Ausblick: EnEV Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung. Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.

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1 Ausblick: EnEV 2009 Novellierung der Energieeinsparverordnung Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.NRW Dipl. Geograph, Gebäudeenergieberater HWK Energieeinsparverordnung 2007 Entwicklung zur EnEV Folie 2 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 1

2 Energieeinsparverordnung 2007 Zentrale Anforderungen Folie 3 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Energieeinsparverordnung 2007 Berücksichtigung von Grundsätzen des energieeffizienten Bauens alternative Energiesysteme Wärmebrücken Dichtheit des Gebäudes Lüftungskonzepte Folie 4 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 2

3 Energieausweis für Nichtwohngebäude Schematische Darstellung des Bilanzumfangs der DIN V Klimatisierung Lüftung WW-Bereitung Beleuchtung Heizung Wärmeverteilung Folie 5 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Fortschreibung der EnEV 2007 Gründe weitere Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich sind dringend erforderlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind auf dem Stand von 1997 deutlicher Anstieg der Energiepreise und der wirtschaftlichen Spielräume Entwicklung neuer technischer Lösungen und Standards für Neubau und Sanierung (z.b. Passivhaus- Kompaktaggregate) höhere Bereitschaft, in Energiesparmaßnahmen zu investieren Folie 6 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 3

4 Wirtschaftlichkeit der Anforderungen EnEV 2007 basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus dem Jahr 1997 Wärmepreis ,7 ct/kwh 2008 ca. 8 ct/kwh EnEV % beschreibt das wirtschaftliche Optimum (Studie Passivhausinstitut Dr. Feist) Quelle: Kah, PHI Folie 7 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Grundsätze Verschärfung der Anforderungen um durchschnittlich 30 % Vereinheitlichung des Berechnungsverfahrens Ausweitung einzelner Nachrüstverpflichtungen Stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Intensivierung privater Nachweispflichten (z. B. Fachunternehmerbescheinigungen) zur Stärkung des Vollzugs Anstreben einheitlicher Bußgeldvorschriften für Neu- und Altbauanforderungen Quelle: Wolfgang Ornth, BMVBS Folie 8 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 4

5 Vorgeschlagene fachliche Änderungen Anpassung der EnEV- Anforderungen auf wirtschaftliches Optimum Alternatives Nachweisverfahrens für Wohngebäude Abkehr vom A/V-Verhältnis bei Wohngebäuden Überarbeitung des Referenzgebäudeverfahrens für Nichtwohngebäude neue Umsetzungsregeln Quelle: Schettler-Köhler, hler, BBR Folie 9 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Abkehr vom A/V-Verhältnis Einführung eines Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. 1.Schritt: Mit den Randbedingungen des Referenzgebäudes wird der Primärenergieanforderungswert errechnet. 2. Schritt: Mit den tatsächlich gewählten Komponenten des zu errichtenden Gebäudes wird nachgewiesen, dass der Anforderungswert nicht überschritten wird. Quelle: BMVBS Folie 10 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 5

6 Referenzwerte Außenbauteile (Wohngebäude) Quelle: EnEV 2009 (Entwurf) Folie 11 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Referenzwerte Anlagentechnik (Wohngebäude) Quelle: EnEV 2009 (Entwurf) Folie 12 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 6

7 Weitere Änderungen im Vergleich zur EnEV 2007 Bilanzierung innovativer Heizsysteme: bei fehlenden Daten oder Erfahrungswerten können Komponenten mit ähnlichenenergetischen Eigenschaften angesetzt werden. Das vereinfachte Berechnungsverfahren für Wohngebäude ist mit Einführung des Referenzgebäudeverfahrens nicht mehr anwendbar. Erweiterung und Ausbau bestehender Wohngebäude: Nachweis der Einhaltung der EnEV wahlweise entweder das Bauteilverfahren oder das Referenzgebäudeverfahren Bagatellgrenze bei Änderung von Bauteilen: zukünftig 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche Folie 13 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Ergänzung der Nachrüstverpflichtungen Austauschpflicht für Heizkessel älter 1978 für alle Gebäude Dämmung von Rohrleitungen für alle Gebäude Dämmpflicht des obersten abschließenden Bauteils ab für alle Gebäude (Bei selbstgenutzten Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen sollen Verpflichtungen nur in Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel gelten) Folie 14 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 7

8 Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Außerbetriebnahme von Geräten die vor 1990 aufgestellt wurden bis Geräte, die nach 1990 aufgestellt wurden müssen 30 Jahre nach Inbetriebnahme außer Betrieb genommen werden Gilt für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten wenn elektr. Speicherheizung einziges Heizsystem und normal beheizten Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche Gilt nicht bei weniger als 20 Watt Heizleistung /m² Nutzfläche, Bauantrag nach oder Gebäudestandard mind. nach WSchVO 95, oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit Folie 15 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Energieausweise Ausstellung: Regelung der Anerkennung der Gebäudeenergieberater im Handwerk mit Abschluss bis auch für Hochschulabsolventen anderer Fachrichtungen Ordnungswidrigkeit: Regelungen über unrichtige Energieausweise sind geplant Anpassung der Formulare Folie 16 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 8

9 bundeseinheitliche Umsetzungsregelungen Fachunternehmerbescheinigung für Bestandsmaßnahmen Überwachung der Nachrüstverpflichtungen durch den Schornsteinfeger Bußgeldbewehrung für die Hauptanforderungen im Neubau Bußgeldbewehrung für die vorsätzliche oder leichtfertige Falschausstellung von Energieausweisen Quelle: Schettler-Köhler, hler, BBR Folie 17 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke Zeitplan Vorlage des Referentenentwurfs Anhörung der Länder und der Verbände / Fortschreibung des Referentenentwurfs Kabinettsbeschluss Erste Beratung im Bundesrat Beratung der Fachausschüsse des Bundesrates Plenarbeschluss Bundesrat und Verkündung im BGBl Inkrafttreten nach Übergangsfrist ? Quelle: Schettler-Köhler, hler, BBR Folie 18 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 9

10 Informationen im Internet Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 19 EnEV und Energiausweis für Gebäude Matthias Strehlke 10

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