Wohnbauförderung. Prüfroutine. Wohnbauförderung. Einreichzweck = WBF oder GAF. Assistenten-Antrag vorhanden?
|
|
- Klemens Scholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Assistent Prüfroutine Wohnbauförderung Einreichzweck = WBF oder GAF V3 Assistenten-Antrag (Fallback ohne Assistent) SGC 671 SGC 674 SGC 675 SGC 692 Kategorie Eigentum, (Erwerb und Errichtung) SGC 670 SGC 671 SGC 676 SGC 690 SGC 692 SGC 693 V7 Sachgebietscode SGC-Zahl Kategorie Sachgebietscode SGC-Zahl V7 V7 Typ = Typ = Neubau (Seite 3) Neubau (Seite 2) Seite 1 von 11
2 Assistent 1a Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Neubauten (1) Die Gewährung einer Förderung für Neubauten setzt die Einhaltung der Wärmeschutzstandards gemäß Abs 2 und den Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme gemäß Abs 3 für die Raumheizung und Warmwasserbereitung voraus. Neubau V1 ZEUS: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Mehrgeschossiger Wohnbau, Pflegeheim WBF: Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus (Haus i. d. Gruppe), Mehrgeschossiger Wohnbau (EW /VF /MW / WH) Nutzungszone Ende Einzelhaus (Neuerrichtung) Doppelhaus (Neuerrichtung) Erwerb einer neu errichteten Wohnung Eigentumswohnung Erwerb eines neu errichteten Hauses in der Gruppe Haus in der Gruppe Errichtung von Mietwohnungen Assistenten-Antrag Art des Bauvorhabens V4 Ende (Fallback ohne Assistent) Förderung nach Ansuchen auf Baubewilligung nach ? WBF: Mehrgeschossiger Wohnbau (EW / VF / MW / WH) LEKt < 22 F1 Nutzungszone = Mehrfamilienhaus, Mehrgeschossiger Wohnbau F3 LEKt < 18 LEKt < 20 F2 IKS (Normal) (Seite 7) Zuschlagspunkte (Seite 9) Seite 2 von 11
3 Assistent 1b Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von en Hinweis: Nicht überprüft werden hier: 1c Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung von Zu-, Auf- und Ausbauten Assistenten-Antrag WBF-F1 smaßnah men stimmen überein Siehe Details auf Seite 4 WBF-F2 s- Submaßnahmen stimmen überein Siehe Details auf Seite 4 ZEUS: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Mehrgeschossiger Wohnbau, Pflegeheim Nutzungszone zutreffend V1 WBF: Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus (Haus i. d. Gruppe), Mehrgeschossiger Wohnbau (EW /VF /MW / WH) U-Wert (Seite 4) Umfassende (Seite 5) Andere smaßnahmen (Seite 6) Seite 3 von 11
4 Assistent Check smaßnahmen Check smaßnahmen Haustechniksystem Assi: Außenwand? EA: Außenwand? Einbau/Austaisch Zentralheizung: Anschl. Fernwärme EA: Heizungstyp FERNWAERME Assi: Decke oben? EA: Decke oben? Einbau/Austausch Zentralheizung: Gasbrennwert EA: Heizungstyp BRENNWERT Assi: Decke unten? EA: Decke unten? WBF-F1 Einbau/Austausch Zentralheizung: Wärmepumpe EA: Heizungstyp WAERMEPUMPE Assi: Fenster/Türen? EA: Fenster/Türen? Einbau/Austausch Zentralheizung: Biomasse EA: Energieträger SCHEITHOLZ od. HACKSCHNITZEL od. PELLETS od. BIOMASSE WBF-F2 Assi: Haustechniksystem? EA: Haustechniksystem? Einbau Etagenheizung EA: Energieträger GAS od. ERDGAS od. SCHEITHOLZ od. PELLETS smaßnahmen OK Errichtung EA: vorhanden Errichtung EA: vorhanden smaßnahmen OK Seite 4 von 11
5 Spezialprüfung (nicht in WBF enthalten): U-Wert-Prüfung gemäß Art. 15a B-VG Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen: Artikel 7 Förderung von Einzelbauteilsanierungen im Wohnbau U-Wert Bauteiltyp = AW Max. U-Wert < 0,25 W/m2K F45 Bauteiltyp = AD, AG, DS, FD Max. U-Wert < 0,20 W/m2K F46 Bauteiltyp = EB, EC, EK Max. U-Wert < 0,35 W/m2K F47 Bauteiltyp = AF, AT Max. U-Wert < 1,35 W/m2K F48 Prüfung ok Seite 5 von 11
6 Prüfung für: Umfassende (1) Die Gewährung einer Förderung für umfassende en von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen gemäß den 9, 28 und 29 setzt die Einhaltung der energiebezogenen Mindestanforderungen für Neubauten ( 1a Abs 3: Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme) voraus. Hinweis: Die weitere Überprüfung gemäß den 9 (Umfassende eines Bauernhauses), 28 (Umfassende von Wohnheimen) und 29 (Umfassende ) hat manuell zu erfolgen. Umfassende ZEUS: Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Mehrgeschossiger Wohnbau, Pflegeheim Nutzungszone V1 WBF: Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus (Haus i. d. Gruppe), Mehrgeschossiger Wohnbau (EW /VF /MW / WH) Ende Förderung nach F13 LEKt < 24 LEKt < 22 F14 IKS (Normal) (Seite 7) Seite 6 von 11
7 Prüfung für: Andere smaßnahmen gemäß 30 (2) Die Gewährung einer Förderung für en von Wohnhäusern und Wohnungen gemäß 30 setzt bei umfassend energetischen en die Erfüllung der Wärmeschutzstandards gemäß den Abs 3 oder 4 in 1b voraus. Umfassend energetische en sind zeitlich zusammenhängende smaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, die zumindest drei der folgenden Maßnahmen umfassen: Andere smaßnahmen Förderung vor HINWEIS: Eventuell manuelle Prüfung erforderlich (WFV (2)) Mindestens 3 smaßnah men? F16 Ende Außenwand? Anzahl smaßnahmen +1 Nutzungszone = Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus Nutzungszone = Mehrfamilienhaus, Mehrgeschossiger Wohnbau, Pflegeheim V1 Decke nach oben? Anzahl smaßnahmen +1 LEKt < 32 LEKt < 28 Decke nach unten? Anzahl smaßnahmen +1 LEKt Verbesserung um 30% (vgl. Bestand) F17 Fenster/ Außentüren? Anzahl smaßnahmen +1 des energ. relevanten Haustechniksystems? Anzahl smaßnahmen +1 IKS () (Seite 8) Seite 7 von 11
8 Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme (IKS) (3) Prüfung auf Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme IKS (Normal) Biogener Brennstoff Biogener Brennstoff? -Anlage LEKtvs < 22 F6 Wärmepumpe Wärmepumpe? Jahresarbeitszahl >= 4 -Anlage F7 F6 LEKtvs < 18 Fernwärme Fernwärme? Fernwärmeaufbring ung = KWK, ERNEUERBAR, KWK_ERNEUERBA R F9 Erdgas Erdgas? -Anlage LEKtvs < 14 F10 F4 Fernwärme nicht biogenen Brennstoffen NICHT F11 F12 Seite 8 von 11
9 1d Energiebezogene Mindestanforderungen für die Förderung der von Wärmebereitstellungsanlagen (IKS ) (1) Eine Förderung gemäß 30 für den erstmaligen Einbau oder den Austausch von Heizungs- oder Warmwasserbereitstellungssystemen, ausgenommen für die Errichtung einer Aktiv- ( 30 Abs 2 und 3 jeweils lit g), setzt den Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme gemäß 1a Abs 3 voraus. Dabei gilt: Wohnbauförderung IKS () Biogener Brennstoff Biogener Brennstoff? -Anlage Fernwärme nicht F11 Wärmepumpe Wärmepumpe? LEKtvs < 32 Jahresarbeitszahl >= 4 F7 Jahresarbeitszahl >= 3 -Anlage F49 F11 Fernwärme nicht LEKtvs < 28 0 Fernwärme Fernwärme? FW-Aufbringung = KWK, Erneuerbar, KWK Erneuerbar F9 Erdgas Erdgas? -Anlage F10 LEKtvs < 28 F12 F4 F11 Fernwärme nicht biogenen Brennstoffen NICHT Seite 9 von 11
10 Wohnbauförderung (IKS) Kollektorfläche >= 6 m2 Kollektorfläche >= 3,33$ BGF? Nur Warmwasser- Bereitung? Warmw.-Bereitung und Heizungsunterstützung V6 F40 F41 Boilervolumen >= 75 l/m2 Boilervolumen >= 100 l/m2 F42 Wärmedämmung bei Speicher? F43 IKS OK (IKS) Kollektorertrag >= 7 Wp/m2 BGF? IKS OK Seite 10 von 11
11 Zuschlagspunkte Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Zuschlagspunkte Wasserspartechnik Die Höhe der Zuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen ergibt sich aus der Summe der Energie-Punkte gemäß der Tabelle für energieökologische Maßnahmen und einem Drittel der Summe der Ökologie-Punkte gemäß der Tabelle für sonstige ökologische Maßnahmen. Die Punkteberechnung ist hier nicht enthalten. Kaltwasserzähler WC Spülmengendosierung? Duschkopf max. 9l/min? Waschtisch max. 6l/min? Wasserspartechnik OK F25 F26 F27 F28 Wärmespeicherung und -verteilung Puffersp. mit hygienischer Warmw.bereitung? Rücklauftemperatur < 40 C Vorlauftemperatur < 65 C Wärmespeicherung und - verteilung OK F35 F29 F30 Warmwasserbereitung Hygienische Warmw.bereitung? Wohnhaus > 3 Wohheiten? Dezentrale Warmw.bereitung? Zentraler Heizungspuffer (Wärmebereitst.) Zentraler Heizungspuffer (Speichersystem) 1 F31 F32 Warmwasserbereitung OK Einbau einer Heizungs-Wärmepumpe Wärmepumpe? Leistung <= 3 kw Wohnhaus > 3 Wohheiten? Strom Subzähler? Wärmemengen- Zähler? V4 F36 F38 F39 Wärmepumpe OK Bau einer Kollektorfläche >= 3,33% BGF? Kollektorfläche >= 5% BGF? Zuschlag OK 4 Standard OK Bau einer anlage anlage Kollektorertrag >= 7 Wp/m2 BGF? Kollektorertrag >= 10 Wp/m2 BGF? anlage Zuschlag OK 4 anlage Standard OK Ende Seite 11 von 11
Ablauf der Landesförderungen und Ausblick
Ablauf der Landesförderungen und Ausblick Energieberatung Salzburg DI Georg Thor Südtirolerplatz 11 5020 Salzburg Tel.: 0662 / 8042 3151 Fax: 0662 / 8042 76 3863 E-mail: energieberatung@salzburg.gv.at
MehrWohnbauförderung in Niederösterreich
Wohnbauförderung in Niederösterreich Inhalte der Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen - Ziel:
MehrJahrgang 2010 Kundgemacht im Internet unter am 12. März 2010
Jahrgang 2010 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 12. März 2010 22. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Februar 2010, mit der die Wohnbauförderungs- Durchführungsverordnung
MehrDie OIB Richtlinie 6:2015
Die OIB Richtlinie 6:2015 Ein taugliches Regelwerk zur Umsetzung von Klimaschutzzielen? Ing. Bernhard Kram, MSc Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems 1 GÜLTIGKEIT NÖ 15.04.2016 2 Grundlagen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 4. August 2017 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 4. August 2017 Teil II 213. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung
MehrGesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden Dr. Gerhard Dell Landesenergiebeauftragter GF OÖ Energiesparverband Landstraße 45, 4020 Linz T: 0732-7720-14380, F: - 14383 office@esv.or.at, www.energiesparverband.at
MehrCheckliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg
Checkliste rund um Wohnbau- und Ökoförderungen für Salzburg 1. Sie haben Anspruch auf Wohnbauförderung Förderungswerber muss österreichischer Staatsbürger oder gleichgestellter Ausländer sein (z. B. EU-Bürger).
MehrFörderungen des Wohnbauressorts
Förderungen des Wohnbauressorts FÖRDERFÄLLE 2009/2010 Anzahl der geförderten Wohneinheiten/Bezieher/Haushalte 2000-2009 2009 Neubau Mietwohnungen 2.686 18.811 Eigentumswohnungen 410 3.651 Eigenheime 3.500
MehrEnergieverbrauchsausweis PLUS
In allen Energiefragen Beratung, Planung, Betreuung Antwort energie-becker Dr. Hermann J. Becker Dorfstr. 26 24214 Lindau Tel.: 04346 / 602936 Tel. 04346 / 60293683 Fax 04346 / 297283 email: info@energie-becker.de
MehrABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
02-WuS- Bitte Aktenzahl unbedingt anführen! An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee ABRECHNUNGSFORMULAR
MehrHeizungen mit erneuerbarer Energie
Heizungen mit erneuerbarer Energie Förderungsübersicht 1. Bundesförderungen Holzheizungen Thermische Sanierung 2. Landesförderungen Wohnbauförderung Eigenheim Eigenheimsanierung Austausch von fossilen
MehrErneuerbare Energie in der Fernwärme Anforderungen aus der Wohnbauförderung und geplante Maßnahmen der KESS 2030
Erneuerbare Energie in der Fernwärme Anforderungen aus der Wohnbauförderung und geplante Maßnahmen der KESS 2030 FH CAMPUS 02, Graz 27.11.2018 Dieter Preiß Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung
MehrZusammenfassung Wohnbauförderung 2012
Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND
LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND 343 Jahrgang 2009 Ausgegeben und versendet am 29. Dezember 2009 44. Stück 88. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2009, mit der die Burgenländische
MehrWohnbauförderung Schwerpunkte 2009
Amt der Tiroler Landesregierung Wohnbauförderung Schwerpunkte 2009 1. Förderungsrichtlinien werden verstärkt auf Klimaschutzziele ausgerichtet o niedriger Energieverbrauch o moderne, klimaschonende Haustechnik
MehrWohnbauförderung Salzburg
klimaaktiv Bauen und Sanieren Wohnbauförderung Salzburg FH OÖ Campus Wels, 05.11.17 DI Patrick Lüftenegger Wohnen Energie und Klimaschutz SIR Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Schillerstraße
MehrNeue Wohnbauförderung 2012
Neue Wohnbauförderung 2012 DI Roland Kapferer Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel: +43 (0)512 508 2751 roland.kapferer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/wohnbau WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive
MehrÖkowärme in Oberösterreich. Dr. Gerhard Dell
Ökowärme in Oberösterreich TU Wien, 23.03.2011 Dr. Gerhard Dell Energiebeauftragter des Landes OÖ GF O.Ö. Energiesparverband Ziele Energieeffizienz Erneuerbare Energieträger Neue Technologien Organisation
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. August 2017
Seite 1 von 4 LANDESGESETZBLATT FÜR DAS BURGENLAND Jahrgang 2017 Ausgegeben am 25. August 2017 57. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. August 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß
MehrInnovative klimarelevante Heizsysteme Einordnungshilfe
Die Zuordnungstabellen in diesem Dokument beziehen sich auf die Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010 nach Ergänzungsbeschluss vom 1.12.2009. (Nicht für Anträge vor dem 1.12.2009, für diese gilt die Fassung
MehrBautechnikverordnung 2016 Begutachtungsverfahren WKS
Bautechnikverordnung 2016 Begutachtungsverfahren WKS 16.02.2016 Energiewirtschaft und -beratung DI Franz Mair Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg Tel.: 0662/8042 3151 E-mail: energieberatung@salzburg.gv.at
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN
Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird
MehrRichtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:
Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen sollen Maßnahmen
MehrEnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude
EBS-Manager-ID Beratungskunde/in Titel/Vorname/Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) EnergieberaterIn EigentümerIn 0 Straße/Hausnummer 0 PLZ/Ort 0 Katastralgemeindenummer Objekt
MehrRenate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude
BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Ziel eines Hauseigentümers Reduzierung Heizkosten Erhöhung Wohnqualität Werterhalt/Wertsteigerung des Gebäudes Was Gutes für die Umwelt tun Ziel der Bundesregierung
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. August 2017
1 von 4 LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. August 2017 53. Kundmachung: Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor 53. Kundmachung des Landeshauptmannes
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrFörderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP)
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Ralph Schmidt, Geschäftsführer ARGE SOLAR e.v. Infoveranstaltung AKS, 03.06.2009 BAFA -Bundesamt für Wirtschaft
MehrWeiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz
Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Übersicht: MUKEN 2014 - «Wie sieht die Heizung der Zukunft aus?» ErP-Richtlinie «Was bedeutet das für die Haustechnik?» Hoval AG 2 Was bedeutet MuKEn?....Die
MehrANSUCHEN. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Klein-Pöchlarn. An die. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Artstettner Straße Klein-Pöchlarn
An die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Artstettner Straße 7 3660 Klein-Pöchlarn ANSUCHEN um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrGemeindeförderungen Gemeinde Solar thermisch Holzheizungen Wärmedämmung/Fenstertausch Sonstige Förderungen
Adnet Altenmarkt Anif Anthering Bad Hofgastein 20% der Landesförderung 21,80 pro m2 max. 363,36 je Anlage Voraussetzung: Förderzusage des Landes 290,-- je Anlage 182,-- je Anlage 50% der Landesförderung
MehrDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten Regeln im Energieland Hessen Nutzungspflicht
MehrFörderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen
Pfarrweg 6, 5061 Elsbethen - 0662/623428; FaxNr. 0662/627942 - e-mail: post@elsbethen.salzburg.at Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Die Gemeinde Elsbethen
MehrEntwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Wohnbauförderungs- Durchführungsverordnung geändert wird
Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Wohnbauförderungs- Durchführungsverordnung geändert wird Auf Grund der 1 Abs 4, 20 Abs 6, 26b Abs 2, 43 Abs 4 und 50 des Salzburger
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 5. Juni Verordnung: Sanierungsverordnung 2008; Änderung [CELEX-Nr.
1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2018 Ausgegeben am 5. Juni 2018 33. Verordnung: Sanierungsverordnung 2008; Änderung [CELEX-Nr.: 32010L0031] Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
MehrEnergie Pädagogische Hochschule Linz. Dr. Gerhard Dell
Energie Pädagogische Hochschule Linz 2. Februar 211 Dr. Gerhard Dell Energiebeauftragter des Landes OÖ GF O.Ö. Energiesparverband Ziele Energieeffizienz Erneuerbare Energieträger Neue Technologien O.Ö.
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrÖkokriterien Wohnbauförderung 2005
Ökokriterien Wohnbauförderung 2005 gemäß Oö. Eigenheim-Verordnung 2005 Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005 Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2005 Eigenheim Neubau und Eigenheim Sanierung Folgende Ökokriterien
Mehrökosan -Die Modernisierungsinitiative Oststeiermark
ökosan -Die Modernisierungsinitiative Oststeiermark DI Rene Hummer, DI Ernst Blümel AEE INTEC, Gleisdorf Die Modernisierungsinitiative Oststeiermark ist ein aktuelles Projekt im Rahmen des Programms Energieregion
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. November 2016 BAnz AT B1 Seite 7 von 52
Seite 7 von 52 Anlage 1 Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik 1. Zentralheizung mit Kessel für feste Biomasse, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung 2. Zentralheizung mit Kessel für feste
Mehr=XVFKODJVSXQNWHI U NRORJLVFKH0D QDKPHQ
. WOHNBAUFÖRDERUNG SUBJEKTFÖRDERUNG 2 Ä$QODJH% =XVFKODJVSXQNWHI U NRORJLVFKH0D QDKPHQ Die Höhe der Zuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen ergibt sich aus der Summe der Energie-Punkte gemäß der Tabelle
MehrGültigkeit der Methode (es gilt das Datum der Umsetzung der Maßnahme)
Entsprechungsliste Methodendokument vs. Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (wird schrittweise ersetzt) (Methodendokument mit Stand vom Oktober 2013) Methodendokument der Österreichischen Energieagentur
MehrA N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring
GEMEINDE UNTERFÖHRING A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring Hinweise zum Ausfüllen: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
MehrText Anlage B. Zuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen
Landesrecht Kurztitel Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung Kundmachungsorgan LGBl.Nr. 135/1993 zuletzt geändert durch LGBl Nr 22/2010 /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 01.04.2010 Außerkrafttretensdatum
MehrDer Lebenszyklusbeitrag, wohn- und förderrechtliche Maßnahmen. FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann
Sanierungstag 2013 5. November 2013 Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, Wien Der Lebenszyklusbeitrag, wohn- und förderrechtliche Maßnahmen FH-Doz.Dr. Wolfgang Amann BAIK/WKO Sanierungstag, 5. November
MehrEnergie sparen mit der Salzburger Wohnbauförderung
Energie sparen mit der Salzburger Wohnbauförderung Zuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen Energiebezogene Mindestanforderungen SIR-Konkret ist eine Information des Salzburger Instituts für Raumordnung
MehrDie Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein.
Der Tiroler Weg für leistbares Wohnen! Die Steigerung der Wohnungsaufwandskosten soll moderater sein. Land Tirol / Abt. Wohnbauförderung 1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Quelle: Land Foto
MehrGEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/
GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrN-Media-Images - Fotolia.com.jpg WAS WIRD GEFÖRDERT?
6.1.1 Kredite - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) N-Media-Images - Fotolia.com.jpg 151 KREDIT Energieeffizient Sanieren Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss 152 KREDIT Energieeffizient
MehrBad-Practice-Beispiele: Erfahrungen der MA25 mit Warmwassersystemen in Wohnhäusern
Bad-Practice-Beispiele: Erfahrungen der MA25 mit Warmwassersystemen in Wohnhäusern DI (FH) Nikolaus Rohrer Gutachtenerstellung gemäß HeizkG Die MA25 wird von der Schlichtungsstelle beauftragt im Rahmen
MehrEnergiePraxis-Seminar
EnergiePraxis-Seminar 2018-1 Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Hoval Jun-18 Verantwortung für Energie und Umwelt 2 Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz 1 Gesamtenergie- Effizienz nach GEAK
MehrAuswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau
Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau Der Energieausweis als Chance für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen Di. 28. August 2007 DI Gerhard Bucar Grazer Energieagentur Erfahrungen
MehrSanieren. mit der Salzburger Wohnbauförderung
Sanieren mit der Salzburger Wohnbauförderung Einzelne Sanierungsmaßnahmen Umfassende energetische Sanierung Umfassende Sanierung von Wohnhäusern Glossar Begriffserklärung SIR-Konkret ist eine Information
MehrDipl.-Ing. Hans Jürgen Bacher Eine Kooperation von:
Dipl.-Ing. Hans Jürgen Bacher 24.04.2014 2 Geschlossen in eine effiziente Zukunft Das Hauptziel und die Partner des SQWP 3 Der nächste Meilenstein des SQWP Die Zonenausweisung wird den Installateur eine
MehrAktuelle Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen. Norderstedt, Reinhard Schnell
Aktuelle Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen Norderstedt, 23.10.2018 Reinhard Schnell Was ist ohnehin energetisch gefordert? Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt alle Belange des energiesparenden
MehrWohnbauförderung - Aktuell
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen Begriffsbestimmungen
MehrZEUS: Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Qualitätsmanagement und unabhängiges Kontrollsystem
ZEUS: Gebäudetechnik für Niedrigstenergie-Bauweise Qualitätsmanagement und unabhängiges Kontrollsystem Informationsveranstaltung Energieeffiziente Gebäude Mittwoch, 29.11.2017 Arena City Hotel, Am Messezentrum
MehrDas Passivhaus vom Baumeister
Forum Building Science 2009 - Donau-Universität Krems Das Passivhaus vom Baumeister DI Robert ROSENBERGER Geschäftsstelle Bau WKÖ 1 1 1/20 2 www.bau.or.at 2 2/20 Inhalte 1. Ausblick auf künftige Energieeffizienz-Standards
MehrVorstellung Kennwertberechnung und Handreichung
Vorstellung Kennwertberechnung und Hinweise zur Bearbeitung Dateneingabe für das Bestandsgebäude Dateneingabe für das geplante Vorhaben Berechnung Kennwerte 2 Hinweise zur Bearbeitung 3 Version und Dateneingabe
MehrInformationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen
Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Stand September 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren
MehrWEGE ZUM FAST-NULLENERGIE-GEBÄUDE
WEGE ZUM FAST-NULLENERGIE-GEBÄUDE Energieausweis zur Bewertung von NZEBs FH OÖ Campus Wels 16. November 2016 10:00-10:30 Uhr Energiewirtschaft und -beratung DI Franz Mair 1 Energieausweis zur Bewertung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung
MehrFragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises Stand
Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises Stand 07.07.2008 Dieser Fragebogen soll Ihnen helfen, die Gebäude- und Verbrauchsdaten zu sammeln, die für die Erstellung eines verbrauchsbasierten
MehrThermische Solaranlagen als ideale Ergänzung von Heiz- und Warmwassersystemen
Thermische Solaranlagen als ideale Ergänzung von Heiz- und Warmwassersystemen Carsten Kuhlmann Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.v. Ausgangsthesen 1) Im Neubau wird
MehrEnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater
EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater Energieverbrauchsanteile für Industrienationen: mit über 1/3
MehrPASS. Energiepass. Wohngebäude GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS. Energie am grénge Beräich
PASS Energiepass Wohngebäude Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS PASS Energiepass 3 Was ist der Energiepass? Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz
MehrFinanziell so attraktiv wie nie!
Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung & Solar NEU seit 01.01.2016 durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung
MehrGEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:
GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrCheckliste zur Erstellung Online - Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude
Checkliste zur Erstellung Online - Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude Der Online Gebäudeenergieausweis ist ein vereinfachter Bedarfsenergieausweises für Wohngebäude entsprechend der Vorgaben der Vereinfachungsregeln
MehrAnhang 1: Minimale Dämmstärken bei Wassererwärmern sowie Warmwasser- und Wärmespeichern (vgl. Art. 14 Abs. 1)
Anhang 1 750.11 Anhang 1: Minimale Dämmstärken bei Wassererwärmern sowie Warmwasser- und Wärmespeichern (vgl. Art. 14 Abs. 1) Speicherinhalt in Litern Dämmstärke bei > 0,03 W/mK bis 0,05 W/mK bis 400 110
MehrZahl: IIId-009/2 Bregenz, am 26. Mai 2009 (Bei Antwortschreiben bitte anführen)
Zahl: IIId-009/2 Bregenz, am 26. Mai 2009 (Bei Antwortschreiben bitte anführen) Wirtschaftskammer Vorarlberg Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Wichnergasse 9 6800 Feldkirch Auskunft: Mag.
MehrErfassungsbogen Standard
Erfassungsbogen Standard Planungs- und Bauleitungsbüro für gebäudetechnische Anlagen Mitglied des Fachverbandes Allgemeine Daten Auftraggeber/Erfasser Name: Telefon: Email Eigentümer Name: wie oben Telefon:
MehrFür Gebäude der Baujahre. ab Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß
Für Gebäude der Baujahre ab 2002 Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß IM AUFTRAG VON: UNTERSTÜTZT DURCH: EINE AKTION VON: IN KOOPERATION MIT: So funktioniert s Vorteile Verstehen
MehrProf. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Laue IZW e.v.
Erfahrungen mit Wärmepumpen im Altbau ein Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz DLR Workshop 12.07.2007, Stuttgart Prof. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Laue IZW e.v. Raumheizung und Warmwassererzeugung
MehrA N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)
An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)
MehrBitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 1. Dezember 2008
Regionale Szenarien erneuerbarer Energiepotenziale in den Jahren / Dieser Fragebogen ist als qualitative Umfrage unter den LEADER-Regionen zu verstehen, in der es um die Abschätzung der Trends hinsichtlich
MehrWeitere Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Konzept:
Fragebogen zum Energetischen Quartierskonzept Roßleben "Weinberg-Dichterviertel" Liebe Bürgerinnen und Bürger! Energetische Fragen und der Klimaschutz spielen eine zunehmende Rolle. Vorgaben und Auflagen
MehrWohngebäude saniert, aber welches Heizsystem ist jetzt sinnvoll?
Wohngebäude saniert, aber welches Heizsystem ist jetzt sinnvoll? Prinzipiell gilt: Erst Gebäudehülle sanieren, danach die neue Anlagentechnik maßgeschneidert auswählen Abhängigkeiten bei der Entscheidungsfindung
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung
WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche
MehrFür Gebäude der Baujahre. bis Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß
Für Gebäude der Baujahre bis 1977 Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß IM AUFTRAG VON: UNTERSTÜTZT DURCH: EINE AKTION VON: IN KOOPERATION MIT: So funktioniert s Vorteile Verstehen
MehrZuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen. aus der Wohnbauförderungs-Durchführungsverordnung
Eine Information des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen Im Auftrag des Landes Salzburg, Wohnbauförderung Ressort Landesrat Walter Blachfellner Zuschlagspunkte für ökologische Maßnahmen ANLAGE
MehrJahrgang 2016 Kundgemacht am 31. August
1 von 5 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2016 Kundgemacht am 31. August 2016 73. Verordnung: Wohnbauförderungsverordnung
MehrFür Gebäude der Baujahre. Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß
Für Gebäude der Baujahre 1995 2001 Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß IM AUFTRAG VON: UNTERSTÜTZT DURCH: EINE AKTION VON: IN KOOPERATION MIT: So funktioniert s Vorteile Verstehen
MehrFür Gebäude der Baujahre. Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß
Für Gebäude der Baujahre 1978 1983 Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß IM AUFTRAG VON: UNTERSTÜTZT DURCH: EINE AKTION VON: IN KOOPERATION MIT: So funktioniert s Vorteile Verstehen
MehrFür Gebäude der Baujahre. Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß
Für Gebäude der Baujahre 1984 1994 Prüfen Sie Ihre Heizkosten und senken Sie Ihren CO 2 -Ausstoß IM AUFTRAG VON: UNTERSTÜTZT DURCH: EINE AKTION VON: IN KOOPERATION MIT: So funktioniert s Vorteile Verstehen
MehrWärmekonzept Meddingheide II
Wärmekonzept Meddingheide II Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen, 06.02.2019 Quelle: Shutterstock, Vororthaeuser_shutterstock_425561287_RikoBest Neubaugebiet Meddingheide II Städtebaulicher Entwurf
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Bleicherode entwickelt sich. Wir wollen mit Ihnen über die Ihre aktuelle und zukünftige Grundstücksnutzung, die Altstadtentwicklung und Ihrem persönlichen Bezug
MehrVorbereitende Untersuchungen (VU) Weststadt-Weidenbusch. Frage- und Begehungsbogen. 1 Fragen zum Objekt. 2 Fragen zur Gebäude-/Grundstücksnutzung
Stadt Bruchsal Stadtplanungsamt Otto-Oppenheimer-Platz 5 76646 Bruchsal Vorbereitende Untersuchungen (VU) Weststadt-Weidenbusch Frage- und Begehungsbogen Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen und
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrKostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung
Kostenaufstellung bei energetischer Gebäudesanierung Anlage zum Antrag auf Förderung aus dem Innovations- und Klimaschutzfonds von ESWE Versorgungs AG Antragsteller Vor- und Zunamme Gebäude Anschrift Ist
MehrSanierung. VII. Wohnhaussanierung. 1. Was wird gefördert?
Sanierung VII. Wohnhaussanierung 1. Was wird gefördert? Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden. Folgende Sanierungsmaßnahmen werden gefördert:
MehrFörderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme. 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.
Förderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.NRW, Wuppertal Übersicht Zuschüsse von Bund und Land NRW Bund: www.bafa.de
MehrReferent. Ing. Michael REISEL. Technischer Leiter für Eigenheime in der Abteilung Wohnungsförderung
Referent Ing. Michael REISEL Technischer Leiter für Eigenheime in der Abteilung Wohnungsförderung Was wird gefördert? Definition laut Förderichtlinien Eigenheime: Wohnhaus mit höchstens 2 Wohnungen Wohnungen:
MehrFragebogen zum verbrauchsorientierten Energieausweis
Seite 1 von 6 Startseite Impressum AGB Kundeninformation Wir über uns Zertifikate Kontakt Links Fragebogen zum verbrauchsorientierten Energieausweis (Eigentum der Firma Funkat Haustechnik, Inh. Karlheinz
MehrFörderungen des Energieressorts
Förderungen des Energieressorts Stellvertretung WÄRMEPUMPE ANTRAGSTELLUNG Energieberatung-Beratungsnummer (Bsp.: E16-1234) Die Beratung darf nicht älter als 1 Jahr sein. falls vorhanden: ZEUS-Nummer des
MehrGebäudeaufnahme zur energetischen Bewertung Blatt 1/8
Gebäudeaufnahme zur energetischen Bewertung Blatt 1/8 Allgemeine Projektdaten Datum: Objekt Bauherr Tel.: Fax: Gemarkung Flurstück Mobil: Email: Gebäudetyp Gebäudeanordnung Bauweise Dämmstandard Einfamilienhaus
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach
Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten
Mehr