Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
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- Angela Bretz
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1 Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes of Conduct und Standards of Good Practice (Gesetze, Vorschriften und Standards) einhalten, mit dem Ziel, rechtliche Sanktionen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden zu vermeiden. Sinngemäss gilt dieses Reglement auch für operationelle Risiken. Operationelle Risiken sind Risiken von Verlusten, die aufgrund nicht angemessener oder versagender interner Prozesse, Personen oder Systeme oder externer Ereignisse entstehen. Operationelle Risiken implizieren nicht zwingend einen Verstoss gegen Gesetze, Vorschriften und Standards. Dieses Reglement bezweckt: die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses bezüglich Compliance- und operationeller Risiken die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden von für Compliance- und operationelle Risiken die Vermeidung von Verstössen gegen Gesetze, Vorschriften und Standards 2. Organisation 2.1. Kassenkommission Das Audit Committee der Kassenkommission überwacht den Umgang mit Compliance- und operationellen Risiken. Mindestens einmal pro Jahr erstattet die Geschäftsleitung Bericht über die Compliance Politik von und deren Umsetzung. Bei wesentlichen Verstössen gegen Gesetze, Vorschriften und Standards ist die Kassenkommission proaktiv und unverzüglich zu informieren Geschäftsleitung Die Umsetzung einer konsequenten Compliance-Kultur innerhalb von ist eine zentrale Führungsaufgabe. Die Geschäftsleitung identifiziert, beurteilt und überwacht Compliance- und operationelle Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von und erstattet dem Audit Committee der Kassenkommission Bericht. Seite - 1 -
2 definiert die Compliance-Politik von und überwacht deren Umsetzung. Die Geschäftsleitung überprüft auch, ob die Compliance-Politik von noch angemessen ist und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. strukturiert und organisiert Arbeitsabläufe so, dass keine Interessenkonflikte entstehen und das Vier Augen-Prinzip eingehalten ist. Die Bereichsleiter/Bereichsleiterinnen definieren für ihre Bereiche gemäss Anhang 1 schriftlich die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung und Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Standards und für den Umgang mit operationellen Risiken, die auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und / oder die Reputation von einen wesentlichen Einfluss haben können. überwachen die Einhaltung dieser Massnahmen, überprüfen periodisch, ob sie noch angemessen sind, und passen sie bei Bedarf an. erstatten der Geschäftsleitung regelmässig darüber Bericht. informieren ihre Mitarbeitenden regelmässig über die relevanten Gesetze, Vorschriften und Standards. stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden über die nötigen Qualifikationen, Erfahrung, persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen und Zugang zu den nötigen Ressourcen haben Externe Stelle Die Kassenkommission kann eine externe Stelle ganz oder teilweise mit Compliance-Funktionen betrauen. Die Delegation an eine externe Stelle entbindet die Kassenkommission nicht von ihrer Verantwortung für die Compliance von. Externe Stellen können zum Beispiel mit der Überwachung der regulatorischen Entwicklung, der Beratung der Verantwortlichen von, der Schulung der Verantwortlichen und dem Audit der relevanten Strukturen und Prozesse der betraut werden. 3. Vermögensverwaltung 3.1. Gleichbehandlung interner und externer Asset Manager/Managerinnen Interne und externe Asset Manager/Managerinnen genügen den gleichen Standards. Seite - 2 -
3 3.2. Risiko Management Der/die Leiter/Leiterin Asset Management ist verantwortlich für die Einhaltung des Anlagereglements und die Umsetzung der Anlagepolitik. Die Portfolio Manager/Managerinnen prüfen vor jeder Transaktion, ob Anlagereglement und politik eingehalten sind. Eingegangene Risiken werden unabhängig vom / von der Portfolio Manager/Managerin überwacht. Transaktionen werden nach dem Prinzip best execution ausgeführt, dokumentiert und kontrolliert. Portfolio Management und Back Office nehmen ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahr und sind organisatorisch getrennt Loyalität der Vermögensverwaltung Die Mitarbeitenden von unterstehen dem Geschenkannahmeverbot gemäss Bundespersonalgesetz und Bundespersonalverordnung. Die Mitarbeitenden von sowie Personen und Institutionen ausserhalb von, die mit der Anlage und der Verwaltung des Vermögens von betraut sind, dürfen Eigengeschäfte tätigen, sofern diese nicht missbräuchlich im Sinne von BVV2 Artikel 48f sind. Personen und Institutionen, die mit der Anlage und der Verwaltung des Vermögens von betraut sind, erstatten dem Audit Committee der Kassenkommission jährlich schriftlich Bericht, ob und welche persönlichen Geschenke oder sonstigen Vorteile sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für erhalten oder gewährt haben. Nicht als Geschenke oder sonstige Vorteile gelten geringfügige, sozial übliche Vorteile, diese sind nicht offenlegungspflichtig. 4. Übrige Geschäftsbereiche 4.1. Wesentliche operationelle Risiken Operationelle Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und / oder die Reputation von haben können, sind in die Definition und Umsetzung der Compliance-Politik von einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere die Vertraulichkeit und die korrekte Verwendung, Bearbeitung und Archivierung von Daten der Versicherten das zuverlässige Funktionieren einer leistungsfähigen IT Seite - 3 -
4 4.2. Beschaffung Für alle Stellen, die mit der Beschaffung von Gütern oder Dienstleistungen für betraut sind, gelten sinngemäss die gleichen Vorschriften wie für die Vermögensverwaltung. 5. Schlussbestimmung Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Kassenkommission am 24. Februar 2005 in Kraft. Seite - 4 -
5 Anhang 1: Beispiel Compliance-Regelung Aufgabe Risiko Ziel Massnahme Resultat Verantwortung Termin Seite - 5 -
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