E-Publizität im Rahmen neuer Compliance-Regularien zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität. Beate Werner, MBA UoW. Präsentiert von:

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1 Präsentiert von: Beate Werner, MBA UoW E-Publizität im Rahmen neuer Compliance-Regularien zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität Seite 1

2 1. KPMG-Studie 2. Die Compliance-Debatte 3. Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung 3.1 Umstellung der Handelsregister auf elektronischen Betrieb 3.2 Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen im elektronischen Bundesanzeiger 3.3 Einrichtung eines zentralen elektronischen Unternehmensregisters 3.4 Sanktionen bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten 4. Fazit Seite 2

3 1. KPMG-Studie 2010 Erscheinungsformen/Verteilung von Wirtschaftskriminalität; Quelle: KPMG (2010): S. 8 Die klassischen Vermögensschädigungen wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue treten nach wie vor am häufigsten auf. Fälschungen von Finanzinformationen sind vergleichsweise selten, steigen jedoch wieder an. E-Kriminalität ist im Vormarsch. Oktober 10 Seite 3

4 1. KPMG-Studie 2010 Geschätzte durchschnittliche Schadenshöhe nach Delikttypen; Quelle: KPMG (2010): S Seite 4

5 1. KPMG-Studie Verteilung der Wirtschaftsdelikte auf Unternehmensbereiche; In Anlehnung an KPMG (2010): S. 9 Es zeigt sich eine Verschiebung in den Bereich Finanz und Rechnungswesen. Die wirtschaftskriminellen Handlungen wandern also in der Unternehmenshierarchie weiter nach oben Seite 5

6 2. Die Compliance-Debatte Kontrollparadoxon: Nach bekannt werden internationaler Bilanzbetrüge wurde mit einer Reihe von Corporate-Governance-Konzeptionen reagiert. Die Entwicklung der internen systematisierten Präventionsmaßnahmen und Best-Practices im Bereich Management Control begründen hier eine Relativierung, weil diese zur vermehrten Aufdeckung beigetragen haben Seite 6

7 2. Die Compliance-Debatte Manipulierte Jahresabschlüsse bzw. Finanzinformationen, mangelhafte Abschlussprüfungen und riesige Vermögensschädigungen von Aktionären und Stakeholdern waren Anlass für sowohl nationale als auch internationale Verschärfung entsprechender Regularien. Ein Instrument zur Wiederherstellung des Vertrauens an den Kapitalmarkt sollte die Neuordnung der diesem Kreis zugänglichen Publikationen sein. Als wohl populärste Konzeption ist der Sarbane-Oxley-Act zu nennen. Zur Überwachung der Publizität wurde ein Disclosure Commitee gegründet. Maßnahmen der Europäischen Union hierzu lagen in der Verabschiedung der s. g. EU-Transparenzrichtlinie. Von der Bundesregierung wurde ein 10-Punkte-Plan veröffentlicht Seite 7

8 3. Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung Hier wurden die Möglichkeiten der Nutzung moderner Medien zur Publikation als Chance zur Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts erkannt. Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sollte eine Verbesserung der Durchsetzung der Offenlegung des Financial Reportings erreicht werden. Angesichts der schwachen Sanktionierung bei Verletzungen dieser Publizitätspflichten galt sie bis dahin als faktisches Wahlrecht. In Anlehnung an Hofmann (2008): S Seite 8

9 3.1 Umstellung der Handelsregister auf elektronischen Betrieb Bislang erfolgte die Offenlegung durch Einreichen der Unterlagen der Rechnungslegung beim zuständigen Handelsregister. Gemäß dem EHUG sind die Handelsregister nunmehr zwingend elektronisch zu führen. Das EHUG versucht, die Vorteile einer technologischen Modernisierung mit der traditionellen Registerführung durch die Amtsgerichte zu verbinden. Neben der nach wie vor kostenfreien Einsichtnahme beim zuständigen Registergerichts ist eine Einsichtnahme nunmehr auch über das gemeinsame zentrale Internet-Portal ( möglich.

10 3.2 Veröffentlichung von Rechnungslegungsinformationen im elektronischen Bundesanzeiger Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung sind nicht mehr beim Handelsregister, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger (ebaz) einzureichen. Die Amtsgerichte werden von der Unternehmenspublizität in Bezug auf die Rechnungslegungsunterlagen vollständig befreit und insofern durch den elektronischen Bundesanzeiger ersetzt. Für die Gerichte bedeutet dies primär eine Entlastung von justizfernem Verwaltungsaufwand. Der Betreiber des ebaz veröffentlicht sämtliche Rechnungslegungsinformationen unter kostenfrei und für jedermann zugänglich und übermittelt diese anschließend an das neu geschaffenen elektronische Unternehmensregister.

11 3.3 Einrichtung eines zentralen elektronischen Unternehmensregisters Interessenten müssen sich die wesentlichen Unternehmensinformationen nicht mehr aus verschiedenen Quellen zusammensuchen, sondern können diese ohne nennenswerten Aufwand gebündelt im Internet unter abrufen Das elektronische Unternehmensregister dient als Sammel- und Aufbewahrungsstelle hauptsächlich Informationszwecken. Es entbindet die Unternehmen nicht von der Pflicht, Eintragungen im Handelsregister und im ebaz vorzunehmen.

12 3.4 Sanktionen bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten Der Betreiber des ebaz prüft die fristgerechte und vollständige Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen und unterrichtet bei Versäumnissen das neu geschaffene Bundesamt für Justiz. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ist damit kein Antrag von dritter Seite mehr erforderlich, um ein Verfahren in Gang zu setzen. Das Ordnungsgeld beträt zwischen und

13 4. Fazit Mit der Änderung des Mediums, in dem die Veröffentlichung vorzunehmen ist, wird sichergestellt, dass die Nichtbeachtung der Veröffentlichungsvorschriften frühzeitig erkannt und effektiv sanktioniert wird.

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Beate Werner MBA UoW Airbus Deutschland GmbH

15 Quellenverzeichnis: Bundesreg. (2007) Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Hofmann (2008): Dr. Stefan Hofmann; Handbuch Anti-Fraud-Management, Berlin 2008 KPMG (2010): KPMG Wirtschaftskriminalität in Deutschland Seite 15

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