Bonn, im April Entwicklung der Energie- (vormals Mineralöl-) und Stromsteuersätze in der Bundesrepublik Deutschland
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- David Winter
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1 Bonn, im April 2014 Entwicklung der Energie- (vormals Mineralöl-) und Stromsteuersätze in der Bundesrepublik Deutschland 1
2 Vorbemerkungen Im Anschluss an diese Vorbemerkungen werden zeitlich aufsteigend nach ihrem Inkrafttreten die bedeutendsten Mineralölsteuersätze für Kraft- und Heizstoffe und die Stromsteuersätze aufgeführt. Aufbau und Wortlaut der Übersichten folgen dem jeweils geltenden Recht. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vom 19. Januar 1951 (BGBl. I S. 73) am 21. Januar 1951 galt nach dem 2. Weltkrieg das Mineralölsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1939 (RGBl. I S. 566) und der Verordnung vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1687) fort. Die Mineralölsteuersätze je Doppelzentner Eigengewicht lauteten wie folgt: Gasöl, Treiböl aus der Erdöldestillation Braunkohlenschwelteerdestillation Andere Mineralöle (Benzin, Petroleum) Leichte Steinkohlenteeröle (Benzol u.a.) Gemische aus der Aufarbeitung von Altölen der o.g. Mineralöle 3,90 DM 4,90 DM 6,00 DM 8,80 DM 6,00 DM Um die Entwicklung der Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel anschaulicher zu machen, folgt nach der Übersicht mit den rechtlichen Mineralölsteuersätzen eine Übersicht mit in Cent je Liter umgerechneten Mineralölsteuersätzen. Umgerechnet sind ohne Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und Verhältnisse - die jeweils günstigsten (unverbleit, schwefelarm und schwefelfrei) sowie bis Ende 1963 die für die heimische Erdöldestillation geltenden Mineralölsteuersätze. Am 1. August 2006 wurde das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) abgelöst. Dadurch wurde der Begriff Mineralöl durch den Begriff Energieerzeugnis ersetzt. 2
3 Energiesteuersätze Benzin und Diesel mit Wirkung vom Benzin Diesel ,00 (im Inland hergestellt) 13,00 (Einfuhr) aus Erdöldestillation, Hydrierung oder anderen Verfahren: 10,90 (im Inland hergestellt) 7,00 (Einfuhr) ,00 hergestellt durch Hydrierung: 14,85 14,85 aus Braunkohlenschwelteerdestillation: 11,90 (im Inland hergestellt) 7,00 (Einfuhr) 6,30 hergestellt durch Hydrierung: 0,00 0,00 hergestellt in Betrieben oder deren Nachfolgebetrieben, die vor dem im Reichsgebiet vom Mineralöl nur aus anderen Stoffen als Erdöl hergestellt und die Herstellung aus Erdöl aufgenommen haben, solange sie vierteljährlich nicht mehr als t unverarbeitetes Erdöl verarbeiten, für eine nach dem in der ersten Bearbeitungsstufe gewonnene Benzinmenge von t: 19,00 hergestellt von Betrieben, die die Herstellung im Erhebungsgebiet aufgenommen und sich am im Besitz von Personen befunden haben, die Mineralöl nur außerhalb des Erhebungsgebietes vor dem hergestellt haben, bis zum : 19,00 aus der Braunkohlen- und Ölschieferschwelung sowie der Druckvergasung von Kohle: 14,85 3
4 mit Wirkung vom Benzin Diesel ,75 18,05 hergestellt durch Hydrierung: hergestellt durch Hydrierung 11,75 11,75 hergestellt in Betrieben oder deren Nachfolgebetrieben, die vor dem im Reichsgebiet vom Mineralöl nur aus anderen Stoffen als Erdöl hergestellt und die Herstellung aus Erdöl aufgenommen haben, solange sie vierteljährlich nicht mehr als t unverarbeitetes Erdöl verarbeiten, für eine nach dem in der ersten Bearbeitungsstufe gewonnene Benzinmenge von t: 21,75 hergestellt von Betrieben, die die Herstellung im Erhebungsgebiet aufgenommen und sich am im Besitz von Personen befunden haben, die Mineralöl nur außerhalb des Erhebungsgebietes vor dem hergestellt haben, bis zum : 21,75 aus der Braunkohlen- und Ölschieferschwelung sowie der Druckvergasung von Kohle: ,75 hergestellt durch Hydrierung: 18,05 hergestellt durch Hydrierung 11,75 11,75 4
5 mit Wirkung vom Benzin Diesel noch hergestellt in Betrieben oder deren Nachfolgebetrieben, die vor dem im Reichsgebiet vom Mineralöl nur aus anderen Stoffen als Erdöl hergestellt und die Herstellung aus Erdöl aufgenommen haben, solange sie vierteljährlich nicht mehr als t unverarbeitetes Erdöl verarbeiten, für eine nach dem in der ersten Bearbeitungsstufe gewonnene Benzinmenge von t: 21,75 aus der Braunkohlen- und Ölschieferschwelung sowie der Druckvergasung von Kohle: ,50 hergestellt durch Hydrierung: 20,35 20,35 22,75 hergestellt durch Hydrierung 16,45 16,45 hergestellt in Betrieben oder deren Nachfolgebetrieben, die vor dem im Reichsgebiet vom Mineralöl nur aus anderen Stoffen als Erdöl hergestellt und die Herstellung aus Erdöl aufgenommen haben, solange sie vierteljährlich nicht mehr als t unverarbeitetes Erdöl verarbeiten, für eine nach dem in der ersten Bearbeitungsstufe gewonnene Benzinmenge von t: 24,50 aus der Braunkohlen- und Ölschieferschwelung sowie der Druckvergasung von Kohle: 20,35 5
6 mit Wirkung vom Benzin Diesel DM/hl ,00 35, ,00 38, ,00 43, ,00 49, ,00 53,25 bleifrei 0,013 g/l DM/hl verbleit > 0,013 g/l ,00 53,00 53, ,00 53,00 53, ,00 53,00 53, ,00 53,00 53, ,00 65,00 53, ,00 67,00 53, ,00 92,00 65,30 bleifrei 0,013 g/l verbleit > 0,013 g/l DM/1.000 l ,00 920,00 550, , ,00 620, , ,00 680,00 schwefelarm 50 mg/kg bleifrei 0,013 g/l Benzin verschwefelt > 50 mg/kg DM/1.000 l verbleit > 0,013 g/l schwefelarm 50 mg/kg Diesel verschwefelt > 50 mg/kg , , ,00 740,00 740, , , ,00 800,00 800, , , ,00 800,00 830,00 Euro/1.000 l ,80 639,10 690,30 439,70 455,00 schwefelarm 10 mg/kg verschwefelt > 10 mg/kg schwefelarm 10 mg/kg verschwefelt > 10 mg/kg ,50 669,80 721,00 470,40 485,70 6
7 In Cent je Liter umgerechnete Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel Inkrafttreten Benzin Differenz zum Vorjahr Diesel Differenz zum Vorjahr Differenz Benzin/Diesel bis ,29 1,68 0, ,24 4,95 4,69 3,01 2, ,28 3,05 2,71-1,98 7, ,33 1,05 7,77 5,06 3, ,38 1,05 9,80 2,02 2, ,36 3,98 15,18 5,38 1, ,90 1,53 16,73 1,55 1, ,94 2,05 18,80 2,07 1, ,50 2,56 21,38 2,58 1, ,08 3,58 22,93 1,55 3, ,05-1,02 22,93 0 2, ,52-1,53 22,93 0 0, ,03 0,51 22,93 0 1, ,54 0,51 22,93 0 1, ,14 4,60 22,93 0 6, ,68 1,53 22,93 0 7, ,93 11,25 28,12 5,19 13, ,11 8,18 31,70 3,58 18, ,17 3,07 34,77 3,07 18, ,24 3,07 37,84 3,07 18, ,31 3,07 40,90 3,07 18, ,38 3,07 43,97 3,07 18, ,45 3,07 47,04 3,07 18,41 Cent/Liter Mineralölsteuersatz auf Benzin* Mineralölsteuersatz auf Diesel* (*unverbleites und schwefelarmes bzw. -freies Benzin / schwefelarmer bzw. -freier Diesel) 7
8 Erd- und Flüssiggas als Kraftstoff mit Wirkung vom Flüssiggas ( * ) , ausschließlich aus im Erhebungsgebiet gefördertem unbearbeitetem Erdöl hergestellt: 10,00 sonstige: 14, ausschließlich aus im Erhebungsgebiet gefördertem unbearbeitetem Erdöl hergestellt: 12,75 sonstige: 17, ausschließlich aus im Erhebungsgebiet gefördertem unbearbeitetem Erdöl hergestellt: 15,50 sonstige: 19, , , , , ,25 Flüssiggas Erdgas ,25 61,25 DM/MWh ,25 47,60 DM/1.000 kg DM/MWh ,50 47, ,00 18, ,70 19, ,50 20, ,30 22,00 Euro/1.000 kg Euro/MWh ,40 11, ,00 12, ,32 13,90 ( * ) Bis zum erfolgte die Besteuerung von Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet wurde, nach dem Regelsteuersatz. Dieser wurde zum von 61,25 auf 73,30 erhöht. Zeitgleich wurde ein ermäßigter Steuersatz für Flüssiggas als Kraftstoff in Höhe des vorherigen Regelsteuersatzes eingeführt. Seit dem wird Erdgas als Heizstoff besteuert. Zeitgleich wurde Erdgas in die Steuerbegünstigungsregelung für Flüssiggas als Kraftstoff einbezogen. Bis dahin wurden beim Einsatz von Erdgas als Kraftstoff die Bestimmungen für Flüssiggas entsprechend bzw. sinngemäß angewendet. 8
9 Heizöle, Erd- und Flüssiggas als Heizstoff mit Wirkung vom Heizöle Flüssiggas ,00 10, unversteuert ausschließlich aus im Erhebungsgebiet gefördertem unbearbeitetem Erdöl hergestellt: 10,00 sonstige: 14, unversteuert ausschließlich aus im Erhebungsgebiet gefördertem unbearbeitetem Erdöl hergestellt: 12,75 sonstige: 17, unversteuert unversteuert mit Wirkung vom Heizöle/Schweröle Flüssiggas Gasöle andere ,00 2,50 unversteuert ,00 2,00 unversteuert ,00 1,50 unversteuert mit Wirkung vom Leichtes Heizöl Schweres Heizöl Flüssiggas ,00 1,50 unversteuert ,00 1,50 unversteuert mit Wirkung vom Leichtes Heizöl Schweres Heizöl Flüssiggas ,85 Wärmeerzeugung: 3,00 Stromerzeugung: 5, ,40 Wärmeerzeugung: 3,00 Stromerzeugung: 5,50 Erdgas DM/100 kwh 3,60 0,26 5,00 0,36 DM/1.000 l DM/1.000 kg DM/MWh ,00 Wärmeerzeugung: 30,00 Stromerzeugung: 55, ,00 Wärmeerzeugung: 30,00 Stromerzeugung: 50,00 3,60 75,00 6,80 55, ,00 35,00 75,00 6,80 Euro/1.000 l Euro/1.000 kg Euro/MWh ,35 17,89 38,34 3, ,35 25,00 60,60 5,50 schwefelarm 50 mg/kg verschwefelt > 50 mg/kg ,35 76,35 25,00 60,60 5,50 9
10 mit Wirkung vom Regelsteuersatz Stromsteuersätze Nachtspeicherheizungen Schienenbahnverkehr Oberleitungsomnibusse DM/MWh Produzierendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft Landstromversorgung Schifffahrt ,00 10,00 10,00 4,00 20, ,00 12,50 12,50 5,00 25, ,00 15,00 15,00 6,00 30,00 Euro/MWh ,90 9,00 9,00 3,60 17, ,50 12,30 10,20 12,30 20, ,50 12,30 11,42 12,30 20, ,50 20,50 11,42 12,30 20, ,50 20,50 11,42 15,37* 20, ,50 20,50 11,42 15,37* 0,50 *Ermäßigter Steuersatz wird im Wege einer Steuerentlastung gewährt 10
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