Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Stellvertretung. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1

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1 Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Stellvertretung MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1

2 Stellvertretung Prokura ( UGB) Handlungsvollmacht ( UGB, 28 GmbHG, 26 GenG) MMag. Dr. Michael Laminger, StB 2

3 Prokura im Firmenbuch einzutragen jederzeit widerruflich Umfang gesetzlich festgelegt unübertragbar unbeschränkbar nur von eingetragenem Unternehmer erteilbar MMag. Dr. Michael Laminger, StB 3

4 Erteilung der Prokura durch empfangsbedürftige, ausdrückliche Willenserklärung ( 48 Abs 1 UGB) durch Inhaber des Handelsgeschäfts oder gesetzlichen Vertreter - OHG, KG: Zustimmung aller GF-Gesellschafter ( 116 Abs 3 UGB) - GmbH: Geschäftsführer (beachte 35/1/4 GmbHG) - AG: Vorstand (beachte 95/5/10 AktG) - Genossenschaft: Vorstand MMag. Dr. Michael Laminger, StB 4

5 Umfang und Grenzen gesetzlich festgelegter Umfang ( 49 Abs 1 UGB) Umfang im Außenverhältnis nicht beschränkbar ( 50 Abs 1 UGB) gesetzlich festgelegte Grenzen: Veräußerung, Belastung von Grundstücken ( 49/2 UGB) Übertragung der Prokura ( 52/2 UGB) Prinzipalgeschäft, Grundlagengeschäft, Privatgeschäft MMag. Dr. Michael Laminger, StB 5

6 Gesamtprokura mehreren Personen gemeinsam erteilt Passivvertretung echte Gesamtprokura (halbseitige Gesamtprokura) gemischte (unechte) Gesamtvertretung: Prokurist gemeinsam mit mehreren Organen MMag. Dr. Michael Laminger, StB 6

7 Erlöschen Widerruf jederzeit möglich ( 52/1 UGB) - Ausnahme: Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag Aufkündigung gem 1021 ABGB Tod, Verlust der Geschäftsfähigkeit des Prokuristen (nicht: des Geschäftsherren) Wegfall von Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft) Konkursverfahren ( 1021 ABGB) strittig: Umstrukturierungen, Auflösung DV MMag. Dr. Michael Laminger, StB 7

8 Sonstiges zur Prokura Filialprokura gem 50 Abs 3 UGB Ordnungsvorschrift 51 UGB: "Hans Huber, ppa Laminger" Eintragung im Firmenbuch hat deklarative Bedeutung Hinterlegung einer Musterzeichnung beim Firmenbuchgericht MMag. Dr. Michael Laminger, StB 8

9 Handlungsvollmacht Erteilung durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung Vollmachtgeber: auch durch Nicht eingetragene Unternehmer Handlungsbevollmächtigten Prokuristen Vollmachtnehmer: jede beschränkt geschäftsfähige natürliche Person (hl auch juristische Personen) MMag. Dr. Michael Laminger, StB 9

10 Umfang und Grenzen Festlegung durch Unternehmer ( 54/1 UGB): - Generalhandlungsvollmacht - Arthandlungsvollmacht - Spezialhandlungsvollmacht gesetzlicher Umfang gemäß 54/1 UGB gesetzliche Grenzen gemäß 54/2 UGB Grenzen gem 55 (Ausn.: 10 KSchG) MMag. Dr. Michael Laminger, StB 10

11 Vollmacht des Ladenangestellten ( 56 UGB) in Laden bzw offenen Warenlager angestellt Person ist mit Wissen und Willen des Geschäftsinhabers tätig Verkäufe und Empfangnahmen müssen in einem derartigen Laden gewöhnlich sein Dritte muss gutgläubig hinsichtlich des Bestehens einer Vollmacht sein MMag. Dr. Michael Laminger, StB 11

12 Erlöschen Widerruf ( 58 UGB) Aufkündigung ( 1021 ABGB) Tod und Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigten - nicht des Vollmachtgebers ( 58/3 UGB) Eröffnung des Konkursverfahrens Geschäftsaufgabe, Verlust Unternehmereigenschaft, Auflösung Personengesellschaft strittig: Beendigung des zugrundeliegenden DV MMag. Dr. Michael Laminger, StB 12

13 Alle Rechte sind vorbehalten. Diese Unterlagen dienen ausschließlich als Unterstützung der Vorträge von MMag. Dr. Michael Laminger bei den Faulhaber-Rechtskursen. Daher sind insbesondere korrigierende oder ergänzende Anmerkungen im Zuge des mündlichen Vortrages mit zu berücksichtigen. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Trotz des Bemühens, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, kann nicht garantiert werden, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grund dieser Informationen handeln, ohne geeigneten fachlichen Rat eingeholt zu haben. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Kanzlei MMag. Dr. Michael Laminger. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 13

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