DIENSTLEISTUNGEN IM STEUERLICHEN BEREICH. Tax Card kpmg.cz. KPMG in der Tschechischen Republik
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- Martha Michel
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1 DIENSTLEISTUNGEN IM STEUERLICHEN BEREICH Tax Card 2015 kpmg.cz KPMG in der Tschechischen Republik
2 KÖRPERSCHAFTSTEUER Regulärer Steuersatz 19% Qualifizierte Investment- und Anlagefonds 5% Pensionsfonds 0% Zeiträume für die steuerliche Abschreibung Kategorie Jahre 1 EDV-Ausstattung, bestimmte maschinelle Einrichtungen 3 2 Büroausstattung, bestimmte maschinelle Einrichtungen, Fahrzeuge 5 3 Schwermaschinen 10 4 Leitungen 20 5 Nicht der Abschreibungsgruppe 6 zuzuordnende Gebäude 30 6 Administrative und gewerblich genutzte Bauten, Hotels, Warenhäuser 50 Die Abschreibung kann entweder linear oder degressiv erfolgen. Die Abschreibung auf bestimmte neue Anlagen, die der Abschreibungsgruppe 1-3 zuzuordnen sind, kann im ersten Jahr um 10, 15 bzw. 20 Prozent erhöht werden. Für die Erzeugung von Solarenergie genutzte Anlagen sind linear über 240 Monate abzuschreiben. Steuerrechtliche Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen Monate Audiovisuelle Werke 18 Software sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse 36 Gründungskosten 60 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 72 Geschäfts- oder Firmenwert 180 Für immaterielle Vermögensgegenstände ist nur die lineare Abschreibung zulässig. Anrechenbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge Steuerliche Verlustvorträge können über 5 Jahre vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag ist nicht möglich. Eine Gruppenbesteuerung für ertragsteuerliche Zwecke ist nicht möglich (vgl. aber Ausführungen zur Umsatzsteuer). Quellensteuer bei Steuerausländern Beispiele: Dividenden 35/15/0% Zinsen 35/15/0% Lizenzgebühren 35/15/0% Gebühren für operatives Leasing 35/15% Finanzleasinggebühren 35/5% Die Quellensteuertarife können bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens reduziert werden (siehe die voranstehende Auflistung). Zahlungen an Personen, die in Ländern ansässig sind, mit denen die
3 Tschechische Republik weder Doppelbesteuerungsabkommen noch ein Abkommen über den Informationsaustausch abgeschlossen hat, unterliegen einem Satz von 35 %. Die Quellensteuer entsteht in der Regel dann, wenn der Steuerzahler die Verbindlichkeit ausweist. Natürliche und juristische Personen aus EU- und EWR-Ländern mit quellensteuerpflichtigem Einkommen (mit Ausnahme von Dividenden) können entweder die Quellensteuer als Abgeltungsteuer betrachten oder eine Steuererklärung einreichen, in der sie die Ausgaben ausweisen und die Quellensteuer von der Steuerverbindlichkeit abziehen. Schachtelprivileg Dividenden, die eine tschechische Muttergesellschaft oder eine Niederlassung einer EU-Gesellschaft von ihren in der EU, Norwegen oder Island angemeldeten Tochtergesellschaften erhalten hat, stellen unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Einkünfte dar (z. B. bestimmte Gesellschaftsformen, Beteiligung von mindestens 10 %, ununterbrochener Anteilsbesitz für die Dauer von 12 Monaten, Unternehmen ist nicht steuerbefreit). Dividenden von Tochtergesellschaften in anderen Ländern, die mit der Tschechischen Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, sind ebenfalls von der Steuer befreit, sofern die Erträge Gegenstand einer Körperschaftsteuer in Höhe von mindestens 12 % waren. Ausbezahlte Dividenden an eine Muttergesellschaft, die in der Tschechischen Republik, in einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen, Island oder in der Schweiz ansässig ist, unterliegen nicht der Quellensteuer, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.b. bestimmte Gesellschaftsformen, eine Mindestbeteiligung von 10% mit einer Haltungsdauer von 12 Monaten, Unternehmen ist nicht steuerbefreit). Kapitalerträge aus dem Verkauf von Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft, die in der EU, Norwegen, Island oder einem Land ansässig ist, das mit der Tschechischen Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, und in dem der Körperschaftsteuersatz mindestens 12 % beträgt, sind von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung seit mindestens 12 Monaten besteht. Die Mindestbeteiligung ist in der gleichen Art und Weise definiert wie die Dividendenbefreiung. Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft können abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen im Regelfall nur im Ansässigkeitsstatt des Veräußerers besteuert werden. In Ausnahmefällen (bspw. gem. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Tschechischen Republik und der BR Deutschland) kann auch der Sitzstaat der veräußerten Kapitalgesellschaft eine Besteuerung vornehmen. Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen Zinsen und Lizenzgebühren, die von einer in Tschechien ansässigen Gesellschaft oder von einer in Tschechien ansässigen Betriebsstätte einer in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz angemeldeten Gesellschaft, an ein verbundenes Unternehmen gezahlt werden, sind nicht Gegenstand der Quellensteuer in der Tschechischen Republik, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.b. ununterbrochene direkte Haltungsdauer der Beteiligung seit mindestens 24 Monaten). Verrechnungspreise Für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist generell der Fremdvergleichsgrundsatz anzuwenden. Die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien werden bei der Anwendung der landesinternen Verrechnungspreisvorschriften
4 angewandt und es wird erwartet, dass die Initiative gegen die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage Einfluss auf die zukünftige Entwicklung haben wird. Es besteht die Möglichkeit, die Finanzbehörden um eine uni- oder bilaterale verbindliche Auskunft zur Verrechnungspreismethode (Advanced Pricing Agreement) zu ersuchen. Derzeit besteht keine rechtliche Verpflichtung, eine laufende Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Der Steuerpflichtige sollte allerdings im Rahmen einer Betriebsprüfung in der Lage sein, die Fremdvergleichskonformität für konzerninterne Transaktionen nachzuweisen. In 2014 wurde seitens der tschechischen Finanzbehörden für bestimmte Steuerpflichtige eine weitergehende Verpflichtung zur Offenlegung von Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen mittels Anhang zur Steuererklärung eingeführt. Diese verpflichtende Offenlegung gilt erstmals für in 2014 beginnende Veranlagungszeiträume. Unterkapitalisierung Finanzaufwendungen in Zusammenhang mit Krediten, Darlehen und anderen Schuldtiteln (z.b. Cash-Pooling) sind nicht abzugsfähig, wenn: der Zins vom Ertrag des Kreditnehmers abhängt oder die Gesamthöhe der bezogenen Kredite, Darlehen und anderen Titeln von verbundenen Unternehmen (einschließlich der Back-to-back-Finanzierung) das Vierfache des Eigenkapitals überschreitet (das Sechsfache für Banken und Versicherungsunternehmen). Veranlagungszeitraum Der Veranlagungszeitraum entspricht generell dem Kalenderjahr. Der Steuerpflichtige kann sich jedoch auch für einen anderen Veranlagungszeitraum entscheiden, wobei das Finanzamt davon in Kenntnis zu setzen ist. EINKOMMENSTEUER Steuersätze 15% Solidaritätszuschlag 7% Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis und/oder einer Unternehmenstätigkeit, die in den Jahren das 48-fache des Durchschnittslohns übersteigen (Jahreseinkommen von CZK (ca. Euro ) im Jahr 2015), unterliegen dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 7 %. Steuerbemessungsgrundlage für Arbeitnehmer Die Steuerbemessungsgrundlage für Arbeitnehmer wird vom Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die Steuerbemessungsgrundlage für ausländische Arbeitnehmer, die nicht der tschechischen Sozial- und Krankenversicherungspflicht unterliegen, errechnet sich aus dem Bruttoentgelt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozial- und Krankenversicherung, die der Arbeitgeber hätte abführen müssen, wenn das Entgelt sozial- und krankenversicherungspflichtig gewesen wäre. Für steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Einkommen von CZK (Euro ) pro Jahr beträgt der effektive Steuer- und Sozialversicherungssatz 29 %.
5 Steuerpflichtige Bezüge Beispiele: Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten Zuschuss zum Heimaturlaub Monatlich 1% der Anschaffungskosten eines Dienstwagens, der für private Zwecke genutzt wird vom Arbeitgeber übernommene private Kraftstoffkosten vom Arbeitgeber übernommene private Krankenversicherung Einkommen aus Aktienoptionen Verrechnung von im Aus- und/oder Inland entrichteten Steuern Steuerfreie Bezüge Beispiele: Renten- und Lebensversicherungsprämien bis zur gesetzlichen Obergrenze vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft unter bestimmten Bedingungen (monatlich bis zur Obergrenze von CZK 3 500) Ärztliche Betreuung, sofern es sich nicht um einen monetären Zuschuss handelt Schulgebühren, sofern es sich nicht um einen monetären Zuschuss handelt Persönliche Steuerermäßigungen Beispiele: Grundfreibetrag CZK Kinderfreibetrag für das erste Kind CZK Kinderfreibetrag für das zweite Kind CZK Kinderfreibetrag ab dem dritten Kind CZK Ehegattenfreibetrag CZK Sozial- und Krankenversicherung Versicherungstyp Zu entrichten vom Summe Arbeitgeber (%) Arbeitnehmer (%) (%) Sozialversicherung: Rentenversicherung /8.5* 28.0/30.0* Lohnausgleich/Krankengeld Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Total (%) /13.0* 45.0/47.0* *falls die Person am zweiten Rentenpfeiler (Rentenprogramm) beteiligt ist Die jährliche Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt das 48-fache des Durchschnittslohns (im Jahre 2015: CZK ). Für die Krankenversicherungsbeiträge ist keine Obergrenze anzuwenden. Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer für die ersten 14 Krankheitstagen den Lohnausgleich zu zahlen. Das gesetzlich festgelegte Krankengeld wird ab dem 15. Tag ausgezahlt.
6 Steuerbemessungsgrundlage für Selbständige Selbständige können die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge nicht von ihrer Steuerbemessungsgrundlage absetzen. Das Gesetz ermöglicht allerdings einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von % (bei landwirtschaftlicher und handwerklicher Tätigkeit 80 %). Die Abzugshöhe ist in einigen Fällen jedoch begrenzt. Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Betriebsvermögen sind mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien, die nicht für betriebliche Zwecke gehalten werden, sind steuerfrei, sofern entsprechende Mindesthaltungsfristen erfüllt sind. Kapitalerträge Kapitalerträge aus Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2014 angeschafft worden sind, sind nach einer Haltungsdauer von 6 Monaten von der Steuer befreit, wenn der Anteil des Investors am Kapital oder den Stimmrechten des Emittenten während der letzten 24 Monate vor dem Verkauf der Wertpapiere zu keinem Zeitpunkt 5% überschritten hat. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sind die Erträge nach einer Haltedauer von 5 Jahren steuerbefreit. Kapitalerträge aus Wertpapieren, die nach dem 31. Dezember 2013 angeschafft worden sind, sind nach einer Haltedauer von 3 Jahren von der Steuer befreit. Wenn das Einkommen aus solchen Verkäufen den Betrag von CZK im Steuerjahr (Kalenderjahr) nicht übersteigt fällt keine Steuer an. Kapitalerträge aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sind nach einer Haltedauer von 5 Jahren steuerbefreit. UMSATZSTEUER Es gibt drei Umsatzsteuertarife: USt-Regelsatz von 21 % Die meisten Produkte und Dienstleistungen. Ermäßigter USt-Satz von 15 % Grundnahrungsmittel, bestimmte pharmazeutische Produkte, Zeitungen, bestimmte medizinische Ausstattung, Wärme, Sozialwohnungen. Ermäßigter USt-Satz von 10 % bestimmte Babynahrung, bestimmte pharmazeutische Produkte, Bücher, Mehlprodukte und andre für eine glutenfreie Ernährung erforderliche Nahrungsmittel. Umsatzsteuerfreie Leistungen Warenexport, innergemeinschaftliche Lieferungen, internationale Beförderung und hiermit verbundene Dienstleistungen, Dienstleistungen auf Waren, die nachträglich in Nicht-EU- Länder geliefert wurden und andere im USt-Gesetz definierte Lieferungen. Bestimmte Lieferungen und Leistungen sind von der Steuer befreit (z. B. Finanzdienstleistungen, Immobilienverkauf). Für die Vorsteuerabzugsberechtigung ist eine direkte Zuordnung zu den steuerpflichtigen Leistungen oder den steuerbefreiten Leistungen mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug ausschlaggebend. Falls eine solche direkte Zuordnung nicht möglich ist, kommt eine Pro-rata-Methode zur Anwendung. Tschechische natürliche und juristische Personen müssen sich zur USt anmelden, wenn ihr Umsatz (abzüglich der steuerfreien Aktivitäten) in den vergangenen 12 Kalendermonaten MCZK 1 (ca. EUR ) überschritten hat. Für ausländische Unternehmen gibt es keine Untergrenze. Eine gemeinsame Anmeldung zur USt im Rahmen der Gruppe ist zulässig.
7 VERBRAUCHSTEUERN Verbrauchsteuern sind für Kohlenwasserstofftreibstoffe und Schmierstoffe, Spirituosen, Wein, Bier und Tabakwaren zu entrichten. Die Verbrauchsteuern werden für jede Produktgruppe auf Grundlage einer bestimmten Mengeneinheit erhoben. ENERGIESTEUERN Energiesteuern werden für Erdgas und andere Gase, elektrischen Strom und feste Heizstoffe erhoben. Gegenstand der Energiesteuer sind ausschließlich Lieferungen dieser Produkte innerhalb der Tschechischen Republik. Es gibt eine ganze Reihe von Befreiungen (zum Beispiel für die in der Metallurgie oder Rohstoffgewinnung und -verarbeitung genutzte Energie). Wird ein Antrag auf Befreiung gestellt, ist eine Bewilligung des Zollamtes erforderlich. GRUNDSTEUER Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Fläche des im Eigentum des Steuerzahlers befindlichen Grundbesitzes. Die Steuertarife bemessen sich nach den einschlägigen Vorschriften. Die Grundsteuer für landwirtschaftlichen Grundbesitz beträgt 0,75 % seines Schätzwertes. Sondertarife sind für Wälder, Seen und Teiche anwendbar. Für den übrigen Grundbesitz wird der Steuertarif auf Grundlage der Fläche festgesetzt. Der Tarif beträgt CZK 2 pro Quadratmeter für Baugrundstücke, CZK 5 pro Quadratmeter für gefestigte, zu Geschäftszwecken genutzte Grundstücke und CZK 0,20 pro Quadratmeter für anderen Grundbesitz. Die Grundsteuer ist für körperschaftsteuerliche Zwecke absetzbar. GRUNDERWERBSTEUER Diese Steuer ist vom Verkäufer der Liegenschaft zu entrichten es sei denn die Parteien vereinbaren, dass die Steuer vom Käufer zu zahlen ist. Der Steuersatz beträgt 4 % und wird entweder vom Kaufpreis oder vom vergleichbaren Liegenschaftswert berechnet. Der vergleichbare Liegenschaftswert wird vom Finanzamt berechnet, ausgehend von Preisen für ähnliche Transaktionen. Kann das Finanzamt den vergleichbaren Liegenschaftswert nicht ermitteln, bemisst sich die Besteuerungsgrundlage entweder nach dem vereinbarten Preis oder sie beträgt 75% des Wertes, der von einem Experten festgesetzt wird. Hierbei wird kommt stets der sich ergebende höhere Wert zum Ansatz. SCHENKUNG- UND ERBSCHAFTSTEUER Seit dem 1. Januar 2014 gibt es keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer mehr. Schenkungen unterliegen der Einkommensteuer mit Ausnahme von Schenkungen zwischen nahen Verwandten. KRAFTFAHRZEUGSTEUER Die Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel vom Betreiber eines in der Tschechischen Republik angemeldeten Fahrzeuges zu entrichten. Die Steuer reicht von CZK bis CZK für PKW und von CZK bis CZK für andere Fahrzeuge.
8 DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN Zum 1. Januar 2015 waren mit folgenden Ländern rechtsgültige Verträge abgeschlossen. Albanien Armenien Aserbeidschan Australien Ägypten Äthiopien Bahrain Barbados Belgien Bosnien und Herzegowina Brasilien Bulgarien China Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Großbritannien Hong Kong Indien Indonesien Irland Island Israel Italien Japan Jordanien Kanada Kasachstan Kroatien Kuwait Lettland Libanon Litauen Luxemburg Makedonien Malaysia Malta Marokko Mexiko Moldawien Mongolei Montenegro Neuseeland Niederlande Nordkorea Norwegen Österreich Panama Philippinen Polen Portugal Republik Niger Rumänien Russland Saudi Arabien Schweden Schweiz Serbien Singapur Slowakei Slowenien Spanien Sri Lanka Südafrika Südkorea Syrien Tadschikistan Thailand Tunesien Türkei Ukraine Ungarn Usbekistan Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten Vietnam Weißrussland Zypern INVESTITIONSFÖRDERUNG Die wichtigsten förderfähigen Aktivitäten: Gründung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Produktion im Bereich der verarbeitenden Industrie Gründung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden Technologiezentrums (z.b. R&D-Tätigkeiten oder ein Innovationszentrum) Gründung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden Zentrums für strategische Dienstleistungen (z.b. Zentrum für Software- Entwicklung, High-Tech-Reparaturzentrum oder Shared Service Centre)
9 Die wichtigsten Investitionsförderungen sind: Körperschaftsteuerermäßigung (Steuerferien) für bis zu zehn Jahre Zuschuss von CZK für Arbeitsplatzbeschaffung in ausgewählten Regionen Finanzielle Förderung für die Fortbildung von Beschäftigten in ausgewählten Regionen Grundübertragung zu Vorzugspreisen Bezuschussung der Kosten für das Anlagevermögen in Höhe von bis zu 7 % bei genehmigten Investitionen in der Fertigungs- und Technologiebranche Der Förderhöchstbetrag hängt von der geographischen Lage der Investition und der Branche ab. Für neue Projekte kann bei großen Unternehmen der Gesamtwert bis zu 25 % der förderfähigen Kosten betragen (35 % bei mittelständischen und 45 % bei kleinen Unternehmen). Die finanzielle Unterstützung für die Fortbildung von Beschäftigten ist auf maximal 25 % der Fortbildungskosten (35 % bei mittelständischen und 45 % bei kleinen Unternehmen) begrenzt. Mit der Investition zusammenhängende Arbeiten dürfen nicht aufgenommen werden, bis die schriftliche Bestätigung über die Annahme des Antrags durch die CzechInvest vorliegt. Die EU hat mit Wirkung ab 1. Juli 2014 neue Regeln für die staatliche Förderung eingeführt, um den förderfähigen Höchstbetrags zu begrenzen. Keine der neuen Einschränkungen sind bei vor Ende Juni 2014 genehmigten Förderungen anzuwenden. Eine Anpassung des Investitionsförderungsgesetzes wird mit Wirkung ab dem 1. April 2015 erwartet. Sonderabzug: Die von Steuerzahlern geleisteten Forschungs- und Entwicklungskosten können als Sonderabzug angerechnet werden. Da der Abzug 110 % der berechtigten Forschungs- und Entwicklungskosten beträgt, sind für steuerliche Zwecke mehr als das Zweifache des Betrages absetzbar. EU-Zuschüsse Sowohl Tschechien als auch die EU bieten weitere Zuschussmöglichkeiten. Individuelle EU-Zuschüsse sind allerdings in der Regel befristet verfügbar und erfordern kontinuierliche Überwachung. Da die EU-Haushaltsperiode bereits angefangen hat, ist es wahrscheinlich, dass während der ersten Jahreshälfte 2015 neue Programme ausgeschrieben werden.
10 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: KPMG Česká republika, s.r.o. Pobřežní 1a Prag 8 T: F: or Radek Halíček in charge of Tax and Legal Services E: rhalicek@kpmg.cz Václav Baňka E: vbanka@kpmg.cz Jana Bartyzalová E: janabartyzalova@kpmg.cz Patrick Leonard E: pleonard@kpmg.cz Jan Linhart E: jlinhart@kpmg.cz Pavel Rochowanski E: prochowanski@kpmg.cz Petr Toman E: ptoman@kpmg.cz Diese Broschüre wurde als Grobüberblick zu den geläufigsten Steuertarifen und Gebühren erstellt und entspricht dem Stand zum 1. Januar Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grundlage dieser Information handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG Česká republika, s.r.o., a Czech limited liability company and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and cutting through complexity are registered trademarks or trademarks of KPMG International. Design und Erstellung KPMG Česká republika, s.r.o. Gedruckt in der Tschechischen Republik. Mai 2015
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