Einführung 3. Ultraleichtfluglizenz 10 SPL(F) (nach LuftPersV) 11

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1 Pilotenlizenzen

2 Inhalt Einführung Einführung 3 Privatpilotenlizenz 4 PPL(A) national (nach LuftPersV) 5 Klassenberechtigung bis kg 6 Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge 6 PPL(A) international (nach JAR-FCL) 7 Nachtflugqualifikation 8 Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP) 8 Instrumentenflugberechtigung (IR(A)) 9 Weitere Berechtigungen 9 Ultraleichtfluglizenz 10 SPL(F) (nach LuftPersV) 11 Segelfluglizenz 12 GPL (nach LuftPersV) 13 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler 14 Kostenübersicht 15 Impressum 15 Haben Sie schon immer davon geträumt selbst zu fliegen, wenn Sie ein Flugzeug am Himmel sehen? Träumen Sie nicht länger nur davon, lernen Sie fliegen! Es ist einfacher als Sie denken! Jährlich nehmen tausende Privatpersonen Flugstunden, um das Fliegen zu erlernen. Und das ganz nach ihrem persönlichen Geschmack im Segelflugzeug, Ultraleichtflugzeug oder Motorflugzeug. Wenn man diese Personen nach den Gründen fragt, dann wird man von den meisten die Antwort bekommen weil Fliegen Spaß macht, weil es eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ist oder weil Fliegen einen schnelle und komfortable Möglichkeit ist, ein Ziel zu erreichen. Denn Fliegen ist sehr effizient. Viele Strecken, für die man mit dem Auto einen ganzen Tag benötigen würde, können in einem Flugzeug in der Hälfte oder noch kürzerer Zeit zurückgelegt werden. Auch wenn der durchschnittliche Flugschüler etwa Mitte 30 ist, kann man bereits mit 16 Jahren die zum Privatpiloten beginnen. Die Segelflugausbildung ist bereits mit 14 Jahren möglich. Eine Höchstgrenze für den Beginn einer gibt es nicht, denn es kommt allein auf die gesundheitliche Verfassung und nicht auf das Alter eines Piloten an. Man muss kein Überflieger sein, um Pilot zu werden. Ein ganz normaler Gesundheitszustand reicht aus. Dieser wird jedoch in regelmäßigen Abständen von einem Fliegerarzt überprüft. Eine Brille ist in der Regel kein Hindernis, wenn sich die Korrektur in bestimmten Grenzen hält. Auch wenn die Flugtauglichkeit erst vor dem ersten Alleinflug nachgewiesen werden muss, ist es ratsam, sich bereits vor sbeginn untersuchen zu lassen, damit die nicht wegen gesundheitlicher Barrieren abgebrochen werden muss. für sich, ihre Maschine und ihre Passagiere mitbingen. Draufgänger sind fehl am Platz! Unerlässlich ist das richtige Einschätzen der eigenen Fähigkeiten und der Situation, in der man sich befindet. Fehlentscheidungen können in der Fliegerei fatale Folgen haben, denn man hat nicht die Möglichkeit einfach rechts ran zu fahren, wenn es Probleme gibt. Piloten sollten ein gewisses Maß an Teamgeist mitbringen, gerade wenn sie Mitglied in einem Verein sind. Dies gilt nicht nur den Segelflug, in dem gemeinsames Miteinander unerlässlich ist. Auch im Bereich des Motorflugs ist gegenseitige Akzeptanz und Vertrauen wichtig, vor allem wenn man die Flugzeuge gemeinsam mit anderen betreibt. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die verschiedenen Lizenzen, die Sie in der Allgemeinen Luftfahrt erwerben können. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Lizenz für Sie die richtige ist, dann beraten wir Sie gerne. Generell empfehlen wir allen Interessenten, sich einfach mal vor Ort auf einem Flugplatz zu informieren und bei einem Rundflug auszuprobieren, welche Art des Fliegens für einen selbst in Frage kommt. Die Piloten vor Ort beantworten gerne alle Fragen. Fliegen ist für jeden zu erlernen, der bereit ist, etwas Zeit und Mühe zu investieren. Ein gewisses technisches Verständnis kann die erleichtern. Piloten der Allgemeinen Luftfahrt sind keine Top-Gun-Piloten. Sie müssen vielmehr ein hohes Verantwortungsgefühl 2 3

3 Privatpilotenlizenz PPL(A) national (nach LuftPersV) Der nationale PPL(A), der häufig auch als PPL(N) bezeichnet wird, erlaubt das Führen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr bis zu einer Höchstabflugmasse von 750 kg. Dies sind Flugzeuge für maximal 2 Personen. Flüge sind nur am Tag nach Sichtflugregeln gestattet und auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Der nationale PPL(A) kann schrittweise bis zum internationalen PPL(A) nach JAR-FCL erweitert werden. Hierzu sind zwei weitere Berechtigungen erforderlich. Hat man diese erworben, kann der nationale PPL(A) in einen internationalen PPL(A) nach JAR-FCL umgeschrieben werden. Mindestalter: 16 Jahre bei sbeginn, Kopie Personalausweis / Reisepass Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß 7 LuftSiG Auszug aus dem Verkehrszentralregister Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II) Gültigkeit der Lizenz Die Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses. Verlängerung der Klassenberechtigung Privatpilotenlizenz Von zweisitzigen einmotorigen Propellerflugzeugen bis zum Privatjet, in der Sparte Motorflug setzt nur das private Budget die Grenze der Möglichkeiten. Es beginnt alles mit einer Lizenz für einmotorige Flugzeuge, die nach Belieben bis hin zur Verkehrsflugzeugführerlizenz erweitert werden kann. Der weitaus größte Teil der Motorflugpiloten ist aber in zwei- oder viersitzen Flugzeugen unterwegs, fliegt in der Freizeit zum Spaß, um schnell interessante Ziele zu erreichen. Häufig wird die Lizenz mit einer Nachtflug- oder Instrumentenflugberechtigung erweitert, um zeitlich und wetterunabhängig agieren zu können. Wer es sportlich liebt oder den Wettkampf sucht, für den ist mit Sicherheit die Kunstflugberechtigung das Richtige. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln Navigation Meteorologie Aerodynamik Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen Die Flugausbildung umfasst mindestens 35 Flugstunden innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 10 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 30 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug. Innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein. Alternativ kann eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, durchgeführt werden. 4 5

4 Klassenberechtigung bis kg Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) Privatpilotenlizenz PPL(A) international (nach JAR-FCL) Die Klassenberechtigung berechtigt zum Führen von Flugzeugen bis kg im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Diese Berechtigung erlaubt das Führen von Luftfahrzeugen in zusätzlichen Teilen des Luftraums (Luftraum C), Flüge sind nicht mehr nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die zum Privatflugzeugführer nach den Richtlinien von JAR-FCL ermöglicht den direkten Erwerb des internationalen PPL(A). Die Lizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen Flugzeugen bis kg im nichtgewerblichen internationalen Luftverkehr. Die wird von allen JAA-Mitgliedsstaaten anerkannt. Besitz des PPL(A) national bis 750 kg Besitz des PPL(A) national bis kg Mindestalter: 16 Jahre bei sbeginn, Kopie Personalausweis / Reisepass Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß 7 LuftSiG Auszug aus dem Verkehrszentralregister Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort Sprechfunkzeugnis Gültigkeit der Lizenz Einweisung von fünf Flugstunden in die Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2000 kg, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und das Verhalten bei Notfällen. Darin müssen mindestens 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein. Ablegen einer praktischen Prüfung. Gleiche Bedingungen wie für Flugzeuge bis 750 kg. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Funknavigation Instrumentenkunde Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden mit Fluglehrer mit Flügen nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen sowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten innerhalb der letzten fünf Monate vor Ablegung der Prüfung. Mit der CVFR-Berechtigung hat man gleichzeitig den internationalen PPL(A) nach den JAR-FCL-Richtlinien erworben. Für die Verlängerung sind die Bedingungen nach JAR- FCL zu erfüllen (siehe Seite 7). Luftrecht und ATC-Verfahren Sprechfunkverkehr Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung Aerodynamik Navigation Meteorologie Menschliches Leistungsvermögen Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht. Davon sind mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug zu absolvieren mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen. Bis zu 5 Flugstunden können in einem Simulator oder Verfahrenstrainer durchgeführt werden. Wird die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 40 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug. Die Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses. Verlängerung der Klassenberechtigung Innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 12 Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen und/oder Reisemotorseglern. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein. Alternativ kann eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, durchgeführt werden. 6 7

5 Nachtflugqualifikation Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP) Instrumentenflugberechtigung (IR(A)) Weitere Berechtigungen Die Nachtflugqualifikation berechtigt für das Führen von Flugzeugen bei Nacht. Die Nachtflugqualifikation kann entweder im Rahmen der PPL(A)- nach JAR-FCL durch zusätzliche Flugstunden oder nach Ausstellung der Lizenz erworben werden. Die Flugausbildung umfasst mindestens fünf Flugstunden mit Flügen unter Sichtflugbedingungen bei Nacht, davon drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des PPL. Der Inhaber einer Lizenz ohne gültige Instrumentenflugberechtigung darf als verantwortlicher Pilot bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens einen Start und eine Landung bei Nacht durchgeführt hat. Mit dieser Berechtigung dürfen mehrmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge (MEP=Multi Engine Piston) nach Sichtflugregeln geführt werden. Mindestens 70 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen. Theoretische von mindestens 7 Stunden Mindestens 6 Flugstunden auf mehrmotorigen Flugzeugen. Innerhalb dieser sechs Flugstunden müssen mindestens 3,5 Stunden asymmetrische (einmotorige) Flugzustände geübt werden. Theoretische Prüfung durch die Flugschule, praktische Prüfung durch einen Klassenberechtigungsprüfer (CRE MEP). Die Gültigkeit der Berechtigung beträgt ein Jahr. Für die Verlängerung muss nachgewiesen werden: Eine Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Mindestens 10 Streckenabschnitte als Pilot oder ein Streckenabschnitt in Begleitung eines Prüfers innerhalb der Gültigkeitsdauer der Berechtigung. Die Instrumentenflugberechtigung (IFR) berechtigt zum Führen von ein bzw. zweimotorigen Luftfahrzeugen (je nach Lizenz) nach Instrumentenflugregeln. Privatpilotenlizenz (PPL) oder Berufspilotenlizenz (CPL) mit Nachtflugqualifikation Sprechfunkzeugnis (AZF) Die theoretische umfasst mindestens 200 Unterrichtsstunden. Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Flugzeuge muss mindestens 50 Stunden im Instrumentenflug umfassen, für mehrmotorige Flugzeuge müssen mindestens 55 Stunden absolviert werden. Theoretische und praktische Prüfung. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Für die Verlängerung der Instrumentenflugberechtigung für einmotorige Flugzeuge hat der Inhaber eine Befähigungsüberprüfung durchzuführen. Für die Verlängerung der IFR-Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge sollte die Verlängerung mit der Befähigungsüberprüfung für eine Klassen-/Musterberechtigung verbunden werden. Kunstflugberechtigung Voraussetzung für den Erwerb der Kunstflugberechtigung ist eine gültige Privatpilotenlizenz (PPL) und der Nachweis von mindestens 50 Flugstunden als verantwortlicher Flugzeugführer nach Erwerb der Lizenz. Die Kunstflugausbildung umfasst mindestens fünf Flugstunden und schließt mit einer praktischen Prüfung ab, die im Alleinflug absolviert werden muss. Die Gültigkeit der Kunstflugberechtigung richtet sich nach der Gültigkeit der Lizenz. Wasserflugberechtigung Die Wasserflugberechtigung stellt nach JAR-FCL eine Klassenberechtigung dar, deren mit einem Prüfungsflug abgeschlossen wird. Die umfasst mindestens 5 Flugstunden, 20 Wasserlandungen, sowie eine theoretische Unterweisung. Die Wasserflug-Berechtigung ist als Klassenberechtigung 2 Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Wasserflugberechtigung absolviert werden: 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf einmotorigen Land- oder Wasserflugzeugen 12 Wasserstarts und -landungen ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit Fluglehrer auf einem einmotorigen Wasserflugzeug oder in den letzten 3 Monaten vor Ablauf der Wasserflugberechtigung eine erfolgreich abgelegte Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Wasserflugzeug 8 9

6 Ultraleichtfluglizenz (Dreiachser) SPL(F) (nach LuftPersV) Die Lizenz berechtigt zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten am Tage. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen C und D, wenn die entsprechende erfolgreich durchgeführt worden ist. Mindestalter: 16 Jahre bei sbeginn, Kopie Personalausweis / Reisepass Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 Erklärung über schwebende Strafverfahren Auszug aus dem Bundeszentralregister Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort ggf. Sprechfunkzeugnis für die Einflüge in Luftraum D (mindestens BZF II) in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen. Gültigkeit der Lizenz Die Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von 60 Monaten. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses. Ultraleichtfluglizenz Ultraleichtflugpiloten haben einen relativ kostengünstigen Weg gefunden, um ihren Traum vom Fliegen zu verwirklichen. Die Piloten sind in modernen zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen unterwegs, die in ihrer Performance herkömmlichen Motorflugzeugen häufig nicht nachstehen - und das bei einem Bruchteil der Kosten. Allerdings müssen die Piloten Abstriche bei der Zuladung machen, dürfen nur am Tag und nur nach Sichtflugregeln fliegen. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln Navigation Meteorologie Aerodynamik Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen Die Flugausbildung umfasst eine Gesamtflugzeit von mindestens 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen sowie Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometern mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges Verlängerung Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein. Diese können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden

7 Segelfluglizenz GPL (nach LuftPersV) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen oder von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage und zu den eingetragenen Startarten. Segelfluglizenz Mindestalter: 14 Jahre bei sbeginn, 16 Jahre bei Lizenzerwerb Kopie Personalausweis / Reisepass Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 Erklärung über schwebende Strafverfahren Auszug aus dem Bundeszentralregister Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln Navigation Meteorologie Aerodynamik Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen destens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die durchgeführt wird mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 Kilometer im Segelflug. Dieser Flug kann durch einen Überlandflug im Segelflug mit Fluglehrer über eine Flugstrecke von mindestens 100 Kilometer ersetzt werden eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen Die Lizenz wird für diejenigen Startarten erteilt, in denen der Bewerber ausgebildet worden ist. Die muss mindestens umfassen für den Windenstart 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts für den Schleppstart hinter Luftfahrzeugen fünf Starts mit Fluglehrer und fünf Alleinstarts für den Eigenstart von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb eine Einweisung durch einen Fluglehrer in deren Führung und Bedienung sowie 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts; die Einweisung und die Starts mit Fluglehrer können auch auf Reisemotorseglern durchgeführt werden Segelflugpiloten lieben das lautlose Fliegen. Einige fliegen ohne sportliche Ambitionen, andere messen sich bei Streckenflügen, die oft über mehrere hundert Kilometer führen, mit anderen. Für Segelflugpiloten steht auch die fliegerische Gemeinschaft im Vordergrund, denn Segelfliegen ist ein Gemeinschaftssport, bei dem man aufeinander angewiesen ist, um ihn betreiben zu können. Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug. In der Flugausbildung müssen enthalten sein: je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf min- Die Lizenz wird unbefristet erteilt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses. Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Startart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 25 Starts und Landungen, davon mindestens je fünf Starts in den eingetragenen Startarten innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht oder nicht vollständig erfüllt, hat er die fehlenden Starts mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers durchzuführen

8 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler Kostenübersicht Ein eigene Lizenz für Motorseglerführer gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Die Berechtigung kann entweder als zusätzliche Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz oder im Rahmen der Privatpilotenlizenz erworben werden. Die Frage nach den Kosten für einen Flugschein ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt immer darauf an, bei welcher Institution man seine beginnt, auf welchem Fluggerät man fliegt und ob man an einer kommerziellen Schule oder in einem Verein schult. Inhaber Segelfluglizenz Mindestalter: 16 Jahre bei sbeginn, Inhaber Privatpilotenlizenz Mindestalter: 16 Jahre bei sbeginn, Man sollte die Anbieter jedoch genau vergleichen und sich darüber informieren, welche Kosten bei den angegebenen Preisen enthalten sind. Denn häufig kommen zu einem auf den ersten Blick günstig erscheinenden Angebot noch weitere Nebenkosten dazu. Die hier aufgeführten Preise dürfen daher nur als Richtwerte verstanden werden, die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und ohne jede Gewähr angegeben werden. Sie beziehen sich auf die geforderte Mindeststundenzahl einer. Ergänzende theoretische und Flugausbildung, die mindestens 10 Flugstunden umfasst. Darin müssen enthalten sein: 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen An- / Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 Kilometer mit 2 Zwischenlandungen auf fremden Flugplätzen Theoretische Ergänzungs- und praktische Prüfung. Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung für Reisemotorsegler dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf Reisemotorseglern, einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer sowie zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf Reisemotorseglern enthalten sein. Diese können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Reisemotorsegler oder, bei Inhabern der Lizenz für Privatflugzeugführer, auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Einweisung von mindestens fünf Flugstunden in die Führung und Bedienung von Reisemotorseglern, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und das Verhalten in Notfällen; darin müssen 10 Starts und Landungen mit Lehrer, fünf Landungen mit abgestelltem Triebwerk und 10 Starts und Landungen im Alleinflug, davon fünf Landungen mit abgestelltem Triebwerk enthalten sein. Praktische Prüfung. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit der Privatpilotenlizenz. Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung für Reisemotorsegler dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf Reisemotorseglern, einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer sowie zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf Reisemotorseglern enthalten sein. Diese können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem Reisemotorsegler ersetzt werden. PPL (N) Klassenberechtigung bis 2 t CVFR-Berechtigung PPL (A) nach JAR-FCL Weitere Berechtigungen (aufbauend auf JAR-FCL): Nachtflugqualifikation Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge Instrumentenflugberechtigung Kunstflugberechtigung Wasserflugberechtigung SPL (F) für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge GPL (Segelfluglizenz) Impressum AOPA-Germany, Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.v. Außerhalb 27 / Flugplatz D Egelsbach Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@aopa.de Web: EUR EUR ca EUR ca EUR ca EUR ca EUR ca EUR EUR EUR ca EUR ca EUR Fotos: Mooney Airplane Company, Cessna Aircraft Company, REMOS Aircraft GmbH, Socata Inc., Diamond Aircraft Industries, Mikael Damkier/Fotolia, Janina S./Pixelio.de, Heimo Kandler Nachdruck nur mit Genehmigung der AOPA-Germany. Alle Angaben ohne Gewähr. März

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