Kunden-/ KMU-Anlass Herzlich Willkommen
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- Albert Beckenbauer
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1 Kunden-/ KMU-Anlass 2016 Herzlich Willkommen
2 Programm 18:30-18:35 Wichtige Daten 2017 Mindestzinssatz BVG Marius Jeker 18:35 18:40 UVG-Revision 2017 Marius Jeker 18:40 18:55 Reform Altersvorsorge 2020 aktueller Stand Marius Jeker 18:55 19:05 Wichtige Information berufliche Vorsorge Deutsche Grenzgänger 19:05 19:15 Arbeitsunfähigkeit bei Unfall und Krankheit Was hat der Arbeitgeber zu beachten? 19:15 19:25 Aktuelle Herausforderungen inder Versicherungswirtschaft 19:25 19:30 Tipps zum Jahreswechselfür Firmen und Versicherte Marius Jeker Ralph Nyffeler Christoph Gysin Christoph Gysin Ab ca. 19:40 Infos zum kulinarischen Teil Ursula Gysin Toni Jeker 2
3 Wichtige Daten /2 VERSICHERUNG Finanzierung gemäss Gesetz Bemerkungen I. SÄULE AHV / IV 50% + Verwaltungskosten Arbeitgeber 50% Arbeitnehmer Minimale einfache Jahresrente Maximale einfache Jahresrente CHF CHF CHF CHF unverändert II. SÄULE BVG OBLIGAT. BERUFL. VORSORGE mind. 50% Arbeitgeber max. 50% Arbeitnehmer Mindestjahreslohn Minimaler koordinierter Lohn Koordinationsabzug Maximaler koordinierter Lohn Oberer Grenzbetrag BVG CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF unverändert Mindestzins Mindestverzinsung obligatorische Altersguthaben 1.25% 1.0% BR-Entscheid 3
4 Wichtige Daten /2 VERSICHERUNG Finanzierung gemäss Gesetz Bemerkungen II. Säule UVG OBLIGAT. UNFALLVERSICHERUNG Berufsunfälle (BU) Arbeitgeber Nichtberufsunfälle (NBU) Arbeitnehmer Maximaler versicherter Verdienst CHF Revision unverändert Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter finanziert aus EO 14 Wochen 80% max. CHF pro Tag 14 Wochen 80% max. CHF pro Tag unverändert III. SÄULE (Säule 3a) FREIWILLIGE PRIVATE VORSORGE - für Versicherte II. Säule -in II. Säule nicht Versicherte 20% des Erwerbseinkommens maximal CHF maximal CHF maximal CHF maximal CHF Im Jahr der Pensionierung 3a voll abziehbar wenn noch in BV unverändert 4
5 UVG-Revision 2017 Versicherungsbeginn: Neu ab Beginn Arbeitsvertrag (auch wenn der 1. des Monats auf einen Sonntag fällt). Versicherungsende: Neu mit dem 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bisher 30. Tag). Überentschädigungen: Kürzung der lebenslänglich ausgerichteten UVG-Renten unter bestimmten Bedingungen beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Ziel = Verhinderung Besserstellung verunfallte Person vs. nicht verunfallte Person 5
6 Reform Altersvorsorge
7 Kurze Videosequenz zum Thema 7
8 Finanzierungsperspektiven Sozial-Versicherungen 8
9 Lebenserwartung bei Geburt 9
10 Reform Altersvorsorge 2020 aktueller Stand AHV und BVG: Gleiches Referenzalter (ordentliche Pensionierung ) für Frauen und Männer 65 Flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 BVG: Anpassung Umwandlungssatz innerhalb einer Frist von 4 Jahren jährliche Senkung um 0.2% Punkte von aktuell 6.8% bis der Satz von 6.0% erreicht wird Senkung Eintrittsschwelle von bisher rund auf AHV: Witwenrente AHV: nur noch an Frauen, die beim Tod des Mannes waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben. Liquiditätsschutz AHV 10
11 Wichtige Information berufliche Vorsorge Deutsche Grenzgänger Ab 2016 müssen den deutschen Steuerbehörden die Beiträge für die berufliche Vorsorge detaillierter ausgewiesen werden als bisher. Neu wird verlangt, dass Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeiträge nach Obligatoriumund Überobligatoriumaufgeteilt werden. Auch betroffen ist die detailliertere Darstellung bei Kapital- und Rentenauszahlungen. 11
12 Arbeitsunfähigkeit bei Unfall und Krankheit Was hat der Arbeitgeber zu beachten? Einhaltung der Meldefristen im Schadenfall rechtzeitiger Anstoss für den Leistungsprozess Abstimmung der Arbeitsreglemente mit den Versicherungsdeckungen Hinweis von DR. GYSIN & JEKER AG auf die möglichen Folgen einer Kündigung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall 12
13 Meldefristen bei einem Unfallereignis Einkommen 100% 90% 80% Lohnfortzahlung UVG-Taggeld Späteste Anmeldung IV Anspruch IV UVG- Komplementärrente Ereignis Prämienbefreiung BVG Invalidenrente 3. Tag Schadenmeldung innert 24h 90 Tage 180 Tage 360 Tage 13 Zeit
14 Meldefristen bei einem Krankheitsfall Einkommen 100% 90% 80% Lohnfortzahlung Ereignis Ablauf Wartefrist Schadenmeldung innert 30 Tagen Prämienbefreiung BVG 90 Tage Kranken-Taggeld (in den meisten Fällen 80%) Späteste Anmeldung IV 180 Tage Leistung IV 360 Tage Invalidenrente 730 Tage BVG- Invalidenrente 14 Zeit
15 Abstimmung der Arbeitsreglementeauf die Versicherungsdeckung Regelung der Meldefristen für Arbeitnehmer an Arbeitgeber Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch präzise und juristisch korrekte Formulierungen, z.b. -In den ersten X Wochen/Monaten der Abwesenheit 100% des Nettolohnes. Für länger dauernde Abwesenheiten 80% des Bruttolohnes, im Maximum aber der bisherige Nettolohn. -Voraussetzung: Versicherer anerkennt Leistungspflicht. Die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet in jedem Falle bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ziele: a) Reibungsloser Prozess im Leistungsfall b) Verhinderung von unnötigen arbeitsrechtlichen Streitfällen zwischen AN und AG 15
16 Hinweis auf mögliche Folgen bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit Einkommen 100% 90% 80% 70% Lohnfortzahlung Ereignis Versicherungsleistungen (befreit von Sozialversicherungsbeiträgen) Kündigung Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeber ALV-Beitragspflicht von mind. 12 Monaten innert 2 Jahren für volle ALV-Leistung (400 Taggelder) nicht erfüllt, da nicht mehr angestellt Mit Unterstützungspflicht Anrecht auf max. 90 Taggelder der ALV anstatt 400 Zeit ALV-Beitragspflicht erfüllt (da angestellt) 1 Jahr ALV-Beitragspflicht nicht erfüllt (da nicht mehr angestellt) 2 Jahre Schadenmeldung 16
17 Aktuelle Herausforderungen in der Versicherungswirtschaft Von Zu 17
18 Aktuelle Herausforderungen in der Versicherungswirtschaft 100 Digitale Transformation in der Versicherungswirtschaft -von der physischen zur elektronischen Post Vorgestern Gestern Heute Morgen 18
19 Alte Welt Mandant Firma, Institution Versicherer 19
20 Neue Welt - Digitalisierung Mandant Firma, Institution Versicherer 20
21 Tipps zum Jahreswechsel für Firmen und Versicherte Privat bis Anfang Dezember Säule 3a max. CHF Einkauf Pensionskasse gem. Konzept (Versicherungs)- Rechnungen 2017 begleichen (Vermögen per senken und damit Vermögenssteuern sparen) Firma bis Anfang Dezember Lohnmeldung 2017 an Versicherer berufliche Vorsorge Arbeitgeber-Beitragsreserven äufnen (max. 5-fache Arbeitgeberbeiträge zulässig) Und damit bereits ab Januar über die korrekten Abzüge verfügen Versicherungsprämien 2017 Mitte Januar begleichen (transitorische Aktiven u. Mahnungen vermeiden) 21
22 News DR. GYSIN & JEKER AG Neue Homepage seit Juni 2016 online Dokumentation dieser Präsentation unter Publikationen abrufbar ab
23 Kulinarischer Teil Toni Jeker und seine Crew stellen die Buffets vor Ursula Gysin kommentiert die ausgewählten Weine e Guete 23
24 Bei Fragen oder Anregungen -Wir sind für Sie da Ralph Nyffeler, Marius Jeker, Ursula Engel, Dr. Christoph Gysin, Jürg Bucher Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Vertrauen 24
Kunden-/ KMU-Anlass Herzlich Willkommen
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