Vom Erwerbsleben in den Ruhestand
|
|
- Ursula Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Winfried Boecken/Nicole Spieß Vom Erwerbsleben in den Ruhestand Eine Praxisdarstellung der Formen des frühzeitigen und gleitenden Übergangs technisch ^ ^erütät DarmstadS Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Rn. Erster Teil: Einführung I. Begriffe: Frühzeitiger und gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand 1 II. Rechtliche Grundlagen 4 III. Darstellung für die Praxis 10 Zweiter Teil: Frühzeitige Renten wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung I. Unterschiedliche Altersrenten und Altersgrenzen 12 II. Voraussetzungen der verschiedenen frühzeitigen Altersrenten im Einzelnen Altersrente für langjährig Versicherte 21 a) Voraussetzungen 22 aa) Vollendung des 62. Lebensjahres 23 bb) Erfüllung der Wartezeit 26 cc) Hinzuverdienstgrenzen 27 b) Sonderregelung des 236 SGB VI 28 c) Zusätzliche Beitragszahlung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige 35 a) Voraussetzungen-der Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige 36 aa) Vollendung des 60. Lebensjahres 37 bb) Persönliche Voraussetzungen (1) Schwerbehinderteneigenschaft 38 (2) Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit 42 cc) Erfüllung der Wartezeit 43 Rn. dd) Hinzuverdienstgrenzen 44 b) Änderungen der Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige ab Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit a) Übergangsrechtliche Regelung in 237 SGB VI 50 b) Voraussetzungen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 51 aa) Geburt vor dem bb) Vollendung des 60. Lebensjahres 53 cc) Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen 56 (1) Arbeitslosigkeit 57 (2) Altersteilzeitarbeit 61 dd) Pflichtbeitragszahlung 66 ee) Erfüllung der Wartezeit 67 ff) Hinzuverdienstgrenzen Altersrente für Frauen a) Übergangsrechtliche Regelung in 237 a SGB VI 69 b) Voraussetzungen der Altersrente für Frauen 70 aa) Geburt vor dem bb) Vollendung des 60. Lebensjahres 72 cc) Pflichtbeitragszahlung 75 dd) Erfüllung der Wartezeit 76 ee) Hinzuverdienstgrenzen Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 78 a) Vollendung des 60. Lebensjahres 79 b) Erfüllung der Wartezeit 80 c) Hinzuverdienstgrenzen 82 III. Flankierende arbeitsrechtliche Regelungen Schutz der Entscheidungsfreiheit des rentenberechtigten Arbeitnehmers hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 84
3 Vom Erwerbsleben in den Ruhestand a) Unzulässigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf das Bestehen eines Altersrentenanspruchs 85 b) Begrenzung der Zulässigkeit von Altersgrenzenvereinbarungen Zeitliche Verknüpfung eines Anspruchs auf Betriebsrente mit einem Anspruch auf eine frühzeitige Altersrente 92 Dritter Teil: Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit bei einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Beginn einer Rente wegen Alters I. Einführung 95 II. Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 98 a) Arbeitslosigkeit 99 aa) Beschäftigungslosigkeit 100 bb) Beschäftigungssuche 104 (1) Aktive Beschäftigungssuche 105 (2) Verfügbarkeit 110 b) Arbeitslosmeldung 119 c) Erfüllung der Anwartschaftszeit Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld a) Anspruchsdauer 130 b) Anspruchshöhe 133 III. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe 1. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe 135 a) Arbeitslosigkeit 136 b) Arbeitslosmeldung 137 c) Fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld 138 d) Bezug von Arbeitslosengeld in der Vorfrist 139 e) Bedürftigkeit Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe a) Anspruchsdauer 148 b) Anspruchshöhe 149 IV. Anrechnung von Nebeneinkommen ( 141 SGB III) 1. Anrechnung auf das Arbeitslosengeld Anrechnung auf die Arbeitslosenhilfe 154 V. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ( 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) Voraussetzungen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe 158 a) Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitslosen 159 aa) Aktive Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitslosen 160 bb) Lösung bei Kündigung durch den Arbeitgeber 165 cc) Weiter Lösungsbegriff 167 b) Kausalität zwischen der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses und der Arbeitslosigkeit 171 c) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit 175 d) Fehlen eines wichtigen Grundes für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses Wirkung der Sperrzeit Beginn und Dauer der Sperrzeit a) Beginn der Sperrzeit 183 b) Dauer der Sperrzeit Beweislastverteilung 188 VI. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld Ruhen bei Zahlung von Arbeitsentgelt ( 143 Abs. 1 SGB III) Ruhen bei Urlaubsabgeltung ( 143 Abs. 2 SGB III) Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung ( 143 a SGB III) 198 a) Voraussetzungen des Ruhens 199 aa) Entlassungsentschädigung (1) Begriff der Entlassungsentschädigung 200
4 Inhaltsverzeichnis (2) Beispiele für zu berücksichtigende Entlassungsentschädigungen 203 (3) Beispiele für nicht zu berücksichtigende Leistungen des Arbeitgebers 204 bb) Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 206 b) Rechtsfolgen des Ruhenstatbestandes 209 c) Ruhen wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ( 143 a Abs. 3 i.v.m. Abs. 1 und 2 SGB III) 211 d) Gleichwohlgewährung 212 e) Exkurs: Steuerrechtliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen 213 aa) Steuerfreiheit nach 3 Nr. 9 EStG 214 bb) Steuerbegünstigung nach 34, 24 Nr. 1 EStG Folgen des Ruhens 224 VII. Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber ( 147 a SGB III) Voraussetzungen der Erstattungspflicht Umfang der Erstattungspfiicht Nichteintritt, Wegfall und Minderung der Erstattungspflicht 231 a) Nichteintritt der Erstattungspflicht aa) Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 56. Lebensjahres ( 147 a Abs. 1 Satz 2 SGB III) 233 bb) Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen i. S.d. 142 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB III oder eine Rente wegen Berufsunfähigkeit ( 147 a Abs. 1 Satz 2 SGB III) 234 cc) Geringe Beschäftigungsdauer ( 147 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III) 236 dd) Kleinunternehmen ( 147 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) 237 ee) Eigenkündigung des Arbeitnehmers ( 147 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III) 238 ff) Sozial gerechtfertigte Kündigung (147a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III) 239 gg) Kündigung aus wichtigem Grund (147 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB III) 243 hh) Erheblicher Personalabbau ( 147 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 u. 7 SGB III) 244 b) Wegfall der Erstattungspflicht 246 c) Minderung der Erstattungsforderung 247 VIII. Übergangsrecht zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Entlassungsentschädigung und zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers 248 IX. Verfahren zur Bewilligung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1. Antragstellung Leistungsgewährung Rechtsbehelfe 259 Vierter Teil: Gleitender Übergang in den Ruhestand auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes 262 I. Zielsetzungen des Altersteilzeitgesetzes 263 II. Grundzüge des Altersteilzeitgesetzes 1. Voraussetzungen gesetzlich geförderter Altersteilzeitarbeit 264 a) Arbeitnehmerbezogene Voraussetzungen 265 b) Arbeitgeberbezogene Voraussetzungen 268 aa) Aufstockungsleistungen und Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ( 3 Abs. 1 Nr. 1 ATG) 269
5 Vom Erwerbsleben in den Ruhestand (1) Aufstockungsleistungen ( 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ATG) 270 (2) Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung ( 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) ATG) 271 bb) Wiederbesetzung ( 3 Abs. 1 Nr. 2 ATG) (1) Möglichkeiten zur Erfüllung der Wiederbesetzungspflicht 274 (2) Insbesondere: Sachlicher Zusammenhang zwischen der Einstellung und dem Freiwerden von Arbeitskapazitäten 278 (3) Insbesondere: Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wiederbesetzung und Wechsel in die Altersteilzeit und Unterbrechungen der Wiederbesetzung 280 cc) Überforderungsschutz ( 3 Abs. 1 Nr. 3 ATG) Rechtsfolge: Erstattungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit ( 4 ATG) 286 a) Inhalt der Erstattungsleistungen 288 b) Dauer des Erstattungsanspruchs 291 c) Zeitpunkt der Erstattung Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Altersteilzeitarbeit Besondere Arbeitnehmer-Schutzregelungen 307 a) Kündigungsschutz nach 8 Abs. 1 ATG 308 b) Unzulässigkeit bestimmter auflösender Bedingungen 310 c) Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 311 III. Insbesondere: Zur Altersteilzeit in Gestalt sogenannter Blockmodelle 1. Blockmodelle in der Praxis Einzelfragen im Zusammenhang mit Blockmodellen a) Vorteile von Blockmodellen 314 b) Fehlende Wiederbesetzung nach dreijähriger Gewährung von Erstattungsleistungen 316 c) Ansprüche des Arbeitnehmers bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses 318 d) Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers 322 aa) Insolvenzgeld ( 183 ff. SGB III) 323 (1) Insolvenzereignis 324 (2) Rückständige Ansprüche auf Arbeitsentgelt 325 (3) Antrag auf Insolvenzgeld 329 (4) Höhe des Insolvenzgeldes 334 bb) Insolvenzforderungen nach 38 InsO 335 cc) Masseverbindlichkeiten nach 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO 336 dd) Insolvenzsicherung 338 e) Kündigung in der Insolvenz 344 f) Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers während der Freistellungsphase 346 IV. Sozialversicherungsrechtlicher Schutz von Altersteilzeit-Arbeitnehmern Gesetzliche Krankenversicherung a) Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit bzw. Befreiung von der Versicherungspflicht 348 b) Leistungsberechtigung: Insbesondere zum Anspruch auf Krankengeld
6 Inhaltsverzeichnis c) Beitragspflichten Gesetzliche Pflegeversicherung a) Versicherungspflicht b) Leistungen c) Beitragszahlung Gesetzliche Rentenversicherung a) Versicherungspflicht b) Leistungsberechtigung c) Beitragspflicht Arbeitslosenversicherung a) Versicherungspflicht b) Leistungsberechtigung c) Beitragspflicht Fünfter Teil: Gleitender Übergang in den Ruhestand nach dem Teilrentenmodell I. Zielsetzung des Teilrentenmodells II. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Teilrente 374 III. Hinzuverdienstgrenzen bei der Inanspruchnahme einer Teilrente 1. Zu berücksichtigende Einkünfte Bestimmung der maßgebenden Hinzuverdienstgrenze Über- bzw. Unterschreitung der maßgebenden Hinzuverdienstgrenze 384 IV. Versicherungspflicht während des Teilrentenbezuges 388 V. Arbeitsrechtliche Flankierung des Teilrentenmodells 1. Anspruch des Arbeitnehmers auf Erörterung und Stellungnahme Fehlende Ergänzung durch eine Teilbetriebsrente
Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis
Vorwort Literaturverzeichnis V XHI A. SGB III - Arbeitslosenversicherung 1 I. Frühzeitige Arbeitsuche ( 38 Abs. 1 SGB HI) 1 1. Fallgestaltungen 1 a) 3-Monats-Frist ( 38 Abs. 1 S. 1 SGB III) 4 b) Beendigung
MehrInhaltsübersicht. Seite. I. Überblick 11
I. Überblick 11 II. Wesentliche Regelungen im Arbeitsförderungsrecht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen 12 1. Arbeitssuchendmeldung 12 2. Arbeitsbescheinigung 13 3. Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruchs
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage 5 Vorwort zur zweiten Auflage 7 Vorwort zur ersten Auflage 9 Abkürzungsverzeichnis 17
Vorwort zur dritten Auflage 5 Vorwort zur zweiten Auflage 7 Vorwort zur ersten Auflage 9 Abkürzungsverzeichnis 17 KAPITEL I Versorgung der Beamten 21 1. Grundsätze 21 2. Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag 28
MehrSozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis von Bettina Schmidt 2. Auflage Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Schmidt schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrSozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht
MehrSchmidt Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Schmidt Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis I II Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Von Bettina Schmidt Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Bonn
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat a.d. 4., völlig neu bearbeitete Auflage Die 1. Auflage erschien unter dem Titel: Die
MehrArbeitsfÖrderungsrecht SGB III
SOZIALVERSICHERUNG für die Praxis ArbeitsfÖrderungsrecht SGB III von Ingo Ruhm Wiss. Mitarbeiter, Passau C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 2000 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrArbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III
Seminare für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsvertretungen Bernhard Beck, OS Würzburg Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III Anspruchsvoraussetzungen Arbeitnehmer haben Anspruch bei Arbeitslosigkeit
MehrDie Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Pension Rente Zusatzleistungen Von Horst Marburger Oberverwaltungsrat ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
MehrArbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA)
Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA 4.13.12 Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeitarbeit (Altersteilzeitarbeitsrechtsregelung ATZA) Vom 26. Februar 1998 (ABl. EKD 1998 S. 158) zuletzt geändert
Mehr4.5.4 Leistungen. Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer. mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis
Kapitel 4.5 / Seite 8 Leistungsfall, 136 ff SGB III: Gemäß 137 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138 SGB III ist d.h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht
MehrA. Ubersicht B. Rahmenbedingungen zu den gesetzlichen Altersrenten
A. Ubersicht B. Rahmenbedingungen zu den gesetzlichen Altersrenten 11 12 I. Wege in die gesetzliche Altersrente 1. Zeitlich unbegrenzt mogliche Rentenzugangsarten a) Regelaltersrente, 35,235 SGB VI b)
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrSozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht
MehrA. Einleitung B. Versicherter Personen kreis... 16
Inhalt A. Einleitung...11 I. Rechtsgrundlagen... 12 II. Organisation...12 III. IV. Hilfsmittel...13 1. Gesetzestexte... 13 2. Fachliche Erläuterungen... 14 3. Fachzeitschrift... 14 4. Internetangebote...
MehrFrühpensionierung und Altersteilzeit
Frühpensionierung und Altersteilzeit Ein Praxishandbuch zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Mitarbeiter von Dr. Boy-Jürgen Andresen, Jürgen Brennenstuhl, Heiko Gradehandt, Lordana Kitzol, Dr. Eckhard Kreßel,
MehrBeschäftigung von Rentnern
Kreis Praktiker Personal München-Oberbayern 1/2018 Beschäftigung von Rentnern 15. Mai 2018 Nathalie Dein Überblick Rentnerbeschäftigung: Beschäftigung von Personen, die gleichzeitig eine Altersrente unter
MehrDIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN Inhalt 1997 bzw. 2000/2001 begann der Stufenprozess zur Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug einer abschlagsfreien
MehrInhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 1 1. KAPITEL: EINFÜHRUNG IN DIE RECHTLICHEN RAHMENBE- DINGUNGEN 5 A. Das Ende des Arbeitsverhältnisses und die Abfindung 7 I. Ausgewählte Varianten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
MehrDie Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bearbeitet von Horst Marburger 4., völlig neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. Rund 281 S. Softcover ISBN 978 3 503 16583
MehrGeburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939
Mehr16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfen AtG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) 3 Abs. 1 AtG
MehrM E R K B L A T T. Altersteilzeit im Tarifbereich
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster M E R K B L A T T Altersteilzeit im Tarifbereich Durch das Altersteilzeitgesetz
MehrGesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
Mehr2. Einzelne Gruppen versicherungspflichtiger Selbstständiger a) Lehrer b) Pflegepersonen, Geburtshelfer c) In die Handwerksrolle
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 15 I. Rechtsgrundlagen... 15 II. Organisation... 16 III. Hilfsmittel... 16 1. Gesetzestexte... 17 2. Fachliche Erläuterungen... 17 3. Fachzeitschrift... 17 4. Internetangebote...
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrTeilzeitarbeit und betriebliche Mitbestimmung
Dr. Peter Pulte, Professor an der Fachhochschule Gelsenkirchen Regine Westphal, Richterin am Arbeitsgericht Dortmund Teilzeitarbeit und betriebliche Mitbestimmung Luchterhand Abkürzungsverzeichnis Seite
MehrEinzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand
Einzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12.
MehrPraxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am
Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen
Mehrvom 30. Juni 2014 Az.: /34
Durchführungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zu arbeits- und tarifrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
VII Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Linkverzeichnis... XIII XVII XVIII 1. Teil. Mini-Job... 1 A. Mini-Job und Nebenjob... 1 I. Vorraussetzungen der Geringfügigkeit... 1 1. Allgemeines...
MehrKeine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung
Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung Anlage 2 zum NL 044-2014 Erörterung des BAG-Urteils vom 12. November 2013 9 AZR
MehrII. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches: III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der Rechtsprechung.
Thema : d1/d15-14 Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Grundlagen der Urlaubsabgeltung vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BAG, der Entscheidungen des EuGH sowie der Entwicklung der
MehrInhaltsübersicht. III. Wie errechnet sich Ihr Arbeitslosengeld? 52 IV. In welchen Fällen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise V IX XV XIX A. Arbeitslosengeld 1 I. Wer erhält Arbeitslosengeld? 1 II. Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld (Anspruchsdauer)?
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrGrundriss des Rentenversicherungsrechts
DGV-Studienreihe Öffentliche Verwaltung Grundriss des Rentenversicherungsrechts Bearbeitet von Hans-Jürgen Weinacht, Uwe Schmidt 1. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. XII, 298 S. Paperback ISBN 978 3 555
MehrAn die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per
- - Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover An die Personalabteilungen der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen per E-Mail Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover
MehrTarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Bayern
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Bayern vom 10. April 2003 Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
MehrDas neue Recht der Arbeitszeitkonten
Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit und Flexikonten von Dr. Dres. h. c. Peter Hanau em. Universitätsprofessor, Köln und Dr. Annekatrin Veit Rechtsanwältin und Steuerberaterin,
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
MehrI. Neuregelungen zur Rente mit 67. Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat beck-shop.de I. Neuregelungen zur Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Anhebung um Monate auf
MehrAltersteilzeitgesetz. vom (BGBl. I S. 1078) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S.
Altersteilzeitgesetz vom 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 910) 1 Grundsatz (1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort....................................................... Abkürzungsverzeichnis.......................................... Literaturverzeichnis............................................. V XIII XVII
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Kapitel 1 Die deutschen und europäischen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers vor Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers 5 I. Die deutschen Regelungen zum
MehrGA Seite 1 (07/2016) 148
GA Seite 1 (07/2016) 148 Aktualisierung, Stand 07/2016 Die GA wurde aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. In ihr sind weitere detaillierte Informationen, die über den Einzelfall hinausgehen,
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrWerte - Zahlen - Tabellen
Service Werte - Zahlen - Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 1 Beitragsberechnungsgrundlagen (ohne knappschaftliche Besonderheiten) Bezugsgröße in
MehrAltersteilzeit - Tarifvertrag. Zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.v.
6. 3. 2002 Altersteilzeit - Tarifvertrag Zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.v. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ( ver.di ) - einerseits - andererseits werden
MehrDissertation. Arbeits- und sozialrechtliche Probleme der Altersteilzeitarbeit. zur Erlangung der Doktorwürde
Dissertation Arbeits- und sozialrechtliche Probleme der Altersteilzeitarbeit zur Erlangung der Doktorwürde der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg von Martin Braun
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrDas Altersteilzeitgesetz (ATG)
Das Altersteilzeitgesetz (ATG) Das ATG trat am 23. Juli 1996 in Kraft. Das Gesetz ist geschaffen worden, um die bis dahin bestehende Praxis der Frühverrentung (sog. 58er-Regelungen) abzulösen. Diese wurde
MehrFrühpensionierung und Altersteilzeit
Frühpensionierung und Altersteilzeit Ein Praxishandbuch zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Mitarbeiter Herausgegeben von Dr. Boy-Jürgen Andresen Rechtsanwalt Geschäftsführer der Dr. Dr. Heissmann GmbH,
MehrSozialrecht in der Insolvenz
Aktuelles Recht für die Praxis Sozialrecht in der Insolvenz Sozialrechtliche Leistungen, Sozialversicherungsbeiträge, Altersteilzeit und Insolvenz von Prof. Dr. Susanne Peters-Lange 1. Auflage Sozialrecht
MehrF. Gemeinsames Schreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 26 Altersteilzeit Kommentar von Stephan Rittweger, Ulrich Petri, Franz-Josef Schweikert 2. Auflage Altersteilzeit Rittweger / Petri / Schweikert schnell und portofrei
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte
MehrMein Recht als Schwerbehinderter
Beck-Rechtsberater im dtv 5252 Mein Recht als Schwerbehinderter Erwerbstätigkeit, Sozialleistungen, Steuern, Nachteilsausgleiche von Dr. Monika Majerski-Pahlen, Dr. Ronald Pahlen 8. Auflage Mein Recht
MehrABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ABDRUCK POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrSchnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45
Schnellübersicht Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen 7 8 1 Einführung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45 3 Stichwortverzeichnis 39 ƒ 4 Ergänzend empfehlen wir: Als
MehrVersicherungsfremde Umverteilungen am Beispiel des Arbeitslosengeldes
Christof Heufcel Versicherungsfremde Umverteilungen am Beispiel des Arbeitslosengeldes PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaflen Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkiirzungen V XIX Erster Teil: Ungleichbehandlungen
Mehr/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.
Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^
MehrARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A
ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT A 030/2017 vom 09.03.2017 Gesetzliche Rentenversicherung Überblick über die Neuregelungen durch das Flexirentengesetz Das Flexirentengesetz enthält neben den namensgebenden
MehrNebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag
Nebentätigkeit Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum Forkel Verlag Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII-XIV 1. Teil: Einleitung A. Der Begriff der Nebentätigkeit 1 I.Gesetz 1 II.
MehrFachliche Weisungen. Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Arbeitslosengeld. Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungspflicht
Gültig ab: 20.07.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Sozialversicherung der Leistungsbezieher Arbeitslosengeld Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungspflicht FW Seite 2 (07/2017)
MehrGA Seite 1 (07/2015) Versicherungspflicht - KV 1
GA Seite 1 (07/2015) Versicherungspflicht - KV 1 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 07/2015 Wesentliche Änderungen Die Umsetzung der Sperrzeit-KV bei AU wurde näher erläutert. - GA 1.2.1 Abs.
MehrChristina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7
MehrRenten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters
Renten wegen Alters 1/69 Renten wegen Alters Studientext Nr.16 Vanessa Lennecke Tanja Limbeck Stand 2018 Renten wegen Alters 2/69 Einleitung Allen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
MehrMerkblatt zur Altersteilzeit und zum FALTER Arbeitszeitmodell
Merkblatt zur Altersteilzeit und zum FALTER Arbeitszeitmodell A. Allgemeines Mit der Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit oder dem FALTER Arbeitszeitmodell soll ein gleitender Übergang in den Ruhestand
MehrArbeitsrechtsregelung zur Förderung eines gleitenden Überganges in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung ATZO)
Altersteilzeitordnung-Archiv ATZO 6.220-Archiv Arbeitsrechtsregelung zur Förderung eines gleitenden Überganges in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 13. September 2000 (Beschluss Nr. 93) (GVM
MehrDas neue Recht der Arbeitszeitkonten
Aktuelles Recht für die Praxis Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexikonten von Prof. Dr. Peter Hanau, Dr. Annekatrin Veit 1. Auflage Das neue Recht der Arbeitszeitkonten
MehrVorwort 5 Literaturverzeichnis 13
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 1 Arbeitsrechtliche Regelungen im SGBIX 19 I. Zielsetzung der Regelungen des SGB IX 19 II. Definition der Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrMehr Frauen als Männer beziehen Versichertenrenten
RENTE Rentenbestand von und n 1992 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Mehr als beziehen Versichertenrenten Grafik RE 03.1 Rentenbestand nach Rentenart von und n in Deutschland (1992
MehrLandwirtschaftliches Arbeits- und Sozial (-versicherungs-)recht
Schriftenreihe der Hagen Law School Landwirtschaftliches Arbeits- und Sozial (-versicherungs-)recht Bearbeitet von Barbara Wolbeck, Heinz Möller 1. Auflage 2012. Buch. 113 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrTeilzeitarbeit. Ein Leitfaden für die Praxis. von. Dr. Bertram Zwanziger. Richter am Bundesarbeitsgericht. und. Brigitta Winkelmann
Teilzeitarbeit 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Ein Leitfaden für die Praxis von Dr. Bertram Zwanziger
MehrTarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28.
Tarifvertrag über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28. Mai 2004 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
MehrMerkblatt. zur Altersteilzeitarbeit. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Merkblatt zur Altersteilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mit der Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit soll ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Mit dem Abschluss
MehrRentenbestand von Frauen und Männern
RE RENTE Rentenbestand von und n Mehr als beziehen Versichertenrenten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Mehr als beziehen Versichertenrenten Grafik RE_03.1
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.
RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten niedrigere Renten als Grafik RE 05.1 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n nach
MehrAusgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI
Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. 187, 187a SGB VI Vortrag anlässlich der Tagung des Deutschen Museumsbund e.v. Arbeitskreis Verwaltungsleitung
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern
RE RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und n Frauen erhalten niedrigere Renten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Frauen erhalten niedrigere
MehrEinführung und Gestaltung in der Praxis. von. Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung. und
Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis von Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung und Markus Keller Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) febs Consulting
MehrInhaltsverzeichnis VII V XIII. 8 10 l5 t6 l8 2l 28 29. 12 14 79 81 98 l0l. Vorwort Literaturverzeichnis. Rn I I I 4
Vorwort Literaturverzeichnis V X A. SGB - Arbeitslosenversicherung. Frtihzeitige Arbeitsuche (g 38 Abs. SGB ) l. Fallgestaltungen a) 3-Monats-Frist (g 38 Abs. S. SGB ) b) Beendigung des Beschiiftigungsverhliltnisses
MehrIm Namen des Volkes! URTEIL. In Sachen. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
BUNDESARBEITSGERICHT 9 AZR 484/12 16 Sa 1760/11 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Verkündet am 12. November 2013 Brüne, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! URTEIL In Sachen Beklagte,
MehrSozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis. Von. Bettina Schmidt
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Von Bettina Schmidt Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Bonn 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2013 III
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrZum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen.
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 02/2014 26.05.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht RV-Leistungsverbesserungsgesetz Das Rentenpaket der
MehrAbbildungsverzeichnis 21. Abkürzungsverzeichnis 23
Inhaltsübersicht Abbildungsverzeichnis 21 Abkürzungsverzeichnis 23 1. Teil Einleitung 27 1. Kapitel Denn eins ist sicher: Die Rente." 29 2. Kapitel Kennzeichnung des Problems 41 2. Teil Arbeitsrecht 53
MehrX. Teilzeitbeschäftigung und Lohnsteuerrecht Einheitliche Pauschsteuer Pauschale Lohnsteuer
Abkürzungen..................... 10 Abbildungsverzeichnis................. 13 Kurzinformationen................... 14 I. Einleitung.................. 15 II. Allgemeiner Anspruch auf Arbeitszeitverringerung..
Mehr