Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2015/2016
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- Mathias Biermann
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1 Schülerzeitungswettbewerb der Länder 2015/2016 Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder prämiert herausragende Leistungen von Schülerzeitungsredaktionen und fördert deren Engagement. Der Wettbewerb stärkt so die Schülerpresse als ein wesentliches Element demokratischer Schulkultur und schulischer Meinungsbildung. Dabei steht die Schülerzeitung als Sprachrohr der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt: Altersgerechte Interessenwahrnehmung, angemessene sprachliche Darstellung und verantwortungsvolle Partizipation am Schulleben werden neben der Darstellung altersgerechter außerschulischer Themen vorrangig bewertet. Der Wettbewerb ist ein Projekt der Länder der Bundesrepublik in Zusammenarbeit mit der Jugendpresse Deutschland. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt explizit diesen Wettbewerb. Er wird unterstützt durch Sponsoren und Partner. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Schülerzeitungen aller Schulformen/Schularten 1 in der Bundesrepublik Deutschland und an deutschen Schulen im Ausland. Schülerzeitungen, die auf Bundesebene im Schülerzeitungswettbewerb der Länder in zwei aufeinander folgenden Wettbewerbsrunden einen Preis erhalten haben, sind in der darauf folgenden Runde von der Teilnahme ausgeschlossen. Danach können sie sich erneut auf der Bundesebene beteiligen. Die Schülerzeitungen müssen als Printmedien vorliegen. Die Regelmäßigkeit des Erscheinens muss nachgewiesen werden. Einzelausgaben für den Wettbewerb sind nicht zulässig. Die eingereichte Ausgabe muss aus dem Schuljahr 2014/15 oder dem Kalenderjahr 2015 stammen. Die Einreichung einer Schülerzeitung zu den sechs Schulkategorien des Wettbewerbs ist nur über das Auswahlverfahren auf Landesebene möglich. Deutsche Auslandsschulen nehmen über ein Bundesland ihrer Wahl am Wettbewerb teil. Ausnahme bilden die Sonderpreise, für die sich Schülerzeitungsredakteure zusätzlich auch direkt beim Büro der Jugendpresse Deutschland in Berlin bewerben können. 1 Bezeichnung folgt den jeweiligen schulrechtlichen Vorschriften des Landes
2 Auswahlverfahren auf Landesebene Es gelten die vom jeweiligen Land getroffenen Auswahlbestimmungen. Die für die bundesweite Jurierung nominierten Schülerzeitungen werden nach Schulformen/Schularten getrennt: 1. Grundschulen 2. Hauptschulen 3. Sonderschulen / Förderschulen. 4. Realschulen / Gesamtschulen ohne Sekundarstufe II 5. Gymnasien / Gesamtschulen mit Sekundarstufe II 6. berufliche Schulen Weitere Schulformen/Schularten in den jeweiligem Land werden einer dieser sechs Kategorien zugeordnet. Bei der Einreichung der jew. Schülerzeitung auf der Bundesebene erfolgt diese Zuordnung durch die jeweils zuständigen Stellen des betroffenen Landes. Die Zahl der Schülerzeitungen, die von jedem Land nominiert werden können, ist durch einen Länderschlüssel festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Schülerzeitungen pro Schulformen/Schularten und richtet sich im Übrigen nach der Einwohnerzahl und der damit zusammenhängenden Anzahl der Schulen in jedem Bundesland: Land Einreichungen insgesamt Einreichungen je Schulform Baden-Württemberg 24 4 Bayern 30 5 Berlin 12 2 Brandenburg 12 2 Bremen 12 2 Hamburg 12 2 Hessen 18 3 Mecklenburg Vorpommern 12 2 Niedersachsen 18 3 Nordrhein-Westphalen 42 7 Rheinland-Pfalz 12 2 Saarland 12 2 Sachsen 12 2 Sachsen-Anhalt 12 2 Schleswig-Holstein 12 2 Thüringen 12 2 Sollte ein Land eine im Schülerzeitungswettbewerb der Länder vertretene Schulart nicht bedienen können, darf das Land die dann in dieser Kategorie nicht in Anspruch genommene Zahl an Einsendungen auf andere Schularten aufschlagen. Wenn folglich zum Beispiel die Kategorie Hauptschule nicht bedient werden kann, kann das Land eine entsprechend höhere Zahl im Bereich anderer Schularten einsenden. Allerdings müssen in einem Land vorhandene Schularten im vollen Umfang der laut Schlüssel zugedachten Einsendungen bedient werden.
3 Zusätzlich zu der Zahl der durch jedes Land zu nominierenden Schülerzeitungen kann eine weitere Schülerzeitung ausschließlich für einen Förderpreis vorgeschlagen werden. Nominierungen für die ausgeschriebenen Sonderpreise sind ohne Anrechnung auf den Länderschlüssel möglich. Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der Internetseite des Wettbewerbs ( > SZ-Wettbewerb > Mitmachen) veröffentlicht. Von jeder nominierten Ausgabe einer Schülerzeitung sind nach Möglichkeit fünf Exemplare bis zum 31. Januar 2015 beim Bundeswettbewerb einzureichen. Bitte beachten Sie hierbei das Hinweisblatt Hinweise für die Einsendung von Schülerzeitungen für den Schülerzeitungswettbewerb der Länder. Jurierung auf Bundesebene Die Projektleitung seitens der Länder, derzeit das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, beruft in Abstimmung mit der Jugendpresse Deutschland die Bundesjury ein. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Jugendpresse Deutschland und der obersten Schulbehörden der Länder können Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Kinder- und Jugendbeauftragte, Berufsjournalistinnen oder - journalisten sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einbezogen werden. Im Bewertungsverfahren werden folgende Punkte berücksichtigt: Darstellung des Schullebens: Die Schülerzeitung spiegelt Mitverantwortung und Mitgestaltung in der Schule wider Einbeziehung jugendrelevanter Themen im außerschulischen Bereich: Die Schülerzeitung setzt sich mit dem Geschehen in der Region, im Land und in der Welt auseinander Interessenvertretung: Die Schülerzeitung berücksichtigt die Interessen und Probleme der Schülerschaft angemessen Zielgruppenorientierte Gestaltung in Inhalt, Erscheinungsbild, Sprache und Stil Argumentationsniveau, Originalität und Kreativität Strukturierung: übersichtliche Themenstruktur, Schwerpunktthemen Layout, grafische Gestaltung, Titelbild Anzahl der Ausgaben im Jahr: Schülerzeitungen, die mehr als einmal im Schuljahr erscheinen, sollen zusätzliche Punkte erhalten. Solche Zeitungen, die zweimal erscheinen, erhalten zwei Sonderpunkte. Schülerzeitungen, die mindestens dreimal erscheinen, erhalten drei Sonderpunkte. Das Erreichen von mehr als drei Sonderpunkten in diesem Zusammenhang ist nicht möglich. Damit dieses Zusatzkriterium bei zukünftigen Sitzungen der Jury auf Bundesebene berücksichtigt werden kann, bitte ich Sie, die Zahl der Ausgaben in einem Schuljahr im Teilnahmebogen in geeignet Art und Weise abzufragen und bei den
4 Einsendungen anzugeben. Die Bundesjury bestimmt für jede Schulform/Schulart einen 1. bis 3. Platz. In besonders begründeten Fällen kann derselbe Platz mehrfach vergeben oder auf einen Platz verzichtet werden. Die Jury kann darüber hinaus ggf. in Abstimmung mit dem Preisstifter Sonderpreise zuerkennen. Für die einzelnen Teiljurys wird die Möglichkeit geschaffen, in der jeweiligen Schulart Förderpreise zu vergeben. Die Teiljury kann hierfür aus den vorliegenden Einsendungen ihrer Schulart oder den eigens von den Ländern für Förderpreise vorgeschlagenen Schülerzeitungen auswählen. Die Entscheidung, ob solche Preise in der jeweiligen Kategorie vergeben werden, liegt bei der Teiljury. Mit Förderpreisen werden Zeitungen ausgezeichnet, die nach Meinung der Teiljury das Potenzial haben, in zukünftigen Wettbewerbsrunden einen der ersten drei Plätze zu belegen. Die Vergabe der Förderpreise erfolgt unabhängig von dem vorhandenen Punktesystem und spiegelt die Erfahrungen und Einschätzungen der Teiljury wider. Die mit Förderpreisen ausgezeichneten Redaktionen werden zur Preisverleihung eingeladen und nehmen an deren Rahmenprogramm teil. Preise In Berlin findet eine feierliche Preisverleihung mit einem entsprechenden Rahmenprogramm (Schülerzeitungskongress) statt. Dazu werden bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter einer von der Jury als Preisträger nominierten Schülerzeitung (in der Regel zwei Schülerinnen oder Schüler aus der Redaktion und eine betreuende Lehrkraft) eingeladen. Darüber hinaus erhalten die Preisträger attraktive Geld- und Sachpreise. Außerdem werden für die Wettbewerbsrunde 2015/16 folgende Sonderpreise ausgelobt: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: EinSatz für eine bessere Gesellschaft Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: Ideen. Umsetzen. - Der Innovationspreis für Schülerzeitungen AOK - Die Gesundheitskasse: Fallen gelassen oder gelassen fallen? Leben mit gesundheitlichen Einschränkungen Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland: Europa hier bei mir Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Berlin: Unter die Lupe genommen Sicherheit und Gesundheit an der Schule Werner Bonhoff Stiftung: Hat deine Schule Mobbing im Griff? Auf die Sonderpreise können sich Schülerzeitungen direkt bei der Jugendpresse bewerben. Die Sonderpreise können auch Schülerzeitungen zuerkannt werden, die
5 bereits einen regulären Preis bekommen haben. Termine Die Länder senden die nominierten Schülerzeitungen bis zum 31. Januar 2016 an das Büro der Jugendpresse Deutschland (Alt-Moabit 89, Berlin). Die Jurysitzung wird am 18./19. Februar im Landtag in Potsdam stattfinden. Aktuelle und weitere Informationen erhalten Sie unter Kontakt Landesbeauftragter für Schülerwettbewerbe, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Schülerzeitungswettbewerb der Länder Heinrich-Mann-Allee 107, Potsdam Klaus-Dieter Pohl Tel: , Mail: Oder Jugendpresse Deutschland e.v. Schülerzeitungswettbewerb der Länder Alt-Moabit 89, Berlin Martin Winter, Geschäftsführender Bundesvorstand Tel , Mobil , Mail:
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