Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie

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1 Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie

2 Teilprojekte der Berichte 2012 «Arbeitsmarkt Privathaushalt: Charakteristika der Unternehmen, deren Beschäftigungsstrukturen und Arbeitsbedingungen» «Befragung der Spitex zur Situation in Privathaushalten mit Care-Migrantinnen» «Hauswirtschaft und Betreuung im Privathaushalt: Rechtliche Rahmenbedingungen»

3 Ratgeber Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen

4 24h Unterstützung Zu Hause Migrantinnen aus Europa (EU-25 / EFTA Staaten) Arbeitsort Privathaushalt Live-Ins Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Mithilfe bei der Betreuung von Betagten und Kranken Unselbständige

5 Rechtliche Rahmenbedingungen Migrationsrecht Aufenthaltsrecht Sozialversicherungsrecht Arbeitsrecht

6 ArbeitgeberIn Arbeitgeber Privathaushalt KlientIn oder Angehörige Arbeitgeberin Agentur Weisungspflicht im Privathaushalt Personalverleih

7 Arbeitgeber Privathaushalt Nationaler Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft Kantonaler Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft Zwingendes Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht (OR)

8 Arbeitgeber Privathaushalt Lohn Mindestlohn Nationaler NAV Hauswirtschaft Abzug Kost und Logis Ratgeber Lohnfortzahlung Kantonaler NAV Hauswirtschaft

9 Arbeitgeber Privathaushalt Arbeitszeiten Klare Regelung für Arbeits-, Freizeit, Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit zu verrechnen Überstunden sind zu kompensieren Mind. ein Tag pro Woche frei (ohne Bereitschaftsdienst) Ferien / Feiertage kantonaler NAV Hauswirtschaft Weitere Bestimmungen im kantonalen NAV Hauswirtschaft

10 Arbeitgeber Privathaushalt Beendigung Arbeitsverhältnis Kantonaler NAV Hauswirtschaft Auf Ende Monat Minimum 1 Monat Kündigungsfrist

11 Arbeitgeberin Agentur - Personalverleih Nationaler Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft Kantonaler Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)

12 Arbeitgeberin Agentur - Personalverleih Privathaushalt übernimmt lediglich Weisungsrecht und Fürsorgepflicht Personalverleihagentur übernimmt Arbeitsverträge, Lohnzahlungspflicht, Sozialversicherungen, Kündigung Verleihvertrag zwischen Privathaushalt und Personalverleihagentur

13 Arbeitgeberin Agentur - Personalverleih Bei Personalverleih (Temporärarbeit) - Sehr kurze Kündigungsfristen - Care-Migrantin trägt Risiko nach Einsatz nicht wieder eingestellt zu werden - Bedingungen wie die Lohnfortzahlung bei Unfall und Krankheit greifen nicht, da oft kurze Arbeitseinsätze - Verantwortung Arbeit- und Ruhezeiten einzuhalten, wird oft Care-Migrantin übergeben

14 Arbeitgeberin Agentur - Personalverleih Fragen Sie nach! Hat die Agentur einen Geschäftssitz in der Schweiz? Besitzt die Agentur die nötige kantonale oder nationale Bewilligung? Hält die Agentur die zwingenden Mindestlohnansätze des Nationalen NAV Wirtschaft ein? Wie sind Kost und Logis geregelt? Welchen Teil von Ihrem bezahlten Betrag erhält die Care- Migrantin als Lohn? Wie sind Arbeits- und Ruhezeiten geregelt? Wie ist der Bereitschaftsdienst entlohnt?

15 Dossier «Haushaltshilfe im Alter» Telefon Mail

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