Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

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1 Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Christine Lohn Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband

2 Inklusion Versuch einer Definition Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen. Inklusion meint Offenheit für alle: Jeder und Jede gehört dazu, ist willkommen, darf mitgestalten. Diesem Menschenrecht kann sich auch die Kinder- und Jugendarbeit als gesellschaftlicher Ort für junge Menschen nicht entziehen. Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 2

3 Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 3

4 Grundaussagen der Behindertenrechtskonvention Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Art. 1 Abs. 1 BRK) Empowermentansatz: Sozialrechte in der BRK dienen gleichzeitig dem Diskriminierungsschutz Verpflichtung zur sozialen Inklusion mit der Forderung nach grundsätzlicher Neuausrichtung des Bildungssystems als Grundlage für Bewusstseinswandel Bewusstsein eigener Würde durch Erfahrung sozialer Achtung im Kontext von Gemeinschaft Zielsetzung: Autonomie der/des Einzelnen, Abkehr vom Fürsorgegedanken Vision einer Gesellschaft, in der Vielfalt als Ressource, Andersartigkeit als Normalität anerkannt und wertgeschätzt wird Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 4

5 Der Begriff der Behinderung in der BRK Menschenrechtlicher Behinderungsbegriff: Abkehr vom (medizinischen) Defizitansatz Menschen mit Beeinträchtigungen als Bürgerrechtssubjekte, nicht als Objekte von Sozialpolitik Unterscheidung von Beeinträchtigung und Behinderung: Behinderung wird identifiziert als gesellschaftliches Konstrukt, basierend auf Zuschreibungen der Gesellschaft aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen Überwindung des gesellschaftlichen Fürsorgeansatzes Anerkennung und Wertschätzung menschlicher Vielfalt keine abschließende Definition des Begriffs aufgrund der Veränderlichkeit von Gesellschaft Behinderung nicht als individuelles, sondern als gesellschaftliches Problem Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 5

6 Was wir alles längst tun, aber nicht auf Inklusion beziehen: Menschenrechtsbildung als impliziter Bestandteil des Bildungsauftrages von Jugendarbeit: Vermittlung, Kommunikation und Diskussion von Möglichkeiten und Grenzen individueller Teilhaberechte Befähigung zur Wahrnehmung von Rechten Entwicklung und Ausbau ethischer Bewertungsgrundsätze Vermeidung von Homogenisierungstendenzen Bekämpfung diskriminierender Einstellungen und Werte Achtung vor und Förderung von Vielfalt Größtmögliche individuelle Autonomie als Ziel und Grundlage von Solidarität und sozialer Inklusion Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 6

7 Auftrag Inklusion: Standortbestimmung Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 7

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16 Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 16

17 Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 17

18 Herzlichen Dank! Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Christine Lohn Tageseinrichtungen für Kinder, Familienzentren und Jugendhilfe in Schule Zentrum Familie, Bildung und Engagement Telefon Materialien: Download unter Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Seite 18

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