Erste Pflegschaftssitzung Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) Montag, :30 Uhr, Pädagogisches Zentrum
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- Hannelore Böhm
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1 Erste Pflegschaftssitzung Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) Montag, :30 Uhr, Pädagogisches Zentrum 1
2 Tagesordnung 1. Allgemeine Informationen: Ausblick auf das kommende Schuljahr 2. Informationen zu Gymnasialen Oberstufe, Versetzungsordnung und Abschlüssen 3. Information: Zentrale Prüfungen. Facharbeit und Betriebspraktikum 2016/17 5. Wahl der Elternvertreter; Meldung von Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an Fachkonferenzen 6. Verschiedenes 2
3 Termine
4 Leistungsbewertung in der Oberstufe Achtung! 1. Quartal 2. Quartal Gesamt Endnote E1 Endnote Q1/Q2 Klausuren Sonstige Mitarbeit Zeugnisnote: ausreichend Laufbahnmitteilung: Defizit
5 Versetzung Einführungsphase Qualifikationsphase - I Versetzungswirksam sind 10 Kurse: 1 D 2 M 3 fortgeführte Fremdsprache (E oder F oder L) Ku oder Mu 5 Gesellschaftswissenschaft 6 Naturwissenschaft 7 Religionslehre (oder Philosophie als Ersatzfach) 8 Sport D.h. bei 11 belegten Kursen kann ein Kurs, der kein Pflichtkurs ist, bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt bleiben. 9 weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 10 weiteres gewähltes Fach (falls keine 2. FS in S I: neu einsetzende FS) 11 5
6 keine 5 1 x 5 2 x 5 3 x 5 1x 6 Versetzung Einführungsphase-Qualifikationsphase D M fortgf. FS sonstige Fächer alle mind. versetzt 5 3 alle mind. ja 1x5, sonst. mind. ja 5 alle mind. nein x5, sonst mind. 1x5, sonst mind. 1x5, sonst mind. alle mind. ja nein nein nein nein nein nein Nachprüfung ja (in M) ja ja (in ffs) ja (in D oder sonst. Fach) 5 5 alle mind. nein nein ja nein nein 6
7 Folgen der Nichtversetzung I Die Einführungsphase kann wiederholt werden. Die Verweildauer in der Oberstufe ist Jahre. Eine Jahrgangsstufe kann also wiederholt werden. 7
8 Folgen der Nichtversetzung II Durch die Versetzung in die Qualifikationsphase wird der mittlere Schulabschluss erreicht; bei Nichtversetzung kann der mittlere Schulabschluss dennoch vergeben werden, wenn die Versetzungsbedingungen der Realschule erfüllt sind: Die zweite Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft wird dann als Hauptfach gewertet und eine 3 in einem dieser Fächer kann eine 5 in einem Hauptfach ausgleichen. 8
9 Folgen der Nichtversetzung Werden auch die Bedingungen des Realschulabschlusses nicht erfüllt, kann der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden. Realschul- und Hauptschulabschluss können auch durch Nachprüfungen in einem Fach erreicht werden. Die bestandene Nachprüfung berechtigt dann jedoch nicht zur Versetzung in die Qualifikationsphase. 9
10 Unterricht in der Oberstufe Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. 10
11 Entschuldigungsverfahren Oberstufe I Anruf der Erziehungsberechtigten bis 8 Uhr im Sekretariat der Schule Bei Krankheit länger als 2 Tage wird ein ärztliches Attest benötigt Entschuldigung beim Beratungslehrer (innerhalb von 3 Tagen mit Entschuldigungsdienst) anschließend Abzeichnen des Laufzettels durch die Kurslehrer (innerhalb von 1 Tagen) Angabe der gesamten und der unentschuldigten Fehlstunden auf den Zeugnissen und Laufbahnmitteilungen 11
12 Entschuldigungsverfahren Oberstufe II Klausuren Regelung für Nachschriften: 1. Anruf bis 8.00 Uhr im Sekretariat der Schule 2. Vorlage eines Entschuldigungsschreibens der Erziehungsberechtigten (bzw. des volljährigen Schülers) und einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar nach der Klausur 3. Vorlage eines Antrags auf Nachschrift. genehmigte Nachschriften an einem Samstag am Ende des Quartals, in dem die Klausur versäumt wurde 12
13 Entschuldigungsverfahren Oberstufe III Weitere Einzelheiten des Entschuldigungsverfahrens finden Sie in dem Merkblatt Regelungen zu Unterrichtsversäumnissen in der Sekundarstufe II auf der Homepage der KLS 13
14 Beratung im Abiturjahrgang 2018 Oberstufenkoordinatorin: Frau Maas Beratungslehrer im Abiturjahrgang 2018: Herr Dieckow, Herr Erkelenz Entschuldigungszeiten: Mo, Di, und Fr um in A 110 1
15 Zentrale Klausuren Deutsch: Fr., Mathematik: Fr., Die zentralen Klausuren ersetzen die 2. Klausur im 2. Halbjahr! Sie werden vom Fachlehrer nach den vorgegebenen Bewertungsbögen benotet. 15
16 Facharbeit und Betriebspraktikum der Stufe Abi18 im Schuljahr 2016/17 Betriebspraktikum: Ende 1. Halbjahr der Q 1 (Januar/Februar 2017) Abgabe der Facharbeiten: ca. 5-6 Wochen nach Ende des Praktikums 16
17 Hinweis Diese Präsentation versucht die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (Fassung vom ) in ihrer Anwendung auf die Königin-Luise-Schule und den Abiturjahrgang 2018 allgemeinverständlich darzustellen. Dabei sind viele Regelungen nicht dargestellt, die nur wenige Fälle betreffen. Daraus, dass in dieser Präsentation die APO-GOSt nur unvollständig dargestellt wird, kann kein Rechtsanspruch gegen die Schule hergeleitet werden. Für die Schullaufbahnberatung sind die Beratungslehrer und der Oberstufenkoordinator verantwortlich. Sie sind bei allen Fragen der Schullaufbahn zu kontaktieren. Die Schule kommt ihrer Informationspflicht nach APO-GOSt 5, 1 VV 1a durch die Informationsveranstaltung, auf der diese Präsentation gezeigt wird, nach, nicht allein durch die Internetpräsenz dieser Präsentationsdatei. 17
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