CyberSecurity by Chubb
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- Gudrun Bayer
- vor 8 Jahren
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1 CyberSecurity by Chubb 1
2 Risiken und Gefahren aufgrund von Cyberkriminalität Das Internet verändert die Welt: Die Informations- und Kommunikationstechnik hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Weltweit findet eine immer dichter werdende Vernetzung und Datenübermittlung statt. Neue elektronische Kommunikationsformen, wie z.b. Social Media oder Smart Phones, beherrschen unseren Alltag. Unternehmen können heute überall und jederzeit Schäden erleiden, ohne dass der Täter je einen Fuss auf das Unternehmensgelände setzen muss. Kriminelle im Netz haben die Möglichkeit, sich per Internet Zugang zu den Netzwerken der Unternehmen zu verschaffen und so Unternehmensdaten vom anderen Ende der Welt aus zu stehlen, zu verändern, zu beschädigen, zu zerstören oder auszuspähen. Eine Nachverfolgung von "elektronischen Spuren" ist sehr schwierig und kostspielig. Oft kommen Täter aber auch aus den eigenen Reihen. Die neuen Risiken in Verbindung mit dem Vertrauen auf elektronische Systeme zur Geschäftsabwicklung, zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation erhöhen die Verwundbarkeit. Dies trifft insbesondere auf Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister zu. Aber auch Industrieunternehmen, Beratungsgesellschaften oder Krankenhäusern können erhebliche Schäden aufgrund von Cyberkriminalität entstehen. 2
3 Integrierter Versicherungsschutz Es hat ein Wandel stattgefunden: Die ethisch-motivierte Kriminalität einzelner Hacker ist einer finanziell-motivierten, professionellen und häufig mafiös organisierten Kriminalität gewichen. Traditionelle Sach-, Vertrauensschaden- und Datenmissbrauchsversicherungen bieten im Internetzeitalter keinen ausreichenden Schutz mehr. Rechtliche und regulatorische Entwicklungen in den USA und in Europa erhöhen die Verantwortung und Verantwortlichkeit von Unternehmen. Auch ist ein steigendes mediales Interesse bei Datenschutzverstössen zu beobachten. Die Missachtung des Datenschutzes kann enorme finanzielle Folgen, aber auch schwerwiegende Folgen für die Reputation der betroffenen Unternehmen haben. Die CyberSecurity Lösung der Chubb bietet umfassenden Versicherungsschutz für finanzielle Schäden aufgrund von Cyberaktivitäten der versicherten Unternehmen. Der modulare Aufbau des Produkts garantiert dabei einen optimalen Zuschnitt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer. Versicherungsschutz besteht nicht nur für Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von schädigenden Cyberaktivitäten der Versicherten (sog. third party liability ), sondern auch für Eigenschäden der betroffenen Versicherten selbst (sog. first party loss ), wenn sie Opfer schädigender Cyberaktivitäten werden. 3
4 Welche Unternehmen benötigen Versicherungsschutz? Unternehmen, die vertrauliche oder geheime, personenbezogene Daten verwalten, speichern, verarbeiten oder übermitteln Unternehmen, die dazu verpflichtet sind (gesetzlich oder um Reputationsschäden zu vermeiden), ihre Kunden im Falle des Abhandenkommens personenbezogener Daten zu informieren Unternehmen, die Informationen elektronisch veröffentlichen Unternehmen, die im Falle von Cyberattacken kostspielige Betriebsunterbrüche befürchten müssen Unternehmen, die sich potentiell Erpressungshandlungen durch Cyberkriminelle ausgesetzt sehen Unternehmen, die Online-Geschäfte tätigen oder sonst über das Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen Unternehmen, denen im Falle der Beschädigung oder Zerstörung ihrer Daten finanzielle Schäden und Mehrkosten entstehen 4
5 Modularer Aufbau: Die Deckungsbausteine 5
6 Cyber- Haftpflicht Den Versicherten wird Versicherungsschutz gewährt, wenn sie aufgrund einer Pflichtverletzung erstmals schriftlich für einen Vermögensschaden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden: Deckung besteht in der Abwehr unberechtigter sowie der Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche Aber auch: Verteidigungskosten in Straf-, Auslieferungssowie Verwaltungs- oder Aufsichtsverfahren Deckungsrelevante Pflichtverletzungen: Conduit Wrongful Act: Schädigung von Drittsystemen oder unberechtigter Zugang zu einem Drittsystem durch ein System des versicherten Unternehmens, welches durch eine Cyberattacke oder einen unberechtigten Zugriff beschädigt wurde. Content Wrongful Act: Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von geistigem Eigentum durch Versicherte aufgrund von Cyberaktivitäten dieser Versicherten. Disclosure Wrongful Act: Unberechtiger Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten Dritter über ein System eines versicherten Unternehmens. Impaired Access Wrongful Act: Beeinträchtigung oder Verwehrung des berechtigten Zugangs von Kunden zu einem System eines versicherten Unternehmens als direkte Folge einer Cyberattacke auf die Systeme eines versicherten Unternehmens. Reputation Wrongful Act: Schädigung des Ansehens von Personen, Produkten oder Dienstleistungen oder Beeinträchtigung der Privatsphäre von Personen durch Cyberaktivitäten eines versicherten Unternehmens. 6
7 Beinträchtigung oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs Bei einer unmittelbaren (auch nur potentiellen) Beeinträchtigung oder Unterbrechung der Geschäftsaktivitäten durch eine Hacker-Attacke (z.b. Denial-of-Service-Attacke) werden der entgangene Gewinn und die Mehrkosten, welche zur Fortführung der Geschäftsaktivitäten aufgewendet werden, ersetzt. Entgangener Gewinn ist unter Berücksichtigung eines zeitlichen Selbstbehalts versichert. Mehrkosten beinhalten alle angemessenen und notwendigen Kosten während der Wiederherstellungszeit die erforderlich sind, um die Geschäftsaktivitäten ganz oder teilweise fortzuführen. Entgangener Gewinn und Mehrkosten werden unabhängig davon ersetzt, ob ein unmittelbarer Substanzschaden vorliegt. Mehrkosten sind ab Beeinträchtigung/Unterbrechung ohne jegliche zeitliche Wartezeit versichert. Die Wiederherstellungszeit endet erst 60 Tage nachdem der Rechner-Service in den ursprünglichen Zustand versetzt wurde (bzw. mit der Wiederaufnahme des normalen Geschäftsbetriebs). 7
8 Cyber- Erpressung Eine direkt gegen ein versichertes Unternehmen gerichtete Drohung einer natürlichen Person: Geld oder Vermögenswerte über die Nutzung der Systeme des versicherten Unternehmens zu überweisen, zu zahlen oder zu übertragen. sensible, personenbezogene Daten herauszugeben oder zu veröffentlichen. Daten von versicherten Unternehmen durch eine Cyberattacke zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören. Dienstleistungen der versicherten Unternehmen zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen Voraussetzung ist: Die natürliche Person muss sich Zugang zum Computersystem eines versicherten Unternehmens verschafft haben oder dies behaupten und eine Gegenleistung für die Minderung oder Beseitigung der Bedrohungslage verlangen. Versicherungsschutz besteht für: Geld oder Vermögenswerte, die aufgrund einer Cybererpressung gezahlt werden, deren Zerstörung, Beschlagnahme, Wegnahme oder Abhandenkommen, sowie Kosten für externe Verhandlungsführer, Reise- und Unterbringungskosten sowie nach Abstimmung weitere Kosten. 8
9 Cyber-Vandalismus Das Verändern, das Beschädigen, das Löschen oder das Zerstören von Daten, die im Eigentum eines versicherten Unternehmens stehen, oder für die ein versichertes Unternehmen Dritten gegenüber haftet. Versicherungsschutz besteht für: Wiederherstellungskosten (inkl. Arbeitskosten), um die beschädigten Daten oder Dateien wiederherzustellen, oder mit Daten oder Dateien gleicher Qualität zu ersetzen. Cyber-Diebstahl (nur für Finanzdienstleister) Ersetzt wird der unmittelbare Schaden am Vermögen versicherter Unternehmen, der aufgrund einer von den versicherten Unternehmen vorgenommenen Überweisung, Zahlung oder Übergabe von Geld oder Vermögenswerten oder der Gewährung eines Kredits, Belastung oder Begünstigung eines Kontos entsteht, welche im Vertrauen auf eine betrügerische Systemeingabe erfolgt ist. 9
10 Kosten eines versicherten Unternehmens, die unmittelbar aus einem Disclosure Wrongful Act oder einem Reputation Wrongful Act (Begriffe, siehe vorstehende Bausteine) entstehen. Versichert sind Kosten, die entstehen um: betroffene Personen zu benachrichtigen Kontendaten, andere Indentifikationsdaten oder Sicherheitscodes zu ändern den betroffenen Geschädigten Schutz durch Überwachungsdienstleistungen zu gewähren (sog. credit monitoring expenses ) Notifizierungskosten Krisenmanagementkosten Kosten, die einem versicherten Unternehmen aufgrund einer Pflichtverletzung, einer Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, eines Cyberdiebstahls, einer Cybererpressung oder aufgrund von Cybervandalismus (Begriffe, siehe vorstehende Bausteine) entstehen. Versichert sind die angemessenen Kosten für: die Beiziehung eines externen Rechtsanwalts. die Beiziehung eines forensischen Sicherheitsberaters. die Beiziehung eines PR-Beraters. PR-Aktivitäten. 10
11 Belohnung Die von einem versicherten Unternehmen an eine natürliche Person gezahlte Belohnung für Informationen, die anderweitig nicht verfügbar waren, und die zur Festnahme und Verurteilung von Personen führen, die für die Cyberattacke oder die Cyber-Erpressung verantwortlich sind. Teilnahme an Gerichtsverfahren Sofern Mitarbeiter im Falle der Inanspruchnahme von Versicherten (siehe: Cyber-Haftpflicht) vor Gericht erscheinen müssen, an Zeugenbefragungen, Rechtsberatungen oder an Gerichtsverfahren als Beobachter teilnehmen müssen, werden Versicherungsnehmer für die dadurch entstandenen Kosten pauschal entschädigt. 11
12 Disclaimer Diese Informationen haben lediglich beschreibenden Charakter. Die Risikodeckung kann ausschließlich durch die Chubb Insurance of Europe SE erfolgen. Der gewährte Deckungsumfang ist den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Chubb verweist auf die für das Zeichnen von Risiken zuständigen Einheiten der Chubb Unternehmensgruppe. 12
13 Fragen Sie uns Chubb Insurance Company of Europe SE Direktion für die Schweiz Zollikerstrasse Zürich Telefon Fax CHUBB Insurance Company of Europe SE 106 Fenchurch Street, London, EC3M 5NB, United Kingdom 13
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