Gewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke

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1 Herzlich Willkommen zum Seminarteil Gewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke Beatrice Weidemann Referentin Recht/Steuern/Existenzgründung Tel.: 0261/ , 19. November 2011 Folie 1

2 Gewerbefreiheit In Deutschland herrscht im Grundsatz Gewerbefreiheit (abgeleitet aus Art. 12 GG). Diese wird (nur) dort eingeschränkt, wo es zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig ist. Manche gewerblichen Tätigkeiten unterliegen daher einer Erlaubnispflicht oder sind überwachungsbedürftig. 19. November 2011 Folie 2

3 Was ist ein Gewerbe? Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. 19. November 2011 Folie 3

4 Merkmale des Gewerbes: Selbständigkeit (weisungsfrei, in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr handelnd) Gewinnerzielungsabsicht (planmäßiges Streben, mehr zu erwirtschaften als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist; Absicht genügt!) Dauerhaftigkeit Keine Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht etc.) Keine Freien Berufe 19. November 2011 Folie 4

5 Exkurs: Freie Berufe KoNet-Seminar 2011 haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt; siehe auch: Im Zweifel: Finanzamt fragen 19. November 2011 Folie 5

6 Beginn des Gewerbes: KoNet-Seminar 2011 Anzeigepflichten gemäß 14 GewO: Der Beginn des Betriebes Die Verlegung des Betriebes Der Wechsel oder die Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes Betriebsaufgabe ggf. Erlaubnis/sonstige Nachweise Wo? > beim Ordnungsamt/der IHK 19. November 2011 Folie 6

7 Exkurs: Handwerk Ob ein Gewerbe handwerklich oder handwerksähnlich ist, richtet sich nach der Handwerksordnung, Anlage A und B (zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk, Handwerksähnliches). Ein Handwerksbetrieb ist in die Handwerksrolle einzutragen. 19. November 2011 Folie November 2010

8 Kammerzugehörigkeit KoNet-Seminar 2011 Handwerkliche und handwerksähnliche Gewerbe führen zu einer gesetzlichen Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Alle übrigen Gewerbetreibenden sind kraft Gesetzes Mitglied der Industrie- und Handelskammer sog. Mischbetriebe können zu einer doppelten Kammerzugehörigkeit führen 19. November 2011 Folie 8

9 Betriebsbezogene Zulassungsvoraussetzungen für die Gewerbeausübung Wohn-/Misch-/Gewerbegebiet? ggf. Einwilligung durch Vermieter Nutzungsänderung Gewerbeaufsichtsrechtliche Aspekte 19. November 2011 Folie 9

10 Gewerbeuntersagung Bei gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit kann die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden, handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, kann eine Rücknahme bzw. ein Widerruf der Erlaubnis erfolgen ( 35 GewO, 48, 49 LVwVfG) 19. November 2011 Folie 10

11 Nützliche links für Existenzgründer: Informationen rund um die Gründung bundesweite Nachfolgebörse Fördermöglichkeiten des Landes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Fördermöglichkeiten des Bundes Datenbank zur Übersicht der Förderprogramme von Land, Bund und EU. 19. November 2011 Folie 11

12 Das Wettbewerbsrecht KoNet-Seminar 2011 UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützt das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb 19. November 2011 Folie 12

13 Verbotene geschäftliche Handlungen Irreführende Werbung ( 5 UWG) Irreführen durch Unterlassen ( 5a UWG) Vergleichende Werbung ( 6 UWG) Unzumutbare Belästigung ( 7 UWG) sog. Black List (Anhang zu 3 Abs. 3 UWG) 19. November 2011 Folie 13

14 Die Schwarze Liste 30 Klauseln, die nur für geschäftliche Handlungen ggü. Verbrauchern gelten 1-24: irreführende Geschäftspraktiken z. B.: nur heute und dann nie wieder 25-30: aggressive Geschäftspraktiken z. B.: Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Waren 19. November 2011 Folie 14

15 Welche Ansprüche können geltend gemacht werden? Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch (bei Wiederholungsgefahr) Schadensersatzanspruch Gewinnabschöpfung Strafanspruch ( 16 UWG) 19. November 2011 Folie 15

16 Gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen können: Mitbewerber IHK und HwK es kann die Einigungsstelle vorgeschaltet werden Verschiedenen Verbände, z.b. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.v., Landgrafenstr. 24b, Bad Homburg, Tel.: 06172/12150 Verband sozialer Wettbewerb, Kantstr. 100, Berlin, Tel.: 030/ November 2011 Folie 16

17 Reaktion auf Abmahnung Gesetzte Frist beachten Fakten sammeln Wer mahnt ab? Stimmt der Sachverhalt? ggf. IHK/HwK informieren Erste Sichtung der Abmahnung Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit Vermittlung ggf. Einigungsstelle anrufen 19. November 2011 Folie 17

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