A. Allgemeiner Überblick

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1 Zahlen und Fakten 1, 2 A. Allgemeiner Überblick 1 Migration Zahlen und Fakten zur Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland Obwohl die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland wie in den meisten anderen EU-Staaten deutlich zurückgegangen ist, ist Deutschland immer noch eines der größten Einwanderungsländer der Welt. Im Jahr 2007 lebten ca. 7,28 Millionen Ausländer in Deutschland, was einem Gesamtanteil von ca. 8,9 % der Bevölkerung entspricht 1. Damit hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer seit 1991 von rund 6 Millionen auf knapp 7,3 Millionen Personen erhöht, wobei der Anstieg um 1,5 Millionen Menschen insbesondere zu Beginn der 1990er Jahre stattfand. Auf einen längeren Zeitraum gesehen hat sich die Zahl der Ausländer seit 1960 von auf 4 Millionen Personen bis 1973 erhöht. Die Zunahme war im Wesentlichen ein Ergebnis spezieller Anwerbevereinbarungen mit den zu der damaligen Zeit Arbeitskräfte exportierenden Ländern, insbesondere Italien, Griechenland, Portugal und Spanien. Im Rahmen dieser ersten großen Einwanderungswelle kamen überwiegend alleinstehende Arbeitnehmer. Ungeachtet der Beendigung der Anwerbevereinbarungen im Jahr 1973 ( Anwerbestopp ) als Folge der ökonomischen Rezession erhöhte sich die Zahl der Einwanderer kontinuierlich insbesondere als Folge des Familiennachzugs und des Zuzugs von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland. Am deutlichsten zeigt sich der Wandel vom Gastarbeiter zum Einwanderer in der substantiellen Reduzierung des Anteils beschäftigter Ausländer an der ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Waren im Jahr 1973 noch Ausländer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte registriert, so ging diese Zahl im Jahre 2007 auf zurück, obwohl sich die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung annähernd verdoppelt hatte 2. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus leben inzwischen 15,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Davon haben rund acht Millionen die deutsche Staatsbürgerschaft. Diese Zahl berücksichtigt die hohe Zahl der Spätaussiedler 4, die seit der Öffnung des Eisernen Vorhangs nach Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 17 ff. 2 Auswertung aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, (Stand: Dezember 2007). 3 Statistisches Bundesamt, Leben in Deutschland Haushalte, Familien und Gesundheit, Ergebnisse des Mikrozensus 2005, Wiesbaden Näheres zu dieser Einwanderergruppe unten Rn

2 3 Migration Deutschland eingewandert sind und dort als deutsche Volkszugehörige bzw. deren Familienangehörige in einem vereinfachten Verfahren die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben. Zu der Gruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund zählen neben den Spätaussiedlern die Eingebürgerten mit eigener Migrationserfahrung (4,83 Millionen) sowie 3,18 Millionen Eingebürgerte und Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, bei denen aber mindestens ein Elternteil Spätaussiedler, Eingebürgerter oder Ausländer ist. Migrationshintergrund, aber keine eigene Migrationserfahrung haben zudem 1,75 Millionen bzw. 23,9 % der in Deutschland gemeldeten Ausländer, die zum Großteil in Deutschland geboren wurden. 3 Die Erwartung, dass sich die 2. und 3. Ausländergeneration quasi bereits auf Grund ihres langen Aufenthalts in die deutschen Lebensverhältnisse integrieren werde, hat sich nicht erfüllt. Dies spiegelt sich in einer deutlich höheren Arbeitslosenquote und einem Sozialhilferisiko der ausländischen Bevölkerung wider. So lag die Arbeitslosenquote der Ausländer im Jahre 2002 mit 19,1 % und im Jahr 2006 mit 23,6 % deutlich über der Gesamtquote von 10,8 % bzw. 12,0 % 5. Zurückgeführt wird dies in erster Linie auf den sehr hohen Anteil an Ungelernten unter den Nicht-Deutschen. Die Arbeitslosigkeit ist zugleich eine der Hauptursachen für den überdurchschnittlich hohen Bezug von Sozialleistungen. Ausländer erhielten im Jahr 2006 mit einer Quote von 17,5 % deutlich häufiger Leistungen nach dem SGB II als Deutsche mit 9,0 % 6. Darunter befinden sich auch erwerbstätige Personen, deren Arbeitseinkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Aus den Sozialhilfestatistiken des Jahres 2004 geht hervor, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (16,1 %) und Personen über 65 Jahren (4,8 %) unter der ausländischen Bevölkerung in Deutschland besonders hohe Bedürftigkeitsquoten haben. So waren ausländische Empfänger von Sozialhilfe deutlich niedriger qualifiziert als Deutsche. 21,4 % waren ohne Schulabschluss (im Vergleich zu 10,3 % bei Deutschen). 59,8 % der nicht-deutschen Hilfebezieher hatten keine berufliche Ausbildung (im Vergleich zu 50 % bei Deutschen) 7. Die Statistik zeigt allerdings auch, dass zwischen den verschiedenen ausländischen Bevölkerungsgruppen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Schwierigkeit der Integration schlägt sich auch in einer höheren Kriminalitätsbelastung einiger Ausländergruppen, insbesondere der jungen Ausländer, im Vergleich zur deutschen Bevölkerung nieder 8. Ungeachtet der Problematik der Kriminalitätserfassung von Ausländern ist unbestritten, dass in der Gruppe ausländischer Tatverdächtiger bei mittleren und schweren Delikten und vor allem bei Gewaltdelikten ausländische Jugendliche dominieren, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und/ 5 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Integration in Zahlen, Nürnberg 2007, S Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Integration in Zahlen, Nürnberg 2007, S Zahlenvergleiche s. Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe Ausländer in der Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsstatistik, 2004, S. 9 f. 8 Hierzu und zur Problematik der korrekten Erfassung der Kriminalität von Ausländern vgl. Zweiter periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung, Berlin 2006, S. 408 ff.; Bericht der Beauftragen der Bundesregierung, September 2002, S. 298; vgl. ferner die vom Bundesministerium des Innern jährlich herausgegebenen polizeilichen Kriminalstatistiken. 2

3 Zahlen und Fakten 4 oder aufgewachsen sind. Dieser Befund, der zahlreiche Ursachen hat, deutet auf gravierende Integrationsprobleme hin 9. Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit knapp 7,3 Millionen Ausländern an der Spitze. Relativ gesehen haben allerdings Luxemburg, Lettland, Estland, die Schweiz und Österreich einen höheren Ausländeranteil im Vergleich zur Gesamtbevölkerung als Deutschland. Zu berücksichtigen ist, dass der Ausländeranteil nicht völlig dem Maß der Zuwanderung entspricht. Denn im Ausländeranteil spiegelt sich nicht die Einbürgerungsregelung und -praxis des jeweiligen Staates wider, was bei Staaten mit restriktiver Einbürgerungspraxis unter Umständen zu einem hohen Ausländeranteil führen kann. Insgesamt setzt sich die legale Zuwanderung nach Deutschland aus folgenden Gruppen zusammen: Ehegatten und Familienangehörige aus Drittstaaten und EU-Binnenmigranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer, ausländische Studierende, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR, Spätaussiedler. Unionsbürger, die innerhalb der Europäischen Union Personenfreizügigkeit genießen, bilden mit 32,3 % aller Ausländer im Jahre einen verhältnismäßig geringen Anteil an der ausländischen Gesamtbevölkerung. Italiener und Polen stellen dabei den größten Anteil. Bezogen auf den gesamten Zeitraum von 1991 bis 2002 sind insgesamt mehr als 1,6 Millionen EU-Bürger nach Deutschland gezogen, während 1,5 Millionen Deutschland wieder verließen. Im Jahr 2006 wurden insgesamt Zuzüge von Unionsbürgern nach Deutschland registriert. 11 Mehr als zwei Drittel (199447) davon stellten Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Der Anteil der EU-Binnenmigration an der Gesamtzuwanderung ist damit deutlich von 34,1 % im Jahr 2004 auf 43,7 % im Jahr 2006 angestiegen. Aus den alten EU-Staaten zogen im Jahr 2006 lediglich Unionsbürger in die Bundesrepublik. Dies entsprach einem Anteil von 13,6 % an der Gesamtzuwanderung. Mit Zuzügen entfielen 2006 mehr als drei Viertel der Zuzüge von Unionsbürgern aus den neuen Mitgliedstaaten auf polnische Staatsangehörige. Dies entspricht auf alle Unionsbürger (neue und alte EU-Staaten) bezogen mehr als der Hälfte der Zuzüge (52,8 %). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein großer Anteil der Personen aus Polen zum Zweck der temporären Arbeitsaufnahme nach Deutschland gekommen ist. Entsprechend wanderten im Jahr Personen mit der Staatsangehörigkeit eines der neuen Beitrittsstaaten (davon 74,1 % aus Polen) aus Deutschland wieder aus. 4 9 Zu integrationspolitischen Empfehlungen vgl. auch Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung, Zuwanderung gestalten Integration fördern, Juli 2001, S. 218 f., 227 f. 10 Vgl. Migrationsbericht 2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, S

4 5 Migration Obwohl mit den meisten alten EU- Staaten 12 im Jahr 2006 ein negativer Wanderungssaldo zu verzeichnen war, ergab sich insgesamt ein deutlich positiver Wanderungssaldo (47736 Nettozuzüge) zwischen Deutschland und den anderen 24 EU-Staaten 13. Inwieweit sich das durch temporäre Arbeitsaufnahme gekennzeichnete Migrationsgeschehen nach dem Ablauf der mit den neuen EU-Staaten vereinbarten Übergangsfristen in den Bereichen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ändern könnte, wird in statistischen Prognosen unterschiedlich beurteilt Eine weitere praktisch bedeutsame Einwanderungsquelle stellt der Ehegatten- und Familiennachzug dar. Die Visastatistik des Auswärtigen Amts, das seit 1996 die an Drittstaatsangehörige zum Zweck des Ehegatten- und Familiennachzugs erteilten Visa erfasst, ergab in den Jahren von 1996 bis 2002 eine Steigerung von erteilten Visa auf Seitdem ist die Zahl der erteilten Visa kontinuierlich gesunken, zuletzt auf im Jahr Das entspricht einem Rückgang um über 40 % gegenüber dem Höchststand von Seit 2006 wird der Aufenthaltszweck des Familiennachzugs auch im Ausländerzentralregister gesondert erfasst. Das hat den Vorteil, dass auch diejenigen Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs erhalten, ohne zuvor das Visumverfahren durchlaufen zu haben, berücksichtigt sind. Ein erheblicher Teil des Ehegatten- und Familiennachzugs im Jahr 2006 stammte mit 18,1 % aus der Türkei 16. Allerdings zeigt sich hier seit einigen Jahren eine deutliche Abwärtsbewegung, die sich anhand sinkender Visazahlen belegen lässt; noch vor zehn Jahren lag der Anteil der ausgestellten Visa zum Zwecke des Familiennachzugs aus der Türkei um zehn Prozentpunkte höher 17. Nachdem der Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen zwischen 1996 und 2002 kontinuierlich stieg, sank er in den Folgejahren und lag im Jahr 2005 bei Personen und im Jahr 2006 bei Personen. Ebenfalls seit dem Jahr 2003 gesunken ist die Zahl der Zuzüge von Ehegatten zu ausländischen Staatsangehörigen auf im Jahr Im Jahr 2003 bildete mit 26,9 % zum ersten Mal der Nachzug von Ehefrauen zu deutschen Männern die stärkste Gruppe. Dieser Anteil stieg bis zum Jahr 2006 weiter auf 28 %. Der Anteil der Ehefrauen, die zu einem ausländischen Mann nachzogen betrug im Jahr ,6 % und im Jahr ,2 % 18. Ein Grund für diese Entwicklung wird in den gestiegenen Einbürgerungszahlen sowie in dem Nachzug von Familienangehörigen zu Spätaussiedlern gesehen. Auch der Nachzug von Minderjährigen ist seit dem Jahr 2003 gesunken 19. Nachdem sich die Zahl der nachziehenden Kinder von im Jahr 1996 auf Personen im Jahr 2002 erhöht (plus 83,6 %) hatte, sank diese Zahl im Jahr 2005 auf und 12 Insbesondere mit den ehemaligen Anwerbestaaten Italien, Griechenland, Portugal und Spanien. 13 Vgl. Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 37 ff. 14 Migrationsbericht der Integrationsbeauftragten, Januar 2004, S. 103 f. m.w.n. zu Prognosen über Wanderungsbewegungen als Folge der EU-Erweiterung. 15 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Vgl. Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S

5 Zahlen und Fakten 6, 7 im Jahr 2006 auf Damit bildete der Kindernachzug im Jahr 2006 die drittstärkste Gruppe im Rahmen des Ehegatten- und Familiennachzugs. Die Arbeitsmigration speist sich in Deutschland überwiegend aus Saisonarbeitnehmern, Werkvertragsarbeitnehmern und einer relativ geringen Gruppe von höher qualifizierten Personen, wie z.b. den auf Grund der Greencard-Initiative rekrutierten IT-Fachkräften. Die Zahl der Vermittlungen von Saisonarbeitnehmern insbesondere aus den mittel- und osteuropäischen Staaten hat sich seit 1994 ständig erhöht und lag im Jahr 2006 bei gut Personen. Dabei handelt es sich überwiegend um kurzfristig Beschäftigte (maximal vier Monate pro Kalenderjahr 20 ) im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Landwirtschaft. Das bei weitem größte Kontingent bilden hier die polnischen Staatsangehörigen mit Personen im Jahr 2005 (77,8 % aller Saisonarbeitskräfte). Die zweitgrößte Gruppe bilden Arbeitnehmer aus Rumänien, die einen Anteil von 16,9 % haben 21. Demgegenüber sinkt die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer seit 2001 deutlich 22. Sie betrug im Jahr Personen gegenüber im Jahr Auch bei den Werkvertragsarbeitnehmern kommt beinahe jeder zweite Arbeitnehmer aus Polen 23. Werkvertragsarbeitnehmer aus Drittstaaten unterscheiden sich dadurch von den Saisonarbeitnehmern, dass sie auf Grund von bilateralen Vereinbarungen 24 eine auf die Dauer des Werkvertrages begrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten 25. Im Gegensatz zu den Saisonarbeitnehmern haben sie nach dem Beitritt dieser Staaten zur Europäischen Union grundsätzlich die volle Rechtsstellung von Unionsbürgern, soweit sie sich mindestens ein Jahr rechtmäßig beschäftigt in Deutschland aufhalten. Qualifizierte Fachkräfte konnten vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes auf Grund der Arbeitsaufenthalteverordnung 26 (AAV) in spezifischen Branchen eine Aufenthaltserlaubnis für eine befristete Erwerbstätigkeit erlangen. Im Jahr 2000 wurde auf Grund einer besonderen Initiative mit den Greencard-Verordnungen (IT-ArGV und IT-AV) ein spezielles kontingentiertes Programm zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen für IT-Fachkräfte und Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen. Am 1. Januar 2005 wurde diese Greencard-Regelung durch das Aufenthaltsgesetz und die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassene Beschäftigungsverordnung abgelöst 27. Von August 2000 bis Ende 2004 wurden Arbeitserlaubnisse für eine erstmalige und 4070 für eine erneute Beschäftigung an IT-Fachkräfte erteilt. Die meisten erhielten Fachkräfte aus Indien, Rumänien, der Russischen Föderation und BeschV. 21 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Im Jahr ,1 %. 24 Sog. Werkvertragsarbeitnehmerabkommen. 25 Unionsbürger benötigen keinen Aufenthaltstitel. Ihnen wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis-EU ausgestellt. 26 BGBl I, S Vgl. 18, 19 AufenthG und 27 BeschV. 5

6 8, 9 Migration Polen 28. Für die Nachfolgeregelung des 27 BeschV liegen bislang keine genauen Zahlen vor. Die mit dem Zuwanderungsgesetz neu geschaffene Möglichkeit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach 19 AufenthG hat bislang keine große quantitative Bedeutung erlangt. Schon die absolute Zahl von 1123 erteilten Niederlassungserlaubnissen nach 19 AufenthG ist recht gering. Berücksichtigt man darüber hinaus noch, dass 972 dieser Aufenthaltstitel an Personen vergeben wurden, die bereits vor 2005 ins Bundesgebiet eingereist sind, wird deutlich, wie gering die Bedeutung der Zuwanderung von Hochqualifizierten gemessen an den Gesamtzuwanderungszahlen ist. Unter den nach dem eingereisten Hochqualifizierten stellen US-Bürger den weitaus größten Anteil (68 von 151 Niederlassungserlaubnissen, Stand ) Seit 1991 können ferner jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion in einem geregelten Verfahren dauerhaft nach Deutschland einreisen. Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurde das sog. Kontingentflüchtlingsgesetz in entsprechender Anwendung bei der Aufnahme von jüdischen Zuwanderern angewandt. Mit 23 Abs. 2 AufenthG gibt es nunmehr erstmalig eine eigenständige gesetzliche Regelung für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer. Das Aufnahmeverfahren ist auf der Innenministerkonferenz im Juni 2005 mit dem IMK-Umlaufbeschluss vom 18. November 2005 neu gestaltet worden. Unter anderem ist eine positive Integrationsprognose Voraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Von 1993 bis 2004 sind jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland zugewandert. In den Jahren 1995 bis 2003 lag die durchschnittliche Zahl jüdischer Zuwanderer bei bis Personen pro Jahr. In den darauf folgenden Jahren sank die Zahl der eingereisten Person jedoch auf zunächst (2004), dann auf 5968 (2005) und schließlich auf 1079 (2006). Dieser Rückgang ist wenigstens teilweise auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge stellen einen erheblichen Teil an der Gesamtzuwanderung in die Bundesrepublik dar. Seit 1992, als die höchste Zahl aller Asylanträge 31 (438191) registriert wurde, ist die Zahl der Erstanträge kontinuierlich zurückgegangen und liegt nun bei im Jahr Ob dieser deutliche Rückgang der Asylbewerberzahlen anhält, bleibt abzuwarten 33. Zu den zehn Hauptherkunftsländern im Jahr 2006 gehören der Irak, die Türkei, Serbien und Montenegro 34, die Russische Föderation, Vietnam, der Iran, Syrien, Libanon und Afghanistan. Während im Zeitraum von 1986 bis 1994 osteuropä- 28 Migrationsbericht 2005 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 81 f. 29 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Erst-und Folgeanträge. 32 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Teilstatistik Asyl in Zahlen 2006, August 2007, S. 8 f. 33 Zur Entwicklung der Asylantragszahlen seit 1953 vgl. Migration und Asyl, S. 16 f. und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Teilstatistik Asyl in Zahlen 2006, August 2007, S Bis zur Trennung im Juni

7 Zahlen und Fakten 9 ische Staaten (Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien) zu den Hauptherkunftsländern zählten, spielen sie seitdem eher eine unbedeutende Rolle. Serbien und Montenegro zählt seit 1987 zu den Hauptherkunftsländern, die Türkei durchgängig seit Von den afrikanischen Staaten zählten in den Jahren 1986 bis 1996 Algerien, Ghana, Nigeria, Togo und die Demokratische Republik Kongo (ehemals Zaire) mindestens je einmal zu den Hauptherkunftsländern. Seit 1997 trifft dies nur noch für Nigeria und Algerien zu. Unter den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens befinden sich insbesondere Afghanistan, der Iran und seit 1995 auch der Irak unter den Hauptherkunftsländern. Einen nicht unbeachtlichen Anteil stellen auch die Asylbewerber aus den Nachfolgestaaten der UdSSR, insbesondere aus der Russischen Föderation. Bei den türkischen Antragstellern bilden die Kurden mit regelmäßig mehr als 80 % den weitaus größten Anteil. Bei irakischen Antragstellern stellen ebenfalls die Kurden mit 51,3 % im Jahr 2006 einen erheblichen Anteil. Im europäischen Vergleich hat Deutschland jahrzehntelang den größten Zuzug von Asylbewerbern zu verzeichnen gehabt. So hat Deutschland von 1996 bis 2005 mit Asylbewerbern im Vergleich zum Vereinigten Königreich mit Personen und Frankreich mit Personen den weitaus größten Anteil aufgenommen 35. In den meisten europäischen Staaten sind sinkende Asylzugänge zu verzeichnen. Ausnahmen bilden Frankreich, Griechenland sowie die neu der Europäischen Union beigetretenen mittel- und osteuropäischen Staaten. In absoluten Zahlen ist Frankreich im Jahr 2006 mit Asylbewerbern vor dem Vereinigten Königreich mit und Deutschland mit Asylbewerbern registriert 36. Setzt man die Zahl der Asylanträge des Jahres 2006 in Relation zur Bevölkerungszahl, befindet sich Deutschland in Europa unter den EU-Mitgliedstaaten mit 0,3 Antragstellern pro 1000 Einwohner an neunzehnter Stelle. Kleinere EU-Mitgliedsländer weisen tendenziell einen verhältnismäßig höheren Asylzugang auf (Zypern, Österreich, Schweden, Malta). Demnach tragen die beiden Inselstaaten Zypern und Malta pro Kopf betrachtet die größte Last in Europa. Dort entfallen 5,8 Antragsteller auf jeweils 1000 Einwohner. Die Stellung eines Asylantrags beinhaltet zwar noch keine Einwanderung ins Bundesgebiet. Ungeachtet dessen zeigt jedoch die Statistik, dass nur ein relativ geringer Prozentsatz der erfolglosen Asylantragsteller entweder freiwillig in sein Heimatland zurückkehrt, in einen Drittstaat ausreist oder aus der Bundesrepublik abgeschoben wird. Eine wesentliche Quelle der faktischen Einwanderung stellt deshalb der Verbleib von Personen dar, bei denen aus den unterschiedlichsten Gründen keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergriffen werden oder ergriffen werden können, z.b. aus humanitären Gründen, wegen Krankheit oder auf Grund von Abschiebungshindernissen. Diese sog. de-facto-flüchtlinge sind Personen, die entweder keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist und deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde und sie daher im Besitz einer Duldung sind. Gründe hierfür sind entweder eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland oder sonstige humanitäre, persönliche oder rein faktische Gründe, die der Abschiebung entgegenstehen. Unter die tatsächlichen Abschiebungshindernisse fallen insbesondere die fehlende Koopera- 35 IGC Stand und UNHCR Stand Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Teilstatistik Asyl in Zahlen 2006, August 2007, S

8 10 Migration tionsbereitschaft der Betroffenen und der Herkunftsländer, aber auch fehlende Transportmöglichkeiten oder Mangel an Reisedokumenten. Im Jahr 2007 lebten in Deutschland Personen auf Basis einer ausländerrechtlichen Duldung. Diese Ausländer verfügen an sich über kein Aufenthaltsrecht und sind daher rechtlich weiterhin zur Ausreise verpflichtet 37. Weitere Personen waren 2007 im AZR registriert, hielten sich aber ohne Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Diese sehr heterogene Gruppe besteht zum größten Teil aus Unionsbürgern. Ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldung machten im Jahr 2006 lediglich 18 % dieser Gruppe aus 38. Ein beträchtlicher Teil der geduldeten Ausländer hält sich bereits seit mehreren Jahren in Deutschland auf. Im Jahr 2006 lebten geduldete Ausländer bereits mehr als 8 Jahre in Deutschland, weitere zwischen 6 und 8 Jahren. Dieser Personenkreis kommt damit grundsätzlich für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Basis der sog. Altfallregelung des 104a AufenthG in Betracht, mit der langjährig geduldeten Ausländer eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland eröffnet werden soll. Im Rahmen dieser zum in Kraft getretenen Regelung besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis allerdings nur unter zusätzlichen, insbesondere integrationsbezogenen Voraussetzungen 39. Wie viele Personen auch diese zusätzlichen Voraussetzungen des 104a AufenthG erfüllen, ist statistisch nicht erfasst. Auf Grundlage der vorausgegangenen Altfallregelung, die auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006 zurückging, wurde bis zum bereits Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt Eine weitere, nicht unbeachtliche Gruppe von Zuwanderern sind die Spätaussiedler, die zusammen mit ihren Familienangehörigen auf Grund von Art. 116 GG die deutsche Staatsangehörigkeit in einem besonderen Verfahren erwerben. Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet haben (vgl. 4 Abs. 1 BVFG). Hierunter fallen auch deutsche Volkszugehörige aus anderen Aussiedlungsgebieten, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und glaubhaft machen, dass sie noch am oder danach persönliche Benachteiligungen auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit erlitten haben (vgl. 4 Abs. 2 BVFG). Zuständig für die Feststellung der Eigenschaft als Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt. Von 1990 bis 2006 wanderten fast 2,5 Millionen Personen als Spätaussiedler nach Deutschland. Mehrheitlich kamen sie aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Im Jahr 2006 waren es rund 99 % aller Spätaussiedler 41. Nachdem der Zuzug von Spätaussiedlern mit annähernd im Jahr 1990 einen Höhepunkt erreicht hatte, ist die Zahl der Spätaussiedler stetig zurückgegangen und betrug im Jahr 2006 nur noch 7747 Personen. Auch Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern können auf Antrag in deren Aufnahmebescheid einbezogen werden. Auf Grund der steigen- 37 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 70 f. 38 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Vgl. dazu ausführlich Rn. 470 ff. 40 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 169 ff. 41 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Migrationsbericht 2005, S

9 Zahlen und Fakten 11, 12 den Zahl gemischt-nationaler Ehen, vor allem aber, weil viele Aufnahmebewerber die sprachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler (Bestehen einer deutschen Sprachprüfung) nicht mehr erfüllen, hat sich der Anteil der Spätaussiedler innerhalb der zuziehenden Familienverbände von etwas über 74 % im Jahr 1993 auf ca. 19 % im Jahr 2004 verringert, um in den letzten Jahren wieder leicht anzusteigen (21 % im Jahr 2006). Demgegenüber wuchs der Anteil der in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die rechtlich nach ihrer Aufnahme in Deutschland den Spätaussiedlern im Wesentlichen gleichgestellt werden, im gleichen Zeitraum von ca. einem Viertel auf etwa 54 % im Jahr Der Großteil der nicht-deutschen Familienangehörigen verfügte in der Vergangenheit nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und stellt deshalb sehr hohe Anforderungen an die Integrationsleistungen insbesondere der Kommunen 43. Als Konsequenz daraus müssen sich seit dem auch Familienangehörige von Aussiedlern einem Sprachtest unterziehen. Die Zahl der Studierenden, die aus dem Ausland zum Studium nach Deutschland gekommen sind, ist von 1993/1994 bis 2006/2007 kontinuierlich von auf Personen angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit fast verdoppelt (von auf ) 44. Insgesamt ist bei der Zahl der ausländischen Studierenden zwischen Bildungsinländern und Bildungsausländern zu unterscheiden. Die Bildungsinländer verfügen über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, sind zu einem großen Teil in Deutschland geboren bzw. aufgewachsen, besitzen aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und können daher in diesem Sinne nicht als Migranten bezeichnet werden. Bildungsausländer sind diejenigen Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Zweck des Studiums nach Deutschland einreisen. Ihr Anteil liegt relativ konstant bei etwa zwei Drittel aller ausländischen Studierenden. Die erhebliche Zahl der Studienanfänger wird allgemein auf die höhere europäische Bildungsmobilität zurückgeführt. Insgesamt bilden die größte Gruppe der Studienanfänger chinesische Staatsangehörige, es folgen Staatsangehörige aus Polen, Bulgarien, Frankreich, Russland und Spanien. Den größten Anteil an der ausländischen Bevölkerung stellen im Jahr 2006 mit 25,8 % türkische Staatsangehörige, gefolgt von den italienischen Staatsangehörigen mit 7,9 %, den Personen aus Serbien und Montenegro mit 7,1 %, Polen mit 5,4 % und Griechenland mit 4,5 % 45. Fast jede dritte nicht-deutsche Person in Deutschland hatte im Jahr 2005 die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates 46 und war daher aufenthaltsrechtlich gegenüber Drittstaatsangehörigen privilegiert. Die in Deutschland lebenden Ausländer sind in aller Regel schon seit vielen Jahren hier. Ende 2006 lebte ein Drittel (über 2,3 Millionen) aller Ausländer schon 20 Jahre oder länger in Deutschland und mehr als die Hälfte (63,3 %; 4,3 Milli Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 46 ff. 43 Vgl. hierzu Migrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Januar 2004, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S ,3 %, davon 24,4 % aus den alten und 7,9 % aus den neuen EU-Staaten. 9

10 13 Migration onen) hatten Aufenthaltszeiten von mehr als zehn Jahren aufzuweisen. Allerdings differiert die Aufenthaltsdauer nach Staatsangehörigkeit. Slowenen, Kroaten, Spanier, Griechen, Italiener und Türken leben überwiegend zehn Jahre oder länger in Deutschland. Denn hierbei handelt es sich überwiegend um Personen, die als sog. Gastarbeiter oder als deren Familienangehörige in den 50er, 60er oder 70er Jahren zuwanderten. Dagegen weisen die Ausländer, die erst in den letzten Jahren nach Deutschland kamen, ein anderes Profil hinsichtlich der Aufenthaltsdauer auf. So hält sich der überwiegende Teil der aus Afghanistan, Rumänien, Pakistan und Polen stammenden Ausländer erst seit weniger als zehn Jahren in Deutschland auf 47. Der aufenthaltsrechtliche Status der meisten Ausländer ist verhältnismäßig sicher. Ende 2007 hatten von den 1,71 Millionen türkischen Staatsangehörigen zwei Drittel einen unbefristeten Aufenthaltstitel 48. Bei den Kroaten sind es sogar 81,8 % 49. Der Aufenthaltsstatus bei anderen Personengruppen (Irak, Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro) ist dagegen im Durchschnitt weniger gesichert, nicht zuletzt wegen des hohen Anteils temporärer Aufenthaltsrechte oder Duldungen. So befinden sich z.b. unter den Personen aus Serbien und Montenegro Personen mit einer Duldung in Deutschland, bei Personen aus dem Irak sind es 8284 Geduldete bei einer Gesamtzahl von (im Vergleich zu 1,71 Millionen Türken, von denen lediglich 8736 über eine Duldung verfügen) 50. Jeder fünfte Ausländer (in absoluten Zahlen Millionen) ist bereits in Deutschland geboren. Die türkischen Staatsangehörigen stellen dabei einen überproportional hohen Anteil (33,1 %). Beinahe jede dritte Person mit einem türkischen Pass ist damit nicht nach Deutschland zugewandert, sondern in Deutschland geboren. Der entsprechende Anteil beträgt bei Italienern 30 %, bei Griechen 27,6 %, bei Ausländern aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro 22,0 %. Demgegenüber sind über 96 % aller in Deutschland lebenden Polen zugewandert In der Ausländerpolitik ist von erheblicher Bedeutung bei der Gesamtzahl der Ausländer der Migrationssaldo, der sich aus Zu- und Fortzügen von Deutschen und Ausländern ergibt. Im Jahr 2006 sind Menschen nach Deutschland zugezogen und Personen fortgezogen. Daraus ergibt sich ein Wanderungsüberschuss von Personen 52. Betrachtet man nur die Zu- und Fortzüge von Ausländern, so ergibt sich ein positiver Migrationssaldo von Personen. Während der Gesamtwanderungssaldo in den letzten 15 Jahren gesunken ist, schwankt das Wanderungsverhalten bei der ausländischen Zu- und Abwanderung 47 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 164 f ,5 %, d.h. 1,14 Millionen Personen, die entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht besitzen, vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 70 f. 49 Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 70 f. 50 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 70 ff. 51 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ausländische Bevölkerung, Wiesbaden 2008, S. 48 f. 52 Migrationsbericht 2006 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S

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