Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator

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1 Bezirksvereinigung Göttingen Kosten im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator

2 Unterteilung des Vortrages: Grundlagen: Gesetzesgrundlagen Kostenarten Kostenschuldner Sachkosten: Sachkostenträger Sachschäden Praktischer Teil: Kostenvorschuss Quittung Kostenrechnung Vorblatt des Protokollbuchs / Kassenbuch Abrechnung mit der Gemeinde Ordnungsgeld Dolmetscherkosten Jahresbericht des Schiedsamtes Aufsicht

3 Niedersächsiches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) In den sind die Kosten beschrieben Der Schiedsmann / die Schiedsfrau erhebt für die Tätigkeit: Gebühren und Auslagen Gebühren 47 (Stand: ) Verfahrensgebühr: 15,00 entsteht mit Aufnahme oder Eingang des Antrages Vereinbarungsgebühr: 25,00 entsteht immer bei einer Vereinbarung Erhöhte Gebühr: bis 50,00 festsetzen beim Scheitern des Schlichtungsverfahrens oder bei einer Vereinbarung wegen: Umfang und Schwierigkeit des Falles oder wenn mehrere Personen als Antragsteller oder Antragsgegner auftreten. Gebührenteilung ( 51) zu gleichen Teilen an Schiedsperson und Gemeinde

4 Auslagen 48 Dokumentenpauschale 0,50 - pro angefangene Seite (Abschrift, Kopie, Durchschrift, Formular) - Aufnahme von Anträgen - Mitteilungen an die Parteien - Ladungen und Terminsnachrichten - Schriftverkehr an Dritte zur Durchführung des Verfahrens - Ausfertigung und Abschriften vom Protokoll, Sühnebescheinigung, Erfolglosigkeitsbescheinigung - wird nicht erhoben für: Eintragungen in amtliche Bücher, Kostenrechnungen, Festsetzung von Ordnungsgeld Schriftverkehr mit dem Amtsgericht bei: - Anfechtung Ordnungsgeld 23 Abs. 5 - Widereinsetzungsantrag 24 Abs. 2 - Vergütung Dolmetscher 48 Abs. 2 - Einwendungen des Kostenschuldners 50

5 notwendige bare Auslagen Postauslagen - einschließlich der Kosten einer förmlichen Zustellung Telefon- und Faxkosten Fahrtkosten - 0,30 /km Gebühren ermäßigen oder ganz davon absehen 49 wenn der Schuldner glaubhaft macht, die Kosten nicht zahlen zu können, dann: - trägt die Dokumentenpauschale der Schiedsmann / die Schiedsfrau - sind notwendige bare Auslagen Sachkosten der Gemeinde Dolmetscher 48 - Das Amtsgericht benennt auf Anfrage einen Dolmetscher - Die Höhe der Kosten bemisst sich nach dem (JVEG) Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz von Zeugen und Sachverständigen - Mit dem Dolmetscher die zu erwartenden Kosten abklären

6 Ordnungsgeld 46 - geht als Einnahme an die Gemeinde Kostenschuldner 44 - In allen Fällen haftet der Antragsteller (Veranlassungshaftung) Zeugen und Sachverständige 29 - sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung - Ausnahme: beim Schiedsamt ist ein Betrag zur Entschädigung eingezahlt

7 Sachkosten 12 Die Sachkosten des Schiedsamtes trägt die Gemeinde: Protokollbuch mit Vorblatt (früher), heute Loseblattsammlung Kassenbuch Dienstsiegel Amtsschild BDS Vordrucke (Papierform oder papierlos - digital) Fachbücher Lehrgangskosten Vergütung von Dienstreisen (nach JVEG) Arbeitstagungen Schulungen Dienstbesprechungen Dienstgänge (z.b.: Vorlage der Bücher) dienstlicher Schriftverkehr mit Behörden

8 Sachkosten 12 (Fortsetzung) Entschädigungen oder Aufwendungen für den Amtsraum SchiedsamtsZeitung nicht beitreibbare Auslagen Mitgliedsbeiträge für den BDS Abrechnung des Schiedsamts mit der Gemeinde Ersatz von Sachschäden der Schiedsperson Für Amtspflichtverletzungen haftet das Land Niedersachsen

9 Einforderung eines Kostenvorschusses 45 - Tätigkeit soll vom Kostenvorschuss abhängig gemacht werden - nach Zahlungseingang unverzüglich im Vorblatt zum Protokollbuch eintragen - Voraussichtliche Kosten eines Dolmetschers

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24 Quittung 45 - Bareinzahlung Vorschuss - Betrag laut Kostenrechnung - Dokumentenpauschale - Portoauslagen

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30 Kostenrechnung (eigenes Formular) Vorteile: - in Ruhe zu Hause alle Kosten ermitteln - in der Verhandlung kein Rechnen, sondern Kosten übertragen - für das Kassenbuch und die Kostenrechnung keine Kostenverteilung errechnen Excel-Tabelle; wer sie haben möchte, bitte bei mir melden

31 Schiedsamt Bovenden Vorblatt-Nr.: Bovenden Am Stollen Datum Einzelkosten - eintragen Berechnung - automatisch Verteilung - automatisch Kostenrechnung in der Sache Bahnholz gegen Hasenfuss Bezeichnung Dokumentenpauschale Portoauslagen Telefonkosten Fahrtkosten (je Seite 0,50 ) (0,30 /km) Antrag auf Schlichtungsverhandlung 4,00 Fahrtkosten (km) 10 3,00 Einforderung Vorschuss 2,00 0,55 1. Ladung Antragsteller 1,00 0,55 2. Ladung Antragsteller Schreiben an Antragsteller Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung 1. Ladung Antragsgegner 2,00 6,90 2. Ladung Antragsgegner Schreiben an Antragsgegner Abschrift des Protokolls Sühnebescheinigung Terminverlegung Benachrichtigung Rechtsanwalt Ladung Dolmetscher Schreiben an Dolmetscher Terminverlegung Kassenbuch Auslagen: 18 Seiten 9,00 8,00 3,00 Schlichtungsverfahren Vergleich erhöhte Gebühr Auslagen 20,00 20,00 20,00 Verhandlung 15,00 25,00 50,00 Gesamtkosten 35,00 45,00 70,00 Vorschuß 50,00 50,00 50,00 zu erstatten 15,00 5,00-20,00 Kostenteilung: Antragsteller je 50% 22,50 35,00 zu erstatten bei 50% 27,50 15,00 Antragsgegner je 50% 22,50 35,00 Kostenrechnung

32 Kostenrechnung 43 - Kostenrechnungen erstellt die Schiedsperson - sie werden am Schluss der Verhandlung fertig ausgefüllt - abheften nach laufender Nummer des Vorblattes zum Protokollbuch

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38 In der Verhandlung handschriftlich ausfüllen Schwitters Schwitters Siegel Bahnholz

39 Schwitters Siegel

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44 Vorblatt des Protokollbuchs 9 - Spalten 1-3 nach Eingang des Antrages ausfüllen Name und Anschrift (linke Seite) Kostenvor- Lfd.Nr. Gegenstand des Streits schuß Antragsteller/in Antragsgegener/in Betrag 1 2a 2b 3 4 Wilhelm Zeisig Hans Kringel 144 Lange Strasse 25 Lange Strasse 27 Nachbarschafts- 50, Bovenden Bovenden streitigkeiten Rudi Bahnholz Franz+Antonia Hasenfuss Beleidigung 145 Bremer Winkel 12 Bremer Winkel 14 Nachbarschafts- 50, Bovenden Bovenden streitigkeiten - Kostenvorschuss unverzüglich nach Einzahlung eintragen

45 Vorblatt des Protokollbuchs 9 - Spalten 5-9 nach Abschluss des Verfahrens ausfüllen (rechte Seite) Termin Anzahl der erschie- Ergebnis Protokoll Bemerkungen Datum Uhrzeit nenen der Schlichtungs- Nr. (z.b. Vermerk über Festsetzung Parteien verhandlung des Ordnungsgeldes 5a 5b Einigung Einigung

46 Kassenbuch 43 - Spalten 1-5 nach Erstellung der Kostenrechnung ausfüllen (Linke Seite) Lfd.Nr. Tag der Eintragung Lfd. Nr. des Vorblattes Name des Einzahlers eingezahlter Betrag Wilhelm Zeisig 50, Rudi Bahnholz 50,-

47 Kassenbuch 43 - Spalten 6-10 nach Eingang der Zahlung eintragen Verwendet als Auslagen Gebühren Ordnungsgeld Überschuß Vermerke ,80 25,00 8,20 (Rechte Seite) 19,20 25,00 5,80

48 Abrechnung mit der Gemeinde 51 (eigenes Formular) - Gemeinde trifft Bestimmungen über die Abrechnung - wie und zu welchem Zeitpunkt wird abgesprochen (in der Regel am Ende des Kalenderjahres) - zur Anrechnung kann die Vorlage verlangt werden: 1. Kassenbuch 2. Sammlung der Kostenrechnungen 3. Protokollbuch nebst Vorblatt Excel-Tabelle; wer sie haben möchte, bitte bei mir melden

49 A. Einnahmen Kassen eingez. Auslagen Gebühren Ordnungsgeld Überschuss buch Vorschuß Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Nr. EUR EUR EUR EUR EUR Übertrag 1.150,00 512,03 595,00 100,00 75, ,00 30,10 50,00-30, ,00 29,40 25,00-4, Summe 1.250,00 571,53 670,00 100,00 41,47 Zeitraum: bis B. Ausgaben Lfd. Fahrtkosten Auslagen Summe Nr. Datum Bezeichnung km (km x 0,30 ) EUR EUR EUR Schulung in Bad Grund ,00 13,00 49, Brief an Frau Hoffmeister-Koch 1,55 1, Schulung in Oldenrode 92 27,60 15,00 42, Druckerpatrone 36,99 36, Schulung in Gieboldehausen 70 21,00 15,00 36, Dienstbesprechung in Herzberg 80 24,00 24, Brief an Amtsgericht - Jahresbericht 0,55 0, Schulung in Duderstadt 80 24,00 15,00 39, Schulung in Bad Lauterberg ,00 15,00 48, ,60 112,09 277,69 Berechnung für das Kassenbuch Kassenbuch Lfd. Nr. 120 bis 160 Gebühren Spalte 7 670,00 Ordnungsgeld Spalte 8 100,00 Überschuß Spalte 9 435,00 Einnahmen an die Gemeinde zu zahlen 435,00 Ausgaben des Schiedsamtes 277,69 An den / Vom Schiedsmann auszuzahlen 157,31

50 Kassenbuch (rechte Seite) - Abrechnung mit der Gemeinde Verwendet als Auslagen Gebühren Ordnungsgeld Überschuß Vermerke ,80 25,00 8,20 20,00 25,00 50,00 5,00 670,00 100,00 435,00 Summen bilden: Spalte 7 und 8 an die Gemeinde zahlen: Spalte 9 = ½ Spalte 7 + Spalte 8 Abrechnung am Ende des Kalenderjahres in Abstimmung mit der Gemeinde

51 Festsetzung von Ordnungsgeld 46 - unentschuldigt nicht zum Termin erscheinen 23 Nachweis: Empfangsbekenntnis oder Zustellungsurkunde - Vertreterin oder Vertreter erscheint ohne unterzeichnete Vollmacht geladene Person gilt als nicht erschienen 5 NSchlG - vor Schluss der Schlichtungsverhandlung entfernen 23 - Ordnungsgeld von 10 bis 50 23

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56 Schwitters Siegel

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59 Schwitters Siegel

60 Schwitters Siegel

61 Festsetzung der Dolmetscherkosten vor Zuziehung kostendeckenden Vorschuss einfordern 2. Kosten trägt Antragstellerin oder Antragsteller 3. Parteien und Dolmetscher einigen sich nicht über die Vergütung, Festsetzungsantrag nach Abschluss des Verfahrens stellen - Abschrift des Protokolls - evtl. schriftliche Erklärungen der Parteien - an das Amtsgericht zur Festsetzung

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66 Schwitters Siegel

67 Jahresbericht des Schiedsamtes 9 - Jahresbericht über die Geschäfte des Vorjahres erstellen - dem Amtsgericht bis zum 31. Januar einreichen

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73 Aufsicht durch Behörden der Justizverwaltung 9 - unmittelbare dienstliche und fachliche Aufsicht - Prüfung der Bücher im Abstand von zwei Jahren 1. Protokollbuch mit Vorblatt 2. Kassenbuch 3. Sammlung der Kostenrechnungen

74 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ihr Gunther Schwitters

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