Führerschein Klasse L und T
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- Hedwig Stieber
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Liane Kuhstrebe
2 Führerschein Klasse L und T Führerschein der Klasse L Führerschein der Klasse T Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbh von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. Zugmaschinen, mit einer bbh von max. 60 km/h, zwischen 16 und 18 Jahren bbh max. 40 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbh von max. 40 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbh von max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: - Mindestalter 16 Jahre die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: AM, L Mindestalter 16 Jahre
3 Führerscheinklasse C1/C1E LEICHTERE LKW Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zg bis 7,5 t zg auch mit Anhänger bis 750 kg zg. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Eingeschlossene Klassen: - (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.) Mindestalter 18 Jahre LEICHTERE LASTZÜGE a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zg) mit einem Anhänger über 750 kg zg, b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zg) mit einem Anhänger über 3,5 t zg. Fahrzeugkombination zg in beiden Fällen max. 12 t. Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich. Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Mindestalter 18 Jahre
4 Führerscheinklasse C/CE SCHWERERE LKW SCHWERERE LASTZÜGE Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zg (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zg. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich: Eingeschlossene Klasse: C1 Mindestalter 21 Jahre Kraftwagen über 3,5 t zg (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zg. Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich. Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE Mindestalter 21 Jahre
5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ab 10. September 2009
6 Auswirkungen für den gewerblichen LKW-Fahrer Bisher: -> -> Führerschein der Klasse C/CE Ausübung des Fahrerberufes Künftig: -> Führerschein der Klasse C/CE -> (beschleunigte) Grundqualifikation -> Alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung
7 Mögliche Arten von Grundqualifikationen Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Besitz der C/CE Kein Unterricht vorgeschrieben Fahrerlaubnis Theoretische Prüfung bei der IHK Dauer 4 Stunden Praktische Prüfung, Dauer 3,5 Stunden Mindestalter 18 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis C/CE nicht erforderlich aber sinnvoll 130 Stunden Unterricht a 60 Minuten 14 Fahrstunden a 45 Minuten Theoretische Prüfung bei der IHK, Dauer 90 Minuten Mindestalter 21 Jahre Ausbildungsberuf Lehrzeit 3 Jahre
8 Die Weiterbildung Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, bisher keine Prüfung vorgesehen 5 Tage a 7 Stunden a 60 Minuten Alle 5 Jahre wiederkehrend Nachweis durch Teilnahmebescheinigung, wird mit Schlüsselnummer 95 in den Führerschein eingetragen Erste Weiterbildung (5x7 Stunden) ist abzulegen bis spätestens 5 Jahre nach der Grundqualifikation Für LKW Fahrer, die bis Ihren LKW-Führerschein schon haben, bis spätestens Es ist völlig egal, ob der Fahrer die Weiterbildung 2009 oder 2014 macht sollte dieser sich die Weiterbildung in den Führerschein eintragen lassen, ab da läuft die Zeit bis zur nächsten Weiterbildung.
9 Themen der 5 Module Modul 1: Modul 2: Modul 3: Modul 4: Modul 5: Wirtschaftlichkeit durch effizienten Fahrstil Vorschriften im Güterverkehr Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Umgang mit Kunden- Schaltstelle Fahrer Ladungssicherung
10 Wo kann ich das machen? Triesdorf Schwandorf Würzburg Bayreuth Augsburg Ingolstadt Landshut Kempten
11 Transport eines Landwirts für einen anderen Landwirt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder des Maschinenrings Transport von Biomasse für eine gewerbliche Biogasanlage Transport für einen Gewerbebetrieb, z.b. Bauunternehmer
12 Transport eines Landwirts für einen anderen Landwirt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder des Maschinenrings
13 Transport eines Landwirts für einen anderen Landwirt Führerschein der Klasse L, T 40km/h bbh(16 Jahre), 60 km/h bbh (18 Jahre) Steuerbefreit Bis 40 t Gesamtmasse
14 Transport von Biomasse für eine gewerbliche Biogasanlage
15 Transport von Biomasse für eine gewerbliche Biogasanlage Führerschein der Klasse L, T 40km/h bbh(16 Jahre), 60 km/h bbh (18 Jahre), Nicht Steuerbefreit, für die Zeit vom gewerblichen Einsatz, mindestens einen Monat, Grüne Nummern bleiben Bis 40 t Gesamtmasse Einhaltung der Lenk-Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät Schleppern mit bbh > 40 km/h Anmeldung eines Transportunternehmens beim Landratsamt, mit verschiedenen Auflagen, unter Anderem Lehrgang Sach- und Fachkunde für den Güterverkehr mit Prüfung bei der IHK, Zwangsmitgliedschaft bei BG für Fahrzeughaltungen, Güterschadenhaftpflichtversicherung, etc.
16 Transport für einen Gewerbebetrieb, z.b. Bauunternehmer, (nicht Biomasse)
17 Transport für einen Gewerbebetrieb, z.b. Bauunternehmer, (nicht Biomasse) Führerschein der Klasse C/CE ab 21 Jahren Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Schleppern mit bbh von >45 km/h Nicht Steuerbefreit, für die Zeit vom gewerblichen Einsatz, mindestens einen Monat, Grüne Nummern bleiben Bis 40 t Gesamtmasse Einhaltung der Lenk-Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät Schleppern mit bbh > 40 km/h Anmeldung eines Transportunternehmens beim Landratsamt, mit verschiedenen Auflagen, unter Anderem Lehrgang Sach- und Fachkunde für den Güterverkehr mit Prüfung bei der IHK, Zwangsmitgliedschaft bei BG für Fahrzeughaltungen, Gütersschadenhaftpflichtversicherung, etc.
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