H a u s o r d n u n g
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- Sara Beck
- vor 7 Jahren
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1 H a u s o r d n u n g der Eduard-Stieler-Schule Fulda Alle Menschen sind an unserer Schule willkommen, gleichgültig woran sie glauben, woher sie kommen, welche Hautfarbe oder welches Geschlecht sie haben. Das Leben, die Gesundheit, die Ehre und die Würde von allen, die hier miteinander umgehen, müssen gesichert werden. Dazu soll diese Hausordnung helfen. Wir verpflichten uns, die Menschenwürde zu achten und das friedliche Zusammenleben aller zu fördern. Deshalb haben Elternhaus und Ausbildungsbetrieb sowie Schüler- und Lehrerschaft die Pflicht, dazu beizutragen, dieses höchste aller Menschenrechte mit Hilfe dieser Hausordnung durchzusetzen. Und alle, die unsere Schule betreten, müssen daher die nachfolgenden Regeln beachten. I. Wie wir miteinander umgehen wollen 1. Gewaltverzicht Wir verzichten grundsätzlich auf Gewalt. Als Gewalt verstehen wir nicht nur körperliche, sondern auch verbale Attacken, die zu seelischem Leid führen. Alle haben die Pflicht und das Recht, bei Gewaltanwendung schlichtend einzugreifen oder andere um Hilfe zu bitten. Es dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die nicht zum Unterricht gehören und die andere verletzen können. Wer solche Gegenstände besitzt, bringt sich selbst in Gefahr und schüchtert andere ein. Der Besitzer muss mit einer Strafe und gegebenenfalls auch mit einer Strafanzeige sowie dem Einzug des Gegenstandes rechnen. 2. Verhalten bei Konflikten Bei einem Streit darf niemand Selbstjustiz üben. Wer einen Konflikt nicht friedlich lösen kann, wendet sich an die SV, an die Mitglieder der Schulleitung oder andere Lehrkräfte. Diese sind verpflichtet zu helfen.
2 2 II. Umgang mit Sachen 1. Achtung fremder und eigener Sachen Wir verpflichten uns, das Eigentum eines anderen Menschen zu achten und zu respektieren. Gegenstände, die in der Schule - egal wo - abgelegt sind, dürfen nicht entwendet werden, weil sie jemandem gehören. Wenn sie längere Zeit herumliegen, sollen sie beim Hausmeister abgegeben werden. Wer trotzdem bestohlen wurde, darf erlittenes Unrecht nicht mit neuem Unrecht vergelten. Für die Mäntel und Jacken sind in den Klassenräumen Garderobenständer aufgestellt. Bei Verlust dieser Kleidungsstücke während der Unterrichtszeit besteht Versicherungsschutz, jedoch nicht für den Tascheninhalt, Anstecknadeln usw. Für den Inhalt der Schul- bzw. Handtaschen haften die Schüler selbst. 2. Einrichtungen der Schule Wir verpflichten uns, alle Einrichtungen der Schule sorgfältig zu behandeln. Wer etwas zerstört, muss es selbst reparieren oder Ersatz leisten. 3. Benutzung der Klassenräume Jede Klasse darf ihren Klassenraum nach Absprache selbst gestalten. Aufgaben und Dienste in den Klassen werden durch eine Klassenordnung geregelt. Nach Absprache mit der Fachlehrerin / dem Fachlehrer können Klassen in Freistunden den Klassenraum benutzen. Wer einen anderen Klassenraum betritt oder dort unterrichtet wird, behandelt diesen ebenso pfleglich wie den eigenen Klassenraum. 4. Sauberkeit der Räume Wir verpflichten uns, alle Räume und Bereiche unserer Schule sauber zu halten. Jede Klasse organisiert einen Ordnungsdienst, der die Sauberhaltung der Arbeitsfläche und des Raumes regelt und überwacht. Da der Konsum von Getränken in jeglicher Verpackungsform eine besondere Gefahr der Verschmutzung mitsichbringt, ist es grundsätzlich nur außerhalb der Klassenräume erlaubt, Getränke zu konsumieren. Abfälle dürfen nicht achtlos weggeworfen, und Schmutz unnötig produziert werden, denn sonst missachtet man die Würde der Hausmeister und Reinemachefrauen. Wo aufgestellte Behälter es erlauben, wird der Müll getrennt gesammelt. Wer sich daran nicht hält, kann zur Reinigung der Räume oder des Außengeländes verpflichtet werden.
3 3 5. Benutzung der Toiletten Die Toiletten sind notwendige Gemeinschaftseinrichtungen, die jeder benutzen muss. Deshalb müssen sie besonders sauber sein. Gerade hier wollen wir uns größte Mühe geben und auf Sauberkeit achten. Wer die Toiletten absichtlich verschmutzt, muss sie auch selbst wieder reinigen. III. Verhalten in den verschiedenen Schulbereichen 1. Verhalten in den Pausen und unterrichtsfreien Zeiten In den Pausen müssen die Klassenräume grundsätzlich verlassen werden. Die Pausen werden auf den Pausenhöfen oder in den Pausenhallen der Ebenen 2 oder 3 verbracht. Auf den Parkplätzen oder in dort abgestellten Fahrzeugen wollen wir uns nicht aufhalten. Die Cafeteria kann zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden. Wer das Schulgelände vor Unterrichtsende oder ohne Erlaubnis verlässt, tut dies in eigener Verantwortung und ohne Versicherungsschutz. 2. Lärmbelästigung Die Inbetriebnahme von Ton- / Bildwiedergabegeräten zu Zwecken der Unterhaltung ist nur im Ausnahmefall gestattet und setzt voraus, dass dadurch niemand gestört oder belästigt wird. 3. Rauchen in der Schule Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden durch pädagogische Maßnahmen oder durch Ordnungsmaßnahmen geahndet. Die Raucherinnen und Raucher werden dringlichst gebeten, Verschmutzungen der Nachbargrundstücke und der Bürgersteige zu vermeiden. 4. Verhalten in Aufenthaltsräumen Wenn wir uns in unterrichtsfreier Zeit in Klassen- oder Aufenthaltsräumen aufhalten, wollen wir uns stets so verhalten, dass Einrichtungen und Sachen keinen Schaden nehmen und Mitmenschen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
4 4 5. Verhalten in der Cafeteria Die Cafeteria hat für unsere Schule einen besonderen Stellenwert. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Betreibern der Cafeteria. Die Leitung der Cafeteria übt dort das Hausrecht aus. 6. Verhalten in den Sporthallen und auf den Sportplätzen Für die Sporthallen und Außensportanlagen gibt es eigene Regeln, die beachtet werden müssen. Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer üben das Hausrecht aus. 7. Besitz und Gebrauch von Drogen Wer an unserer Schule Drogen benutzt, sie weitergibt oder verkauft, muss mit einem Schulverweis und einer Anzeige rechnen. 8. Notausgänge Die Notausgänge und Feuertreppen dürfen nur bei Alarm und in Notfällen benutzt werden. Die Flachdächer dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. 9. Spucken Spucken ist unhygienisch und beleidigend. Darum ist es in unserer Schule verboten. Wenn sich andere Menschen in der Nähe befinden, gilt das auch für den Außenbereich. 10. Abstellen von Pkw und Zweirädern Der Schülerschaft und den Studierenden steht für Motorräder und Pkw der schuleigene Parkplatz an der Turnhalle zur Verfügung. Dass auf dem Schulgelände besonders langsam und vorsichtig gefahren wird, verlangt die Sicherheit der Mitschülerinnen / Mitschüler. Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen. Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen so abgestellt werden, dass die Zufahrten frei bleiben und eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. In der Brüder-Grimm-Straße herrscht größtenteils Parkverbot. Dort parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
5 5 IV. Verhalten im Unterricht 1. Unterrichtszeiten Das Schulgebäude ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. 1. Stunde 08:00 08:45 Uhr 5. Stunde 11:45 12:30 Uhr 2. Stunde 08:45 09:30 Uhr 6. Stunde 12:30 13:15 Uhr I. Pause 09:30 09:45 Uhr III. Pause 13:15 13:30 Uhr 3. Stunde 09:45 10:30 Uhr 7. Stunde 13:30 14:15 Uhr 4. Stunde 10:30 11:15 Uhr 8. Stunde 14:15 15:00 Uhr 9. Stunde 15:00 15:45 Uhr II. Pause 11:15 11:45 Uhr 2. Nach dem Gongzeichen für den Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich zu den Klassenräumen. Sollte die Klasse zehn Minuten danach noch ohne Lehrkraft sein, gibt dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat bekannt. 3. Für Essen und Trinken sowie persönliche Gespräche gibt es an unserer Schule ausreichende Pausen. Während des Unterrichts ist dies deshalb grundsätzlich nicht erlaubt. 4. Handys müssen in den Unterrichtszeiten ausgeschaltet sein, sonst werden sie eingezogen. 5. Nach dem Unterricht sind in den Klassenräumen die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
6 6 V. Schulfremde Personen An der Eduard-Stieler-Schule sind alle Besucherinnen und Besucher herzlich willkommen. Es ist selbstverständlich, dass sich Gäste an die Regeln dieser Schule halten. Für die Einhaltung ist die oder der Besuchte verantwortlich. 1. Besuch außerhalb der Pausenzeiten ist grundsätzlich im Sekretariat anzumelden. 2. Bei SV-Festen üben bei Abwesenheit der Schulleitung die SV-Lehrer und der SV-Vorstand das Hausrecht aus. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Hausverbot rechnen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung in Absprache mit dem Konflikt- und Schlichtungsausschuss. EDUARD-STIELER-SCHULE Brüder-Grimm-Str Fulda Tel Fax: poststelle@eduard-stieler.fulda.schulverwaltung.hessen.de Internet:
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