EnEV 2014: An Gebäudeautomation führt kein Weg mehr vorbei! AbsolutKompetent_HQLErsatz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EnEV 2014: An Gebäudeautomation führt kein Weg mehr vorbei! AbsolutKompetent_HQLErsatz"

Transkript

1 AbsolutKompetent_HQLErsatz EnEV 214: Stand: An Gebäudeautomation fhrt kein Weg mehr vorbei! HAGEMEYER Deutschland GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Landsberger Straße Mnchen Internet: Webshop:

2 Neu bei der EnEV 214 Ob Sanierung, Modernisierung, Um- oder Neubau kein Energieausweis ohne Bercksichtigung der Gebäudeautomation mit der EnEV 214. Inhaltsverzeichnis Seite Analyse der EnEV 214 hinsichtlich Gebäudeautomation 3 Begriffe der EnEV 4 Rund um die EnEV 4 7 EnEV Versionen 8 9 Relevante Gewerke fr die Automation 1 Schlsselfaktor Software-Programme 11 Hinweise zum Planungsprozess 12 Fazit 13 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle Anlage B: Auswertung der EnEV Analyse der EnEV 214 hinsichtlich Gebäudeautomation Seit dem 1. Mai 214 greifen die Anforderungen der EnEV 214 in einer ersten Stufe und zum 1. Januar 216 gilt eine zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen. Neu ist, dass mit der EnEV 214 erstmals auch Fragen zum Automationsgrad des Gebäudes gestellt werden und somit Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs haben. Letzterer darf vorgegebene Obergrenzen nicht berschreiten. Mit der EnEV 214 gilt damit erstmals: Kein Energieausweis ohne Bercksichtigung der Gebäudeautomation! Der von der EnEV 214 erwartete Automationsgrad, konkret die Ausstattung des sogenannten Referenzgebäudes, ist dabei relativ gering und wird von heutigen Neubauten bereits erfllt. Das verhilft dem Gewerk der Gebäudeautomation zu einem sehr sympathischen Einstieg. Die Gefahr, durch die Bercksichtigung der Gebäudeautomation einen Malus bei der Gebäudebewertung zu erhalten, ist sehr gering. Dafr belohnt die EnEV 214 diejenigen, die mehr automatisieren als fr das Referenzgebäude vorgegeben ist. Beim Übergang auf die erste Stufe der EnEV 214 kann das bei Neubaumaßnahmen helfen, die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf zu erfllen. Bei Bestandsgebäuden kann die Gebäudeautomation zu einer positiveren Bewertung im Energieausweis genutzt werden. Mit der Verschärfung der EnEV 214 zum 1. Januar 216 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % im Vergleich zur ersten Stufe. Nun ist es so, dass der bis dahin erlaubte Höchstwert bereits hohe Anforderungen an die Wärmedämmung und Anlagentechnik stellt. Diesen um weitere 25 % zu reduzieren ist eine beachtliche Reduk- tion. Im Übertragenden ist das so, als wollte man aus einer bereits ziemlich ausgedrckten Orange nochmals eine große Menge an Saft produzieren. Bei der Orange hilft eine bessere Presse und beim Gebäude die Gebäudeautomation. Da die EnEV nur eine geringe Erwartungshaltung an den Automationsgrad hat, haben viele Funktionen der Gebäudeautomation eine positive. Beim Neubau hilft das, die erlaubte Obergrenze trotz Verschärfung zu erfllen und beim Bestandsgebäude verbessern sich die ausgewiesenen Werte des Energieausweises und damit der Wert der Immobilie. Vor diesem Hintergrund wird die Gebäudeautomation (GA) zum Freund und Helfer. Wer sich nicht frhzeitig mit dem Querbezug zwischen Automation und EnEV befasst, vergibt wertvolle Chancen. Fr die Elektrobranche bedeutet das, sich frhzeitig mit dem Umfeld der EnEV sowie deren Begrifflichkeiten und Berechnungsmethoden zu befassen. Durch die EnEV ergibt sich lediglich, dass automatisiert werden muss nicht aber wie. Damit dieses Gewerk technisch sinnvoll und insbesondere nutzergerecht umgesetzt werden kann, ist Beratungskompetenz in der Elektrobranche erforderlich. Oder umgekehrt: Nur wer sich frhzeitig diesem Thema stellt und eine Beratungskompetenz aufbaut, kann davon profitieren! 2 Analyse der EnEV 214 hinsichtlich Gebäudeautomation Analyse der EnEV 214 hinsichtlich Gebäudeautomation 3

3 Begriffe der EnEV Endenergiebedarf Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die benötigt wird, um ein Gebäude oder Raum auf einem definierten Niveau zu halten. Dies beinhaltet die gewnschte Raumtemperatur, Warmwassertemperatur sowie Beleuchtung und Luftqualität. 9,% 8,% 7,% 6,% 5,% thermische Energie elektrische Energie D C C B B A Primärenergiebedarf Der Primärenergiebedarf ist der berechnete Endenergiebedarf plus die Energiemenge, die benötigt wird, um diese im Gebäude bereitzustellen. Die zusätzliche Energiemenge umfasst beispielsweise alle Energieverluste und Hilfsenergien, die bei der Erzeugung und Bereitstellung von elektrischem Strom bzw. Förderung, Reinigung/Raffination und Transport von Öl oder Gas benötigt werden. 4,% 3,% 2,% 1,%,% Transmissionswärmeverlust Der Transmissionswärmeverlust ist der gesamte Wärmeverlust durch die Gebäudehlle aufgrund von Dämmzustand, Wärmebrcken, Lftungsverlusten etc. Bros Hörsäle Schulen Krankenhäuser Hotels Restaurants Bros des Großund Einzelhandels Wohngebäude Bros Hörsäle Schulen Krankenhäuser Hotels Restaurants Bros des Großund Einzelhandels Wohngebäude Abbildung 2: Grundsätzliches Einsparpotenzial durch Gebäudeautomation gemäß EN15232 Rund um die EnEV Die Notwendigkeit zur EnEV ergibt sich durch die EPDB 21 (Energy Performance of Buildings Directive). Diese von der EU beschlossene Richtlinie ist der gesetzliche Rahmen fr Vorgaben, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in jeweils nationales Recht umzusetzen sind. In dieser EU-Richtlinie von 21 finden sich auch erstmals Forderungen zu intelligenten Messsystemen, aktiven Steuerungssystemen sowie Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssystemen. Die Bewertungsgrundlagen fr den Energiebedarf kommen inhaltlich aus der Norm DIN V Schon seit der ersten Version wurden dort die Einflsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik bercksichtigt. Im Dezember 211 wurde diese Norm jedoch um einen elften Teil ergänzt, um den Einflssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen elften Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der Europanorm EN Die EnEV (Energieeinsparverordnung) legt die Mindestanforderungen an Gebäude hinsichtlich des energieeffizienten Betriebs fest. Das sind zunächst die Obergrenzen fr den Jahres-Primärenergiebedarf fr ein Gebäude sowie fr die Wärmeverluste (Transmissionswärmeverluste) durch Bauteile bzw. die gesamte Gebäudehlle. Zusätzlich werden Mindestanforderungen an die Anlagentechnik gestellt. Im Detail schreibt die EnEV die Berechnungsmethode fr die Ermittlung des Energiebedarfs vor und ist die Basis fr die Erstellung des Energieausweises. EPBD 21 EU-Richtlinie Teil 11 Gebäudeautomation EnEV 214 Energie-Einspar-Verordnung EN Bewertung der Gebäudeautomation Abbildung 1: Zusammenhang zwischen den Vorschriften DIN V Berechnungsverfahren Energiebedarf Energieausweis Dabei unterscheidet die EnEV in Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) wie z. B. Bros, Hörsäle, Schulen, Krankenhäuser etc. Die Obergrenze fr den Jahres-Primärenergiebedarf fr ein Gebäude wird ber ein sogenanntes Referenzgebäude berechnet. Dieses besitzt dieselbe Geometrie, Ausrichtung und Nutzung wie das echte, zu errichtende Gebäude. Die Berechnung des Energiebedarfs fr das Referenzgebäude erfolgt mit festgeschriebenen Materialkennwerten und technischer Gebäudeausstattung sowie Anforderungen an die Gebäudeautomation. Parallel wird fr das echte, zu errichtende Gebäude, der Jahres-Primärenergiebedarf ermittelt. Dieser echte Wert darf den Wert des Referenzgebäudes nicht berschreiten. Werden beim echten Gebäude einige Gewerke energetisch schlechter ausgefhrt als beim Referenzgebäude, kann dies grundsätzlich durch eine energetisch höherwertige Ausfhrung anderer Gewerke kompensiert werden. Als Berechnungsgrundlage wird blicherweise die DIN V verwendet, die wie erwähnt auch den Automationsgrad bercksichtigt. Bei ungekhlten Wohngebäuden darf, sofern gewollt, die Berechnung gemäß DIN V 418 und DIN V 471 erfolgen, die den Automationsgrad nicht bercksichtigen. Abbildung 3 zeigt einen groben Überblick ber die Bewertungseinflsse auf den Energieausweis. Einflußgrößen der DIN V Energieträger (Öl, Strom etc.) Zustand und Zonierung des Gebäudes Anlagentechnik (Heizen, Khlen, Lftung, Warmwasseraufbereitung, BHKW/PV etc.) Gebäudeautomation Dynamisches Verhalten (Monatsbilanzen) Abbildung 3: Einflussgrößen je nach Berechnungsgrundlage EN Die Europanorm EN bietet unterschiedliche Verfahren an, das Energieeinsparpotenzial zu berechnen. Dabei werden Gebäude je nach Zustand in Gebäudeautomations-Effizienzklassen unterteilt: Klasse A: Gebäudeautomation und Energiemanagement Klasse B: Gebäudeautomation Klasse C: Standardregelausstattung Klasse D: Keine Energieeffizienz Je nach Ausgangszustand sind unterschiedliche Einsparpotenziale möglich. Abbildung 2 zeigt eine entsprechende Übersicht und wurde mit dem sogenannten GA-Faktorverfahren der EN 15232, Ausgabe 212, berechnet. Die Einsparungen sind im Wohngebäude geringer als im Nichtwohngebäude, da dort der Nutzer meist selbst fr Einflußgrößen der DIN V 418-6/471-1 Energieträger (Öl, Strom etc.) Zustand und Zonierung des Gebäudes Anlagentechnik (Heizen, Khlen, Lftung, Warmwasseraufbereitung, BHKW/PV etc.) Gebäudeautomation Statisches Verhalten (Jahresbilanzen) die Energiekosten aufkommen muss und deshalb deutlich effizienter mit Strom und Wärme umgeht als z. B. im Bro. Vor dem Hintergrund der in der Abbildung 2 gezeigten Einsparpotenziale ist es nicht verwunderlich, dass die Gebäudeautomation Bestandteil der energetischen Bewertung fr Gebäude wird. Dabei gilt das nicht nur fr das Nichtwohngebäude, sondern auch wenn auch in reduzierter Form fr das Wohngebäude. 4 Rund um die EnEV Rund um die EnEV 5

4 Nummer, Bezug und Fragentext aus der Norm Markierung ob/wenn es den Gebäudetyp betrifft Beleuchtung Regelung bzw. Steuerung des Kunstlichtes 85 L-1-1 Ein-/Ausschalter manuell 86 L-1-2 Ein-/Ausschalter manuell; Zusätzliches zentrales Ausschaltsignal 87 L-1-3 Tageslichtabhängig gedimmtes System (abschaltend, automatisch wiedereinschaltend) + 88 L-1-4 Tageslichtabhängig gedimmtes System (abschaltend, manuell wiedereinschaltend) ++ Präsenzerfassung 89 L-2-1 Ohne Präsenzmelder 9 L-2-2 Mit Präsenzmelder ++ Regelung bzw. Steuerung des Sonnenschutzes 91 L-3-1 Manueller oder manuell gesteuerter motorischer Sonnen- bzw. Blendenschutz 92 L-3-2 Automatisch betriebener Sonnen- bzw. Blendschutz (z. B. strahlungsabhängig) + 93 L-3-3 Automatisch betriebener Sonnen- bzw. Blendschutz mit Lamellennachfhrung ++ Konkrete auf den Jahresenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude (Soll-Ausstattung) Rot: Verschlechterung Gelb: keine Verbesserung Hellgrn: leichte Verbesserung Grn: deutliche Verbesserung Abbildung 4: Beispiel fr die Detailanalyse der DIN V DIN V Die DIN V beschreibt das grundlegende Bilanzierungsverfahren zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Gebäuden als wichtigste Kenngröße im Energieausweis von Gebäuden. Sie besteht aus elf Teilen und muss ber ein aufwendiges (itera ti ves) Verfahren berechnet werden. Eine manuelle oder berschlägige Berechnung ist nicht möglich, so dass zur Anwendung entsprechende Berechnungs-Softwareprogramme nötig sind. Bei dieser Berechnung werden Monatsbilanzen erstellt, d. h. es wird auch der unterschiedliche Bedarf zu unterschiedlichen Jahreszeiten bercksichtigt. Der Inhalt verteilt sich auf die elf Teile wie folgt: Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger Teil 2: Nutzenergiebedarf fr Heizen und Khlen von Gebäudezonen Teil 3: Nutzenergiebedarf fr die energetische Luftaufbereitung Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf fr Beleuchtung Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen Teil 6: Endenergiebedarf von Lftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Khlsystemen fr den Wohnungsbau Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen fr den Nichtwohnungsbau Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen Teil 1: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten Teil 11: Gebäudeautomation Welche Gewerke sind nun von den Automationsanforderungen der DIN betroffen? Welche Unterscheidungen werden getroffen und welche konkreten Konsequenzen haben diese insbesondere in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf? Exemplarisch wird dies fr die Gewerke Beleuchtung und Sonnenschutz erläutert. Abbildung 4 zeigt einen entsprechenden Auszug. Zeilenweise wird in die Absätze fr die grundsätzliche Beleuchtungssteuerung, die Präsenzerfassung fr die Beleuchtungssteuerung sowie die Regelung/Steuerung des Sonnenschutzes (Verschattung) unterschieden. Jeder Absatz enthält einen Fragetext sowie unterschiedliche Automationsvarianten wie sie in der DIN V formuliert sind. Die beiden Spalten geben an, ob die jeweiligen Automationsvarianten beim Wohngebäude (WG) bzw. Nichtwohngebäude (NWG) von Bedeutung sind. Die letzte Spalte enthält die wesentliche Auswertung, ob die unterschiedlichen Varianten auch zu unterschiedlichen Konsequenzen fhren oder nicht. Dabei beziehen sich die Angaben immer auf den Automationsgrad vom Referenzgebäude, wie es später in der EnEV 214 festgeschrieben wird. Im Detail werden von DIN V und EnEV 214 die Automationsklassen A bis D aus der EN bernommen; fr das Referenzgebäude wir die Automationsklasse C (Standardregelausstattung) festgelegt. Dort, wo in der letzten Spalte ein gelb hinterlegter Eintrag erscheint, entspricht die Variante dem Automationsgrad des Referenzgebäudes. In Abbildung 4 ist z. B. zu den Varianten Nr. 85 und Nr. 86 zu sehen, dass diese zwar einem unterschiedlichen Automationsgrad entsprechen, aber trotzdem keine unterschiedliche auf den Jahres-Primärenergiebedarf haben. Wer die EnEV so wenig automatisiert wie möglich erfllen will, wird die einfachere Variante wählen. Erst der Sprung zur Variante Nr. 87 bringt eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Referenzgebäude mit sich, während die Variante Nr. 88 eine deutlichere Verbesserung erwirkt. Dies wird durch die unterschiedlich grn hinterlegten Einträge + und ++ dargestellt. In der Tabelle der Anlage sind manche Varianten auch mit einem rot hinterlegten Eintrag - gekennzeichnet. Das bedeutet, dass diese Varianten eine Verschlechterung im Vergleich zum Referenzgebäude bewirken. Die vollständige Auswertung der DIN V ist in Anlage A angehängt. Wie zuvor dargestellt, wirken die Verbesserungen und Verschlechterungen auf den Jahres-Primärenergiebedarf. Wenn die Verschlechterungen berwiegen, muss das durch eine energetisch verbesserte Gebäudehlle oder Anlagentechnik kompensiert werden. Im Umkehrschluss können Verbesserungen durch die Automation Defizite bei Gebäudehlle oder Anlagentechnik ausgleichen. Das geht allerdings nur in Grenzen, da fr Gebäudehlle und Anlagentechnik Mindestanforderungen erfllt werden mssen. Eine positive Querauswirkung durch die Gebäudeautomation ist aber durchaus möglich. Die exakten en in konkreten Energiemengen (d. h. kwh) lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bestimmen. Die Berechnung gemäß DIN V kann nur ber entsprechende Software-Programme erfolgen; diese decken aktuell die zusätzlichen Fragen noch nicht ab. Sobald dies gegeben ist, können detaillierte Studien zu den exakten en durchgefhrt werden, um die Aussagen an dieser Stelle weiter zu konkretisieren. DIN V und DIN V Die DIN V ermöglicht die Berechnung des Jahres- Heizwärmbedarfs. Die Norm beschreibt ein Bilanzverfahren, bei dem zum einen die Wärmeverluste aufgrund der Gebäudehlle (Transmission) und Lftung aber auch die Gewinne aufgrund von z. B. anwesenden Personen oder Sonneneinstrahlung durch Glasflächen bercksichtigt werden. Über die DIN V wird der Jahres-Primärenergiebedarf berechnet und bercksichtigt zusätzlich zum Heizwärmebedarf auch den Energiebedarf von Lftungsanlagen (sofern vorhanden) und der Trinkwarmwasseraufbereitung. Mit Hilfe von zusätzlichen Anlagenfaktoren wird angegeben, mit welchem Aufwand diese Energiemengen bereitgestellt werden können. Das Berechnungsverfahren der beiden Normen ist ein einfaches mathematisches Verfahren und kann ber manuelle Kalkulationen erfolgen. Aufgrund des reduzierten Umfangs ist es maximal fr ungekhlte Wohngebäude erlaubt. Der Automationsgrad wird bei diesen Normen nicht bercksichtigt. Damit wird auch der Vorteil vergeben, vom Automationsgrad zu profitieren. Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf, insbesondere auch die Verschärfung um weitere 25 % zum 1. Januar 216, mssen komplett ber die Gebäudehlle und die Anlagentechnik erfllt werden. 6 Rund um die EnEV Rund um die EnEV 7

5 EnEV Versionen Pflicht zu Bauantrag oder -anzeige Antrag/ Anzeige bis Genehmigt bis EnEV 214 Die EnEV trat erstmals 22 als EnEV 22 in Kraft und ersetzte in Summe die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung und Heizanlagen-Verordnung. Damit vereinte sie die Anforderungen an Gebäudedämmung und Anlagentechnik in einer Norm. In den folgenden Jahren wurden die Anforderungen schrittweise als EnEV 24 und EnEV 27 verschärft. Bis Ende April 214 galt die EnEV 29 und wurde dann von der EnEV 214 abgelöst. EnEV 29 Wohngebäude Höchstgrenzen fr den Jahres-Primärenergiebedarf Höchstgrenzen fr den Transmissionswärmeverlust (Gebäudehlle, Lftungsverluste) Keine Anforderungen an die Gebäudeautomation bis nach Genehmigt nach bis nach EnEV 29 aber auf Wunsch auch EnEV 214 / EnEV 214 verschärft EnEV 214 EnEV 214 aber auf Wunsch auch EnEV 214 verschärft EnEV 214 verschärft Grundsätzlich unterscheidet die EnEV 214 zwei Stufen. Die erste Stufe gilt seit Mai 214. Die Obergrenzen fr den Jahres-Primärenergiebedarf verändern sich im Vergleich zur EnEV 29. Zur Berechnung muss, sofern nach DIN V gerechnet wird, der Automationsgrad mit bercksichtigt werden. Mit der zweiten Stufe der EnEV 214 zum 1. Januar 216 reduziert sich der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf um 25 %. Primär-Jahresenergiebedarf EnEV 29 bis 4/214* GA: Gebäudeautomation *) vereinfacht; Details bzgl. Art des Bauvorhabens zu bercksichtigen Abbildung 5: EnEV Versionen EnEV 214 inkl. GA -25% EnEV 214 verschärft ab 5/214* ab 1/216* Bei der Frage, welche EnEV-Version fr ein Bauvorhaben gilt, ist zu beachten, ob eine Pflicht zu Bauantrag/-anzeige besteht oder das Vorhaben zur Kenntnis gebracht werden muss. Abbildung 6 zeigt einen entsprechenden Entscheidungsbaum. Erstmals mit der EnEV 214 wird die Gebäudeautomation bercksichtigt, in dem auf den dazu geschaffenen Teil elf der DIN V zurckgegriffen wird. Allerdings ist es wie auch beim Umgang mit den ersten zehn Teilen so, dass diese nicht komplett angewandt werden. Was im Detail zur Anwendung kommt, wird in der EnEV vorgeschrieben. Zur Gebäudeautomation schreibt die EnEV 214 vor, dass fr das Wohngebäude sowohl das Referenzgebäude als auch das echte Gebäude mit Automationsklasse C zu berechnen sind unabhängig vom echten Automationsgrad. An dieser Stelle verpuffen also die positiven en einer höherwertigen Automation bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Allerdings erhebt die EnEV selbst Anforderungen an die Automation einiger Gewerke auch fr das Wohngebäude. Fr das Nichtwohngebäude schreibt die EnEV vor, das Referenzgebäude zunächst auf Basis der Automationsklasse C zu berechnen. Das echte Gebäude wird mindestens auf Basis der Automationsklasse C Nichtwohngebäude Höchstgrenzen fr den Jahres-Primärenergiebedarf Höchstgrenzen fr den Transmissionswärmeverlust (Gebäudehlle, Lftungsverluste) Keine Anforderungen an die Gebäudeautomation EnEV 214 Wohngebäude Grundsätzlich wie EnEV 29, aber erstmalige Bercksichtigung der Gebäudeautomation einiger Gewerke bei der Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Die Energiebedarfsberechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der DIN V mit folgenden möglichen Ausnahmen bei ungekhlten Wohngebäuden: EnEV easy (Nachweis entfällt bei Ähnlichkeit zu vorgebbaren Ausstattungsvarianten; ob dort Elemente der Gebäudeautomation enthalten sind, ist derzeit unklar) Energiebedarfsberechnung auf Basis der DIN V 418 / DIN V 471 (ohne Bewertung der Gebäudeautomation) Nichtwohngebäude Grundsätzlich wie EnEV 29, aber erstmalige Bercksichtigung der Gebäudeautomation fast aller Gewerke bei der Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Die Energiebedarfsberechnung muss auf Basis der DIN V erfolgen. EnEV 214 verschärft Wohngebäude Grundsätzlich wie EnEV 214, aber Höchstgrenze fr den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % reduziert. Nichtwohngebäude Grundsätzlich wie EnEV 214 aber Höchstgrenze fr den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % reduziert. gerechnet; dort wo höherwertig automatisiert wird, sind Automationsklasse B oder A zugrunde zu legen. Damit wird die Automation vollwertig bercksichtigt. Eine Übersicht der Anforderungen der EnEV zum Thema Gebäudeautomation ist in Anlage B dargestellt. Im Folgenden werden die einzelnen Versionen der EnEV kurz vorgestellt. Die Konsequenz aus DIN V und EnEV wird im nächsten Kapitel behandelt. Start Vorhaben muss zur Kenntnis gebracht werden Keine Verpflichtung zu Bauantrag / Kenntnismachung Abbildung 6: Entscheidungsbaum Gesetzliche Rahmenbedingungen zur EnEV 214 Zum einen sollte beachtet werden, dass die Anforderungen an die Obergrenze des Jahres-Primärenergiebedarfs zunächst nur fr Neubauten gilt. Bei Renovierungen muss nur dasjenige Gewerk EnEV-konform ausgefhrt werden, welches renoviert wird. Wer also z. B. Fenster in einem Gebäude tauscht, muss nur die entsprechenden Anforderungen bzgl. Fenster bzw. Fassade einhalten, nicht aber auch die Automation von z. B. Heizung oder Beleuchtung. Die Automation ist berhaupt nur als Beiwerk zum Gesamten zu verstehen. Das heißt, dass selbst beim Nachrsten eines Smarthome- Systems aus Komfort- oder Sicherheitsgrnden nicht die kompletten Automationsanforderungen der EnEV zu erfllen sind. Zum anderen sind auch Bestandsgebäude betroffen nämlich ber die Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf oder ber die Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden. Die Berechnung des Energieausweises bercksichtigt seit dem 1. Mai 214 auch bei Bestandsgebäuden den Automationsgrad. Bei Bestandsgebäuden gibt es zwar keine einzuhaltende Obergrenze fr den berechneten Energiebedarf, aber der ermittelte Wert muss im Energieausweis ausgewiesen werden. Damit hat auch der Automationsgrad einen Einfluss auf den Wert der Immobilie. Die EnEV 214 schreibt vor, dass fr alle Gebäude ein Energieausweis dann frhzeitig erstellt und kommuniziert werden muss, wenn das Gebäude verkauft werden soll. Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 5 m² (25 m² ab 8. Juli 215) besteht eine Aushangpflicht an gut sichtbarer Stelle. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird stichprobenartig von Kontrollstellen der jeweils zuständigen Behörde berprft. Dabei werden nicht nur die angegeben Werte, sondern auch Zur Kenntnis gebracht Bauvorhaben gestartet bis bis nach bis bis nach EnEV 29 EnEV 214 EnEV 214 verschärft EnEV 29 EnEV 214 EnEV 214 verschärft die der Berechnung zugrundeliegenden Daten berprft. Aus diesen Grnden mssen die Aussteller von Energieausweisen die verwendeten Daten fr mindestens 2 Jahre aufbewahren. Die Kontrollen werden statistisch ausgewertet und im 3-Jahres-Rhythmus, beginnend zum 1. März 217, an die Bundesregierung gemeldet. Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft: Bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Errichtung von Gebäuden, d. h. die Einhaltung von u.a. dem Jahres- Primärenergiebedarf, können Bußgelder von bis zu 5., Euro erhoben werden. Diese Regelung betrifft ausschließlich Neubaumaßnahmen. Bei Verstößen gegen die korrekte Berechnung des Energieausweises bzw. die mangelnde Kommunikation oder Bereitstellung können Bußgelder von bis zu 1., Euro erhoben werden. Diese Regelung betrifft Bestandsgebäude und Neubaumaßnahmen gleichermaßen. 8 EnEV Versionen EnEV Versionen 9

6 Heizung Gewerk /Anforderung Raumtemperaturregelung WG (DIN à Tabelle 3, Nr. 1-7) EnEV à Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 5 Hallentemperaturregelung Regelung von Vorlauftemperatur und Umwälzpumpen Regelung des Erzeugers (DIN à Tabelle 3, Nr ) EnEV à Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 5 (DIN à Tabelle 3, Nr ) NWG DIN à Tabelle 3, Nr. 1-7 DIN à Tabelle 3, Nr DIN à Tabelle 3, Nr DIN à Tabelle 3, Nr Khlung Raumtemperaturregelung () (DIN à Tabelle 3, Nr. 3-35) () DIN à Tabelle 3, Nr Regelung von Vorlauftemperatur und Umwälzpumpen DIN à Tabelle 3, Nr Regelung des Erzeugers () Lftung Volumenstromregelung (DIN à Tabelle 3, Nr ) EnEV à 15 DIN à Tabelle 3, Nr EnEV à 12 DIN à Tabelle 3, Nr EnEV à 15 Beleuchtung Präsenzbasierte Steuerung bzw. Tageslicht-/ Konstantlichtregelung DIN à Tabelle 3, Nr Verschattung Steuerung aufgrund Zeit bzw. Solareinstrahlung () (DIN à Tabelle 3, Nr ) DIN à Tabelle 3, Nr Management Eingabemöglichkeit von Nutzeranforderungen und Optimierung () (DIN à Tabelle 3, Nr ) () DIN à Tabelle 3, Nr Legende Direkte DIN DIN V (Version 211) () Indirekte (grundsätzlich sinnvoll) EnEV EnEV 214 Keine Unterstreichung bei fr die Elektrofachbranche Tabelle 1: Übersicht ber die von der Automation betroffenen Gewerke Relevante Gewerke fr die Automation Schlsselfaktor Software-Programme Welche Gewerke sind nun konkret von der Automation betroffen? Wie zuvor dargestellt ergeben sich die Antworten durch die gemeinsame Auswertung von DIN V und EnEV 214. Tabelle 1 zeigt eine Übersicht ber die unterschiedlichen Gewerke. In den Spalten Wohngebäude und Nichtwohngebäude wird angezeigt, ob das Gewerk berhaupt in Bezug auf den Automationsgrad bercksichtigt wird. Ein Haken gibt an, dass entweder in der EnEV 214 oder in der DIN V entsprechende Forderungen bzgl. Automation formuliert sind und es folgen die Verweise auf die entsprechenden Textpassagen. Die relevanten Passagen der EnEV und der DIN sind dabei in Anlage A und Anlage B aufgefhrt. Sofern auch nur eine der Passagen eine verbindliche Anforderung aus der EnEV oder eine verbindliche auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs hat, erhält der Haken eine grne Hintergrundfarbe. Falls die Automation des Gewerks zwar erwähnt wird und somit grundsätzlich sinnvoll ist, nicht aber konkret gefordert ist und auch keine direkte auf die Berechnung des Energiebedarfs hat, ist der Haken eingeklammert und mit gelber Hintergrundfarbe dargestellt. Sinnvoll ist eine Beschäftigung mit den Automationsvarianten dieser Gewerke trotzdem. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch diese zu Konsequenzen fhren. Unabhängig davon ist eine angemessene Umsetzung auch im Interesse von energieeffizientem Gebäudebetrieb sinnvoll. Auch wenn der positive Einfluss noch nicht im Energieausweis ausgewiesen werden kann, tragen diese Maßnahmen wahrscheinlich zur Reduktion der Energiekosten bei. Wenn keine Forderungen zur Automation erhoben werden, wird dies durch einen Strich mit roter Hintergrundfarbe ausgedrckt. Die relevanten Passagen der EnEV und der DIN sowie weitere Details sind in Anlage A und Anlage B aufgefhrt. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs erfolgt blicherweise ber entsprechende Software-Programme. Dort werden die Daten zu Gebäude, Anlagentechnik sowie deren Betrieb (inkl. Automation) eingegeben und wie zuvor dargestellt auf Basis der DIN V bzw. alternativ der DIN V 418 / DIN V 471 berechnet. Zur Erstellung des deutschen Energieausweises gemäß EnEV stehen ca. 2 unterschiedliche Software-Programme zur Auswahl. Letztlich entscheidend fr den Einfluss der Gebäudeautomation auf den berechneten Energiebedarf ist es, ob und wie die Fragen zum Automationsgrad ber die Eingabemasken der Programme abgefragt werden. Die bisherigen Nutzer dieser Software-Programme sind Energieberater, Heizungsbauer, Bauunternehmen, Architekten etc. Diese Berufsgruppen sind mit dem Gewerk der Gebäudeautomation blicherweise (noch) nicht richtig vertraut. Es ist somit zu vermuten, dass die Software-Programme nicht eine eigene, zusätzliche Erfassungsmaske Gebäudeautomation anbieten, sondern die Fragen immer dann stellen, wenn das entsprechende Gewerk erfasst wird. Die Fragen zum Automationsgrad der Beleuchtung werden also vermutlich dort gestellt, wo auch bisher die Fragen zur Art und Intensität der Beleuchtung erscheinen. Dabei ist es möglich, dass die Fragen zum Automationsgrad zunächst gar nicht oder nicht vollständig gestellt werden. Wann und wie die unterschiedlichen Softwarehersteller die Fragen zur Automation berhaupt bercksichtigen und entsprechende Softwareaktualisierungen zur Verfgung stellen, unterliegt der Entscheidung der jeweiligen Hersteller. Solange dies nicht erfolgt, kann aber die der Gebäudeautomation nicht oder nicht vollständig bercksichtigt werden. Wie zuvor dargestellt, kann die Gebäudeautomation immer nur zu einer Verbesserung des berechneten Energiebedarfs beitragen. Programme, die die Fragen zur Automation nicht oder nicht vollständig abdecken, berechnen den Energiebedarf somit schlechter als es richtig wäre. Vermutlich wird das nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern nur dann, wenn der Energiebedarf zu gut ausgewiesen wird. Der Schaden läge beim Eigentmer der Immobilie: seine Immobilie wrde unnötig schlecht bewertet. Realistisch ist genau das passiert. Nicht jedes Software-Programm verwendet im Rahmen der Berechnung alle Aspekte der Gebäudeautomation. Es bleibt abzuwarten, welche Programme den Einfluss der Automation bercksichtigen und dies auch dazu nutzen, sich am Markt der Berechnungsprogramme besser zu differenzieren. 1 Relevante Gewerke fr die Automation Schlsselfaktor Software-Programme 11

7 Hinweise zum Planungsprozess Fazit Nicht nur die EnEV ist ein Treiber fr das Thema Gebäudeautomation. Auch allgemein ist ein Trend zu Smart Home und Smart Office zu verspren. Nutzer fragen zunehmend nach Komfort- und Sicherheitsfunktionen durch moderne Gebäudetechnik. Aber: Wie wird das Thema umgesetzt? Wie wird ermittelt, welche Funktionen in einem Gebäude tatsächlich Sinn machen bzw. von den Nutzern angenommen werden? Wie kann frhzeitig das benötigte Material und somit die Grundlage fr Aufwand und Kosten bestimmt werden? Wie plant man ein Smart Building und wie kann die Planung und die Programmierung der Funktionen möglichst einfach durchgefhrt und dokumentiert werden? Am Beginn jeder Planung steht die sorgfältige Klärung der Anforderungen: Was soll berhaupt automatisiert werden? Das erscheint so selbstverständlich und wird doch so regelmäßig unzureichend durchgefhrt. Um die Funktionen der Bereiche Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort systematisch so abzufragen, dass jeder Nutzer dies fr sich beurteilen kann, wurde vom Institut fr Gebäudetechnologie (IGT) ein Fragebogen mit aktuell 48 Fragen entworfen. Alle Fragen sind so formuliert, dass diese von jedem beantwortet werden können, d. h. es sind keinerlei Kenntnisse bzgl. Gebäudetechnik oder -automation erforderlich. Der Fragebogen kann kostenlos unter heruntergeladen werden. Auf Basis der gewählten Anforderungen ergeben sich unmittelbar Konsequenzen fr erforderliche Sensoren und Aktoren. Die genaue Ermittlung der Elemente, d. h. die Art und die Anzahl von Sensoren und Aktoren, kann nur in Verbindung mit dem konkreten Raum erfolgen. Deshalb muss die Ermittlung der Elemente ber die graphische Verortung der Elemente im Grundrissplan erfolgen. Dies hat noch einen weiteren Vorteil: eine graphische Planung der Einbauorte ist später besser nachzuvollziehen als textliche Beschreibungen. Somit fhrt diese Planung auch unmittelbar zu einer sorgfältigen Dokumentation. Die graphische Planung erfolgt unter Verwendung von graphischen Symbolen. Sobald ein Element in den Grundrissplan eingezeichnet wird, erhält das Element eine eindeutige Nummer. Parallel zur Verortung eines Elements im Grundrissplan wird es in eine Liste der Mengenplanung eingetragen. Dabei ist zu empfehlen, jedem Element einen sinnvollen Namen zu geben. In dieser Mengenplanung können auch weitere Informationen zu genauem Hersteller, Artikel, Verkabelungsaufwand sowie Funktionen (welcher Sensor wirkt auf welchen Aktor) eingetragen werden. Die Details dieser einzelnen Schritte sowie Vorlagen zur systematischen Planung sind in der IGT-Richtlinie 2 beschrieben. Nähere Informationen sind auf der gleichen Webseite zu finden, auf der auch der oben beschriebene Fragebogen zur Verfgung steht. Schon mit der EnEV 214 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude. Bei Neubaumaßnahmen läuft ein bisher EnEV-konformes Gebäude mit geringwertiger Automation Gefahr, die Anforderungen der EnEV 214 nicht mehr zu erfllen! Dieses Risiko ist zwar gering, aber nicht unmöglich. Im Umkehrschluss kann die Automation dazu genutzt werden, bei ausreichendem Automationsgrad den Jahres-Primärenergiebedarf zu senken. Insbesondere ab 216, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. Weitere Literatur DIN V DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs fr Heizung, Khlung, Lftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung, Beuth-Verlag, 212 DIN V 418 DIN V 418-6:23-6. Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs, Beuth-Verlag, 26 Bestandsgebäude sind auch betroffen. Bereits seit dem 1. Mai 214 muss der Automationsgrad bei der Berechnung des Energieausweises bercksichtigt werden, der wiederum beim Verkaufsprozess und somit auch der finanziellen Bewertung des Gebäudes einbezogen wird. Letztlich ergibt sich folgendes Fazit: Die EnEV schreibt lediglich vor, dass automatisiert werden muss nicht aber wie! Elektrofachbetriebe mssen sich frhzeitig informieren, wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden! Eine Beratungskompetenz bei Elektrofachbetrieben oder Systemhäuser ist erforderlich. EnEV 214 Energieeinsparverordnung, nichtamtliche Lesefassung zu der am von der Bundesregierung beschlossenen, Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 213 Teil I Nr. 67, Seite 3951ff IGT-Richtlinie 2 IGT-Richtlinie 2: Planung von Smarthome-Systemen, Institut fr Gebäudetechnologie GmbH, 214 IGT-Studie: Analyse der EnEV 214 hinsichtlich Anforderungen der Gebäudeautomation, IGT Institut fr Gebäudetechnologie GmbH, 214 DIN V 471 DIN V 471-1:23-8. Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 1: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lftung, Beuth-Verlag, 28 VDI 3813 VDI Gebäudeautomation (GA) - Raumautomationsfunktionen (RA-Funktionen), Beuth-Verlag, Hinweise zum Planungsprozess Fazit 13

8 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Heizung Wärmebergabe (Raumheizung, Raumhöhe < 4 m) Arten der Regelung der Raumtemperatur 1 H Keine oder manuelle Regelung 2 H Automatisierte örtliche Regelung ohne Kommunikation (z. B. Thermostatventil, elektrischer Regler) 3 H Automatisierte örtliche Regelung mit Kommunikation (z. B. Zeitprogramm, Vorlauftemperaturadaption) 4 H Bedarfsgefhrte Einzelraumregelung mit Kommunikation (s. o.) und automatischer Präsenzerfassung + Intermittierender Betrieb 5 H Manuell 6 H Zeitprogramm mit festen Schaltpunkten 7 H Zeitprogramm mit optimiertem Ein-/Ausschalten Wärmebergabe (Hallenheizung, Raumhöhe > 4 m) Arten der Regelung der Raumtemperatur 8 H Keine oder manuelle Regelung 9 H Automatisierte örtliche Regelung ohne Kommunikation (z. B. Thermostatventil, elektrischer Regler) 1 H Automatisierte örtliche Regelung mit Kommunikation (z. B. Zeitprogramm, Vorlauftemperaturadaption) 11 H Bedarfsgefhrte Einzelraumregelung mit Kommunikation (s. o.) und automatischer Präsenzerfassung + Intermittierender Betrieb 12 H Manuell 13 H Zeitprogramm mit festen Schaltpunkten 14 H Zeitprogramm mit optimiertem Ein-/Ausschalten Wärmeverteilung Regelung der Vorlauftemperatur 15 H Keine Regelung, konstante Vorlauftemperatur 16 H Witterungsgefhrte Vorlauftemperaturregelung 17 H Bedarfsgefhrte Vorlauftemperaturregelung Regelung bzw. Steuerung der Umwälzpumpen 18 H Keine Regelung, feste Drehzahl 19 H Einstellung verschiedener Drehzahlstufen 2 H Differenzdruckregelung + 21 H Bedarfsgefhrtes Pumpenmanagement mit Kommunikation ++ Wärmeerzeugung 22 H-3-1 Konstante Kesseltemperatur 23 H-3-2 Witterungsgefhrte Regelung ohne Raumtemperaturaufschaltung 24 H-3-3 Witterungsgefhrte Regelung einschließlich Raumtemperaturaufschaltung 25 H-3-4 Bedarfsgefhrte Regelung mit Kommunikation Khlung Kältebergabe Arten der Regelung der Raumtemperatur WG 26 C Keine oder manuelle Regelung 27 C Automatisierte örtliche Regelung ohne Kommunikation (z. B. elektrischer Regler) 28 C Automatisierte örtliche Regelung mit Kommunikation (z. B. Zeitprogramm, Vorlauftemperaturadaption) 29 C Bedarfsgefhrte Einzelraumregelung mit Kommunikation (s. o.) und automatischer Präsenzerfassung Intermittierender Betrieb 3 C Manuell 31 C Zeitprogramm mit festen Schaltpunkten 32 C Zeitprogramm mit optimiertem Ein-/Ausschalten Verriegeln Heizen/Khlen 33 C Keine Verriegelung 34 C Teilverriegelung 35 C Vollständige Verriegelung Kälteverteilung Regelung der Kaltwassertemperatur 36 C Keine Regelung, konstante Vorlauftemperatur 37 C Witterungsgefhrte Regelung der Vorlauftemperatur 38 C Bedarfsgefhrte Vorlauftemperaturregelung Regelung bzw. Steuerung der Umwälzpumpen 39 C Keine Regelung, feste Drehzahl 4 C Einstellung verschiedener Drehzahlstufen 41 C Differenzdruckregelung 42 C Bedarfsgefhrtes Pumpenmanagement mit Kommunikation Kälteerzeugung 43 C-3-1 Konstante Temperatur 44 C-3-2 Bedarfsgefhrte Regelung mit Kommunikation NWG + 14 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 15

9 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Wohnungslftung Wärmebergabe (Luftheizung mit O- L,m > O- i ) 45 V-1-1 Keine oder manuelle Regelung 46 V-1-2 Zentrale Vorregelung und Pilotraumregelung 47 V-1-3 Zonenregelung + 48 V-1-4 Bedarfsgefhrte Einzelraumregelung mit Kommunikation ++ Luftverteilung Regelung des Luftvolumenstroms 49 V-2-1 Keine Regelung oder manuelle (Stufen-)Regelung 5 V-2-2 Zeitabhängige (Stufen-)Regelung 51 V-2-3 Zeitabhängige (Stufen-)Regelung mit Kommunikation 52 V-2-4 Bedarfsgefhrte Regelung Wärmeerzeugung (Luftheizung) 53 V Konstante Temperatur 54 V Witterungsgefhrte Regelung 55 V Witterungsgefhrte Regelung einschließlich bedarfsgefhrter Einzelraumbzw. Zonenregelung 56 V Witterungsgefhrte Regelung einschließlich bedarfsgefhrter Einzelraumbzw. Zonenregelung + Monitoring Wärmeberträger 57 V Wärmerckgewinnung ohne Sommer-/Winterumschaltung 58 V Wärmerckgewinnung mit manueller Sommer-/Winterumschaltung 59 V Wärmerckgewinnung mit witterungsgefhrter Sommer-/Winterumschaltung 6 V Wärmerckgewinnung mit witterungsgefhrter Sommer-/Winterumschaltung + Monitoring Abluftwärmepumpe mit und ohne WÜT 61 V Keine Regelung / Konstante Temperatur 62 V Pilotraumregelung mit Sicherstellung der vorrangigen Abwärmenutzung Bedarfsgefhrte Regelung mit Sicherstellung der vorrangigen Abwärmenutzung (z. B. frequenzgesteuerter Verdichter bei L/L oder witterungsgefhrt 63 V bei L/W) 64 V Bedarfsgefhrte Regelung mit Sicherstellung der vorrangigen Abwärmenutzung (z. B. frequenzgesteuerter Verdichter bei L/L oder witterungsgefhrt bei L/W) + Monitoring RLT / Klimatisierung WG NWG Luftvolumenstromregelung 65 V Manuelle Steuerung 66 V Zeitabhängige Steuerung 67 V Präsenzabhängige Steuerung 68 V Bedarfsabhängige Regelung (CO 2, VOC) Luftaufbereitung Regelung der Luftfeuchte bei Verdunstungsbefeuchtern 69 V Taupunktregelung 7 V Direkte Feuchteregelung Ausnutzung von Toleranzen bei Feuchte-Sollwerten 71 V Keine feste Sollwerte fr Be- und Entfeuchtung 72 V Getrennte Sollwerte fr Be- und Entfeuchtung mit Totband Regelung der Systemkhlleistung RLT 73 V Konstanter Volumenstrom und konstante Zulufttemperatur 74 V Konstanter Volumenstrom und gesteuerte Zulufttemperatur 75 V Khllastabhängig variabler Volumenstrom und gesteuerte Zulufttemperatur 76 V Khllastabhängig variabler Volumenstrom und bedarfsgefhrte Temperatur mit Kommunikation Trinkwassererwärmung Warmwassererzeugung 77 W-1-1 Thermostatische Regelung 78 W-1-2 Elektronische Regelung (inklusive Frostschutz) 79 W-1-3 Zeitgesteuerte elektronische Regelung (inklusive Frostschutz) 8 W-1-4 Bedarfsgesteuerte elektronische Regelung (inklusive Frostschutz) Warmwasserverteilung (Zirkulationspumpe) 81 W-2-1 Keine Regelung 82 W-2-2 An-/Aus-Regelung manuell 83 W-2-3 An-/Aus-Regelung zeitabhängig 84 W-2-4 Bedarfsabhängige Regelung 16 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 17

10 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Beleuchtung Regelung bzw. Steuerung des Kunstlichtes 85 L-1-1 Ein-/Aus-Schalter manuell 86 L-1-2 Ein-/Aus-Schalter manuell / zusätzliches zentrales Ausschaltsignal 87 L-1-3 Tageslichtabhängig gedimmtes System (abschaltend, automatisch wiedereinschaltend) + 88 L-1-4 Tageslichtabhängig gedimmtes System (abschaltend, manuell wiedereinschaltend) ++ Präsenzerfassung 89 L-2-1 Ohne Präsenzmelder 9 L-2-2 Mit Präsenzmelder ++ Regelung bzw. Steuerung des Sonnenschutzes 91 L-3-1 Manueller oder manuell gesteuerter motorischer Sonnen- bzw. Blendschutz 92 L-3-2 Automatisch betriebener Sonnen- bzw. Blendschutz (z. B. strahlungsabhängig) + 93 L-3-3 Automatisch betriebener Sonnen- bzw. Blendschutz mit Lamellennachfhrung ++ Technisches Gebäudemanagement Zentrale Anpassung an die Anforderungen der Nutzer 94 M-1 Keine zentrale Anpassung 95 M-2 Zentrale Anpassung 96 M-3 Zentrale Anpassung an Optimierung Anlage B: Auswertung der EnEV 214 Bezug Anforderungen 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen Verbrauchsdatenerfassung bei Klimaanlagen > 12 kw zur Bestimmung des Wirkungsgrades der Anlage aufgrund von u. a. Raumnutzung und -belegung, Nutzungszeiten oder Effizienz der wesentlichen Komponenten 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen Raumtemperaturregelung Ein-/Ausschaltung elektrischer Antriebe bei Nutzung von Zentralheizungen; Regelung der Vorlauftemperatur bei Nutzung von Nah-/Fernwärme; Mehrstufige Regelung von Umwälzpumpen bei Zentralheizungen > 25 kw Nennleistung; Ein-/Ausschaltung von Zirkulationspumpen 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik Regelung des Luftvolumenstroms auf Basis von Feuchte, Temperatur und Luftqualität bei Klimaanlagen mit > 12 kw Nennleistung und > 4 m³/h Fördervolumen 2 Empfehlungen fr die Verbesserung der Energieeffizienz Empfehlungen fr Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz durch den Aussteller des Energieausweises Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 5 (Heizungsanlage des Referenzgebäudes) Differenzdruck-geregelte Pumpe Anlage 1, Tabelle 1, Zeile 8 (Lftung des Referenzgebäudes) Bedarfsgefhrt geregelter Ventilator Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 2.2 (Regelung der Beleuchtung des Referenzgebäudes) Präsenzgesteuerte bzw. konstantlicht-/tageslichtgeregelte Beleuchtung; konkrete Anforderung ist von der Raumnutzungsart gem. DIN V abhängig Anlage 2, Tabelle 3, Zeile 3 (Randbedingungen) Sowohl das Referenzgebäude als auch das konkrete Gebäude sind unter Bercksichtigung der Gebäudeautomationsklasse C zu rechnen Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 3.2 (Heizung bei Raumhöhen 4 m; Wärmeverteilung des Referenzgebäudes) Differenzdruck-geregelte Pumpe Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 3.3 (Heizung bei Raumhöhen 4 m; Wärmebergabe des Referenzgebäudes) Raumtemperaturgefhrte Regelung bei Umluftheizungen Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 3.4 (Heizung bei Raumhöhen > 4 m des Referenzgebäudes) Leistungsregelung bei dezentralen Heizsystemen; Raumtemperaturregelung Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 5.2 und 5.3 (Raumlufttechnik des Referenzgebäudes) Bedarfsabhängige Luftvolumenstromregelung auf Basis von Präsenz, Zeit oder Luftqualität Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 6 (Raumkhlung des Referenzgebäudes) Geregelte Pumpe fr den Kaltwasserkreislauf Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 7 (Kälteerzeugung des Referenzgebäudes) Saisonale Abschaltung sowie Nacht- und Wochenendabschaltung der Kälteerzeugers sowie raumlufttechnischen Anlage Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 6 (Raumkhlung des Referenzgebäudes) Geregelte Pumpe fr den Kaltwasserkreislauf Anlage 2, Tabelle 1, Zeile 8 (Gebäudeautomation des Referenzgebäudes) Das Referenzgebäude ist unter Bercksichtigung der Gebäudeautomationsklasse C zu rechnen Anlage 2, Tabelle 6, Zeile 6 (Randbedingungen) Das echte Gebäude ist unter Bercksichtigung der Gebäudeautomationsklasse C zu rechnen bzw. Klasse B oder A bei besser Ausstattung WG NWG 18 Anlage A: Auswertung der DIN V , Tabelle 3 Anlage B: Auswertung der EnEV

EnEV 2014 und Gebäudeautomation

EnEV 2014 und Gebäudeautomation und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.

Mehr

EnEV 2014: An Gebäudeautomation führt kein Weg mehr vorbei!

EnEV 2014: An Gebäudeautomation führt kein Weg mehr vorbei! EnEV 214: An Gebäudeautomation führt kein Weg mehr vorbei! Neu bei der EnEV 214 Ob Sanierung, Modernisierung, Um- oder Neubau kein Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeautomation mit der EnEV

Mehr

Whitepaper: Anforderungen an Gebäudeautomation aufgrund der EnEV 2014 und Konsequenzen für Sensoren und Aktoren

Whitepaper: Anforderungen an Gebäudeautomation aufgrund der EnEV 2014 und Konsequenzen für Sensoren und Aktoren 1 Überblick Die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) steht vor der Tür. Zum 01. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV 2014 in einer ersten Stufe und zum 01. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe

Mehr

Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation

Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation Hochschule Rosenheim Energieeffizienz durch Automation Integrale Energieeffizienz Kombination von Maßnahmen! Verschärfung der Anforderungen durch

Mehr

Leseprobe. Michael Krödel. Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation

Leseprobe. Michael Krödel. Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation Leseprobe Michael Krödel Die EnEV 2014 und deren Bedeutung für die Gebäudeautomation Praxisorientierte Übersicht inklusive Tipps und Hilfsmittel zur unmittelbaren Anwendung auf konkrete Projekte ISBN :

Mehr

Nachhaltiges Bauen und Smart Home

Nachhaltiges Bauen und Smart Home Nachhaltiges Bauen und Smart Home Die Potenziale intelligenter Gebäudeautomation Hochschule Rosenheim Energieeffizienz durch Automation Integrale Energieeffizienz Kombination von Maßnahmen! Verschärfung

Mehr

Energieeffizienz als Baustein einer intelligenten Energiewende

Energieeffizienz als Baustein einer intelligenten Energiewende Energieeffizienz als Baustein einer intelligenten Energiewende Regionalkonferenz der Regierung von Oberfranken am 16. November 2017 Hochschule Rosenheim Energieeffizienz durch Automation Integrale Energieeffizienz

Mehr

Beuth Verlag GmbH Energieversorgung online Paket Bilanzierung und Effizienz Stand:

Beuth Verlag GmbH Energieversorgung online Paket Bilanzierung und Effizienz Stand: DIN 4108-2 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN 4108-3 2014-11 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin

Mehr

Intelligente Gebäude Von der Vielfalt der Möglichkeiten zur praktikablen Lösung

Intelligente Gebäude Von der Vielfalt der Möglichkeiten zur praktikablen Lösung Intelligente Gebäude Von der Vielfalt der Möglichkeiten zur praktikablen Lösung Fachtagung Intelligente Gebäudetechnologien Bielefeld, 29.01.2015 Hochschule Rosenheim Energieeffizienz durch Automation

Mehr

Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV Dr.-Ing. K.-H. Dahlem TU KL, EOR-Forum Dr.-Ing. K.- H.

Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV Dr.-Ing. K.-H. Dahlem TU KL, EOR-Forum Dr.-Ing. K.- H. Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV 2007 Dr.-Ing. K.-H. Dahlem EOR-Forum 2008 TU KL, 12.06.2008 18599_G_1-1 Klimawandel: Die Fieberkurve der Erde Quelle: Die Rheinpfalz, 03. Feb.

Mehr

Energieeffiziente Nichtwohngebäude

Energieeffiziente Nichtwohngebäude Achim Hamann Energieeffiziente Nichtwohngebäude Grundlagen, Beispiele und Bilanzierungsansätze nach DIN V 18599 Fraunhofer IRB Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort...................... 11 Teil 1: Einführung

Mehr

Planungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599

Planungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599 Planungs-Leitfaden zur Erarbeitung von Nachweisen und Energieausweisen nach EnEV unter Anwendung der DIN V 18599 Berlin, den 20.11.2007 Dr. Dieter Thiel +49 (0) 221-5741 5741-323 dieter.thiel@schmidtreuter.de

Mehr

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel

Mehr

Planer-Seminar Die Raumautomation im Zuge der neuen SIA (Ausgabe 2012) Kurs 8. Nov. 2012

Planer-Seminar Die Raumautomation im Zuge der neuen SIA (Ausgabe 2012) Kurs 8. Nov. 2012 Planer-Seminar 2012 Die Raumautomation im Zuge der neuen SIA 386.110 (Ausgabe 2012) Kurs 8. Nov. 2012 Basis: Energieeffiziente Gebäudeautomation SN EN 15232:2012 SIA 386.110:2012 Heizen Trinkwassererwärmung

Mehr

HINDELANGERBAUFACHKONGRESS

HINDELANGERBAUFACHKONGRESS HINDELANGERBAUFACHKONGRESS Energiepass Chance für Veränderung oder Bürokratie? Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser Aufgabe des Energiepasses Die allgemeinverständliche energetische Kennzeichnung von Gebäuden

Mehr

Die EN auf dem Prüfstand

Die EN auf dem Prüfstand Eine Untersuchung der Anwendbarkeit in öffentlichen Liegenschaften Hochschule Rosenheim Agenda Norm & Tools Ergebnisse der Untersuchung Anwendbarkeit der EN 15232 2 Energieeffizienz: Normen EN 15232 Grundlegende

Mehr

IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen

IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen Prozessbeschreibung inklusive Vorlagen zur systematischen Planung von Raumautomation sowohl in Wohngebäuden ( Smart Home ) als auch in kleineren gewerblichen Liegenschaften ( Smart Office ) Version 03,

Mehr

IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen

IGT-Richtlinie 02: Planung von Smarthome-Systemen Prozessbeschreibung inklusive Vorlagen zur systematischen Planung von Raumautomation sowohl in Wohngebäuden ( Smart Home ) als auch in kleineren gewerblichen Liegenschaften ( Smart Office ) Version 04,

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Dieter Michel, ABB Stotz-Kontakt GmbH, August 2012 Energieeffizienz in Gebäuden mit ABB i-bus KNX Teil 2: Gesetze und Normen.

Dieter Michel, ABB Stotz-Kontakt GmbH, August 2012 Energieeffizienz in Gebäuden mit ABB i-bus KNX Teil 2: Gesetze und Normen. Dieter Michel, ABB Stotz-Kontakt GmbH, August 2012 Energieeffizienz in Gebäuden mit ABB i-bus KNX Teil 2: Gesetze und Normen STO/G - Slide 20 Neue Anforderungen an die Gebäudeinstallation Ziele STO/G Slide

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

PRAXISERFAHRUNGEN SMARTE GEBÄUDETECHNIK GLT-Anwendertagung, am , FH Minden

PRAXISERFAHRUNGEN SMARTE GEBÄUDETECHNIK GLT-Anwendertagung, am , FH Minden PRAXISERFAHRUNGEN SMARTE GEBÄUDETECHNIK GLT-Anwendertagung, am 13.09.2018, FH Minden ÜBER DEN REFERENTEN ACHM ZERBST tätig im Bereich Technik und Energie im WAGO Facility Management seit vielen Jahren

Mehr

Whitepaper: Anforderungen an die Gebäudeautomation aufgrund der EnEV 2014 (Energie-Einsparverordnung)

Whitepaper: Anforderungen an die Gebäudeautomation aufgrund der EnEV 2014 (Energie-Einsparverordnung) 1 Überblick Seit dem 01. Mai 2014 greifen die Anforderungen der EnEV 2014 in einer ersten Stufe und zum 01. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit weiteren Verschärfungen. Neu ist, dass mit der EnEV 2014

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Vorschriften 2 Grundlegende Anforderungen an die moderne Haustechnik

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 Gültig bis: Registriernummer 2 (oder: Registriernummer wurde beantragt am... ) 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie

Mehr

BERÜCKSICHTIGUNG INTELLIGENTER GEBÄUDEAUTOMATION IM NEUEN GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEIS

BERÜCKSICHTIGUNG INTELLIGENTER GEBÄUDEAUTOMATION IM NEUEN GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEIS Fakultät Informatik, Institut für Angewandte Informatik, Professur für Technische Informationssysteme BERÜCKSICHTIGUNG INTELLIGENTER GEBÄUDEAUTOMATION IM NEUEN GEBÄUDE-ENERGIEAUSWEIS Vortragender: Alexander

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare

Mehr

EnEV - Neue Regeln ab

EnEV - Neue Regeln ab EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung

Mehr

Stand 01 / Energieeinsparung durch Gebäudeautomation Komponenten Systeme Prozesse

Stand 01 / Energieeinsparung durch Gebäudeautomation Komponenten Systeme Prozesse Stand 01 / 2012 Energieeinsparung durch Gebäudeautomation Komponenten Systeme Prozesse Welche Rolle spielt die Gebäudeautomation? Die Gebäudeautomation verbindet Komponenten und Teilsysteme zu einem Gesamtsystem,

Mehr

Building Directive. Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Building Directive. Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Building Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden DI Wolfgang Jilek Energiebeauftragter des Landes Steiermark Motivation Steuerung

Mehr

ENERGIE BAUPHYSIK TGA

ENERGIE BAUPHYSIK TGA ENERGIE BAUPHYSIK TGA Prof. Dipl.-Ing. Architektin Susanne Runkel ENERGIE, BAUPHYSIK UND TGA PROGRAMM WS 2016/17 1. 05.10.2016 Einführung, Entwicklung und Hintergrund Bauphysik 2. 12.10.2016 Wärmetransport

Mehr

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510

Fragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510 Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren

Mehr

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der

Mehr

Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dr.-Ing. Dagmar Bayer, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel Wirtschaft / Arbeitsplätze

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer

Mehr

SERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis

SERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis SERVICEINFORMATION Fragen und Antworten zum Energieausweis Version 1.0 Stand: Juli 2007 Allgemeine Fragen zum Energieausweis Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Energieausweis.

Mehr

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung

Mehr

Energiespartage 2011 Fachplaner TGA u. Energiereferent www.giglinger.de Überblick zur Energieeinsparverordnung EnEV2009 architektur & energie d60 münchen / ebersberg Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 29.04.2009 Gültig bis: 19.10.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen

Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates

Mehr

Wirkungsgrad von GA-Anwendungen in gemischten Systemen

Wirkungsgrad von GA-Anwendungen in gemischten Systemen Frankfurt 14. - 18.03.2016 Wirkungsgrad von GA-Anwendungen in gemischten Systemen Hans Symanczik Logo des Redners Warum eigentlich gemischte Systeme Kaum ein Hersteller bietet alle benötigten Komponenten

Mehr

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem

EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele

Mehr

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH

Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?

Mehr

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf

Mehrfamilienhaus. Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin VORSCHAU. Vermietung/Verkauf Gültig bis: 14.01.2026 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Haus Wilhelm - Newtonstr. 6, 12489 Berlin Gebäudeteil Wohngebäude Baujahr Gebäude 3 2017 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2017 Anzahl Wohnungen

Mehr

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.12.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N) Anlass der Austellung des Energieausweises MFH Sternenberg

Mehr

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe) Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr

EnEV SPJT 2014

EnEV SPJT 2014 1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard

Mehr

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4

1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4 1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84

Mehr

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand

Mehr

Ernst-Thälmann-Str. 50, Strausberg ganzes Gebäude. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Ernst-Thälmann-Str. 50, Strausberg ganzes Gebäude. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013 09.02.2028 Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Wohngebäude Adresse ErnstThälmannStr. 50, 15344 Strausberg ganzes

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 28.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1898 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1992 Anzahl Wohnungen 10 Gebäudenutzfläche (A N

Mehr

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung

Mehr

EnEV-Normen Inhaltsverzeichnis Historische Dokumente Stand:

EnEV-Normen Inhaltsverzeichnis Historische Dokumente Stand: DIN 277-1 2005-02 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen DIN 277-2 2005-02 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 2: Gliederung

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 6 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8..203 Gültig bis: 22.2.2025 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Adams-Lehmann-Straße 8/20/22, 80797 München Wohnbereich 3 Baujahr

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1

Mehr

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter

Mehr

Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung!

Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung! Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung! Geld und Energie sparen durch Heizungswartung und -inspektion. www.moderne-heizung.de Warum warten? Auch die Heizung braucht regelmässig eine Inspektion. Beim Auto

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung

Mehr

Leitfaden zur Energieausweisberechnung im SOLAR

Leitfaden zur Energieausweisberechnung im SOLAR Leitfaden zur Energieausweisberechnung im SOLAR P:\ATP\IBK-ATP\GROUPS\TGA\ Energieausweis\Leitfaden_Energieausweis.ppt Dieser Leitfaden bezieht sich auf folgende Version: Durch Updates könnten einige Funktionen

Mehr

Ergebnis Wärmeschutznachweis

Ergebnis Wärmeschutznachweis Zur Sitzung des Gemeinderats am 24. November 2015 für Sanierung und Erweiterung SCHULZENTRUM RHEINSTETTEN 1 Inhalt Vorstellung Jahres-Primärenergiebedarf gem. EnEV KfW - Förderung 2 Jahres-Primärenergiebedarf

Mehr

DOPPELHAUS JETZENDORF

DOPPELHAUS JETZENDORF Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT

Mehr

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.04.2021 Aushang Hauptnutzung / kategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1982 Altbau mit Sporthalle-Sanierung 2009/2010; 2006 Neubau 2010-Neuer

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien 1999 1999 7 595 m² Gebäudefoto (freiwillig)

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Hauptnutzung / kategorie teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) foto (freiwillig) Nettogrundfläche 2 ) Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Mehrfamilienhaus Danziger Straße 2-12, Wilhelmsbader Str. 2, a-d 63477 Maintal -- Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 14.4.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Distlhofweg, Bauvorhaben Brenner Park

Mehr

Effiziente Gebäudeautomation: Mehr Effizienz, mehr Komfort, weniger CO 2 am Beispiel Kirchbühl

Effiziente Gebäudeautomation: Mehr Effizienz, mehr Komfort, weniger CO 2 am Beispiel Kirchbühl Effiziente Gebäudeautomation: Mehr Effizienz, mehr Komfort, weniger CO 2 am Beispiel Kirchbühl www.siemens.ch/bps Energieeffizienz im Gebäude: Zahlen Daten Fakten Wussten Sie eigentlich, dass 80% der gesamten

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 14.10.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1974 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1974 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N )

Mehr

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand

EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand Praxistage 2013 Referent: Michael Kobl Energieberater (HWK) Bauberatung Hörl & Hartmann Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Deutschland novelliert die EnEV 2009 weil damit die europäische Richtlinie

Mehr

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung gültig bis: 23.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1900 Baujahr Anlagentechnik 1995 Anzahl Wohnungen 109 Mehr-Familienwohnhaus Wickrathberger Str. 2+10+12+16 41189 Mönchengladbach

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagentechnik 1982, 2004, 2005, 2006, 2010, 2013 Anzahl Wohnungen 16 Gebäudenutzfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 17.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1928 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1994 Anzahl Wohnungen 12 Gebäudenutzfläche (A N

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 11.03.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Institut für Lehre und Forschung J.-Burckhardt-Str. 35, 78464 Konstanz Gebäude

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Plattenmittelbau 1977 2007 80 5.530,8 m² Erneuerbare Energien

Mehr