Werbungskostenabzug für Berufskleidung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werbungskostenabzug für Berufskleidung"

Transkript

1 STEUER NEWS HERBST 2014 wellphoto - Fotolia.com Telearbeitsplatz: Voraussetzungen für Werbungskostenabzug Mehr dazu auf Seite 2. Businesskleidung ist keine typische Berufskleidung Werbungskostenabzug für Berufskleidung Typische Berufskleidung Aufwendungen für typische Berufskleidung sind als Werbungskosten abziehbar ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz-EStG). Zur typischen Berufskleidung zählt die Finanzverwaltung u.a. Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer z.b. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung (durch Firmenlogo usw.) objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien 2014). Der Bundesfinanzhof hat 2013 entschieden, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung keine Werbungskosten darstellen (Urt. v , VI B 40/13). Bürgerliche Kleidung Zur bürgerlichen Kleidung zählt auch die Businesskleidung wie Anzüge, Hemden und Schuhe. Diesbezügliche Aufwendungen können nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg (Urt. v , 6 K 231/12) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden. Vergeblich geklagt hat ein angestellter Rechtsanwalt. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass eine private Nutzungsmöglichkeit der Kleidung nicht so gut wie ausgeschlossen ist. Ebenso wenig als Werbungskosten abziehbar sind Aufwendungen eines Croupiers für einen schwarzen Anzug (FG Baden-Württemberg v , 4 K 448/01). Dienstanweisung Selbst eine vom Arbeitgeber per Dienstanweisung vorgeschriebene Kleidung stellt keine typische Berufskleidung dar. Der Bundesfinanzhof hat 1996 entschieden, dass ein zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück nicht dadurch zur typischen Berufskleidung wird, weil es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstbekleidung zählt und ein Dienstabzeichen aufgenäht ist. Geklagt hat ein Forstamtsleiter, der sich einen Lodenmantel anschaffte und die Kosten als Werbungskosten geltend machen wollte. Selbst mit dem Dienstabzeichen sei die private Nutzung nicht nahezu ausgeschlossen (Urt. v , VI R 73/94). info@tlc.ag T: Hamburg +49 (0)40 / T: Berlin +49 (0)30 / T: Brandenburg +49 (0)3366 /

2 2 HERBST 2014 VERDECKTE EINLAGEN Lässt sich der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die vertraglichen Gehaltsbestandteile nicht nur später auszahlen, sondern verzichtet er letztlich darauf, liegt eine verdeckte Einlage vor. Als verdeckte Einlage gelten Zuwendungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die nicht auf gesellschaftsvertraglichen Regelungen basieren. Verdeckte Einlagen dürfen sich nicht auf den Gewinn der Gesellschaft auswirken und müssen außerhalb der Bilanz korrigiert werden. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer erhöhen sie die Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Ob der Geschäftsführer für den Gehaltsverzicht Lohnsteuern zahlen muss, hängt davon ab, ob er nach Anspruchsentstehung verzichtet oder davor. Verzichtet er nach Anspruchsentstehung, besteht Lohnsteuerpflicht. Im anderen Fall nicht (vgl. H 40 der Körperschaftsteuerrichtlinien). GEHALTSBESTAND- TEILE EINES GMBH- GESELLSCHAFTER- GESCHÄFTSFÜHRERS ZUFLUSSFIKTION Nicht selten lässt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Teile seiner im Anstellungsvertrag vereinbarten Geschäftsführergehälter nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Das heißt nicht, dass der Geschäftsführer darauf keine Lohnsteuern zahlen müsste. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung in diesen Fällen eine Zuflussfiktion bejaht, und zwar bereits mit Fälligkeit der Gehaltsteile. Die Finanzverwaltung ist in dem neuen Schreiben vom (IV C 2 - S 2743/12/10001) der Auffassung des BFH gefolgt. Unerheblich für die Zuflussfiktion ist dabei, ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat. BFH verneint den Werbungskostenabzug Werbungskosten für häuslichen Telearbeitsplatz Der Fall Ein Beamter hatte mit seinem Dienstherrn vereinbart, an regelmäßigen Wochenarbeitstagen zu Hause zu arbeiten. Der Dienstherr richtete einen sogenannten Telearbeitsplatz ein. Die Kosten für Heizung, Strom und das Mobiliar trug der Steuerpflichtige. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung dieser Kosten (509 ) als Werbungskosten ab. Das erstinstanzliche Finanzgericht sprach dem Steuerpflichtigen den Werbungskostenabzug zu (FG Rheinland Pfalz, Urt. v , 4 K 1270/09). Das Urteil Der Bundesfinanzhof folgte hingegen der Auffassung der Finanzverwaltung und lehnte den Werbungskostenabzug ab. Der Telearbeitsplatz wird büromäßig genutzt und dient der Erledigung gedanklicher, schriftlicher und verwaltungstechnischer Arbeiten, so der BFH. Scheinrenditen aus Schneeballsystemen Schneeballsysteme wellphoto - Fotolia.com Der Werbungskostenabzug scheiterte in erster Linie daran, dass der Arbeitgeber des Klägers nicht bestätigen konnte, dass dem Steuerpflichtigen sein Büro an den Heimarbeitstagen nicht zur Verfügung steht (Urt. v , VI R 40/12). Arbeitsplatz-Auslagerungen Das aktuelle Urteil zeigt aber auch, dass ein Werbungskostenabzug in jenen Fällen nicht ausgeschlossen ist, in denen dem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber für die Zeit der Nutzung des Telearbeitsplatzes nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Gerade in Fällen, in denen der Arbeitgeber Arbeitsplätze ganz oder teilweise in den häuslichen Bereich seiner Mitarbeiter verlagert, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der in der Privatwohnung unterhaltene Arbeitsplatz einem der Abzugsbeschränkung unterliegenden häuslichen Arbeitszimmer entspricht. Geprellte Anleger, die einem Anlagebetrüger aufgesessen sind, der ein Schneeballsystem betreibt, müssen ihre sogenannten Scheinrenditen versteuern. Eine Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die vom Anleger angeforderten Ausschüttungen auf sein Verlangen hätten ausgezahlt werden können. Unbedeutend ist, ob der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern. Im Streitfall hatte das Finanzamt nicht tatsächlich ausgezahlte, sondern auf Drängen des Betrügers wiederangelegte Erträge der Besteuerung unterworfen (BFH, Urt. vom , VIII R 25/12).

3 HERBST Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung Steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen Steuervergünstigung Die private Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist seit dem Veranlagungszeitraum 2013 steuerbegünstigt. Die Begünstigung besteht darin, dass die für die Berechnung der steuerpflichtigen privaten Nutzungsentnahme maßgeblichen Anschaffungskosten um die Mehrkosten für das Batteriesystem zu kürzen sind. Neues BMF-Schreiben Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen BMF-Schreiben v , IV C 6 S 2177/13/10002 Details zu den Steuervergünstigungen erläutert. Danach gilt bei: Anwendung der 1 %-Methode Die Mehrkosten für das Batteriesystem können von dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung (der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Entnahmewertes für die Privatnutzung) abgezogen werden. Der Abzug ist allerdings nicht in Höhe der Gesamtkosten zulässig, sondern nur bis zur Höhe eines von der Batteriekapazität abhängigen Minderungsbetrages. Dieser beträgt beispielsweise bei Anschaffung eines solchen Fahrzeugs in je Kilowattstunde Batteriekapazität, höchstens jedoch Der Minderungsbetrag verringert sich jedes Jahr um 50 je Kilowattstunde. Er beträgt im Jahr 2022 (dem letzten Jahr der Steuerförderung) noch 50 für eine Kilowattstunde Batteriekapazität. Führung eines Fahrtenbuches Die Mehrkosten für das Batteriesystem können für die Ermittlung der Gesamtkosten bzw. bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils von der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) des Fahrzeuges abgezogen werden. Die Minderungsbeträge entsprechen jenen, die bei Anwendung der 1 %-Methode zum Abzug kommen. Beträgt beispielsweise der Listenpreis des Fahrzeugs mit einer Batterieleistung von 10 Kilowattstunden , mindert sich die AfA- Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils um (450x10) auf Daraus ergibt wellphoto - Fotolia.com sich eine AfA pro Jahr (Nutzungsdauer 6 Jahre) von 5.916,66. Hinzu kommen Aufwendungen für Strom (890 ) und Versicherung (1.000 ). Die Summe der geminderten Gesamtaufwendungen beträgt demnach 7.806,66. Der steuerpflichtige private Nutzungsanteil beträgt bei einer Privatnutzung gemäß Fahrtenbuch von 20 % 1.561,33. Die steuerliche Abschreibung des Fahrzeuges im Betrieb ist von der Minderung der AfA- Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Gesamtkosten und des privaten Nutzungsanteils unberührt. Anwendungszeitraum Die Steuervergünstigungen gelten für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die ab dem und bis zum angeschafft worden sind. FORDERUNGEN RICHTIG ABSCHREIBEN FORDERUNGEN Forderungen stellen Aktiva dar, die allerdings nur soviel wert sind, als der Schuldner an Bonität besitzt. Fällt der Schuldner ganz oder teilweise aus, kann auch das Finanzamt durch geschickte Forderungsabschreibung an dem Verlust beteiligt werden. ABSTUFUNGSSCHRITTE Treten Zweifel an der Bonität eines Schuldners auf, sind die Forderungen in einer ersten Stufe als dubiose Forderungen umzubuchen. Die Umbuchung ist auch dann vorzunehmen, wenn nicht ganz ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner doch noch zahlt. EINZELABSCHREIBUNG Ist für eine bestimmte Forderung aus dem laufenden Geschäftsjahr das Ausfallrisiko festgestellt, ist die Forderung ganz oder teilweise abzuschreiben. Abzuschreiben ist dabei jeweils der Nettobetrag der Forderung; die Umsatzsteuer ist gesondert zu berichtigen. Zahlt der Schuldner im Laufe der nächsten Geschäftsjahre einen Teilbetrag, der geringer ist als der ursprünglich erwartete Geldeingang, mindert der geringere Betrag den steuerpflichtigen Gewinn in dem betreffenden Geschäftsjahr als periodenfremder Aufwand. PAUSCHALWERTBERICHTIGUNG Die Pauschalwertberichtigung ermöglicht das Abschreiben aller einwandfreien Forderungen zu einem bestimmten Prozentsatz. Der Prozentsatz ist individuell und ergibt sich nach sorgfältiger Schätzung aus der Höhe der wahrscheinlich ausfallenden Forderungen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass nicht jede einzelne Forderung zu bewerten ist. Die Berichtigung erfolgt über das Konto Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. Dieses Aufwandskonto mindert den steuerpflichtigen Gewinn für das betreffende Geschäftsjahr. Pauschal berichtigt wird hier wiederum der Nettobetrag, ohne Umsatzsteuer.

4 4 HERBST 2014 LEBENSVERSICHE- RUNGSREFORM- GESETZ (LVRG) VERABSCHIEDET LV-REFORMGESETZ Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen. Es wurde am im Bundesgesetzblatt (Teil I Seite 1330ff.) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der garantierten Zusagen der Versicherungsgesellschaften für die Zukunft. GARANTIEZINS Die von den Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung (Garantiezins) soll ab von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt werden (Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung betrifft ausschließlich Neuverträge. BEWERTUNGSRESERVEN Die Bewertungsreserven, die die Versicherungen für bestehende Verträge u. a. zur Sicherstellung des Garantiezinses bilden, dürfen ab nur noch insoweit auf die Versicherten verteilt werden, als ein bestimmter Sicherungsbedarf nicht unterschritten wird (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 56a Abs. 3). RISIKOÜBERSCHÜSSE Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung ( 4 Abs. 4) wird die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit 90 % statt bisher 75 % festgeschrieben. Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zur Überschussbeteiligung. AKTIONÄRE Schließlich sind auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen betroffen. Ihre Dividenden müssen künftig an den Finanzierungsbedarf des Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen angepasst werden. Kein Steuerabzug von Aufwendungen für Zwecke der Unterhaltung oder Repräsentation Aufwendungen für Herrenabende Kosten der privaten Lebensführung Ein Betriebsausgabenabzug ist per Gesetz für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und ähnliche Zwecke ausgeschlossen ( 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes EStG). Dazu zählen auch damit zusammenhängende Aufwendungen für Bewirtungen. Auf dieser Rechtsgrundlage stützte sich das Finanzgericht Düsseldorf. In dem aktuellen Fall ging es um den Steuerabzug von Aufwendungen für Herrenabende (FG Düsseldorf v , 10 K 2346/11 F, veröffentlicht am ). Herrenabende Solche Veranstaltungen führte der Partner einer Rechtsanwaltskanzlei in seinem privaten Garten durch. Eingeladen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht Ausnahmeliste Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 2015: Ausnahmeregelungen Kirchensteuerabzug Ab 2015 muss die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden direkt von der Kapitalerträge auszahlenden Stelle einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten fragen die Religionszugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Ausnahmekatalog Denis Junker - Fotolia.com waren neben Mandanten auch Persönlichkeiten aus der Politik, Verwaltung sowie diverse Geschäftspartner. Die Veranstaltung wurde zur Pflege geschäftlicher Kontakte veranlasst. Diese Argumentation war dem Finanzamt und auch dem Finanzgericht nicht ausreichend. Keine betriebliche Veranlassung Der Betriebsausgabenabzug scheiterte daran, dass die Herrenabende keine Informationsveranstaltung über ein juristisches Thema beinhalteten, sondern den Zweck der Unterhaltung und Repräsentation verfolgten. Der Rechtsanwalt hatte Zelt und Bühne aufbauen lassen. Das genügte den Richtern, einen Zusammenhang mit der privaten Lebensführung der begünstigten Geschäftsfreunde nicht ganz auszuschließen. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Unter anderem kann die Registrierung und Abfrage zunächst unterbleiben bei Ein-Mann- GmbHs, wenn der Alleingesellschafter- Geschäftsführer konfessionslos ist. Tritt der Gesellschaft eine zweite Person bei, ist die Abfrage allerdings durchzuführen. Von Abfragen kann auch abgesehen werden, wenn eine Ausschüttung mit Sicherheit auszuschließen ist. Weitere Ausnahmen vgl. Fragen- Antworten-Katalog unter

5 HERBST Neuregelungen für Arbeitnehmer Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 NEUE STEUERLICHE GEBÄUDESACH- WERTE Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende April 2014 den ersten Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStÄR 2015) veröffentlicht. Die wesentlichen Neuregelungen sind: Mahlzeitengestellung In R 3.13 LStÄR 2015 wird klargestellt, dass Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält, nicht steuerfrei sind. Sachbezüge Gemäß R 8.2 LStÄR 2015 sollen Arbeitnehmer bei der steuerlichen Bewertung ihrer Sachbezüge zwischen den Marktpreisen ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag und den Endpreisen des Arbeitgebers mit Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag wählen können. Geschenke und Aufmerksamkeiten Die Grenze für steuerfreie Geschenke und sonstige Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen soll zum von 40 auf 60 angehoben werden (R Abs. 6, R LStÄR 2015). Zu beachten ist jedoch, dass die Sachgeschenke bis 60 in die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen einzubeziehen sind. Letztere wurde allerdings nicht erhöht. Reinigung von Berufskleidung Die Reinigung von typischer Berufskleidung zählt nicht zu den steuerlich absetzbaren Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (R 3.31 LStÄR 2015). Zukunftssicherungsleistungen Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu 44 monatlich z.b. in Form von Warengutscheinen oder in Form eines Job-Tickets steuerfrei zuwenden. R 8.1. Abs. 3 LStÄR 2015 stellt klar, dass die 44- -Freigrenze nicht für Zukunftssicherungsleistungen gilt. Erholungsbeihilfen Für die Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen genügt es künftig, wenn die Leistung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers gewährt wird (R 40.2 Abs. 3 LStÄR 2015). Maßgebliche Lohnsteuerabzugsmerkmale Gemäß R 39b LStÄR 2015 gelten künftig für die Lohnsteuerberechnung jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Tag, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Dies gilt sowohl beim Arbeitgeberwechsel während eines Lohnzahlungszeitraumes als auch für sonstige Bezüge, die der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden bezieht. Anwendung Die Lohnsteueränderungsrichtlinen gelten ab dem GEBÄUDEWERTERMITTLUNG Die Bewertungsverfahren für Grundbesitz und Gebäude wurden im Zuge der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts 2008 umfassend reformiert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Dieses hat 2008 gerügt, dass die steuerlichen Grundstückswerte den jeweiligen Verkehrswerten entsprechen müssen. Aus den allgemeinen Gebäudewertermittlungsverfahren ins Steuerrecht übernommen wurden daher das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Gegenüber der zivilrechtlichen Grundstücks- und Gebäudewertermittlung gibt es im Steuerrecht allerdings zahlreiche Vereinfachungsregelungen. SACHWERTVERFAHREN Der Bundesrat hat jüngst eine Neuregelung der Bestimmungen zur Ermittlung von Gebäudesachwerten vorgeschlagen (vgl. hib-meldung Nr. 327 v ). Unter anderem sollen die Regelherstellungskosten an den Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt werden. alphaspirit- Fotolia.com ALTERSWERTMINDERUNG Der Gebäuderegelherstellungswert ist regelmäßig um eine Alterswertminderung zu kürzen. Diese betrug bisher maximal 60 %. Gemäß den Änderungsvorschlägen des Bundesrates soll diese auf 70 % erhöht werden.

6 6 HERBST 2014 INVESTITIONSAB- ZUGSBETRAG AUCH NACHTRÄGLICH BILDEN cirquedesprit - Fotolia.com INVESTITIONSABZUGSBETRAG Für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Investitionsabzugsbetrag gebildet werden. In einem aktuellen Fall, den der 4. Senat des FG Niedersachsens zu entscheiden hatte, ging es um die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden kann, um Gewinnerhöhungen infolge einer Außenprüfung auszugleichen. DAS URTEIL Das FG hat in dem aktuellen Urteil vom (Az. 9 K 308/12) die nachträgliche Bildung bejaht, wenn seit der tatsächlichen Anschaffung weniger als 3 Jahre vergangen sind. Allerdings hat der Senat in diesem Urteil betont, dass die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachträglicher Einkommenserhöhungen dienen darf. In einem Urteil aus 2013 (v , 4 K 159/13) hat das FG hingegen auch die nachträgliche Inanspruchnahme nach Durchführung einer Außenprüfung zum Zweck des Ausgleichs nachträglicher Einkommenserhöhungen für zulässig erachtet. Die Finanzverwaltung lässt eine nachträgliche Bildung nach der erstmaligen Steuerfestsetzung nicht zu, soweit die Nachholung erkennbar dem Ausgleich nachträglicher Einkommenserhöhungen, z.b. nach einer Außenprüfung, dient (BMF, Schreiben v , Tz. 24). REVISION Gegen das Urteil 9 K 308/12 hat die Finanzverwaltung Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt. Auch gegen das Urteil 4 K 159/13 ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. IV R 9/14). Strafzuschlag künftig schon ab hinterzogener Steuern Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Selbstanzeige Selbstanzeige Vom Instrument der Selbstanzeige haben in letzter Zeit insbesondere Auslandsgeldanleger regen Gebrauch gemacht. Ab dem sollen die Bedingungen für die strafbefreiende Wirkung solcher Steuernacherklärungen erheblich verschärft werden. Darauf haben sich Bundesfinanzministerium und Länder Ende April des Jahres verständigt (Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg vom ). Strafzuschlag Nach aktuell geltendem Recht ist bei einem Steuerhinterziehungsvolumen von mehr als (diese Grenze gilt pro Tat) ein Strafzuschlag in Höhe von 5 % fällig. Die Zahlung des Strafzuschlags ist Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Mit der Zahlung erwirbt der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle sieht nach Zahlung von der Verfolgung der Steuerstraftat ab. Künftig muss bereits Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich Entfernungspauschale Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Als maßgebende Entfernung gilt kraft Gesetz die kürzeste Straßenverbindung. Diese gilt auch dann, wenn sie tatsächlich für eine Hinterziehung von bis ein Strafzuschlag von 10 % gezahlt werden. Ab hinterzogenen Steuern in Höhe von bis zu 1 Mio. beträgt der Zuschlag künftig 15 %. Ab 1 Mio. hinterzogener Steuern sollen 20 % Strafzuschlag fällig werden. Strafrechtliche Verjährungsfristen Grundvoraussetzung für die Erlangung von Straffreiheit ist, dass gegenüber der Finanzbehörde alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigt werden. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt nach geltendem Recht 5 Jahre; sie soll künftig auf 10 Jahre verdoppelt werden. Damit müssen künftig für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige vollständige Angaben für insgesamt 10 zurückliegende Jahre nachgeholt werden. Dieser lange Verjährungszeitraum kann angesichts des Vollständigkeitsgrundsatzes in Fällen, in denen die Auslandsbank keine Erträgnisaufstellungen mehr liefern kann, zu Problemen führen. nicht befahren werden darf, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urt. v , VI R 20/13). Im Streitfall durfte ein Mopedfahrer eine Kraftfahrstrasse nicht befahren. Die längere Umwegstrecke wurde nicht anerkannt.

7 HERBST Neue Grundsätze der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen Zuordnungsgebote und Wahlrechte beim Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, können die gezahlte Umsatzsteuer für dem Unternehmen zuzuordnende Lieferungen und Leistungen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Unternehmer eine den Formvorschriften entsprechende Rechnung besitzt. Der Vorsteuerabzug ist außerdem nur in jenem Umfang möglich, als der Unternehmer die Lieferungen und Leistungen für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet bzw. zu verwenden beabsichtigt. Zuordnung/Verwendungsabsicht Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder Leistung ausschließlich für das Unternehmen, ist diese dem Unternehmen zuzuordnen (Zuordnungsgebot). Der Vorsteuerabzug kommt hier voll zum Tragen. Dient die Lieferung oder Leistung ausschließlich nichtunternehmerischen Zwecken, besteht ein Zuordnungsverbot zum Unternehmen und folglich ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung oder Leistung nur zu einem sehr geringen Teil, das heißt zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Für Lieferungen oder Leistungen, die sowohl für unternehmerische als auch für die nichtunternehmerischen Tätigkeiten bezogen werden, gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF v , IV D 2 S 7300/12/10002) folgendes: Lieferungen über vertretbare Sachen und Leistungen Bei solchen Sachen ist der Vorsteuerabzug gemäß der beabsichtigten Verwendung aufzuteilen. Einheitliche Gegenstände Nutzt der Unternehmer einen einheitlichen Gegenstand teilweise für sein Unternehmen und zum Teil nichtunternehmerisch, ist der Vorsteuerabzug anteilig auf die unternehmerische Nutzung beschränkt, wenn die nichtunternehmerische Nutzung eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ist (z. B. Nutzung für den ideellen Bereich von Vereinen). Nutzt der Unternehmer den Gegenstand teilweise everythingpossible - Fotolia.com privat (unternehmensfremd), kann er den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen (voller Vorsteuerabzug, es sei denn die Privatnutzung überwiegt zu 90 %). Er kann den Gegenstand aber auch im Privatbereich belassen (kein Vorsteuerabzug). Oder er kann den Gegenstand dem Unternehmen teilweise - nach der beabsichtigten betrieblichen Verwendung - zuordnen. Dokumentation der Zuordnungsentscheidung In jenen Fällen, in denen der Unternehmer ein Wahlrecht bezüglich der Zuordnung hat (und kein Aufteilungsgebot besteht), er dieses in der erstmöglichen Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die Höhe des geltend gemachten Vorsteuerabzugs zu dokumentieren. SELBSTBEHALT ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG KRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE ALS VORSORGEAUFWENDUNGEN Krankenkassenbeiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beiträgen zur privaten Krankenversicherung ist der Steuerabzug auf jene Beitragsteile begrenzt, die auf Leistungen entfallen, die denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen (Basisvorsorge). Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. für das Einzelzimmer im Krankenhaus) sind nicht abzugsfähig. SELBSTBEHALT/EIGENLEISTUNG Privatversicherte vereinbaren zur Beitragssenkung vielfach einen Selbstbehalt in Höhe eines bestimmten Betrags. Ein Steuerpflichtiger tat dies für sich und seine beiden Töchter. Er machte die Selbstbehalte zunächst als außergewöhnliche Belastung und im Einspruchsverfahren als Sonderausgaben geltend. Einspruch und die darauffolgende Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht Köln verneinte den Sonderausgabenabzug, weil es sich bei dem Selbstbehalt nicht um Beiträge an das Versicherungsunternehmen handelte und die Selbstbehalte auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen (Urt. v , 15 K 1858 / 12). AUSGABEN DOKUMENTIEREN UND BELEGEN Der Kläger hat zwischenzeitlich beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (Az - X R 43/14). Steuerpflichtige, die privat krankenversichert sind und einen Selbstbehalt tragen müssen, sollten diesen unter Berufung auf das anhängige Verfahren als Sonderausgaben geltend machen. Der jeweilige Steuerbescheid wäre anschließend durch Einspruch offenzuhalten und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Somit sichert sich der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug auf den Selbstbehalt, wenn der Bundesfinanzhof demgemäß entscheidet. Für den Fall dass der BFH die Eigenleistungen ohne Kürzung um eine zumutbare Belastung zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zulässt, sollte ein weiteres Einspruchsbegehren offengehalten werden.

8 STEUER 8 HERBST 2014 NEWS the rock Fotolia.com Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten Urlaubsaushilfe Kurzfristige Beschäftigung Arbeiten Schüler und Studenten während der Sommerferien für nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Dies unabhängig von der Höhe des während des Sommerjobs erzielten Arbeitsentgelts. Es fällt lediglich Lohnsteuer an. Beträgt das gesamte Jahresarbeitseinkommen aber weniger als (Freibetrag von zzgl Werbungskosten), erhält der Schüler/Student die gesamte Lohnsteuer wieder zurück. Minijob und Ferienjob Vorsicht geboten ist, wenn ein ganzjährig als Minijobber beschäftigter Schüler/Student während der Sommerferienzeit Vollzeit arbeitet. Wird in unmittelbarem Anschluss an einen Minijob beim selben Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angetreten, nimmt die Sozialversicherung die Fortsetzung des bisherigen Dauerarbeitsverhältnisses an. Das Ergebnis ist eine volle Sozialversicherungspflicht. Zeitraum zwischen Abitur und Uni Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Studenten gelten erst ab Semesterbeginn. Arbeitet z.b. die angehende Medizinstudentin nach dem Abitur (Mai) bis Semesterbeginn (Oktober) in einer Arztpraxis für mehr als 450 / Monat, besteht Sozialversicherungspflicht. WICHTIGE ZAHLUNGSTERMINE OKTOBER Umsatzsteuer mtl. für September bzw. August mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für September Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Einreichung Beitragsnachweis, gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist) Zusammenfassende Meldung Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Einreichung Beitragsnachweis, gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober kein Feiertag ist) Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Beitragszahlung in Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist) Sozialversicherungsbeiträge Oktober (Beitragszahlung in Bundesländern, in denen der 31. Oktober kein Feiertag ist) NOVEMBER Umsatzsteuer mtl. für Oktober bzw. September mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für Oktober Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck Sozialversicherungsbeiträge November (Einreichung Beitragsnachweis) Zusammenfassende Meldung Sozialversicherungsbeiträge November (Beitragszahlung) DEZEMBER Umsatzsteuer mtl. für November bzw. Oktober mit Dauer-Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ev. und röm.-kath. für November Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchensteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Einreichung Beitragsnachweis) Sozialversicherungsbeiträge Dezember (Beitragszahlung) Zusammenfassende Meldung Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet. Stand: IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: TLC AG Steuerberatungsgesellschaft Büro Berlin: Zimmerstr D Berlin Tel. +49 (0)30 / Fax: +49 (0)30 / Mail: info@tlc.ag Niederlassung Beeskow: Markt 11 D Beeskow Tel. +49 (0)3366 / Fax: +49 (0)3366 / Mail: beeskow@tlc.ag Niederlassung Hamburg: Große Elbstraße 47 D Hamburg Tel. +49 (0)40 / Fax: +49 (0)40 / Mail: info@tlc.ag Layout und grafische Gestaltung: Atikon Marketing & Werbung GmbH, info@atikon.com, Internet: Grundlegende Richtung: Dieser Newsletter beinhaltet unpolitische News, die sich mit dem Steuer-, Sozial- und Wirtschaftsrecht beschäftigen. Haftungsausschluss: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und die Kanzlei von Haftung ausgeschlossen ist. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Berater.

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Erntezeit: Unterkunft und Verpflegungsleistungen

Erntezeit: Unterkunft und Verpflegungsleistungen HEISTERBORG UND PARTNER Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand Liebe Leserin, lieber Leser, der Sommer neigt sich dem Ende entgegen, es wird Zeit für unsere Herbst-Ausgabe

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Vorteile nutzen! Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Die 5 besten Steuertipps

Die 5 besten Steuertipps Die 5 besten Steuertipps Steuertipp 1 Gute Verbindung Nutzen Arbeitnehmer ihren privaten Telefon-und Internet-Anschluss auch beruflich, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Sie können, ohne

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der sonstigen Selbständigen sowie der Land- und Forstwirte...

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4 I Oktober 2011 N 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) 39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts 3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August 2002 23 Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4 Themenschwerpunkt:

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

Innovative Lösungen rund ums Auto.

Innovative Lösungen rund ums Auto. Innovative Lösungen rund ums Auto. Kostensenkung durch intelligente Strategien. Gute Ideen sind meistens einfach. Doch sie setzen sich nicht immer gleich durch. Die Geschichte der AMS beginnt 1982. Für

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick Berlin, Dezember 2012 I. Einführung Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23. November

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber

Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch Mag. Barbara Slawitsch 24. 11. 2004 Barbara Slawitsch 1 Einleitung Zusammenhang Eigenverbrauch - Vorsteuerabzug Ziel der Umsatzsteuer: Belastung des Letztverbrauchs Erwerb

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr