Islam in der Schule. Rechtliche Wirkungen der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie des Staatskirchenrechts im öffentlichen Schulwesen

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1 Islam in der Schule Rechtliche Wirkungen der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie des Staatskirchenrechts im öffentlichen Schulwesen Von Thorsten Anger Duncker & Humblot Berlin

2 A. Problemstellung Erster Teil Einleitung und Gang der Untersuchung I. Der Islam in westlichen Gesellschaften II. Die rechtliche Integration des Islam III. Untersuchungsansatz B. Gliederung Zweiter Teil Das Grundrecht der Religionsfreiheit und der Islam A. Schutzbereich des Grundrechts I. Voraussetzungen und Ausgangspunkte einer Bestimmung des Schutzbereichs des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 1. Staatliche Definitionsmacht im Bereich der Grundrechte a) Die Selbstverständnisproblematik insbesondere im Staatskirchenrecht aa) Ausgangspunkte einer Maßgeblichkeit des Selbstverständnisses bb) Der Stellenwert des Selbstverständnisses in der Rechtsprechung b) Vorzüge und Gefahren einer maßgeblichen Berücksichtigung privater Selbstverständnisse aa) Subjektive Grundrechtsinterpretation als Lösungsmodus zur Sicherung gehaltvoller Freiheit bb) Kritik an der Maßgeblichkeit privater Selbstverständnisse cc) Objektive Definition der Grundrechtsschutzbereiche 2. Systematische Ausgangspunkte einer objektiven Interpretation des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG a) Das staatliche Neutralitätsgebot in religiös-weltanschaulichen Fragen b) Das Gebot religionsrechtlicher Parität

3 II. Religion als Zentralbegriff des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 1. Grammatische Auslegung des Religionsbegriffs a) Allgemeinsprachliche Bedeutung von Religion b) Rechtssprachliche Bedeutung der Religion aa) Der Religionsbegriff in der Rechtsprechung bb) Der Religionsbegriff im rechtswissenschaftlichen Schrifttum cc) Zwischenergebnis 2. Historische und genetische Auslegung des Religionsbegriffs 3. Systematische Auslegung des Religionsbegriffs 4. Teleologische Auslegung des Religionsbegriffs 5. Zwischenergebnis zum Religionsbegriff 6. Restriktive Definitionsansätze a) Christlich geprägter Religionsbegriff b) Übereinstimmung der Lehre mit der verfassungsmäßigen Ordnung c) Das Erfordernis der so genannten Kulturadäquanz 7. Gesamtergebnis zum Verfassungsbegriff der Religion III. Die einzelnen Gewährleistungsgehalte des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 1. Glaubensfreiheit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG a) Wortbedeutung des Glaubens b) Gewährleistungsumfang der Glaubensfreiheit aa) Positive Freiheit bb) Negative Freiheit cc) Glaubensfreiheit als selbstbestimmte Gedankenfreiheit 2. Bekenntnisfreiheit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG a) Wortbedeutung des Bekenntnisses b) Gewährleistungsumfang der Bekenntnisfreiheit aa) Positive Freiheit bb) Negative Freiheit 3. Freiheit der Religionsausübung im Sinne des Art. 4 Abs. 2 GG a) Wortbedeutung der Religionsausübung b) Gewährleistungsumfang der Religionsausübungsfreiheit aa) Positive Freiheit (1) Restriktive Verständnisse von Religionsausübung (a) Beschränkung auf Kultushandlungen (b) Schutz nur spezifisch religiöser" Handlungen (c) Schutz nur zwingend vorgeschriebener Verhaltensweisen (d) Schutz der zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes bekannten und in Deutschland praktizierten Ausübungsformen (e) Erfordernis der so genannten Kulturadäquanz

4 (f) Erfordernis der äußerlichen Erkennbarkeit der Religionsausübung (g) Erfordernis des Einklangs mit dem Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft (h) Zwischenergebnis zu restriktiven Interpretationsansätzen (2) Weites Verständnis der Religionsausübung (a) Systematische Gesichtspunkte (b) Teleologische Gesichtspunkte (c) Weites Verständnis der Religionsausübung im benachbarten Ausland (d) Restriktive Einflüsse des Art. 9 Abs. 1 EMRK? (3) Ergebnis zur Religionsausübung bb) Negative Freiheit 4. Religiöse Vereinigungsfreiheit 5. Die Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG a) Der Gewissensbegriff b) Gewährleistungsumfang der Gewissensfreiheit c) Eigenständiges Grundrecht der Gewissensfreiheit IV. Einheitliches Grundrecht der Religionsfreiheit 1. Die grundrechtliche Begriffssystematik 2. Religionsfreiheit als Oberbegriff 3. Das systematische Verhältnis von Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit V. Darlegungslasten B. Immanente Gewährleistungsgrenzen der Religionsfreiheit? I. Das Toleranzgebot n. Schutzbereichsausschluss drittschädigenden Verhaltens 1. Der Sprayer von Zürich" als Leitentscheidung 2. Systemwidrigkeit im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG 3. Unvereinbarkeit mit dem Freiheitsverständnis des Grundgesetzes 4. Kein Ausdruck von Wertungen der Verfassung 5. Kein Gebot der Rechtssicherheit III. Ergebnis C. Eingriffe in die Religionsfreiheit I. Klassischer Eingriffsbegriff II. Moderner Eingriffsbegriff III. Relevanz des Selbstverständnisses für die Beurteilung eines Eingriffs D. Schranken der Religionsfreiheit I. Schrankenleihe n. Die Schranke des Art. 140 GG i.v.m. Art. 136 Abs. 1 WRV 1. Gesetzesvorbehalt für das Grundrecht der Religionsfreiheit

5 E. Ergebnis a) Wortlaut des Art. 136 Abs. 1 WRV aa) Begriff der Ausübung der Religionsfreiheit" bb) Formulierung eines besonderen Gleichheitssatzes cc) Formulierung einer Schranke b) Systematik c) Bedeutung von Vorläufervorschriften d) Entstehungsgeschichte e) Sinn und Zweck des Art. 140 GG i.v.m. Art. 136 Abs. 1 WRV 2. Gesetzesvorbehalt für das Grundrecht der Gewissensfreiheit 3. Der Aussagegehalt des Art. 140 GG i.v.m. Art. 136 Abs. 1 WRV a) Reichweite eines Gesetzesvorbehalts der Religionsfreiheit b) Art. 140 GG i.v.m. Art. 136 Abs. 1 WRV als qualifizierter Gesetzesvorbehalt c) Bedeutung des Vorbehalts allgemeiner Gesetze Dritter Teil Islam in der Schule A. Islamische Religiosität in der staatlichen Schule I. Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften 1. Verschiedene Formen der Bekleidung 2. Religiöser Hintergrund der Bekleidung II. Unterrichtsdispense III. Religiöse Bezüge im schulischen Unterricht B. Lösungen im französischen Recht I. Religiös motiviertes Verhalten muslimischer Schülerinnen und Schüler 1. Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Schülerinnen a) Die affaire du foulard" b) Verfassungsrechtliche Lösung durch den Conseil d'etat aa) Grundrechtspositionen der Schülerin bb) Grenzen der Grundrechtsausübung 2. Unterrichtsbefreiungen aus religiösen Granden 3. Religiöse Unterrichtsangebote ü. Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften durch eine muslimische Lehrerin C. < Religiös motiviertes Verhalten muslimischer Schülerinnen und Schüler I. Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Schülerinnen 1. Berührte Grundrechte der Schülerinnen

6 a) Eingriffe in Grundrechtsschutzbereiche aa) Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bb) Schutzbereich der Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG cc) Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG dd) Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ee) Schulische Maßnahmen als Schutzbereichseingriffe b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen aa) Schranken der Religions- und der Gewissensfreiheit bb) Mit der Gewissensfreiheit kollidierendes Verfassungsrecht (1) Die negative Religionsfreiheit der Mitschüler als kollidierendes Verfassungsrecht (2) Der staatliche Erziehungsauftrag als kollidierendes Verfassungsrecht (a) Beeinträchtigung des gegenüber der Schülerin wahrzunehmenden Erziehungsauftrages (b) Beeinträchtigung des gegenüber allen Schülern gemeinsam wahrzunehmenden Erziehungsauftrages (c) Keine Kollision mit dem staatlichen Erziehungsauftrag cc) Ermächtigungsgrundlagen für Eingriffe in die Religionsfreiheit 2. Berührte Grundrechte der Eltern a) Eingriffe in Grundrechtsschutzbereiche aa) Schutzbereich des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (1) Geltung des Elternrechts im Schulbereich (2) Ausgleich zwischen Elternrecht und staatlichem Erziehungsauftrag in der Schule bb) Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (1) Gewährleistungsumfang der Religionsfreiheit im erzieherischen Bereich (2) Zeitweise Verdrängung durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG cc) Schutzbereich der Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG dd) Schulische Maßnahmen als Schutzbereichseingriffe b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen 3. Exkurs: Einführung einer Schuluniformpflicht 11./ Das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers 1. Berührte Grundrechte der Schülerinnen a) Eingriffe in Grundrechtsschutzbereiche aa) Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG

7 bb) Schutzbereich der Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG cc) Schulische Maßnahmen als Schutzbereichseingriffe b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen aa) Schranken der Religions- und der Gewissensfreiheit bb) Erfordernis einer einfach-rechtlichen Ermächtigungsgrundlage (1) Reichweite des Gesetzesvorbehalts in der Schule (2) Bestimmtheitsanforderungen an eine Ermächtigungsgrundlage (3) Fehlen einer geeigneten gesetzlichen Bestimmung 2. Berührte Grundrechte der Eltern III. Unterrichtsbefreiungen muslimischer Schülerinnen vom koedukativ erteilten Sport- und Schwimmunterricht 1. Berührte Freiheitsrechte der Schülerinnen a) Eingriffe in Grundrechtsschutzbereiche aa) Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bb) Schutzbereich der Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG cc) Verpflichtung zur Unterrichtsteilnahme als Schutzbereichseingriff b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen aa) Schranken der Religions- und der Gewissensfreiheit bb) Verhältnismäßigkeit der Teilnahmeverpflichtung (1) Zielsetzungen des koedukativ erteilten Sportunterrichts (2) Geeignetheit und Erforderlichkeit (3) Angemessenheit (a) Maßstäbe für die Gewichtung der abzuwägenden Rechtsgüter (b) Gewicht der Grundrechtspositionen der Schülerin (c) Gewicht des staatlichen Erziehungsauftrages (aa) Erziehung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau (bb) Zielsetzungen des Sportunterrichts (cc) Aufrechterhaltung eines ordentlichen Schulbetriebs (d) Abwägung (aa) Mögliches Alternativverhalten der Schülerin? (bb) Verzicht auf die Koedukation (cc) Vollständige Befreiung vom Sportunterricht 2. Berührte Gleichheitsrechte der Schülerinnen a) Unterrichtsbefreiungen als Gleichheitsproblem b) Befreiungsanspruch aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aa) Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG als Verbot direkter Diskriminierungen

8 bb) Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG als Verbot mittelbarer Diskriminierungen? c) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG 3. Berührte Grundrechte der Eltern 4. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit einer Teilnahmeverpflichtung IV. Weitere Befreiungswünsche muslimischer Schülerinnen und Schüler 1. Sexualkundeunterricht a) Der Unterrichtsteilnahme entgegenstehende religiöse Vorstellungen i Notwendigkeit differenzierter Betrachtung aa) Unterrichtsinhalte des Sexualkundeunterrichts (1) Berührte Grundrechte der Schülerinnen und Schüler (a) Die eröffneten Grundrechtsschutzbereiche (b) Unterrichtsinhalte als Schutzbereichseingriff? (c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen (aa) Schranken der berührten Grundrechte (bb) Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs (2) Berührte Grundrechte der Eltern bb) Koedukation während des Sexualkundeunterrichts cc) Verwendung bestimmter Unterrichtsmaterialien c) Ergebnisse zum Sexualkundeunterricht 2. Religiöse Feiertage a) Anerkennung muslimischer Festtage als gesetzlich anerkannte Feiertage b) Grundrechtliche Befreiungsansprüche aa) Befreiungsanspruch aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bb) Befreiungsanspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG V. Leitlinien für die Lösung religiöser Konflikte in der Schule VI. Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen D. Die Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften durch eine muslimische Lehrerin I. Problemstellungen in der schulischen Praxis ü. Religiös motiviertes Verhalten und der Zugang zum Lehrerberuf 1. Religiös motiviertes Verhalten und Art. 33 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. GG 2. Religiös motiviertes Verhalten und Art. 33 Abs. 2 GG III. Grundrechtswahrnehmung im Beamtenverhältnis 1. Betroffene Grundrechte der Lehrerin 2. Grundrechtseingriff 3. Grundrechtsbeschränkungen IV. Islamische Bekleidungsvorschriften und dienstliche Pflichten 1. Die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages

9 a) Erziehung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau b) Christliche Ausrichtung des Schulwesens c) Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterrichts 2. Die Achtung von Grundrechten Dritter a) Mögliche Beeinträchtigung von Grundrechten der Schülerinnen und Schüler aa) Das Grandrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2GG (1) Eröffnung des Schutzbereiches (2) Eingriff in den Schutzbereich (a) Missionierang durch religiös motivierte Kleidung (b) Eingriff aufgrund der Vorbildfunktion der Lehrperson bb) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG b) Mögliche Beeinträchtigung von Grundrechten der Eltern 3. Die Beachtung des Neutralitätsgebots in religiös-weltanschaulichen Fragen a) Der Staat als unmittelbarer Adressat des Neutralitätsgebotes b) Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates in der Schule aa) Bereichsspezifische Geltung des Neutralitätsgrundsatzes bb) Der Grundsatz staatlicher Nichtidentifikation cc) Anknüpfungspunkte einer Konkretisierung des Neutralitätsgrundsatzes im Übrigen (1) Der staatliche Erziehungsauftrag (2) Das Amt des Lehrers (3) Die Institution der öffentlichen Schule (4) Ergebnis dd) Grenzen einer offenen Neutralität in der Schule 4. Gesamtergebnis P. Islamische religiöse Unterweisung I. Geschichtliche Entwicklung des Unterrichtsangebots II. Normative Grundlagen III. Überblick über die gegenwärtige schulische Ausgestaltung 1. Religiöse Unterweisung als Bestandteil muttersprachlichen Unterrichts 2. Islamische religiöse Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach a) Islamische religiöse Unterweisung in Bayern b) Schulversuch Islamische Unterweisung" in Nordrhein-Westfalen 3. Lehrkräfte für die religiöse Unterweisung 4. Ziele und Inhalte islamischer religiöser Unterweisung a) Unterrichtsziele

10 b) Unterrichtsinhalte aa) Behandelte Themen bb) Didaktische Konzeption 5. Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen IV. Vereinbarkeit mit höherrangigem Landesrecht V. Verfassungsmäßigkeit des Unterrichts 1. Prüfungsumfang 2. Vereinbarkeit mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG a) Als Grundrecht der Schülerinnen und Schüler b) Als Grundrecht der Lehrerinnen und Lehrer 3. Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG a) Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG als Begründungsverbot b) Differenzierung zwischen verschiedenen Schülergruppen aa) Vergleich mit am Religionsunterricht teilnehmenden Schülern bb) Vergleich mit nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülern c) Begründung mit Merkmalen des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 4. Vereinbarkeit mit Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG a) Normtypologische Einordnung des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG aa) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als institutionelle Garantie bb) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als Konkretisierung des staatlichen Neutralitätsgrundsatzes cc) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als Grundrecht der Religionsgemeinschaften (1) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als Leistungsrecht (2) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als Abwehrrecht b) Eingriff in die institutionelle Garantie und das Grundrecht der Religionsgemeinschaften aa) Islamische religiöse Unterweisung als Religionsunterricht (1) Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts (a) Thematisierung von Religion (b) Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften (c) Vermittlung von Glaubenswahrheiten (d) Abgrenzung zu religionskundlichem Unterricht (2) Religionsunterrichtliche Ausgestaltung islamischer religiöser Unterweisung (a) Klassifizierung des Unterrichts anhand materieller Kriterien (b) Religionsunterrichtliche Elemente islamischer religiöser Unterweisung (aa) Zielsetzung (bb) Unterrichtsthemen und Perspektivenwahl.

11 (cc) Didaktische Konzeption (dd) Parallelen zu eingerichtetem Religionsunterricht (ee) Gesamtbetrachtung (ff) Folgen für Schüler und Lehrer (3) Keine Mitwirkung islamischer Religionsgemeinschaften bb) Ergebnis c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Abweichens von Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG aa) Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht bb) Herstellung einer verfassungsnäheren Rechtslage cc) Ergebnis zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung 5. Vereinbarkeit mit Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG 6. Vereinbarkeit mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip VI. Ergebnis F. Islamischer Religionsunterricht I. Die Gewährleistung des Religionsunterrichts in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG 1. Institutionelle Garantie 2. Grundrechtscharakter des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG a) Grundrecht der Religionsgemeinschaften b) Grundrecht von Schülern und Erziehungsberechtigten II. Aus Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG anspruchsberechtigte Religionsgemeinschaften 1. Verfassungsbegriff der Religionsgemeinschaft a) Religion als Bezugspunkt der Religionsgemeinschaft aa) Verfassungsbegriff der Religion bb) Einheitliches Bekenntnis b) Verbandsqualität der Religionsgemeinschaft aa) Organisatorische Verbindung (1) Verbindung mehrerer (2) Verfasstheit der Gemeinschaft bb) Zielsetzung umfassender Bekenntnispflege (1) Keine nur partielle Befassung mit religiösen Anliegen (2) Zentralität der religiösen Aufgaben 2. Muslimische Vereinigungen als Religionsgemeinschaften a) Einfach-rechtliche Organisationsformen muslimischer Vereinigungen b) Religion als Bezugspunkt c) Religionsgemeinschaftliche Verbandsqualität aa) Organisation bb) Zielsetzung

12 3. Aus Art. 7 Abs. 3 GG folgende weitere Anforderungen an Religionsgemeinschaften a) Notwendigkeit der Körperschaftsqualität? b) Anforderungen aus dem Regelungszusammenhang des Art. 7 Abs. 3 GG aa) Kooperationsbereitschaft der Religionsgemeinschaft bb) Fähigkeit zur Formulierung religiöser Grundsätze cc) Zu erwartende längere Existenz der Religionsgemeinschaft dd) Klare Mitgliedschaftsregelung ee) Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung c) Religionsgemeinschaften als mittelbare Ansprechpartner ausreichend in. Unterrichtsinhalte islamischen Religionsunterrichts 1. Anforderungen aus dem Verfassungsbegriff des Religionsunterrichts 2. Anforderungen aus dem Verfassungsbegriff des ordentlichen Lehrfachs 3. Grenzen der inhaltlichen Ausgestaltung des Religionsunterrichts a) Gesetzesvorbehalt des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG aa) Vorbehalt des staatlichen Aufsichtsrechts bb) Schulische Erziehungsziele als Schrankenbestimmungen b) Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften aa) Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG als Konkretisierung des Art. 140 GG i.v.m. Art. 137 Abs. 3 WRV bb) Ausgleich zwischen religionsgemeinschaftlichen und staatlichen Belangen (1) Überwiegen staatlicher Belange im Falle grundlegender Erziehungsziele (2) Überwiegen staatlicher Belange nur im Falle der Gesellschaftsrelevanz der Inhalte cc) Wirkungsweise einschränkender staatlicher Erziehungsziele dd) Unzulässige Unterrichtsinhalte IV. Bedeutung landesrechtlicher Regelungen zum Religionsunterricht 1. Überblick 2. Subjektive Ansprüche auf Einrichtung von Religionsunterricht nach Maßgabe des Landesrechts V. Mögliche Übergangslösungen 1. Vorübergehender Ausgleich für das Fehlen islamischer Religionsgemeinschaften a) Religionsunterricht für die, die es angeht" b) Einführung eines staatlichen religionskundlichen Unterrichts c) Verhandlungen auf der Basis runder Tische 2. Unterrichtsbezogene Problemlösungen in der Einrichtungsphase

13 VI. Islamischer Religionsunterricht im Geltungsbereich des Art. 141 GG 1. Territoriale Reichweite des Art. 141 GG 2. Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers Vierter Teil Resümee A. Schlussbetrachtung B. Zusammenfassende Thesen Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis

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