Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser

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1 Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V2851/14 Datum: 22. Mai 2014 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser nicht öffentlich beratend und Kindertageseinrichtungen Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss öffentlich beschließend Zuständig: GB Soziales Gegenstand: Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2014 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen Beschlussvorschlag: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen für das Jahr 2014 in Höhe von ,39 EUR gemäß der Anlage. 2. Die darüber hinaus beantragten Mittel in Höhe von ,20 EUR werden abgelehnt.

2 2/11 bereits gefasste Beschlüsse: keine aufzuhebende Beschlüsse: keine Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP-Element: Kostenart: Investitionszeitraum/-jahr: 2014 Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: ,39 EUR Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. 12 SächsKomHVO Doppik (einschließlich Abschreibungen): Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: Produkt: Kostenart: Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: PSP-Element: Kostenart: Begründung: Die Vergabe der finanziellen Mittel zur investiven Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft erfolgt nach umfassender Prüfung der Dringlichkeit und Notwendigkeit der Anträge. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen im Jahr 2014 vorrangig eingesetzt werden für: Platzneuschaffung, Erstausstattung mit Inventar bei Platzschaffung, Ersatz- und Neubeschaffungen von Inventar und Geräten, Ersatzbeschaffungen von Außenspielgeräten, gestalterische Maßnahmen im Außengelände,

3 3/11 bauliche Veränderungen an Dächern. Zur Prüfung der Dringlichkeit und Erforderlichkeit der beantragten Zuwendungen wurden entsprechende Gutachten, Protokolle und andere geeignete Nachweise angefordert sowie bei Erforderlichkeit örtliche Begehungen durchgeführt. Bei der Prüfung wurden auch anderweitig zur Verfügung stehende Finanzmittel wie Rücklagen aus Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Die Vorschläge zur Bewilligung und Ablehnung begründen sich wie nachfolgend dargestellt: Nr. 1 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Nach Umstrukturierung der Einrichtung wird der Sandkasten mit Sonnenschutz für die Kindertageseinrichtung benötigt. Die Anschaffung eines Klettergerüstes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend betriebsnotwendig und kann in Folgejahre verschoben Nr. 2 Die beantragten Ausstattungsgegenstände sind wegen Rückzug in die neugebaute Kindertageseinrichtung betriebsnotwendig, da die bisher genutzten Möbel im Auslagerungsobjekt verbleiben. Das Objekt wird nahtlos weiter als Kindertageseinrichtung betrieben. Nr. 3 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Für den Betrieb der Einrichtung und die entsprechenden Abläufe ist die Anschaffung von einem Industriegeschirrspüler voraussichtlich ausreichend. Nr. 4 Die Maßnahme ist derzeit nicht betriebsnotwendig. Bisher bestehen keine behördlichen Auflagen zur Errichtung eines Schallschutzes für die Einrichtung. Angedacht ist eine Teilung der Maßnahme. Derzeit erfolgen Gespräche mit dem Träger mit dem Ziel, in 2014 die Genehmigungs- und Planungsverfahren auf Kosten des Trägers und in 2015 die bauliche Umsetzung unter Bereitstellung von Fördermitteln durchzuführen. Nr. 5 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung der verschlissenen Gartenhäuser. Nr. 6 Die Gestaltungsarbeiten im Außengelände wurden von dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, für das Jahr 2014 beauftragt. Die hier beantragten Mittel sollen im Rahmen der Gesamtgestaltungsarbeiten für die Anschaffung der neuen Außenspielgräte eingesetzt Nr. 7 Die Maßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zwingend erforderlich. Beeinträchtigungen durch den derzeitigen Zustand des Daches wurden nicht angezeigt. Zur Beurteilung der perspektivischen Notwendigkeit werden mit dem Träger Gespräche dazu erfolgen, dass die voraussichtliche Lebensdauer des derzeitigen Daches per Gutachten zu belegen ist. Danach wird die Maßnahme entsprechend mit eingeordnet Nr. 8 Betriebsnotwendige Anschaffung eines Holzblockhauses zur werterhaltenden und diebstahlgesicherten Aufbewahrung von Außenspielgeräten. Die derzeit zur Verfügung stehende Aufbewahrungsmöglichkeit ist nicht mehr ausreichend. Nr. 9

4 4/11 Notwendige Anschaffung für die in 2013 in Betrieb gegangene Einrichtung. Spielgerätehäuser waren nicht Bestandteil der Erstausstattung. Nr. 10 Die Anschaffung kann aus, dem Träger zur Verfügung stehenden, Rücklagenmitteln finanziert Nr. 11 Die Anschaffung kann aus, dem Träger zur Verfügung stehenden, Rücklagenmitteln finanziert Nr. 12 Die Anschaffung kann aus, dem Träger zur Verfügung stehenden, Rücklagenmitteln finanziert Nr. 13 Die Anschaffung kann aus derzeit dem Träger zur Verfügung stehenden und demnächst zur Verfügung gestellten Rücklagenmitteln finanziert Nr. 14 Im Jahr 2013 wurden Gestaltungsmaßnahmen im Außengelände durchgeführt. Die Herstellung der Schaukelanlage ist nicht zwingend betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt.

5 5/11 Nr. 15 Die Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung ist für März 2015 geplant. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Anschaffung von Erstausstattung ist somit im Jahr 2014 nicht erforderlich. Die für die Ausstattung der Einrichtung notwendigen Mittel sollen dem Träger jedoch zu Beginn des Jahres 2015 zur Verfügung gestellt Nr. 16 Die Anschaffung eines Mehrzwecktraktors ist für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nicht notwendig. Nr. 17 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung, da der 28 Jahre alte Kochkessel verschlissen ist. Nr. 18 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung, da die 13 Jahre alte Kippbratpfanne verschlissen ist. Nr. 19 Die Anschaffung einer Hochebene ist nicht zwingend betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 20 Anschaffung und Aufbau einer Zwergenschaukel für Krippenkinder sind zur Erweiterung des bestehenden Spielangebotes im Außenbereich der Kindertageseinrichtung notwendig. Nr. 21 Die Gestaltungsarbeiten im Außengelände wurden von der Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung für das Jahr 2014 beauftragt. Die hier beantragten Mittel sollen im Rahmen der Gesamtgestaltungsarbeiten für die Anschaffung der neuen Außenspielgräte eingesetzt Nr. 22 Die geplanten Anschaffungen sind nicht zwingend betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 23 Die geplanten Anschaffungen sind nicht zwingend betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 24 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Die Anschaffung einer Sonnenschutzanlage für den Sandkasten im Krippenbereich ist zwingend erforderlich. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Anschaffungskosten. Die darüber hinaus beantragten Maßnahmen und Anschaffungen sind nicht betriebsnotwendig. Die Instandsetzung der Spielgeräte kann im Rahmen des Haushaltes der Kindertageseinrichtung erfolgen. Nr. 25 Aufgrund einer Kapazitätserweiterung im Hortbereich um 16 Kinder ab dem Schuljahr 2014/2015 ist die Anschaffung einer weiteren Sitzgruppe für den Waldplatz zur Hortbetreuung im Freien betriebsnotwendig. Nr. 26 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung des Elektroherdes der Kochküche, da das semiprofessionelle Altgerät sehr störanfällig und oft reparaturbedürftig ist.

6 6/11 Nr. 27 Die Erweiterung des Bewegungs- und Spielangebotes im Freien ist nicht zwingend betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 28 Zur Herstellung der Spielplatzsicherheit durch Sicherungsarbeiten am Hang und die Neuanschaffung von Außenspielgeräten soll das in den Prüfungen zur Spielplatzsicherheit beanstandete Gelände instandgesetzt Die beantragten Mittel sind daher betriebsnotwendig. Nr. 29 Die Gestaltungsarbeiten im Außengelände wurden von der Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung für das Jahr 2014 beauftragt. Die hier beantragten Mittel sollen im Rahmen der Gesamtgestaltungsarbeiten für die Anschaffung der neuen Außenspielgräte eingesetzt Nr. 30 Betriebsnotwendige Neuanschaffung nach Rekonstruktion der Kindertageseinrichtung im Jahr Nr. 31 Die Anschaffung ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto Einzelwert möglich. Nr. 32 Die Anschaffung eines Krippenwagens ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter unter EUR netto Einzelwert möglich. Dies betrifft gleichfalls das Blockpfahlhaus. Die Anschaffung von Matratzenregalen und einem Spielpodest ist nicht betriebsnotwendig. Der Antrag wird wegen der Möglichkeit günstigerer Anschaffung über den Haushalt und fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 33 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Herstellung des Schallschutzes in den Räumen der Kindertageseinrichtung und für den Einbau einer Spielebene mit Tunnel und Rutsche werden die beantragten Mittel bewilligt. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Anschaffungskosten. Die darüber hinaus beantragten Anschaffungen werden wegen fehlender Betriebsnotwendigkeit abgelehnt. Nr. 34 Die geplanten Anschaffungen einer Hochebene und von Außenspielgeräten sind nicht unbedingt für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendig. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 35 Die Anschaffung eines leistungsfähigen Industriegeschirrspülers sowie die Anschaffung einer Kletterwand für das Außengelände zur Erweiterung des Bewegungsangebotes sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendig. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Anschaffungskosten.

7 7/11 Nr. 36 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Anschaffung eines Kinderwagenhauses, von Sonnensegeln, eines Spielgerätehauses und einer Wasserspielanlage im Garten werden die beantragten Mittel bewilligt. Die darüber hinaus beantragte Anschaffung und Herstellung eines Rodelbergs mit Tunnelsystem wird wegen fehlender Betriebsnotwendigkeit abgelehnt. Nr. 37 Die Anschaffung ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto Einzelwert möglich. Nr. 38 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Anschaffung eines Bettenpodests mit Matratzen werden die beantragten Mittel bewilligt. Die darüber hinaus beantragten Anschaffungen werden wegen fehlender Betriebsnotwendigkeit abgelehnt. Nr. 39 Die Anschaffung einer Hochebene ist nicht zwingend betriebsnotwendig. Die Anschaffung eines Regalschrankes ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto Einzelwert möglich. Nr. 40 Um zu gewährleisten, dass die Kinder nicht in den nicht einsehbaren Bereich des Gartens am Tor gelangen und um daraus resultierende Gefahrenquellen für die Kinder auszuschließen, ist die Errichtung eines niedrigen Zauns innerhalb des Gartens notwendig. Nr. 41 Die Anschaffungen zum jetzigen Zeitpunkt vor Auslagerung der Kindertageseinrichtung wegen Sanierung des Bestandsgebäudes scheint unzweckmäßig. Der Träger sollte einen neuen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Anschaffung der geplanten Gegenstände nach Sanierung des Gebäudes und Rückzug aus Auslagerung stellen. Nr. 42 Die Anschaffung ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto Einzelwert möglich. Nr. 43 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Anschaffung eines Sonnensegels werden die beantragten Mittel bewilligt. Die darüber hinaus beantragten Anschaffungen werden wegen fehlender Betriebsnotwendigkeit abgelehnt. Nr. 44 Die Anschaffung einer Matschstrecke im Außengelände ist nicht betriebsnotwendig. Der Träger erhält zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen der Zahlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete und könnte die Arbeiten im Außengelände gegebenenfalls aus diesen Mitteln finanzieren. Nr. 45 Für diese Maßnahme werden die finanziellen Mittel hauptsächlich durch die Abteilung Bauund Liegenschaftsverwaltung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden bereitgestellt. Die Teilbewilligung zur Anschaffung von Außenspielgeräten im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme erfolgt daher in dieser Höhe. Die in den Folgejahren notwendigen finanziellen Mittel sollen dem freien Träger auf Antrag bereitgestellt

8 8/11 Nr. 46 Die Anschaffung kann aus dem Träger zur Verfügung stehenden Rücklagenmitteln finanziert Nr. 47 Zur Anschaffung neuer Garderobenmöbel im Erdgeschoss und eines neuen Tiefkühlschrankes wegen Verschleiß werden die beantragten Mittel benötigt. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Anschaffungskosten. Nr. 48 Der Austausch der vorhandenen Hangrutsche sowie die Neuanschaffung von Tisch- und Bankkombinationen sind nicht zwingend erforderlich für den Betrieb der Kindertageseinrichtung. Der Antrag wird wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt. Nr. 49 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur dringend notwendigen Dachsanierung werden die beantragten Mittel bewilligt. Der Träger beteiligt sich anteilig an den Anschaffungskosten. Die Finanzierung der darüber hinaus beantragten Sanierungsarbeiten kann über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln aus Abschreibungen erfolgen. Nr. 50 Der gegenständliche Bauwagen wurde erst im Jahr 2013 angeschafft. Die beantragten finanziellen Mittel für Umgestaltungsmaßnahmen sind unverhältnismäßig unter Berücksichtigung der erst kürzlich getätigten Anschaffung. Nr. 51 Die geplante Maßnahme ist nicht betriebsnotwendig und wird vonseiten des Schulverwaltungsamtes nicht genehmigt. Nr. 52 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Anschaffung von Sonnenschutzelementen werden die beantragten Mittel bewilligt. Die Anschaffung von Regalen ist nach behördlicher Einschätzung zu günstigeren Konditionen aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto möglich. Nr. 53 Doppelte Antragstellung. Gleichlautender Antrag wie Nr. 14. Ablehnung der bereits mit Antrag Nr. 14 beantragten Mittel. Nr. 54 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung, da das alte Spielhaus vollständig verschlissen ist und teilweise Gefahrenpotential aufweist. Nr. 55 Zur Erweiterung der bestehenden pädagogischen Angebote ist die Anschaffung eines Brennofens für kreative Töpferarbeiten notwendig. Der freie Träger plant, den Brennofen mit den Kindern aller drei vom freien Träger betriebenen Kindertageseinrichtungen zu nutzen. Nr. 56 Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird dem Antrag insoweit entsprochen, als dass eine Bewilligung im Rahmen der bereits im Jahr 2013 beantragten Anschaffungen erfolgt. Darüber hinaus können für die Gestaltungsarbeiten im Jahr 2014 keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme stehen dem Träger Rücklagenmittel zur Verfügung, sodass eine Gesamtumsetzung möglich ist.

9 9/11 Nr. 57 Die Anschaffung einer Wippe ist aus dem Haushalt der Kindertageseinrichtung über geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwert unter EUR netto Einzelwert möglich. Die Finanzierung einer Doppelschaukel kann aus dem Träger zur Verfügung stehenden Rücklagenmitteln finanziert Nr. 58 Die Bewilligung der beantragten Mittel zur Ausstattung der neuen Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 34 in Dresden mit Inventar erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zur Betreibung der Einrichtung durch den Ausländerrat Dresden e. V. Die beantragten Mittel sind für die Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung betriebsnotwendig. Nr. 59 Der Austausch des kaputten Maschendrahtzauns kann über die zusätzlich bereitgestellten Gelder für Werterhaltung oder den Haushalt der Kindertageseinrichtung finanziert Der Antrag wird wegen der Möglichkeit anderweitiger Finanzierung abgelehnt. Nr. 60 Die Anschaffung kann aus, dem Träger zur Verfügung stehenden, Rücklagenmitteln finanziert Nr. 61 Teilbewilligung der beantragten Zuwendung. Zur Anschaffung einer neuen Wickelkommode werden die beantragten Mittel bewilligt. Den Unterlagen wurde entnommen, dass das Außenspielgerät nach Reparaturarbeiten wieder sicher bespielbar ist. Die Ausgaben für die Reparatur können aus dem Haushalt der Einrichtung finanziert Nr. 62 Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist eine Beteiligung an der geplanten Maßnahme nicht möglich. Zur teilweisen oder kleiner dimensionierten Umsetzung einer Kinderspielanlage stehen dem Träger Rücklagenmittel zur Verfügung. Nr. 63 Es handelt sich um eine betriebsnotwendige Anschaffung eines neuen Arbeitsschrankes aus Edelstahl für die Küche. Diese Anschaffung wurde durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gefordert. Nr. 64 Die Anschaffung kann aus, dem Träger zur Verfügung stehenden, Rücklagenmitteln finanziert Nr. 65 Der Austausch des kaputten Maschendrahtzauns kann über die zusätzlich bereitgestellten Gelder für Werterhaltung oder den Haushalt der Kindertageseinrichtung finanziert Der Antrag wird wegen der Möglichkeit anderweitiger Finanzierung abgelehnt. Nr. 66 Für die projektierte Sanierung mit Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtung Am Hutberg 1 in Dresden sind Gesamtausgaben in Höhe von voraussichtlich ,00 EUR ausgewiesen. Der Träger der Einrichtung, ASB Dresden & Kamenz ggmbh, begehrt eine Zuwendung in Höhe von ,00 EUR zur Durchführung des Projektes. Die geplante Maßnahme untergliedert sich wie folgt: Bauteil 1: Sanierung des Altbauteils

10 10/11 Bauteil 2: Sanierung des Zwischenbaus Bauteil 3: Abbruch der Villa und Errichtung eines Anbaus Akute Gefahrenquellen für die in der Einrichtung betreuten Kinder und das dort beschäftigte Personal sowie andere sind nicht bekannt. Die geplanten Maßnahmen werden als notwendig beurteil. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und der sehr hohen Kosten pro Betreuungsplatz wird die beantragte Zuwendung jedoch abgelehnt. Die kurzfristige Bereitstellung finanzieller Mittel im beantragten Umfang ist nicht möglich. Nr. 67 Betriebsnotwendige Ersatzbeschaffung zur Beseitigung von Gefahrenquellen durch die derzeitige Unterstellmöglichkeit für Spielgeräte und Gartengeräte. Nr. 68 Betriebsnotwendige Erweiterung des Außenspielangebotes. Im Zuge der Inbetriebnahme wurde die Außenanlage noch nicht abschließend gestaltet. Nr. 69 Aufgrund des schlechten Zustandes der mehr als 20 Jahre alten, bereits oft reparierten, Rutsche im Außengelände ist die Anschaffung einer neuen Rutsche notwendig. Nr. 70 Die geplanten Gestaltungsarbeiten im Außengelände, die vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Abteilung Bau- und Liegenschaftsverwaltung, durchgeführt werden sollen, können voraussichtlich nicht im Jahr 2014 abgeschlossen Die hier beantragten Mittel sollten im Rahmen der Gesamtgestaltungsarbeiten für die Anschaffung der neuen Außenspielgräte eingesetzt Da die Maßnahme im Jahr 2014 nicht realisiert werden wird, werden für dieses Jahr keine Mittel zur Anschaffung von Außenspielgeräten bereitgestellt. Für das Jahr 2015 werden die notwendigen finanziellen Mittel auf Grundlage eines neuen Antrages bereitgestellt Nr. 71 Die Anschaffung ist nicht betriebsnotwendig. Der Träger erhält finanzielle Mittel im Rahmen der Zahlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete und könnte die Arbeiten im Außengelände gegebenenfalls aus diesen Mitteln finanzieren. Nr. 72 Die beantragten Mittel sind wegen Erweiterung des Betreuungsangebotes um 70 Hortplätze betriebsnotwendig. Nr. 73 Die Anschaffung neuer Garderobenmöbel ist im Rahmen des Haushaltes der Kindertageseinrichtung möglich. Nr. 74 Die beantragten Mittel zur Erstausstattung der neuen Kindertageseinrichtung mit Inventar sind für die Inbetriebnahme betriebsnotwendig. Nr. 75 Zur Herstellung der Außenanlagen der Kindertageseinrichtung, die am Standort neu errichtet wird, sind die beantragten Mittel notwendig. Nr. 76 Die beantragten finanziellen Mittel werden für den Umbau des Sanitärbereiches zur Schaffung von 40 neuen Betreuungsplätzen (Kindergarten) benötigt.

11 11/11 Nr. 77 Die beantragten Mittel zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für die Einrichtung sind wegen Veränderung der Betreuungsstruktur und Schaffung von 40 neuen Betreuungsplätzen betriebsnotwendig. Nr. 78 Zur Herstellung der Außenanlage im Zuge der Umbauarbeiten zur Kindertageseinrichtung werden die beantragten finanziellen Mittel benötigt. Nr. 79 Die Prüfung zur Spielplatzsicherheit hat ergeben, dass Außenspielgeräte wegen Verschleiß gesperrt sind. Nach Demontage der gesperrten Geräte bedarf es neuer Spielgeräte, um den Kindern Platz für Bewegung und Spiel zu geben. Die beantragten finanziellen Mittel werden benötigt. Die barrierefreie Gestaltung der zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen wurde beachtet und ist gegeben. Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Vergabe investiver Zuschüsse für bewegliche Sachen des Anlagevermögens und für bauliche Maßnahmen im Jahr 2014 an Träger der freien Jugendhilfe von Kindertageseinrichtungen Helma Orosz

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