observation might sound a bit strange to anyone who has a cursory knowledge of copyright. Doesn't copyright end 70 years after the death of the author respectively 70 years after the first publication in case the author happens to be anonymous or not a natural person? That rule sounds simple enough to figure out when a work enters into the Public Domain. Unfortunately this rule doesn't capture the complexities of copyright legislation around the world. There are at least three different problems that contribute to this: (1) differing lengths of protection in different counties, (2) various exceptions to this rule and (3) lack of reliable information on the death dates of creators. The first problem is relatively straightforward. While most of us are used to a copyright term of protection of 70 years after the death of an author, there are actually huge variations between countries around. The Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works from 1886 which still provides the blueprint for almost all copyright systems in the world specifies a minimum term of protection of 50 years after the death of the author (hereafter PMA for Post Mortem Auctoris). While most developed countries have adopted a 70 years PMA term (the US have 95) there are countries with even shorter terms (for example Lybia with 25 years) and some with much longer terms (Mexico has a term of 100 years). To look at a concrete example, the original French version of the famous novella Le Petit Prince by Antoine de Saint-Exupéry (who died in 1944), is in the Public Domain in a large number of countries that have a copyright term in line with the Berne convention such as Canada while it is still protected throughout the European Union (more about this later). So how does this work in the online environment where national borders don't matter much? No one has really figured that out, but anecdotal evidence suggests it does not work very well: In 2006 Amazon.com remotely removed already purchased copies of George Orwell's novel 1984 from it's customers Kindles. This act which got a lot of well deserved criticism for it's creepiness was ultimately caused by the confusion about copyright term duration. The edition in question was added by an Australian publisher specialised in re-editions of public domain works who considered Orwell s works to be in the public Domain. Orwell died in 1950, Australia has PMA + 50 years for authors who died before That allowed them to publish the novel without having to have secured a license to do so. Amazon had originally accepted this perfectly legal edition into it's catalogue, but later reversed this stand as it was pushed by the US publisher of 1984 on the basis of the much longer American term of protection. Issues like these are made worse by the second problem mentioned above. While the general rules for term duration seem relatively straightforward to work with, there are lots of exceptions to this rule. Things like the fact that the British Parliament has awarded a right to royalty in perpetuity in Peter Pan to the Great Ormond Street Hospital (which is featured in the plays) or all kinds or war-related extensions in a number of European countries. One of the most striking examples for this comes from France, where as a result of these rules even legal scholars can't figure out, when the above mentioned Petit Prince will be in the Public Domain. Amsterdam based legal researcher Christina Angelopoulos highlights this in a recent article: In France, the Intellectual Property Code contains three provisions extending the term of protection for works which were in copyright during WWI and WWII or whose authors died for France. To compensate the loss and difficulties in the commercial exploitation of works during the two World Wars: The rights of authors, composers and artists of works published before the signing of the Treaty of Versailles and which had not fallen into the public domain on 3 February 1919 were extended by 6 years and 152 days; The rights of authors, composers and artists of works published before 1 January 1948 and which had not fallen into the public domain on 13 August 1941 were extended by 8 years and 120 days; The rights of authors, composers and artists who died for France during WWI or WWII were extended by 30 years. It should be noted that the two first extensions can accumulate in cases of works published during WWI, which can then benefit from an extension of up to 14 years and 272 days. [ ] With regard to non-musical works, commentators are divided on whether the added mileage would salvage the other two extensions as well: some commentators consider that the extensions due to the wars remain absorbed by the new harmonised term of protection. In this case, a non-musical work whose author died for France, whether published during WWI or WWii or not, will benefit from a term of protection of 100 years pma (70 years pma + 30 years). Others argue that, given that the accumulated extensions will certainly result in a term longer than that of the Directive, the calculation should be made on the basis of the old 50 years pma rule. As a result, the term for non-musical works whose author died for France would vary between 80 years pma (50 years pma + 30 years) and 94 years and 272 days (50 years pma + 30 years + 6 years and 152 days + 8 years and 120 days), depending on the date of publication of the work. The case of a non-musical work published during WWI or WWII and written by an author who died for France is not hypothetical. [ ] For example, the entry of Antoine de Saint-Exupéry s famous novella The Little Prince into the public domain oscillates from 1 May 2033 to 1 January 2045, depending on the interpretation accepted. (Christina Angelopoulos: The Myth of European Term Harmonisation: 27 Public Domains for the 27 Member States, IIC, , p. 567.) These exceptions make it incredible hard to determine if a work is still protected by copyright or not. Combined, these two problems make it difficult, but not impossible to determine if a work is in the public domain. One can easily imagine writing an algorithm that analyses the copyright status of a work based on the general rules and all documented exceptions. However such an automated public domain calculator [2] would not only require a good modelling of the rules, but also access to reliable information about information such as the date of first publication of a work and the dates of death of the associated authors. Both types of information can be very hard to get by. While they are often readily available in the case of famous authors, they tend to me much harder to come by in the case of less famous creators or works, who unlike books do not always carry a date of publication. This makes it very difficult to take a collection of artworks from a museum or a box of photographs from an archive and analyse, which works are in the public domain and which ones are not. As a result we are currently dealing with a lot of works that are living in a sad grey zone inbetween being positively copyrighted and being positively in the public domain, because it is either impossible or prohibitively expensive to figure out their rights status. Right now this grey zone includes all works created from the mid-19th century until Many of the historically extremely interesting works published in this period which are in the public domain, remain unusable because we can t determine their status. This of course is a highly undesirable situation and none of these works are not given the chance of a second life. One way to solve this issue would be, to turn around the burden of proof. Instead of requiring potential re-users to determine, if a work is still protected by copyright, we should require authors to provide the necessary information to make this determination. Works should only be protected by copyright, if the rights holder makes available the relevant information via a publicly available registry. One such proposal come from the Communia association for the public domain, which recommends that: In order to prevent unnecessary and unwanted protection of works of authorship, full copyright protection should only be granted to works that have been registered by their authors. Non-registered works should only get moral rights protection. (Communia policy recommendation #8 Unfortunately the above-mentioned Berne Convention from 1886 prohibits registration requirements and changing the Berne Convention is universally understood to be more difficult than figuring out the public domain status of even the largest and least well-documented collections imaginable. by Paul Keller [1] terms.svg Source: Wikipedia, created by Balfour Smith & Badseed CC-BY-SA [2] the author is involved in such an attempt which is documented at This article is primarily based on research done in this context. Paul Keller is co-director of Kennisland, an Amsterdam based think-tank focussing on the knowledge society where he explores copyright policy, new media, technology & culture. He also is a founding member of Communia. Bildindex Cover Walter Mittelholzer, Blick über die Wolken am 2. Dezember Tschadseeflug Reportage mit 1125 Bildern. Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild. Seite 4 Imported Porcelaine Urinals, Catalogue G, Illustrating the Plumbing and Sanitary Departement of the J.L. Mott Iron Works Wood Engraving. Quelle: The New York Public Library. Seite 5 Marcel Duchamp, Fountain, Das Original war ein seinerzeit handelsübliches weißes Urinal aus Porzellan, Standardmodell Bedfordshire der Firma J. L. Mott Iron Works aus New York City. Marcel Duchamp starb 1968, damit werden seine Readymades in der Schweiz erst im Jahr 2038 gemeinfrei. Seite 9 / 16 Alberto Korda's Portrait von Che Guevara aus dem Jahr 1960 gilt als eine der meist reproduzierten Fotografien der Welt. Alberto Korda selbst erhielt für die jahrzehntelange Vermarktung seines berühmten Fotos kein Geld, da Castros Kuba damals die «Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst» nicht anerkannte. Obwohl Kuba seit 1997 die Berner Konvention annerkennt, ist das Bild seit 1994 Public Domain, da gemäss neuem kubanischem Recht Bilder 25 Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung gemeinfrei werden. Anders steht es um die von Gerard Malanga im Stil von Andy Warhol geschaffene Version des Che Portraits. Malanga verkaufte es unberechtigt als originalen Warhol. Warhol erkannte es hinterher als «sein» Werk an und strich die Einnahmen aus der weiteren Vermarktung ein. Der Warhol- Malanga-Che bleibt deshalb bis 2057 copyrightpflichtig. Seite 10 / 15 Abbildung der Erde, Reto Stöckli, NASA Goddard Space Flight Center Dieses Bild ist gemeinfrei, da es von der NASA erstellt worden ist. Trotzdem verkaufen Bildagenturen «optimierte» Versionen der Bilder. Ähnliches passiert mit Gemälden, deren Urheber länger als 70 Jahre tot sind. Leonardo da Vinci s Mona Lisa ist zwar längst lizenzfrei, ihre fotografische Reporduktion kriegt man aber gleichzeitig gratis auf Wikimedia Commons und lizenziert reproduziert und damit konstenpflichtig bei Bildagenturen. Quelle: Wikimedia Commons.

9 public domain

10 not

11 Public Domain als Kampfarena WER wehrt sich für die GemeinFREiHEit? Das 2010 veröffentliche Public Domain Manifest erinnert daran, dass Urheberrechte zeitlich begrenzt sind und nicht jede Form von Information die Voraussetzung für einen Urheberrechtsschutz erfüllt. Das Public Domain Manifest markiert einen Kontrapunkt in der aktuellen Debatte zur Ausweitung des Schutzes von «geistigem Eigentum». So gibt es diverse Bestrebungen, den Geltungsbereich der Public Domain einzuschränken oder zu behindern, wie durch den Ausbau der Immaterialgüterrechte, wozu auch das Urheberrecht gehört. In diesem Sinne beschloss die Europäische Union (EU) 2011 eine Verlängerung des Schutzes von Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre und verzögerte damit die baldige Gemeinfreiheit der ersten Studioaufnahmen der Beatles. Mit solch verlängerten Schutzfristen wird faktisch der gesellschaftliche Grundkonsens untergraben, wonach Werke längerfristig zum Gemeingut werden wenn es nicht gar von anfang an dort war. Ein Grundproblem dabei ist, dass die Public Domain eigentlich allen gehört, aber bisher von kaum einer Interessengruppe systematisch verteidigt wurde. Um diesem Manko entgegen zu treten, sind in den letzten Jahren weltweit Gruppierungen und Organisationen entstanden. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Public Domain zu schützen und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Denn Gemeinfreiheit und eine reichhaltige Public Domain werden immer häufiger als gesellschaftlicher, kultureller und wirtschaftlicher Wert wie als Kulturgut verstanden. Die Gemeinfreiheit bietet kulturellen Grundstoff und Rohmaterial, aus welchem neues Wissen entstehen und neue Werke kreiert werden können. Die Digitalisierung und das Internet vereinfachen den Zugang, die Teilhabe an Wissensbeständen und die Wiedernutzung von Werken, was politisch und gesellschaftlich gefördert werden sollte. Der grösste Zusammenschluss von Organisationen, die sich für die Public Domain einsetzen, fand bisher über das EU-geförderte thematische Netzwerk Communia statt. Das von 2007 bis 2011 dauernde Projekt hat europaweit erstmals zu einem gemeinsamen und vertieften Austausch über Vorteile, kulturellen Nutzen und Wert der Public Domain geführt. Eines der wichtigsten Ergebnisse sind konkrete Empfehlungen an die Politik. Dazu gehören unter anderem: Einfache und kürzere Wege zur Klärung der Gemeinfreiheit eines Werkes; erleichterter Zugang zu verwaisten Werken (deren Rechteinhaber unbekannt sind); sowie keinerlei Verlängerung, ja sogar eine Verkürzung der Schutzdauer von Werken. Das gemeinsam formulierte Public Domain Manifest, das inzwischen von einer Vielzahl Interessierter aus Bildung, Wissenschaft und Kultur unterzeichnet wurde, soll deutlich machen, dass es sich dabei um ein breites öffentliches Anliegen und einen wesentlichen Bestandteil unseres kulturellen Erbes handelt. Seit dem Ende des Projektes sind viele der beteiligten Organisationen weiterhin im Rahmen des Vereins Communia aktiv. Wissenschaftlich befassen sich einige universitäre Institute mit dem Thema Public Domain. Darunter das Center for the Study of the Public Domain der amerikanischen Duke University, die dazu den Comic Bound by Law publizierte. Sehr aktiv in diesem Bereich ist auch die 2004 in Grossbritannien gegründete Open Knowledge Foundation (OKF). Das von der OKF geförderte Projekt des Public Domain Review informiert über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um die Public Domain. Die britische Stiftung konzentriert sich nicht nur auf Werke, die gemeinfrei sind oder werden, sondern setzt sich auch generell für einen offenen Zugang zu Wissen (Open Access) ein. Auch in der Schweiz gibt es bereits mehrere Organisationen, die sich für die Public Domain einsetzen. Am bekanntesten ist Wikimedia CH, ein Ableger der Wikimedia Foundation der Mutterorganisation hinter der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Mittels Kooperation mit Archiven, Museen oder Bibliotheken soll auch in der Schweiz versucht werden, mehr gemeinfreie Werke der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese werden entweder auf Wikipedia oder auf Wikisource, einem Schwesterprojekt der Wikipedia, zur Verfügung gestellt. Die neu gegründete Public Domain-Stiftung wiederum konzentriert sich auf Digitalisierung von gemeinfreien Aufnahmen auf Schellackplatten und stellt diese Musik auf Wikisource zur Verfügung. Der Verein Digitale Allmend setzt sich mit Diskussionen, Veranstaltungen und Aktionen dafür ein, den öffentlichen Zugang zu digitalen Gütern und deren Weiterentwicklung zu sichern. Als besonderen Tag betrachten die genannten Gruppierungen und Organisationen den Public Domain Day, den sie in verschiedenen Ländern gemeinsam lanciert haben und der jeweils am 1. Januar jedes Jahres stattfindet. In vielen Ländern fallen an diesem Tag jährlich neue Werke in die Public Domain feierten so Organisationen aus Italien, Israel, Mazedonien, Frankreich und der Schweiz den Eintritt neuer Werke in die Gemeinfreiheit. In der Schweiz zelebriert das Dock18 seit 2009 regelmässig einen Public Domain Jam mit neuen gemeinfreien Werken, unterstützt von der Digitalen Allmend und Wikimedia CH. Die Idee dabei ist; nicht nur die Gemeinfreiheit der Werke zu feiern, sondern sich diese auch aktiv anzueignen und mit von Künstlern entwickelten Tools zu bearbeiten. So wurde am 1. Januar 2012 versucht, neue Collagen zu erstellen, Stop-Motion-Filme zu produzieren, Kasperle Theater zu spielen oder auf einer Handorgel Filme neu zusammenzustellen. Für 2013 war mittlerweile sogar eine Veranstaltungsreihe an gleich vier Orten in der Schweiz geplant. von Daniel Boos & Wolf Ludwig, CC-BY Wolf Ludwig, Medienjournalist und Mitglied Digitale Allmend / Daniel Boos, Mitorganisator Public Domain Jam & Mitglied Digitale Allmend. Links zu den Organisationen Public Domain Manifest: Communia Projekt: Communia Verein: Public Domain Day: Public Domain Jam: Public Domain Review: Open Knowledge Foundation: Public Domain Stiftung: de.publicdomainproject.org Wikimedia CH - Wikisource: Digitale Allmend: Die Welt vor 70 JaHREn GEHÖRT dir! Öffentliches geistiges Eigentum gehört dem Volk und überhaupt jedem Einzelnen. Das muss man heutzutage immer mal wieder jemandem erklären, denn meistens sind uns die verstaubten Werke ziemlich egal und Künstler ohnedies schneller vergessen, als die Haltbarkeitsdauer der Datenträger überschritten ist. Und ausserdem gilt sowieso: Geschenke von Fremden nimmt man nicht an! Was man schon aus der Vorschule kennt, dem lechzen wir noch heute nach, sei es der Sommerhit, die aktuelle Mode, den Bestsellerlisten und hinterletzten 3D Filmabenteuern. Und dabei gehören dir liebe Leserin, lieber Leser ab sofort sämtliche Malereien von Paul Klee, Fritz Baumann, El Lissitzky und August Deusser; alle Bücher von James Joyce, Stefan Zweig und Robert Musil; sämtliche Songs von Jelly Roll Morton, Blind Boy Fuller, Seven Foot Dilly und Fred Fisher; die Filme von Walther Ruttman, Rolf Randolf, Edwin Stanton Porter und Victor Schertzinger. Achja, da wären noch die Tarotkarten von Elisar von Kupffer, das gesamte fotografische Werk von Tina Modotti und die Flut an Theaterstücken von Max Neal. Das sind nur einige Autoren und Autorinnen, die 1941/42 gestorben, und die damit lange genug tot sind, dass ihre Werke gemeinhin als Gemeingut gelten dürfen. Das gesamte öffentliche geistige Eigentum dürfte in digitalisierter Form einige tausend Terabyte betragen; wobei der Grossteil natürlich noch lange nicht digitalisiert ist und damit auch nie den Weg in die binäre Datensenke finden wird. Was also tun mit soviel geistigem Eigentum, das in vielen Fällen anscheinend niemanden mehr kümmert und in wenigen Fällen man denke an James Joyce und Mickey Mouse zu erbitterten Urheberrechtskämpfen führte? Dienten die kulturellen Schöpfungen unserer Vorfahren etwa nur dazu, unsere heutige Kultur vorzubereiten? Dann könnten wir die kulturellen Errungenschaften der Vergangenheit getrost den Müllkippen der Historiker überlassen. Wer um Himmels Willen soll all das lesen, hören und mit der nötigen Aufmerksamkeit versehen? Für den Public Domain Jam in Zürich ist das geltende Urheberrechtsgesetz zwar der Ausgangspunkt, allerdings spielt das Urheberrecht keine Rolle mehr. Verwertet werden grundsätzlich alle verfügbaren Werke, deren Autorinnen 70 Jahre tot sind. Diese morbid-urheberrechtliche Verbundenheit über den Tod hinaus, blüht vielleicht auch uns dereinst einmal, wenn wir auf Wikipedia zusammen mit anderen Unglücklichen auf einer Liste von Verstorbenen stehen sollten. Und 70 Jahre später wird gefeiert. Der im Jahr 2009 im Dock18 erstmals durchgeführte Public Domain Jam ist das geistige Totenfest des Urheberrechts und beginnt beim Versammeln öffentlicher Dinge (gemeint sind die Werke, anm. d. Red). Dabei soll die Kunst nicht aus den Klauen des Rechts befreit, sondern vielmehr eine radikale Aneignung der Vergangenheit durch Neu -und Umdeutungen erreicht werden. Unabhängig von den Stiftungen und Verwertungsgesellschaften glauben wir an das Recht jedes Einzelnen. Die Welt vor 70 Jahren gehört dir und deinen Kindern! Doch wie eignen wir uns die zum Teil längst vergessenen Werke wieder an? Dazu benötigt es generationenübergreifende Formate. Da wir unsere 1942 verstorbenen Ahnen nur in seltenen Fällen persönlich kennen, ist es umso nötiger, die alten Geschichten in unsere Kultur einzuweben und persönliche Erlebnisse zu generieren. Künstler sollen helfen! Künstler und Künstlerinnen waren immer auch an der Technologieproduktion beteiligt indem sie

12 2013 public do Jaroslav Ježek, tschechischer Komponist William Victor Aubert, Schweizer Künstler Leon Jessel, deutscher Komponist Arturo Chelini, italienischer Maler James Henry Coyne, kanadischer Jurist und Historiker Tina Modotti, Schauspielerin und Fotografin Alexander Romanowitsch Beljajew, russischer Schriftsteller Emma Calvé, französische Sopranistin/Mezzosopranistin Valentin Nagel, deutscher Maler des synthetischen Kubismus Antonio Ortiz Echague, spanischer Maler Louis Constant Guillaume, Schweizer Maler Franz Naager, Maler Emanuel Carnevali, Schriftsteller Wladimir Michailowitsch Petljakow, sowjetischer Flugzeugkonstrukteur Alfred Joseph Châtelain, Maler Henryk Opienski, polnischer Komponist Fred Fisher, erfolgreicher Komponist US-amerikanischer Populärmusik Porfirio Barba-Jacob, kolumbianischer Schriftsteller und Dichter Karl Christian Adam Orth, deutscher Maler Vittorio Celotti, italienischer Bildhauer Fritz Gysi, Maler und Zeichner Georg Hirschfeld, deutscher Schriftsteller jüdischer Herkunft Helmut Bräutigam, deutscher Komponist Johannes Müller, Komponist, Küster, Organist und Kunsthändler Walter Spies, deutscher Musiker und Maler Heinrich Wolf, deutscher Schriftsteller Walter Richard Sickert, in Deutschland geborener englischer Maler Gerard Leonard Frederik Philips, niederländischer Industrieller Felix Hausdorff, deutsch-jüdischer Mathematiker Emil Fries, Zürcher Maler und Kaufmann Pablo Luna Carné, spanischer Komponist Ladislao Joseph Philip Paul Zavrtal, Komponist Otto Kern, deutscher Klassischer Philologe und Archäologe Carl O Lynch of Town, österreichisch-deutscher Maler Daniil Charms, russischer Schriftsteller Jean-Bloé Niestlé, eigentlich Jean Alfred Niestlé, Schweizer Tiermaler Leonetto Cappiello, italienischer Publizist, Illustrator und Karikaturist Ludwig Kießling, Pflanzenbauwissenschaftler und Pflanzenzüchter Fritz Müller-Partenkirchen, deutscher Schriftsteller Otto Christian Heinrich von Wätjen, deutscher Maler und Grafiker Anton Aloys Brandenberg, Bildhauer František Mareš, tschechischer Nationaldemokrat Ivan Jakovlevic Bilibin, russischer Maler und Illustrator Alice Hegan Rice, amerikansicher Schriftsteller Egbert Rudolf van Kampen, niederländischer Mathematiker Grant Wood, amerikanischer Maler des amerikanischen Regionalismus Otakar Batlicka, tschechischer Radioamateur, Weltenbummler Frederick Nutter Chasen, englischer Zoologe Virginio Monti, italienischer Maler Stanislav Binicki, jugoslawischer Komponist und Operndirektor Giovanni Bartolena, italienischer Maler Tony Sarg, deutsch-amerikanischer Puppenspieler und Illustrator Isidor Waldis, Schweizer Zeichner Louis Soutter, Schweizer Maler, Cousin des Architekten Le Corbusier Anna Emilia Vivanti, italienische Dichterin Dmitri Michejewitsch Melkich, russischer Komponist August von Parseval, deutscher Konstrukteur von Luftschiffen Carlo Nigra, italienischer Architekt Stefan Zweig, österreichischer Schriftsteller Robert Katscher, österreichischer Komponist und Liedtextschreiber Rudolf Hellwag, deutscher Marine- und Landschaftsmaler Ernst Pfeiffer, deutscher Schriftsteller und Journalist Bruno Bauch, deutscher Philosoph Charlie Christian, Jazz-Musiker Vittorio Ducrot, italienischer Drucker und Gestalter Kurt Lück, deutscher Volkskundler und SS-Obersturmbannführer Edmondo Peluso, italienischer Journalist und Kommunist Lucy Eldine Gonzalez Parsons, US Anarchokommunistin Sir William Henry Bragg, britischer Physiker und Nobelpreisträger Robert Bosch, deutscher Industrieller Giovanna Béha-Castagnola Alexander von Zemlinsky, österreichischer Komponist und Dirigent Rachel Lyman Field, US-amerikanische Schriftstellerin Julio Luis Jesús González-Pellicer, spanischer Bildhauer Wassili Pawlowitsch Kalafati, russischer Komponist Teodoro Valcárcel, peruanischer Komponist Jindrich Štyrský, tschechischer Maler, Fotograf und Kunsttheoretiker Conrad Matschoss, deutscher Ingenieur, Technikhistoriker, Publizist Berthold Henri de Haller, Schweizer Maler Miguel Hernández Gilabert. spanischer Dichter und Dramatiker Alfred Sittard, deutscher Kantor, Komponist für Kirchenmusik Albert Siklós (auch Albert Schönwald), ungarischer Komponist Michail Jefimowitsch Kolzow (Friedland), sowjetischer Feuilletonist Giovanni Scarabelli, italienischer Bildhauer und Maler Mombert, deutscher Schriftsteller und Lyriker Germaine Glitsch, Schweizer Maler Vincenzo De Simone, italienischer Dichter Hans Blum, deutscher Maler Bjørn Bjørnson, norwegischer Schauspieler, Regisseur und Autor Robert Musil, österreichischer Schriftsteller und Theaterkritiker Wilhelm Michel, deutscher Schriftsteller Jean-Baptiste Perrin, französischer Physiker und Nobelpreisträger Gertrude Vanderbilt Whitney, US Bildhauerin und Kunstmäzenin Sophie Haemmerli-Marti, Schweizer Mundart-Schriftstellerin Hans Hippele, Bildhauer, Maler und Grafiker Helene von Taussig, österreichische Malerin Carl Dorno, deutscher Naturforscher Rudolf Höckner, norddeutscher Maler Lucy Maud Montgomery, kanadische Schriftstellerin und Dichterin Gottfried Kirchbach, Graphiker Paul Kornfeld, deutscher Dramaturg und Schriftsteller Konrad Falke, Schweizer Schriftsteller Emil von Sauer, deutscher Komponist, Pianist und Musikpädagoge Jakob van Hoddis, deutscher Dichter des literarischen Expressionismus James Vibert, Schweizer Bildhauer Karl Konrad Friedrich Bauer, deutscher Grafiker und Schriftsteller Felix Weingartner, Edler von Münzberg, österreichischer Dirigent André Engel, Maler Frank Churchill, amerikanischer Filmmusik-Komponist Bronisław Kasper Malinowski, polnischer Sozialanthropologe Angelo Dall'Oca Bianca, italienischer Maler Beatrice Piacentini Rinaldi detta Bice, italienische Dichterin Arthur Edward Waite, angloamerikanischer Autor Charles Robert Ashbee, englischer Architekt, Innenarchitekt Georges Politzer, französischer Philosoph der marxistischen Paola Marchetti, italienische Pianistin und Komponistin Emanuel Feuermann, Cellist Libero Bovio, italienischer Dichter, Dramaturg und Journalist Giulio Bertoni, italienischer Philologe John Barrymore, italienischer Theater- und Filmschauspieler Akiko Yosano, japanische Dichterin Nanny Lambrecht, deutsche Schriftstellerin Vladislav Vancura, tschechischer Dichter und Schriftsteller Bunny Berigan, eigentlich Rowland Bernard Berigan, Jazztrompeter Albert Neudel, holländischer Komponist und Dirigent Mordechaj Gebirtig, jiddisch-polnischer Poet und Komponist Otto Lüssi, Grafiker, Zeichner und Kunstmaler geboren in Zürich George Andrew Reisner, Ägyptologe Alan Dower Blumlein, britischer Elektroingenieur Ernst Alfons Wiss, Schweizer Bildhauer Daniele de Strobel, italienischer Maler Gustav Gull, Schweizer Architekt des Historismus Herbert Baum, deutsch-jüdischer Widerstandskämpfer und Kommunist Walter Leigh, britischer Komponist und Pianist Johann Heinrich Vogeler, deutscher Maler, Pädagoge und Sozialist Daniel Alomía Robles, peruanischer Musikwissenschaftler Florentin Moll, Schweizer Litograf Enea Bortolotti, italienischer Mathematiker Albert Henri John Gos, Schweizer Landschaftsmaler Valdemar Poulsen, dänischer Physiker und Ingenieur Hans Lietzmann, deutscher Kirchenhistoriker Janka Kupala, weißrussischer Nationaldichter und Übersetzer James Wesley Horne, amerikanischer Schauspieler und Regisseur Léon Daudet, französischer Schriftsteller und politischer Publizist Alfredo Antonio Bevilacqua, argentinischer Tangokomponist und Pianist Giuseppe Graziosi, italienischer Maler und Bildhauer Evgenij Petrovic Petrov, sovjetischer Schriftsteller Josef Zemp, Schweizer Kunsthistoriker Joseph A. Golden, amerikanischer Regisseur und Szenograph Hortensia Louise Stadler, Schweizer Malerin Crockett Kelly Harrell, US-amerikanischer Old-Time-Musiker Franz Blei, österreichischer Schriftsteller und Literaturkritiker Emmy Roth, deutsche Silberschmiedin Arthur Feiler, deutscher Wirtschaftsjournalist Sébastien Faure, französischer Anarchist und Pädagoge Ruth Rewald, deutsche Kinder- und Jugendbuchautorin

13 Wilhelm Kissel, Abteilungsdirektor der Benz & Cie Julio Salvador Sagreras, argentinischer Gitarrist und Komponist Edward Irenaeus, Prime-Stevenson US Autor Erich W. Etienne, deutscher Geophysiker, Polarforscher und Pilot Nikola Jonkow Wapzarow, bulgarischer Dichter Roberto Godofredo Arlt, argentinischer Journalist und Dramatiker Sir William Matthew Flinders Petrie, bekannter Ägyptologe Jimmy Blanton, amerikanischer Jazz-Kontrabassist Francis Edward Younghusband, britischer Forschungsreisender Herbert Selpin, deutscher Filmregisseur und Drehbuchautor James Cruze, US-amerikanischer Schauspieler und Filmregisseur Richard Martin Willstätter, deutscher Chemiker Alberto Franchetti, italienischer Komponist Janusz Korczak, Kinderbuchautor und bedeutender Pädagoge Korfiz Holm, deutscher Verleger und Schriftsteller Alfonso Castaldi, Komponist, Dirigent und Musikpädagoge Paul Corder, englischer Komponist Jean-Louis Gampert, Illustrator Edith Stein, Nonne und Märtyrin der katholischen Kirche Arnold Genthe, deutschamerikanischer Fotograf und Philologe Fred Endrikat, deutscher Schriftsteller und Kabarettist Pasquale Amato, italienischer Sänger in der Stimmlage des Bariton Moriz Seeler, Schriftsteller und Filmproduzent Hans Wilhelm Carl Friedenthal, deutscher Physiologe, Anthropologe Rudolf Heinrich Greinz, österreichischer Schriftsteller Thorvald Otterstrom, US Komponist dänischer Herkunft Irène Némirovsky, französische Schriftstellerin Hermann Blumenthal, deutscher Bildhauer Erwin Schulhoff, tschechischer Komponist und Pianist Maria Osten, deutsche Schriftstellerin Rudolf Spielmann, österreichischer Schachmeister Alice Duer Miller, US Schriftstellerin, Dichterin und Feministin Clemens von und zu Franckenstein, deutscher Komponist Diego Muzio Vedasto De Minicis, italienischer Maler Panajot Christow Pipkow, bulgarischer Komponist Josef Eberz, deutscher Graphiker, Maler und Illustrator Jules Caffot, französischer Organist und Komponist Carlo Adamoli, italienischer Erfinder Eric Ravilious, britischer Maler, Designer, Buchillustrator Zsigmond Móricz, ungarischer Schriftsteller Fritz Schwarz-Waldegg, österreichischer Maler Cecilia Beaux, US-amerikanische Malerin Bernard H. Hyman, amerikanischer Filmproduzent Gertrud Prellwitz, deutsche Schriftstellerin Edgardo Ciani, italienischer Mathematiker Emil Scheller, Werbegraphiker Julius Spier, deutscher Psychologe Erich Wendelstei, Schweizer Maler, Zeichner und Radierer Condé Montrose Nast. US Verleger, u.a. Vanity Fair, und The New Yorker Elkan Bauer, österreichischer Komponist und Liedermacher Dawid Rubinowicz, jüdisches Kind, Opfer des Holocaust Christoph Wieprecht, deutscher Schriftsteller Oskar Kraus, böhmischer Philosoph Vilmos Aba-Novák, ungarischer Maler Ida Dehmel, Lyrikerin und Frauenrechtlerin Robert Nathaniel Dett, afro-amerikanischer Komponist und Pianist William Jonathan Humphrey, US Schauspieler Franz Josef Karl, österreichischer Maler und Bildhauer des Jugendstils Rolf Arthur Adolf Hilfiker, Schweizer Grafiker Norman Rowland Gale, Kinderbuchautor, Lyriker und Erzähler Arthur Ernst Rutra, österreichischer expressionistischer Dramatiker Fritz Baumann, Schweizer Maler Richard (von), Schaukal, österreichischer Dichter Terézia Vansová, slovakische Ethnographin Édouard Nanny, französischer Kontrabassist und Komponist Fritz Eichenberger, Maler und Grafiker Andrea Ferretto, italienischer Musiker und Erfinder Cosmo Hamilton, englischer Schriftsteller John Sieg, Journalist und Widerstandskämpfer gegen Nationalsozialismus Rita Kurzmann-Leuchter, österreichische Pianistin und Musikpädagogin Orazio Cipriani, italienischer Journalist Ralph Rainger, US-amerikanischer Musiker und Film-Komponist Ubaldo Oppi, italienischer Maler Clemens Lugowski, deutscher Germanist August Deusser, deutscher Maler und Kunstpolitiker Elisàr von Kupffer, war Gründer einer religiösen Bewegung und Künstler Ernst Emil Wirth, Schweizer Landschafts -u. Dekorationsmaler Hakushu Kitahara, Japanischer Poet Carl Sternheim, deutscher Dramatiker und Autor George Michael Cohan, US-amerikanischer Schauspieler Georg Hermann Theodor Buschan, deutscher Mediziner Kazimierz Sichulski, polnischer Maler, Zeichner und Hochschullehrer Emil Rudolf Weiß, deutscher Typograf, Grafiker und Maler Angiolo D'Andrea, italienischer Maler und Illustrator Vincenzo Romeo, italienischer Bildhauer Valentin Walter Mettler, Bildhauer Peter Robert Berry, Arzt und Maler Annemarie Schwarzenbach, Schweizer Schriftstellerin und Journalistin Joseph Schmidt, lyrischer Tenor William Morgan Billy DeBeck, US-amerikanischer Comiczeichner Stefan Pollatschek, österreichischer Schriftsteller und Journalist Bruno Schulz, polnisch-jüdischer Schriftsteller, Literaturkritiker Helene Bauer, Sozialwissenschaftlerin und Journalistin Carry Brachvogel, deutsche Schriftstellerin Luigi Antonelli, italienischer Dramaturg Pietro Yon Huntington, italienisch-amerikanischer Organist Jakob Vetsch, Schweizer Mundartforscher und Schriftsteller Stanisław Zaremba, polnischer Mathematiker Giovanni Bertacchi, italienischer Poet und Literaturkritiker Efraim Frisch, deutscher Schriftsteller Hermann August Theodor Harms, deutscher Botaniker und Taxonom Károly Zipernowsky, ungarischer Elektrotechniker Ernst Hermann Seyffardt, deutscher Komponist Josef Arthur Stanislaus Berson, deutscher Meteorologe Christian Baumgartner, Schweizer Aquarellist Wilhelm Peterson-Berger, schwedischer Komponist und Musikkritiker Nakajima Atsushi, japanischer Schriftsteller Fritz Löhner-Beda, österreichischer Librettist, Schlagertexter Augustin Savard, französischer Komponist und Musikpädagoge Siegmund Hellmann, deutscher Historiker Albert Kahn, amerikanischer Industrie-Architekt Jochen Klepper, deutscher Journalist Séraphine Louis, französische Malerin Selma Meerbaum-Eisinger, deutschsprachige Dichterin Johann Theodor Eberhard, Schweizer Maler Jules-Alexis Muenier, französischer Maler Werner Büchli, Schweizer Maler, Grafiker und Zeichner Felix Grafe, österreichischer Lyriker und Übersetzer Jean Gilbert, deutscher Komponist und Dirigent Franz Boas, deutschstämmiger US-amerikanischer Ethnologe Francis Bousquet, französischer Komponist Johannes Joseph Vincenz Cissarz, deutscher Maler, Graphiker, Zeichner Konstantin Dmitrijewitsch Balmont, russischer Lyriker des Symbolismus Friedrich Klose, deutscher Komponist und Musikpädagoge Nihil Baxter, deutscher Kunstsammler Vojislav Vuckovic, jugoslawischer Komponist Frederic Storck, rumänischer Bildhauer Sir Reginald Theodore Blomfield, britischer Architekt 1942 Johanna Oppenheimer, australische Cancan-Tänzerin 1942 Rudolf Sabathil Mundartschriftst 1942 Theodor Rohleder, Schriftsteller 1942 Richard Heinrich Stein, Komponist 1942 pirro Bottaro, italienischer Maler 1942 Philipp Silber, österreichischer Komponist 1942 Ludovico Cavaleri, italienischer Maler 1942 louis Cartier, französischer Uhrenmacher 1942 Léon Abric, französischer Schriftsteller 1942 Dora Leen, Dichterin; Verlobte von Franz Schreker 1942 Julia Acker, jüdische Künstlerin 1942 Jean Paul Kayser, Maler 1942 Jacques-Émile Blanche, Maler 1942 Hans Flüggen, Maler von Landschaften 1942 Hans Best, Maler 1942 Giuseppe Cassioli, italienischer Bildhauer und Maler 1942 Georg Mehlis, deutscher Philosoph 1942 Friedrich Adler, Architekt und Vertreter des Jugendstils 1942 Filandro Castellani, italienischer Bildhauer 1942 Emil Faktor, Journalist und Schriftsteller 1942 Erich Liebermann-Roßwiese, deutscher Pianist und Librettist 1942 debora Vogel, polnische Philosophin und Dichterin 1942 Arthur Anderson, englischer Lyriker 1942 Arnaldo Benventi, Musiker 1942 angelo Dell'Oca Bianca, italienischer Maler 1942 André Calmettes, Schauspieler 1942 alexander Schapiro, ukrainischer Anarchist 1942 Agnes Speyer, Malerin, Graphikerin und Bildhauerin domain

14 sich sich seit Jahrhunderten ihre Werkzeuge selbst bauen. Die Besonderheit vieler Werke entsteht gerade erst aus besonderen Kombinationen von Werkzeug und Inhalt. Künstlerische Tools und Gestaltungsstrategien dienten immer schon als Schlüssel, die Inhalte der Gesellschaft interpretieren zu können. Lesen bedeutet schreiben, die Vergangenheit mit der Gegenwart verweben, versöhnen und konfrontieren. Es gilt neue Zugänge zum geistigen öffentlichem Eigentum unserer Welt zu entdecken, wobei sich die Werke schliesslich jeder selbst aneignen muss. Die Werke müssen nicht immer originalgetreu gelesen werden. Die maschinelle Bearbeitung von Werken macht aus den Originalen zwar nicht bessere Kunst, sie werden dadurch auch nicht lesbarer oder verständlicher. Bedeutung und Kontext ändern sich jedoch grundsätzlich. Die Dinge ändern sich; in einer Zeit der umkämpften Aufmerksamkeit und über die originalen Werke hinaus werden neue Zugänge, neue Bedeutungen geschaffen! Im Computerzeitalter werden Werkzeuge zunehmend digital. Die Anwendung auf die Werke des Gemeinguts liegt da nur allzu nahe. Gestaltungsstrategien und Tools wie Pecha Kucha, Mashups, Social Media, Google Translate, Text 2 Speech, Remix, innovative Bild- und Textverarbeitunsgprogramme ermöglichen die kreative Weiterbearbeitung und Neukombination in unendlichen Kombinationsmöglichkeiten von Film, Bild, Text und Musik. Mit der Software Mypaint von Martin Renold können vor allem malerische Arbeiten hervorragend und überraschend neu überarbeitet werden. Marc Lee passte seine Meta-Inspirationsmaschine für Public Domain Dinge an. Der Schweizer Autor Friedrich Glauser fand durch Tools aus dem Bereich der Social Media neue Möglichkeiten, mit seinem Publikum in Kontakt zu treten und berät seither Krimiautoren in aller Welt. Auf Videpong.net können Mashups von Filmen erstellt und gesammelt werden. Die Samples kommen auf Videopong.net als Loops für VJs zum Einsatz und werden zusätzlich in einer umgebauten Ziehharmonika von Effi Tanner prozessiert oder im kindergerechten «Unter-dem-Tisch-Kino». Jörg Köppl entwickelte ein Script, das fähig ist, Sprache aufzuzeichnen und rückwärts abzuspielen, was an die ersten sprachlichen Versuche von Kindern erinnert, wenn versucht wird, den Text rückwärts nachzusprechen. Umdrehen, umkehren, verkehrt lesen, auf den Kopf stellen, von hinten beginnen oder sogar an beliebigen Stellen einsetzen. Indem alles auf den Kopf gestellt wird, bleibt nichts wie es war. Die Umkehrung als gestalterisches Prinzip! Menschen und Maschinen werden vorgestellt, welche die entsprechende Techniken entwickeln oder derartige Prozesse ausführen. Wobei das Umkehren von Musikstücken ja eine lange Tradition hat: McCartney, Pink Floyd und Scooter: «Copyright is for Losers» ertönt es da beim Rückwärtsspielen erschien schliesslich die Produktion Ulysses MP3 Player in einer Edition des Dock Künstler vertonten den maschinell übersetzten, veränderten und gesprochenen Ulysses von James Joyce. Die dabei entstandenen 18 Stunden wurden in einer Edition von 72 Stück veröffentlicht; zusammen mit einer Totenmaske von James Joyce dreidimensional erfasst, in Kunststoff geprintet die als skulpturale Grabbeigabe dient. Auch 2013 wird der Public Domain Jam an mehreren Orten vorgestellt und zur Teilnahme aufgerufen. In zahlreichen Veranstaltungen (siehe Programmteil dieser Ausgabe) wird beispielsweise ein auf Public Domain Materialien basierendes Spiel entwickelt. Von Mario Purkathofer, CC-BY Mario Purkathofer ist Optionsleiter im Dock18 Institut für Medienkulturen der Welt in der Roten Fabrik. Hier wurde 2009 auch der Public Domain Jam als langfristiges internationales Medienprojekt über und mit öffentlichem geistigen Eigentum gestartet. Webseite des Public Domain Jams Liste zu gemeinfreien Werken Videoplattform Freundschaft mit Friedrich Glauser Software Mypaint zum kostenlosen Download Webseite von Marc Lee Datensammlung gemeinfreier Werke, geordnet nach Todesjahr bis 27. Januar 2012 Global Game Jam, Entwicklung eines Spiels mit Public Domain Material 03. Februar 2013 Freies Grafiklabor, Grundlagen für die Arbeit mit Gimp, Inkscape und Mypaint 15. März 2013 Public Domain Night. Bar Installation, Band, DJ, Performance, etc. GuERilla Open Access ManiFESTo Guerilla Open Access Manifesto Information is power. But like all power, there are those who want to keep it for themselves. The world's entire scientific and cultural heritage, published over centuries in books and journals, is increasingly being digitized and locked up by a handful of private corporations. Want to read the papers featuring the most famous results of the sciences? You'll need to send enormous amounts to publishers like Reed Elsevier. There are those struggling to change this. The Open Access Movement has fought valiantly to ensure that scientists do not sign their copyrights away but instead ensure their work is published on the Internet, under terms that allow anyone to access it. But even under the best scenarios, their work will only apply to things published in the future. Everything up until now will have been lost. That is too high a price to pay. Forcing academics to pay money to read the work of their colleagues? Scanning entire libraries but only allowing the folks at Google to read them? Providing scientific articles to those at elite universities in the First World, but not to children in the Global South? It's outrageous and unacceptable. «I agree,» many say, «but what can we do? The companies hold the copyrights, they make enormous amounts of money by charging for access, and it's perfectly legal there's nothing we can do to stop them.» But there is something we can, something that's already being done: We can fight back. Those with access to these resources students, librarians, scientists you have been given a privilege. You get to feed at this banquet of knowledge while the rest of the world is locked out. But you need not indeed, morally, you cannot keep this privilege for yourselves. You have a duty to share it with the world. And you have: Trading passwords with colleagues, filling download requests for friends. Meanwhile, those who have been locked out are not standing idly by. You have been sneaking through holes and climbing over fences, liberating the information locked up by the publishers and sharing them with your friends. But all of this action goes on in the dark, hidden underground. It's called stealing or piracy, as if sharing a wealth of knowledge were the moral equivalent of plundering a ship and murdering its crew. But sharing isn't immoral it's a moral imperative. Only those blinded by greed would refuse to let a friend make a copy. Large corporations, of course, are blinded by greed. The laws under which they operate require it their shareholders would revolt at anything less. And the politicians they have bought off back them, passing laws giving them the exclusive power to decide who can make copies. There is no justice in following unjust laws. It's time to come into the light and, in the grand tradition of civil disobedience, declare our opposition to this private theft of public culture. We need to take information, wherever it is stored, make our copies and share them with the world. We need to take stuff that's out of copyright and add it to the archive. We need to buy secret databases and put them on the Web. We need to download scientific journals and upload them to file sharing networks. We need to fight for Guerilla Open Access. With enough of us, around the world, we'll not just send a strong message opposing the privatization of knowledge we'll make it a thing of the past. Will you join us? Aaron Swartz July 2008, Eremo, Italy Nachruf: Am 11. Januar 2013 erreichte uns die traurige Nachricht vom Selbstmord von Aaron Swartz. Er hat sich in seinem kurzen Leben aktiv für den Public Domain, Open Data und Creative Commons eingesetzt. So befreite er 20 Prozent der US Gesetzestexte. Obwohl die Texte gemeinfrei waren, musste man für den Zugang bezahlen. Er veröffentlichte aus JSTOR, einer kostenpflichtigen Sammlung von wissenschaftlichen Artikeln, tausende von Artikeln (darunter auch gemeinfreie) auf dem Internet. Dafür drohte im eine sehr lange Gefängnisstrafe. Das «geschädigte» JSTOR liess zwar die Anzeige fallen. Das MIT, deren Intranet er nutzte, jedoch nicht. Schliesslich wollte der Staatsanwalt den Fall nicht ad acta legen; vielleicht um endlich ein Exempel zu statutieren. impressum Fabrikzeitung Seestrasse 395 Postfach Zürich zeitung@rotefabrik.ch Tel. 044/ Redaktion: Paula Scheidt & Michelle Steinbeck Konzept & Gestaltung: Gregor Huber & Ivan Sterzinger Konzeptionelle & Redaktionelle Mitarbeit: Daniel Boos & Mario Purkathofer Medienkulturgespräche: Daniel Boos & Mario Purkathofer Beiträge: Daniel Boos, Paul Keller, Wolf Ludwig, David Pachali, Mario Purkathofer, Felix Stalder, Michelle Steinbeck, Aaron Swartz Auflage: 3500 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Druck: Ropress Genossenschaft Baslerstrasse Zürich Herausgeberin: IG Rote Fabrik Seestrasse 395, 8038 Zürich

15 Public Domain

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