R I C H T L I N I E Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt kann verliehen werden:
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- Maria Steinmann
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1 R I C H T L I N I E F Ü R D I E B E A N T R A G U N G U N D V E R L E I H U N G D E R E H R E N N A D E L D E R JU G E N D F E U E R W E H R S A C H S E N - A N H A L T 1. Grundlagen 1.1. Für besondere Verdienste beim Aufbau und der Förderung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt hat der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen- Anhalt e. V. auf Vorschlag des Landesjugendfeuerwehrwartes anlässlich der 7. Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt am 25. April 1998 in Schneidlingen die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt gestiftet Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt hat die Form einer Anstecknadel und stellt das Landeswappen von Sachsen-Anhalt dar, welches im Hintergrund mit einer Flamme verbunden und von einem grünen Eichenblatt umrandet ist Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt kann verliehen werden: als Würdigung für den besonderen Diensteifer und die herausragende Arbeit innerhalb der Kinder- und Jugendfeuerwehr an Mitglieder der Jugendfeuerwehr und Jugendfeuerwehrwarte, bzw. Leiter und Betreuer von Kinderfeuerwehren als Dank für die gewährte Förderung und Unterstützung an in- und ausländische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Jugendverbänden und - organisationen, Vertreter von Jugendbehörden und um die Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren besonders verdiente Feuerwehrkameraden als Auszeichnung für besonders mutiges Verhalten unter tapfere Hilfsbereitschaft in gefährlichen Situationen an Mitglieder der Jugendfeuerwehr und Jugendfeuerwehrwarte 1.4. Die Ehrennadel wird im Namen des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (LFV-ST e.v.) verliehen. Der Beliehene erhält hierüber eine Besitzurkunde Anträge auf Verleihung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt sind auf dem vorgeschriebenen Antragsvordruck über den für die Jugendarbeit zuständigen, gewählten Vertreter der einzelnen Mitgliedsverbände des LFV-ST e.v. (z. B. Verbandsjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stadtjugendfeuerwehrwart der kreisfreien Städte) an den Landesjugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt zu leiten. Die Begründung im Antrag muss den besonderen Verdienst und Würdigkeit im Aufbau und in der Förderung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt erkennen lassen. Bloße langjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr oder alleine die langjährige Tätigkeit als Betreuer einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr rechtfertigt den Antrag nicht. Seite 1 von 5
2 1.6. Die beantragte Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wird nach eingehender Prüfung und Beschluss durch die geschäftsführende Landesjugendfeuerwehrleitung, im Auftrage des Vorsitzenden des LFV-ST e.v., mit Besitzurkunde verliehen Die Überreichung soll im würdigen Rahmen einer Feuerwehr- bzw. Kinder- oder Jugendfeuerwehrveranstaltung durch den Landesjugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt, oder einem von ihm Beauftragten, erfolgen Die Ehrennadel wird an der Uniform gemäß den Festlegungen des Landes Sachsen-Anhalt getragen Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt geht in das Eigentum des Beliehenen oder seiner Hinterbliebenen über. 2. Beantragung 2.1. Antragsvordrucke Für die Beantragung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt ist der Antragsvordruck der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt zu verwenden, welcher über den für die Jugendarbeit zuständigen, gewählten Vertreter der einzelnen Mitgliedsverbände des LFV-ST e.v. (z. B. Verbandsjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stadtjugendfeuerwehrwart der kreisfreien Städte) in der Geschäftsstelle der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt oder beim Landesjugendfeuerwehrwart abgefordert werden kann Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung beim für die Jugendarbeit zuständigen, gewählten Vertreter der einzelnen Mitgliedsverbände des LFV-ST e.v. (z. B. Verbandsjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stadtjugendfeuerwehrwart der kreisfreien Städte) einzureichen Antragstermine Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungsdatum beim Landesjugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt vorliegen Dementsprechend müssen die Anträge bei dem für die Jugendarbeit zuständigen, gewählten Vertreter der einzelnen Mitgliedsverbände des LFV-ST e.v. (z. B. Verbandsjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stadtjugendfeuerwehrwart der kreisfreien Städte) 8 Wochen vor dem Verleihungsdatum vorliegen, damit auch eine Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der Verbands- und Kreisjugendfeuerwehrleitungen erfolgen kann. Seite 2 von 5
3 2.3. Antragsverfahren Für Mitglieder der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt ist die vorschlagende Stelle (Ziffer 10 des Antragsvordruckes) der für die Jugendarbeit zuständige, gewählte Vertreter der einzelnen Mitgliedsverbände des LFV-ST e.v. (z. B. Verbandsjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stadtjugendfeuerwehrwart der kreisfreien Städte), welcher nach Prüfung des Vorschlages und ggf. Beschlussfassung in den dafür vorgesehenen Gremien den Antrag an den Landesjugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt zuleitet. Das Antragsverfahren gemäß Ziffer 9 des Antragsvordruckes wird durch die jeweiligen Kreis-, Stadt-, oder Verbandsjugendfeuerwehren geregelt. Generell haben der Landesjugendfeuerwehrausschuss (LJFA), sowie die Landesjugendfeuerwehrleitung (LJFL) ein außerordentliches Vorschlagsrecht Für Personen die nicht der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. angehören, gilt das Antragsverfahren, wie unter Punkt Antragsbegründung Die Anträge sind unter Ziffer 6 des Vordrucks treffend zu begründen, so dass eine Beurteilung und Genehmigung des Antrages durch die geschäftsführende Landesjugendfeuerwehrleitung gerechtfertigt ist. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist Laut Verleihungsurkunde wird die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen- Anhalt in dankbarer Anerkennung der Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. verliehen Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wird grundsätzlich nicht alleine auf Grund langjähriger Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr oder langjähriger Tätigkeit als Betreuer einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr verliehen, vielmehr muss die aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein. 3. Verleihung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt 3.1. Anzahl Um eine Entwertung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt durch allzu großzügige Verleihung zu verhindern, ist die Anzahl der Verleihungen an bestimmte Quoten gebunden. Seite 3 von 5
4 Die Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt kann jährlich auf je angefangene 250 Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren in dem jeweiligen Mitgliedsverband einmal verliehen werden. Zudem sollte die (LJFL) bzw. der (LJFA) im Zusammenhang mit ihrem außerordentlichen Vorschlagsrecht ein gewisses Maß an Ehrungen mit der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt wahren Grundlage für die Quotenregelung ist der Jahresbericht der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt des Vorjahres Diese Quoten stellen Richtlinien dar, die in besonderen Fällen überschritten werden können. Maßgebend für die Verleihung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt ist der zuvor beschriebene Verdienst und die besondere Würdigkeit. Hierin entscheidet die geschäftsführende Landesjugendfeuerwehrleitung selbst Auslieferung Die beantragten Ehrennadeln der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt werden von der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt nach Genehmigung durch die geschäftsführende Landesjugendfeuerwehrleitung zusammen mit den Urkunden an die vorschlagende Stelle ausgeliefert bzw. am Tag der Verleihung durch den Landesjugendfeuerwehrwart oder dem von ihm Beauftragten mit zur Verleihungsveranstaltung gebracht Die Berechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste spätestens im Dezember für das gesamte laufende Jahr an die vorschlagende Stelle unter Einbeziehung aller mit der Auslieferung der Ehrennadel in Zusammenhang stehender Kosten Überreichung Siehe Pkt Veröffentlichung Die Veröffentlichung der Verleihung der Ehrennadel der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt erfolgt unter Namensnennung zumindest im Magazin Feuerwehren in Sachsen-Anhalt und auf der Homepage der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt. 4. Schlussbestimmungen 4.1. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Richtlinie gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form. Seite 4 von 5
5 4.2. Die vorliegende überarbeitete Fassung dieser Richtlinie wurde am 24. März 2012 von der Delegiertenversammlung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge beschlossen und am 21. April 2012 von der Delegiertenversammlung des LFV-ST e.v. bestätigt Diese Richtlinie ist ab dem Tag der Bestätigung durch die Delegiertenversammlung des LFV-ST e.v. gültig. Heyrothsberge, im März 2012 Lothar Lindecke Vorsitzender des LFV-ST e.v. Michael Kiel Landesjugendfeuerwehrwart der JF-ST Seite 5 von 5
2.3.2 Genehmigende Stelle ist der Landesjugendfeuerwehrwart oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter.
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