Teilhabe im Überblick Stand März 2011

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1 Teilhabe im Überblick Stand März 2011

2 eantrag

3 Leistungsarten Leistungen zur Teilhabe 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

4 Zuständigkeit it der Rentenversicherung persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (medizinischen) sowie die rechtlichen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen

5 Leistungen zur Teilhabe in der RV Oberstes Ziel der Rentenversicherung ist es, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen bzw. den völligen Verlust der Erwerbsfähigkeit zu verhindern. Diese Leistungen sind Ermessensleistungen unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erbringen vorrangig vor Rentenleistungen grundsätzlich nur auf Antrag zu erbringen

6 Leistungen zur medizinischen i i Rehabilitation ti Im Zusammenhang mit stationären oder ambulanten Leistungen werden erbracht Psychotherapie Belastungserprobung Ab Arbeitstherapie th i ärztliche Behandlung und Behandlung durch Angehörige anderer Heilberufe unter ärztlicher Aufsicht Arznei- und Verbandsmittel sowie Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprache-, Beschäftigungstherapie Hilfsmittel z. B. Prothesen, orthopädische Hilfen etc

7 Stationär oder ambulant? Vorhandensein einer geeigneten Einrichtung Erreichbarkeit der Einrichtung (eigener Pkw, öffentliche Verkehrsmittel) medizinische Gründe Häusliches Umfeld (Belastungsfaktoren) Kosten

8 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben b ( 16 SGB VI) Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützende Leistungen

9 hierzu gehören z. B: Technische Arbeitshilfen Kraftfahrzeughilfe Umzugskosten Arbeitsassistenz

10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben b ( 16 SGB VI) Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützende Leistungen z. B. Kraftfahrzeughilfe, Technische Arbeitshilfen, Umzugskosten, Arbeitsasistenz etc. Berufsvorbereitung z.b. Förderkurs in Deutsch und Rechnen, blindentechnische h Grundausbildung unterstützte Beschäftigung berufliche Anpassung und Weiterbildung, Ausbildung z.b. Umschulung, Meisterausbildung, Lehre Gründungszuschuss Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

11 Sonstige Leistungen ( 31 SGB VI) 1. stationäre medizinische i i Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine die Gesundheit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben 2. onkologische Nachsorgeleistungen auch für Rentner und Angehörige von Versicherten oder Rentnern 3. Kinderrehabilitationsleistungen für Kinder von Versicherten

12 Leistungen wegen onkologischer Erkrankungen durch die Rentenversicherung Leistungen mit onkologischer Indikation sind grundsätzlich möglich nach 15 SGB VI für Versicherte, wenn die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann 31 SGB VI onkologische Nachsorgeleistungen für Versicherte und Ehegatten, wenn die Gesundheit positiv beeinflussbar ist

13 Ergänzende Leistungen Übergangs- g geld Teilhabe Reisekosten Rehabilitations- i SV-Beiträge Haushaltssporhilfe

14 Zuzahlung Wer muss zuzahlen? Eine Zuzahlung hat zu leisten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat eine stationäre Leistung erhält Die Höhe beträgt 10 Euro täglich für maximal 42 Tage je Kalenderjahr; bei Anschlussrehabilitation maximal 14 Tage

15 Befreiung von der Zuzahlung Keine Zuzahlung muss geleistet werden, wenn Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in (ganztägig) ambulanter Form durchgeführt werden Leistungen für Kinder erbracht werden Übergangsgeld bezogen wird Die Befreiung erfolgt in diesen Fällen von Amts wegen. Auf Antrag wird befreit, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden bzw. kein Einkommen bezogen wird.

16 Antragsverfahren Leistungen werden nur auf Antrag erbracht! Es stehen folgende Antragsvordrucke zur Verfügung Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte (G100 + G110) Antrag auf Leistungen für nichtversicherte Angehörige (Ehegatten und Kinder) (G200 nur auf Papier)

17 eantrag

18 Wohin mit dem Antrag??? Krankenkasse

19 Die Träger der Rehabilitation

20 Welcher Leistungsträger erbringt welche Leistungen? Träger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Unfallversicherung Soziale Entschädigung Rentenversicherung Krankenversicherung Agentur für Arbeit Sozialhilfe Jugendhilfe

21 Zuständigkeitsprüfung innerhalb von zwei Wochen bei Unzuständigkeit unverzügliche Abgabe Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. zwei Wochen nach Eingang g eines notwendigen Gutachtens Wenn keine Entscheidung erfolgt, kann Versicherter Frist setzen und Leistung selbst beschaffen

22 Gemeinsame Servicestellen Zuständigkeitsklärung Koordination der Leistungen, insbesondere bei trägerübergreifenden Leistungen umfassende Beratungs- und Unterstützungsaufgaben umfassende Vorbereitung des Verwaltungsverfahrens (Antragsaufnahme) Betriebliches Eingliederungsmanagement

23 Fragen, Wünsche Anregungen?

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