Ausführliche Informationen zur. Bestands- und Zustandserfassung der Grundstücksentwässerungsanlagen. DIN 1986 Teil 30
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- Otto Kerner
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1 Ausführliche Informationen zur Bestands- und Zustandserfassung der Grundstücksentwässerungsanlagen DIN 1986 Teil 30 Stand: Juni 2011
2 Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen 1 Einleitung 3 2 Was sind Abwasserkanäle, Hausanschlüsse, Grundleitungen? 4 3 Wie ist die rechtliche Situation zur vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung für die privaten Schmutzwasseranlagen? 5 4 Was bedeuten die Regelungen für den privaten Hausbesitzer bei in Betrieb befindlichen Schmutzwasser-Entwässerungsanlagen? 5 5 Wer darf prüfen? Diese Fragen muss eine Inspektionsfirma Ihnen beantworten 6 6 Was beinhaltet der Untersuchungsumfang? 7 7 Wie wird geprüft bei optischer Inspektion und Dichtheitsprüfung? Dokumentation der Prüfergebnisse Optische Inspektion, d.h. Befahrung mit einer Kanalfernsehkamera Wasserdruckprüfung/ Luftdruckprüfung 9 8 Sanierung von undichten Grundstücksentwässerungsanlagen 10 9 Wen können Sie fragen zum Thema DIN ? Weiteres zum Thema DIN Anlage 1: Prüffristen für Leitungen, die häusliches Abwasser ableiten Anlage 2: Plan des Wasserschutzgebietes Anlage 3: Dichtheitsprotokoll über die bestandene Prüfung Anlage 4: Dichtheitsprotokoll über die nicht bestandene Prüfung Anlage 5: Anlage zum Angebot Qualitätsnachweis Anlage 6: Selbstauskunft Niederschlagswasserflächen 17 Abbildungen: Abbildung 1: Beispiele für Schadensbilder 3 Abbildung 2: Querschnitt einer Grundstücksentwässerungsanlage 4 Abbildung 3: Beispiel eines Bestandsplanes 7 Abbildung 4 : Kanalkamera 8 Abbildung 5: Beispiel einer Haltungsgrafik mit Schadenskennzeichnung 9 Informationsbroschüre DIN Seite 2 von 17
3 1 Einleitung Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung seiner Grundstücksentwässerungsleitungen. Mit nachfolgender Information möchten wir Sie als Betroffene/r über den Sachverhalt informieren. Gemäß DIN in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum (im Wasserschutzgebiet bis ) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen. Des Weiteren gelangt über undichte Kanäle immer mehr Grund- und Fremdwasser zum Klärwerk, was zu höheren Betriebskosten führt. Aus diesen Gründen wurde in technischen Regelwerken und Vorschriften festgelegt, dass alle Grundstückseigentümer den Zustand von Entwässerungsleitungen überprüfen lassen müssen. Schäden sind zu sanieren. Die öffentlichen Kanäle in unserer Kommune, ca. 160 km Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle, werden schon seit einiger Zeit auf Schäden geprüft und saniert. Anders sieht es bei den privaten Leitungen aus. Hier gibt es bundesweit rund 1,5 Millionen Kilometer Grundleitungen und Hausanschlusskanäle das ist etwa die dreieinhalbfache Länge der öffentlichen Abwassernetze. Die letzte Erhebung des Fachverbandes DWA zu den öffentlichen Leitungen besagt, dass ca. 17% defekt sein sollen. Für die privaten Leitungen gibt es nur Schätzungen, die zu einer Schadenrate von bis zu ca. 80% führen. Es besteht also Handlungsbedarf! Fremdwasser im Kanal Wurzeleinwuchs im Kanal Einragender Dichtring Abbildung 1: Beispiele für Schadensbilder Informationsbroschüre DIN Seite 3 von 17
4 2 Was sind Abwasserkanäle, Hausanschlüsse, Grundleitungen? Wenn man sich mit der Thematik der Grundstücksentwässerung beschäftigt, tauchen immer wieder die Fachbegriffe Abwasserkanäle, Hausanschlüsse und Grundleitungen auf. Bei Abwasserkanälen wird grundsätzlich unterschieden zwischen der öffentlichen Kanalisation und privaten Grundstücksentwässerungsleitungen. Grundstücksentwässerungsleitungen führen das auf dem jeweiligen Grundstück anfallende häusliche Schmutz- und auch Niederschlagswasser dem öffentlichen Kanalnetz zu. Das im und am Haus anfallende Abwasser wird über den Hausanschluss zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschluss besteht in der Regel aus den Grundleitungen. Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen auf privatem Grundstück, die das Abwasser dem Anschlusskanal in der Straße zuführen. Der Anschlusskanal besteht aus dem öffentlichen Anschlusskanal (vom städtischen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze) und der anschließenden privaten Hausanschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Grundleitungen und Anschlussleitungen innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten. Abbildung 2: Querschnitt einer Grundstücksentwässerungsanlage 01 Niederschlagswasser- Fallleitungen, privat 05 Niederschlagswasser- Hauptkanal, öffentlich 09 Schmutzwasser- Anschlusskanal, öffentlich 02 Niederschlagswasser- Grundleitungen, privat 06 Schmutzwasser- Fallleitungen, privat 10 Schmutzwasser- Hauptkanal, öffentlich 03 Niederschlagswasser- 07 Schmutzwasser- 11 Grundstücksgrenze Kontrollschacht, privat Grundleitungen, privat 04 Niederschlagswasser- Anschlusskanal, öffentlich 08 Schmutzwasser- Kontrollschacht, privat Informationsbroschüre DIN Seite 4 von 17
5 3 Wie ist die rechtliche Situation zur vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung für die privaten Schmutzwasseranlagen? Gemäß 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entsprechen die vorhandenen Anlagen nicht diesen Anforderungen, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Eine Einleitung von Abwasser über undichte Rohrleitungen in den Untergrund und das Grundwasser ist nach 48 WHG nicht statthaft, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwassereigenschaften zu besorgen ist. Daher müssen Abwasserleitungen grundsätzlich dicht sein. Für den Betrieb von Kanalisationen gilt im Sinne von 60 WHG, dass die Grundstückseigentümer als auch die abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen dafür Sorge tragen, dass ihre Abwasseranlagen in ordnungsgemäßem Zustand arbeiten. Der ordnungsgemäße Zustand ist in technischen Regelwerken (DIN , DIN EN 1610) zugrunde gelegt. Dabei beschäftigt sich die DIN (Auszug in Anlage 1) mit in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen während die DIN EN 1610 für neue Anlagen gilt. 4 Was bedeuten die Regelungen für den privaten Hausbesitzer bei in Betrieb befindlichen Schmutzwasser-Entwässerungsanlagen? Häusliches Abwasser aus Privathaushalten ist nicht so problematisch wie bestimmtes industrielles oder gewerbliches Abwasser. Daher müssen die Grundleitungen, Anschlusskanäle und Schächte für diesen Bereich bis Ende 2025 überprüft werden. (Bekanntmachung MLUR Schleswig-Holstein vom ) (Ausnahme: in den empfindlichen Wasserschutzgebieten (Plan in Anlage 2) bis 2015) Eine optische Inspektion der Kanalleitung mittels Kanalfernsehanlage ist ausreichend. Bei einer optischen Inspektion kann ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden. Es kann auch eine Dichtheitsprüfung mit Wasser/Luft erfolgen, wenn große Teile der Entwässerungsanlagen mit der Kamera nicht erreichbar sind (z.b. keine Schächte vorhanden). Eine Inaugenscheinnahme der Schächte hat ebenfalls zu erfolgen. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 im Internet veröffentlicht. Unter der Internet-Adresse ist die Handlungsempfehlung als pdf-dokument eingestellt. Die von einer Inspektionsfirma durchgeführte Überprüfung der Grundleitungen, Anschlusskanäle und Schächte ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren, das der Stadtentwässerung Wedel auf Verlangen vorzulegen ist. Die ebenfalls zu erstellende DVD über den Leitungszustand ist auf Anforderung der Stadtentwässerung Wedel zu übergeben. Einzureichen ist ein Bestandsplan und der Nachweis der Dichtheitsprüfung (Protokoll über bestandene/nicht bestandene Prüfung sind in Anlage 3+4 beigefügt.) Informationsbroschüre DIN Seite 5 von 17
6 5 Wer darf prüfen? Nur Fachfirmen. Eine Liste der sach- und fachkundigen Firmen für die Inspektion der Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser ist im Internet auf der Seite vom Güteschutz Kanalbau verfügbar: Die Liste wird ständig aktualisiert. Darüber hinaus sind Firmen zugelassen, die sich als fachkundig ausweisen. Da auch die Prüfung mit Wasser/Luft ein zugelassenes Verfahren ist, kann es auch ausreichend sein, wenn sich die Firma für ein solches Prüfverfahren als fachkundig erklärt. 5.1 Diese Fragen muss eine Inspektionsfirma Ihnen beantworten 1. Ich habe keine Unterlagen zu meiner Grundstücksentwässerung. Können Sie für die Kommune vorlagefähige Dokumente erzeugen? Mögliche Antworten: - Ja - Erkundigungen nach der Grundstücksentwässerung, um sich ein Bild zu machen - Angebot eines kostenfreien vor-ort-termins 2. Ich habe ein verzweigtes Leitungssystem. Kann die Kamera überall hineinfahren? Antwort sollte lauten: ja, es ist eine abzweigfähige Kamera vorhanden 3. Ich habe nur einen Katasterauszug. Können Sie einen Bestandsplan der Entwässerungsanlagen des Grundstückes in Bezug auf die Gebäude erstellen mit - Länge der Rohrleitungen - Ortsbestimmung der Abzweigungen - Bestimmung der Winkel der Abzweigungen - Materialbestimmung der Rohre - Bestimmung von Lage, Größe und Art der Entwässerungsgegenstände wie z.b. Kontrollschacht, Reinigungsöffnung Antwort muss in jedem Fall lauten: ja 4. Sind Sie in der Lage optische Dichtheitsprüfungen auszuführen und diese digital (auf DVD gebrannt) zu speichern? Antwort muss lauten: ja 5. Haben Sie einen schriftlichen Nachweis (erfolgreich bestandene Prüfung bzw. entsprechende Referenzen) über die Kenntnisse zur Auswertung von Kamerainspektionen und der Klassifizierung der Schadensbilder gemäß DIN ? Antwort muss lauten: ja Informationsbroschüre DIN Seite 6 von 17
7 Nutzen Sie zur Abfrage der Fachkunde bei einer Inspektion die beigefügte Anlage 1 zum Angebot (Anlage 5 Qualitätsnachweis ) 6 Was beinhaltet der Untersuchungsumfang? Der Untersuchungsumfang der zu beauftragenden Dichtheitsprüfung ist nach DIN 1986 Teil 30, DIN EN und DIN EN 1610 festgelegt und der Inspektionsfirma bekannt. Dieser Untersuchungsumfang beinhaltet: 1. Bestandsplan erstellen (soweit nicht vorhanden) 2. Erfassung des Zustandes durch Kamerabefahrung 3. Feststellung und Bescheinigung der Dichtheit der Anlagen 4. Erstellung eines Zustandsberichtes mit Übergabe eines Bestandsplanes, sowie der DVD-Aufzeichnung Abbildung 3: Beispiel eines Bestandsplanes Informationsbroschüre DIN Seite 7 von 17
8 7 Wie wird geprüft bei optischer Inspektion und Dichtheitsprüfung? Dokumentation der Prüfergebnisse Nach dem technischen Regelwerk (DIN ) stehen für die Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen und Schächte zwei Methoden zur Auswahl: 1. Optische Inspektion und 2. Wasser-/Luftdruckprüfung. 7.1 Optische Inspektion, d.h. Befahrung mit einer Kanalfernsehkamera Bei häuslichem Abwasser gilt die Anlage im Sinne der Norm als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden erkannt werden, kein Grundwasser eindringt und die gesamte Anlage lückenlos befahren werden kann. Dazu gehört der Nachweis der Dichtheit aller Schmutzwasserschächte, die mindestens an Hand einer in Augenscheinnahme nachgewiesen werden muss. Wenn diese Bedingungen nicht vollständig erfüllt werden oder die Norm z.b. bei wesentlichen baulichen Veränderungen und oder Erweiterungen eines Gebäudes eine Dichtheitsprüfung verlangt, ist eine Wasser- oder Luftdruckprüfung vorzunehmen. Vor der von allen Grundstückseigentümern in der DIN 1986 Teil 30 geforderten optischen Inspektion (Kamerabefahrung) ist eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen erforderlich. Die Reinigung erfolgt durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen über Revisionsschächte oder Revisionsklappen. Abbildung 4 : Kanalkamera Wird die Hausanschluss- bzw. Grundleitung im Zuge der Kamerabefahrung als augenscheinlich schadensfrei klassifiziert, ist die Dichtheitsanforderung nach DIN erfüllt. Die Inspektionsfirma hat dies schriftlich zu bestätigen. Eine Inspektion ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos. Die Dokumentation besteht aus einer Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf DVD und einschließlich eines Zustandsberichtes. Die Nachweise der Dichtheitsprüfung und ihres Befundes sind von den Betreibern der Grundstücksentwässerungsanlage vorzuhalten und auf Anforderung dem Träger der Abwasserbeseitigungspflicht (SEW Wedel) oder der unteren Wasserbehörde vorzulegen. Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der DVD-Aufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden. Informationsbroschüre DIN Seite 8 von 17
9 Abbildung 4: Beispiel einer Haltungsgrafik mit Schadenskennzeichnung 7.2 Wasserdruckprüfung/ Luftdruckprüfung Auch zugelassen ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft. Auf manchen Grundstücken kann wegen der besseren Praktikabilität (keine Schächte) eine Dichtheitsprüfung mit Wasser durchgeführt werden. Nach dem Absperren der Leitung mit einer pneumatischen Rohrblase wird das Grundleitungssystem bis 0,5 m über Rohrscheitel am höchsten Punkt mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.r. 15 min). In der Prüfzeit von 15 Minuten darf der Wasserverlust nicht mehr als 0,2 l/m 2 benetzter Rohrwandung betragen. Falls das nicht möglich ist, kann der Prüfdruck auf die Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes oder alternativ auf die Unterkante einer Reinigungsöffnung in einem Fallrohr abgesenkt werden. Es wird empfohlen, das Entwässerungssystem abschnittsweise zu prüfen, um eventuelle Undichtigkeiten eingrenzen zu können. Es ist auch der Nachweis der Dichtheit aller Schmutzwasserschächte zu erbringen, mindestens an Hand einer in Augenscheinnahme oder mittels Wasser oder Unterdruckprüfung. Prüfprotokolle für bestandene/nicht bestandene Dichtheitsprüfungen liegen dem Schreiben bei. (Anlage 3 + 4) Informationsbroschüre DIN Seite 9 von 17
10 8 Sanierung von undichten Grundstücksentwässerungsanlagen Kann die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen nicht nachgewiesen werden, stellt sich automatisch die Frage: Wie und mit welchen zugelassenen Verfahren lässt sich eine dichte Grundstücksentwässerungsanlage wieder herstellen? Abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen ist die Verlegung einer Leitung in offener Bauweise oder die Sanierung der bestehenden Leitung in geschlossener Bauweise (grabenlos/inliner) zu überprüfen. Die Herstellung, Änderung, Reparatur, Erneuerung oder Sanierung/Renovierung von Grundleitungen der Entwässerungsanlage ist eine Genehmigung vor Baubeginn erforderlich oder ein Anzeigeverfahren durchzuführen. Sanierungsart und Zeitpunkt sind der Stadtentwässerung Wedel rechtzeitig anzuzeigen. Diese ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (geltende DIN Normen und technische Merkblätter) zu planen und durchzuführen. Nach der Reparatur, Erneuerung oder Sanierung/Renovierung ist eine abschließende Dichtheitsprüfung vorzunehmen, die aus einer optischen Überprüfung bestehen kann, wenn weniger als 50% der Anlagen betroffen waren. Defekte Grundleitungen unter der Kellersohle und der Bodenplatte können in aller Regel im Kellerbereich durch die Installation von Abwasserrohren unterhalb der Kellerdecke ersetzt werden. Aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen am Markt bestehenden Sanierungsverfahren ist das Heranziehen einer unabhängigen Fachkraft der Grundstein für eine langfristig wirksame Investition. 9 Wen können Sie fragen zum Thema DIN ? Ihre Ansprechpartner bei uns: Stadtentwässerung Wedel, Feldstraße 150 Herr Timm Tel (timm@sew.wedel.de) Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Stadtentwässerung Wedel möglich. 10 Weiteres zum Thema DIN Zum Thema Dichtheitsprüfung ist eine Broschüre unter einsehbar. Informationsbroschüre DIN Seite 10 von 17
11 11 Anlage 1: Prüffristen für Leitungen, die häusliches Abwasser ableiten Der Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage muss seine Anlage von einem Fachkundigen beziehungsweise einer fachkundigen Firma untersuchen lassen. Die Tabelle zeigt, bis wann zu prüfen ist: (Besondere Regelung für Schleswig-Holstein) Tabelle 1: Prüffristen Häusliches Abwasser innerhalb von Wasserschutzgebieten Erstprüfung Wiederholungsprüfung Zone II unverzüglich, spätestens bis nach 5 Jahren Zone III und Zone III A unverzüglich, spätestens bis nach 15 Jahren Zone III B bis zum bei öffentlichen Kanalnetzen, die bereits jetzt saniert sind oder bis zum saniert werden, ansonsten 3 Jahre nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes, wenn die Sanierung nach dem erfolgt nach 30 Jahren Häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten Erstprüfung bis zum bei öffentlichen Kanalnetzen, die bereits jetzt saniert sind oder bis zum saniert werden, ansonsten 3 Jahre nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes, wenn die Sanierung nach dem erfolgt Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren (Zusammenfassung aus der Einführung der DIN Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Instandhaltung als allgemein anerkannte Regeln der Technik Gl.-Nr.: Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 05. Oktober 2010 V 442/ ) Informationsbroschüre DIN Seite 11 von 17
12 12 Anlage 2: Plan des Wasserschutzgebietes Informationsbroschüre DIN Seite 12 von 17
13 13 Anlage 3: Dichtheitsprotokoll über die bestandene Prüfung Informationsbroschüre DIN Seite 13 von 17
14 14 Anlage 4: Dichtheitsprotokoll über die nicht bestandene Prüfung Informationsbroschüre DIN Seite 14 von 17
15 Informationsbroschüre DIN Seite 15 von 17
16 15 Anlage 5: Anlage zum Angebot Qualitätsnachweis Informationsbroschüre DIN Seite 16 von 17
17 16 Anlage 6: Selbstauskunft Niederschlagswasserflächen Informationsbroschüre DIN Seite 17 von 17
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