Aufnahmeverfahren Orientierungsstufe. Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe
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- Jens Schmitt
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1 Seite 1 Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe Verwaltungsvorschrift vom 5. November 2000 (K.u.U. S. 329) geändert durch: 1. Artikel 9 der Verwaltungsvorschrift vom 11. November 2009 (K.u.U. S. 223) 2. Verwaltungsvorschrift vom 15. Januar 2010 (K.u.U. S. 125) 3. Verwaltungsvorschrift vom 11. November 2010 (K.u.U. S. 199) I. Vorbemerkungen 1 Ziel des im Schuljahr 1979/80 eingeführten neuen Aufnahmeverfahrens ist es, Erziehungsberechtigte und Schüler durch gut fundierte Bildungsempfehlungen bei der Wahl des dem Schüler entsprechenden Bildungsweges zu unterstützen. Die Wahl zwischen den verschiedenen auf der Grundschule aufbauenden Schularten ist in einem gegliederten, differenzierten Bildungswesen, wie es Baden-Württemberg besitzt, eine wichtige Entscheidung. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die es Hauptschülern, Werkrealschülern, Realschülern und Gymnasiasten entsprechend der Durchlässigkeit und den Kooperationsmöglichkeiten unseres Schulwesens ermöglicht, auch später erneut den für sie geeignetsten Bildungsweg zu wählen. Mögliche Wege zur Erlangung eines höherwertigen Schulabschlusses sollten bei der Beratung in angemessener Weise einbezogen werden. 2 Die in Baden-Württemberg eingeführte schulartabhängige Form der Orientierungsstufe erleichtert vor allem denjenigen Schülern, für die am Ende der Klasse 4 noch keine klare Schullaufbahnentscheidung getroffen werden kann, einen Schulartwechsel während der Klassen 5 und 6. Hierbei handelt es sich zwar nur um eine Minderheit von Schülern; für sie ist aber die Durchlässigkeit zwischen den Schularten für eine mögliche bzw. notwendige Laufbahnkorrektur besonders wichtig. II. Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten 1 Informationsveranstaltungen Die Erziehungsberechtigten der Schüler der vierten Grundschulklasse sind im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 in Informationsveranstaltungen über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen und Leistungsanforderungen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten zu unterrichten und zu beraten; dabei soll auch aufgezeigt werden, wie die verschiedenen Schularten zu anschließenden Bildungs- und Ausbildungsgängen vor allem auch in beruflichen Schulen weiterführen und welche Berechtigungen sie vermitteln. Die Veranstaltungen werden vom Schulleiter der /2011 Archiv-CD-ROM K.u.U Neckar-Verlag VS-Villingen
2 Seite 2 zum Vorschriftenverzeichnis jeweiligen Grundschule einberufen und geleitet. Er lädt jeweils einen Schulleiter einer Hauptschule oder einer Werkrealschule, einer Realschule, eines Gymnasiums und einer beruflichen Schule sowie den Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule zu diesen Veranstaltungen ein. Er kann einen Beratungslehrer beiziehen. Der Klassenlehrer nimmt teil. 2 (aufgehoben) 3 Grundschulempfehlung (vgl. 4 der Aufnahmeverordnung) 3.1 Die Klassenkonferenz empfiehlt jedem Schüler die für ihn geeignete Schullaufbahn (Grundschulempfehlung). Bei der Erstellung der Grundschulempfehlung berücksichtigt die Klassenkonferenz das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner Leistungen sowie seine bisherige Entwicklung.Wenn erforderlich, soll der Klassenkonferenz eine Aussprache des Klassenlehrers mit den Erziehungsberechtigten vorausgegangen sein. Über das Ergebnis der Aussprache berichtet der Klassenlehrer der Klassenkonferenz. 3.2 Die Grundschulempfehlung wird ausgesprochen für Werkrealschule, Hauptschule bzw. Werkrealschule, Hauptschule oder Realschule bzw. Werkrealschule, Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium. Die Grundschulempfehlung wird den Erziehungsberechtigten auf einem Formblatt in doppelter Ausfertigung übersandt. Die Mehrfertigung dient ihnen zur Anmeldung der Schüler bei der aufnehmenden Schule. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf 4 der Aufnahmeverordnung verwiesen. Das Anmeldezeugnis wird in Form einer Liste aufgestellt und dient als Grundlage für die Erstellung der Grundschulempfehlung; es wird nicht auf einem Zeugnisformular an die Eltern ausgegeben.wenn sich der betreffende Schüler einer Aufnahmeprüfung unterziehen muss, wird das Anmeldezeugnis auf der Rückseite des Blattes 4 des für die Aufnahmeprüfung vorgesehenen Formulars derjenigen Grundschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule, an der die Prüfung stattfindet, mitgeteilt. Gegebenenfalls sind besondere Hinweise der abgebenden Grundschule über das Kind (z.b. Schüler nimmt an besonderen Fördermaßnahmen im Fach Deutsch teil) zusammen mit dem Anmeldezeugnis an die prüfende Schule zu geben. 3.3 Sofern die Erziehungsberechtigten dies wünschen, findet eine Aussprache über die Empfehlung mit dem Klassenlehrer statt. Der Mitteilung der Grundschulempfehlung an die Erziehungsberechtigten wird ein Formblatt (Rückmeldung) beigefügt. Auf diesem werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, dass der Grundschule mitzuteilen ist, ob sie ihr Kind bei einer der Grundschulempfehlung entsprechenden Schulart anmelden wollen bzw. ob sie von der Empfehlung abweichen und ihr Kind an einem besonderen Beratungsverfahren oder /2011 Archiv-CD-ROM K.u.U Neckar-Verlag VS-Villingen
3 Seite 3 ohne dieses unmittelbar an der Aufnahmeprüfung teilnehmen lassen wollen. 4 Gemeinsame Bildungsempfehlung (vgl. 5 der Aufnahmeverordnung) 4.1 Die Grundschule teilt den Erziehungsberechtigten, die von der Grundschulempfehlung abweichen wollen und die Teilnahme ihres Kindes an einem besonderen Beratungsverfahren wünschen, den Termin für die Testdurchführung mit. Die technische Durchführung obliegt den jeweiligen Grundschulen. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt können die Schüler mehrerer Grundschulen gemeinsam am Testverfahren teilnehmen. 4.2 Im Rahmen dieses besonderen Beratungsverfahrens führt ein Beratungslehrer zwei verschiedene allgemeine Begabungstests durch, die landesweit einheitlich festgelegt und nach den vorgegebenen Normen ausgewertet werden. In Ausnahmefällen kann die Testdurchführung einem anderen damit vertrauten Lehrer übertragen werden. Die Grundschule informiert den Beratungslehrer über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten des jeweiligen Schülers. 4.3 Ausgehend von der Grundschulempfehlung und den Ergebnissen der Begabungstests führen der Klassenlehrer und der Beratungslehrer mit den Erziehungsberechtigten soweit diese es wünschen ein Beratungsgespräch. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen. 4.4 Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird von der Klassenkonferenz, an der der Beratungslehrer mit Stimmrecht teilnimmt, die Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen. Hinsichtlich des Inhalts gelten die Kategorien der Grundschulempfehlung (vgl. Ziff. 3.2). Die Gemeinsame Bildungsempfehlung wird den Erziehungsberechtigten auf einem Formblatt in doppelter Ausfertigung übersandt. Die Mehrfertigung dient ihnen zur Anmeldung des Schülers bei der aufnehmenden Schule. Der Gemeinsamen Bildungsempfehlung ist ein Formblatt für die Rückmeldung beigefügt. Auf diesem werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, dass der Grundschule mitzuteilen ist, ob sie ihr Kind bei einer der Gemeinsamen Bildungsempfehlung entsprechenden Schulart anmelden bzw. ob sie von der Empfehlung abweichen und ihr Kind an der Aufnahmeprüfung teilnehmen lassen wollen. 5 Aufnahme in die Orientierungsstufe 5.1 Zum vorgesehenen Termin melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind unter Abgabe der Grundschulempfehlung bzw. der Gemeinsamen Bildungsempfehlung bei der aufnehmenden Hauptschule,Werkrealschule, Realschule bzw. beim aufnehmenden Gymnasium an /2011 Archiv-CD-ROM K.u.U Neckar-Verlag VS-Villingen
4 Seite 4 zum Vorschriftenverzeichnis Erfüllt das Kind gemäß Grundschulempfehlung bzw. Gemeinsamer Bildungsempfehlung die Voraussetzungen für die Aufnahme in die gewünschte Schulart nicht, muss es sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf 6 bis 10 der Aufnahmeverordnung verwiesen. Für Erziehungsberechtigte, deren Kind eine Aufnahmeprüfung abzulegen hat, wird ein gesonderter Meldetermin nach Abschluss der Aufnahmeprüfung festgelegt (vgl. 2 der Aufnahmeverordnung). Die aufnehmende Schule teilt der abgebenden Grundschule die Aufnahme des Schülers mit. Die Erziehungsberechtigten sind bei der Anmeldung ihrer Kinder, falls es gewünscht wird, über den weiteren Bildungsweg an der weiterführenden Schule zu beraten. 5.2 Falls bei einzelnen Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens die besonderen Fördermaßnahmen im Fach Deutsch in Klasse 5 fortgesetzt werden sollen, teilt der Schulleiter der Grundschule dies formlos auf einem gesonderten Blatt der aufnehmenden Schule mit. 1 Personaler Bezug III. Die Orientierungsstufe Der personale Bezug, der die Grundschularbeit weitgehend prägt, ist in den Klassenstufen 5 und 6 nach Möglichkeit fortzuführen. Dem Klassenlehrer dieser Klassenstufen obliegen hierbei besonders wichtige Aufgaben. Er soll daher seine Klasse möglichst in wenigstens vier Wochenstunden unterrichten. U.a. informiert der Klassenlehrer die Schüler seiner Klasse zu Schuljahresbeginn über die Unterrichtsarbeit der Schule und der Klassenstufe. Er beobachtet in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrern und dem Schulleiter die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung der Schüler seiner Klasse und stellt, falls dies erforderlich ist, Kontakte mit den Eltern her. 2 Fördermaßnahmen Während der Klassenstufen 5 und 6 werden Fördermaßnahmen angeboten. Der Förderunterricht wird in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik erteilt /2011 Archiv-CD-ROM K.u.U Neckar-Verlag VS-Villingen
5 Seite 5 Mit dem Förderunterricht sollen insbesondere Laufbahnkorrekturen innerhalb der Orientierungsstufe vorbereitet oder/und abgesichert sowie vorübergehende Lücken einzelner Schüler geschlossen werden. Eine Teilnahme am Förderunterricht kann daher nur in einem zeitlich begrenzten Umfang von in der Regel ca. sechs Wochen erfolgen. Beim Förderunterricht können Schüler aus Parallelklassen zusammengenommen werden. Die Gruppengröße sollte mindestens 8, höchstens 16 Schüler betragen. Die gleichzeitige Teilnahme derselben Schüler am Förderunterricht in drei Fächern ist nicht zulässig. Der Förderunterricht darf nicht die Funktion von Nachhilfestunden erhalten. 3 Beratungslehrereinsatz in der Orientierungsstufe Der Tätigkeit der Beratungslehrer kommt in der Orientierungsstufe besondere Bedeutung zu, um kontinuierlich erforderliche Korrekturen der Schullaufbahn durch Beratung der Eltern zu erleichtern. 4 Kontakt zwischen Schule und Elternhaus Besonders in den Klassenstufen 4 bis 6 ist ein enger Kontakt zwischen Schule und Elternhaus erforderlich. Durch verstärkte Information und Beratung der Eltern sowie durch Informationen, die die Eltern der Schule über die Entwicklung ihrer Kinder geben können, kann eine mögliche bzw. notwendige Laufbahnkorrektur erkannt bzw. vorbereitet werden. Zur Verbesserung der Elterninformation bietet sich vor allem eine Verstärkung der Arbeit der Klassenpflegschaft an ( 56 Schulgesetz). 5 Schullaufbahnkorrekturen und Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Orientierungsstufe 5.1 Am Ende eines Schulhalbjahres der Orientierungsstufe kann, unbeschadet 1 Abs. 5 der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien, eine Bildungsempfehlung ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere, wenn erwartet werden kann, dass ein Schüler den Anforderungen einer anderen Schulart voraussichtlich gerecht werden bzw. den Anforderungen der besuchten Schulart voraussichtlich nicht mehr entsprechen kann. Hierbei orientiert sich die Klassenkonferenz an der multilateralen Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 in der jeweils geltenden Fassung bzw. an der für die jeweilige Schulart geltenden Versetzungsordnung. So weit möglich, nimmt der Beratungslehrer an der Sitzung der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.vorsitzender der Klassenkonferenz in den o. a. Fällen ist der Schulleiter. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt, bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. Die Bildungsempfehlung wird den Erziehungsberechtigten in schriftlicher oder mündlicher Form mitgeteilt. Die Entscheidung über einen eventuellen Wechsel treffen die Erziehungsberechtigten.
6 Seite 6 zum Vorschriftenverzeichnis Wurde eine Empfehlung nach 1 Abs. 5 der Realschulversetzungsordnung oder der Versetzungsordnung Gymnasien ausgesprochen, findet, sofern die Erziehungsberechtigten dies wünschen, vor einem Schulwechsel ein Beratungsgespräch mit der Schule statt, an dem auch ein Lehrer der entsprechenden Klasse der aufnehmenden Schule teilnimmt. 5.2 Jeweils am Ende des zweiten Halbjahres der Klassenstufen 5 und 6 erfolgt eine Versetzungsentscheidung. 5.3 Die Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Klassenstufen 5 und 6 richtet sich nach der geltenden Versetzungsordnung.Wird es von den Erziehungsberechtigten gewünscht, kann ein Schüler an Stelle der Wiederholung einer Klassenstufe der besuchten Schulart auch in die nächsthöhere Klassenstufe einer anderen Schulart vorrücken, soweit er die Voraussetzungen hierzu nach der multilateralen Versetzungsordnung erfüllt. 6 Die Klassenkonferenz Die Klassenkonferenz soll die sich aus der laufenden Unterrichtsarbeit ergebenden Fragen in regelmäßigen Abständen beraten. Pro Schulhalbjahr ist neben den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen wenigstens eine Klassenkonferenz durchzuführen; kleine Schulen können ausnahmsweise hiervon absehen, sofern sich ihnen eine geeignetere Möglichkeit bietet. Hierbei sollten insbesondere erörtert werden: Arbeitsverhalten und Motivation der Klassen und einzelner Schüler bzw. Schülergruppen Aussprache über Fragen der Unterrichtsstile und der Unterrichtsorganisation Einübung von Lern- und Arbeitstechniken Abstimmung von Hausaufgaben Verfahren zur Abstimmung der Termine für Klassenarbeiten und sonstige schriftliche Wiederholungen Entwicklung sozialer Aktivitäten innerhalb der Klasse Vorbereitung und Durchführung der Elterninformationen Vorbereitung von Einzelentscheidungen über die Korrektur eines Bildungsganges. Die Abstimmung der Maßstäbe für die Leistungsbeurteilung ist im Rahmen der hierfür vorgesehenen Stufen- und Fachkonferenzen zu beraten. Dasselbe gilt für die Stoffverteilung auf Grund des Bildungsplans.
7 Seite 7 7 Zusammenarbeit zwischen den Schularten 7.1 Zur Erörterung der ihre Schulen gemeinsam berührenden Fragen muss zwischen den Leitern der auf der Grundschule aufbauenden Schulen und der in deren Einzugsbereich liegenden Grundschulen mindestens ein Informationsgespräch pro Schuljahr stattfinden. Hierbei sollen vor allem Fragen der Lehrmittel, der Elterninformation, der Anwendung der Regelungen für das Aufnahmeverfahren und die Orientierungsstufe, der schulartübergreifenden Lehrerkontakte sowie der Organisation von Unterrichtshospitationen erörtert werden. Es empfiehlt sich, für alle Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Schulen einen Koordinator zu benennen. Die Leiter der Staatlichen Schulämter werden gebeten, mit den Leitern der Gymnasien eine sinnvolle Zuordnung von kooperierenden Schulen zu vereinbaren und eine konkrete Zusammenarbeit zwischen diesen Schulen in die Wege zu leiten. 7.2 Soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, ist schulartübergreifender Lehrereinsatz möglich. 7.3 Die Lehrer, die in den Klassen 4 der Grundschulen und in den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schularten unterrichten, sollen in jedem Schuljahr gegenseitige Kontakte aufnehmen. Diese dienen vor allem der gegenseitigen Information über Ziele, Grundlagen und Methoden des Fachunterrichts. Erforderlich ist die Kenntnis der für die benachbarten Schularten maßgeblichen Bildungspläne sowie der verwendeten Lehr- und Lernmittel. Möglichkeiten für eine verstärkte gegenseitige Abstimmung im Rahmen der Bildungspläne, die sich bei den schulartübergreifenden Kontakten aufzeigen, sollen Grundlage für die weitere Arbeit sein. Soweit gegenseitige Unterrichtshospitationen möglich sind, sollten sie von den Fachlehrern wahrgenommen werden, um einen unmittelbaren Einblick in die Unterrichtspraxis der benachbarten Schulen zu gewinnen. Die bei der Durchführung von Hospitationen gegebenenfalls in Kauf zu nehmenden Unterrichtsausfälle sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Lehrerkontakte und Unterrichtshospitationen gelten als Dienstgeschäfte. 7.4 In der Orientierungsstufe sollten gemeinsame Fachkonferenzen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten eingerichtet werden. Sie haben das Ziel, den Lehrkräften die Möglichkeit zu bieten, gemeinsame Aufgaben und Probleme, insbesondere fachspezifische Fragen (z. B. Abstimmung der Unterrichtsplanung und -durchführung, der Maßstäbe bei der Leistungsbeurteilung, des Einsatzes von Lehr- und Lernmitteln) zu erörtern. An diesen Fachkonferenzen sollten alle Lehrer teilnehmen, die das entsprechende Fach an der Orientierungsstufe unterrichten.
8 Seite 8 zum Vorschriftenverzeichnis IV. Formulare Für die Durchführung des Beratungs- und Aufnahmeverfahrens sind die in der Anlage beigefügten Formulare zu verwenden. V. Schlussbestimmung Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.
9 Seite 9 ABSENDER: Anlage 1 Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Grundschulempfehlung Blatt 1 Dieses Original der Grundschulempfehlung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. GRUNDSCHULEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, die Klassenkonferenz der Grundschule hat über die Grundschulempfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulen beraten. Sie ist dabei zu der Auffassung gelangt, für Ihr Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium zu empfehlen. Die Klassenkonferenz gibt diese Empfehlung auf Grund der von Ihrem Kind erzielten Noten, seines Lern- und Arbeitsverhaltens, der Art und Ausprägung seiner Leistungen, sowie auf Grund seiner bisherigen Entwicklung. Die Entscheidung über die künftige Schullaufbahn Ihres Kindes liegt unter Berücksichtigung dieser Empfehlung nunmehr in Ihrer Verantwortung. Sofern Sie vor Ihrer Entscheidung noch eine Aussprache über die Grundschulempfehlung mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unabhängig davon bitten wir Sie, uns Ihre Entscheidung bis spätestens mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden. Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung nicht entspricht, bitten wir, noch keine Anmeldung vorzunehmen und im Interesse Ihres Kindes die zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Beachten Sie bitte dazu die Ausführungen auf der Rückseite dieses Schreibens. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
10 Seite 10 zum Vorschriftenverzeichnis Bitte beachten: 1. Beratungslehrer/in Eltern, die ihr Kind an der Orientierungsstufe einer anderen Schulart als der empfohlenen anmelden möchten, steht als weitere Entscheidungshilfe ein Beratungslehrer / eine Beratungslehrerin zur Verfügung, der/die allgemeine Begabungstests durchführt, die etwa drei Unterrichtsstunden dauern. Ausgehend von der Grundschulempfehlung und den Ergebnissen der Begabungstests führen der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin und der Beratungslehrer / die Beratungslehrerin mit den Erziehungsberechtigten soweit diese es wünschen ein Beratungsgespräch. Im Anschluss daran wird von der Klassenkonferenz die Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen. 2. Aufnahmeprüfung Eine Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe an der Realschule und an dem Gymnasium muss abgelegt werden, wenn keine Übereinstimmung zwischen Grundschulempfehlung und dem Elternwunsch besteht und auf eine zusätzliche Beratung durch einen Beratungslehrer / eine Beratungslehrerin verzichtet wird. keine Übereinstimmung zwischen der Gemeinsamen Bildungsempfehlung und dem Elternwunsch besteht. Diese Prüfung findet an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule statt, die Sie über die Einzelheiten informieren wird. Schüler/innen, die in der Aufnahmeprüfung im Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens 4,0 erreicht haben, können die Realschule oder die Werkrealschule/Hauptschule besuchen. Schüler/innen, die im Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 erreicht haben, können das Gymnasium oder die Realschule oder die Werkrealschule/Hauptschule besuchen. 3. Hinweis Die abgegebene Grundschulempfehlung wird gegenstandslos, wenn a) ein Schüler / eine Schülerin das Bildungsziel der Grundschule nicht erreicht, d. h. nicht in Klasse 5 versetzt werden kann, b) die Zuweisung in eine Sonderschule erforderlich werden sollte, c) die Klasse 4 der Grundschule ausnahmsweise freiwillig wiederholt werden darf.
11 Seite 11 ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Grundschulempfehlung Blatt 2 Diese Mehrfertigung der Grundschulempfehlung ist bei der Anmeldung an der gewünschten Schule vorzulegen. GRUNDSCHULEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, die Klassenkonferenz der Grundschule hat über die Grundschulempfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulen beraten. Sie ist dabei zu der Auffassung gelangt, für Ihr Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium zu empfehlen. Die Klassenkonferenz gibt diese Empfehlung auf Grund der von Ihrem Kind erzielten Noten, seines Lern- und Arbeitsverhaltens, der Art und Ausprägung seiner Leistungen, sowie auf Grund seiner bisherigen Entwicklung. Die Entscheidung über die künftige Schullaufbahn Ihres Kindes liegt unter Berücksichtigung dieser Empfehlung nunmehr in Ihrer Verantwortung. Sofern Sie vor Ihrer Entscheidung noch eine Aussprache über die Grundschulempfehlung mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unabhängig davon bitten wir Sie, uns Ihre Entscheidung bis spätestens mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden. Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung nicht entspricht, bitten wir, noch keine Anmeldung vorzunehmen und im Interesse Ihres Kindes die zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten wahrzunehmen. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
12 Seite 12 zum Vorschriftenverzeichnis Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Grundschulempfehlung Blatt 3 Senden Sie dieses Formblatt in jedem Fall ausgefüllt an die abgebende Grundschule zurück. RÜCKMELDUNG der Eltern an die Grundschule Zutreffendes bitte ankreuzen Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die Mitteilung erhalten, die für unser Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium empfiehlt. Unser Wunsch und die Grundschulempfehlung stimmen überein. Wir wünschen, dass unser Kind die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium besucht. Unser Wunsch und die Grundschulempfehlung stimmen nicht überein. Wir beabsichtigen deshalb, unser Kind an dem besonderen Beratungsverfahren und den dabei durchzuführenden Begabungstests teilnehmen zu lassen. unser Kind ohne weitere Beratung an einer Aufnahmeprüfung an der noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grundund Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule teilnehmen zu lassen, da es die Orientierungsstufe an der Realschule besuchen soll. am Gymnasium (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
13 Seite 13 Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Grundschulempfehlung Blatt 4 Diese Mehrfertigung der Grundschulempfehlung verbleibt bei der abgebenden Grundschule als Entwurf. GRUNDSCHULEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, die Klassenkonferenz der Grundschule hat über die Grundschulempfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulen beraten. Sie ist dabei zu der Auffassung gelangt, für Ihr Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium zu empfehlen. Die Klassenkonferenz gibt diese Empfehlung auf Grund der von Ihrem Kind erzielten Noten, seines Lern- und Arbeitsverhaltens, der Art und Ausprägung seiner Leistungen, sowie auf Grund seiner bisherigen Entwicklung. Die Entscheidung über die künftige Schullaufbahn Ihres Kindes liegt unter Berücksichtigung dieser Empfehlung nunmehr in Ihrer Verantwortung. Sofern Sie vor Ihrer Entscheidung noch eine Aussprache über die Grundschulempfehlung mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unabhängig davon bitten wir Sie, uns Ihre Entscheidung bis spätestens mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden. Wenn Ihr Wunsch der Grundschulempfehlung nicht entspricht, bitten wir, noch keine Anmeldung vorzunehmen und im Interesse Ihres Kindes die zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten wahrzunehmen. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
14 Seite 14 zum Vorschriftenverzeichnis Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Grundschulempfehlung Blatt 5 Diese Fertigung ist nach Rücklauf von Blatt 3 dem Staatlichen Schulamt zuzusenden, wenn der Schüler an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen soll. MELDUNG an das Staatliche Schulamt zur Aufnahmeprüfung Die Klassenkonferenz der Grundschule hat über die Grundschulempfehlung für den Besuch der weiterführenden Schulen beraten. Sie ist dabei zu der Auffassung gelangt, für den o. g. Schüler / die o. g. Schülerin den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium zu empfehlen. Diese Grundschulempfehlung und der Elternwunsch stimmen nicht überein. Die Eltern wollen ihr Kind ohne weitere Beratung an einer Aufnahmeprüfung an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule teilnehmen lassen. Das Staatliche Schulamt wird gebeten, den o. g. Schüler / die o. g. Schülerin zur Aufnahmeprüfung einzuteilen. Anlagen: 1 vorbereiteter Vordrucksatz Aufnahmeprüfung. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin) Anschrift des Staatlichen Schulamts
15 Seite 15 ABSENDER: Anlage 2 Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Gemeinsame Bildungsempfehlung Blatt 1 Dieses Original der Gemeinsamen Bildungsempfehlung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. GEMEINSAME BILDUNGSEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind hat auf Ihren Wunsch hin an einem besonderen Beratungsverfahren teilgenommen. Die Klassenkonferenz hat mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin erneut beraten und folgende Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen: Ihrem Kind wird der Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium empfohlen. Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht entspricht, muss Ihr Kind an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule eine Aufnahmeprüfung ablegen. Nehmen Sie in diesem Fall noch keine Anmeldung vor. Wir bitten Sie, Ihre Entscheidung bis spätestens der Schulleitung der Grundschule mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). Beachten Sie bitte die Ausführungen auf der Rückseite dieses Schreibens. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
16 Seite 16 zum Vorschriftenverzeichnis Bitte beachten: 1. Aufnahmeprüfung Diese Prüfung findet an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule statt, die Sie über die Einzelheiten informieren wird. Schüler/innen, die in der Aufnahmeprüfung im Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens 4,0 erreicht haben, können die Realschule oder die Werkrealschule/Hauptschule besuchen. Schüler/innen, die im Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 erreicht haben, können das Gymnasium oder die Realschule oder die Werkrealschule/Hauptschule besuchen. 2. Hinweis Die abgegebene Grundschulempfehlung wird gegenstandslos, wenn a) ein Schüler / eine Schülerin das Bildungsziel der Grundschule nicht erreicht, d. h. nicht in Klasse 5 versetzt werden kann, b) die Zuweisung in eine Sonderschule erforderlich werden sollte, c) die Klasse 4 der Grundschule ausnahmsweise freiwillig wiederholt werden darf.
17 Seite 17 ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Gemeinsame Bildungsempfehlung Blatt 2 Diese Mehrfertigung der Gemeinsamen Bildungsempfehlung ist bei der Anmeldung bei der aufnehmenden Schule vorzulegen. GEMEINSAME BILDUNGSEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind hat auf Ihren Wunsch hin an einem besonderen Beratungsverfahren teilgenommen. Die Klassenkonferenz hat mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin erneut beraten und folgende Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen: Ihrem Kind wird der Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium empfohlen. Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden. Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht entspricht, muss Ihr Kind an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule eine Aufnahmeprüfung ablegen. Nehmen Sie in diesem Fall noch keine Anmeldung vor. Wir bitten Sie, Ihre Entscheidung bis spätestens der Schulleitung der Grundschule mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
18 Seite 18 zum Vorschriftenverzeichnis Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Gemeinsame Bildungsempfehlung Blatt 3 Senden Sie dieses Formblatt in jedem Fall ausgefüllt an die abgebende Grundschule zurück. RÜCKMELDUNG der Eltern an die Grundschule Zutreffendes bitte ankreuzen Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben die Mitteilung erhalten, dass die Klassenkonferenz mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin erneut beraten hat und für unser Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium empfiehlt. Unser Wunsch und die Gemeinsame Bildungsempfehlung stimmen überein. Wir wünschen, dass unser Kind die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium besucht. Unser Wunsch und die Gemeinsame Bildungsempfehlung stimmen nicht überein. Unser Kind soll die Orientierungsstufe an der Realschule besuchen. am Gymnasium Wir beabsichtigen deshalb, unser Kind an einer Aufnahmeprüfung an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule teilnehmen zu lassen. (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
19 Seite 19 Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Gemeinsame Bildungsempfehlung Blatt 4 Diese Mehrfertigung der Gemeinsamen Bildungsempfehlung verbleibt bei der abgebenden Grundschule als Entwurf. GEMEINSAME BILDUNGSEMPFEHLUNG Sehr geehrte Eltern, Ihr Kind hat auf Ihren Wunsch hin an einem besonderen Beratungsverfahren teilgenommen. Die Klassenkonferenz hat mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin erneut beraten und folgende Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen: Ihrem Kind wird der Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium empfohlen. Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung entspricht, können Sie Ihr Kind vom bis unter Vorlage der Mehrfertigung dieses Schreibens sowie der Geburtsurkunde an der künftigen Schule Ihres Kindes anmelden. Wenn Ihr Wunsch dieser Gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht entspricht, muss Ihr Kind an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule eine Aufnahmeprüfung ablegen. Nehmen Sie in diesem Fall noch keine Anmeldung vor. Wir bitten Sie, Ihre Entscheidung bis spätestens der Schulleitung der Grundschule mitzuteilen. Benutzen Sie dazu Blatt 3 (Rückmeldung der Eltern an die Grundschule). (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)
20 Seite 20 zum Vorschriftenverzeichnis ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Gemeinsame Bildungsempfehlung Blatt 5 Diese Fertigung ist nach Rücklauf von Blatt 3 dem Staatlichen Schulamt zuzusenden, wenn der Schüler an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen soll. MELDUNG an das Staatliche Schulamt zur Aufnahmeprüfung Die Klassenkonferenz hat mit dem Beratungslehrer / der Beratungslehrerin erneut beraten und als Gemeinsame Bildungsempfehlung beschlossen, dem Kind den Besuch der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Realschule dem Gymnasium zu empfehlen. Diese Gemeinsame Bildungsempfehlung und der Elternwunsch stimmen nicht überein. Die Eltern wollen ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung an einer noch zu bestimmenden Grundschule bzw. Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule teilnehmen lassen. Das Staatliche Schulamt wird gebeten, den o. g. Schüler / die o. g. Schülerin zur Aufnahmeprüfung einzuteilen. Anlagen: 1 vorbereiteter Vordrucksatz Aufnahmeprüfung. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin) Anschrift des Staatlichen Schulamts
21 Seite 21 Anlage 3 Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Aufnahmeprüfung Blatt 1 Fertigung für die prüfende Schule (nur absenden, wenn sie von der abgebenden Grundschule abweicht). AUFNAHMEPRÜFUNG Mitteilung des Prüfungstermins Der o. g. Schüler / Die o. g. Schülerin wurde dem Staatlichen Schulamt von der Grundschule zur Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe gemeldet. Die Prüfung findet am um an Ihrer Schule (siehe unten) statt. Die Grundschule und die Eltern sind verständigt. (Unterschrift des Staatlichen Schulamts) ABSENDER: Anschrift der prüfenden Schule Anschrift und Telefonnummer des Staatlichen Schulamts
22 Seite 22 zum Vorschriftenverzeichnis Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Aufnahmeprüfung Blatt 2 Fertigung für die abgebende Schule AUFNAHMEPRÜFUNG Mitteilung des Prüfungstermins Der o. g. Schüler / Die o. g. Schülerin wurde dem Staatlichen Schulamt von der Grundschule zur Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe gemeldet. Die Prüfung findet am um an der unten genannten Schule statt. Es wird gebeten, die Eltern mit Blatt 3 zu verständigen und wenn der Schüler nicht an Ihrer Schule geprüft wird der prüfenden Schule mit Blatt 4 das Anmeldezeugnis mitzuteilen. (Unterschrift des Staatlichen Schulamts) ABSENDER: Anschrift der prüfenden Schule Anschrift und Telefonnummer des Staatlichen Schulamts
23 Seite 23 ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Aufnahmeprüfung Blatt 3 Fertigung für die Eltern AUFNAHMEPRÜFUNG Mitteilung des Prüfungstermins Sehr geehrte Eltern! Gemäß Ihrem Wunsch soll Ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe teilnehmen. Die Prüfung findet am um an der unten genannten Schule statt. (Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin) Anschrift der prüfenden Schule
24 Seite 24 zum Vorschriftenverzeichnis ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der abgebenden Grundschule Aufnahmeprüfung Blatt 4 Fertigung für die prüfende Schule AUFNAHMEPRÜFUNG Mitteilung des Anmeldezeugnisses Nach Mitteilung des Staatlichen Schulamts soll der o. g. Schüler / die o. g. Schülerin am um an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Er/Sie möchte die Orientierungsstufe an der Realschule am Gymnasium besuchen. Auf der Rückseite werden hierzu die Anmeldenoten des Schülers / der Schülerin mitgeteilt. (Unterschrift der abgebenden Grundschule) Anschrift der prüfenden Schule
25 Seite 25 Familienname Vorname Klasse wird von der abgebenden Grundschule ausgefüllt (a) Deutsch (b) Mathematik (c) Durchschnittsnote aus Deutsch u. Mathematik (a + b) : 2 Besondere Hinweise: 1. Anmeldezeugnis Religionslehre Mensch, Natur und Kultur Bewegung, Spiel und Sport wird von der prüfenden Schule ausgefüllt Nachschrift Aufsatz Durchschnittsnote Note Deutsch Gesamtnote Deutsch 2. Prüfungsergebnis Deutsch a) Schriftliche Prüfung Mathematik Prüfungsergebnis (Gesamtdurchschnitt) Prüfungsarbeit b) Mündliche Prüfung ja nein Note Mathematik Gesamtnote Mathematik Auf Grund des Prüfungsergebnisses kann der Schüler / die Schülerin die Klasse 5 der Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium besuchen. Berichterstatter(in) Vorsitzende(r) Mitberichterstatter(in) Datum
26 Seite 26 zum Vorschriftenverzeichnis ABSENDER: Anlage 4 Anschrift und Telefonnummer der prüfenden Schule Prüfungsbescheid Blatt 1 Fertigung für die Eltern PRÜFUNGSBESCHEID Sehr geehrte Eltern! Ihr Kind hat an der Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe teilgenommen und folgendes Ergebnis erreicht: Gesamtnote Deutsch Gesamtnote Mathematik. Auf Grund dieses Ergebnisses kann Ihr Kind die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium besuchen. Sie können Ihr Kind nun bis spätestens an einer diesem Prüfungsbescheid entsprechenden Schulart anmelden (bringen Sie den Prüfungsbescheid sowie die Geburtsurkunde hierzu bitte mit). (Unterschrift der prüfenden Schule) Anschrift der abgebenden Grundschule
27 Seite 27 ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der prüfenden Schule Prüfungsbescheid Blatt 2 Mehrfertigung zur Vorlage bei der Anmeldung PRÜFUNGSBESCHEID Sehr geehrte Eltern! Ihr Kind hat an der Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe teilgenommen und folgendes Ergebnis erreicht: Gesamtnote Deutsch Gesamtnote Mathematik. Auf Grund dieses Ergebnisses kann Ihr Kind die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium besuchen. Sie können Ihr Kind nun bis spätestens an einer diesem Prüfungsbescheid entsprechenden Schulart anmelden (bringen Sie den Prüfungsbescheid sowie die Geburtsurkunde hierzu bitte mit). (Unterschrift der prüfenden Schule) Anschrift der abgebenden Grundschule
28 Seite 28 zum Vorschriftenverzeichnis Anschrift und Telefonnummer der prüfenden Schule Prüfungsbescheid Blatt 3 Entwurf für die prüfende Schule PRÜFUNGSBESCHEID Sehr geehrte Eltern! Ihr Kind hat an der Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe teilgenommen und folgendes Ergebnis erreicht: Gesamtnote Deutsch Gesamtnote Mathematik. Auf Grund dieses Ergebnisses kann Ihr Kind die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium besuchen. Sie können Ihr Kind nun bis spätestens an einer diesem Prüfungsbescheid entsprechenden Schulart anmelden (bringen Sie den Prüfungsbescheid sowie die Geburtsurkunde hierzu bitte mit). (Unterschrift der prüfenden Schule) Anschrift der abgebenden Schule
29 Seite 29 ABSENDER: Anschrift und Telefonnummer der prüfenden Schule Prüfungsbescheid Blatt 4 Mehrfertigung für die abgebende Grundschule PRÜFUNGSBESCHEID Der o. g. Schüler / Die o. g. Schülerin hat an der Aufnahmeprüfung in die Orientierungsstufe teilgenommen und folgendes Ergebnis erreicht: Gesamtnote Deutsch Gesamtnote Mathematik. Auf Grund dieses Ergebnisses kann der Schüler / die Schülerin die Orientierungsstufe an der Werkrealschule, Hauptschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule der Werkrealschule/Hauptschule oder der Realschule oder dem Gymnasium besuchen. (Unterschrift der prüfenden Schule) Anschrift der abgebenden Grundschule
der Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule der Realschule, der Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule
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