14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
|
|
- Marta Michel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen Güterstand und leben damit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft führt erbrechtlich zu einem höheren Erbanteil für den überlebenden Ehegatten. Wenn es kein Testament gibt, erbt dann der überlebende Ehegatte kraft Gesetzes die Hälfte. Die andere Hälfte bekommen im Normalfall die Kinder, als Verwandte erster Ordnung. Beispiel: Die verstorbene Ehefrau hinterlässt den Witwer und eine Tochter. Der Witwer erbt 1/4 +1/4, insgesamt also 1/2. Die andere Hälfte erbt die Tochter. 1/4 des Erbteils, den der Witwer bekommt, ist ein Zuschlag, der den während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn ausgleichen soll. Der Zuschlag wird pauschal gewährt, auch wenn die Eheleute in der Ehe keinen Zugewinn erzielt haben. (Zum Nachlesen: 1/4 aus 1931 Abs. 1 BGB und das weitere 1/4 pauschaler Zugewinn aus 1931 Abs 3 BGB und 1371 Abs. 1 BGB.) War der Zugewinn aber höher als 1/4 des Nachlasses, kann im Einzelfall der Zugewinnausgleich günstiger sein, als das pauschale Viertel. Der überlebende Ehegatte kann dann die Erbschaft ausschlagen und von den Erben den konkreten Zugewinnausgleich und den so genannten kleinen Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Erbteils. In diesem Fall wird der pauschale Zugewinn von 1/4 zur Berechnung des Pflichtteils aber nicht berücksichtigt deshalb auch kleiner Pflichtteil. Dieser beträgt also 1/8 des Nachlasses. Vom Nachlass ist vor der Berechnung des Pflichtteils der Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen. Der überlebende Ehegatte bekommt somit den rechnerisch ermittelten Zugewinnausgleich plus 1/8 Pflichtteil.
2 Exkurs: Wie funktioniert der Zugewinnausgleich? Der Zugewinn eines Ehegatten ist das, was die Differenz zwischen seinem Anfangs- und seinem Endvermögen ausmacht. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das ein Partner jeweils in die Ehe mitbringt. Der Tag der Eheschließung ist der Stichtag zur Bestimmung der Höhe des Anfangsvermögens. Wenn die Ehe durch den Tod eines der Ehegatten endet, ist das Endvermögen eines Ehepartners das Vermögen zum Todestag. Die Berechnung des Zugewinnaugleichs erfolgt in drei Schritten: 1. Ermittlung des Zugewinns der Ehefrau (Endvermögen minus Anfangsvermögen der Ehefrau) 2. Ermittlung des Zugewinns des Ehemannes (Endvermögen minus Anfangsvermögen des Ehemannes) 3. Berechnung der Höhe des Ausgleichs: Ist der Zugewinn eines Partners höher, ist die Differenz zwischen dem höheren und dem niedrigeren Zugewinn zu ermitteln. Die Hälfte davon, steht dem Partner mit dem geringeren Zugewinn als Zugewinnausgleich zu. Beispiel: Ein Ehemann stirbt. Es gab keinen Ehevertrag. Zugewinn des Ehemannes = EUR (sein Vermögen bei Eheschließung war Null, am Todestag hat er ein Aktiendepot und ein Girokonto mit einem Gesamtwert von EUR) Zugewinn der Ehefrau = EUR (ihr Vermögen bei Eheschließung war ebenfalls Null, am Todestag ihres Mannes hat sie Euro auf dem Konto) Differenz der Zugewinne = EUR Die Hälfte der Differenz, also EUR, steht der Frau als Zugewinnausgleich zu.
3 Wann lohnt es sich für den Ehegatten auszuschlagen? Die Ausschlagung lohnt sich, wenn der Zugewinnausgleich für den überlebenden Ehepartner und der kleine Pflichtteil in der Summe größer sind, als der halbe Nachlass. Formel: Zugewinnausgleich + 1/8 des Nachlasses (gekürzt um Zugewinnausgleich) > 1/2 des Nachlasses Für den überlebenden Ehepartner kann es sich lohnen das Erbe auszuschlagen, um den Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil zu erhalten, falls der verstorbene Partner einen deutlich höheren Zugewinn in der Ehezeit hatte, als der überlebende. Beispiel - Die Ausschlagung lohnt sich nicht: Der verstorbene Ehemann hinterlässt eine Witwe und eine Tochter. Sein Nachlass beträgt EUR. Der Zugewinn des Mannes beläuft sich auf EUR. Der Zugewinn der Frau beträgt EUR. Der Zugewinnausgleich läge damit bei EUR. - Wenn die Witwe das Erbe annimmt, erhält sie die Hälfte des Nachlasses, also EUR. - Schlägt sie das Erbe aus, erhält sie den Zugewinnausgleich von EUR und 1/8 des Nachlasses, von dem zuvor der Zugewinnausgleich abgezogen wird EUR EUR = EUR 1/8 von EUR = EUR. Die Witwe bekäme also insgesamt EUR.
4 Fazit: Die Ausschlagung lohnt sich nicht. Beispiel - Die Ausschlagung lohnt sich: Der verstorbene Ehemann hinterlässt eine Witwe und eine Tochter. Sein Nachlass beträgt EUR. Der Zugewinn des Mannes beläuft sich auf EUR. Der Zugewinn der Frau beträgt 0,00 EUR. Der Zugewinnausgleich läge damit bei EUR. - Nimmt die Witwe das Erbe an, erhält sie die Hälfte des Nachlasses, also EUR - Schlägt sie das Erbe aus, erhält sie den Zugewinnausgleich von EUR und 1/8 des Nachlasses, von dem zuvor der Zugewinnausgleich abgezogen wird EUR EUR = EUR 1/8 von EUR = EUR. Die Witwe bekäme dann im Ergebnis EUR. Fazit: Die Ausschlagung lohnt sich. Beraterhinweis: Vor der Ausschlagung ist zu bedenken, dass auf die Zugewinnausgleichsforderungen des Ehegatten die Zuwendungen angerechnet werden, die ein Ehegatte vom anderen Ehegatten mit der Bestimmung der Anrechnung nach 1380 Abs. 1 S. 1 BGB erhalten hat. Problematisch ist vor allem die Zweifelsregel 1380 Abs. 1 S. 2 BGB. Danach sind im Zweifel also wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist alle Zuwendungen, die den Wert von Gelegenheitszuwendungen übersteigen, anzurechnen. Eine rechtssichere Prognose, ob eine Anrechnung erfolgen muss, ist dadurch erschwert, weil nicht alle kostenlosen Zuwendungen unter Eheleuten sogenannte ehebedingte Zuwendungen sind. Ob echte Schenkungen, die also nichts mit der Ehe zu tun haben (wie auch immer man das abgrenzt) unter diese Anrechnungsregel fallen, ist umstritten, vgl. Palandt Rn. 3. Beispiel: Hat der Ehemann seiner Frau zum 50. Geburtstag das tolle Cabrio geschenkt, dass sie sich immer gewünscht hat und wurde die Anrechnung auf den Zugewinn nicht ausgeschlossen, könnte dieses Geschenk
5 den Ausschlag geben, das Erbe nicht auszuschlagen und lieber den pauschalen Zugewinnausgleich zu nehmen. Für die erbrechtliche Beratung ist es daher wichtig, bei Zuwendungen unter Ehegatten nicht nur eine mögliche Anrechnung auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche, sondern auch die Anrechnung auf den Zugewinn ausdrücklich zu regeln. Fazit: Stirbt ein Ehepartner und haben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, kann es je nach Höhe des Zugewinns und nach Höhe des Nachlasses, für den überlebenden Ehegatten günstiger sein, das Erbe auszuschlagen und von den Erben den Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil zu verlangen. Achtung: Der Zugewinnausgleich ist vor der Berechnung des kleinen Pflichtteils vom Nachlass als Nachlassschuld abzuziehen. Die Ausschlagung lohnt sich dann, wenn der Zugewinnausgleich mehr als 3/7 des Nachlasses beträgt. Haben Sie Fragen zum Erbrecht unter Ehegatten? Wir beraten Sie gern. Rechtsanwalt Alexander Grundmann in Leipzig
2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
MehrGroßer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede
Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Die Höhe des Erbes
MehrFamilienrecht Vorlesung 8. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 8. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die Wohnung aufgenommen hat, diese nicht
MehrExaminatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrEhevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).
Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist
MehrSabine Magnus Wilma Gustav W M+ (W) M. Claudia Sebastian Michael Traute 1/2 Gertrud W (M) M W W
Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
MehrFamilienrecht IV: Eheliches Güterrecht
Vorlesung am 4. Februar 2013 Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Eheliches Güterrecht Gesetzlicher Güterstand:
MehrFamilienrecht Vorlesung 7. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 11. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die
MehrErbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher
Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen
MehrGesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:
Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine
MehrVorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
MehrHaus und Grundstück im Erbrecht 1
15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Vorlesung 5 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 2. Dezember 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Zugewinngemeinschaft Gesetzlicher Güterstand Im Grundsatz hat der Güterstand erst Auswirkungen
MehrFamilienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
MehrRepetitorium Familien- und Erbrecht am : Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung
Repetitorium Familien- und Erbrecht am 09.07.2010: Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrEheverträge von Unternehmern Ehevertrag mit Gütertrennung eine erbschaftsteuerliche Fehlgestaltung
Eheverträge von Unternehmern Ehevertrag mit Gütertrennung eine erbschaftsteuerliche Fehlgestaltung Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ein sachgerechter Güterstand bei Unternehmerehen Abhandlung von
MehrZugewinnausgleich Erbe. so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft
Zugewinnausgleich Erbe so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1.
MehrAllgemeine Ehewirkungen (3) / Eheliches Güterrecht (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 01.07.2011 Allgemeine Ehewirkungen (3) / Eheliches Güterrecht (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=40423
MehrBerliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
Mehr29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist
29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst
MehrGroßeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
MehrErbunwürdigkeit, Vermächtnisunwürdigkeit, Pflichtteilsunwürdigkeit, 2339 ff. BGB
Martin Fries 1 Enterbung o Enterbt ist, wer ausdrücklich von der Erbfolge ausgenommen wurde ( 1938 BGB) und wer in einer Verfügung von Todes wegen übergangen wurde o Eltern, Ehegatten und Abkömmlinge haben
MehrEhegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrGESETZLICHE ERBFOLGE
GESETZLICHE ERBFOLGE 7 Immer wenn ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinter - lassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie ist im BGB in den 1924 bis 1936 geregelt. Was diese Bestimmungen
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrAbsicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung
173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrBerliner Testament Risiken und häufige Fehler
Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Das Berliner Testament, also ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Ehegatten zuerst als Erben und dann gemeinsam die Kinder als Erben des Letztversterbenden
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrErbrecht Vorlesung 3. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 3 Gesetzliche Erbfolge 22. Mai 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Eines vorweg: ist in Bewegung. Forderungen reichen bis hin zu einer vollständigen Verstärkung auf 100% zu Lasten der
MehrDie Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrDas Berliner Testament
Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden
MehrDer Enterbte geht in der Regel nicht völlig leer aus!
86 6.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich Enterbt diese Nachricht ist für die Betroffenen niederschmetternd. Der Vater, die Mutter oder die Erbtante hat das Vermögen
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrErbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann
Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.
ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................
MehrVererben: juristische Tipps
Herbstveranstaltung HEV Luzern Vererben: juristische Tipps 15. September 2009 Inhaltsübersicht I. Einleitung II. III. IV. Güterrecht Schwerpunkt: Errungenschaftsbeteiligung Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
MehrClever vererben und erben
Clever vererben und erben Welche Katastrophen können bei selbstverfassten Testamenten passieren Testament Ich vermache meiner Frau mein gesamtes Vermögen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie wieder
MehrWiederholung und Vertiefung Erbrecht
MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Erbrecht Sommersemester 2016 1. Grundlagen Grundbegriffe Grundprinzipien Rechtsquellen 2. Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht der Verwandten
Mehr1 von 5 18.09.2014 08:50
1 von 5 18.09.2014 08:50 AnwaltZertifikatOnline - Fortbildung für Rechtsanwälte Dokument Autor: Datum: 24.01.2014 Nicola Dissel-Schneider, RA in Quelle: Normen: 2305 BGB, 2305 BGB, 2303 BGB, 1931 BGB,
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrEinleitung. Klare Anweisungen. Nicht jeder hat ein Testament
Einleitung Nach mir die Sintflut das ist immer noch eine weit verbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll, wenn man mal stirbt. Für die meisten Menschen ist der
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrJacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1
Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1 Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift nur ein, wenn und soweit keine (wirksamen) Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Es spielen einige wenige hierarchisch
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner
Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
27.07.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrWiss. Ass. Ruth Janal WS 2004/05. AG Internationales Privatrecht
Fall 6 A. Zulässigkeit des Antrags I. Internationale Zuständigkeit 1) Supranationale Regelungen EuGVO ist nicht anwendbar, Art. 1 II Nr. 1 auch kein sonstiges supranationales Recht ersichtlich. 2) Autonomes
MehrUniversität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Großer Examenskurs SS 10 WS 10/11 Dr. Angie Genenger Gesetzliches Erbrecht Erbrecht Fall 1 A. Gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge L ö s u n g s s
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Pflichtteilsrecht und Erbverzicht
Zivilrecht V (Erbrecht) Pflichtteilsrecht und Erbverzicht Evaluation Wiederholung Wie lässt sich der Erbvertrag seiner Rechtsnatur nach einordnen? Weder dinglicher noch schuldrechtlicher Vertrag Vertrag
Mehrteilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.
Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrGesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein
MehrNotarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja
Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.
Mehr17. Güter- und erbrechtliche
Hans und Gerda heiraten. Es gilt für sie der ordentliche Güterstand. Nach 20- jähriger Ehe stirbt Hans plötzlich an einem Unfall. Sein Eigengut beträgt Fr. 20 000-, seine Errungenschaft Fr. 84 000.-, Gerdas
MehrFamilienrecht Vorlesung 10. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 19. Januar 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Dokumentationsprobleme
MehrErben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr
Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der
MehrErbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben
Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag 31.12.2016 Begriffe Gesetzliches
MehrRepetitorium Familien- und Erbrecht. testamentarische Erbfolge
Repetitorium Familien- und Erbrecht am 15.07.2010: Erbrecht II: Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge
Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14
MehrEHEGÜTER- & ERBRECHT: KURZ ERKLÄRT
Die Güterstände - Errungenschaftsbeteiligung "Ordentlicher Güterstand"; besteht ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen; kann aber mittels Ehevertrag angepasst werden. - Gütergemeinschaft Mit Ehevertrag vereinbarter
MehrWorkshop Pflichtteilsrecht
Workshop Pflichtteilsrecht Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn srecht Der Pflichtteilsanspruch: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrNotar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt
Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: EHEVERTRAG Ein Ehevertrag kann vor Eheschließung, unmittelbar danach oder auch noch zu einem späteren Zeitpunkt während der Ehe geschlossen werden. Im
Mehr30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?
30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? Ein einmal geschriebenes Testament kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr dem aktuellen Willen entsprechen. Gründe für die Testamentsänderung können
MehrInhaltsverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft 11 III. Formen des Ausgleichs 12 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrZivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge
Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14
MehrSteuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis
Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger
Mehr50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts
D15/1845-16 30/16-1 O SC 07.12.2016 50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts 1. Personengaben des Mandanten Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Straße, Haus-Nr.: PLZ,
MehrVererben und Erben. 10., überarbeitete Auflage
Vererben und Erben 10., überarbeitete Auflage Beate Backhaus Vererben und Erben 2 Inhaltsverzeichnis 11 Gesetzliche Erbfolge 12 Verwandte 16 Ehegatten und Leben s - partner 26 Nichteheliche Kinder, Adoptivkinder,
Mehr2. Kapitel: Erbrecht des Ehepartners
I. Einführung 70 Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners 37 ist in 1931 geregelt (lesen Sie die Vorschrift zur ersten Information ganz durch). Da Ehepartner nicht nach 1589 miteinander verwandt sind 38,musste
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrEHEVERTRAGS- GESTALTUNG BEI VERMÖGENDEN EHEGATTEN
EHEVERTRAGS- GESTALTUNG BEI VERMÖGENDEN EHEGATTEN Zu meiner Person Seit 2015: Seit 2013: Seit 2008: Seit 2005: 2002 bis 2005: 1997 bis 2002: 1994 bis 1997: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
MehrFall 4: Familienbande
Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 4: Familienbande www.examinatorium.jura.lmu.de Zeitablauf 1975 Heirat F und M 1978 Gemeinschaftliches Ehegattentestament 06.08.2017 Auszug
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
MehrSteuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand Bonn, 27. Februar 2016 (Grundzüge und Gestaltungshinweise) Referenten: Dr. Stephan Bacher / Rainer Zimmermann Gliederung I. Erbschaftsteuer
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. August 2018 1, beschliesst:
MehrVererben von Immobilien im Ausland
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 E-Mail: kanzlei@rain-fuchs.de Internet: www.rain-fuchs.de!"#$# %&'!()!*)+*, -'!()!*./. 01 '
MehrGesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrErben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER
Erben und Vererben Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER RECHTSANWALT UND NOTAR Sektionsleiter Berlin des Deutschen Forums
MehrZugewinnausgleich: Höhere Gebühren mit vollständigen Verfahrenswerten
GEBÜHRENMANAGEMENT Zugewinnausgleich: Höhere Gebühren mit vollständigen en von Karin Zecha, gepr. Rechtsfachwirtin, rund-um-anwalt.de, Krefeld Ein geschiedener Ehepartner muss seinen Zugewinnausgleichsanspruch
Mehr