Geistig behindert und trotzdem Eltern sein?

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1 Fachtagung Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung 4. September 2012 Powerpoint Präsentation Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung: Ein Menschenrecht!? Corinne Wohlgensinger lic. phil. Sonderpädagogin, Projektmitarbeiterin Ressort Forschung und Entwicklung, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Die Unterlagen finden Sie auch unter:

2 Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung: Ein Menschenrecht!? Corinne Wohlgensinger Luzern, 4. September 2012

3 Das ist Liebe von Annja Nietsche

4 Übersicht 1. Zu den Elternschaften 2. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BehiK) 3. These: Das Recht auf Elternschaft ist notwendig, aber nicht hinreichend

5 Kinderwunschmotive Erlangung eines bestimmten gesellschaftlichen Status Verbesserung des Selbstwertgefühls Verbesserung der Beziehung zu vertrauten Menschen

6 Einige Zahlen und Fakten Geburtenquote 1-6% Durchschnittliche Kinderzahl: 1.4 Die meisten Schwangerschaften sind nicht geplant Eltern mit geistiger Behinderung kommen meistens aus der Unterschicht Angeborene geistige Behinderung bei Kindern nicht häufiger

7 Wohnsituation der Kinder (s. Pixa-Kettner, 2007) bei beiden Eltern (29%) bei einem Elternteil (26.5%) Pflegefamilie (21.6%) Herkunftsamilie (6.2%) Heim (4.9%) Adoption (3.6%)

8 Elternschaft als Menschenrecht "Wer Sexualität als Grundrecht für geistig behinderte Menschen deklariert, kann dessen selbstverständliche Umsetzung bzw. Anwendung mit der naturgegebenen Folge der Kinderzeugung nicht verhindern. Das Recht auf das eigene Kind ist ebenfalls ein selbstverständliches Menschenrecht." (Walter 2001, S. 38)

9 Konvention: signiert durch 153 Staaten (davon haben 119 auch ratifiziert) Fakultativprotokoll: signiert durch 90 Staaten (davon haben 72 ratifiziert)

10 Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ZIEL Artikel 1: Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. TEILHABE SELBST- BESTIMMTUNG DISKRIMI- NIERUNGS- FREIHEIT RECHTE

11 Art. 23: Achtung der Wohnung und der Familie Menschen mit Behinderungen haben das Recht frei und verantwortungsbewusst selbst darüber zu entscheiden, ob und wieviele Kinder sie haben Der Zugang zur adäquaten Aufklärung und Familienplanung muss gewährleistet sein Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht werden Sie werden angemessen in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung unterstützt. Das Kind darf nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt werden. Nur die Behinderung der Eltern ist kein Grund für den Entzug des Sorgerechts, sondern so wie bei allen Kindern, kann dies nur bei einer Gefährdung des Wohl des Kindes in einem gerichtlichen Verfahren angeordnet werden.

12 Das Recht auf Elternschaft ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung Institutionelle Netzwerke Sexualpädagogik Pflichten Möglichkeiten Fähigkeiten Familienhilfe Selbstbestimmung Frühförderung

13 Anknüpfungspunkte Ambulante Methoden der Unterstützungsarbeit Netzwerk-Themen Forschung und Entwicklung s. Kinderwunschspiel in AWO (2006)

14 Anknüpfungspunkte Voraussetzung ist, dass die Eltern: - in der Lage sind, eine Beziehung zum Kind auzubauen - den überwiegendenden Teil des Tages mit dem Kind selbstständig verbringen können - bereit und in der Lage sind, bei Ambulante Methoden der Unterstützungsarbeit (nach Lenz et al. 2010) Information und Wissensvermittlung (z.b. Säuglingsnahrung zubereiten, Medikamente dosieren) Begleitung von Alltagssituationen (z.b. Nachmittagsgestaltung, Spielplatzbesuch, Zubettgehen) Beratung (gemeinsam Erklärungen und Lösungen für anstehende Probleme suchen) Anleitung und Einüben (z.b. einzelne Fertigkeiten wie wickeln, aber auch komplexere Abläufe wie Hausaugaben, schwierige Situationen) Übernahme von Tätigkeiten, Entlastung (z.b. Terminabsprache, schulische Förderung) Entlastungsgespräche (zuhören, reflektieren) Soziales und institutionelles Netzwerk aufbauen und koordinieren (vom Nachbarn bis zur Kinderärztin, über die Herkunftsfamilie bis zur Lehrerin welche Aufgaben können von wem wahrgenommen werden?) Begleitung von Terminen und Gesprächen (z.b. Arzt, Lehrergespräche) Gruppenangebote (Kontakte zu andern knüpfen können) Förderung der Kinder (z.b. spielen und lernen, Abklärungen bei Entwicklungsverzögerungen) Netzwerk-Themen (vgl. Lenz et al. 2010) Umgang mit Kinderwunsch, Schwangerschaft und Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung Klärung der Finanzierung von Unterstützungsangeboten zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe Gemeinsame Hilfeplanung beider Kostenträger Schaffung von Transparenz bzgl. der Angebote für intellektuell beeinträchtigte Menschen in Zusammenhang mit Elternschaft Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zur Sensibilisierung für die Situation von Eltern mit geistiger Behinderung Forschung und Entwicklung Quantitative und qualitative Daten zur Lebenssituation von Eltern mit geistiger Behinderung und ihren Kindern in der Schweiz Sammlung von best-practice- Beispielen Entwicklung von Unterstützungsmodellen und Empfehlungen, in Zusammenarbeit mit Eltern mit geistiger Behinderung Weiterbildung und Vernetzung von Fachpersonen und Familien Öffentlichkeitsarbeit Literaturangaben: Lenz et al. (2010). Familie leben trotz intellektueller Beeinträchtigung: Begleitete Elternschaft in der Praxis. Freiburg: Lambertus. s. auch Links zu begleiteter Elternschaft / Forschung: AndYoungPeople/SpecialParenting.asp Kinderwunschspiel: Projekt Babybedenkzeit: Corinne Wohlgensinger,

15 Kinder haben ist Frauensache! Mirco Kuball in ohrenkuss Sarah Maiocchi in insieme

16 Literaturnachweise Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. (Hrsg.) (2006): Liebe(r) Selbstbestimmt. Praxisleitfaden für die psychosoziale Beratung und sexualpädagogische Arbeit für Menschen mit Behinderung. Bonn (darin enthalten Kinderwunschspiel von Bargfrede & Pixa-Kettner). Frei, U. (2007). Elternschaft eine grosse Herausforderung. In: insieme - Zeitschrift über Fragen der geistigen Behinderung Heft 1, S Lenz, A. et al. (2010). Familie leben trotz intellektueller Beeinträchtigung: Begleitete Elternschaft in der Praxis. Freiburg: Lambertus. Ohrenkuss: da rein, da raus. Nr. 17/2006 (Baby) & Nr. 20/2008 (Abenteuer Liebe). Pixa-Kettner, U., S. Bargfrede & I. Blanken (1996): Dann waren sie sauer auf mich, dass ich das Kind haben wollte.... Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen in der BRD. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Bd. 75. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. Pixa-Kettner, U. (2007). Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland: Ergebnisse einer zweiten bundesweiten Fragebogenerhebung. In: Geistige Behinderung (46), 4, Walter, J. (2001). Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht - eine Selbstverständlichkeit auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. In: Sexualität und Behinderung, BZgA Forum - Sexualaufklärung und Familienplanung, Heft 2/3, S Wohlgensinger, C. (2008). also da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht : der Umgang mit dem Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, 14 (3), Wohlgensinger, C. (2007a). Unerhörter Kinderwunsch: die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung: eine Betrachtung aus sonderpädagogischer-ethischer Perspektive. Luzern: Ed. SZH/CSPS.

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