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1 Ein kurzer Überblick

2 Willkommen bei Sanagate Wir versichern Ihre Gesundheit umfassend, einfach und kostengünstig. Für Sie und mit Ihnen. Wir übernehmen Verantwortung. Alle sprechen vom Senken der Gesundheitskosten wir handeln und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Klar definierte Produktpalette Einfache Prozesse Unkomplizierte und professionelle Versicherungsleistungen Sie handeln eigenverantwortlich. Mit einem verantwortungsvollen Bezug von medizinischen Dienstleistungen helfen Sie mit, die Gesundheitskosten zu senken. Sie bevorzugen Generika gegenüber den teuren Originalpräparaten. Ihre Versicherungskarte dient nicht als Zahlungsmittel beim Arzt oder Apotheker. Wir bieten nachhaltig tiefe Prämien. Wir wollen, dass Sie Ihre Gesundheit kostengünstig versichern können und zwar dauerhaft. Wir betreiben kein kostenintensives Agenturnetz. Wir führen keine aufwändigen Werbeaktivitäten durch. Wir verzichten auf alle unnötigen Serviceleistungen. Sie nutzen moderne Kommunikationswege. Dank des Internets können wir Ihnen alle Dienstleistungen einfacher und kostengünstiger anbieten. Unsere Website dient Ihnen als Informationscenter. Mit dem Kundenlogin mysanagate haben Sie Ihre gesamten Versicherungsunterlagen online jederzeit im Überblick. «Gesundheit einfach versichert» heisst: Nachhaltig Umfassende günstige Prämien Versicherungsleistung 3. Gemeinschaftliches Handeln Mit unkomplizierten Abläufen, einfachen Kommunikationswegen und einer schlanken Administration sorgen wir für nachhaltig günstige Prämien. Erstklassige Produkte gewährleisten Ihnen eine umfassende Deckung der Behandlungskosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und Sie kontrollieren Ihre Kosten eigenverantwortlich. Damit reduzieren wir gemeinsam Aufwand und Kosten. 2

3 Das Produktangebot von Sanagate im Überblick Ambulantversicherung Weitreichende Ergänzungen zur Grundversicherung im ambulanten Bereich Spitalversicherung Mehr Komfort und Wahlfreiheit im Spital Grundversicherung Die Grundversicherung deckt die gesetzlichen Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Wir bieten sie in drei Varianten an: Ordentliche Grundversicherung Freier Zugang zu allen gesetzlich anerkannten Leistungserbringern. Hausarztversicherung Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle. Ausnahmen: Beim Augenarzt und Gynäkologen besteht freie Wahl. SanaCall (Telemedizinisches Modell) Vor jeder Arztkonsultation kontaktieren Sie das Zentrum für Telemedizin. Ausnahmen: Der Augenarzt und der Gynäkologe können direkt konsultiert werden. Grundversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Alternativversicherung Vielseitige Auswahl an alternativen Heilmethoden Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall Die Kapitalversicherungsvorsorge bei Unfall Zahnpflegeversicherung Ideale Ergänzung zu den begrenzten Leistungen der Grundversicherung Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 3

4 Grundversicherung Die Grundversicherung deckt die Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Wir bieten sie in drei Varianten an. Ordentliche Grundversicherung Sie entscheiden im Krankheitsfall selbst, ob Sie sich vom Hausarzt oder von einem Spezialisten behandeln lassen möchten. Der Zugang zu allen gesetzlich anerkannten Leistungserbringern steht Ihnen offen. Hausarztversicherung Sie wählen bei Versicherungsabschluss einen Hausarzt aus der Sanagate-Hausarztliste (Hausarzt-Suche). Der von Ihnen gewählte Hausarzt ist Ihre erste Ansprechperson und koordiniert Ihre medizinische Versorgung. Bei Bedarf überweist er Sie an Spezialisten oder ins Spital. Ausnahmen sind Notfälle, sowie der Augen- und Frauenarzt, welche Sie direkt konsultieren können. Die aktuelle Liste mit allen von Sanagate anerkannten Hausärzten in Ihrer Umgebung 蠀 finden Sie unter SanaCall (Telemedizinisches Modell) Mit dem alternativen Versicherungsmodell SanaCall verpflichten Sie sich, vor jeder Konsultation eines Arztes das unabhängige Zentrum für Telemedizin zu kontaktieren. Ausnahmen sind Notfälle, sowie der Augen- und Frauenarzt, welche Sie direkt konsultieren können. Unter der folgenden Telefonnummer erhalten Sie 7 Tage die Woche, rund um die Uhr eine medizinische Beratung: Ihr Sparpotential Franchise nach Wahl Bis zu 43 % Rabatt in allen drei Varianten mit einer frei wählbaren Jahresfranchise Prämienrabatt Hausarztversicherung 10 % Ermässigung auf die Grundversicherungsprämien Prämienrabatt SanaCall (Telemedizinisches Modell) Bis zu 16 % Ermässigung auf die Grundversicherungsprämien Ausschluss der Unfalldeckung 7 % Prämienermässigung, wenn Sie mindestens 8 Std. pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind Prämienverbilligung durch Bund und Kanton Bis zu einem gewissen Einkommen haben Sie möglicherweise Anrecht auf einen staatlichen Beitrag an die Krankenversicherungsprämien. Erkundigen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder bei der kantonalen Verwaltung. 4

5 Leistungen Leistungsbereich Ambulante Behandlung / Schulmedizin Ambulante Behandlung / Alternativmedizin Spitalaufenthalt Ausland Grundversicherung (KVG) Kostendeckung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sowie Pflegefachpersonen Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der betreffenden komplementär medizinischen Disziplin Finanziell und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in einem anerkannten Spital in der allgemeinen Abteilung gemäss kantonaler Spitalliste des Wohnkantons Kostendeckung bei Notfällen ambulant und stationär in der allgemeinen Abteilung, bis max. zum doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz. Für die EU-Staaten (inkl. Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen) gelten besondere Bestimmungen gemäss den bilateralen Verträgen Prävention Gemäss Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 12 Medikamente Bade- und Erholungskuren Mutterschaft / Stillen Vorsorgeuntersuchungen Impfungen Transport- und Rettungskosten Hauspflege / Pflege im Pflegeheim Hilfsmittel Zahnbehandlungen Psychotherapie Brillengläser /Kontaktlinsen Ärztlich verordnete Medikamente der Generikaliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste Badekuren in anerkannten Heilbädern: CHF 10 pro Tag, max. 21 Tage pro Jahr; medizinische Kosten für Erholungskuren nach KVG 7 Untersuchungen während der Schwangerschaft und eine Nachkontrolle, 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft; Geburtsvorbereitungskurs: max. CHF 150; Geburt zu Hause oder im Spital; Stillberatung: max. 3 Sitzungen Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen gemäss KLV Art. 12e Beiträge an Massnahmen der medizinischen Prävention, z. B. Kinderimpfungen Transport: 50 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr Rettungskosten: 50 %, max. CHF 5000 pro Kalenderjahr Kostendeckung für ärztlich verordnete Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen Gesetzlich vorgeschriebene Beiträge an Hilfsmittel gemäss Liste «Mittel und Gegenstände» Kostendeckung bei schweren Erkrankungen des Kausystems bzw. falls die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist. Primärversorgung bei Zahnunfall (falls Unfalldeckung eingeschlossen) Kostendeckung für Psychotherapie beim Arzt CHF 180 pro Kalenderjahr bis zum 18. Altersjahr 5

6 Ambulantversicherung Die Ambulantversicherung ergänzt die Grundversicherung und schliesst Lücken in der medizinischen Grundversorgung. Sie bietet unter anderem: Kostendeckung für ärztlich verordnete und wissenschaftlich anerkannte Medikamente Kostenbeteiligung an Brillen und Kontaktlinsen Integrierte Ferien- und Reiseversicherung Integrierte Patienten- und Auslandrechtsschutzversicherung Deckung von Transport- und Rettungskosten Deckung von Zahnstellungskorrekturen bei Kindern Weltweite Deckung im medizinischen Notfall Deckung von Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sowie Stillgeld während der Mutterschaft Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln (z. B. Schuheinlagen) Kostenbeteiligung an Haushaltshilfe Kostenbeteiligung an psychotherapeutischen Behandlungen Wir bieten Ihnen zwei Varianten. Sie wählen nach Ihren Bedürfnissen: Minima Für junge und / oder budgetorientierte Personen. Minima deckt nennenswerte Lücken der Grundversicherung pragmatisch und äusserst preiswert ab. Optima Für sicherheitsbedachte Personen und Familien. Optima bietet eine solide, breite Ergänzung zur Grundversicherung zu einem erschwinglichen Preis. Karenzfrist Bei Mutterschaft beginnt der Leistungsanspruch nach einer Karenzfrist von 365 Tagen. Ihr Sparpotential Familienrabatt 20 % Prämienermässigung für Kinder Vertragsdauerrabatt 2 % für 3-Jahres-Vertrag 4 % für 5-Jahres-Vertrag 6

7 Leistungen Leistungsbereich Ambulantversicherung Minima Ambulantversicherung Optima Schweiz Medikamente 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt in der ganzen Schweiz bei KVG-anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sowie Pflegefachpersonen 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt für ärztlich verordnete und wissenschaftlich anerkannte sowie auf der Liste des Versicherers aufgeführte Medikamente (ausgenommen: Medikamente der «Spezialitätenliste», der «Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung [LPPV]» und der «Ergänzungsliste LPPV») Unterbindung ambulant 90 % Kostendeckung, max. CHF 2000 Ohrkorrekturen ambulant 90 % Kostendeckung, max. CHF 2000 pro Person bis zum vollendeten 18. Altersjahr Zahnbehandlungen 50 % Kostendeckung, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr Weisheitszahnentfernung 50 % Kostendeckung, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr ab 19. Altersjahr Zahnstellungskorrekturen 50 % Kostendeckung, max. CHF pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr Brillengläser, Kontaktlinsen und Laser-Behandlungen am Auge Kostendeckung von CHF 150 pro Fall bis zum vollendeten 18. Altersjahr; Kostendeckung von CHF 150 pro Kalenderjahr ab 19. Altersjahr Hilfsmittel 90 % Kostendeckung, max. CHF 500 pro Kalenderjahr für Hilfsmittel, die vom Versicherer anerkannt sind 90 % Kostendeckung, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr für Hilfsmittel, die vom Versicherer anerkannt sind Pflege bzw. Hilfe zu Hause Für Pflege und Hilfe zusammen: max. CHF 50 pro Tag bis max. CHF 2000 pro Kalenderjahr, sofern ärztlich verordnet Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt Vorsorge- und Schutzimpfungen 90 % Kostendeckung, max. CHF 100 pro Kalenderjahr für Vorsorge- und Schutzimpfungen, die vom Versicherer anerkannt sind 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt für Vorsorge- und Schutzimpfungen, die vom Versicherer anerkannt sind Nichtärztliche Psychotherapie 75 % Kostendeckung, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr für Krankheitsbehandlungen bei Psychotherapeuten, die vom Versicherer anerkannt sind Patientenrechtsschutz CHF Kostendeckung pro Fall in Europa; CHF Kostendeckung pro Fall ausserhalb Europas Mutterschaft Stillen Ultraschalluntersuchung Ambulante Geburt Vergütung von CHF 200 pro Kind, sofern Mutter und Kind eine Ambulantversicherung abgeschlossen haben. 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt für Ultraschalluntersuchungen 90 % Kostendeckung, betraglich unbegrenzt bei Geburt ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes Ausland weltweit Notfallmässige ambulante und stationäre Behandlung Personen-Assistance Ausland-Rechtsschutz 90 % Kostendeckung in Ergänzung zur Grundversicherung (KVG), betraglich unbegrenzt für ambulante Behandlungen. Volle und betraglich unbegrenzte Kostendeckung für stationäre Behandlungen Betraglich unbegrenzte Kostendeckung CHF Kostendeckung pro Fall in Europa; CHF Kostendeckung pro Fall ausserhalb Europas Transporte Schweiz und weltweit Nottransporte, Suche und Rettung Nottransporte: betraglich unbegrenzte Kostendeckung; Such- & Rettungsaktionen: CHF Kostendeckung pro Fall Transporte Vermeidung / Verkürzung Spitalaufenthalt Repatriierung CHF 250 Kostendeckung pro Kalenderjahr Betraglich unbegrenzte Kostendeckung CHF 1000 Kostendeckung pro Kalenderjahr 7

8 Spitalversicherung In der Grundversicherung sind lediglich Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung in einem gemäss kantonaler Spitalliste anerkannten Spital versichert. Mit der Spitalversicherung haben Sie die freie Wahl. Freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz Freie Wahl der Abteilung bei jedem Spitaleintritt: allgemein, halbprivat oder privat Karenzfrist Bei Mutterschaft beginnt der Leistungsanspruch nach einer Karenzfrist von 365 Tagen. Integrierte Bade- und Erholungskuren Übernahme der Kosten für Geburtshäuser, die nicht auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind bzw. Beiträge an Hausgeburten Beim Spitalaufenthalt eines versicherten Kindes beteiligt sich der Versicherer an den Aufenthaltskosten für eine Begleitperson (Rooming-in) Wir bieten Ihnen zwei Varianten. Sie wählen nach Ihren Bedürfnissen: Minima Für junge und / oder budgetorientierte Personen. Minima deckt nennenswerte Lücken der Grundversicherung pragmatisch und äusserst preiswert ab. Ihr Sparpotential Familienrabatt 20 % Prämienermässigung für Kinder Vertragsdauerrabatt 2 % für 3-Jahres-Vertrag 4 % für 5-Jahres-Vertrag Ausschluss Mutterschaft Frauen im Alter zwischen 21 und 45 Jahren profitieren von einer Prämienermässigung, wenn sie Mutterschaftsleistungen aus der Versicherung ausschliessen. Optima Für sicherheitsbedachte Personen und Familien. Optima bietet eine solide, breite Ergänzung zur Grundversicherung zu einem erschwinglichen Preis. 8

9 Leistungen Leistungsbereich Spitalversicherung Minima Spitalversicherung Optima Örtlicher Geltungsbereich Freie Abteilungswahl (allgemein, halbprivat, privat) bei stationären Behandlungen Spital stationär Wahlbehandlungen sind in der ganzen Schweiz, Notfallbehandlungen weltweit versichert Wahlmöglichkeit vor Spital- oder Klinikeintritt. Je nach gewählter Abteilung wird die bei Vertragsabschluss festgelegte Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr in Rechnung gestellt Wahlmöglichkeit unter den vom KVG und Versicherer anerkannten Spitälern Rehabilitation stationär Psychiatrie stationär Wahlmöglichkeit unter den vom KVG und Versicherer anerkannten Kliniken für max. 60 Tage pro Kalenderjahr Wahlmöglichkeit unter den vom KVG und Versicherer anerkannten Kliniken für max. 60 Tage pro Kalenderjahr Wahlmöglichkeit unter den vom KVG und Versicherer anerkannten Kliniken für max. 90 Tage pro Kalenderjahr Wahlmöglichkeit unter den vom KVG und Versicherer anerkannten Kliniken für max. 90 Tage pro Kalenderjahr Spital ambulant, Rehabilitation ambulant 90 % Kostendeckung des im Krankenversicherungsgesetz anerkannten Referenztarifs, falls keine andere Versicherung für ambulante Kosten besteht und die ambulante Behandlung der Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes dient. Es gelten dieselben Leistungsbegrenzungen wie beim stationären Aufenthalt Bade- und Erholungskuren Mutterschaftsleistungen im Geburtshaus, stationär Ambulante Mutterschaftsleistungen im Geburtshaus oder ambulante Hausgeburt Aufenthalts- und Erstuntersuchungskosten für Neugeborene Kostendeckung für Bade- und Erholungskuren, zusammen max. CHF 20 pro Tag bis max. CHF 500 pro Kalenderjahr Kostenübernahme von CHF 1000 für eine stationäre Geburt Vergütung von CHF 1000 pro Geburt ohne Kostennachweis Kostendeckung für max. 10 Tage ab Geburt Kostendeckung für Bade- und Erholungskuren, zusammen max. CHF 80 pro Tag bis max. CHF 2000 pro Kalenderjahr Kostendeckung für alle ausgewiesenen Aufenthaltskosten Vergütung von CHF 1500 pro Geburt ohne Kostennachweis Kostendeckung für max. 30 Tage ab Geburt Pflege des gesunden Neugeborenen bei erneutem Spitalaufenthalt der Mutter Kostendeckung bis 10 Wochen nach Geburt, max. CHF 100 pro Tag Rooming-in Kostendeckung für eine Begleitperson des versicherten Kindes: max. CHF 80 pro Tag bis max. CHF 2000 pro Kalenderjahr Unterbindung stationär Kostendeckung max. CHF 500 pro Fall Kostendeckung max. CHF 4000 pro Fall Kostendeckung für Transportkosten zur Vermeidung / Verkürzung von Spitalaufenthalten Kostendeckung max. CHF 250 pro Kalenderjahr ohne Kumulation mit der Ambulantversicherung Kostendeckung max. CHF 1000 pro Kalenderjahr ohne Kumulation mit der Ambulantversicherung Kostenbeteiligungsvarianten (Spitalabteilungen) Variante 1 Variante 2 Allgemein: ohne Kostenbeteiligung Halbprivat: 40 %, bis CHF 8000 Privat: 70 %, bis CHF Allgemein: ohne Kostenbeteiligung Halbprivat: 20 %, bis CHF 4000 Privat: 35 %, bis CHF 7000 Allgemein: ohne Kostenbeteiligung Halbprivat: 20 %, bis CHF 2000 Privat: 35 %, bis CHF 4000 Allgemein: ohne Kostenbeteiligung Halbprivat: ohne Kostenbeteiligung Privat: 35 %, bis CHF

10 Alternativversicherung Immer mehr Menschen möchten die Schulmedizin mit alternativen Heilmethoden ergänzen. Mit ihrem vielfältigen Angebot ist die Alternativversicherung die ideale Ergänzung dazu. Wir bieten unter anderem: Freie Wahl unter zahlreichen vom Versicherer anerkannten Leistungserbringern und Methoden 80 % Kostendeckung bis maximal CHF 1500 pro Kalenderjahr für Behandlungen im Bereich der Alternativmedizin Ihr Sparpotential Familienrabatt 20 % Prämienermässigung für Kinder Alle bekannten Methoden wie die traditionelle Chinesische Medizin, Homöopathie, Osteopathie, medizinische oder klassische Massagen und andere sind versichert. Leistungen ohne ärztliche Verordnung Mehr Infos dazu finden Sie unter 10

11 Zahnpflegeversicherung Die Zahnpflegeversicherung schützt das Budget vor hohen Kosten zahnärztlicher Eingriffe. Sie beteiligt sich an sämtlichen Kosten für Behandlungen, die von der Grundversicherung und der Ambulantversicherung nicht gedeckt sind. Wir bieten unter anderem: Kosten von Kontrolluntersuchungen (inkl. Röntgen) und Dentalhygiene Behandlungen wie Füllungen oder Zahnentfernungen Karenzfrist Der Leistungsanspruch beginnt nach einer Karenzfrist von 6 Monaten bei normalen Zahnbehandlungen bzw. 12 Monaten bei Zahnprothetik. Zahnprothesen wie Kronen, Stiftzähne, Stege, Brücken, Teil- oder Vollprothesen Zahnstellungskorrekturen Wählen Sie Ihre Leistungsvariante: Variante Kostenübernahme in Prozent Max. Kostenübernahme pro Kalenderjahr 1 50 % CHF 500 Ihr Sparpotential Familienrabatt 20 % Prämienermässigung für Kinder 2 75 % CHF % CHF % CHF %* CHF % CHF 1000 * CHF 500 Franchise pro Kalenderjahr 11

12 Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall Ein Unfall mit tragischen Folgen wie Tod oder Invalidität bringt neben unermesslichem Leid häufig schwere finanzielle Probleme mit sich. Die Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall hilft zumindest, die finanziellen Folgen zu lindern und schützt Sie vor untragbaren Kosten. Die Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall bietet folgende Vorteile: Kapitalauszahlung von bis zu CHF im Todesfall bzw. CHF 1,4 Mio. bei Invalidität infolge Unfall Auszahlung unabhängig von Leistungen anderer Versicherer Ihr Sparpotential Familienrabatt 20 % Prämienermässigung für Kinder Progression des Invaliditätskapitals bis zu 350 % Versicherungssummen frei wählbar Steuerbegünstigte Auszahlung Optimaler Schutz zu kleinem Preis, bereits ab CHF 1.90 pro Monat 12

13 Beispiele von möglichen Kombinationen der Versicherungssumme Versicherungssumme Tod / Invalidität Monatsprämie Männer Monatsprämie Frauen Kinder * (0 18. Altersjahr) CHF 5000 / CHF 1.90 CHF 1.90 CHF / CHF 3.90 CHF 3.90 CHF / CHF 5.50 CHF 5.50 Jugendliche * ( Altersjahr) CHF / CHF 4.80 CHF 4.80 CHF / CHF 8.40 CHF 8.40 CHF / CHF CHF Erwachsene (ab 26. Altersjahr) CHF / CHF 7.60 CHF 6.20 CHF / CHF CHF CHF / CHF CHF * Prämien exkl. Abzug 20 % Familienrabatt bis zum vollendeten 20. Altersjahr Das folgende Beispiel zeigt Ihnen die progressive Auszahlung bei einer Versicherungssumme von CHF bei Invalidität durch Unfall: Invaliditätsgrad in Prozent Invaliditätsgrad mit Progression Versicherungssumme Effektive Auszahlung 25 % 25 % CHF CHF % 100 % CHF CHF % 225 % CHF CHF % 350 % CHF CHF

14 Ihr Wechsel zu Sanagate Sie möchten Ihre Gesundheit umfassend, einfach und kostengünstig versichern? So wechseln Sie unkompliziert und bequem zu Sanagate: Offerte anfordern Mit unserem Onlineprämienrechner auf können Sie sich zu Hause in aller Ruhe Ihr persönliches Versicherungsangebot zusammenstellen und eine unverbindliche Offerte anfordern. Antrag ausfüllen und abschicken Ihren Versicherungsantrag können Sie entweder direkt online ausfüllen und abschliessen oder Sie senden uns den unterzeichneten Antrag per Post. Ihre Police erhalten Sie anschliessend auf dem Postweg. Bearbeitungsdauer Damit Sie bestens informiert sind, zeigen Ihnen unsere Servicelevel auf innert welcher Frist wir Ihre Anliegen bearbeiten. Wir kündigen für Sie Auf finden Sie das vorgefertigte Kündigungsformular. Füllen Sie das Dokument aus, senden Sie es uns bis spätestens Mitte November unterschrieben zu und wir erledigen den Rest für Sie. Kündigungsfristen Grundversicherung Zusatzversicherungen Regulärer Kündigungstermin 31. Dezember 31. Dezember Kündigungsfrist 1 Monat* 3 Monate** Kündigung zugestellt bis Letzter Arbeitstag im November Letzter Arbeitstag im September Erhöht Ihr Versicherer die Prämien der Zusatzversicherungen, gilt eine Kündigungsfrist von lediglich einem Monat. * Sofern Sie im Herbst von Ihrem Versicherer über die neuen Prämien informiert wurden, ansonsten 3 Monate. ** Falls in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen nicht anders definiert. 14

15 Gut zu wissen Treten Sie auf mittels Online-Formular einfach und schnell mit uns in Kontakt. Mit dem Online- Prämienrechner können Sie sich Ihr persönliches Versicherungsangebot bequem zusammenstellen und auch gleich abschliessen. Zudem finden Sie auf unserer Website nützliche Hinweise, wie Sie bei Sanagate von zahlreichen Sparmöglichkeiten profitieren können. mysanagate das Kundenlogin Mit dem personalisierten Kundenlogin mysanagate können Sie Ihre gesamten Versicherungsunterlagen online verwalten. So haben Sie Ihre Daten und Kosten jederzeit im Überblick. Sanagate Contact Center Bevorzugen Sie den telefonischen Kontakt, ist unser Contact Center jeweils von Mo. bis Fr. zwischen 8.00 und Uhr für Sie geöffnet (exkl. allg. Feiertage). Bitte halten Sie bei einem Anruf Ihre Versicherungskarte bereit, damit wir Ihr Anliegen speditiv bearbeiten können. Ausland-Notruf +41 (0) Als Kunde der Sanagate ist unsere Notruf zentrale bei einem krankheits- oder unfallbedingten Notfall im Ausland 24h für Sie da. Telemedizinische Beratung Jetzt anmelden my.sanagate.ch Sie haben eine gesundheitliche Frage, möchten aber nicht sofort zum Arzt gehen? Als Sanagate-Kunde können Sie sich jederzeit durch das medizinische Fachpersonal des Zentrums für Telemedizin unter der Nummer beraten lassen. Familienrabatt Sanagate gewährt Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr 20 % Prämienrabatt auf alle Zusatzversicherungen, sofern ein Elternteil sowie das Kind/ der Jugendliche bei Sanagate die Grundversicherung abgeschlossen haben und gemeinsam in einem Haushalt leben. Versicherungskarte Ihre Versicherungskarte dient nicht als Zahlungsmittel für Arzt- und Apothekerrechnungen. Sie begleichen anfallende Rechnungen in einem ersten Schritt selbst. Nach Erreichen der Jahresfranchise senden Sie uns Ihre Belege ein und wir erstatten Ihnen die Leistungen zurück. Social Media Auf Facebook.com/sanagate können Sie sich mit uns in einem unkomplizierten Rahmen über aktuelle Themen austauschen. Zeitnah erhalten Sie die neusten Informationen auch auf Twitter.com/sanagate sanablog Versicherung einfach erklärt Möchten Sie mehr zum Thema Gesundheit und Versicherungswesen erfahren? Besuchen Sie unseren Blog stöbern Sie in unterhaltsamen Artikeln und diskutieren Sie mit. Ihre Meinung interessiert uns. Qualität ist uns wichtig Um unsere Dienstleistungen stetig und nachhaltig zu verbessern, arbeiten wir nach den neusten Qualitätsstandards und lassen unsere Prozesse regelmässig durch externe Stellen überprüfen. Zusammen, einfach professionell Zusammen mit Ihnen setzen wir uns bei Sanagate nachhaltig für tiefe Prämien ein. Wir arbeiten professionell nach einfachen und kostengünstigen Abläufen, während Sie medizinische Dienstleistungen kostenbewusst beziehen. Dabei decken unsere modernen Versicherungsprodukte Ihre individuellen Bedürfnisse. Denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig. 15

16 Sanagate AG Postfach Luzern Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick vermitteln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Einzelheiten entnehmen Sie den gesetzlichen Vorschriften nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)* und den Zusatzbedingungen (ZB)*, welche für die Leistungspflicht massgebend sind. *Rechtsträger CSS Versicherung AG Form. 2000d kü

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