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1 Version (ersetzt Version der BGI 810) "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen wird künftig DGUV-I / / Der neue Leitfaden Johannes Heinz, VBG Mainz

2 Was ist neu? Leitfaden für Theater, Rundfunk, Veranstaltungen. Die Theater- und Veranstaltungs"welt" ist besser erkennbar. Verbindliche Formulierungen, kein Best-Practice-Stil. Gefährdungsbeurteilung Besondere szenische Darstellungen Persönliche Schutzausrüstungen, Lifeline-Systeme Gastspielbetrieb Maske Bühnentanz Seite 2

3 Leitfaden mit Praxishilfen und Informationen Richtet sich an alle, die im Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind. Je nach Unternehmensart: Unternehmer, Intendanten und Führungskräfte Verwaltungsleitung, Verantwortliche in der Kommune, Schulleitung, Vorstand Betreiber, Hallenbetreiber, Veranstalter Produktions- und Aufnahmeleiter technische Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Redakteure, Journalisten, Autoren, Regisseure und Szenenbildner, Eventmanager... Seite 3

4 Leitfaden mit Praxishilfen und Informationen Dieser Leitfaden gibt Hilfen für eine vorausschauende also präventive Gestaltung von Veranstaltungen und Produktionen im Bereich Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen. Der Leitfaden hilft Verantwortlichen, Beschäftigte zu sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten zu motivieren, fasst die wesentlichen rechtlichen Arbeitsschutzanforderungen für Arbeiten in Veranstaltungs-und Produktionsunternehmen kurz und verständlich zusammen, bietet Hilfen für die Praxis an, mit denen Arbeitsprozesse geplant und rechtskonform gestaltet werden können. Seite 4

5 Inhalt 1 Unternehmensorganisation Neu Neu 1.1 Leitung und Verantwortung inkl. Arbeitsschutzorganisation 1.2 Personal 1.3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1.4 Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe 1.5 Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten 1.6 Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe 1.7 Unterweisung 1.8 Dokumentation Seite 5

6 Inhalt 2 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation 2.1 Leitung und Verantwortung Neu 2.2 Planung und Vorbereitung Leistungsbeschreibung und Beauftragung Planungsmodule Personal Arbeitsvorbereitung Tournee- und Gastspielbetrieb Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe 2.3 Durchführung 2.4 Kommunikation und Dokumentation Seite 6

7 Inhalt 3 Fachinformationen Neu Neu 3.1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten Flächen und Aufbauten Arbeitsplätze mit Absturzgefahr Verkehrs- und Fluchtwege Orchestergraben Veranstaltungs- und Produktionsstätten mit Publikum Vorkehrungen zum Brandschutz 3.2 Technik und betriebliche Prozesse Arbeitsmittel Ausstattungen Maschinentechnische Einrichtungen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Einsatz von Lasern Kabelverlegung Seite 7

8 Inhalt Fortsetzung Neu Neu Neu Neu Rigging Lasten über Personen Transport und Lagerung 3.3 Veranstaltungen und Produktionen Maske Szenische Effekte Besondere szenische Darstellungen Fliegen von Personen Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren Bühnentanz Veranstaltungen und Produktionen mit Musik Arbeit im Freien Veranstaltungen und Produktionen im Ausland 3.4 Persönliche Schutzausrüstung Seite 8

9 Inhalt 4 Anhang 4.1 Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften 4.2 Rechtsquellen und Informationen Seite 9

10 1.3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Seite 11 Seite 12 Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt? Für welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden? Wie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft werden? Seite 10

11 1.5 Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten Seite 14 Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Arbeits- /Veranstaltungs-/Produktionsstätten Stellen Sie sicher, dass die Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstatten geeignet sind, um die geplanten Veranstaltungen und Produktionen durchfuhren zu können. Dies gilt für alle Szenenflachen, auch außerhalb von ortsfesten Veranstaltungs-und Produktionsstatten zum Beispiel das Filmset oder besondere Gastspielorte. Führen Sie deshalb eine Vorabprüfung auf mögliche Gefährdungen oder mangelhafte Infrastruktur durch. Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen Seite 11

12 2.2.5 Tournee- und Gastspielbetrieb Seite 29 Der Tournee-und Gastspielbetrieb erfolgt als Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Dies sind im Wesentlichen: Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Tourneeproduktion, Künstler und Dienstleister. Daraus ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Pflichten der Veranstalter Veranstaltungs-oder Produktionsbeschreibung mit allen szenischen und technischen Details sowie einer entsprechender Gefährdungsbeurteilung Daraus Maßnahmen für Tourneeproduktion festlegen Dokumente bereitstellen z. B. Prüfnachweise, Gastspielprüfbuch Verantwortlichen Personen benennen Bühnenanweisung über Anforderungen an die Spielstätte Seite 12

13 2.2.5 Tournee- und Gastspielbetrieb Seite 29 Pflichten der Betreiber Hat den Veranstalter über spezifische Möglichkeiten der Veranstaltungsstätte im Voraus zu informieren. Dazu gehören auch vorhandene Sicherheitskonzepte und Sicherheitseinrichtungen. Verantwortungsbereiche abgrenzen, dafür verantwortlichen Personen abstimmen Verantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften Kontrollpflicht gegenüber dem Veranstalter Seite 13

14 Arbeitsplätze mit Absturzgefahr Seite 36 Seite 37 Bauliche und technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen (organisatorischen und persönlichen) Schutzmaßnahmen. Die Anforderungen für eine Absturzsicherung gelten sowohl für fest eingerichtete Arbeitsplätze, Szenenflächen, Verkehrswege und Zugänge, als auch für solche in der mobilen Veranstaltungstechnik. Insbesondere bei Auf-und Abbau von mobilen Bühnenkonstruktionen sind Maßnahmen gegen Abstürzen zu treffen. Überall dort, wo regelmäßig Personen Arbeiten durchführen sollen, bei denen die Absturzgefahr nicht durch andere technische Maßnahmen verhindert werden kann, müssen durch den Betreiber Anschlagsysteme (Lifeline-System) für die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz fest eingebaut werden. Weitere Informationen zu Lifeline-Systemen siehe Kapitel 3.4 Persönliche Schutzausrüstung. Rettungskonzept Seite 14

15 3.2.7 Rigging Seite 46 Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten beim Auf-und Abbau mobiler Bühnentechnik in der Höhe kommen idealerweise zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten von einem Steiger oder von einer Hubarbeitsbühne ausgeführt werden. Dort, wo diese technische Maßnahme nicht funktioniert, kommt man zwingend zur Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Seite 15

16 3.4 Persönliche Schutzausrüstung Seite 56 Technische und organisatorische Maßnahmen, die eine Gefährdung von Beschäftigten ausschließen, haben grundsätzlich Vorrang vor dem Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bei allen Arbeiten mit Absturzgefahr zum Beispiel beim Rigging, beim Beleuchtungs-und Kameraeinsatz, bei Arbeiten auf Dächern, an Böschungen, auf Gerüsten und Beleuchtungsebenen ohne Absturzsicherungen, in Flugwerken, auf Dekorationen; zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören: Auffanggurt, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Anschlagsysteme zum Beispiel Lifeline-System Seite 16

17 Übersicht über die Branchenstandards (Auswahl) BGI 810 (Juni 2013) Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen BGI 810-1*** Sicherheit bei Fernseh- und Filmproduktionen BGI Lasten über Personen inkl. Spiegelkugeln BGI Scheinwerfer BGI 810-5* Szenische Vorgänge inkl. Artistik/Stunts BGI Brandschutz im Dekorationsbau BGI 811 Übertragungsfahrzeuge BGI/GUV-I 812* Pyrotechnik und andere szenische Effekte BGI 813 Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen BGI 814 Kamerakrane BGG 912 Maschinentechn. Einrichtungen GUV-I 8629 Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen GUV-I 8636 Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen igvw SQ P1 Traversen igvw SQ P2 Elektrokettenzüge igvw SQ P4 Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik igvw SQ Q1 Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik igvw SQ Q2 Sachkunde für Veranstaltungsrigging * zzt. in Überarbeitung ** wird zzt. erstellt ***Projekt Seite 17

18 BGI 810: 2013 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Mitwirkung: ARD,..., RTL,..., ZDF VPLT DTHG Abgestimmt mit: BVB, BvS, Dt. Bühnenverein, Dt. Städtetag, DOV, EVVC, VDSI, ver.di Seite 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Johannes Heinz Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet "Bühnen und Studios" VBG Mainz, Prävention Isaac-Fulda-Allee Mainz Telefon: Fax: Mail: johannes.heinz@vbg.de Seite 19

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