Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 4. August 2015 Kapitel A: Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 1. Sparkonto 1.1 Allgemeines Zusendung Sparkassenbuch kostenfrei Kennwortvereinbarung 6,00 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 25,00 Neuausstellung Sparkassenbuch - ohne Kraftloserklärungsverfahren - mit Kraftloserklärungsverfahren Eingabe einer Sperre auf Kundenwunsch Aktivierungs-PIN SparCard 30,00 50,00 6,00 10, Normalsparen Übertragung an andere Kreditinstitute 20,00 (kostenfrei innerhalb Sparkassenorganisation) 1.3 Sparkassenbriefe Abtretung fremdes Institut 30,00 neuer Gläubiger 30,00 Vorzeitige Rücknahme Vorfälligkeitsentgelt Abwicklungsgebühr 1.4 Termineinlagen Abtretung - fremdes Institut - neuer Gläubiger 0,5 % vom Nennwert 30,00 30, Eröffnung Mietkaution 20, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks (nur eig. Kunden) (für Inhaber Naspa-Privatkonto VIP bzw. VIP-direkt kostenfrei) Verkauf von Reiseschecks für 2 (nur eig. Kunden) (für Inhaber Naspa-Privatkonto VIP bzw. VIP-direkt kostenfrei) 1,50 %, mindestens 7,50 1,75 %, mindestens 10,00 Barauszahlung von Reiseschecks* -Euro-Reiseschecks -Fremdwährungsschecks, pro Einreichung bzw. Abrechnung 0,00 0,15 % vom Euro-Gegenwert, mind. 15,00 zzgl. Courtage 0,025 % vom Euro-Gegenwert, mind. 2,50 zzgl. Spesen je nach Aufwand mindestens 2,50 Rücknahme von uns ausgegebener unbenutzter Fremdwährungsreiseschecks je Scheck je Einreichung maximal 1,00 8,50 zzgl. Spesen je nach Aufwand mindestens 2,50 * nur in ausgewählten Finanz-Centern möglich 1

3 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 4.1 Ratenkredite (Naspa Privatkredit) Mahnauslagen bei nicht den Verzug begründenden Mahnungen 1. Mahnung Mahnauslagen 2. Mahnung Mahnauslagen 3. Mahnung Mahnauslagen Mahnauslagen werden nicht berechnet, wenn bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem Kunden während der Vertragslaufzeit Verzugszinsen berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 6,00 15,00 20,00 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am des Berechnungsjahres vom Kurs-/Nennwert/Rücknahmepreis - Girosammelverwahrung 0,1785 %, mind. 5,00 EUR pro Depotposten - Streifbandverwahrung 0,1785 %, mind. 5,00 EUR pro Depotposten - Wertpapierrechnung 0,1785 %, mind. 5,00 EUR pro Depotposten - Mindestpreis pro Depot - Höchstpreis pro Depot - Jedoch bei Depotauflösung - im ersten Halbjahr des laufenden Jahres - bzw. bei Depotauflösung im 2. Halbjahr des laufenden Jahres inkl. MwSt. inkl. MwSt. - Wertpapiere ohne Jahresabschlusskurs bei Stückwert mit Nennwert bis EUR 2,56 bei Stückewert mit Nennwert über EUR 2,56 20,00 300,00 10,00 20,00 0,001 0,01 2

4 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges - Anforderung von Zweitschriften (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erträgnisaufstellungen, Depotjahresauszüge, Zins-, Dividenden- und Ertragsabrechnungen, Kauf-/Verkaufsabrechnungen je Beleg 20,00 inkl. MwSt. Fremdkosten werden ab 5,00 EUR weitergereicht. 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Verwahrung im Inland - Verwahrung im Ausland (Kosten differieren nach Land) - Einlösung fälliger Kupons - Auslieferung - Einlösung nur von Naspa-Inhaberschuldverschreibungen und Naspa-Fonds Deka - Gebühren für Steuerbescheinigungen aus Kuponeinreichungen nur fremde Kosten nur fremde Kosten 1,00 %, mind. 25,00 abhängig vom jeweiligen Wertpapier kostenfrei 17,85 inkl. MwSt. 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds, Genussscheine 1,00 % 1,19 % vom Kurswert bei Naspa-VV* - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % 0,595 % vom Kurs-/ Nennwert bei Naspa-VV* - Investmentfonds Deka zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis - Investmentfonds andere Anbieter 1,00 % - Mindestpreis pro Transaktion 1,19 % bei Naspa-VV* vom jeweiligen Ausgabe-/ Rücknahmepreis bei Naspa-VV* mind. 25,00 29,75 - Mindestpreis pro Transaktion an Auslandbörsen bei Naspa-VV* mind. 50,00 59,50 - Limite - Erteilung 5,00 - Änderung 5,00 * Im Rahmen der individuellen Naspa-Vermögensverwaltung zzgl. der gesetzl. MwSt. 3

5 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges - Entgelt für die Entgegennahme von Zeichnungen (Bei Aktienneuemissionen, unabhängig von der Zuteilung) 10,00 - Streichungsentgelt von Zeichnungsaufträgen 5,00 - Preis für die Abwicklung (pro Order) 3,00* - Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % ab 75,00 EUR - Mindestpreis 25,00 * Im Rahmen der individuellen Naspa-Vermögensverwaltung zzgl. der gesetzl. MwSt. 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) jährlich nach Volumen 7. Sonstiges Der BGH hat die Regelung in Ziffer 18 der AGB Auslagenersatzklausel für unwirksam erklärt, so dass an deren Stelle der gesetzliche Auslagenersatzanspruch tritt. 7.1 Erträgnisaufstellung 1 0, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Fotokopien ( aus Microfiche) 6,00 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand EUR/Stunde 60,00 mind. jedoch 20,00* 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich *zzgl. frd. Entgelte 4

6 A. Preise für en im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Erträgnisaufstellung Kontoauszug (Erstellung durch die Sparkasse) Kontoauszug (Erstellung am SB-Terminal) 20,00 6,00 1, Bankauskunft im Auftrag des Kunden 25, Bankbürgschaft (Aval) - Mietaval einmalig 30,00 zzgl. pro Quartal mind. 2, Wechsel Brandversicherung 25,00 5

7 I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten - Rechnungsabschluss vierteljährlich (Naspa Giro 18Plus: monatlich) kostenlos - Kontoführung für - Naspa Giro Service monatlich 5,00 - Naspa Giro Komfort monatlich 7,00 - Naspa Giro Direkt* / ** monatlich 0,00*** (abhängig vom Geldeingang) - Naspa Giro 18Plus (bis 30 Jahre) monatlich 3,50 - Naspa Jugendkonto (bis 30 Jahre) monatlich 0,00 - Girokonto für Jedermann / Bürgerkonto (Guthabenkonto) monatlich 7,00 Kontoführung ALTBESTAND (nicht mehr im Verkauf) für - Naspa-Privatkonto Basis monatlich 6,00 - Naspa-Privatkonto Komfort (Komfort-direkt*) monatlich 8,00 (4,50) - Naspa-Privatkonto Gold monatlich 11,50 - PRO (PRO-direkt*) monatlich 8,00 (4,50) - TOP (TOP-direkt*) monatlich 11,00 (7,50) - VIP (VIP-direkt*) monatlich 15,00 (11,50) - MAX (bis 26 Jahre) monatlich 4,50 * zusätzlich werden folgende Preise pro Geschäftsvorfall berechnet - beleghafte Überweisungen 1,50 - Barauszahlungen an der Kasse, die am Geldautomat möglich sind 1,50 - Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen im Finanz-Center 1,50 ** - Aufträge per Telefon 1,50 *** unter EUR Geldeingang im Quartal wird ein Grundpreis berechnet pro Quartal 15,00 2. Preismodelle für Geschäftskonten Pauschale für - Naspa Geschäftskonto 7,50 Postenpreise - Beleghafte Zahlungsaufträge pro Posten 1,50 - Scheckeinreichungen pro Posten 1,50 - sonstige Buchungen pro Posten 0,50 (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) - Online-Banking und Electronic Banking s. Ziffer 5. Hinweis: Entgelte für die in den Preismodellen (s. o.) nicht aufgeführten Leistungen, z. B. Überweisungen in Fremdwährungen, werden in Kapitel II bis III geregelt. 6

8 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand pro Brief 0,70 - Wochenauszug - bei Postversand pro Brief 0,70 - Monatsauszug - bei Postversand pro Brief 0,70 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 180 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 6,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 6,00 - Bereitstellung am SB-Terminal je 1,00 Erstellung Valutenumsatzstaffel 30,00 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. ² Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Nassauische Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Rheinstraße Wiesbaden Telefon: Telefax: 0611/ / Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Wiesbaden HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Samstagen - dem 24., 25., 26. und 31. Dezember - Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen (Rheinland-Pfalz) Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleghafte Einreichung: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8

10 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Nassauischen Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband Hessen Thüringen -Schlichtungsstelle- Bonifaciusstraße Erfurt Die Verfahrensordnung ist unter der vorgenannten Adresse erhältlich. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 9

11 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Nassauische Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Nassauischen Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Überweisung per Vordruck 10

12 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Schweiz/ Monaco/San Marino (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Schweiz/ Monaco/San Marino (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 7 beleglose Überweisung 8 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Bareinzahlung zugunsten Dritter 1,50 * 0,15** 0,50** 15,00 5,00 1,50* 0,15** 0,50** 15,00 15,00 1,50* 0,15** 0,50** ,00 15, ,00 50, bis EUR 250,00 EUR 10,00 über EUR 250,00 0,10 % mind. EUR 15,00 bis EUR 250,00 EUR 10,00 über EUR 250,00 0,10 % mind. EUR 15,00 wie beleghafte Überweisungen zuzüglich EUR 10, Euro-Expresszahlung online , * gilt für Geschäftskonten; für Privatkonten kostenfrei (bei Direktvarianten: 1,50 EUR) ** gilt für Geschäftkonten; für Privatkonten kostenfrei Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 7 8 bei Privatkonten (Direktvarianten) und Geschäftskonten: Überweisung per Vordruck Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11

13 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Höhe der Entgelte Übrige Länder beleghafte und beleglose Überweisung: bis EUR 250,00 10,00 über EUR 250,00 0,10 % mind. 15,00 Courtage (nur bei Konvertierung) 0,025 % mind. 2,50 Bei Entgeltregelung 1 zzgl. EUR 25,- (Nachbelastung frd. Spesen vorbehalten) d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungs- oder Dauerauftrages, schriftliche Benachrichtigung 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 10,00 zzgl. frd. Entgelte 12

14 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung 1,50 Das vorstehenden Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Dauerauftrag: (grenzüberschreitend) Einrichtung/Änderung 10,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung - Barauszahlungen sind innerhalb der S-Finanzgruppe bis max. EUR möglich (zzgl. Kostendeckungsbeitrag für die auszahlende Sparkasse) - Bei grenzüberschreitender Zahlung kein Angebot! - Barauszahlungen sind nur in ausgewählten Finanz-Centern möglich. 15, Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Schweiz/Monaco/San Marino (SEPA- Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Schweiz/Monaco/San Marino (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Grenzüberschreitende Überweisung aus Nicht-EU- Ländern eilig in Euro bis 250 EUR von einem anderen Zahlungsdienstleister (Target2) Grenzüberschreitende Überweisung aus Nicht-EU- Ländern eilig in Euro über 250 EUR und bis EUR von einem anderen Zahlungsdienstleister (Target2) Grenzüberschreitende Überweisung aus Nicht-EU- Ländern eilig in Euro über EUR von einem anderen Zahlungsdienstleister (Target2) Entgelt in Euro 0,50* 0,50* 0,50* 0,50* 10,00 50,00 bis EUR 250,00 10,00 über EUR 250,00 0,10 % mind. 15,00 max. 150,00 10,00 15,00 50,00 * gilt für Geschäftskonten; bei Privatkonten kostenfrei Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: 0,025 %, mind. EUR 2,50. 13

15 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 14

16 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) bis EUR über EUR EUR 15,00 EUR 50,00 Monaco und San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) bis EUR über EUR EUR 15,00 EUR 50, andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 15

17 übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghafte und beleglose Überweisung: bis EUR 250,00 10,00 über EUR 250,00 0,10 % mind. 15,00 Courtage (nur bei Konvertierung) 0,025 % mind. 2,50 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 (Schweiz, Monaco und San Marino als SEPA-eilig nicht möglich!) Bei Entgeltregelung 1 zzgl. EUR 25,- (Nachbelastung frd. Spesen vorbehalten) cc) Sonstige Entgelte Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung 10,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungs- oder Dauerauftrages, schriftliche Benachrichtigung 5,00 16

18 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC* (SEPA-Überweisung) Monaco und San Marino in Euro mit IBAN/BIC* (SEPA-Überweisung) bis EUR über EUR bis EUR über EUR Entgelt in Euro * Bei den SEPA -Überweisungen Schweiz/Monaco/San Marino wird das Entgelt über den Rechnungsabschluss vereinnahmt. übrige Länder bis EUR 250,00 über EUR 250,00 10,00 50,00 10,00 50,00 10,00 0,10 % mind. 15,00 max. 150,00 17

19 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (Courtage) 0 0,025 % mind. EUR 2,50 2 0,025 % mind. EUR 2,50 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens. ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift, schriftliche Benachrichtigung 5, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,15 von SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,15 c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 5,00 SEPA-Basislastschrift, schriftliche Benachrichtigung Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00 18

20 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 1,00 von SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,00 c) sonstige Entgelte Einrichtung/Änderung eines Mandats 10,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 5,00 SEPA-Firmenlastschrift, schriftliche Benachrichtigung Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz, San Marino bis EUR 10,00 über EUR 50,00 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 5,00 SEPA-Basislastschrift, schriftliche Benachrichtigung Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz, San Marino bis EUR 10,00 über EUR 50,00 19

21 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 5,00 SEPA-Basislastschrift, schriftliche Benachrichtigung Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 20

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