Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/
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- Cathrin Haupt
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1 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen J.H. Pestalozzi Greifswald Telefon 03834/3909 Fax 03834/
2 Inhaltliche Schwerpunkte der Schulvereinbarung 1. Öffnungszeiten 2. Rechte und Pflichten der Schüler 2.1 Allgemeine Rechte und Pflichten 2.2 Verhalten im Schulgebäude 2.3 Verhalten im Schulgelände 3. Pausenordnung 3.1 Pausenzeiten 3.2 Unterrichtszeiten 4. Schulwegregelungen für Unterrichtsorte außerhalb des eigentlichen Schulgeländes 5. Verbote 6. Besucherordnung 7. Vorabdruck der Einverständniserklärung 1
3 Punkt 1: Öffnungszeiten (1) Das Schulhaus ist von Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr geöffnet. (2) Für die Fahrschüler ist ab 7.00 Uhr Einlass. Sie werden morgens bis zum Beginn der Lehreraufsicht auf dem Schulhof und nach dem Unterricht bis zur Abfahrt der Busse und Taxen betreut. (3) Die Lehreraufsicht auf dem Schulhof beginnt morgens um 7.30 Uhr. (4) Alle Schüler finden sich morgens auf dem Schulhof ein, wenn ihr Unterricht in der 1.Stunde beginnt. Nur auf dem Schulhof wird die Aufsicht durch Lehrer vor Unterrichtsbeginn gewährleistet. (5) Schüler, die laut Stundenplan später mit dem Unterricht beginnen, haben sich zur entsprechenden Unterrichtszeit einzufinden. 2
4 Punkt 2: Rechte und Pflichten der Schüler Punkt 2.1: Allgemeine Rechte und Pflichten (1) Jeder Schüler hat das Recht auf Mitbestimmung in der Klasse, in Vertretung im Klassenschülerrat, im Schülerrat der Schule und in der Schulkonferenz. (2) Jeder Schüler hat das Recht auf ein ruhiges und ordentliches Lernumfeld (frei von Waffen, Drogen und Lärm). (3) Jeder Schüler hat das Recht auf Akzeptanz und Anerkennung. (4) Jeder Schüler hat die Pflicht, regelmäßig und pünktlich die Schule mit vollständigen Hausaufgaben und Arbeitsmitteln zu besuchen. 3
5 (5) Jeder Schüler muss sorgsam und verantwortungsbewusst mit allen Schulmaterialien umgehen! (6) Jeder Schüler muss die allgemein geltenden hygienischen Normen in der eigenen Körperpflege beachten. Im Umgang mit sanitären Mitteln und in der Benutzung sanitärer Anlagen muss jeder Schüler sorgsam sein. (7) Jeder Schüler muss ein gewaltfreies Verhalten in körperlicher sowie seelischer Hinsicht anstreben und praktizieren! (8) Jeder Schüler hat auf andere Rücksicht zu nehmen sowie auf einen würdevollen Umgang mit Mitschülern, Lehrern und anderen Erwachsenen zu achten. (9) Jeder Schüler hat den Anweisungen des Schulpersonals (Lehrer, Erzieher, technisches Personal) Folge zu leisten. 4
6 Punkt 2.2: Verhalten im Schulgebäude (1) Der Klassenraum wird während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Eine Ausnahme liegt mit der Erlaubnis des Lehrers vor. (2) Fachräume werden nur in Begleitung des Fachlehrers betreten. (3) Der Raumwechsel vollzieht sich ruhig und geordnet, ohne Gedrängel oder Rennereien auf den Fluren und in den Treppenaufgängen. (4) Alle achten darauf, dass die Verbindungstüren und Außentüren stets geschlossen sind. (5) Nach Unterrichtsschluss werden stets die Stühle hochgestellt. Abfälle kommen in die dafür vorgesehenen Behälter. Wir achten alle auf Sauberkeit! (6) Für persönliche Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. (7) Telekommunikationsgeräte sind während des gesamten Schulbesuches, auch in den Pausen, auszuschalten. Dringende Telefonate mit den Eltern können über die Schulsachbearbeiterin im Büro erfolgen. 5
7 Punkt 2.3: Verhalten auf dem Schulgelände (1) Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden (in Ausnahmefällen mit Erlaubnis des Lehrers). (2) Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt und gesichert. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei auftretenden Schäden oder Verlust! (3) Untersagt sind: das Fahrradfahren auf dem Schulgelände das Werfen mit Gegenständen das Fußballspielen auf dem Pausenhof (4) Es besteht ein absolutes Rauchverbot! (5) Anpflanzungen und Gegenstände im Schulobjekt sind zu achten und nicht zu zerstören! 6
8 Punkt 3: Pausenordnung Punkt 3.1: Pausenzeiten 1x Pause zu 10`: Uhr = Frühstückspause Alle Schüler bleiben im Schulhaus und im Klassenraum oder wechseln zum nächsten Fachraum und nehmen dort das Frühstück ein. In den Fachräumen (Physik, Chemie, Informatik) darf nicht gegessen und getrunken werden. In diesen Ausnahmefällen muss später gefrühstückt werden. 2x Pause zu 15` = Hofpause Alle Schüler verlassen das Schulhaus und begeben sich auf den Schulhof. Bei schlechtem Wetter verbleiben die Schüler im Haus und verbringen die Pause im Raum der darauf folgenden Unterrichtsstunde. 4x Pause zu 5`= Hauspause Alle Schüler verbleiben im Raum oder nutzen die Pause zum Raumwechsel. 7
9 (1) Alle Schüler haben während der Pause den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. (2) Die Anweisungen der Aufsichtsschüler sind zu respektieren. Die Aufsichtsschüler haben verantwortungsbewusst ihre Pflichten zu erfüllen. (3) Vorkommnisse sind sofort einem Lehrer oder im Büro zu melden. Punkt 3.2: Unterrichtszeiten: 1. Stunde Uhr 2. Stunde Uhr 3. Stunde Uhr 4. Stunde Uhr 5. Stunde Uhr 6. Stunde Uhr 7. Stunde Uhr 8. Stunde Uhr 8
10 Punkt 4: Schulwegregelung für Unterrichtsorte außerhalb des eigentlichen Schulgeländes (1) Die Klassenstufen bis einschließlich 6 dürfen Schulwege außerhalb des eigentlichen Schulgeländes nur in Begleitung von Schulpersonal zurücklegen. (2) Ab der Klassenstufe 7 dürfen Schulwege außerhalb des eigentlichen Schulgeländes allein zurückgelegt werden. Beispiele: zur Turnhalle, zu Einkaufszwecken im Fach Hauswirtschaft Dabei ist der kürzeste und sicherste Weg zu nehmen. Entsprechende Schülerbelehrungen müssen dazu erfolgen. (3) Treffpunkt zu allen schulischen Veranstaltungen ist die Schule. Ausnahmen müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. (4) Endet der Schultag für Schüler an einem anderen Lernort, dann kann nach schriftlicher Vereinbarung mit den Eltern die Entlassung der Kinder vor Ort erfolgen. 9
11 Punkt 5: Verbote Nachfolgend aufgeführte Verbote gelten für das Schulhaus, das gesamte Schulgelände und Schulorten außerhalb des eigentlichen Lernortes. Verboten sind: 1. das Mitbringen und Konsumieren aller Arten von Drogen 2. das Tragen und Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen 3. das Mitbringen und Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse 4. das Einschalten und Benutzen der Telekommunikationsgeräte 5. das Erstellen von Film- und Höraufnahmen 6. das Mitbringen von Tieren 7. das Fahrradfahren auf dem Schulgelände 8. jede Form von körperlicher und verbaler Gewalt 9. das Mitbringen und Vertreiben von Werbematerial 10. das Rauchen, auch für Gäste 10
12 Maßnahmeplan bei Verstoß gegen das Verbot der Nutzung von Telekommunikationsgeräten Handlungsfolge 1. Der Schüler wird ermahnt. 2. Der Schüler wird aufgefordert, in das Büro zu gehen. 3. Im Beisein von Zeugen legt der Schüler das Gerät persönlich in einen Umschlag. 4. Der Schüler schreibt seinen Namen darauf und klebt den Umschlag zu. 5. Auf den Umschlag wird der Schulstempel gesetzt. 6. Dieser Umschlag wird im Büro aufbewahrt. Meldung des Vorfalls: 1. Es erfolgt eine Meldung an die Schulleitung. 2. Die Schulleitung informiert die Eltern. 3. Die Eltern holen das Gerät persönlich ab. 11
13 Maßnahmeplan bei Verstoß gegen das Rauchverbot Handlungsfolge 1. Mit dem Schüler wird ein erzieherisches Gespräch geführt. 2. Die Eltern werden schriftlich informiert. 3. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt eine Meldung über die Schulleitung an das Ordnungsamt, um ein offizielles Schreiben an die Eltern zu erwirken. Meldung des Vorfalls 1. Vermerk in das Pausenbuch 2. Information der Eltern 12
14 Punkt 6: Besucherordnung (1) Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden. (2) Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulhaus und auf dem Schulgelände aufhalten. (3) Unterrichtsbesuche, die Teilnahme an Zeugnisausgaben und schulischen Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Die Punkte dieser Schulvereinbarung werden aktuellen Erfordernissen angepasst. 13
15 Punkt 7: Vorabdruck der Einverständniserklärung (1) Ich bin damit einverstanden, dass Bilder und der Vorname meines Kindes für die Darstellung der Aktivitäten der Schule verwendet und veröffentlicht werden... Unterschrift der Erziehungsberechtigten (2) Ich erkläre mich mit dem Inhalt der Schulvereinbarung einverstanden und erkenne sie an. Schuljahr Unterschriften der Erziehungsberechtigten Unterschrift des Schülers *gültig ab 1.September 2008 mit Beschluss der Schulkonferenz vom 26.Juni 2008 und im Nachtrag zu den Punkten 5 und 6 vom 1.Juli
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