Vertriebs- Kompendium

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1 Vertriebs- Kompendium 2015

2 Vertriebs-Kompendium 2015 Inhaltsverzeichnis Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht... 4 Gesetzliche Systeme Demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland... 8 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Erwerbsminderungsrente (EMR) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Pflegeversicherung Fondsanlage Direktanlage in Investmentfonds Fondspolice vs. Direktanlage Garantiekosten bei Fondspolicen Kostenkennzahlen bei Fonds und Fondspolicen Cost-Average-Effekt Renditedreieck Volatiler DAX vs. Sparbuch Inflation Private Altersvorsorge Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Basisrente Riester-Rente (Förderbeispiel) BU-Rente (Bedarfsermittlung, Schichtenvergleich) Betriebliche Altersversorgung (bav) bav-durchführungswege im Vergleich Ersparnisse in der Direktversicherung bav-kombi (DV + UK) Unterstützungskasse und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bav statt VL VL-Umwandlung mit der Direktversicherung Minijob bav für Mehrarbeit Kapitalauszahlung der Unterstützungskasse Erben & Schenken Erbschaftsteuer Vervielfältiger für lebenslange Leistungen Doppelter Freibetrag durch Rentenschenkung Schenkung mit Vetorecht Steuerliche Optimierung von Todesfallschutz Nützliches Steuerformel Einkommensteuer Auszug Einkommensteuertabelle Immobilie vs. Sparen Annuitätendarlehen Einmalanlage und Ratensparen (Zinseszins) Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Nachdruck, Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers: Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG, Frankfurt a. M. 3

3 Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht Gesetzl. Rentenversicherung (im Detail ab S. 10) West Ost Beitragssatz 18,70 % 18,70 % Beitragsbemessungsgrenze E p. a E p. a. Bezugsgröße 18 SGB IV E mtl E mtl. Mindestbeitrag für geringfügig Beschäftigte 32,73 E mtl. 32,73 E mtl. Mindestbeitrag 84,15 E mtl. 84,15 E mtl. Höchstbeitrag (für freiwillig Versicherte) 1.131,35 E mtl. 972,40 E mtl. Regelbeitrag (versicherungspflichtige Selbstständige) 530,15 E mtl. 451,61 E mtl. Geringverdienergrenze (nur Azubis) 20 Abs. 3 SGB IV 325,00 E mtl. 325,00 E mtl. Geringfügigkeitsgrenze 450,00 E mtl. 450,00 E mtl. Aktueller Rentenwert (seit ) 28,61 E 26,39 E Gesetzl. Pflegeversicherung (im Detail ab S. 21) West Ost Beitragssatz 2,35 % 2,35 % Beitragssatz für Kinderlose 0,25 % 0,25 % Beitragsbemessungsgrenze E p. a E p. a. Höchstbeitrag für Kinderlose 107,25 E mtl. 107,25 E mtl. Höchstbeitrag 96,94 E mtl. 96,94 E mtl. Höchstbeitragszuschuss (private Pflegeversicherung außer Sachsen) 48,47 E 48,47 E Gesetzl. Arbeitslosenversicherung West Ost Beitragssatz 3,00 % 3,00 % Beitragsbemessungsgrenze E p. a E p. a. Höchstbeitrag 181,50 E mtl. 156,00 E mtl. Gesetzl. Krankenversicherung (im Detail ab S. 16) West Ost Beitragssatz 14,60 % 14,60 % Durchschn. kassenindividueller Zusatzbeitrag 0,90 % 0,90 % Versicherungspflichtgrenze E p. a. nach 6 Abs. 6 SGB V Beitragsbemessungsgrenze E p. a. nach 6 Abs. 7 SGB V Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag) 639,38 E 639,38 E Höchstbeitragszuschuss (private KV/freiw. GKV) 301,13 E 301,13 E E p. a. nach 6 Abs. 6 SGB V E p. a. nach 6 Abs. 7 SGB V Betriebliche Altersversorgung (bav) (im Detail ab S. 44) West Ost Bezugsgröße 18 SGB IV E mtl E mtl. Steuerfreie Höchstbeiträge 3 Nr. 63 EStG E p. a./242,00 E mtl., zusätzlich ggf.: E p. a./150,00 E mtl E p. a./242,00 E mtl., zusätzlich ggf.: E p. a./150,00 E mtl. PSV-Beitragssatz ,3 1,3 PSV-Höchstgrenze ( 7 BetrAVG) E E Höchstbeträge Abfindung Lfd. Leistung (1% der mtl. Bezugsgröße) 28,35 E mtl. 24,15 E mtl. Kapitalleistung (12/10 der mtl. Bezugsgröße) E mtl E mtl. 4 Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht 5

4 Riester-Förderung (im Detail ab S. 39) Daten/Zulage/Beiträge Sockelbeitrag (Mindestbetrag für Förderanspruch) 60,00 E p. a. Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage Maximalförderbeitrag (inkl. Zulage) E p. a. Grundzulage 154,00 E p. a. Einmaliger Zuschuss bei Beginn bis Alter ,00 E Kinderzulage (geboren bis ) 185,00 E p. a. Kinderzulage (geboren nach ) 300,00 E p. a. 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzgl. der Zulagen Basisrente (im Detail ab S. 37) Nicht verheiratet Verheiratet Maximalbeitrag E E Steuerpflicht der Rente 70 % 70 % Anrechenbare Vorsorgeaufwendungen 80 % 80 % Gesetzliche Systeme Sonstiges Inflation Deutschland (2014) 0,90 % Vorl. durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt E p. a. ( 1 Abs. 2 SV-Rechengrößenverordnung 2015) Weitere Informationen zur Inflation auf S Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht 7

5 Demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland Am Am Männer Alter in Jahren Frauen Männer Alter in Jahren Frauen Gesetzliche Systeme Tausend Personen Tausend Personen Tausend Personen Tausend Personen Alter in Jahren Am Am Männer Frauen und Männer Alter in Jahren Frauen Untergrenze der mittleren Bevölkerung Obergrenze der mittleren Bevölkerung Tausend Personen Tausend Personen Tausend Personen Quelle: Statistisches Bundesamt Tausend Personen 8 Demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland Demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland 9

6 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Durchschnittswerte der GRV (Zugang/Wegfall) Rentenzugang 2013 Insgesamt West Ost Männer Frauen Männer Frauen Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag aller Renten 710,00 E 860,00 E 520,00 E 835,00 E 742,00 E Durchschnittliche Altersrente 737,00 E 913,00 E 505,00 E 915,00 E 786,00 E Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 613,00 E 652,00 E 576,00 E 589,00 E 627,00 E Durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente 520,00 E 237,00 E 580,00 E 302,00 E 619,00 E Durchschnittliches Zugangsalter Altersrente 64,1 64,1 64,3 63,7 63,4 Erwerbsminderungsrente 51,0 51,5 50,3 52,1 50,8 Rentenwegfall 2013 Durchschnittliches Wegfallalter 79,0 76,7 81,6 75,1 81,2 Durchschnittliche Bezugsdauer (in Jahren) 19,3 17,2 21,0 16,3 23,4 Durchschnittliche Lebenserwartung 65-Jähriger; Tafel 2010/12 (in Jahren) 19,1 17,3 20,9 17,1 20,7 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2014 Ermittlung der Altersrente aus der GRV Entgeltpunkte erhält man z. B. für: Arbeitsentgelt Bruttoarbeitsentgelt (max. bis zu BBG) wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt, so dass max. 2,15 EGP p. a. erreicht werden können. Ausbildungszeiten: Schul- und Hochschulzeiten werden seit 2009 nicht mehr angerechnet, Fachschulausbildung max. für 36 Monate mit 0,0625 EGP je Monat. Kindererziehungszeiten für jeden Monat der Kindererziehung erhält man 0,0833 EGP (max. 24 Monate pro Kind, für 1992 oder später geborene Kinder max. 36 Monate). Aktueller Rentenwert West: 28,61 EUR Ost: 26,39 EUR Rentenartfaktor für die Altersrente beträgt den Faktor 1 Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn wird die Rente um einen Abschlag von 0,3 % je Monat vor dem regulären Termin vermindert Rentenformel Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wurden die Versicherten vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Diese Altersrente kann aber auch mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat vor 65 in Anspruch genommen werden. von 1949 und bis 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben oder später geboren, liegt sie bei 67. Die Altersrente kann jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch genommen werden, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 %. Gesetzliche Systeme 10 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 11

7 Anhebung der Altersgrenze auf 67 Versicherte (Jahrgang) Anhebung der Altersgrenze Künftiger normaler Rentenbeginn (Jahr) Abschlag bei Ren te mit 63 Monat/Jahr Um Monat(e) Jahr Monat In % Januar ,5 Februar ,8 März bis Dezember , , , , , , , , , , , , , , ,8 Ab ,4 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Seit können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren. Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Versicherte Anhebung Auf Alter Geburtsjahr Um Monate Jahr Monat Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung (Beispiel) Rente E p. a. Rentenbeginn % (Kohortenprinzip) Zu versteuernder Anteil E p. a. Spitzensteuersatz 30 % Steuer E p. a. Rentenerhöhung im nächsten Jahr um 120,00 E p. a E p. a. Zu versteuernder Anteil E p. a. volle Besteuerung der Rentenerhöhung Spitzensteuersatz 30 % Steuer E p. a. Von dieser Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Gesetzliche Systeme 12 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 13

8 Erwerbsminderungsrente (EMR) Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Mindestens fünf Jahre wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt (so genannte allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Medizinische Voraussetzungen Wegen Krankheit oder Behinderung arbeitsfähig in beliebiger Tätigkeit für über 6 Std. mind. 3 bis max. 6 Std. max. 3 Std. Kein Anspruch Halbe EMR Volle EMR Durchschn. Rentenhöhe pro Monat wegen verminderter Erwerbstätigkeit (Rentenzugang 2013) West Ost Männer Frauen Männer Frauen 652,00 E 576,00 E 589,00 E 627,00 E Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 2014 Rentenformel EMR Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte + EP aus Zurechnungszeit x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor Zurechnungszeit Vereinfacht wird der Durchschnitt der Jahre mit Beiträgen bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet Aktueller Rentenwert West 28,61 E Ost 26,39 E Rentenartfaktor Volle EMR 1,0 Halbe EMR 0,5 Zugangsfaktor (EMR vor 60. Lebensjahr) 0,892 (entspricht Abschlag von 10,8 %) Beispiel: Rentner für volle EMR mit Alter 30, 10 Jahre Durchschnittsentgelt = 10 Entgeltpunkte, West Monatsrente = 10 Entgeltpunkte + 32 Entgeltpunkte aus Zurechnungszeit x Rentenwert 28,61 E x Rentenartfaktor 1,0 x Zugangsfaktor 0,892 = E Besteuerung der EMR Rentenbeginn im Jahr Steuerpflichtiger Anteil in % Beispiel zur Besteuerung Rente E p. a. Rentenbeginn % (Kohortenprinzip) Zu versteuernder Anteil E p. a. Spitzensteuersatz 30 % Steuer E p. a. Rentenerhöhung im nächsten Jahr um 120,00 E p. a E p. a. Zu versteuernder Anteil E p. a. (volle Besteuerung der Rentenerhöhung) Spitzensteuersatz 30 % Steuer E p. a. Vollständige Tabelle der Steueranteile s. S. 34. Die Erwerbsminderungsrente ist zudem beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Gesetzliche Systeme 14 Erwerbsminderungsrente (EMR) Erwerbsminderungsrente (EMR) 15

9 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Grenzwerte und Rechengrößen 2015 Jährlich Monatlich Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung E E Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung E E Für bereits am privat krankenversicherte Beschäftigte gilt E E Allgemeine Mindestbezugsgröße E Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige (75%) 2.126,25 E Für Existenzgründer mit Anspruch auf Gründungszuschuss (50%) 1.417,50 E Mindestbemessungsgrundlage sonstige freiwillig Versicherte (33,33 %) 945,00 E Geringfügigkeitsgrenze 450,00 E Geringverdienergrenze Azubis und Praktikanten (AG zahlt alle SV-Beiträge) 325,00 E Beitragssätze Allgemeiner Beitragssatz zur GKV 14,60 % Durchschn. kassenindividueller Zusatzbeitrag 0,90 % Monatlicher Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 329,57 E 639,38 E Anteile am allgemeinen Beitragssatz zzgl. Zusatzbeitrag Arbeitnehmer/Arbeitgeber 8,20 % 7,30 % Pflichtversicherte Rentner/Rentenversicherungsträger (Rente aus GRV) 8,20 % 7,30 % Pflichtversicherte Rentner (Einnahmen aus Versorgungsbezügen (bav), Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit) 15,50 % Freiwillig versicherte Rentner (Einnahmen aus allen Renten und Versorgungsbezügen, Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit) 15,50 % Beitragssätze Ermäßigter Beitragssatz 14,00 % Durchschn. einkommensabhängiger Zusatzbeitrag 0,90 % Vom ermäßigten Beitragssatz tragen: Weiterbeschäftigte Rentner/Arbeitgeber 7,90 % 7,00 % Hauptberuflich Selbstständige auf Einkommen 14,90 % Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 316,81 E 614,63 E Für Existenzgründer mit Anspruch auf Gründungszuschuss 14,90 % Mindestbeitrag/Höchstbeitrag 211,21 E 614,63 E Freiwillig versicherte Beamte 14,90 % Freiwillig Versicherte (auch Rentner) auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und auf Erträge aus Kapitalvermögen 14,90 % Pauschaler Beitragssatz für Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten 13,00 % Pflegeversicherung 2,35 % Beitragszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 0,25 % Höchstzuschuss des Arbeitgebers Prozentual Monatlich Private Krankenversicherung 7,30 % 301,13 E Pflegeversicherung 1,175 % 48,47 E Pflegeversicherung Sachsen 0,525 % 21,26 E Studentenbeitrag Krankenversicherung ggf. zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrags Zum Inhaltsverzeichnis 16 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 17 Monatlich 62,80 E Pflegeversicherung bis Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. mit Kind 14,03 E Pflegeversicherung ab Vollendung des 23. Lebensjahres, kinderlos 15,52 E Gesetzliche Systeme

10 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Beiträge für gesetzlich Pflichtversicherte ( 226 SGB V) Die Beiträge von gesetzlich Pflichtversicherten orientieren sich an folgenden Einnahmen max. bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitsentgelt Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung Betriebsrente (inkl. einmaliger Kapitalauszahlungen aus der bav, verteilt auf 120 Monate) Arbeitseinkommen neben einer Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung Einkünfte aus anderen Quellen, z. B. Mieten oder Zinsen, spielen keine Rolle. Beitragsgrundlage für freiwillig gesetzlich Versicherte ( 240 SGB V) Die Beiträge für freiwillig Versicherte orientieren sich an deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtig sind daher alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, max. bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Hierzu gehören zum Beispiel: Der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, ermittelt nach dem Einkommensteuerrecht Der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid, z. B. bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Versicherung und Pensionen Das laufende Gehalt inkl. anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld Beamtenbezüge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, verteilt auf 12 Monate (Bruttokaltmiete abzgl. Werbungskosten) Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden laut Einkommensteuerbescheid, verteilt auf 12 Monate (Sparerpauschbetrag bleibt unberücksichtigt) Der Gründungszuschuss für Existenzgründer ohne die 300-EUR- Pauschale für die soziale Sicherung Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten Sozialhilfe Einmalige Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung, verteilt auf 120 Monate Kapitalabfindungen von anderen Rentenversicherungen und Risikoversicherungen, verteilt auf 120 Monate Erträge aus Auszahlungen von Lebensversicherungen, verteilt auf 12 Monate Eine Verrechnung von positiven und negativen Einkünften wie in der Steuererklärung findet jedoch nicht statt. Gesetzliche Systeme 18 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV 19

11 Beispiel 1: Pflichtversicherter, kinderloser Rentner Art der Betrag Einnahme Gesetzl. Krankenversicherung Beispiel 1: Freiwillig versicherter, kinderloser Rentner Art der Betrag Einnahme Gesetzl. Krankenversicherung Gesetzl. Pflegeversicherung Gesetzl. Pflegeversicherung Zuschlag Kinderlos (Pflege) Zuschlag Kinderlos (Pflege) Beitrag Gesetzliche Rente 1.000,00 E 8,20 % 2,35 % 0,25 % 108,00 E Betriebsrente (bav) 500,00 E 15,50 % 2,35 % 0,25 % 90,50 E Private Rente (auch Riester) 300,00 E 0 % 0 % 0 % E Mieteinnahmen 400,00 E 0 % 0 % 0 % E Zinseinnahmen 300,00 E 0 % 0 % 0 % E Gesamt E 198,50 E Freiwillig versichert in der KVdR sind Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt sowie einen Rentenanspruch haben und die so genannte Vorversicherungszeit NICHT erfüllen. Diese ist nur erfüllt, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu neun Zehnteln in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Hierbei ist es nicht relevant, ob man freiwillig oder pflichtversichert in der GKV war. Beitrag Gesetzliche Rente 1.000,00 E 8,20 % 2,35 % 0,25 % 108,00 E Betriebsrente (bav) 500,00 E 15,50 % 2,35 % 0,25 % 90,50 E Private Rente (auch Riester) 300,00 E 15,50 % 2,35 % 0,25 % 54,30 E Mieteinnahmen 400,00 E 14,90 % 2,35 % 0,25 % 70,00 E Zinseinnahmen 300,00 E 14,90 % 2,35 % 0,25 % 52,50 E Gesamt E 375,30 E Pflegeversicherung Leistung Pflegestufe Im Einzelfall bis zu 0 I II III Pflegegeld pro Monat 244,00 E 458,00 E 728,00 E Pflegesachleistungen pro Monat bis zu 468,00 E E E E Pflegegeld bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat 123,00 E 316,00 E 545,00 E 728,00 E Pflegesachleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu 231,00 E 689,00 E E E E Teilstationäre Pflege pro Monat bis zu 468,00 E E E Teilstationäre Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu 231,00 E 689,00 E E E Vollstationäre Pflege pro Monat bis zu E E E E Vollstationäre Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz pro Monat bis zu E E E E Verhinderungspflege bis zu (max. 6 Wochen im Jahr) E pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege bis zu (max. 4 Wochen im Jahr) E pro Kalenderjahr Zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu Zuschuss zu Umbaumaßnahmen bis zu 104,00 E pro Monat, erhöhter Betrag: 208,00 E pro Monat E je Maßnahme, max für Wohngruppen Gesetzliche Systeme 20 Beitragspflichtige Einnahmen in der GKV Pflegeversicherung 21

12 Zusätzliche Pflegeversicherung als Vermögensschutz Grundsätzlich gilt: Reichen die o. g. Leistungen nicht für die Begleichung der Pflegekosten bei stationärer Unterbringung aus und kann kein Einkommen oder Vermögen verwertet werden, gleicht das Sozialamt den Fehlbetrag aus. Allerdings kann das Geld von unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades zurückgefordert werden. Primär dient eine Pflegeversicherung also dem Schutz des Vermögens des Pflegebedürftigen und sekundär dem Schutz des Einkommens und Vermögens der Unterhaltspflichtigen. Wann wird keine zusätzliche Absicherung benötigt? Die Summe aus den Einnahmen im Ruhestand und den Leistungen der Pflegeversicherung reicht zur Deckung der Kosten aus. Es ist genügend liquides Kapital vorhanden, um die Pflegekosten bis zum Lebensende zu decken (z. B. auch über den Rückkauf einer lebenslangen Rente). Das Einkommen und das Vermögen der Unterhaltspflichtigen liegt unter den Freigrenzen (z. B. Nettoeinkommen unter EUR für den Unterhaltspflichtigen, EUR für den Ehegatten, für Kinder nach Düsseldorfer Tabelle Kredite, angemessene Altersversorgung etc. werden berücksichtigt). Wann ist eine zusätzliche Absicherung empfehlenswert? Die Summe aus den Einnahmen im Ruhestand und den Leistungen der Pflegeversicherung reicht NICHT zur Deckung der Kosten aus. UND Das verwertbare Vermögen des Pflegebedürftigen soll nicht für die Pflege verbraucht werden. Die Unterhaltspflichtigen verfügen über hohe Nettoeinkommen und Vermögen. Vorhandene Altersversorgung des Pflegebedürftigen kann nicht liquidiert werden, um die Pflegekosten bis zum Lebensende zu decken. Möglichkeiten der Absicherung Angemessene Altersversorgung (Renten, Vermögen, Immobilien etc.) Altersversorgung mit ergänzender Leistung im Pflegefall oder Rückkaufmöglichkeit der Altersrente Pflegetagegeld (mit oder ohne staatl. Förderung über Pflege-Bahr) Pflegerentenversicherung Leistungen einer Pflegeversicherung sind steuerfrei ( 3 Nr. 1a EStG). Gesetzliche Systeme 22 Pflegeversicherung Pflegeversicherung 23

13 Private Altersvorsorge 24 25

14 Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Schicht 1 Basisrente Hartz IV (Ansparphase) Schicht 2 Riester Schicht 3 Private Vers. Geschützt Geschützt Nicht geschützt Kündigung Nicht kündbar Kündbar (Verlust der staatlichen Förderungen) Beleihung Nicht beleihbar Nicht beleihbar (Ausnahme: selbst genutzte Immobilie) Kapitalwahlrecht Vererbung Beitragsgarantie Auswanderung Nein Ehepartner und kindergeldpflichtige Kinder (Rente) 30 % Teilkapitalisierung möglich Ehepartner (Riester-Vertrag) In den Nachlass (förderschädlich) Kündbar Beleihbar Ja Freie Vererbung Optional Pflicht Optional Ansparphase: keine Förderung Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht Rente ab 60 Jahren, Verträge ab 2012: 62 Jahre Ansparphase: keine Förderung Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht, Verlust der Förderung außerhalb der EU Rente ab 60 Jahren, Verträge ab 2012: 62 Jahre Beliebig Zuzahlung Ja (Höchstgrenzen) Ja (Höchstgrenzen) Ja Auszahlplan Nein Nein (RV) Ja Helvetia Tarife Fondspolice CleVesto Allcase CleVesto Allcase CleVesto Favorites CleVesto Balance Klassische Versicherung Klassik Wachstum Klassik Wachstum Sofortrente CashPlan Zielgruppe Ansparphase: möglich Rentner: evtl. DBA, beschränkte Einkommensteuerpflicht Verfügbarkeit Ansparphase Vergünstigung Keine (außer evtl. Altverträge von vor 2005 unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen) Ansparphase Grenzen Berufsunfähigkeitsabsicherung Rentenbesteuerung Kapitalbesteuerung Schicht 1 Basisrente Alle Steuerzahler in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) Steigender Sonderausgabenabzug 10 Abs. 3 EStG ab 2015: 80 %, Tabelle S. 37/38 Max p. a. (Single) Max p. a. (Verheirateter) Integrierbar (max. 50 % des Beitrages) Steigender Steueranteil für Altersrente u. BU-Rente 2015: 70 % Es gilt das Jahr des Renteneintritts! Tabelle S. 37/38 Kein Kapitalwahlrecht Schicht 2 Riester GRV-Pflichtversicherte Bundesfreiwilligen-/ Wehrdienstleistende Beamte, Richter, Soldaten (s. 79 EStG) Zulagenförderung: 154,00 Grundzulage, 185,00 pro vor 2008 geb. Kind, 300,00 pro 2008 o. später geb. Kind, 200,00 einmalig für über 25-Jährige Zusätzlicher Sonderausgabenabzug ( 10a EStG) Mind. 60,00, max inkl. Zulagen je Förderfähigen (4 % des Vorjahreseink. für volle Zulage) Integrierbar (max. 20 % des Beitrages) Altersrente 100 % Besteuerung Max. 30 % Kapitalauszahlung bei 100 % Besteuerung Schicht 3 Private Vers. Jeder Keine Integrierbar (auch Dread-Disease-Komponente möglich) Altersrente Ertragsanteil, 22 Nr. 1 Satz 3 (Bsp.: 65 Jahre = 18 %); BU-Rente (abgekürzte Rente) Ertragsanteil 55 EStDV Nr. 2 (Bsp.: 12 Jahre = 14 %) Volles Kapitalwahlrecht, Besteuerung s. S. 34 Private Altersvorsorge 26 Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich Private Altersvorsorgesysteme im Vergleich 27

15 Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) 40-jähriger Kunde, verheiratet, monatl. Nettoeinkommen EUR, Anspruch aus GRV 1.000,00 EUR monatlich, angenommene Wertentwicklung der Anlage vor Kosten und Garantie 6 % p. a., ein zulagenberechtigtes Kind (geb. 2007), gewünschte zusätzliche Absicherung 1.000,00 EUR monatlich. Beitragsgarantie ist nicht gewünscht. Berechnung ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Steuer wird mit der Steuerformel berechnet. Im Rahmen der Riester-Rente kann durch stochastische Simulationen nachgewiesen werden, dass sich bei gleicher Anlage mit Beitragsgarantie die mögliche Rendite des Vertrages um ca. 20 % reduziert. Dies wird ebenso wie eine erhöhte Kostenquote den Berechnungen zugrunde gelegt. Als Vorteil steht dem eine Garantie der gezahlten Prämien gegenüber. Bitte beachten Sie, dass die simulierte Berechnung den Maximalbetrag für die Riester-Rente überschreitet. In der Beratung muss die Aufteilung der Beträge angepasst werden. Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht Besteuerung abhängig vom Vertragsabschluss Abschluss vor Jahre Laufzeit 5 Jahre Beitragszahlung 60 % Todesfall (LV) Ja Steuerfrei Abschluss ab 2005 bis Ende Jahre Laufzeit Alter des Empfängers: 60 Jahre Ja Halbeinkünfteverfahren Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden Abschluss ab Jahre Laufzeit Alter des Empfängers: 62 Jahre Ja Halbeinkünfteverfahren Private Altersvorsorge Berechnungsbeispiel aus dem Schichten-Navigator Basisrente Riester-Rente Privatrente aus der 3. Schicht Eigener monatlicher Aufwand nach Förderung 347,00 456,00 380,00 Beitrag vor Förderung 430,00 566,00 380,00 Verzinsung im Vertrag ohne Kosten 6,00 % 6,00 % 6,00 % Vertragsmehrkosten 0,00 10 % der Rendite 0,00 Beitragsgarantie 0,00 20 % der Rendite 0,00 Nettozins 6,00 % 4,20 % 6,00 % Kapital mit 65 Jahren (ohne Vertragskosten) Verrentung mit Faktor 265, Bruttorente ,00 Steuer 130,00 134,00 0,00 Nettorente (Ziel) 1.000, , ,00 Das Rechentool Schichtennavigator erhalten Sie unter oder bei Ihrem Helvetia Leben Betreuer. Beispielhafter Vergleich der Kapitalauszahlungen Ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Steuer berechnet mit Steuerformel. Zu versteuerndes Einkommen bei Entnahme EUR, Single (HEV=Halbeinkünfteverfahren). Abgeltungsteuer Komplettentnahme mit Abgeltungsteuer Komplettentnahme mit Halbeinkünfteverfahren Teilentnahme über 10 Jahre Steuerfreiheit als Todesfallleistung Anteilsguthaben Beitragssumme Ertrag HEV ,00 Steuer ,00 0,00 Steuer gesamt ,00 Vorteil im Vergleich zur Abgeltungsteuer 0 % 10 % 45 % 100 % 28 Entscheidungshilfe nach Nettoaufwand (Beispiel) Steuer auf Kapitalauszahlungen der 3. Schicht 29

16 Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Steuerliche Behandlung Anlage Flexibilitäten Auszahlplan Wie Auszahlungen aus einer Lebens-/Rentenversicherung (BMF , RZ 61) Anlage flexibel wählbar (Fonds, Anlagestrategien, Sicherungsguthaben) Starten, Stoppen Änderung von Höhe und Laufzeit Zusätzliche Teilauszahlung Auszahlung des Guthabens Abgekürzte Rente Wie Auszahlungen aus einer Lebens-/Rentenversicherung (BMF , RZ 63) Verrentung mit garantiertem Zins Überschüsse des Deckungsstocks ggf. Abfindung der Garantierenten mit Abschlag Ausgangssituation Ein Kunde möchte für die Altersversorgung Geld anlegen. Er entscheidet sich aufgrund der Vorteile wie Steuerstundungseffekt, steuerbegünstigte Rentenzahlung und Flexibilität für eine Rentenversicherung in der 3. Schicht. Gestaltung vor Optimierung Versicherungsnehmer Kunde Versicherte Person Kunde Bezugsberechtigter Kunde Beitragszahler Kunde Private Altersvorsorge Todesfallleistung Verbleibendes Vertragsguthaben inkl. aller Erträge Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr abzgl. Renten Nachteil: Die Kapitalabfindung ist einkommensteuerpflichtig (Abgeltungsteuer, ggf. Halbeinkünfteverfahren) Beispielrechnung des steuerpflichtigen Anteils bei einem Auszahlplan CleVesto Allcase, Laufzeit 30 Jahre, Monatsbeitrag 100,00, Wertentwicklung 6 % p. a., Wertentwicklung Entnahmephase 3 % p. a., Dauer des Auszahlplans: 10 Jahre Ablaufleistung bei 6 % p. a Beitragssumme Jährliche Entnahme % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % Gestaltung nach Optimierung Versicherungsnehmer Kunde Versicherte Person Kunde Mitversicherte Person Elternteil Bezugsberechtigter Kunde Beitragszahler Es wird eine mitversicherte Person in den Vertrag eingeschlossen. Diese ist im Idealfall Jahre älter.* Stirbt die mitversicherte Person ca. 20 Jahre vor der eigentlich versicherten Person, ist die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Kunde Die sonstigen Optionen des Vertrages, wie Rentenzahlung, Auszahlplan oder Teilauszahlung, werden durch die mitversicherte Person nicht eingeschränkt. 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Beitragsanteil Steuerpflichtiger Anteil Durch die weitere Wertentwicklung des Guthabens sinkt der Beitragsanteil bei jeder Entnahme. Dadurch steigt im Verlauf des Auszahlplans die Steuerbelastung leicht an. Vorteil: Es ist jederzeit ein Wechsel vom Auszahlplan in die lebenslange Rente möglich. * Die laufende Prämienzahlung endet in der Regel mit dem 85. Lebensjahr der älteren mitversicherten Person. 30 Auszahlplan vs. abgekürzte Rente Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung 31

17 Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen Vorteil: Ersparnis der Abgeltungsteuer Ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Beispiel: 20-jähriger Kunde, 45 Jahre Sparphase, 6 % Verzinsung, 100,00 EUR mtl. Anlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, EUR Einkommen (mit 65 Jahren verheiratet) Kapitalauszahlung Beitragssumme Gewinn/Ertrag Netto-Auszahlung Abgeltungsteuer Halbeinkünfteverfahren (HEV) Todesfallleistung EUR (vor Steuer) EUR EUR EUR ( EUR EUR (25 % vom Gewinn/Ertrag)) EUR ( EUR EUR Steuer) EUR ( EUR 0,00 EUR Steuer) Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu EUR Beispiele lfd. Sparverträge zur Altersvorsorge, Kinderabsicherung Geldanlage über Einmalbeiträge einkommensteuerfreie Vermögensübertragung auf Erben Beispiel: gesetzliche Altersrente und Basisrente (1. Schicht) Altersrente 1.000,00 Rentenbeginn (Kalenderjahr) 2020 Steuerpflichtiger Anteil 80 % Rente 1.000,00 Zu versteuern = 1.000,00 x 80 % 800,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 240,00 Nettorente 760,00 Beispiel: Riester-Rente und bav ( 3 Nr. 63 EStG) (2. Schicht) Altersrente 1.000,00 Steuerpflichtiger Anteil 100 % Rente 1.000,00 Zu versteuern = 1.000,00 x 100 % 1.000,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 300,00 Nettorente 700,00 Private Altersvorsorge Produktvoraussetzungen (erfüllt bei Helvetia CleVesto Allcase): lebenslange Laufzeit (Whole-Life-Tarif) mitversicherte Person (sonst keine Rentenoption) Leistung bei Tod entspricht mind. Vertragsguthaben (ohne Gesundheitsprüfung) Mehr Unterlagen zum Thema auf Besteuerung private Rente (3. Schicht) Rente 1.000,00 Alter bei Rentenbeginn 65 Jahre Ertragsanteil 18 % Zu versteuern = 1.000,00 x 18 % 180,00 Individueller Steuersatz 30 % Steuer 54,00 Nettorente 946,00 Eine abgekürzte Leibrente der 3. Schicht wird mit Ausnahme einer BU-/EU-Absicherung wie eine Teilentnahme besteuert (s. S. 29). 32 Vertragsoptimierung durch steuerfreie Todesfallleistung Rentenbesteuerung: Beispielberechnungen 33

18 Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Lebenslange Verrentung (3. Schicht) 22 EStG Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % Ab 97 1 Abgekürzte Leibrente 55 EStDV (z. B. private BU-Rente) Beschränkung der Laufzeit auf... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs Ertragsanteil in % (vorbehaltlich Spalte 3) Zum Inhaltsverzeichnis Nach Vollendung des... Lebensjahres gelten die Ertragsanteile der lebenslangen Leibrenten nach 22 EStG 1 0 Entfällt 2 1 Entfällt Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht 35 Private Altersvorsorge

19 Basisrente Abgekürzte Leibrente 55 EStDV (z. B. private BU-Rente) Beschränkung der Laufzeit auf... Jahre ab Beginn des Rentenbezugs Ertragsanteil in % (vorbehaltlich Spalte 3) Nach Vollendung des... Lebensjahres gelten die Ertragsanteile der lebenslangen Leibrenten nach 22 EStG Ab 80 Der Ertragsanteil ist immer der Tabelle in 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zu entnehmen. Ermittlung des max. förderfähigen Beitrages Nicht verheiratet Verheiratet Maximalbeitrag Der Maximalbeitrag vermindert sich bei: allen Förderfähigen um bereits vorhandene Beiträge zur Basisrente Zusätzlich: bei Angestellten um den Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbstständigen um freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern von Versorgungswerken um den gezahlten Beitrag bei Beamten/Soldaten/versicherungsfreien Kirchenangestellten/ Abgeordneten/GGF mit eigener bav um den fiktiven Beitrag i. H. v. 18,7 % des Einkommens (max. auf die BBG Ost von EUR) Beispiel zur Kürzung des Höchstbeitrages: Ehepaar, Mann selbstständig mit freiw. GRV-Beitrag, Frau Beamtin (Einkommen p. a.) Maximalbeitrag (verheiratet) Freiwillige Beiträge zur GRV des Mannes Fiktiver Beitrag der Beamtin (18,7% x ) Verbleibender geförderter Höchstbeitrag Bei gemeinsamer Veranlagung kann der Betrag nun von einer Person oder auch von beiden insgesamt genutzt werden. Rentenbeginn Besteuerungsanteil in % Absetzbarer Anteil in % Bis Ab Private Altersvorsorge 36 Ertragsanteile von Renten der 3. Schicht Basisrente, Besteuerungsanteil/Absetzbarkeit 37

20 Riester-Rente (Förderbeispiel) Zum Inhaltsverzeichnis Rentenbeginn Besteuerungsanteil in % Absetzbarer Anteil in % Die Höhe der Zulagen finden Sie unter Zahlen, Daten, Fakten in der Übersicht auf S Im Rahmen der Steuererklärung findet eine Günstigerprüfung dahingehend statt, ob neben den Zulagen noch ein Sonderausgabenabzug ( 10a EStG) gewährt werden kann. Direkt (unmittelbar) förderfähig z. B.: Pflichtversicherte in der GRV/auch indirekt, z. B. durch Erziehungszeiten/Erwerbsminderungsrente Pflichtversicherte in der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bundesfreiwilligen-/Wehrdienstleistende Beamte, Richter, Soldaten Indirekt (mittelbar) förderfähig: Ehegatten von unmittelbar förderfähigen Personen, solange beide einen Riester-Vertrag mind. mit dem Sockelbetrag besparen. Beispiel für die Riester-Förderquote (Berechnung) Single mit Kind (geb. 2010) Rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen % des Vorjahreseinkommens Grundzulage 154,00 Kinderzulage 300,00 (Mindest-)Eigenbeitrag für volle Förderung 746,00 Förderquote bezüglich des eigenen Beitrages 61 % Förderquote bezüglich des Gesamtbeitrages 38 % Da die mögliche Steuerermäßigung auf geringer ist als die erhaltenen Zulagen, wird im Rahmen der Günstigerprüfung keine zusätzliche Steuervergünstigung gewährt. Private Altersvorsorge 38 Basisrente, Besteuerungsanteil/Absetzbarkeit Riester-Rente (Förderbeispiel) 39

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