ZeitarbeiterInnen. Rechte und Pflichten M 016. Allgemein

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1 Allgemein HUB M 016 7/2008 SICHERHEIT KOMPAKT M 016 SICHERHEIT KOMPAKT M 016 Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen Landesstelle: Wien, Niederösterreich und Burgenland: UVD der Landesstelle Wien Webergasse 4, 1203 Wien Telefon Fax UVD der Außenstelle St. Pölten Wiener Straße 54, 3100 St. Pölten Telefon Fax UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11, 7400 Oberwart Telefon Fax ZeitarbeiterInnen Rechte und Pflichten Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Graz Göstinger Straße 26, 8021 Graz Telefon Fax UVD der Außenstelle Klagenfurt Waidmannsdorfer Straße 35, 9021 Klagenfurt Telefon Fax Oberösterreich: UVD der Landesstelle Linz Garnisonstraße 5, 4017 Linz Telefon Fax Salzburg, Tirol und Vorarlberg: UVD der Landesstelle Salzburg Dr. Franz Rehrl Platz 5, 5010 Salzburg Telefon Fax UVD der Außenstelle Innsbruck Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck Telefon Fax UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse 12, 6850 Dornbirn Telefon Fax Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Adalbert Stifter Straße 65, 1201 Wien Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

2 ZeitarbeiterInnen Inhalt Einleitung Überlasser, Personalbereitsteller Beschäftiger Arbeitnehmer Arbeitsantritt Innerbetriebliche Befugnisse Grundunterweisung Arbeitsplatzunterweisung Arbeitnehmerpflichten Vereinbarte Tätigkeiten Vorschriftswidrige Anweisungen Außergewöhnliche Ereignisse Ordnungsvorschriften Melde und Formvorschriften Verbote Auswärtige Arbeitsstellen Arbeitsumfeld Ordnung am Arbeitsplatz Mängelmeldung Reparaturarbeiten Gefährliche Arbeitsstoffe Gefahrensymbole Gesundheitliche Eignung Arbeiten bei Absturzgefahr Leitern Sturzgefahr Persönliche Schutzausrüstung Symbole persönliche Schutzausrüstung Arbeitsmittel Sozialbereich Brandschutz Ergonomie Umweltschutz Erste Hilfe Arbeitsunfälle M 016 ZeitarbeiterInnen 1

3 Einleitung Einleitung Dieses Merkblatt soll einerseits den Überlassern (Arbeitgeber im Sinne des ASVG) und den Beschäftigern (Arbeitgeber im Sinne des ASchG) zur Unterweisung und andererseits den Arbeitnehmern zum besseren Verständnis dienen. Sprachliche Gleichbehandlung: Überlasser, Personalbereitsteller Der Überlasser (Personalbereitsteller) verpflichtet einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte (Beschäftiger). Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. 2 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 3

4 Beschäftiger Der Beschäftiger (Arbeitsstelle) setzt Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung ein. Er ist vorrangig für Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers verantwortlich. Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer ist zur Leistung der vereinbarten Tätigkeit unter Einhaltung der Regelungen verpflichtet. 4 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 5

5 Innerbetriebliche Befugnisse Innerbetriebliche Befugnisse (z.b. Fahrerlaubnis für Bagger, Stapler ) sind vom Beschäftiger VOR Beginn der entspre chenden Tätigkeit nachweislich zu erteilen. Arbeitsantritt Ausbildungen und Fähigkeiten, aber auch persönliche Merkmale (z.b. Höhenangst) sind wahrheitsgemäß anzugeben. Die erforderlichen Nachweise und Ausrüstungsgegenstände (z.b. Schutzausrüstung) sind BEI ARBEITSANTRITT dem Beschäftiger vorzuweisen. 6 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 7

6 Grundunterweisung Die Grundunterweisung vermittelt unter anderem allgemeine Kenntnisse über Vorschriften, Verbote, Gebote und Hinweise für die am Arbeitsplatz zu erwartenden Gegebenheiten die unbedingt zu befolgen sind. Falls Unklarheiten auftreten, ist nachzufragen. Arbeitsplatzunterweisung Die Arbeitnehmer sind von der Beschäftigerfirma im richti gen Gebrauch der verwendeten Arbeitsmittel zu unterwei sen. 8 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 9

7 Vereinbarte Tätigkeiten Der Arbeitnehmer darf nur vereinbarte bzw. seiner Ausbil dung (Nachweise) und seinen Befugnissen entsprechende Tätigkeiten durchführen. Arbeitnehmerpflichten Der Arbeitnehmer hat nach erfolgter Unterweisung die ihm aufgetragene Tätigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen. 10 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 11

8 Vorschriftswidrige Anweisungen Vorschriftswidrige Anweisungen dürfen nicht durchgeführt werden und sind der Überlasserfirma zu melden. Außergewöhnliche Ereignisse Veränderungen der angegebenen Fähigkeiten durch aktuelle Ereignisse (z.b. Medikamenteneinfluss, Verletzungen, Führerscheinentzug und Schulungen) sind dem Beschäftigerbetrieb UND dem Überlasserbetrieb zu melden. 12 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 13

9 Ordnungsvorschriften Gebots und Verbotsschildern, Hinweistafeln, Warn und Verkehrsschildern an Gebäuden, Maschinen und Arbeitsplätzen ist unbedingt Folge zu leisten. Melde und Formvorschriften Die Formvorschriften des Überlasser UND des Beschäftigerbetriebes (z.b. Formularunterschriften, Zeiterfassung) sind einzuhalten. 14 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 15

10 Verbote Vorschriften und Verbote des Beschäftigerbetriebes sind einzuhalten (z.b. Rauchverbot, Bekleidungsvorschriften). Auswärtige Arbeitsstellen Auf auswärtigen Arbeitstellen (z.b. auf Baustellen) sind Koordinationsanweisungen zu erfragen und zu beachten. Eigenmächtiges Handeln außerhalb der zugeteilten Arbeitsund Aufgabenbereiche ist verboten. 16 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 17

11 Arbeitsumfeld Umstände, die zu Unfällen führen können, sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Ordnung am Arbeitsplatz Für die Ordnung der Arbeitsmittel (z.b. Werkzeug, persönliche Schutzausrüstung ) und für die Behandlung des Abfalls usw. sind ALLE Arbeitnehmer gemeinsam verantwortlich. 18 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 19

12 Reparaturarbeiten Reparatur und Wartungsarbeiten dürfen nur entsprechend den Fachkenntnissen und nach Arbeitsvereinbarung durch geführt werden. Mängelmeldung Für beschädigte oder mangelhafte Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen ist sofort Ersatz beim Beschäftiger oder beim Überlasser anzufordern. ACHTUNG: Bei Reparatur und Wartungsarbeiten besteht dreifache Unfallgefahr! 20 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 21

13 Gefahrensymbole E Explosions T giftig gefährlich O Brandfördernd C Ätzend F Leichtend N Umwelt Gefährliche Arbeitsstoffe zündlich gefährlich Bei gefährlichen oder bei unbekannten Arbeitsstoffen sind die Unterweisungen, Gebote und Verbote besonders zu beachten bzw. einzufordern. Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend 22 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 23

14 Gesundheitliche Eignung Bei Arbeiten, für die eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben ist, ist ein aktueller Nachweis der gesundheitlichen Eignung (Kopie) vorzulegen. Arbeiten bei Absturzgefahr Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht, dürfen vorrangig nur bei ausreichender technischer Absturzsicherung durchgeführt werden (Schutzgeländer). Kurzfristige Arbeiten, bei denen nur ein Anseilschutz erforderlich ist, dürfen nicht alleine durchgeführt werden. 24 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 25

15 Leitern Leiterfüße sind auf den Untergrund abzustimmen. Leitern dürfen nur auf waagrechtem, festem Grund aufgestellt werden. Aufgestellte Leitern sind gegen Umstoßen und Wegrutschen zu sichern. Schadhafte Leitern dürfen nicht benützt werden und sind unbenützbar zu machen. Sturzgefahr Stolperstellen (z.b. Kabeln, Schächte und Schäden an Bodenbelägen), Rutschgefahren, unzureichende Beleuchtung, verstellte Verkehrswege usw. sind zu vermeiden. Solche Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen. 26 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 27

16 Symbole persönliche Schutzausrüstung Augenschutz tragen Schutzhelm tragen Gehörschutz tragen Atemschutz tragen Schutzschuhe tragen Schutzhandschuhe tragen Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist gemäß den Anweisungen des Beschäftigers und/oder den Vorgaben des Überlassers zu verwenden. Schutzkleidung tragen Gesichtsschutzschirm tragen Auffanggurt anlegen 28 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 29

17 Arbeitsmittel Alle bereitgestellten Einrichtungen, Arbeitsmittel und Ausrüstungen sind von den Arbeitnehmern pfleglich zu behandeln. Sozialbereich Fehlende oder mangelhafte soziale und ähnliche Einrichtun gen sind dem Vorgesetzten zu melden. 30 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 31

18 Brandschutz Der Beschäftiger informiert an Hand des Brandschutzplanes über die örtlichen Gegebenheiten, über das Verhalten im Brandfall und über das Verlassen des Gebäudes. Ergonomie Richtiges Heben und Tragen beugt Rückenschmerzen vor und erhöht gleichzeitig die Sicherheit körpernahe tragen und heben mit geradem Rücken arbeiten mit gebäugtem Knien heben richtiges Fassen der Last keine ruckartigen Bewegungen auf freie Sicht achten Oberköper unter Belastung nicht Hebe und Transporthilfen verdrehen verwenden 32 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 33

19 Umweltschutz Die ortsüblichen Umweltschutzvorschriften sind auch in den Betrieben und Arbeitsstätten einzuhalten. Erste Hilfe Bei jedem Unfall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten. Informationen über ausgebildete Ersthelfer befinden sich beim oder im Erste Hilfe Kasten. 34 M 016 ZeitarbeiterInnen M 016 ZeitarbeiterInnen 35

20 Arbeitsunfälle Eigene Arbeitsunfälle sind dem Vorgesetzten im Beschäftigerbetrieb und dem Überlasser als dem eigentlichen Arbeitgeber unverzüglich zu melden. 36 M 016 ZeitarbeiterInnen

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