Jenaer Energiegespräche. EnergieEinsparVerordnung EnEV. Tel: Fax: Schwerborner Straße Erfurt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jenaer Energiegespräche. EnergieEinsparVerordnung EnEV. Tel: Fax: Schwerborner Straße Erfurt"

Transkript

1 EnergieEinsparVerordnung EnEV Bilder: Webseite Stadtwerke Jena

2 EnergieEinsparVerordnung EnEV Steffen Kind Büro für Energieberatung und Gebäudeanalytik Karl-Liebknecht-Str Jena Telefon: / Mobil: 0170 / Marco Rudolph PEM-energy GmbH Ingenieurbüro Energietechnik Telefon: 0361 /

3 EnergieEinsparVerordnung EnEV Die neue EnergieEinsparVerordnung kurz erläutert - Warum wurde aus zwei Teilen ein Ganzes? Inhalte der EnEV Was müssen Sie wissen? Neubau und Bestand - Welche Änderungen bringt die EnEV 2014?

4 Ursprung Ihren Ursprung hat die Energieeinsparverordnung in dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) von 1976 aufgrund der Ölkrise Oktober 1973 arabisch-israelischer Jom-Kippur-Krieg OPEC drosselt Fördermengen um Druck auf Israel Unterstützer auszuüben Ölpreise steigen Bilder: Motor Talk vom

5 Ursprung Wirkung Die Ölkrise von 1973 demonstrierte die Abhängigkeit der Industriestatten von fossiler Energie, insbesondere von Treibstoffen. In Deutschland wurde als direkte Reaktion auf die Kriese 4 x ein Sonntagsfahrverbot verhängt sowie neue Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Bilder: Motor Talk vom

6 Startschuss für die EnEV über das EnEG In Folge der Ölkrise entstanden Initiativen, die die Abhängigkeit vom Öl reduzieren sollten. So rückten alternative Treibstoffe wie Pflanzenöl und Biodiesel und Müllverbrennung in das öffentliche Interesse. Es wurde vermehrt in Kernenergie, regenerative Energiequellen, die Wärmedämmung von Gebäuden und in die Effizienzst. von Motoren und Heizgeräten investiert. Bilder: Der Spiegel Archiv Wikimedia Commons Oil Prices

7 Ölpreisentwicklung Bilder: Wikimedia Commons Oil Prices

8 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen. Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei erforderlich. Seither dürfen auf der Grundlage des EnEG Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen.

9 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) EnEG 1976 Energieeinsparungsgesetz WärmeschutzV 1977 Wärmeschutzverordnung HeizAnlV 1978 Heizungsanlagen- Verordnung Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland (wie in den meisten anderen Ländern) keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften für den energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden, sondern lediglich ein diesbezügliches technisches Regelwerk (DIN 4108). HeizBetrV 1978 Heizungsbetriebs- Verordnung Der Mindestwärmeschutz dient im Wesentlichen der Aufrechterhaltung hygienischer Raumzustände. Er soll eine Mindestoberflächentemperatur an den Wandoberflächen innen Garantieren, um Bildung von Schimmel zu verhindern.

10 Regelungen von 1977 / 1978 WärmeschutzV 1977 Wärmeschutzverordnung HeizAnlV 1978 Heizungsanlagen- Verordnung Wärmeerzeuger sollen nicht überdimensioniert werden Vorschriften für Niedertemperaturkessel werden festgelegt Wärmeerzeuger und Rohrleitungen müssen gedämmt werden Die Heizungsvorlauftemperatur muss eine außentemperaturabhängige Regelung haben Die Heizung muss zu bestimmten Zeiten über eine Zeitschaltuhr abgeschaltet werden können Die Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgerüstet, um die Fremdwärme zu Heizzwecken zu nutzen Die Verluste von Trinkwasseranlagen müssen begrenzt werden Die Heizungsanlagen müssen regelmäßig gewartet und instandgehalten werden Nachrüstfristen werden festgelegt

11 Entwicklung WärmeschutzV und HeizAnlV

12 Regelungen von 1977 / 1995 WärmeschutzV 1977 Wärmeschutzverordnung WärmeschutzV 1995 Wärmeschutzverordnung

13 Energieeinsparverordnung EnEV EnEV 2002 Energieeinsparverordnung das Gebäude energetisch als eine Einheit WärmeschutzV 1995 Wärmeschutzverordnung HeizAnlV 1998 Heizungsanlagen- Verordnung 1978 Die EnEV löst die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Sie verpflichtet die Bauherren zur effizienten Verwendung von Betriebsmitteln durch entsprechende bau-und anlagentechnische Maßnahmen. Die erste Energieeinsparverordnung 2002 hatte die Reduzierung des Energiebedarfs um 30% gegenüber WschV 1995 und somit die Reduzierung der CO2 Emissionen zum Ziel.

14 Energieeinsparverordnung EnEV Die Energieeinsparverordnung gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, und legt die Anforderungen an Wärmedämmstandard und Anlagentechnik fest. Aus Klimaschutzgründen schreibt sie auch eine sogenannte Primärenergiebilanz vor. Dies bedeutet, dass nicht nur interessiert, wie viel Energie ins Haus geliefert wird, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind.

15 Regelungen von 1995 / 2002 WärmeschutzV 1995 Wärmeschutzverordnung EnEV 2002 Energieeinsparverordnung

16 Entwicklung Energieeinsparverordnung EnEV

17 Entwicklung des energiesparenden Bauen

18 Entwicklung des energiesparenden Bauen Primärenergiebedarf Heizung (kwh/m²a) Bilder: BauNetz

19 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wer heute baut, muss ein energieeffizientes Gebäude Errichten wie es die Energieeinsparverordnung fordert: Der Jahres-Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Kühlen und ggf. auch Beleuchten darf einen Höchstwert nicht überschreiten und die Gebäudehülle muss sehr gut wärmegedämmt sein. Parallel zur EnEV muss der Gebäudeeigentümer auch das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen: Die benötigte Wärme und Kälte zum Heizen, Warmwasser und Kühlen muss er teilweise über erneuerbare Energien decken - Sonnenenergie, Erdund Umweltwärme, Biomasse - oder die Energieeffizienz des Gebäudes durch anerkannte Ersatzmaßnahmen steigern.

20 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

21 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

22 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

23 Energieeinsparverordnung EnEV EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 1. Mai 2014 Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010 anpassen. Diese erlaubt ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten und fordert energieeffiziente größere Sanierungen im Bestand. Deutschland muss auch die EnEV 2009 zur EnEV 2014 novellieren als einen ersten Schritt in diese Richtung. Fachleute, Bauherrn, Eigentümer und Bauverwalter müssen die Anforderungen der EnEV 2014 kennen und erfüllen.

24 Energieeinsparverordnung EnEV EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 1. Mai 2014 Was regelt die EnEV 2014? Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt folgende Bereiche: Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau) Energetische Mindestanforderungen für Neubauten Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl-und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung Energetische Inspektion von Klimaanlagen Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) Neu sind die Regelungen zu Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen.

25 Energieeinsparverordnung EnEV Für welche Gebäude gilt die EnEV? EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 1. Mai 2014 Wie bisher gilt die EnEV für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z. B. Zelte, Traglufthallen) oder für spezielle Nutzungen, z. B. Ställe und Gewächshäuser.

26 Energieeinsparverordnung EnEV EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 1. Mai 2014 Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2009? Nachdem mit der EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand bereits in einem ersten Schritt verschärft wurde, erfolgt nun eine zweite Stufe der Verschärfung für Neubauten (entsprechend der Kabinettsbeschlüsse von Meseberg 2007). Für Bestandsbauten sind keine nennenswerten Verschärfungen vorgesehen. Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2014 laut Kabinettsbeschluss inklusive der Ergänzungen des Bundesrates sind:

27 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubauten ab 2016 um 25 Prozent. Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile von neu gebauten Nichtwohngebäuden ab 2016 um ca. 20 Prozent. Ab 2016 gelten für Wohngebäude im Vergleich zur EnEV 2009 rund 20 Prozent höhere Anforderungen an zulässige Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle. Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger Zwischen-Schritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der spätestens ab 2021 gilt. Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab Das sieht im Wege einer Grundpflicht das bereits geänderte Energieeinsparungsgesetz, das im Juli dieses Jahres bereits in Kraft getreten ist, vor. Die konkreten Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden rechtzeitig bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude - bzw. Ende 2018 für alle Neubauten - festgelegt.

28 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Austauschpflicht für alte Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Kessel, die nach dem eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperaturund Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer. Bisher galt diese Regelung für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Erfasst werden demnach nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel. Der Anwendungsbereich der Pflicht ist also begrenzt. In der Praxis werden die Kessel ohnehin im Durchschnitt nach 24 Jahren ausgetauscht. Außerdem sind viele selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser von der Pflicht ausgenommen. Hier gilt die bereits seit der EnEV 2002 bestehende Regelung fort, nach der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, von der Austauschpflicht ausgenommen sind. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.

29 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Es gilt, dass oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, ab 2016 gedämmt sein müssen (U-Wert 0,24 W/m² K)). Die Forderung ist erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt. Bilder: Energie-Fachberater.de

30 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Bei der Berechnung von Gebäuden sinkt der Faktor für die primärenergetische Bewertung von Strom auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8. Bilder: Fachlexikon der Mechatronik

31 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Neu eingeführt werden die Energieeffizienzklassen A+ bis H im Energieausweis für Wohngebäude und eine Neuskalierung des Bandtachos bis 250 kwh/(m²a). Künftig müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung von Wohnungen oder Gebäuden in Immobilienanzeigen verpflichtend bestimmte Angaben aus dem Energieausweis genannt werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden. Bilder: dena

32 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise zugänglich gemacht werden müssen. Nun wird präzisierend festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss. Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original). Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Davon betroffen sind z.b.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken. Erweiterung der bestehenden Pflicht der öffentlichen Hand zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (mehr als 500 qm, bzw. ab Juli 2015 mehr als 250 qm Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr).

33 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 Stärkung des Vollzugs der EnEV Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe). Deutsches Institut für Bautechnik DIBt wird Registrierstelle für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimanalgen. Bilder: dena

34 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Für Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle (H T-Wert) gelten ab 2016 für Wohngebäude zwei Anforderungen: 1. Wie bisher darf ein fester Anforderungswert für H T nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV (abhängig von der Art und Größe des Gebäudes) nicht überschritten werden. 2. Als erhöhte Anforderung kommt hinzu, dass der berechnete H T-Wert für das Referenzgebäude als zweiter Grenzwert für den H T-Wert gilt. Damit werden die Anforderungen an die Außenbauteile für Wohngebäude um ca. 20 Prozent verschärft.

35 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Auch für Nichtwohngebäude Anforderungen an die Dichtheit von großen Wohngebäuden werden angepasst: Bei Wohngebäuden über 1.500m³ Luftvolumen bestehen künftig Anforderungen an die Luftdichtheit hinsichtlich eines maximal zulässigen Leckage-Volumenstroms: 1. bei Gebäuden ohne RLT-Anlagen von 4,5 m³/h pro m²hüllfläche 2. bei Gebäuden mit RLT-Anlagen von 2,5 m³/h pro m²hüllfläche. Bilder: Steffen Kind

36 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Für Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle (H T-Wert) gelten ab 2016 für Wohngebäude zwei Anforderungen: 1. Wie bisher darf ein fester Anforderungswert für H T nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV (abhängig von der Art und Größe des Gebäudes) nicht überschritten werden. 2. Als erhöhte Anforderung kommt hinzu, dass der berechnete H T-Wert für das Referenzgebäude als zweiter Grenzwert für den H T-Wert gilt. Damit werden die Anforderungen an die Außenbauteile für Wohngebäude um ca. 20 Prozent verschärft.

37 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs von Wohnbauten werden die Anteile von erneuerbaren Energien, die im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude gewonnen werden (solare Strahlungsenergie, Umgebungswärme und -kälte), entgegen der Praxis in der DIN V gleich null gesetzt. Bilder: dena

38 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Anforderungen an Wohngebäude im Bestand Bei der Veränderung, Erweiterung oder dem Ausbau bestehender Wohngebäude kann der Nachweis zur Einhaltung der EnEV weiterhin wahlweise entweder für einzelne Bauteile oder das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Beim Nachweis für einzelne Bauteile sind außer bei der Erneuerung von Außentüren (Umax von 2,9 auf 1,8 W/(m²K)) keine Verschärfungen vorgesehen. Bei der Ausnahmeregelung für Änderungen an Außenwänden ist der U-Wert von U 0,9 W/(m²K) als Grenzwert nicht mehr gültig. Stattdessen gilt die Ausnahmeregelung nun für Außenwände, die nach 1984 errichtet oder erneuert wurden. Der Einsatz von erneuerbaren Dämmstoffen bei Außenwänden und Dächern wurde durch die Anhebung der zu verwendenden Mindest-Wärmeleitfähigkeitsgruppe für Dämmmaterialen aus nachwachsenden Rohstoffen von 035 auf 045 erleichtert.

39 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Anforderungen an Wohngebäude im Bestand Die Definition der Bagatellgrenze für Nachweise wurde nicht verändert: Wenn die Fläche des zu ändernden Bauteils weniger als 10 Prozent des gesamten Gebäudes ausmacht, bestehen keine Anforderungen bezüglich der EnEV, auch nicht mehr nach 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität. Bei der Erweiterung oder dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume wird unterschieden, ob ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird oder nicht: 1. Wird kein Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteile gemäß Anlage 3 auszuführen. Beträgt die hinzukommende Nutzfläche mehr als 50 m², bestehen außerdem Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. 2. Wird dagegen ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, so sind die betroffenen Außenbauteile gemäß 3 bzw. 4 EnEV auszuführen.

40 Energieeinsparverordnung EnEV 2014 im Detail Anforderungen an Nichtwohngebäude Wie in der EnEV 2009 erfolgt der Nachweis für die einzelnen Außenbauteile über gemittelte Wärmedurchgangskoeffizienten (Ū). Ab 2016 werden die Anforderungen an die gemittelten U-Werte der vier Bauteilgruppen um ca. 20 Prozent verschärft: 1. opake Außenbauteile Ūmax von 0,35 auf 0,28 W/(m²K) 2. transparente Außenbauteile Ūmax von 1,9 auf 1,5 W/(m²K) 3. Vorhangfassaden Ūmax von 1,9 auf 1,5 W/(m²K) 4. Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln Ūmax von 3,1 auf 2,5 W/(m²K)

41 Energieeinsparverordnung EnEV der Zukunft

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt

Mehr

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und zur Änderung der Energieeinsparverordnung

Mehr

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Emilstraße 25, Darmstadt

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Emilstraße 25, Darmstadt Fortbildungsangebot mit TU Darmstadt: Fernlehrgänge auf EnEV 2014 aktualisiert Berufsständische Fortbildungsverpflichtung am Ort und zum Zeitpunkt eigener Wahl erfüllen DARMSTADT, 12. FEBRUAR 2014. Mit

Mehr

Novellierung der Energieeinsparverordnung

Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dr. Ing. Dirk Gust Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Gliederung Übersicht Wichtige Änderungen Verschärfung

Mehr

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele

Mehr

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung

Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-

Mehr

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015

Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Energieverbrauch private Haushalte 2 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates

Mehr

EnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013

EnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013 Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept. 2009 Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1

Mehr

ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis

ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV 2014 Hinweise für die Praxis Mai 2014 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Kronenstraße 55 58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419

Mehr

EEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

EEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg EEWärmeG und EnEV Mathias Reitberger Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert- kollegen.de www.meidert- kollegen.de Kanzlei

Mehr

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung

Mehr

Die neue EnEV: Was gilt ab wann?

Die neue EnEV: Was gilt ab wann? Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung

Mehr

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 Praxisbezogene Auslegung

Mehr

EnEV Bei Fragen zur Anwendung des Gutachtens können Sie sich gerne an das HEXIS Produktmanagement wenden. Kontakt:

EnEV Bei Fragen zur Anwendung des Gutachtens können Sie sich gerne an das HEXIS Produktmanagement wenden. Kontakt: EnEV 2014 Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt, zugleich aber auch eine ganz neue

Mehr

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten

Mehr

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis

GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand April 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher

Mehr

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu? Dipl. Ing. Architekt Peter-M. Friemert ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Hamburg Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu? Quelle: Die Welt, 04.06.2009

Mehr

EnEV ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v.

EnEV ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v. Die EnergieEinsparVerordnung EnEV 2009 ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v. Agenda Vorwort 1. Historische Entwicklung zur EnEV 2009 2. Wichtigste Regelungen

Mehr

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der

Mehr

Energietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller

Energietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung

Mehr

Was bringt die neue Energieeinspar verordnung?

Was bringt die neue Energieeinspar verordnung? Was bringt die neue Energieeinspar verordnung? kurz und knapp für den Bauherren Fachforum HAUS Messe 2014 in Dresden Warum wird die EnEV geändert? Grundlage der deutschen Gesetzgebung bildet die EU Richtlinie

Mehr

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 (Auszug)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 (Auszug) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die

Mehr

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2 18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Was Eigentümer über die neue ENEV 2014 wissen müssen. Architektur + Energie Dipl. - Ing. Architektin Ulrike Krabus Am Wiesensteg Schmitten

Was Eigentümer über die neue ENEV 2014 wissen müssen. Architektur + Energie Dipl. - Ing. Architektin Ulrike Krabus Am Wiesensteg Schmitten Was Eigentümer über die neue ENEV 2014 wissen müssen 08.04.2014 Architektur + Energie Dipl. - Ing. Architektin Ulrike Krabus Am Wiesensteg 3 61389 Schmitten info@krabus.com www.krabus.com Quelle: Der Gebäudeenergieberater

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude Weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung in 2016 und aktuelle Lösungsansätze DARMSTADT, 2. SEPTEMBER 2015. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung

Mehr

Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach

Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten

Mehr

EnEV SPJT 2014

EnEV SPJT 2014 1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

EnEV 2014 Auswirkungen für die Praxis. Wichtige Änderungen Perspektiven für das Münchener Förderprogramm architektur & energie

EnEV 2014 Auswirkungen für die Praxis. Wichtige Änderungen Perspektiven für das Münchener Förderprogramm architektur & energie EnEV 2014 Auswirkungen für die Praxis Wichtige Änderungen Perspektiven für das Münchener Förderprogramm 24.03.2014 architektur & energie d60 Natalie Neuhausen Architektin, Energieberaterin TÜV Manfred

Mehr

ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen

ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer

Mehr

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung

Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche

Mehr

Energieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen

Energieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen Energieausweis Einführung in 2007 - Pflicht ab 2008 Ob als Energieausweis oder Energiepass bezeichnet: Ab 2008 müssen Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den

Mehr

Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Dr.-Ing. Dirk Gust Referat Energietechnik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

Mehr

Die neue Energieeinsparverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung Die neue Energieeinsparverordnung 2014 Energiewende im Gebäudebestand www.asue.de EnEV 2014 Ziele Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird weiterhin das Ziel verfolgt, bis zum Jahre

Mehr

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen

Mehr

Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf

Over Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf Over Dach & Over Energie Hausmesse Kerpen, den 16.07.2010 Michael Stumpf Vorstellung der Energieeinsparverordnung - Allgemeines - Anforderungen nach EnEV 2009 Heizölpreise aktuell Quelle: www.tecson.de

Mehr

DOPPELHAUS JETZENDORF

DOPPELHAUS JETZENDORF Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT

Mehr

Martin van Hazebrouck Sachstand EnEV 2013

Martin van Hazebrouck Sachstand EnEV 2013 Martin van Hazebrouck Sachstand EnEV 2013 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung 1995 Energieeinsparverordnung

Mehr

ENEV Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

ENEV Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in

Mehr

EnEV 2009/2012 und EEWärmeG

EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz

Mehr

Energiegespräche in Ingolstadt

Energiegespräche in Ingolstadt Energiegespräche in Ingolstadt Die Energieeinsparverordnung Wolfgang Scheuer Berufsmäßiger Stadtrat für Soziales, Umwelt und Gesundheit Eine wichtige Säule der Energiewende ist das Energiesparen. Die umweltfreundlichste

Mehr

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand Praxistage 2013 Referent: Michael Kobl Energieberater (HWK) Bauberatung Hörl & Hartmann Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Deutschland novelliert die EnEV 2009 weil damit die europäische Richtlinie

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) Sven Kersten, EnergieAgentur.NRW. Letzte Änderung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) Sven Kersten, EnergieAgentur.NRW. Letzte Änderung Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) Sven Kersten, EnergieAgentur.NRW Letzte Änderung Anforderungen an energieeffiziente Gebäude Kompakte Bauweise Guter Wärmeschutz Vermeidung von Wärmebrücken

Mehr

Energiespartage 2011 Fachplaner TGA u. Energiereferent www.giglinger.de Überblick zur Energieeinsparverordnung EnEV2009 architektur & energie d60 münchen / ebersberg Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland ++++++++++++++++++++++++++++++++++ EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland ++++++++++++++++++++++++++++++++++ Dipl.- Ing. (BA) Eva- Maria Kiefer,

Mehr

MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB

MR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude-

Mehr

Novellierung der Energieeinsparverordnung

Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel Novellierung der Energieeinsparverordnung

Mehr

www.zukunft-haus.info/gesetze-studien-verordnungen/enev-enev-historie/enev-2014.html

www.zukunft-haus.info/gesetze-studien-verordnungen/enev-enev-historie/enev-2014.html Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Zusammenfassung Stand: 22.11.2013 Dieser Text fasst die am 16. Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossene Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des

Mehr

Die EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV

Die EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV Die EnEV 2012 / 2016 architektur & energie münchen / ebersberg Manfred Giglinger Sachverständiger f. Energieeffizienz Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV München 25. Oktober

Mehr

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Die Energieeinsparverordnung fordert in 13 die Ausstellung und Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Inhalt und Aufbau der Energie- und Wärmebedarfsausweise regelt

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.04.2021 Aushang Hauptnutzung / kategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1982 Altbau mit Sporthalle-Sanierung 2009/2010; 2006 Neubau 2010-Neuer

Mehr

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV) Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die

Mehr

EnergieEinsparVerordnung Martin Mende Freier Architekt Dipl.Ing. Energie-Effizienz-Experte

EnergieEinsparVerordnung Martin Mende   Freier Architekt Dipl.Ing. Energie-Effizienz-Experte EnergieEinsparVerordnung 2014 EnergieEinsparVerordnung EnEV 2014 Vorgaben für Energieeffizienz von Gebäuden für einzelne Bauteile bei Erneuerung von Außenputz, Fenster, Haustür, Dach, Kellerdecke für Heizung,

Mehr

Zusammenfassung zum Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Zusammenfassung zum Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes Zusammenfassung zum Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2018 Mit diesem Arbeitsentwurf werden die drei energiesparrechtlichen Regelwerke für Gebäude (EnEG, EnEV und EE- WärmeG) erstmals

Mehr

Neue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude

Neue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude Neue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude Hamm, 22.4.2016 Dipl.-Ing. Petra Bühner Prokuristin KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung Ausbau der Förderung für Nichtwohngebäude als wichtiger Baustein

Mehr

Der Energieausweis und die ENEV 2014 wird jetzt alles noch strenger?

Der Energieausweis und die ENEV 2014 wird jetzt alles noch strenger? Der Energieausweis und die ENEV 2014 wird jetzt alles noch strenger? Vortragsreihe: Arbeitskreis Ressourcen Energie und Klimaschutz für jedermann Andreas Mitesser Bauingenieur Energieberater Marktheidenfeld,

Mehr

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige

Mehr

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung

Mehr

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510 Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren

Mehr

Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW

Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Ausbesserungen

Mehr

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung? Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand

CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Eigentümer von Neubauten Regeln im Energieland Hessen Nutzungspflicht

Mehr

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

ENERGIE BAUPHYSIK TGA ENERGIE BAUPHYSIK TGA Prof. Dipl.-Ing. Architektin Susanne Runkel ENERGIE, BAUPHYSIK UND TGA PROGRAMM WS 2016/17 1. 05.10.2016 Einführung, Entwicklung und Hintergrund Bauphysik 2. 12.10.2016 Wärmetransport

Mehr

Gesetze und Verordnungen. Teil II

Gesetze und Verordnungen. Teil II Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte

Mehr

EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung

EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Technische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik

Technische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Technische Universität München Neue Wege zum nachhaltigen Bauen Die EnEV 2009 Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Entwicklung des energiesparenden Bauens Eckdaten Bundesregierung beschließt

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aktuelles / Wissenswertes, 05.03.2015 Putzerneuerung und EnEV Häufig

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Plattenmittelbau 1977 2007 80 5.530,8 m² Erneuerbare Energien

Mehr

Informationsveranstaltung. EnEV 2014 Was ändert sich?

Informationsveranstaltung. EnEV 2014 Was ändert sich? Energieagentur Hohenlohekreis GmbH Informationsveranstaltung EnEV 2014 Was ändert sich? 2. Juni 2014 Ralph Specht Inhalt Seite Energieverbrauch in Deutschland 3 Entwicklung EnEV 5 EnEV 2014 6 Technische

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

Rundschreiben. Recht. Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet

Rundschreiben. Recht. Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unsere Zeichen Ansprechpartner/in

Mehr

Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragenstellplätze in Griesheim

Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragenstellplätze in Griesheim AsG Wohnbau GmbH www.asg-wohnbau.de Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragenstellplätze in Griesheim Es entstehen 9 exklusive 3- und 4- Zimmer- Eigentumswohnungen in ruhiger Lage und zentrumsnah

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche

Mehr